This article investigates the evolving role of rural women in Moroccan oases, focusing on how environmental change, particularly water scarcity, impacts their position within the social contract. Employing a conceptual framework that combines social contract theory with environmental justice perspectives, the study examines women’s access to protection, provision, participation, and recognition. Field research in the Drâa-Tafilalt region reveals that while women face structural marginalization and vulnerability, they are also active agents of change. The rise of women’s cooperatives, often centred around agricultural products but expanding to empowering developmental activities, demonstrates their capacity for innovation and adaptation. However, water scarcity threatens present achievements. The study highlights the interconnectedness of environmental degradation, gender relations, and state-society dynamics, emphasizing the need for policies that recognize gender-specific needs and contributions in the context of climate change.
Globale Umweltveränderungen sind Sicherheitsrisiken, sie müssen daher in Sicherheitsstrategien integriert werden. Es gilt, neue fossile Pfadabhängigkeiten zu vermeiden und den Umstieg auf erneuerbare Energien als Sicherheitsgewinn zu nutzen. Die Rolle der natürlichen Infrastruktur für den Bevölkerungsschutz sollte gesetzlich priorisiert werden. Kooperation bei Ökosystemschutz und nachhaltigem Management natürlicher Ressourcen ist eine Investition in Stabilität und Sicherheit.
Leitautor:innen: Jörg E. Drewes, Anna-Katharina Hornidge, Aletta Bonn, Kai Maaz, Karen Pittel,Hans-Otto Pörtner, Sabine Schlacke, Claudia Traidl-Hoffmann, Joscha Wullweber
Mitautor:innen: Julia Behrens, Mareike Blum, Kerstin Burghaus, Catharina Caspari, Astrid Dähn, Verena Engelhardt, Tallulah Gundelach, Paula Haufe, Magdalena Knabl, Katharina Michael, Alexander Mitranescu, Katharina Molitor, Jürgen Orasche, Marion Schulte zu Berge, Astrid Schulz, Jan Siegmeier, Nikola Tietze
Globale Umweltveränderungen sind Sicherheitsrisiken, sie müssen daher in Sicherheitsstrategien integriert werden. Es gilt, neue fossile Pfadabhängigkeiten zu vermeiden und den Umstieg auf erneuerbare Energien als Sicherheitsgewinn zu nutzen. Die Rolle der natürlichen Infrastruktur für den Bevölkerungsschutz sollte gesetzlich priorisiert werden. Kooperation bei Ökosystemschutz und nachhaltigem Management natürlicher Ressourcen ist eine Investition in Stabilität und Sicherheit.
Leitautor:innen: Jörg E. Drewes, Anna-Katharina Hornidge, Aletta Bonn, Kai Maaz, Karen Pittel,Hans-Otto Pörtner, Sabine Schlacke, Claudia Traidl-Hoffmann, Joscha Wullweber
Mitautor:innen: Julia Behrens, Mareike Blum, Kerstin Burghaus, Catharina Caspari, Astrid Dähn, Verena Engelhardt, Tallulah Gundelach, Paula Haufe, Magdalena Knabl, Katharina Michael, Alexander Mitranescu, Katharina Molitor, Jürgen Orasche, Marion Schulte zu Berge, Astrid Schulz, Jan Siegmeier, Nikola Tietze
Globale Umweltveränderungen sind Sicherheitsrisiken, sie müssen daher in Sicherheitsstrategien integriert werden. Es gilt, neue fossile Pfadabhängigkeiten zu vermeiden und den Umstieg auf erneuerbare Energien als Sicherheitsgewinn zu nutzen. Die Rolle der natürlichen Infrastruktur für den Bevölkerungsschutz sollte gesetzlich priorisiert werden. Kooperation bei Ökosystemschutz und nachhaltigem Management natürlicher Ressourcen ist eine Investition in Stabilität und Sicherheit.
Leitautor:innen: Jörg E. Drewes, Anna-Katharina Hornidge, Aletta Bonn, Kai Maaz, Karen Pittel,Hans-Otto Pörtner, Sabine Schlacke, Claudia Traidl-Hoffmann, Joscha Wullweber
Mitautor:innen: Julia Behrens, Mareike Blum, Kerstin Burghaus, Catharina Caspari, Astrid Dähn, Verena Engelhardt, Tallulah Gundelach, Paula Haufe, Magdalena Knabl, Katharina Michael, Alexander Mitranescu, Katharina Molitor, Jürgen Orasche, Marion Schulte zu Berge, Astrid Schulz, Jan Siegmeier, Nikola Tietze
Die EU-Erweiterung auf dem Westbalkan ist strategisch wichtig. Doch wer den Beitrittsprozess beschleunigen will, darf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht zur Nebensache machen.
