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Updated: 1 day 7 hours ago

Zweierseilschaft stürzt 900 Meter in die Tiefe: Bergunfall am Weisshorn VS fordert zwei Todesopfer

Mon, 08/20/2018 - 15:20

Bei einem Bergunfall in Randa VS sind am Sonntagvormittag zwei Alpinisten ums Leben gekommen.

Am Sonntag gegen 8 Uhr befanden sich die beiden Alpinisten im Abstieg über den Ostgrat. Unterhalb des Gipfels im Kanton Wallis rutschte die Zweierseilschaft auf einer schneebedeckten Felsplatte aus und stürzte rund 900 Meter in die Tiefe, teilt die Kantonspolizei Wallis mit. Die Opfer konnten nur noch tot auf einer Höhe von 3600 Meter über Meer von den aufgebotenen Einsatzkräften geborgen werden.

Die Bergung erwies sich aufgrund der Steinschlaggefahr als äussert aufwändig und anspruchsvoll. Die Identifizierung der Opfer ist gegenwärtig im Gange. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet. (man)

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Wirtschaftsexperte Vontobel ordnet ein: Neue EU-Richtlinie – Glücksfall für die Schweiz?

Mon, 08/20/2018 - 15:02

Überraschung! Die neue Entsenderichtlinie der EU ist eine Steilvorlage für die Schweiz. Sie erlaubt uns, den Lohnschutz so auszubauen, dass sich Entsendungen von EU-Arbeitern in die Schweiz nur noch in Ausnahmefällen rechnen.

Die Fronten sind verhärtet. Hüben weigert sich Gewerkschaftsboss Paul Rechsteiner, über die Acht-Tage-Klausel auch nur zu reden. Drüben sagt die EU, dass diese Regel gegen ihre Entsenderichtlinie verstosse und dass diese wegen dem Freizügigkeitsabkommen auch für die Schweiz gelte.

Vor allem Andreas Schwab, der für die Beziehungen zur Schweiz zuständige EU-Abgeordnete, spuckt grosse Töne: Die Personenfreizügigkeit sei eine der «vier Grundfreiheiten der EU», ein «heiliges Prinzip», über das man nicht diskutieren könne.

Doch bisher hat die Entsenderichtlinie nur eine Freiheit geschützt – die der EU-Arbeitgeber, über ihre Angestellten nach Gutsherrenart zu verfügen. Inzwischen haben endlich auch die EU-Gewerkschaften gemerkt, dass damit die Freiheit der Arbeitnehmer, die ja meist auch eine Familie und einen Freundeskreis haben, über Gebühr eingeschränkt wird.

Um diese soziale Härte zu mildern, hat deshalb die neue, ab 2020 geltende EU-Entsendrichtlinie dem «Entsender» beziehungsweise dem Entsendeland ein paar Hausaufgaben auferlegt. So sollen sie etwa «überprüfen, ob die Wohnverhältnisse (...) mit den geltenden einschlägigen nationalen Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats im Einklang stehen.»

Das ist wichtig für die Schweiz

Zudem sollen die Entsandten «dieselben geltenden Zulagen oder Kostenerstattungen zur Deckung der Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten erhalten wie gebietsansässige
Arbeitnehmer in diesem Mitgliedstaat».

Für die Schweiz wichtig ist, dass in all diesen Fällen das Recht des Landes gilt, in dem der Entsandte arbeitet. Das bedeutet, dass der Entsender nicht nur den in der Schweiz üblichen Lohn bezahlen, sondern auch alle anderen Schweizer Regeln betreffend «Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten» (wie es bei uns heisst) einhalten muss.

So stellt etwa bei uns eine Änderung des Arbeitsortes eine Änderungskündigung dar. Der neue Arbeitsort kann somit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam werden. Der Arbeitnehmer soll Zeit haben, eine zumutbare Stelle zu finden.

Doch selbst wenn man akzeptiert, dass die EU die Freiheit der Bosse höher gewichtet als die Büezer, greift spätestens bei der Abreise das Schweizer Arbeitsrecht. Dessen Artikel 13, Absatz 6, sagt nämlich, dass, falls die Arbeit ausserhalb des üblichen Orts geleistet werden muss, «die zeitliche Differenz zur normalen Wegzeit Arbeitszeit darstellt».

Nicht viele EU-Offerten werden konkurrenzfähig sein

Unter dem Strich heisst dies, dass die EU-Firmen, welche Aufträge in der Schweiz ergattern wollen, in ihren Offerten all diese Arbeitskosten – zu den bei uns üblichen Ansätzen – einkalkulieren müssen: Reise, Verpflegung, eine «angemessene» Unterkunft und den vollen Lohn für die Arbeit und für die Wegzeiten. Da werden nicht mehr viele EU-Offerten konkurrenzfähig sein.

Theoretisch hätte die Schweiz genau dies im Rahmen der flankierenden Massnahmen schon immer einfordern können. Praktisch haben wir aber hingenommen, dass die EU-Arbeitgeber die Kosten der auswärtigen Arbeit auf ihre Angestellten abgewälzt haben. Weil jetzt aber auch die EU entdeckt hat, dass Arbeitnehmer keine blosse Manövriermasse sind, kann sich die
Schweiz nun auf die EU-Entsenderichtlinie berufen. Diese auferlegt ihr sogar die Pflicht, die Rechte der EU-Arbeitnehmer zu schützen.

Um diese Rechte durchzusetzen, muss man Verstösse erst einmal erkennen können. Dabei spielt die Meldefrist von acht Tagen weiterhin eine Rolle. Noch wichtiger aber ist die Frage, wie und von wem die Ansprüche der Entsandten notfalls grenzüberschreitend angemeldet werden.

So gesehen wird ein Rahmenvertrag auch für die Schweiz wieder interessant.

Categories: Swiss News

Mondaine Helvetica im Test: Ist die Schweizer Uhr intelligent genug?

Mon, 08/20/2018 - 14:26

Eine echte Smartwatch ist die neue Mondaine Helvetica nicht. Aber eine echte Schweizer Uhr mit intelligenten Features. Ob das reicht, muss der Test zeigen.

