Die Digitalisierung verlangt eine sichere und einfache Identifikation im Internet. Identitätskarte oder Reisepass eignen sich dafür nur bedingt. Der Bundesrat will daher eine elektronische Identifizierung (E-ID) schaffen.
Er hat am Freitag einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Dabei ist er auf dem Kurs geblieben, den er mit der Vernehmlassungsvorlage eingeschlagenen hatte. So sieht der Entwurf für ein E-ID-Gesetz eine Arbeitsteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft vor.
Aufgabe des Staates ist es, die Identität einer Person mithilfe von Angaben aus den Informationssystemen des Bundes amtlich zu überprüfen und zu bestätigen. Dafür wird beim Bundesamt für Polizei (fedpol) eigens eine Identitätsstelle geschaffen: Diese ist für die Erstidentifizierung zuständig. Zudem weist sie jedem Nutzer und jeder Nutzerin einer E-ID eine Registrierungsnummer zu.
Die AHV-Nummer darf dafür nicht verwendet werden. Die Identifizierung läuft auch dann über das fedpol, wenn die Person bereits in einem anderen Verfahren identifiziert wurde, zum Beispiel von einer Bank.
Die E-ID selber wird von privaten Anbietern herausgegeben, sogenannten Identity Providern (IdP). Angesichts des technologischen Wandels und der Vielfalt möglicher technischer Lösungen wäre der Bund nicht in der Lage, die Träger der Identitätsangaben selbst zu entwickeln und herzustellen, begründet der Bundesrat die Arbeitsteilung.
Der Bund unterzieht die Identity Provider und deren Systeme jedoch einem Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen. Nach den Plänen des Bundesrats ist die Anerkennungsstelle dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) angegliedert. Der Gesetzesentwurf regelt auch den Datenschutz.
Dieses Zusammenspiel biete «optimale Voraussetzungen für den einfachen und benutzerfreundlichen Einsatz der E-ID durch Verwaltung, Private und Unternehmen», heisst es in der Botschaft.
Nicht festgelegt ist darin der Träger der E-ID. Denkbar sind für den Bundesrat gängige elektronische Identifizierungsmittel wie Mobiltelefone oder Smartcards, aber auch Lösungen mit Nutzername, Passwort und allenfalls weiteren Authentifizierungen. Die konkrete Lösung dürfte vom Sicherheitsbedürfnis der Anwender abhängen.
Der Bundesrat schlägt drei Sicherheitsniveaus vor: niedrig, substanziell und hoch. Die Anforderungen dafür gelten nach seinen Angaben als weltweiter Standard. Für das tiefste Schutzniveau werden mit der E-ID-Registernummer der Name, Vornamen und das Geburtsdatum verbunden. Die Registrierung erfolgt online gestützt auf einen staatlichen Ausweis.
Beim Sicherheitsniveau «substanziell» kommen Geschlecht, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hinzu. Zudem ist eine persönliche Vorsprache oder eine Videoidentifikation nötig. Dieses Sicherheitsniveau verlangt mindestens eine 2-Faktor-Authentifizierung, wie sie heute für E-Banking-Lösungen üblich ist.
Nur für das Sicherheitsniveau «hoch» ist ein Gesichtsbild nötig. Zudem wird ein biometrisches Merkmal und die Echtheit des Ausweises geprüft. Mindestens ein Faktor der Zwei-Faktor-Authentifizierung muss biometrisch sein. In der Botschaft erwähnt sind Fingerabdruck-, Gesichts- oder Stimmenerkennung. Das Sicherheitsniveau «hoch» soll auch Schutz vor Cyberangriffen bieten.
Die Nutzung der E-ID ist freiwillig. Im E-Commerce können damit die Kundinnen und Kunden eindeutig identifiziert werden. Spirituosenhändler können eine verbindliche Altersprüfung durchführen. Die E-ID soll Zugang zum elektronischen Patientendossier gewähren. Im elektronischen Verkehr mit den Behörden ist der Einsatz der E-ID in allen Anwendungen denkbar.
Zweck der E-ID ist es, den sicheren elektronischen Geschäftsverkehr unter Privaten und mit Behörden zu fördern. Es handelt sich um ein Angebot, nicht um eine Pflicht. Daher soll die E-ID vorhandene Identifizierungssysteme auch nicht verdrängen. Diese würden allerdings keine staatliche Anerkennung geniessen.
