This paper investigates the impact of aid for trade (AfT) targeted at trade policies on the participation of recipient countries in global value chains (GVCs), and how this impact varies with their prevailing political regimes. In democratic countries, the need for the authorities to account for the interests of various stakeholders (e.g., lobbies, trade unions) can compromise the allocation, use, and effectiveness of AfT. In contrast, less democratic regimes are typically more insulated from political pressures, which may lead to more effective outcomes of aid. At the same time, integration into some complex GVCs requires efficient and democratic institutions, to which these products are sensitive. Employing a sample of 110 countries and data covering 2002-2018, we control for standard determinants of GVC participation, while examining the effect of AfT and the moderating role of the political regime in place. Our estimation addresses the endogeneity of aid through an appropriate instrumentation strategy. Our results suggest that the effect of AfT is mostly positive in autocratic regimes, indicating more effective trade policy reforms. When we account for regional disparities, we find evidence that AfT for trade policy is also impactful in some democratic regimes. This might suggest that the efficacy of AfT is not strictly regime-dependent, but hinges on the government’s commitment to carry out significant reforms leading to greater participation in the global economy.
This paper investigates the impact of aid for trade (AfT) targeted at trade policies on the participation of recipient countries in global value chains (GVCs), and how this impact varies with their prevailing political regimes. In democratic countries, the need for the authorities to account for the interests of various stakeholders (e.g., lobbies, trade unions) can compromise the allocation, use, and effectiveness of AfT. In contrast, less democratic regimes are typically more insulated from political pressures, which may lead to more effective outcomes of aid. At the same time, integration into some complex GVCs requires efficient and democratic institutions, to which these products are sensitive. Employing a sample of 110 countries and data covering 2002-2018, we control for standard determinants of GVC participation, while examining the effect of AfT and the moderating role of the political regime in place. Our estimation addresses the endogeneity of aid through an appropriate instrumentation strategy. Our results suggest that the effect of AfT is mostly positive in autocratic regimes, indicating more effective trade policy reforms. When we account for regional disparities, we find evidence that AfT for trade policy is also impactful in some democratic regimes. This might suggest that the efficacy of AfT is not strictly regime-dependent, but hinges on the government’s commitment to carry out significant reforms leading to greater participation in the global economy.
This paper investigates the impact of aid for trade (AfT) targeted at trade policies on the participation of recipient countries in global value chains (GVCs), and how this impact varies with their prevailing political regimes. In democratic countries, the need for the authorities to account for the interests of various stakeholders (e.g., lobbies, trade unions) can compromise the allocation, use, and effectiveness of AfT. In contrast, less democratic regimes are typically more insulated from political pressures, which may lead to more effective outcomes of aid. At the same time, integration into some complex GVCs requires efficient and democratic institutions, to which these products are sensitive. Employing a sample of 110 countries and data covering 2002-2018, we control for standard determinants of GVC participation, while examining the effect of AfT and the moderating role of the political regime in place. Our estimation addresses the endogeneity of aid through an appropriate instrumentation strategy. Our results suggest that the effect of AfT is mostly positive in autocratic regimes, indicating more effective trade policy reforms. When we account for regional disparities, we find evidence that AfT for trade policy is also impactful in some democratic regimes. This might suggest that the efficacy of AfT is not strictly regime-dependent, but hinges on the government’s commitment to carry out significant reforms leading to greater participation in the global economy.
Many colonies in Africa attained independence through negotiated settlements. However, several others engaged in armed liberation struggles, for example, Kenya, Namibia, South Africa, Southern Rhodesia (Zimbabwe), and the Portuguese colonies of Angola, Cape Verde, Guinea Bissau, Mozambique, and São Tomé and Príncipe. Newly independent states provided liberation movements with bases on their territories and political, military, intellectual, ideological, material, and moral support. In West Africa, Ghana’s first president, Kwame Nkrumah, a notable pan-Africanist, declared in his Independence Day speech in 1957, “Our independence is meaningless unless it is linked up with the total liberation of the African continent.” In East Africa, Julius Nyerere and Jomo Kenyatta, the first presidents of independent Tanzania and Kenya respectively, showed similar commitment to Pan-Africanism and anticolonialism by hosting refugees fleeing armed struggles in Southern Africa. Tanzania hosted the Organization of African Unity Liberation Committee supported anticolonial resistance and liberation movements. President Nyerere supported them for “challenging injustices of empire and apartheid” and declared, “I train freedom fighters”. He encouraged Tanzanians living around liberation movement camps to welcome these movements and their freedom fighters and also protect them from agents of colonial governments. Support also came from many other countries on the continent including Nigeria, Ethiopia, and Algeria. The latter provided sanctuary to representatives of liberation movements such as Nelson Mandela of the African National Congress (ANC) in South Africa.
Many colonies in Africa attained independence through negotiated settlements. However, several others engaged in armed liberation struggles, for example, Kenya, Namibia, South Africa, Southern Rhodesia (Zimbabwe), and the Portuguese colonies of Angola, Cape Verde, Guinea Bissau, Mozambique, and São Tomé and Príncipe. Newly independent states provided liberation movements with bases on their territories and political, military, intellectual, ideological, material, and moral support. In West Africa, Ghana’s first president, Kwame Nkrumah, a notable pan-Africanist, declared in his Independence Day speech in 1957, “Our independence is meaningless unless it is linked up with the total liberation of the African continent.” In East Africa, Julius Nyerere and Jomo Kenyatta, the first presidents of independent Tanzania and Kenya respectively, showed similar commitment to Pan-Africanism and anticolonialism by hosting refugees fleeing armed struggles in Southern Africa. Tanzania hosted the Organization of African Unity Liberation Committee supported anticolonial resistance and liberation movements. President Nyerere supported them for “challenging injustices of empire and apartheid” and declared, “I train freedom fighters”. He encouraged Tanzanians living around liberation movement camps to welcome these movements and their freedom fighters and also protect them from agents of colonial governments. Support also came from many other countries on the continent including Nigeria, Ethiopia, and Algeria. The latter provided sanctuary to representatives of liberation movements such as Nelson Mandela of the African National Congress (ANC) in South Africa.