Eine Smartwatch ist die neue Mondaine Helvetica ja nicht wirklich. Dazu fehlen der Schweizer Uhr ein Betriebssystem, Apps und ein eigene Recheneinheit. Doch wie soll man sie nennen? Feature Watch schlägt ein anderer Technik-Fan bei der Diskussion auf Facebook vor. Und das trifft es eigentlich gar nicht schlecht.

Denn die Mondaine ist primär mal eine Uhr. Im gewohnten Design des Herstellers. Die Helvetica-Schrift für Zahlen und Buchstaben wirkt chic und ist sehr gut ablesbar. Das klassische Design ist zwar nicht wahnsinnig auffällig, aber elegant und zeitlos.

Gross genug für kräftige Arme, aber trotzdem nicht dominant

Der grosse Vorteil: Es gibt inzwischen neun verschiedene Designs, die sich nicht nur beim Zifferblatt unterscheiden. Vier Modelle sind neu dazugekommen, alle mit einem Durchmesser von 40 Millimetern. Das ist ein guter Kompromiss. Genug gross für kräftige Arme und nicht so dominant, dass es nicht alle tragen können.

Der grösste Vorteil dieses Konzepts ist sicher, dass man am Handgelenk keinen Computer trägt, sondern eine schöne Uhr mit echten Zeigern. Daneben sticht die Batterielaufzeit heraus. Aufladen kann man und muss man die Helvetica nicht. Sie wird von einer normalen Uhrenbatterie betrieben und soll bis zwei Jahre laufen.

Natürlich muss man Abstriche bei den smarten Funktionen machen. Es gibt klar definierte Dinge, die möglich sind. Auf ein Display zur Anzeige von Informationen und auf das Laden von Apps muss man verzichten.

Was die Mondaine Helvetica kann, kann sie gut

Was kann die Swiss made Mondaine? Vor allem ist die Uhr ein Tracker. Sie zählt Schritte, misst die Distanz, die man zu Fuss zurückgelegt hat und zählt Kalorien. Man kann sich für diese Aktivitäten Ziele vorgeben und sieht dann auf der Uhr, wie nahe man ihnen schon ist. Einfach einmal auf die Krone tippen, der kleine Zeiger wird dann auf «A» (auf der 8) wie Aktivität wechseln, der grosse zuerst auf 12, dann zur Prozentzahl im inneren Ring des Zifferblatts.

Das funktioniert auch im Bett. Dort kann man seinen Schlaf überwachen, entweder mit der Uhr am Handgelenk oder dann unter dem Kopfkissen. Allerdings muss man daran denken, jeweils mit einem langen Drücken auf die Krone zwischen diesen zwei Modi hin- und herzuwechseln.

Vibration, wenn Nachricht oder Anruf auf dem Smartphone eingeht

Die Anzeige für «S» ist übrigens auf der 4 zu finden. Dann gibts noch zwei weitere Buchstaben. Ein «T» für Telefon auf der 2 und ein M für «Messages» auf der 10. Wer will, kann nämlich in der App für Android oder iPhone auch einstellen, dass die Mondaine Helvetica vibriert, wenn eine Nachricht oder ein Anruf eingeht. Praktisch ist, dass man bei den Messages genau wählen kann, wann die Uhr Bescheid gibt.

Zusätzlich gibts noch einige kleinere Funktionen: So kann man etwa einen Wecker stellen und wird mit der vibrierenden Uhr am Handgelenk geweckt. Wahlweise auch genau dann in einem bestimmten Zeitraum, wenn man nicht gerade tief schläft.

Das BLICK-Testfazit: Für den Preis von rund 480 Franken (etwa bei Galaxus.ch) gibts eine schöne Schweizer Uhr, die sehr gut alle Funktionen beherrscht, die eingebaut sind. Sind das genug smarte Features, dann wird man mit der Mondaine sehr zufrieden sein und etwa die lange Batterielaufzeit zu schätzen wissen. Falls nicht, muss man sich wohl nach einer echten Smartwatch umschauen.

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Opfer von Steckborn-Inferno ärgert sich: «Dann lacht der noch so saudumm!»

Mon, 08/20/2018 - 14:23

STECKBORN TG - Ein kleiner Modellauto-Akku sorgt für gigantisches Leid. 12 Millionen Sachschaden hinterlässt das Inferno von Steckborn TG. Ein Ehepaar ignorierte zahlreiche Vorschriften – sieht die Schuld aber dennoch nicht bei sich.

Als im Dezember 2015 mehrere Häuser im Altstädtchen von Steckborn TG brennen, verlieren Walter Strub (71) und seine Frau alles. «Wir standen mitten im Winter mit dem Pyjama auf der Strasse. Das war unglaublich hart», erzählt der Rentner.

Familienalben, Erinnerungsstücke. Der ganze Besitz fällt dem Inferno zum Opfer. Heute ist Strub nach Frauenfeld TG gefahren, um jenes Ehepaar auf der Anklagebank zu sehen, dem er seinen Verlust zu «verdanken» hat.

«Für mich war das ein Akku wie jeder andere»

Michaela* (47) und Linus D.* (48) hielten mit einem Modellauto und dessen Akku 200 Feuerwehrmänner über Tage auf Trab und sorgten für ein Feuer, welches einen Sachschaden von 12 Millionen Franken anrichtete!

Trotzdem sagt Linus D. den Richtern mit breiter Brust, dass es ihm «supergut» gehe. Mehrere Male setzt er gar ein Grinsen auf. Für Walter Strub ein Affront: «Dann lacht der noch so saudumm! Unglaublich! Dass der sich das noch getraut.»

Rückblende: Von einem Bekannten erhält Linus D. wenige Tage vor dem Drama ein 100 km/h schnelles Profi-Modellauto samt Hochleistungsakku (Lithium-Polymer) als Wiedergutmachung für Geldschulden. 

Hinweise und Vorgaben ignoriert

Der niederländische Gärtner will ahnungslos gewesen sein. «Mir wurde bei der Übergabe keine Gebrauchsanweisung mitgegeben», schildert er via Dolmetscherin vor den Richtern. «Für mich war das einfach ein Akku wie jeder andere.»