Heute sind bereits zahlreiche Identifizierungsangebote mit unterschiedlichen Schutzniveaus im Umlauf. Viele Webseiten verlangen eine Anmeldung mit Nutzername und Passwort. Verbreitet sind E-Banking-Lösungen oder Angebote wie Apple-ID, Google-ID, Mobile-ID, OpenID, SuisseID, SwissID oder SwissPass.
Ein Anbieter einer E-ID hat sich bereits in Position gebracht. Rund um die SwissID von Post und SBB hat sich ein Konsortium gebildet, das inzwischen 18 grosse Unternehmen umfasst. Dazu gehören Swisscom, Credit Suisse, Entris Banking, Raiffeisen, UBS, ZKB, Six Group und die Versicherungen Axa, Baloise, CSS, Helvetia, Mobiliar, SWICA, Swiss Life, Vaudoise und Zürich.
Sie wollen eine E-ID anbieten, die für die Nutzer kostenlos ist. Finanziert werden soll diese durch Beiträge der Anbieter von Online-Dienstleistungen. Der Bund rechnet mit Kosten von rund 9 Millionen Franken für den Aufbau seiner Systeme und mit 2,4 Millionen Franken pro Jahr für den Betrieb.
L'opposition était devant les médias, ce jeudi 31 mai 2018, à Azalai Hôtel de la plage. Réunie au sein de la Coalition pour la défense de la démocratie au Bénin (C2D), cette sortie médiatique, entre dans le cadre de la dénonciation des nombreuses atteintes contre la démocratie par le régime de la Rupture.
Ils affûtent leurs armes pour combattre la manière de gestion du gouvernement de la Rupture. Le C2D dénonce au cours de sa sortie, les violations répétées de la constitution, les atteintes contre les droits de l'Homme et les libertés publiques, les poursuites et détentions arbitraires de députés et autres personnalités de l'opposition dont fait montre le régime de la Rupture depuis le 06 avril 2016. En outre, les leaders de l'opposition s'insurgent contre le nouveau code électoral en relecture à l'Assemblée nationale. Le Secrétaire exécutif national des Forces cauris pour un Bénin émergent (Fcbe), le député Valentin Djènontin ne trouve pas l'opportunité d'une telle loi qu'il qualifie de scélérate. Il s'agit selon lui, d'une loi anti-démocratique. Il fait remarquer que l'article 12 du nouveau code électoral exclut du droit d'être électeur ou éligible tout citoyen condamné à une peine d'emprisonnement avec ou sans sursis d'une durée supérieure ou égale à trois mois. C'est le cas aussi ajoute-t-il pour d'autres faits prévus par les dispositions des lois pénales et constitutifs de délits. Le député montre aussi l'aspect de la nécessité pour les candidats de vivre sans interruption pendant un an dans une résidence au Bénin, de présenter un quitus fiscal dont la délivrance est réservée au seul Directeur général des impôts. Selon le député, « par modification de la loi 2009 sur le Code des marchés publics, le gouvernement de la Rupture a consacré et légalisé en 2017 les gré-à-gré sans limitation de montants par le Conseil des ministres ». Cette méthode permet au pouvoir de Patrice Talon, selon lui l'octroi des marchés publics et sans compétition aucune aux entreprises de son clan, avec des partenaires extérieurs ou à l'aide de sociétés écran pour l'accaparement des ressources nationales. Citant le chef de l'Etat, qui avait déclaré : « ce qui permet à un président d'être réélu avec assurance, ce qui assure la réélection d'un président, ce n'est pas son bilan, ce n'est pas son résultat, c'est la manière dont il tient les grands électeurs, c'est la manière dont il tient tout le monde, c'est la manière dont personne n'est capable de lui tenir tête ou d'être compétiteur contre lui. Quand vous n'avez pas de compétiteur, vous avez beau être mauvais, mais vous serez réélu », il dénonce l'attitude contraire de ce dernier et son gouvernement. Valentin Djènontin pense que « l'Etat de non droit est installé. Le peuple se trouve confronté à ce défi, redoutable certes, mais à sa portée. Depuis 28 ans, notre peuple ne s'est trouvé dans un tel Etat de non droit, de piétinement systématique de ses droits et de sa dignité ». Il est revenu sur les poursuites contre Sébastien Ajavon, Atao Hinnouho et Laurent Mètongnon, qui subit les séquelles des son opposition au gouvernement.