Die jüngsten Vorstöße von Friedrich Merz und Emmanuel Macron für eine rasche EU-Erweiterung auf dem Westbalkan setzen ein wichtiges Signal. Angesichts geopolitischer Spannungen und des russischen Einflusses in Südosteuropa braucht die Europäische Union eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive. Doch gerade, weil viel auf dem Spiel steht, wäre eine primär geopolitisch motivierte Beschleunigung des Beitrittsprozesses ein Fehler. Wer heute aus geopolitischen Überlegungen die Beitrittskriterien lockert, riskiert morgen den nächsten Orbán in der Europäischen Union.
Die EU darf ihre Maßstäbe nicht senkenDie EU-Erweiterung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie hat Wohlstand gefördert, Demokratie geschaffen und Konflikte entschärft. Die Europäische Union sollte die Tür für die Staaten des Westbalkans offenhalten und auf einen zeitnahen Beitritt hinarbeiten. Sie darf dafür aber nicht ihre eigenen Kriterien aufweichen. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Korruption sind das Fundament der europäischen Integration. Es sind keine bürokratischen Hürden.
Werden diese Anforderungen vor einem Beitritt aufgeweicht, kann dies gravierende negative Folgen haben. Mitgliedstaaten erhalten Mitspracherechte bei zentralen europäischen Entscheidungen, inklusive Vetorecht in vielen außenpolitischen Fragen wie zum Beispiel bei Sanktionen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten Brüssels, die Einhaltung demokratischer Standards einzufordern und mit Maßnahmen darauf hinzuwirken, deutlich geringer, sobald ein Land der EU beigetreten ist. Die Erfahrungen mit Ungarn zeigen, wie schwierig es ist, auf demokratische Rückschritte in Mitgliedsstaaten wirksam zu reagieren. Der größte Anreiz für Reformen – der Beitritt selber – entfällt, während Druckmittel schwieriger umzusetzen sind.
Autokratisierung wird oft ausgeblendetBesonders problematisch ist, dass mehrere Staaten des Westbalkans in den vergangenen Jahren anstelle von demokratischen Fortschritten, Rückschritte vorweisen. Trotzdem konzentriert sich die Beitrittsdebatte vor allem auf geopolitische Fragen. Im Fall Serbiens dominieren die Anerkennung Kosovos, die Beziehungen zu Russland sowie regionale Stabilität – oder auch wirtschaftliche Interessen. Der Zustand der Demokratie gerät dabei in den Hintergrund. Das ist fatal, da derartige Pfadabhängigkeiten schwer umzukehren sind.
Denn Serbien hat in der vergangenen Dekade tiefgreifende demokratische Rückschritte erlebt. Internationale Demokratieindizes und Beobachterdokumentieren seit Jahren den Abbau rechtsstaatlicher und demokratischer Standards. Unter Präsident Aleksandar Vučić wurde politische Macht zunehmend in den Händen der Exekutive konzentriert. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde geschwächt, die Medien unter Kontrolle gebracht, staatliche Institutionen politisiert und Kontrollmechanismen ausgehöhlt. Dennoch ist die Regierungspartei SNS weiterhin assoziiertes Mitglied des Zusammenschlusses der konservativen europäischen Parteien (EVP) im Europäischen Parlament.
Auch die Integrität von Wahlen steht zunehmend in der Kritik. Beobachter berichten regelmäßig von unausgewogener Medienberichterstattung, Druck auf Staatsangestellte und Begünstigung der Regierungspartei im Wahlkampf. Regierungsnahe Medien dominieren weite Teile der öffentlichen Debatte, während kritische Journalistinnen und Journalisten unter Druck geraten.
Die Folgen sind deutlich sichtbar. Im letzten Jahr kam es zu anhaltenden Massenprotesten gegen die Regierung, auf die teils mit Gewalt reagiert wurde. Viele Demonstrierende verstehen sich ausdrücklich als pro-europäisch. Sie fordern mehr Demokratie, unabhängige Institutionen und Neuwahlen.
