You are here

Diplomacy & Defense Think Tank News

Walking the talk: leveraging the Green Deal to boost climate ambition through EU external action

The publication at the end of last year of the European Commission proposal for a ‘Green Deal’ was touted as Europe’s ‘Man on the Moon’ moment, putting forward an agenda for deep transformations towards sustainability within the EU and internationally. With the first big step having been taken, it is now essential to ensure that this agenda is translated into equally ambitious action.

Walking the talk: leveraging the Green Deal to boost climate ambition through EU external action

The publication at the end of last year of the European Commission proposal for a ‘Green Deal’ was touted as Europe’s ‘Man on the Moon’ moment, putting forward an agenda for deep transformations towards sustainability within the EU and internationally. With the first big step having been taken, it is now essential to ensure that this agenda is translated into equally ambitious action.

Walking the talk: leveraging the Green Deal to boost climate ambition through EU external action

The publication at the end of last year of the European Commission proposal for a ‘Green Deal’ was touted as Europe’s ‘Man on the Moon’ moment, putting forward an agenda for deep transformations towards sustainability within the EU and internationally. With the first big step having been taken, it is now essential to ensure that this agenda is translated into equally ambitious action.

CPH:DOX - I Am Not Alone

DIIS - Mon, 03/02/2020 - 10:08
Efterfølgende debat med instruktøren, Anna Karapetian (Dansk-Armensk Forening), Gohar Khodjayan (IMS) og Hans Mouritzen (DIIS)

Putting America First at the expense of China

DIIS - Thu, 02/27/2020 - 09:46
Dansk bidrag til rapport demonstrerer, hvordan Danmark er langt mere afhængig af Washington end Beijing

CPH:DOX - Once Upon a Time in Venezuela

DIIS - Wed, 02/26/2020 - 13:31
Efterfølgende paneldebat med seniorforsker Ninna Nyberg Sørensen (DIIS), Carlos Salas Lind (Lektor, CBS) og filmens instruktør Anabel Rodríguez Ríos.

Trafficking: Looking beyond victims and villains

DIIS - Wed, 02/26/2020 - 10:46
As migration moves towards the top of the international political agenda, so does the issue of trafficking. The focus is mostly on villains and victims - but immigrants reasons for moving into the sex industry and other informal professions are often more complex than they appear in the public perception

Marcel Fratzscher: „Wirtschaftlicher Schaden für Deutschland infolge der Corona-Ausbreitung unausweichlich“

Die Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus für die deutsche Wirtschaft kommentiert DIW-Präsident Marcel Fratzscher wie folgt:

Eine große Sorge hat sich bestätigt: Das Corona-Virus hat auch Deutschland erreicht. Die Ausbreitung verstärkt die Unsicherheit bei Menschen und Unternehmen. Lieferketten sind schon jetzt gefährdet und größere Probleme werden unabwendbar sein, so dass Produktionsprozesse und damit die Wirtschaftsleistung leiden werden. Vor allem Deutschland wird einen hohen Preis für die Ausbreitung des Virus auf Europa zahlen, denn die Wirtschaft hierzulande ist vom Handel viel abhängiger, als dies die meisten anderen europäischen Länder sind. Wenn sich das Virus in Deutschland immer weiter ausbreitet, dann wird auch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher sinken, so dass sie ihre Nachfrage zurückschrauben. Bisher war der Konsum die Stütze der deutschen Wirtschaft, diese könnte jedoch nun in Gefahr geraten. Mit der Verbreitung des Virus wird nun ein wirtschaftlicher Schaden für Europa und Deutschland unausweichlich sein. Ich erwarte, dass das Wachstum in Deutschland sich im ersten Quartal merklich abschwächen wird und dass ein Aufholeffekt - nachdem das Virus unter Kontrolle gebracht werden kann - den wirtschaftlichen Schaden nur teilweise wird kompensieren können. Es ist nicht absehbar, wie gravierend die Folgen für Deutschland sein werden. Durch die Ausweitung des Virus multipliziert sich der Schaden für die deutsche Wirtschaft, denn nun bricht nicht nur die Nachfrage in China weg, sondern möglicherweise auch in Europa. Über die Hälfte der deutschen Exporte geht nach Europa, sieben Prozent nach China. Das Virus trifft die deutsche Wirtschaft zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, denn wegen globaler Handelskonflikte, des Brexits und der Probleme der Automobilbranche ist die deutsche Wirtschaft eh schon angeschlagen und im vergangenen Jahr nur knapp einer technischen Rezession entgangen. Die Bundesregierung sollte nun zügig handeln und auch ein Maßnahmenpaket vorbereiten, um Unternehmen und Konsumenten zu unterstützen und den wirtschaftlichen Abschwung abzufedern.