Zunächst steckt Linus D. das Ladegerät in der Küche ein, geht dann mit Hund Leon (†) spazieren. Warnungen auf Akku und Ladegerät beachtet er nicht. «Er kann in seiner Muttersprache schlecht bis gar nicht lesen. Deutsch geht schon gar nicht», sagt Gattin Michaela D.

Die deutsche Servicekraft würde die Hinweise zwar verstehen, interessiert sich aber nicht dafür. Weil sie sich aber über das Modellauto und den Akku ärgert, verpflanzt sie diese ins Ankleidezimmer. Und steckt wieder ein! 

Fatal: Entgegen sämtlicher Vorschriften des Herstellers lädt das Profi-Gerät stundenlang unbeobachtet vor sich hin. Auf brennbarem Untergrund und in Nähe zu weiteren brennbaren Materialien. Bis es aufgrund einer Überladung nachts zum Feuer kommt.

Was machte Linus D. am Stromstärken-Regulator?

Angeblich soll Linus D. gar an einem Rädchen des Ladegerätes herumgespielt haben, welches die Stromstärke reguliert! Mit schlimmen Konsequenzen: Aufgrund des Akku-Brandes werden rund 30 Anwohner obdachlos.

«Sieben meiner Mandanten hatten leider keine Hausratsversicherung und sind zum grössten Teil auf ihren Schäden sitzengeblieben», berichtet Anwalt Daniel Jung.

Trotzdem bewegt sich die Staatsanwaltschaft mit ihren Strafanträgen am Minimum. Ehepaar D. soll wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst je zu einer Busse von 300 Franken verurteilt werden. Der gleiche Betrag käme auch noch einmal als Geldstrafe auf Bewährung dazu.

Ehepaar drohen gigantische Forderungen

Sollte sich das Frauenfelder Bezirksgericht morgen zu einem Schuldspruch durchringen, könnten die Versicherungen allerdings schon bald direkt auf das Ehepaar D. Regress nehmen. Und spätestens dann dürfte Linus D. sein Grinsen vergehen.

*Name geändert

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Kurz zuvor fuhr noch der Putzwagen durch: Neue Videos vom Moment der Katastrophe in Genua

Mon, 08/20/2018 - 14:10

Seit vergangener Woche ist die Feuerwehr in Genua unermüdlich im Einsatz. Nun haben die Retter ihre Arbeit vorübergehend eingestellt – wegen Geräuschen, die von der Ruine ausgehen. Zudem sind neue Bilder aufgetaucht, die den Moment des Einsturzes zeigen.

Aus Sicherheitsgründen haben Feuerwehrleute in Genua ihre Arbeit unter einem der beiden Brückenreste vorläufig eingestellt. Der Rumpf, der über evakuierten Wohnhäusern verläuft, mache Geräusche, die sich von denen in den vergangenen Tagen unterschieden, sagte Feuerwehrsprecher Luca Cari.

 

Die Bewohner der Häuser dürften deshalb von nun an keine persönlichen Gegenstände mehr aus ihren Wohnungen holen, erklärte der Sprecher am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur DPA.

Andere Betroffene hatten mehr Glück: Sie bekamen schon weniger als eine Woche nach dem verheerenden Einsturz des Polcevera-Viadukts mit 43 Toten am Montag ein neues Zuhause. Regionalpräsident Giovanni Toti überreichte fünf Familien Schlüssel für neue Wohnungen im nördlich von der Unglücksstelle gelegenen Stadtteil Bolzaneto, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. 

«In acht Wochen ein Zuhause für alle»

Am Montag sollten die ersten betroffenen Familien neue Bleiben bekommen, kündigte der Regionalpräsident von Ligurien, Giovanni Toti, auf Twitter an. Bis zum 20. September sollten weitere 40 Wohnungen zur Verfügung stehen, bis Ende des Monats weitere 100. «Innerhalb von maximal acht Wochen gibt es ein Zuhause für alle», versprach er. Mehr als 500 Genuesen hatten ihre Wohnungen verlassen müssen. Die Kommune rief die Bürger dazu auf, den nun Obdachlosen Wohnraum bereitzustellen.

Zudem sind heute neue Bewegtbilder vom Moment der Katastophe veröffentlicht worden: Sie zeigen wie die tonnenschweren Trümmer der Morandi-Brücke auf das Quartier krachen und die Stadt innert Kürze in eine riesige Schuttwolke einhüllen.

Während eines starken Unwetters war am vergangenen Dienstag der als Morandi-Brücke bekannte Polcevera-Viadukt eingestürzt, 43 Menschen starben. Die Brücke gehörte zur Autobahn 10, die eine wichtige Verbindungsstrasse in anliegende italienische Regionen und nach Südfrankreich ist. Die genaue Ursache für den Einsturz ist noch unklar. Experten vermuten aber, dass die Katastrophe durch den Riss eines Tragseils verursacht worden sein könnte.

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Vatikan: Papst verurteilt Kindesmissbrauch

Mon, 08/20/2018 - 13:48

Vatikanstadt – Papst Franziskus hat den sexuellen Missbrauch von mehr als tausend Kindern durch über 300 katholische Priester in den USA als «abscheulich» bezeichnet und verurteilt.

In einem vom Vatikan am Montag verbreiteten Brief an das «Volk Gottes» geht das Oberhaupt der katholischen Kirche auf den am vergangenen Dienstag veröffentlichten Untersuchungsbericht ein, der sich mit den Vorfällen im US-Bundesstaat Pennsylvania über einen Zeitraum von fast sieben Jahrzehnten befasst.

«Auch wenn sich sagen lässt, dass die Mehrzahl der Fälle der Vergangenheit angehört (...), können wir feststellen, dass die zugefügten Verletzungen niemals verschwinden», heisst es in dem Schreiben. Der Papst spricht darin von Opfern sexuellen Missbrauchs sowie Machtmissbrauchs.

Er ruft zur «Solidarität» mit den Opfern auf und schreibt: «Was die Vergangenheit betrifft, wird um Verzeihung bitten und den angerichteten Schaden reparieren niemals ausreichen.» Hinsichtlich der Zukunft müsse alles getan werden, um ein Umfeld zu schaffen, damit sich so etwas nicht wiederhole und weder verschleiert noch verstetigt werden könne.

