Zivile Krisenprävention ist von zentraler Bedeutung für das Leitbild der integrierten Sicherheit, an dem sich die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung derzeit orientiert. Dies umfasst auch Konfliktprävention: Gewaltkonflikten mit zivilen Mitteln vorzubeugen oder sie einzudämmen. Konfliktprävention ist auch zentral, um die Außenpolitik der Bundesregierung als wehrhafte Friedenspolitik zu gestalten und das Prinzip zu stärken, Gewalt nur als Ultima Ratio einzusetzen. Dafür ist es wichtig zu wissen, ob und mit welchen Mitteln zivile Konfliktprävention wirkt. Hierfür fasst dieser Policy Brief wissenschaftliche Evidenz über die Wirksamkeit von Konfliktprävention durch Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zusammen. Der Überblick zeigt, dass bestimmte EZ-Ansätze nachweisbar Konflikte verhindern oder abmildern können, EZ insgesamt aber nicht automatisch konfliktpräventiv wirkt. Eine Ausdifferenzierung nach verschiedenen Bereichen von EZ macht deutlich, dass vor allem Demokratie- und Friedensförderung konfliktpräventiv wirken. Verschiedene Formen von Gewalt wie Bürgerkrieg oder Wahlgewalt treten seltener auf, wenn in Demokratieförderung investiert wird. Friedensförderung kann maßgeblich den Wiederausbruch von Gewaltkonflikten verhindern, Friedensmissionen Todesopfer reduzieren oder Gewalt eindämmen. Für die EZ insgesamt sind derartige Effekte aber nicht nachgewiesen. Schlimmstenfalls kann EZ in Konfliktkontexten zur umkämpften Ressource werden und Gewalt befeuern. Schlecht geführte Projekte ohne Monitoring und solche, die nicht ausreichend kontextsensibel waren, haben Gewaltkonflikte begünstigt. Gleichzeitig wirken EZ-Schocks – abrupte Rückgänge von EZ – erwiesenermaßen konfliktfördernd. Soll EZ dabei unterstützen, Gewaltkonflikte zu verhindern oder einzudämmen, so muss sie bewusst auf diese Ziele ausgerichtet und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Außerdem sind gutes Projektmanagement und eine konfliktsensible Umsetzung für alle Arten von EZ maßgeblich, um nicht-intendierte konfliktfördernde Auswirkungen zu vermeiden.
Es empfehlen sich folgende Handlungsgrundsätze:
Friedens- und Demokratieförderung priorisieren und Ressourcen umsteuern. Um EZ als Konfliktprävention aufzustellen, empfiehlt es sich, Demokratie- und Friedensförderung prominenter auf die Agenda zu setzen und Mittel gezielt in diese Felder zu investieren.
Analyseinstrumente schärfen und als Entscheidungsgrundlage nutzen. Die bestehenden Analyseinstrumente sollten in ihrem Fokus auf Konfliktprävention geschärft und konsequenter genutzt werden. Besondere Bedeutung kommt der strategischen Vorausschau zu, die Frühwarnung mit Szenarienarbeit kombiniert.
Do-no-Harm durch EZ bleibt Handlungsmaxime.
Exit-Schocks vermeiden. Wo EZ erheblich reduziert oder beendet werden soll, hilft die detaillierte Analyse möglicher konfliktverschärfender Auswirkungen im Vorhinein, um diese mit entsprechenden Übergangsstrategien abzufedern. Wo der Ausbruch oder die Eskalation von Gewalt als Folge wahrscheinlich sind, gilt es, geplante Rückzugsentscheidungen zu überdenken.
Zivile Krisenprävention ist von zentraler Bedeutung für das Leitbild der integrierten Sicherheit, an dem sich die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung derzeit orientiert. Dies umfasst auch Konfliktprävention: Gewaltkonflikten mit zivilen Mitteln vorzubeugen oder sie einzudämmen. Konfliktprävention ist auch zentral, um die Außenpolitik der Bundesregierung als wehrhafte Friedenspolitik zu gestalten und das Prinzip zu stärken, Gewalt nur als Ultima Ratio einzusetzen. Dafür ist es wichtig zu wissen, ob und mit welchen Mitteln zivile Konfliktprävention wirkt. Hierfür fasst dieser Policy Brief wissenschaftliche Evidenz über die Wirksamkeit von Konfliktprävention durch Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zusammen. Der Überblick zeigt, dass bestimmte EZ-Ansätze nachweisbar Konflikte verhindern oder abmildern können, EZ insgesamt aber nicht automatisch konfliktpräventiv wirkt. Eine Ausdifferenzierung nach verschiedenen Bereichen von EZ macht deutlich, dass vor allem Demokratie- und Friedensförderung konfliktpräventiv wirken. Verschiedene Formen von Gewalt wie Bürgerkrieg oder Wahlgewalt treten seltener auf, wenn in Demokratieförderung investiert wird. Friedensförderung kann maßgeblich den Wiederausbruch von Gewaltkonflikten verhindern, Friedensmissionen Todesopfer reduzieren oder Gewalt eindämmen. Für die EZ insgesamt sind derartige Effekte aber nicht nachgewiesen. Schlimmstenfalls kann EZ in Konfliktkontexten zur umkämpften Ressource werden und Gewalt befeuern. Schlecht geführte Projekte ohne Monitoring und solche, die nicht ausreichend kontextsensibel waren, haben Gewaltkonflikte begünstigt. Gleichzeitig wirken EZ-Schocks – abrupte Rückgänge von EZ – erwiesenermaßen konfliktfördernd. Soll EZ dabei unterstützen, Gewaltkonflikte zu verhindern oder einzudämmen, so muss sie bewusst auf diese Ziele ausgerichtet und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Außerdem sind gutes Projektmanagement und eine konfliktsensible Umsetzung für alle Arten von EZ maßgeblich, um nicht-intendierte konfliktfördernde Auswirkungen zu vermeiden.