SRSG Swan: 2020 Can Be the “Year of Delivery” for Somalia

European Peace Institute / News - Tue, 02/25/2020 - 20:39
Event Video: 
Photos

jQuery(document).ready(function(){jQuery("#isloaderfor-ekwbto").fadeOut(2000, function () { jQuery(".pagwrap-ekwbto").fadeIn(1000);});});

“It has become a common refrain in recent months that 2020 is a critical year for Somalia, that 2020 is to be the year of delivery, the year of achievement, and we absolutely subscribe to that analysis,” said James Swan, the Special Representative of the Secretary-General (SRSG) for Somalia and Head of the United Nations Assistance Mission in Somalia (UNSOM). “I should stress that it is not one driven by international partners, it is fundamentally the position of the Somali government that 2020 requires that we address a critical set of priorities together.”

Illustrative of just how epochal this year could be for Somalia, he said, is the planning underway for direct elections by the end of the year which would be the first universal suffrage elections there in 50 years. What has filled the political void in Somalia in the decades since the last such election in 1969 were dictatorships, civil war, and relentless terror attacks.

Speaking at a February 25th IPI discussion of Somalia’s recent progress and immediate future, Mr. Swan said that the priorities of how to restore representative government to the country significantly had been established by the Somalis themselves through a set of roadmaps developed in 2018 and 2019 to produce a “mutual accountability framework” in which the country’s international partners committed themselves to support progress in four key areas. He listed those areas as inclusive politics, security and justice, economic reforms, and social development.

On inclusive politics, Mr. Swan explained that the elections that will take place by the end of the year are being organized on a hybrid model that blends the traditional clan-based affiliations of candidates with a new direct vote procedure replacing the traditional process of selection by elders. There also is a stated commitment to 30 percent representation by women in the parliament though that language didn’t make it into the formal electoral code. Even so, Mr. Swan said,  Somalis on their own had already reached 24 percent representation in some comparable political bodies. To gain the necessary popular backing for the new electoral approach, the pace of change was deliberately gradual, he explained. “The end goal is a system that moves beyond the sub clan system, but for now it was too great a leap.”

On security and justice, he acknowledged that the militant Islamist group al-Shabab retains the ability to conduct “shocking terrorist attacks” in Mogadishu and elsewhere in the country but said that the Somali government had faced the security sector gaps identified in a key 2017 report “honestly and squarely and made substantive reforms.” One result of that he cited was that Somali forces joined by troops from the African Union Mission in Somalia (AMISOM) had succeeded in retaking captured towns.

As progress on the economy, Mr. Swan pointed to the government’s having opened the door for clearance of $5 billion of long standing national debt. “Two years ago, this would have been ridiculed as unlikely, but this is an outstanding achievement for the government and federal member states in collaborating to move a dossier forward,” he said. On social development, he said the government had adopted and disseminated a development plan that is in line with the UN Sustainable Development Goals (SDGs) and which “is the basis around which donor partners have agreed to align their support going forward.”

Somalia continues to be in “dire” need of humanitarian assistance and support, he observed, noting that over the past year there had been 30 humanitarian crises, including both droughts and floods. “Last year, $1 billion was needed, and 2020 will likely be the same.”

Mr. Swan described the achievements in the four areas as “substantial progress” but said that turning this into “durable” progress still required broader political consensus in the country. “Consensus is needed not just between the government and the member states, but also with other parties of opposition and civil society,” he said. “These are the priorities of the Somali government. We as international partners being supported by the UN are seeking to advance these priorities in any way we can, but there is only so much that can be done at the technical level in the absence of urgently needed political consensus.”

Karen Pierce, the Permanent Representative of the United Kingdom, the “penholder” country on the Security Council that leads the work of the Council on Somalia and AMISOM, hailed the progress the country had made but expressed a similar concern about the critical importance of building up consensus. “We would say that the central factor in whether these things will be a success is the critical ability of the federal government and states’ governments to work together in power sharing, resource sharing, and working together towards a stronger and more secure Somalia,” she asserted.

Jake Sherman, director of IPI’s Brian Urquhart Center for Peace Operations, noted that UNSOM was one of the first missions to have an explicit mandate to account for climate change and asked how that affected its actions.

“Because of the humanitarian impact including displacement and conflict, it is an element that we need to take into consideration in our activities,” Mr. Swan said. “It’s still being considered through a humanitarian lens, but it will increasingly have an impact on security concerns. Frankly the cycles appear to be accelerating and deepening, and it’s going to be difficult to sustain the same level of humanitarian focus year after year. It can’t just be about an annual response to a humanitarian crisis, but a long term focus on the development, humanitarian, security nexus.”