Exigences de la coalition
Selon le secrétaire exécutif des Fcbe, la coalition exige « le rétablissement et la garantie des libertés publiques, d'expression, de presse, de manifestation : la levée de la suspension de "La Nouvelle Tribune", des autres organes de presse (Sikka tv, La Béninoise tv, etc.), la fin du piratage de Soleil Fm, l'abrogation des arrêtés contre les manifestations pacifiques ». Il souhaite qu'il soit mis « fin à l'acharnement contre les opposants politiques : la libération des détenus politiques, Laurent Mètongnon, Mohamed Hinnouho Atao ; le retour des exilés politiques, l'arrêt des poursuites contre Lucien Médjico ; la fin de l'immixtion du pouvoir dans le judiciaire ; le rétablissement dans leur droit des partis politiques injustement attaqués ; la fin des redressements fiscaux sélectifs et abusifs ». C'est le lieu selon Valentin Djènontin d'exiger du gouvernement « la fin de la lutte sélective contre la corruption et l'impunité : la tenue effective et sans partie pris des procès des affaires Dangnivo et Icc-services ; l'instruction sans délai des nombreux autres scandales : avion présidentiel, machines agricole, Ppea2, Sodéco, Pvi , Maria-Gléta, nouveau siège de l'Assemblée nationale, motos du ministère du cadre de vie, contrats opaques et de gré à gré (Port, aéroport, Ravip, etc.) ». Il demande un « audit international indépendant de la Lépi, les moyens de fonctionnement du Cos-Lépi en vue des élections législatives et présidentielles, constitutionnelles qui sont insusceptibles de report ». Aussi exige-t-il « le retrait immédiat de la proposition de loi sur le code électoral ». La coalition invite le gouvernement à « la convocation d'urgence d'une Assise nationale des Forces Vives de la nation en vue de redéfinir de nouvelles bases consensuelles de gouvernance du pays ».
G. A.
Wer heute von den Behörden ein Handlungsfähigkeitszeugnis braucht, muss seinen Pass oder die gültige Identitätskarte (ID) einscannen und diese per Mail verschicken. Neu fällt das mit der elektronischen ID – kurz E-ID – weg. Jeder Schweizer kann sich dank ihr digital ausweisen und erhält das Gewünschte sofort.
Wer jetzt seine Identität beweisen muss, tut das in der Regel mit der ID oder dem Pass. Im Internet ist das umständlich. Doch für bestimmte Dienstleistungen und Produkte – etwa die Online-Bestellung eines Strafregisterauszugs, den Kauf von Alkohol in einem Web-Shop oder Besuch von Pornoseiten – muss man seine Identität oder sein Alter beweisen.
Daher braucht es für die digitale Welt einen elektronischen Identitätsnachweis, auch E-ID genannt. BLICK erklärt, was es damit auf sich hat.
Was ist eine E-ID?
Die E-ID dient ausschliesslich dazu, sich im Internet elektronisch zu identifizieren: «Ich bin ein bestimmter Mensch und am Tag X geboren.» Die E-ID kann in einer App auf dem Handy hinterlegt sein oder auf einer Chipkarte.
Warum brauche ich eine E-ID?
Immer mehr Geschäfte laufen heute digital ab. Statt seine Steuererklärung mühsam auf Papier auszufüllen, wollen wir sie online erledigen. Das kann man heute nur bedingt. Zum Schluss muss man die Erklärung ausdrucken und unterschreiben. Mit einer E-ID wäre das nicht mehr nötig.
Und warum muss der Staat das regeln?
Der Staat wird nicht der Anbieter von E-ID sein. Aber letztlich kann nur er die Existenz und Identität einer Person bestätigen, weil er die Zivilstands-, Pass- oder Ausländerregister führt. Aber auch die Konsumenten werden geschützt, indem der Staat die Anbieter von E-IDs zulässt und überwacht. So können alle sicher sein, dass sie nicht betrogen werden.
Muss jede und jeder eine E-ID haben?
Nein. Die E-ID wird vom Staat nicht vorgeschrieben, sie ist freiwillig. Wahrscheinlich werden künftig aber bestimmte private Dienstleister eine E-ID verlangen. Staatliche Dienstleistungen wie die Steuererklärung etc. wird man weiterhin auch analog machen können.
Wer kann eine E-ID bekommen?