Reaktion des Vatikans auf Missbrauchsbericht

Der Vatikan hatte bereits vergangene Woche auf den Untersuchungsbericht reagiert und erklärt, dass für Franziskus die Opfer Vorrang hätten. Die Kirche wolle ihnen zuhören. Die katholische Kirche müsse «harte Lehren» aus ihre Vergangenheit ziehen. Sowohl die Täter als auch diejenigen, die den Missbrauch zuliessen, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Untersuchungsbericht wurde nach zweijährigen Ermittlungen von einem Geschworenengremium (Grand Jury) des Bundesstaates Pennsylvania vorgelegt. Fast alle der aufgezählten Fälle seien mittlerweile verjährt, heisst es in dem Bericht.

Zudem seien die meisten Verantwortlichen bereits gestorben. Lediglich gegen zwei Priester konnte Anklage erhoben werden.

Der Bericht dürfte die umfassendste Dokumentation zu Missbrauch in der katholischen Kirche der USA sein, seit die Zeitung «Boston Globe» 2002 über den Skandal berichtet hatte. Auch in anderen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester bekannt. (SDA)

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Nerviges Streaming: Netflix testet Werbung zwischen den einzelnen Episoden

Mon, 08/20/2018 - 13:42

Der Streamingdienst Netflix schaltet seit Neustem Werbetrailer zu eigenen Produktionen. Es soll den Kunden auf andere Serien aufmerksam machen und die Nutzung optimieren.

Netflix zählt zu den beliebtesten Streamingportalen neben Amazon Prime und Maxdome. Damit das auch so bleibt, testet Netflix jährlich über hundert neue Funktionen, um dem Nutzer das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Neuerdings aber treibt es der Streaming-Anbieter für einige Kunden zu weit.

Bei einigen Nutzern wird Werbung zwischen den Serienepisoden gezeigt. Dabei handle es sich nicht um Fremdprodukte, sondern um Trailer zu Netflix-Inhalten. Diese Werbung soll man problemlos überspringen können, wenn einem der Inhalt nicht gefällt.

Die Funktion Vor- und Nachspann überspringen zu können kam bei den Nutzern sehr gut an. Die geniale Idee hingegen, Werbung zu schalten, löste hitzige Diskussionen auf Twitter aus. Laut Netflix helfe diese Funktion den Nutzern, neue Serien zu entdecken, die ihnen gefallen könnten.

 

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Grosses Knistern bei «Promi Big Brother»: Was geht nun bei Chethrin Schulze und Daniel Völz?

Mon, 08/20/2018 - 13:32

Bei «Promi Big Brother» kochen die Emotionen hoch: Sophia Vegas verkündet ihre Schwangerschaft, Mama Wollny lüftet ein brisantes Geheimnis, und das Dreier-Gespann Daniel Völz, Chethrin und Johannes Haller äussert sich erstmals über seine Verbindung.

Schon in der zweiten Show schoss Sophia Vegas (30, ehemals Wollersheim) den PR-Vogel ab und verkündete: «Ich erwarte ein kleines Baby.» Alle Zuschauer fragen sich nun, wie, wann und mit wem es dazu gekommen ist. Doch dazu schweigt die Ex des Puff-Königs Bert Wollersheim (67) bisher. Der jedoch hat ihren neuen Freund offenbar kennengelernt und tut auch seine Meinung kund.

Doch auch Sophias «Promi Big Brother»-Kollegen geben sich grösste Mühe, sich in den Vordergrund zu drängen. So kam es zum Zusammentreffen von «Love Island»-Kandidatin Chethrin Schulze (25) und Ex-«Bachelor» Daniel Völz (33). Das Brisante: Den beiden wurde eine Affäre nachgesagt, die wohl zur Trennung des Rosenkavaliers und seiner «Bachelor»-Gewinnerin Kristina Yansen geführt hat.

Dreier-Wirrwarr um Chethrin, Daniel und Johannes

Die vermeintlichen Turteltauben versicherten bisher jedoch, dass sie sich nicht kennen würden. Verschwörerisch wendet sich Chethrin an Daniel: «Du kennst die Wahrheit, ich kenn die Wahrheit. Das ist alles, was zählt.» Das Knistern und die Spannung zwischen den beiden ist zwar kaum auszuhalten, angeblich haben sie sich aber nur ein paarmal im Fitnessstudio in Berlin gesehen.

Auch Johannes Haller (30) hat bereits mit Chethrin angebändelt. Der sagte jetzt vor laufender Kamera ganz offen: «Ich und Chethrin hatten mal was.» Erst versucht er noch, Silvia Wollny (53) das Wirrwarr um das Dreier-Gespann zu erklären, dann bekennt er sich dazu: «Ich nehme den beiden das nicht ab, dass die sich wirklich hier zum allerersten Mal kennenlernen.» Er muss es ja wissen, immerhin kennt er ja Chethrin ganz gut.

«Eine Familie mit elf Kindern ist asozial»

Für Mama Wollny war dieser kleine Abstecher in die Gerüchteküche eine willkommene Ablenkung. Denn zuvor hatte sie im Gespräch mit Cora Schumacher (41) und dem Ex-«Bachelor» über ihre Vergangenheit gesprochen. Zu ihren Geschwistern habe sie keinen Kontakt mehr. Denn die waren der Meinung, «eine Familie mit elf Kindern ist asozial».

Ausserdem enthüllt die Elffach-Mama: «Wenn ich in Not war, war nie einer da. Und auch am Totenbett meiner Mutter, wo sie mir im Endeffekt in der letzten Minute sagt, dass mein Vater nicht mein Vater ist.» Über ihren leiblichen Vater weiss sie nur, dass er Amerikaner sein soll.  

Mit ihrer Vergangenheit hat Silvia mittlerweile abgeschlossen. An ihrer Seite: ihre eigene Familie. «Wir lieben uns alle, und der Zusammenhalt ist da. Und wenn einer traurig ist, dann ist auf jeden Fall immer einer da», schwärmt Silvia. (euc)

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Fluch der Cincinnati-Sieger: Federer-Pleite ist ein gutes Omen für US Open

Mon, 08/20/2018 - 13:29

Roger Federer muss sich nach der Final-Niederlage keine Sorgen machen. Wer in Cincinnati siegt, der kann bei den US Open kaum gewinnen. Das zeigt ein Blick auf die letzten 15 Jahre.