Glaubwürdigkeit steht auf dem SpielGerade deshalb sollte die EU vorsichtig sein. Eine Annäherung ohne substanzielle demokratische Reformen würde das falsche Signal senden. Sie würde autoritären Regierungen vermitteln, dass geopolitische Erwägungen wichtiger sind als demokratische Standards.
Ebenso gravierend wäre die Wirkung auf die Bevölkerung. Viele demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger in Serbien und anderen Staaten der Region beobachten die EU zunehmend mit Enttäuschung. Zu oft haben europäische Regierungen autoritäre Tendenzen übersehen oder relativiert, solange die jeweilige Regierung als stabiler Partner galt. Doch Stabilität ohne Demokratie bleibt fragil.
Erweiterung braucht demokratische PrinzipienDie EU sollte die Erweiterung vorantreiben, Beitrittskandidaten stärker unterstützen und glaubwürdige Beitrittsperspektiven bieten. Gleichzeitig muss sie darauf bestehen, dass die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllt werden. Die Kriterien erfordern unter anderem, dass Beitrittskandidaten stabile, demokratische Institutionen vorweisen, inklusive freien und fairen Wahlen, politischem Wettbewerb, Gewaltenteilung sowie Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Justiz. Daher ist die vollständige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien nicht nur eine formale Voraussetzung, sondern die zentrale Garantie dafür, dass neue Mitgliedstaaten die demokratischen Werte und Regeln der EU mittragen.
Eine erfolgreiche Erweiterungspolitik misst sich nicht daran, wie schnell neue Mitglieder aufgenommen werden. Sie misst sich daran, ob die EU ihre Werte hochhält und demokratisch und handlungsfähig bleibt. Nur dann kann eine Erweiterung die EU stärken. Wer den Westbalkan dauerhaft an Europa binden will, sollte deshalb nicht das Tempo in den Mittelpunkt stellen, sondern auch die demokratischen Voraussetzungen für eine gemeinsame Zukunft.
Die EU-Erweiterung auf dem Westbalkan ist strategisch wichtig. Doch wer den Beitrittsprozess beschleunigen will, darf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht zur Nebensache machen.
Die jüngsten Vorstöße von Friedrich Merz und Emmanuel Macron für eine rasche EU-Erweiterung auf dem Westbalkan setzen ein wichtiges Signal. Angesichts geopolitischer Spannungen und des russischen Einflusses in Südosteuropa braucht die Europäische Union eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive. Doch gerade, weil viel auf dem Spiel steht, wäre eine primär geopolitisch motivierte Beschleunigung des Beitrittsprozesses ein Fehler. Wer heute aus geopolitischen Überlegungen die Beitrittskriterien lockert, riskiert morgen den nächsten Orbán in der Europäischen Union.
Die EU darf ihre Maßstäbe nicht senkenDie EU-Erweiterung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie hat Wohlstand gefördert, Demokratie geschaffen und Konflikte entschärft. Die Europäische Union sollte die Tür für die Staaten des Westbalkans offenhalten und auf einen zeitnahen Beitritt hinarbeiten. Sie darf dafür aber nicht ihre eigenen Kriterien aufweichen. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Korruption sind das Fundament der europäischen Integration. Es sind keine bürokratischen Hürden.
Werden diese Anforderungen vor einem Beitritt aufgeweicht, kann dies gravierende negative Folgen haben. Mitgliedstaaten erhalten Mitspracherechte bei zentralen europäischen Entscheidungen, inklusive Vetorecht in vielen außenpolitischen Fragen wie zum Beispiel bei Sanktionen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten Brüssels, die Einhaltung demokratischer Standards einzufordern und mit Maßnahmen darauf hinzuwirken, deutlich geringer, sobald ein Land der EU beigetreten ist. Die Erfahrungen mit Ungarn zeigen, wie schwierig es ist, auf demokratische Rückschritte in Mitgliedsstaaten wirksam zu reagieren. Der größte Anreiz für Reformen – der Beitritt selber – entfällt, während Druckmittel schwieriger umzusetzen sind.
Autokratisierung wird oft ausgeblendetBesonders problematisch ist, dass mehrere Staaten des Westbalkans in den vergangenen Jahren anstelle von demokratischen Fortschritten, Rückschritte vorweisen. Trotzdem konzentriert sich die Beitrittsdebatte vor allem auf geopolitische Fragen. Im Fall Serbiens dominieren die Anerkennung Kosovos, die Beziehungen zu Russland sowie regionale Stabilität – oder auch wirtschaftliche Interessen. Der Zustand der Demokratie gerät dabei in den Hintergrund. Das ist fatal, da derartige Pfadabhängigkeiten schwer umzukehren sind.