Eine staatlich anerkannte E-ID können alle Schweizerinnen und Schweizer sowie alle Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung in unserem Land beantragen.
Wer stellt die staatlich anerkannte E-ID aus?
Angeboten wird die E-ID von privaten Dienstleistern. Es sollen nur Schweizer Firmen sein, die den Datenschutz und die Datensicherheit garantieren müssen, hat der Bund bestimmt.
Gibt es schon mögliche Anbieter?
Mehrere grosse Schweizer Unternehmen haben sich bereits für die Entwicklung einer gemeinsamen E-ID-Lösung zusammengeschlossen. Es handelt sich um die Schweizerische Post, die SBB, Swisscom, den Finanzdienstleister SIX, die Mobiliar-Versicherung sowie die Banken Credit Suisse, UBS, Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen. Sie wollen gemeinsam die SwissSign Group AG gründen. Diese soll eine digitale Identität entwickeln und betreiben. Basis dafür ist die bereits existierende SwissID von SBB und Post. Die neue E-ID soll nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland verwendet werden können.
Was kostet mich die E-ID?
Wohl nichts. Das sagen die beteiligten Unternehmen, und das sehen auch die Pläne des Bundesrats so vor. Laut der Regierung soll sowohl die Ausstellung wie auch die Nutzung der E-ID für die Inhaber kostenlos sein. Finanziert werden soll die E-ID durch Beiträge der Anbieter von Online-Diensten. Heute betreiben viele Online-Anbieter eigene Identifizierungs-Systeme. Die E-ID kann diese ersetzen.
Muss ich mir Sorgen machen um meine persönlichen Daten?
Nein. Bei der Handhabung und Verwendung der staatlich anerkannten E-ID müssen die bereits geltenden Datenschutzregeln eingehalten werden. Die Einhaltung des Datenschutzes wird regelmässig überprüft. Die E-ID-Anbieter dürfen Dritten (beispielsweise Online-Diensten) die einzelnen Elemente der E-ID nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden weitergeben. Die hohen Sicherheitsstandards der staatlich anerkannten E-ID garantieren dem Nutzer den bestmöglichen Schutz vor unbefugter Datenweitergabe.
Kann der Anbieter von Online-Diensten, der die E-ID verwendet, meine Daten in den staatlichen Registern einsehen?
Nein, die Anbieter von Online-Diensten erhalten keinen Zugang zu den Registern. Die staatlichen Register werden nur bei der Ausstellung der E-ID abgefragt. Die Personenidentifizierungsdaten werden im Ausstellungsprozess über eine staatliche Identitätsstelle abgefragt und dem Anbieter übermittelt. Das geschieht nur auf Anfrage des Herausgebers der E-ID und nach ausdrücklicher Zustimmung der privaten Personen. Der Anbieter hinterlegt die notwendigen Daten dann in einer App auf dem Handy oder auch auf einer Chipkarte. Als Privatperson kann ich die E-ID dann auf dem Smartphone, auf meiner Bankomatkarte, in der virtuellen Cloud oder auf dem SwissPass der SBB haben.
Sieht der Staat, welche Online-Dienste ich nutze?
Nein, die Rolle des Staates beschränkt sich auf die Anerkennung der Herausgeber der E-ID. Bei der Nutzung der E-ID werden dem Staat keine Daten übermittelt. Der Staat kann die E-ID-Anbieter nur im Rahmen von strafrechtlichen oder nachrichtendienstlichen Ermittlungen zur Datenherausgabe verpflichten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen bereits.
Wäre es nicht sicherer, wenn der Staat die Herausgabe der E-ID selbst übernehmen würde?