Der 99. ATP-Titel für Roger Federer lässt auf sich warten. Im Cincinnati-Final ist der Maestro gegen Novak Djokovic chancenlos. Natürlich ärgerlich, aber kein Beinbruch. Denn vor allem hinsichtlich der US Open wäre ein Cincy-Triumph ein ganz schlechtes Omen gewesen.

Denn die Cincinnati-Sieger tun sich danach beim Grand-Slam-Turnier in New York traditionell schwer. Seit 2003 kam es lediglich vier Mal vor, dass der Cincinnati-Champion danach auch bei US Open siegen konnte.

Das Kunststück schafften nur Andy Roddick (2003), Roger Federer (2005 und 2007) und Rafael Nadal (2013). Alle anderen scheiterten beim Versuch, den Schwung des Triumphes mitzunehmen. Auch Roger Federer fünf Mal.

2015 duellierten sich Federer und Djokovic ebenfalls im Cincinnati-Final und dann auch im Final der US Open. Federer siegte im ersten Aufeinandertreffen, Djokovic danach in New York. Vielleicht kann Federer ja dieses Jahr den Spiess umdrehen.

Dafür bedarf es aber natürlich einer Leistungssteigerung. Federer war im Final nicht auf der Höhe, hatte vor allem Mühe bei den Returns. «Das war nicht gut genug, aber es ist okay. Es war eine gute Woche, aber ich bin glücklich, dass es durch ist und brauche jetzt eine Pause. Es ist alles gut», sagt Federer.  (sme)

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Neue Zahlen befeuern Streit um Papi-Zeit: Hat sich die FDP beim Eltern-Urlaub verrechnet?

Mon, 08/20/2018 - 13:22

BERN - Zwei Wochen mehr Elternurlaub kosten im Extremfall jährlich 34 Millionen Franken mehr als ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub. Das zeigen die neusten Zahlen des Bundes, die BLICK vorliegen. Am Dienstag entscheidet die Sozialkommission des Ständerats.

Der Streit um einen Vaterschaftsurlaub geht am Dienstag in die nächste Runde. Dann entscheidet nämlich die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Ständerats über die Volksinitiative der Gewerkschaft Travailsuisse für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. 

Auch über zwei Gegenvorschläge wird die Kommission diskutieren: ein CVP-Modell, das einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub fordert. Und ein FDP-Vorschlag, der einen Elternurlaub von 16 Wochen vorsieht, wovon mindestens acht Wochen für die Mutter (heute 14). Die restlichen acht Wochen könnte das Paar nach eigenen Wünschen aufteilen. 

Bis zu 34 Millionen Franken mehr

Die Finanzierungsfrage wird in der Kommission im Fokus stehen. Und die ist nicht ohne Brisanz! Für Travailsuisse-Präsident und SP-Nationalrat Adrian Wüthrich (38, BE) ist nämlich klar: «Im Extremfall ist das FDP-Modell mit nur zwei Wochen mehr Elternurlaub teurer als zusätzliche vier Wochen Vaterschaftsurlaub.» Dann nämlich, wenn die Paare den Urlaub tatsächlich schön partnerschaftlich halbe-halbe untereinander aufteilen mit je acht Wochen für Mutter und Vater. «Der Grund dafür ist, dass Männer öfter in höheren Pensen arbeiten als Frauen und auch mehr verdienen», erklärt Wüthrich.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die beiden Modelle auf das Jahr 2022 hin neu aufgerechnet. Diese Zahlen liegen BLICK vor. In der Maximalvariante bekommt Wüthrich tatsächlich recht: Bei einer 8/8-Wochen-Aufteilung veranschlagt das BSV die jährlichen Mehrkosten auf 483 Millionen Franken pro Jahr. Der vierwöchige Vaterschaftsurlaub würde mit 449 Millionen zu Buche schlagen. Eine Differenz von 34 Millionen Franken.

Allerdings verändert sich das Verhältnis rasch. Je mehr Wochen die Mütter beziehen und je weniger die Väter, umso tiefer fallen die Mehrkosten aus. Nimmt die Mutter 14 und der Vater zwei Wochen, liegen die Kosten bei 224 Millionen Franken. Auch das CVP-Modell mit einem zweiwöchigen Papiurlaub würde so viel kosten.

Finanziert würden die Modelle über die Erwerbsersatzordnung (EO). Für die Initiative müssten zusätzlich 0,11 Lohnprozent erhoben werden. Beim FDP-Vorschlag 0,06 bis 0,12 Prozent.

FDP-Eder: «Teurer nur im Extremfall»

«Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist bei unserer Initiative unter dem Strich besser», interpretiert Wüthrich die Zahlen. Mit dem vierwöchigen Vaterschaftsurlaub stünden den Eltern zusammen insgesamt 18 statt nur 16 Wochen zur Verfügung. «Sie erhalten damit für weniger Geld mehr Zeit mit ihren Neugeborenen als mit dem FDP-Modell. Und den Müttern belassen wir die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, für die sie so lange kämpfen mussten.» 

FDP-Ständerat Eder hingegen erachtet die FDP-Variante als die kostengünstigere: «Teurer kommt es nur im Extremfall – und der ist sehr unwahrscheinlich», sagt er. «Unser Ziel ist es, den Eltern mehr Spielraum zu geben. Das FDP-Modell ist zeitgemässer und partnerschaftlicher. Es kommt den heutigen Familienformen am besten entgegen.»

Rechtliche Hürde für FDP-Modell

Doch die Ständeratskommission steht noch vor einer weiteren Herausforderung, die es zu bewältigen gilt. Eine von der Schweiz ratifizierte Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) garantiert Müttern nämlich einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Für SP-Mann Wüthrich ist daher klar: «Wir gehen davon aus, dass das FDP-Modell rechtlich nicht möglich ist.»

Eder lässt die Frage für die SGK-Sitzung noch genauer abklären. «Die 14 Wochen für die Mutter bleiben auch mit dem FDP-Modell garantiert», sagt er. «Sie kann aber freiwillig einige Wochen dem Vater abtreten. Damit dürfte auch das ILO-Übereinkommen eingehalten werden.»

