Wenn Zeitungen, Hörfunk- und TV-Sender verstärkt negativ über die wirtschaftliche Lage berichten, sinkt die Risikobereitschaft der Menschen. Zeichnen die Medien hingegen ein positives Bild, sind sie eher bereit, Wagnisse einzugehen. Das belegt eine kürzlich erschienene Studie auf Basis der Daten der für Deutschland repräsentativen Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin. Die Studie wurde in der renommierten Fachzeitschrift „Journal of Economic Behavior and Organization“ veröffentlicht.
Stundenlöhne, vor allem niedrige Löhne, dank Einführung des Mindestlohns gestiegen – Für viele ist die Arbeitszeit aber gleichzeitig zurückgegangen, so dass Monatsverdienste nicht entsprechend zugenommen haben – Mindestlohn hat Einkommen und Lebensunterhalt von Niedriglohnbeschäftigten nicht spürbar verbessert
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 hat zu einer Steigerung insbesondere niedriger Stundenlöhne geführt. Im Schnitt haben aber Niedriglohnbeschäftigte am Ende des Monats nicht spürbar mehr in der Tasche, weil die Arbeitszeit vielerorts zurückgegangen ist. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam auf Basis von Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen (unterstes Dezil der Lohnverteilung) sind die Stundenlöhne zwischen 2014 und 2015 um sieben Prozent und zwischen 2015 und 2016 nochmal um rund sechs Prozent gestiegen – in den Jahren 2012 bis 2014, vor Einführung des Mindestlohns, betrug das Lohnwachstum im Durchschnitt nur 0,3 Prozent pro Jahr. In diesem untersten Dezil haben vor 2015 alle weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde (der Höhe des zum 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohns) verdient. Am oberen Ende der Verteilung ist das Bild ein anderes: Sind bei den zehn Prozent mit den höchsten Löhnen diese zwischen 2012 und 2014 im Durchschnitt um zwei Prozent gestiegen, war der Anstieg zwischen 2015 und 2016 unter einem Prozent.
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ZOFINGEN AG - Biker-Krieg im Mittelland! Sechs Männer kämpften im Juli 2013 unter der Fahne der Hells Angels gegen zwei Mitglieder der Black Jackets an einer Tankstelle in Oftringen AG. Gestern begann der Prozess.
Die Biker legten am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zofingen AG einen imposanten Auftritt hin. Die riesigen Harley-Davidson-Motorräder stellten sie am Dienstagmorgen direkt vor dem Bezirksgebäude ab. Allen voran der Hauptangeklagte Marc «Mac» S.*(52), der bekannte Hells Angels aus der Region Olten SO. (Blick berichtete)
Sechs Männer müssen sich für einen Angriff auf zwei Mitglieder des Biker-Clubs Black Jackets verantworten, der sich wie folgt abspielte: Die beiden putzten ein Auto an der Shell-Tankstelle am Campingweg in Oftringen AG. Ihr Verbrechen: Sie trugen offen die Zeichen der Black Jackets im Revier der Hells Angels. «Die beiden jungen Männer wurden daraufhin tüchtig vermöbelt», sagt Simon Burger, der zuständige Staatsanwalt.
Verhängnisvolle TelefonketteUnter den Angeklagten trat nur Marc S.* als Hells Angel auf. Die Tätowierten mit Riesen-Motorrädern waren Prozess-Zuschauer. Die restlichen Angeklagten kamen in normalen Kleidern. Ihre Anwälte versicherten in ihren Plädoyers, dass sie mit den Hells Angels schon lange nichts mehr zu tun hätten.
Doch am 8. Juli 2013 war das noch anders. Nachdem der Tätowierer und Harley-Besitzer Roger J. (52) die zwei Black Jackets erspäht hatte, informierte er Marc S. Dieser startete eine Telefonkette und beorderte laut Staatsanwalt weitere vier Kumpels an die Tankstelle. Nach einem kurzen Wortwechsel knallte es zwischen den Gangs.
Vier Jahre Knast gefordertStaatsanwalt Simon Burger fordert für alle sechs schweren Jungs harte Strafen. Je nach Beteiligung an der Schlägerei fordert er zwischen zweieinhalb und vier Jahren Gefängnis. «Es darf nicht sein, dass in der Schweiz brutale Gang-Kriege aufkommen, wie das in Skandinavien passiert ist. Darum fordere ich für alle harte Strafen.»
Bis auf Nicht-Hells-Angel André J.* verweigerten die Angeklagten jegliche Aussage. Ihre Anwälte forderten dafür milde Strafen. Es sei kein Angriff gewesen, sondern ein schlichter Raufhandel. «Die haben zurückgeschlagen», sagen die Anwälte von Marc S. und Beat S.
Sie finden eine bedingte Geldstrafe und eine Busse angemessen. Die restlichen Anwälte fordern Freisprüche und Schadenersatz für die lange Untersuchungshaft. Heute Mittwoch fällen die Richter das Urteil.
* Namen bekannt