Nein. Sowohl der Staat wie auch Private sind gleichermassen in der Lage, Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sie sicher aufzubewahren. Eine totale Garantie der Datensicherheit gibt es nie. Die hohen Sicherheitsstandards der staatlich anerkannten E-ID garantieren dem Nutzer jedoch den bestmöglichen Schutz vor unbefugter Datenweitergabe. (pt)
Schock für Mareile Höppner (41): «Bei uns wurde eingebrochen, während mein Mann, unser Kind und ich oben geschlafen haben», so die ARD-Moderatorin gegenüber «Bild». Die Familie habe nichts mitbekommen. Die Täter seien durchs Fenster eingestiegen, hätten sich dabei verletzt. Denn am nächsten Morgen habe Höppner eine Axt und Blut gefunden. «Die Einbrecher müssen sich beim Aufstemmen des Fensters verletzt haben», so die «Brisant»-Moderatorin. Weiter warnt die 41-Jährige: «Ich kann nur allen empfehlen, nachts die Fenster zu schliessen.» (bcv)
John Malkovich (64) wird im kommenden Jahr in die Rolle des Harvey Weinsteins (66) schlüpfen, wie der Schauspieler in einem Interview mit dem WDR-Kulturmagazin «West ART» bestätigte. Der Anlass dafür gibt die Tragikomödie «Bitter Wheat» von David Mamet (70), die in London aufgeführt werden wird. Das Stück beschäftigt sich mit der #MeToo-Debatte. «Das Theater ist sehr lustig und sehr fies zugleich. Ich bin mir sicher, dass wir damit polarisieren werden», so Malkovich gegenüber dem WDR. (bcv)
Anwälte, Notare und andere Berater sollen künftig bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung die Geschäftsbeziehung abbrechen müssen. Der Meldestelle für Geldwäscherei sollen sie den Verdacht aber nicht melden müssen. Das schlägt der Bundesrat vor.
Mit Änderungen des Geldwäschereigesetzes will die Regierung sicherstellen, dass die Schweiz internationale Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfüllt. Am Freitag hat sie die Vernehmlassung dazu eröffnet.
In den Fokus gerieten in jüngster Zeit vor allem Anwälte. Mit den sogenannten «Panama Papers» deckte ein Journalisten-Netzwerk 2016 Steuervermeidung und Geldwäscherei auf. Gemäss den Recherchen befanden sich unter den 14'000 involvierten Banken, Anwaltskanzleien und anderen Dienstleistern insgesamt 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften beteiligt waren.
In der Folge wurde im In- und Ausland eine strengere Regulierung gefordert. Im Vernehmlassungsbericht weist der Bundesrat auf die «Panama Papers» hin. Aufgrund der jüngsten Erfahrungen werde es als notwendig erachtet, weitere Tätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, schreibt er.
Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts. Der Bundesrat will für sie die Kategorie «Beraterinnen und Berater» schaffen. In erster Linie sind juristische Berater gemeint, also Anwälte und Notare.
Die Pflichten von Beraterinnen und Beratern gehen aber weniger weit als jene von Finanzintermediären und Händlern: Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung sollen sie nicht Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatten, sondern lediglich die Geschäftsbeziehung ablehnen oder abbrechen müssen.
Damit werde das Anliegen der Branche bezüglich der Wahrung des Berufsgeheimnisses respektiert, schreibt der Bundesrat. Die Möglichkeit der Meldung von Klientendaten an eine Behörde ausserhalb eines Strafverfahrens könne das Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt oder Notar und dem Klienten massgeblich beeinträchtigen.
Weiter sollen die Regeln nur bei Tätigkeiten für Gesellschaften mit Sitz im Ausland sowie nicht operativ tätige Gesellschaften in der Schweiz gelten. Der Gesetzesentwurf verfolge einen risikobasierten Ansatz, hält der Bundesrat dazu fest.
Der internationale Standard unterscheidet nicht zwischen ausländischen und inländischen Gesellschaften. Ebenfalls wird nicht berücksichtigt, ob eine Gesellschaft operativ tätig ist oder nicht. Die Standards legt die Financial Action Task Force (FATF/GAFI) fest, an der sich auch die Schweiz beteiligt.
Sie prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entspricht. In der letzten Länderprüfung zur Schweiz hatte sie Schwachstellen festgestellt und Empfehlungen abgegeben. Diese betrafen auch Vereine.
Der Bundesrat will nun das Risiko verkleinern, dass Schweizer Vereine für Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht werden. Im Visier hat er Vereine, die an der Sammlung oder Verteilung von Geld zu karitativen Zwecken im Ausland beteiligt sind. Für diese bestehe ein erhöhtes Risiko, schreibt er.
Neu sollen für solche Vereine Transparenzvorschriften gelten. Sie sollen sich ins Handelsregister eintragen und einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz bezeichnen müssen. Zudem sollen sie ein Verzeichnis mit Namen und Adressen der Mitglieder führen, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann. Kriterien zur Identifikation von Missbrauchsrisiken sollen auf Verordnungsebene festgelegt werden. Für Stiftungen ändert sich nichts.