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Das meint BLICK zum Eidgenössischen 2019: Jetzt ist Giger der Favorit

Mon, 08/20/2018 - 13:14

Für Schwingerkönig Adrian Käser ist klar: Nach dieser Saison ist Samuel Giger er heisseste auf den Königs-Titel 2019. «Stucki muss sich warm anziehen», schreibt der BLICK-Experte.

Wahnsinn, was Samuel Giger am Sonntag auf der Schwägalp gezeigt hat. Vor allem die letzten beiden Gänge zeigen, aus welchem Holz der Thurgauer geschnitzt ist. Erst legt er Christian Stucki auf den Rücken. Und danach bodigt er im Schlussgang Daniel Bösch. Beide ihres Zeichens erfahrene Spitzenschwinger und Athleten, die körperlich praktisch allen anderen Schwingern überlegen sind. Gegen diese Beiden dermassen dominant aufzutreten, das verdient grossen Respekt. Beeindruckend!

Der Triumph von Giger signalisiert die Wachablösung, die wir in dieser Saison im Schwingen erlebt haben. Stucki wird auch in der nächsten Saison schwer zu schlagen sein und seine Feste gewinnen. Aber er wird von den starken Jungen mächtig getestet werden. Der Riese aus dem Seeland muss sich warm anziehen, da kommt einiges auf ihn zu. Neben Giger sind mit dem bärenstarken Joel Wicki und Armon Orlik zwei weitere U25-Schwinger am Start, die jedes Fest gewinnen können. 

Natürlich dauert es noch lange bis zum Eidgenössischen in Zug. Noch kann viel passieren. Aber nach dem, was wir in dieser Saison erlebt haben ist klar: Samuel Giger ist der Topfavorit auf den Titel des Schwingerkönigs 2019.

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Champions League lässt die Kasse klingeln: Für YB gehts gegen Zagreb um mehr Geld denn je

Mon, 08/20/2018 - 12:22

Die Uefa macht alles, um die Grossen noch reicher zu machen. Dennoch gehts für YB gegen Zagreb um eine Gewaltssumme.

Die kleinen Länder sind nicht very amused, als die Uefa 2016 eine grundlegende Reform der Champions League beschliesst. «Die grossen Klubs hatten mit der Einführung einer eigenen Superliga gedroht und so den europäischen Verband fast erpresst», erinnert sich YB-CEO Wanja Greuel.

Was blieb der Uefa anderes übrig, als nachzugeben? Ein Verlust von Real, ManU, Bayern, Juve und Konsorten ist keine Option. So kommen nun 16 der 32 Teilnehmer automatisch aus den vier grössten Ligen (Sp/Eng/De/It), sind also fix gesetzt. Für die Kleineren wird es immer schwieriger, an die Honigtöpfe zu kommen.

Die Grossen werden mit Geld zugeschüttet

Und mit der Einführung der Ausschüttung von 30 Prozent der total 2 Milliarden Euro nach einer Koeffizienten-Rangliste werden die Grossen weiter mit Geld zugeschüttet. Konkret: Aufgrund des Koeffizienten aus den letzten zehn Jahren sowie von Titeln im Europacup wurde eine Rangliste erstellt. Diese sieht so aus: 1. Real. 2. Barcelona. 3. Bayern. Und so weiter und so fort.

YB ist 80. und damit der drittschlechteste Verein, der es in die Gruppenphase schaffen könnte. Nur vor Hoffenheim und AEK Athen. Da die Ranglistenpunkte mit 1,1 Millionen multipliziert werden, erhält Real 32 mal 1,1 – also 35 Millionen Euro. YB würde wohl mit 3,3 Millionen Euro honoriert. «Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig», sagt Greuel. «Auf jeden Fall ist sie ungesund.» Aber natürlich sagt er auch: «Ich will nicht jammern. Es ist immer noch unglaublich viel Geld, das wir verdienen können.»

So setzen sich die 30 Millionen zusammen

Trotz der immer stärkeren Ungleichverteilung zwischen Gross und Klein ist es mehr als vor einem Jahr. Damals ging es für YB in den Playoffs gegen ZSKA Moskau um rund 25 Millionen Franken. Diesmal sind es 30. Gewaltig!

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen, alles in Euro: 15,25 Mio. Antrittsgage. Die erwähnten 3,3 Mio. Koeffizienten-Prämie. Rund 3,5 Mio., wenn YB das Stade de Suisse dreimal ausverkauft. Eine gute Mio. aus dem TV-Marktpool Ende Saison. Dazu gibts neu 2,7 Mio. (bisher 1,7) für einen Sieg und 900 000 (bisher 550 000) für ein Remis. Gehen wir vorsichtig von je einem für YB aus. Total: 30 Mio. In Franken.

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Jason Brügger kämpfte gegen Vorurteile seiner Eltern: Nach dem Coming-Out war er am Boden

Mon, 08/20/2018 - 12:17

Der Gewinner von «Die grössten Schweizer Talente», Jason Brügger, reitet auf einer Erfolgswelle. Doch er machte auch schon schwierige Zeiten durch. Darüber schreibt der Zirkusakrobat in seinem neuen Buch.

Bei Zirkusartist Jason Brügger (24) scheint die Sonne: 2016 gewann er mit Luftakrobatik die SRF-Show «Die grössten Schweizer Talente», ein Jahr später erfüllte sich für ihn mit der Verpflichtung beim Circus Knie ein Bubentraum. Zuvor sei es für ihn aber nicht so leicht gewesen: Ein Hörsturz warf ihn im Training zurück, und sein Coming-out war eine schwere Zeit. Darüber schreibt der Basler in seinem ersten Buch «Traumfänger», das BLICK vor der Veröffentlichung am 3. September 2018 exklusiv vorliegt. 

Mit 16 wagte er den Schritt, sich als schwul zu outen. Brügger war im Sportgymnasium, fühlte sich in seiner Klasse wohl, war beliebt. Zwei Schulfreundinnen haben als Erstes von Brüggers sexueller Orientierung erfahren und seien wenig überrascht gewesen, wie Brügger schreibt: «Keiner meiner gleichaltrigen Freunde hatte ein Problem damit.» Schwieriger war es bei den Eltern: «Eigentlich dachte ich mir, dass sie das einfach so akzeptieren würden – ja, etwas naiv von mir.»