Denn Serbien hat in der vergangenen Dekade tiefgreifende demokratische Rückschritte erlebt. Internationale Demokratieindizes und Beobachterdokumentieren seit Jahren den Abbau rechtsstaatlicher und demokratischer Standards. Unter Präsident Aleksandar Vučić wurde politische Macht zunehmend in den Händen der Exekutive konzentriert. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde geschwächt, die Medien unter Kontrolle gebracht, staatliche Institutionen politisiert und Kontrollmechanismen ausgehöhlt. Dennoch ist die Regierungspartei SNS weiterhin assoziiertes Mitglied des Zusammenschlusses der konservativen europäischen Parteien (EVP) im Europäischen Parlament.
Auch die Integrität von Wahlen steht zunehmend in der Kritik. Beobachter berichten regelmäßig von unausgewogener Medienberichterstattung, Druck auf Staatsangestellte und Begünstigung der Regierungspartei im Wahlkampf. Regierungsnahe Medien dominieren weite Teile der öffentlichen Debatte, während kritische Journalistinnen und Journalisten unter Druck geraten.
Die Folgen sind deutlich sichtbar. Im letzten Jahr kam es zu anhaltenden Massenprotesten gegen die Regierung, auf die teils mit Gewalt reagiert wurde. Viele Demonstrierende verstehen sich ausdrücklich als pro-europäisch. Sie fordern mehr Demokratie, unabhängige Institutionen und Neuwahlen.
Glaubwürdigkeit steht auf dem SpielGerade deshalb sollte die EU vorsichtig sein. Eine Annäherung ohne substanzielle demokratische Reformen würde das falsche Signal senden. Sie würde autoritären Regierungen vermitteln, dass geopolitische Erwägungen wichtiger sind als demokratische Standards.
Ebenso gravierend wäre die Wirkung auf die Bevölkerung. Viele demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger in Serbien und anderen Staaten der Region beobachten die EU zunehmend mit Enttäuschung. Zu oft haben europäische Regierungen autoritäre Tendenzen übersehen oder relativiert, solange die jeweilige Regierung als stabiler Partner galt. Doch Stabilität ohne Demokratie bleibt fragil.
Erweiterung braucht demokratische PrinzipienDie EU sollte die Erweiterung vorantreiben, Beitrittskandidaten stärker unterstützen und glaubwürdige Beitrittsperspektiven bieten. Gleichzeitig muss sie darauf bestehen, dass die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllt werden. Die Kriterien erfordern unter anderem, dass Beitrittskandidaten stabile, demokratische Institutionen vorweisen, inklusive freien und fairen Wahlen, politischem Wettbewerb, Gewaltenteilung sowie Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Justiz. Daher ist die vollständige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien nicht nur eine formale Voraussetzung, sondern die zentrale Garantie dafür, dass neue Mitgliedstaaten die demokratischen Werte und Regeln der EU mittragen.
Eine erfolgreiche Erweiterungspolitik misst sich nicht daran, wie schnell neue Mitglieder aufgenommen werden. Sie misst sich daran, ob die EU ihre Werte hochhält und demokratisch und handlungsfähig bleibt. Nur dann kann eine Erweiterung die EU stärken. Wer den Westbalkan dauerhaft an Europa binden will, sollte deshalb nicht das Tempo in den Mittelpunkt stellen, sondern auch die demokratischen Voraussetzungen für eine gemeinsame Zukunft.
Die EU-Erweiterung auf dem Westbalkan ist strategisch wichtig. Doch wer den Beitrittsprozess beschleunigen will, darf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht zur Nebensache machen.
Die jüngsten Vorstöße von Friedrich Merz und Emmanuel Macron für eine rasche EU-Erweiterung auf dem Westbalkan setzen ein wichtiges Signal. Angesichts geopolitischer Spannungen und des russischen Einflusses in Südosteuropa braucht die Europäische Union eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive. Doch gerade, weil viel auf dem Spiel steht, wäre eine primär geopolitisch motivierte Beschleunigung des Beitrittsprozesses ein Fehler. Wer heute aus geopolitischen Überlegungen die Beitrittskriterien lockert, riskiert morgen den nächsten Orbán in der Europäischen Union.