Weiter will der Bundesrat den Schwellenwert senken, ab dem Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Barbezahlung Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz anwenden müssen. Die Schwelle soll von heute 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt werden. Davon ausgenommen ist der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen, die typischerweise zum Verkauf an Endkunden vorgesehen sind.
Für den Ankauf von Altedelmetallen soll ein Kontrollmechanismus eingeführt werden: Wer gewerbsmässig solche Ankäufe tätigt, braucht eine Bewilligung und muss bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten, um die legale Herkunft der angekauften Edelmetalle sicherzustellen.
Finanzintermediäre sollen neu explizit verpflichtet werden, die Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person zu überprüfen. Des Weiteren sollen sie die Aktualität der Kundendaten regelmässig überprüfen.
Das Melderecht, das neben der Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei besteht, will der Bundesrat aufheben. Für dieses bestehe kaum mehr ein Anwendungsbereich, hält er fest. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. September. Die nächste Länderprüfung zur Schweiz steht 2020 an.
Weil sie die Abgasnormen nicht erfüllen können, stoppt Porsche den Verkauf neuer Autos.
Porsche verkauft ab sofort keine neuen Autos in Europa mehr! Das schreibt die renommierte «Frankfurter Allgemeine Zeitung». Der Sportwagenhersteller komme mit der Anpassung an neue Abgasnormen nicht hinterher. Laut dem Bericht der deutschen Zeitung hat der Sportwagenhersteller hat den Verkauf sämtlicher Neuwagen per sofort eingestellt.
Am Hauptsitz von Porsche tönt es etwas anders: «Es kommt vorübergehend zu einem eingeschränkten Angebot», sagte ein Sprecher in Stuttgart. «Aber wir stellen nicht den Verkauf von Neuwagen ein.» Porsche Schweiz hat gegenüber BLICK bisher noch keine Stellung genommen.
Hintergrund der Probleme ist die Umstellung auf die neuen Abgasmesszyklen WLTP und RDE. Diese wird schärfere Anforderungen mit sich bringen, einerseits bei der Zulassung, andererseits auch im realen Alltagsbetrieb. Stufenweise werden die neuen Anforderungen ab September 2018 in Kraft treten. Benzinmotoren brauchen in der Regel einen Partikelfilter, wenn sie diese Grenzwerte erfüllen wollen.
Porschefans müssen lange wartenPorsche ist offenbar nicht gerüstet. Seit heute heisst es laut der FAZ auf der Webseite der Sportwagenschmiede: «Das von Ihnen ausgewählte Modell ist aufgrund einer anstehenden Modellrevision kurzzeitig nicht als frei konfigurierbarer Neuwagen erhältlich.»
Und weiter: «Gerne möchten wir Ihnen dennoch die Möglichkeit geben, das Modell weiterhin im Car Configurator zu betrachten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse bezüglich konfigurierbarer Neuwagen, verfügbarer Bestandsfahrzeuge und jungen Gebrauchtfahrzeugen an Ihr Porsche Zentrum».
Doch auch dort gibt es keine guten Nachrichten für interessierte Käufer. Neuwagen der Modelle Cayenne und Panamera gebe es frühestens wieder im März 2019. Etwas anders sieht die Sache beim Sportwagen-Ikone 911 aus. Aber auch dort soll es auf jeden Fall Herbst werden, bis man sich bereits bestellte 911er in die heimische Garage stellen kann.
Der Verkaufsstopp gilt nur für Europa, wichtige ausländische Märkte wie etwa Nordamerika oder Asien werden unverändert beliefert.
Washington – Eine ganze Reihe von Superhelden hat die US-Popkultur hervorgebracht, in der Comic-Reihe «The Avengers» treten sie sogar als Team an. Der grösste Held unter ihnen aber ist und bleibt Superman. Vor 80 Jahren erschien er auf der Bildfläche.
In der «Action Comics»-Ausgabe von Juni 1938 hatte Superman seinen ersten grossen Auftritt. Es war zugleich das Gründungsdatum für das Superhelden-Genre.
Auf 13 Seiten wurde die Geschichte von Kal-El erzählt, einem Ausserirdischen vom Planeten Krypton mit übernatürlichen Kräften, den sein Vater rechtzeitig vor der Zerstörung seines Heimatplaneten auf die ferne Erde geschickt hatte.