Brügger hatte Angst, der Trennungsgrund der Eltern gewesen zu sein

Brügger schaute gerade mit seiner Mutter einen Horrorfilm, als er beschloss, ihr zu sagen: «Ja, ich bin schwul.» – «Nach dieser Neuigkeit brauchte sie erst einmal eine Zigarette», schreibt Brügger. Den Film hätten sie nicht zu Ende geschaut, seine Mutter fuhr zum Vater, der bei der Feuerwehr Bereitschaftsdienst hatte. Die Zeit, die folgte, war schwierig. Heimlich traf er seinen Freund. «Meine Eltern hofften inständig, dass ich doch noch einer jungen, hübschen Frau begegnen würde, die meine Gefühle von der Homo- in die Heterosexualität hätte polen können.» 

Statt einer Erlösung kam eine weitere Sorge hinzu: «Dass sich meine Eltern kurze Zeit darauf trennten, machte mir schwer zu schaffen, weil ich fürchtete, der Auslöser gewesen zu sein.» Ein halbes Jahr lang war Vater Lukas von zu Hause ausgezogen. Dann die Annäherung: «Ich erlebte die beiden nun nicht mehr als Gegner, sondern als Partner, die mich zu hundert Prozent unterstützen. Manchmal braucht es eben etwas Zeit.»

 

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Nach einem Monat Beratung: BDP Thurgau schliesst Hitler-Twitterer Thomas Keller (36) aus

Mon, 08/20/2018 - 12:16

Jetzt hat auch die BDP Thurgau genug. Mehr als einen Monat nach der Twitter-Entgleisung von Jungpolitiker Thomas Keller hat die Regionalpartei den Bauunternehmer rausgeschmissen.

Thomas Keller, ehemaliger Präsident der Jungen BDP Thurgau, muss die Partei verlassen. Dies berichtet die Ostschweizer Nachrichtenseite «tagblatt.ch». Der Grund: Keller twitterte Mitte Juli: «In der Person Adolf Hitler sehe auch ich nicht nur den menschenverachtenden bösartigen Tyrannen und Diktator.» So unendlich schlecht könne dieser Mann nicht gewesen sein.

Die Mutterpartei empfahl der BDP Thurgau daraufhin den Ausschluss des Hitler-Twitterers. Doch diese liess sich über einen Monat Zeit. Parteipräsident Jürg Schumacher (57) sagte damals zum BLICK: Er habe zum ersten Mal seit langer Zeit zwei Wochen Ferien gehabt. «Und diese wollte ich mir von so etwas nicht vermiesen lassen.»

«Scheiss gemacht»

Die BDP sei ihm sehr ans Herz gewachsen, sagt Keller zu «tagblatt.ch». Er sei deshalb «logischerweise enttäuscht» über die Massnahme der BDP Thurgau. Wobei dies eher mit Persönlichkeiten auf nationaler als auf kantonaler Ebene zu tun habe.

Der Bauunternehmer aus Oppikon TG bezeichnet den Hitler-Tweet heute als Fehler. Er habe ihn aber nicht gelöscht, denn zu Fehlern müsse man stehen. Er habe eine grosse Brisanz gehabt. «Leider Gottes habe ich einen Scheiss gemacht, ich habe es zu spät realisiert.» (noo)

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Tourismus: Äscher-Wirtepaar hat Pacht gekündigt

Mon, 08/20/2018 - 12:14

WEISSBAD - AI - Das berühmtestes Berghaus am Alpstein braucht neue Pächter: Das Wirtepaar Bernhard und Nicole Knechtle-Fritsche hat den Vertrag für das Berggasthaus Äscher-Wildkirchli gekündigt. Bei der Infrastruktur kam es immer häufiger zu Engpässen.

2015 zierte das Gasthaus im Alpstein das Titelbild des «National Geographic». Seither wurde das Berggasthaus unterhalb der Ebenalp bei Touristen ein immer beliebteres Ausflugsziel.

Eine schon länger bekannte Konsequenz dieses Erfolges sei die Tatsache, dass die Infrastruktur des Gebäudes mit der wachsenden Gästezahl nicht mehr Schritt halten könne, heisst es in der Mitteilung der Pächter vom Montag.

Sowohl beim Platzbedarf wie auch bei der Wasser- und Stromversorgung hätten sich immer wieder Engpässe ergeben. Auch die sanitären Anlagen entsprächen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.

Gewisse Anpassungen seien in Planung. Aufgrund der Auflagen durch den Denkmalschutz bestünden aber grosse bauliche Einschränkungen. Angesichts dieser Ausgangslage lasse sich der Betrieb nicht aufrecht erhalten.

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Kunst: Samuel Buri schenkt Basel «Burgunderbeute»

Mon, 08/20/2018 - 12:09

BASEL - BS - Der Berner Maler Samuel Buri schenkt der Öffentlichen Kunstsammlung Basel zwei Gemälde, darunter sein Frühwerk «zur Burgunderbeute» von 1963. Das Kunstmuseum Basel zeigt die Gemälde ab Donnerstag mit weiteren Werken Buris.

Die Schenkung ergänze den Bestand der Werke Buris in markanter Weise, teilte das Kunstmuseum Basel am Montag mit. Die Ausstellung «Fokus Samuel Buri» zeigt zudem Arbeiten aus dem Umfeld des Künstlers: von Franz Fedier, Lenz Klotz, Martin Christ und der Gruppe Rot-Blau. Sie erzähle damit ein «spannendes Kapitel der Basler Kunstgeschichte des vergangenen Jahrhunderts».

Samuel Buri wurde 1935 in Täuffelen BE geboren. 1948 zog seine Familie nach Basel, wo Buri ab 1953 die Allgemeine Gewerbeschule Basel besuchte. Buri malt in stets leuchtender Farbigkeit oft grossformatige Bilder in klassischen Malereigattungen wie Stillleben, Porträt oder Landschaft.