Die EU darf ihre Maßstäbe nicht senkenDie EU-Erweiterung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie hat Wohlstand gefördert, Demokratie geschaffen und Konflikte entschärft. Die Europäische Union sollte die Tür für die Staaten des Westbalkans offenhalten und auf einen zeitnahen Beitritt hinarbeiten. Sie darf dafür aber nicht ihre eigenen Kriterien aufweichen. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Korruption sind das Fundament der europäischen Integration. Es sind keine bürokratischen Hürden.
Werden diese Anforderungen vor einem Beitritt aufgeweicht, kann dies gravierende negative Folgen haben. Mitgliedstaaten erhalten Mitspracherechte bei zentralen europäischen Entscheidungen, inklusive Vetorecht in vielen außenpolitischen Fragen wie zum Beispiel bei Sanktionen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten Brüssels, die Einhaltung demokratischer Standards einzufordern und mit Maßnahmen darauf hinzuwirken, deutlich geringer, sobald ein Land der EU beigetreten ist. Die Erfahrungen mit Ungarn zeigen, wie schwierig es ist, auf demokratische Rückschritte in Mitgliedsstaaten wirksam zu reagieren. Der größte Anreiz für Reformen – der Beitritt selber – entfällt, während Druckmittel schwieriger umzusetzen sind.
Autokratisierung wird oft ausgeblendetBesonders problematisch ist, dass mehrere Staaten des Westbalkans in den vergangenen Jahren anstelle von demokratischen Fortschritten, Rückschritte vorweisen. Trotzdem konzentriert sich die Beitrittsdebatte vor allem auf geopolitische Fragen. Im Fall Serbiens dominieren die Anerkennung Kosovos, die Beziehungen zu Russland sowie regionale Stabilität – oder auch wirtschaftliche Interessen. Der Zustand der Demokratie gerät dabei in den Hintergrund. Das ist fatal, da derartige Pfadabhängigkeiten schwer umzukehren sind.
Denn Serbien hat in der vergangenen Dekade tiefgreifende demokratische Rückschritte erlebt. Internationale Demokratieindizes und Beobachterdokumentieren seit Jahren den Abbau rechtsstaatlicher und demokratischer Standards. Unter Präsident Aleksandar Vučić wurde politische Macht zunehmend in den Händen der Exekutive konzentriert. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde geschwächt, die Medien unter Kontrolle gebracht, staatliche Institutionen politisiert und Kontrollmechanismen ausgehöhlt. Dennoch ist die Regierungspartei SNS weiterhin assoziiertes Mitglied des Zusammenschlusses der konservativen europäischen Parteien (EVP) im Europäischen Parlament.
Auch die Integrität von Wahlen steht zunehmend in der Kritik. Beobachter berichten regelmäßig von unausgewogener Medienberichterstattung, Druck auf Staatsangestellte und Begünstigung der Regierungspartei im Wahlkampf. Regierungsnahe Medien dominieren weite Teile der öffentlichen Debatte, während kritische Journalistinnen und Journalisten unter Druck geraten.
Die Folgen sind deutlich sichtbar. Im letzten Jahr kam es zu anhaltenden Massenprotesten gegen die Regierung, auf die teils mit Gewalt reagiert wurde. Viele Demonstrierende verstehen sich ausdrücklich als pro-europäisch. Sie fordern mehr Demokratie, unabhängige Institutionen und Neuwahlen.
Glaubwürdigkeit steht auf dem SpielGerade deshalb sollte die EU vorsichtig sein. Eine Annäherung ohne substanzielle demokratische Reformen würde das falsche Signal senden. Sie würde autoritären Regierungen vermitteln, dass geopolitische Erwägungen wichtiger sind als demokratische Standards.
Ebenso gravierend wäre die Wirkung auf die Bevölkerung. Viele demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger in Serbien und anderen Staaten der Region beobachten die EU zunehmend mit Enttäuschung. Zu oft haben europäische Regierungen autoritäre Tendenzen übersehen oder relativiert, solange die jeweilige Regierung als stabiler Partner galt. Doch Stabilität ohne Demokratie bleibt fragil.