Der «Mann aus Stahl», der Menschen in Not durch die Luft fliegend zu Hilfe eilt, war auf Anhieb ein Kassenschlager. Ein Jahr später widmete DC Comics Superman ein eigenes Buch und führte beruhend auf dem gleichen Erfolgsrezept mit Batman einen weiteren Superhelden ein.
In den Geschichten um den Helden mit dem engen blau-roten Anzug wurden immer wieder auch gesellschaftliche Probleme wie Rassismus und soziale Not behandelt. Und diesen Sommer soll eine Comic-Reihe mit Superman-Abenteuern neu aufgelegt werden.
Superman sei «die Schablone für die Vorstellung von einem Superhelden», sagt Jared Smith, der in einem Comic-Laden in Washington arbeitet. Weil er ein sehr stark idealisierter Held ist, werde er auch «der Pfadfinder von Amerika» genannt. «Er tut immer das Richtige», sagt Smith.
Die Idee zu Superman hatten die beiden jüdischen Schüler Jerry Siegel und Joe Shuster. Ihre Eltern waren, quasi wie ihre Heldenfigur, in die USA immigriert und Superman war ihr personifizierter «American dream».
Nach seiner Ankunft auf der Erde wächst er bei einem Farmer und dessen Frau im fiktiven Smalville auf, später geht er in die fiktive Grossstadt Metropolis, wo er unter dem Namen Clark Kent als Journalist arbeitet. Um den Schwachen zu helfen und Metropolis vor der Zerstörung zu bewahren, schlüpft er immer wieder in die Rolle des selbstlosen Retters. Bald wissen alle, wofür das grosse rote S auf seinem Anzug steht.
Ausser in Comic-Heften ist Superman seit Jahrzehnten auch im Kino, im Fernsehen und in Videospielen im Einsatz. Die real existierende Stadt Metropolis im US-Bundesstaat Illinois widmet ihm alljährlich ein Festival.
In den vergangenen acht Jahrzehnten hat Superman allerdings eine Menge Konkurrenz bekommen. Zeitweise büsste der Saubermann der Comicwelt an Beliebtheit ein, weil sich das Publikum besser mit weniger perfekten Figuren wie Spider-Man und den X-Men vom DC-Comics-Konkurrenten Marvel identifizieren konnte.
Doch die Superman-Autoren liessen sich immer wieder etwas einfallen, damit der Urvater aller Superhelden nicht abgehängt wird. 1978 begegnete er in einem Abenteuer Box-Star Muhammad Ali, der ihm die Ghettos von Metropolis zeigte.
In einer anderen Geschichte rettete Superman eingewanderte Arbeiter vor einem weissen Rassisten. Vor nicht allzu langer Zeit drohte Superman sogar einmal mit dem Verzicht auf seine US-Staatsbürgerschaft, um gegen die Regierung zu protestieren.
In der Superman-Reihe von 1939, die DC Comics anlässlich des 80-jährigen Jubiläums neu auflegt, soll seine Identität als Einwanderer eine Rolle spielen, wie der legendäre Comic-Autor Michael Bendis verriet. Er wurde nach zwei Jahrzehnten bei Marvel für die «Superman»-Reihe angeworben, die im Sommer erscheinen soll.
Bendis sprach in einem Interview mit der Popkultur-Website «Nerdist» fast ehrfürchtig vom «Vermächtnis» des Superhelden. Es sei «faszinierend, dass diese Figur nicht nur das Genre begründet hat, sondern dass sie sich treu geblieben ist», sagte er. Superman sei «der Kern, die Seele und das Zentrum des Genres» der Superhelden.
Verfasser: Leo Mouren, AFP
Nach der Subventionstrickserei bei der PostAuto Schweiz AG wollen der Kanton Aargau und die Gemeinden die zu viel bezahlten Abgeltungen zurückfordern.
Gemäss Regierungsrat ist die Höhe der Summe noch unklar. Der Aargau zahlt 47 Millionen Franken pro Jahr für PostAuto-Leistungen.
Die Aufteilung der zu viel bezahlten Abgeltungen lasse sich nicht einfach linear ausrechnen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme am Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen der SVP.
Daher könne könne derzeit nicht abgeschätzt werden, welche Summe der Kanton und die Gemeinden zu viel bezahlt hätten. Erst wenn die entsprechenden Beiträge bekannt seien, könnten die Anteile der Gemeinden ermittelt werden.