Nach der Gewerbeschule löste Buri sich von der gegenständlichen Malerei und malte hauptsächlich abstrakte Natureindrücke. Das Gemälde «zur Burgunderbeute» steht gemäss Mitteilung am Ende dieser Phase: Das Werk paraphrasiere in umgekehrter Reihenfolge die französische Flagge; Buri lebte ab Ende der 1950er-Jahre in Paris.

Die Ausstellung «Fokus Samuel Buri» im Kunstmuseum Basel dauert bis zum 11. November.

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Karte: In diesen Kantonen herrscht Feuerverbot: Erhöhte Waldbrandgefahr!

Mon, 08/20/2018 - 12:08

In den meisten Kantonen gilt weiterhin ein Feuerverbot. Einige Regionen haben nun das Feuerverbot gelockert oder sogar aufgehoben. Das tägliche Update, wo Brätlen und Feuer (noch) erlaubt sind.

 

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Flughafen muss Zugang zu Sicherheitsbereich regeln: Bundesverwaltungsgericht muss Genfer Rollfeld-Verbot überprüfen

Mon, 08/20/2018 - 12:00

Das Bundesverwaltungsgericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts mit der Frage befassen, ob der Flughafen Genf gewissen Mitarbeitern die Zutrittsberechtigung zum Sicherheitsbereich entziehen durfte. Mehrere Betroffene haben damit einen Teilerfolg erzielt.

Nach den Attentaten von Paris im November 2015 hatte die Betreiberin des Flughafens Genf zahlreichen Mitarbeitenden die Zutrittsberechtigung zum Rollfeld entzogen. Neun Gepäckangestellte wehrten sich mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gegen den Entzug.

Das Bundesverwaltungsgericht trat jedoch nicht auf die Beschwerden ein. Es begründete das Urteil damit, der Flughafen Genf sei nicht berechtigt, die ergangenen Entscheide zu fällen. Deshalb könne es als Gericht nicht auf dagegen eingereichte Beschwerden eintreten.

Flughafen darf Zutritt regeln

Das Bundesgericht hat das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag publizierten Entscheid aufgehoben. Die Lausanner Richter kommen nach der Prüfung der internationalen und schweizerischen rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des Flughafens zum Schluss, dass der Flughafen berechtigt sei, die Zutritts-Badges zu entziehen.

Die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben für den Betrieb des Flughafens sei an die Betreiberin delegiert worden. Dazu gehöre auch die Verwaltung der Zugangs-Badges. Für die Gewährleistung der Sicherheit müsse es eine unabdingbare Kompetenz des Flughafens sein, eine Zugangs-Berechtigung auch wieder entziehen zu können.

Das Bundesverwaltungsgericht muss deshalb auf die Beschwerde des Gepäckangestellten eintreten und die Sache materiell prüfen. (SDA/koh)

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Affäre Hildebrand: Ex-Mitarbeiter der Bank Sarasin blitzt vor Bundesgericht ab

Mon, 08/20/2018 - 12:00

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen IT-Angestellten der Bank Sarasin abgewiesen, der Infos zu Devisenkäufen des damaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand weitergab. Auch die Zürcher Staatsanwaltschaft ist in Lausanne abgeblitzt.

Das Zürcher Obergericht hatte den Bankmitarbeiter im August 2017 der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken.

Als strafrechtlich relevant erachtete das Obergericht die Weitergabe der Kontoinformationen an Christoph Blocher und an einen Zürcher Kantonsrat. Ebenso beurteilt auch das Bundesgericht die Sache. Es sei nicht ersichtlich, warum er die Informationen gegenüber diesen beiden Personen offenbaren musste, um einen Missstand aufzudecken.

Vom Anwaltsgeheimnis geschützt sei hingegen die Kontaktaufnahme des ehemaligen IT-Angestellten mit dem Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei gewesen, schreibt das Bundesgericht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer Beschwerde, dass der Freispruch in diesem Punkt aufzuheben sei.

Whistleblower in der Affäre Hildebrand

Der Bankangestellte hatte im Oktober 2011 mehrere Printscreens von Transaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten gemacht. Diese zeigten Buchungen zu Devisenkäufen auf. Es entstand deshalb der Verdacht, dass Hildebrand aufgrund seines Insiderwissens mit Devisen spekuliere.

Der Verurteilte wandte sich mit diesen Infos im November 2011 an Lei. In der Folge gelangten die beiden mit den in ihren Augen brisanten Informationen an Politiker und Journalisten.

Auch Lei wurde in diesem Zusammenhang vom Obergericht Zürich verurteilt. Das Gericht befand ihn der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig. Dagegen wurde beim Bundesgericht keine Beschwere eingereicht. (SDA/koh)

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Doch keine Verjährung gemäss Bundesgericht: Strafverfahren gegen Freiburger Kantonalbank dauert an

Mon, 08/20/2018 - 12:00

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bundesstrafgerichts im Zusammenhang mit der Freiburger Kantonalbank (FKB) aufgehoben. Es geht um eine mutmasslich illegale Geldtransaktion auf einem FKB-Konto, welche die Bank nicht der Meldestelle für Geldwäscherei anzeigte.

Das Bundesstrafgericht kam Ende November 2017 zum Schluss, dass die Verfolgungsverjährung von sieben Jahren eingetreten sei. Aus diesem Grund stellte es das Verfahren ein.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), welches das Verwaltungsstrafverfahren gegen die FKB eingeleitet hatte, legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein - mit Erfolg.

Das Bundesstrafgericht muss nun nochmals beurteilen, wann die Verfolgungsfrist zu laufen begann und ob sie tatsächlich verstrichen ist.

190'000 Euro auf ein einziges Konto

Im konkreten Fall hatte die FKB Anfang Juni 2010 die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) nicht sogleich über eine suspekte Überweisung von 190'000 Euro auf eines ihrer Konten informiert. Drei Tage nach der Überweisung erstattete ein Kontoberechtigter Strafanzeige bei der Freiburger Polizei wegen angeblichen Betrugs.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass mit der Anzeige oder vielmehr deren Kenntnisnahme durch die Strafverfolgungsbehörde, die Pflicht der FKB noch nicht geendet hatte, die suspekte Geldtransaktion zu melden. Somit habe auch die Frist für die Verfolgung der Tat noch nicht zu laufen begonnen. (SDA/koh)

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