Es empfehlen sich folgende Handlungsgrundsätze:
Friedens- und Demokratieförderung priorisieren und Ressourcen umsteuern. Um EZ als Konfliktprävention aufzustellen, empfiehlt es sich, Demokratie- und Friedensförderung prominenter auf die Agenda zu setzen und Mittel gezielt in diese Felder zu investieren.
Analyseinstrumente schärfen und als Entscheidungsgrundlage nutzen. Die bestehenden Analyseinstrumente sollten in ihrem Fokus auf Konfliktprävention geschärft und konsequenter genutzt werden. Besondere Bedeutung kommt der strategischen Vorausschau zu, die Frühwarnung mit Szenarienarbeit kombiniert.
Do-no-Harm durch EZ bleibt Handlungsmaxime.
Exit-Schocks vermeiden. Wo EZ erheblich reduziert oder beendet werden soll, hilft die detaillierte Analyse möglicher konfliktverschärfender Auswirkungen im Vorhinein, um diese mit entsprechenden Übergangsstrategien abzufedern. Wo der Ausbruch oder die Eskalation von Gewalt als Folge wahrscheinlich sind, gilt es, geplante Rückzugsentscheidungen zu überdenken.
Zivile Krisenprävention ist von zentraler Bedeutung für das Leitbild der integrierten Sicherheit, an dem sich die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung derzeit orientiert. Dies umfasst auch Konfliktprävention: Gewaltkonflikten mit zivilen Mitteln vorzubeugen oder sie einzudämmen. Konfliktprävention ist auch zentral, um die Außenpolitik der Bundesregierung als wehrhafte Friedenspolitik zu gestalten und das Prinzip zu stärken, Gewalt nur als Ultima Ratio einzusetzen. Dafür ist es wichtig zu wissen, ob und mit welchen Mitteln zivile Konfliktprävention wirkt. Hierfür fasst dieser Policy Brief wissenschaftliche Evidenz über die Wirksamkeit von Konfliktprävention durch Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zusammen. Der Überblick zeigt, dass bestimmte EZ-Ansätze nachweisbar Konflikte verhindern oder abmildern können, EZ insgesamt aber nicht automatisch konfliktpräventiv wirkt. Eine Ausdifferenzierung nach verschiedenen Bereichen von EZ macht deutlich, dass vor allem Demokratie- und Friedensförderung konfliktpräventiv wirken. Verschiedene Formen von Gewalt wie Bürgerkrieg oder Wahlgewalt treten seltener auf, wenn in Demokratieförderung investiert wird. Friedensförderung kann maßgeblich den Wiederausbruch von Gewaltkonflikten verhindern, Friedensmissionen Todesopfer reduzieren oder Gewalt eindämmen. Für die EZ insgesamt sind derartige Effekte aber nicht nachgewiesen. Schlimmstenfalls kann EZ in Konfliktkontexten zur umkämpften Ressource werden und Gewalt befeuern. Schlecht geführte Projekte ohne Monitoring und solche, die nicht ausreichend kontextsensibel waren, haben Gewaltkonflikte begünstigt. Gleichzeitig wirken EZ-Schocks – abrupte Rückgänge von EZ – erwiesenermaßen konfliktfördernd. Soll EZ dabei unterstützen, Gewaltkonflikte zu verhindern oder einzudämmen, so muss sie bewusst auf diese Ziele ausgerichtet und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Außerdem sind gutes Projektmanagement und eine konfliktsensible Umsetzung für alle Arten von EZ maßgeblich, um nicht-intendierte konfliktfördernde Auswirkungen zu vermeiden.
Es empfehlen sich folgende Handlungsgrundsätze:
Friedens- und Demokratieförderung priorisieren und Ressourcen umsteuern. Um EZ als Konfliktprävention aufzustellen, empfiehlt es sich, Demokratie- und Friedensförderung prominenter auf die Agenda zu setzen und Mittel gezielt in diese Felder zu investieren.
Analyseinstrumente schärfen und als Entscheidungsgrundlage nutzen. Die bestehenden Analyseinstrumente sollten in ihrem Fokus auf Konfliktprävention geschärft und konsequenter genutzt werden. Besondere Bedeutung kommt der strategischen Vorausschau zu, die Frühwarnung mit Szenarienarbeit kombiniert.
Do-no-Harm durch EZ bleibt Handlungsmaxime.
Exit-Schocks vermeiden. Wo EZ erheblich reduziert oder beendet werden soll, hilft die detaillierte Analyse möglicher konfliktverschärfender Auswirkungen im Vorhinein, um diese mit entsprechenden Übergangsstrategien abzufedern. Wo der Ausbruch oder die Eskalation von Gewalt als Folge wahrscheinlich sind, gilt es, geplante Rückzugsentscheidungen zu überdenken.
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