Die PostAuto Schweiz AG hatte in den Jahren 2007 bis 2015 im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr schweizweit bedeutende Gewinne erwirtschaftet und diese gegenüber den Bestellern nicht offengelegt.
In den neun Jahren wurden insgesamt Gewinne in Höhe von rund 78 Millionen Franken dem subventionierten Geschäft entzogen. Dies geschah durch umfangreiche, fiktive Buchungen im Bereich der Kosten- und Leistungsverrechnung.
Der Kanton Aargau bezog 2017 bei PostAuto Schweiz AG Regionalverkehrsleistungen im Umfang von rund 47 Millionen Franken. Davon trugen Bund und Kanton je 17 bis 18 Millionen Franken und die Gemeinden rund 11 Millionen Franken. Zusätzlich bestellten Kanton und Gemeinden für rund 2,8 Millionen Franken Leistungen im Ortsverkehr.
Der frühere Post-Finanzchef Pascal Koradi ist heute Direktionspräsident der Aargauischen Kantonalbank (AKB). Der Regierungsrat spricht Koradi erneut das Vertrauen aus.
Vor dem Hintergrund des allgemein bekannten Sachverhalts bestehe kein Anlass, das Vertrauen gegenüber dem Direktionspräsidenten infrage zu stellen, hält der Regierungsrat fest. Anstellungsbehörde des Präsidenten sei der Bankrat. Dieser habe nach Rückfrage bestätigt, dass der Direktionspräsident das vollste Vertrauen geniesse.
Aus dem Zoo in Lünebach (D) sind am Freitag gefährliche Wildtiere ausgebrochen. Ihr Gehege wurde vom Unwetter beschädigt. Ein Bär wurde erschossen. Der Rest konnte einige Zeit später wieder eingefangen werden.
Zwei Löwen, ein Jaguar, zwei Tiger und ein Bär sind am Freitag aus dem Eifelzoo in Rheinland-Pfalz ausgebrochen. Der Bär wurde erschossen. Das bestätigte ein Sprecher der zuständigen Kreisverwaltung in Bitburg. Die restlichen Tiere konnten etwas später eingefangen werden.
Der Zoo in Lünebach wurde durch das Unwetter überschwemmt. Ein Fluss ist über die Ufer getreten und hat Zäune unterspült. So konnten die Zoo-Tiere entkommen.
Die Bevölkerung wurde aufgefordert, in ihren Wohnungen zu bleiben und ausgebrochene Tiere der Polizei zu melden.
Der Eifelzoo beherbergt nach eigenen Angaben rund 60 exotische und einheimische Tierarten und insgesamt rund 400 Tiere auf 30 Hektar, darunter Sibirische Tiger und Löwen. (man/SDA)
Annoncé plus que jamais proche de Manchester City, Ryad Mahrez ne serait, très probablement pas, la première recrue estivale du champion d’Angleterre.
Auteur de solides performances avec Naples ces dernières années, le milieu de terrain, Jorginho aurait trouvé un accord avec la formation entraînée par Pep Guardiola. Selon les informations de Sky Sports, un accord serait imminent entre les deux formations. Rappelons que Mahrez est également annoncé proche de Manchester City et que des négociations seraient en cours avec Leicester City et en bonne voie selon la presse anglaise.
Mahrez va rencontrer ce soir Ryan Mendes
Le match amical de ce soir entre l’EN et le Cap- Vert, prévu à partir de 22h au stade du 5-Juillet, sera l’occasion des retrouvailles entre Ryad Mahrez et Ryan Isaac Mendes da Graça. Ce dernier, qui évolue aujourd’hui à Kayserispor, a déjà joué aux côtés de Mahrez au Havre lors de l’exercice sportif 2011-2012.
Ce nouvel indice qui confirme le départ de Brahimi du FC Porto
Sur son compte Twitter, le FC Porto a dévoilé son nouveau maillot pour la saison 2018/2019. Et les photos dévoilées par le FC Porto mettent à l’honneur des joueurs cadres portant le nouveau maillot des Dragons à l’image de Casillas, Marega, Gonçalo Paciência, Óliver Torres ou encore José Sá. Yacine Brahimi, qui aura été un élément majeur dans la quête du titre cette saison, est pour sa part absent de ces photos de présentation. Une preuve que l’international algérien est bel et bien partant cet été ?
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