Many colonies in Africa attained independence through negotiated settlements. However, several others engaged in armed liberation struggles, for example, Kenya, Namibia, South Africa, Southern Rhodesia (Zimbabwe), and the Portuguese colonies of Angola, Cape Verde, Guinea Bissau, Mozambique, and São Tomé and Príncipe. Newly independent states provided liberation movements with bases on their territories and political, military, intellectual, ideological, material, and moral support. In West Africa, Ghana’s first president, Kwame Nkrumah, a notable pan-Africanist, declared in his Independence Day speech in 1957, “Our independence is meaningless unless it is linked up with the total liberation of the African continent.” In East Africa, Julius Nyerere and Jomo Kenyatta, the first presidents of independent Tanzania and Kenya respectively, showed similar commitment to Pan-Africanism and anticolonialism by hosting refugees fleeing armed struggles in Southern Africa. Tanzania hosted the Organization of African Unity Liberation Committee supported anticolonial resistance and liberation movements. President Nyerere supported them for “challenging injustices of empire and apartheid” and declared, “I train freedom fighters”. He encouraged Tanzanians living around liberation movement camps to welcome these movements and their freedom fighters and also protect them from agents of colonial governments. Support also came from many other countries on the continent including Nigeria, Ethiopia, and Algeria. The latter provided sanctuary to representatives of liberation movements such as Nelson Mandela of the African National Congress (ANC) in South Africa.
Africa’s presence within BRICS has expanded significantly. South Africa, Egypt, and Ethiopia are now full members, while Nigeria and Uganda participate as partner countries. Yet despite this growing representation, there is no mechanism for African states to coordinate their positions within the grouping, raising questions about whether a larger footprint has translated into greater collective influence.
This issue brief examines how African states are engaging BRICS as part of broader strategies of diversification rather than alignment. It explores the distinct priorities driving South Africa, Egypt, and Ethiopia’s participation, the relationship between BRICS and other multilateral forums such as the African Union and G20, and the opportunities and constraints for developing a more coordinated African voice within the bloc.
The brief argues that while African states share an interest in advancing reforms to global governance and international finance, coordination within BRICS remains limited by differing national priorities and the absence of institutional mechanisms. Rather than viewing BRICS as a standalone platform, it suggests that African governments may derive greater value by integrating BRICS into a broader multilateral strategy while strengthening cooperation where interests converge.
The post Diversification without Coordination: The Scope for a Collective African Voice in BRICS appeared first on International Peace Institute.
Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.
Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.
Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.
Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.
Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.
Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.
Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.
Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.
Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).
Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.
Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.
Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.
Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.
Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.
Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.
Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.
Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.
Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).
Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.
Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.
Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.
Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.
Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.
Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.
Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.
Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.
Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).
Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.
Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.
Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.
Sorry, this entry is only available in Greek.
Die EU-Kommission will den Europäischen Emissionshandel (ETS) reformieren und geht damit auf die Industrie zu, die sich über die hohen Kosten und Wettbewerbsnachteile beschwert hat. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), warnt vor den Folgen:
Die EU-Kommission droht, das wichtigste Klimaschutzinstrument Europas ausgerechnet in dem Moment zu schwächen, in dem verlässliche Investitionssignale besonders wichtig wären. Die Industrie braucht Unterstützung bei der Transformation, aber keinen Aufschub. Kostenlose Zertifikate im Europäischen Emissionshandel können allenfalls eine befristete Brücke sein. Sie müssen strikt an konkrete, überprüfbare Investitionen in klimaneutrale Produktion in Europa gebunden werden. Wer nicht investiert, darf nicht entlastet werden. Andernfalls werden fossile Geschäftsmodelle verlängert und diejenigen Unternehmen bestraft, die frühzeitig in klimafreundliche Technologien investiert haben. Kostenlose Zertifikate dürfen keine Dauersubvention für fossile Produktion werden.
Europas Industrie wird nicht dadurch wettbewerbsfähig, dass sie länger fossil produziert. Sie wird wettbewerbsfähig durch günstigen erneuerbaren Strom, leistungsfähige Netze, Speicher, Elektrifizierung, grünen Wasserstoff, Klimaschutzverträge und verlässliche politische Rahmenbedingungen. Auch internationale Gutschriften sind kritisch zu bewerten. Klimaschutz im Ausland kann sinnvoll sein, darf aber nicht zur Ausweichroute werden, um notwendige Investitionen in Europa zu vermeiden. Wer den Emissionshandel verwässert, senkt die Kosten der Transformation nicht, sondern verschiebt sie in die Zukunft. Später werden sie höher ausfallen: wirtschaftlich, klimapolitisch und gesellschaftlich.
Die richtige Antwort auf internationalen Wettbewerbsdruck lautet deshalb nicht weniger Klimaschutz, sondern bessere Industriepolitik. Entlastung ja, aber nur gegen nachweisbare Transformation. Unterstützung ja, aber kein Freifahrtschein für längere fossile Produktion.