Erweiterung braucht demokratische PrinzipienDie EU sollte die Erweiterung vorantreiben, Beitrittskandidaten stärker unterstützen und glaubwürdige Beitrittsperspektiven bieten. Gleichzeitig muss sie darauf bestehen, dass die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllt werden. Die Kriterien erfordern unter anderem, dass Beitrittskandidaten stabile, demokratische Institutionen vorweisen, inklusive freien und fairen Wahlen, politischem Wettbewerb, Gewaltenteilung sowie Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Justiz. Daher ist die vollständige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien nicht nur eine formale Voraussetzung, sondern die zentrale Garantie dafür, dass neue Mitgliedstaaten die demokratischen Werte und Regeln der EU mittragen.
Eine erfolgreiche Erweiterungspolitik misst sich nicht daran, wie schnell neue Mitglieder aufgenommen werden. Sie misst sich daran, ob die EU ihre Werte hochhält und demokratisch und handlungsfähig bleibt. Nur dann kann eine Erweiterung die EU stärken. Wer den Westbalkan dauerhaft an Europa binden will, sollte deshalb nicht das Tempo in den Mittelpunkt stellen, sondern auch die demokratischen Voraussetzungen für eine gemeinsame Zukunft.
Despite progress in increasing the participation of women in UN peacekeeping operations, gender bias continues to shape the experiences of peacekeepers in ways that can affect both inclusion and operational effectiveness.
This policy paper examines how gender bias manifests itself across seven dimensions of peacekeeping work: day-to-day operations, field deployments, organizational processes, professional development, engagement with host populations, data and assessments, and communications. Drawing on focus groups and interviews with personnel from the UN Peacekeeping Force in Cyprus (UNFICYP), as well as a cross-mission survey, the paper highlights how informal norms and structural barriers continue to shape women’s experiences in mission environments.
The paper argues that addressing gender bias requires moving beyond representation targets to examine the systems, practices, and organizational cultures that influence how peacekeeping personnel are recruited, deployed, supported, and promoted. It offers recommendations to strengthen accountability, leadership, data collection, training, and institutional learning across UN peace operations.
The post Seven Shadows: A Ground-Level View of Gender Bias in UN Peacekeeping Operations appeared first on International Peace Institute.
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On June 23rd, IPI, in partnership with the Permanent Missions of Bangladesh, Denmark, Indonesia, Ireland, Japan, the Netherlands, Pakistan, the UN Department of Peace Operations, Peace Direct, and the Cairo International Center for Conflict Resolution, Peacekeeping, and Peacebuilding, cohosted a public policy forum on “Strengthening the Peace Operations–Peacebuilding Nexus: From Policy to Practice,” during Peacebuilding Week 2026.
Bringing together headquarters and field-level perspectives from policymakers and practitioners, the discussion examined: the contribution of peace operations to peacebuilding; missions’ support to community-centered approaches that support prevention and local-level conflict resolution led by Civil Affairs components; and how the Peacebuilding Fund and the Peacebuilding Commission can be effectively leveraged in peace operation settings to support national and local peacebuilding priorities alongside missions.
Central to the discussion was the practical contribution peace operations make to peacebuilding at the local level, and how that contribution can be maintained and strengthened during a period of financial pressure, transition, and reform. The discussion examined how to leverage the momentum of the 2025 Peacebuilding Architecture Review and the peace operations review to foster greater cohesion within the UN system and with partners, including during mission transitions and drawdowns, to maximize impact amid geopolitical turbulence, ongoing reforms, and increasingly violent contexts.
Welcome and Opening Remarks:
H.E. Fergal Mythen, Permanent Representative of Ireland to the UN
H.E. Lise Gregoire-van Haaren, Permanent Representative of the Kingdom of the Netherlands to the UN
Speakers:
David Haeri, Director, Division of Policy, Evaluation and Training, UN Department of Peace Operations
Hiroko Hirahara, Director, Civil Affairs, UNMISS, South Sudan (virtual)
Ewa Turyk-Mazurek, Civil Affairs Field Operations Manager, UNIFIL, Lebanon
Edmund Yakani, Executive Director, Community Empowerment for Progress Organization (CEPO), South Sudan (virtual)
Daniel Prins, Chief, Security Sector Reform Unit, UN Peacebuilding and Peace Support Office, Department of Political and Peacebuilding Affairs and Department of Peace Operations
Moderator:
Lauren McGowan, Policy Analyst, International Peace Institute
The post Strengthening the Peace Operations–Peacebuilding Nexus: From Policy to Practice appeared first on International Peace Institute.
Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).
Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen.
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.
Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).
Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen.
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.
Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).
Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen.
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.