Mr. Sherman moderated the discussion.

DIIS migration research on BBC

DIIS - Tue, 02/25/2020 - 12:07
Senior Researcher Sine Plambech’s film tells the stories of migrant women

CPH:DOX - The Earth is Blue as an Orange: Konflikten i Ukraine

DIIS - Mon, 02/24/2020 - 17:15
Efterfølgende debat med seniorforsker Flemming Splidsboel Hansen med indblik i Østukraine-konflikten.

CPH:DOX 20 – VINTERREJSE: En familiehistorie med spor fra Goebbels og Hitler

DIIS - Mon, 02/24/2020 - 17:03
Mød instruktør Anders Østergaard i samtale med seniorforsker Cecilie Felicia Stokholm Banke

Aline Zucco has successfully defended her dissertation

Aline Zucco, part of the Gender Economics Research Group and GC Class of 2015, has successfully defended her dissertation at Freie Universität Berlin.

The dissertation with the title "Essays on Gender Pay Gaps and Wealth Concentration" was supervised by Prof. Dr. Peter Haan (DIW Berlin) and Prof. Dr. Silke Anger (IAB).

We congratulate Aline on her success and wish her all the best for her future career.


Die Auswirkungen des UN-Urteils zu „Klimaflüchtlingen“

Ende Januar entschied der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen über den rechtlichen Schutz von Menschen, die wegen der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Suche nach einem Schutzort sind. Das Urteil bezieht sich auf den Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinen Inselstaat im Pazifik, der als erster Staat aufgrund des steigenden Meeresspiegels zu verschwinden droht. Der UN-Ausschuss überprüfte den Fall und erkannte an, dass „ohne nationale und internationale Bemühungen die Auswirkungen des Klimawandels den Einzelnen in seinen Rechten verletzen könnten“. Ist diese Entscheidung nun ein echter Wendepunkt bei der rechtlichen Anerkennung von „Klimaflüchtlingen“?

Teitiotas Antrag auf Flüchtlingsstatus in Neuseeland wurde 2015 mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine konkreten Beweise für lebensbedrohliche Umstände aufgrund von Klimawandel und Umweltzerstörung. Das neuseeländische Berufungsgericht stellte außerdem fest, dass Teitiotas Leben nicht unmittelbar gefährdet sei, da in Kiribati ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Anstieg des Meeresspiegels infolge der globalen Erwärmung nicht nur die Nahrungsmittel- und Wassersicherheit bedroht, sondern auch zu gesellschaftlicher Instabilität in dem Inselstaat führt. Daraufhin reichte Teitiota Beschwerde beim UN-Ausschuss ein, der für die Prüfung von Menschenrechtsverletzungen zuständig ist. Dabei machte Teitiota geltend, dass Neuseeland sein Recht auf Leben verletzt habe, als es ihn und seine Familie in ihr Herkunftsland zurückbrachte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte die Entscheidung des neuseeländischen Gerichts. Einem Aufnahmestaat ist es nicht grundsätzlich untersagt, eine Person zurückzuschicken, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels um Aufnahme bittet. Die Entscheidung des UN-Ausschusses betonte jedoch, dass es einem Aufnahmestaat nicht gestattet sein könnte, Menschen in lebensbedrohliche Situationen zurückzuführen. Wenn der Aufnahmestaat nicht hinreichend prüft, ob eine unmittelbare Bedrohung im Heimatstaat vorliegt, besteht die Gefahr, dass er gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das der Nichtzurückweisung verstößt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem er eine erniedrigende Behandlung und/oder einen anderen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden würde. Die Entscheidung des UN-Ausschusses legt auch nahe, dass ohne angemessene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Aufnahmestaaten andere internationale Normen (z.B. das Recht auf Leben) verletzen könnten. Dennoch hat der UN-Ausschuss Teitiota, auch wenn einige Medien das Gegenteil behaupteten, nicht als Klimaflüchtling bezeichnet, da der Fall nicht im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 behandelt wurde. Die Konvention erkennt Umwelt- oder Klimawandel nicht als Verfolgungsfaktor an.

Obwohl nicht bindend, ist die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses die erste, die sich mit dem Versuch befasst, jemandem aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels den Flüchtlingsstatus zu gewähren. Sie erkennt an, dass Umweltzerstörung und Klimarisiken die Menschenrechte aufgrund des Anstiegs des Meeresspiegels beeinträchtigen. In dieser Hinsicht ist das Urteil von Bedeutung, denn es ist der erste Schritt in Richtung einer völkerrechtlichen Schutzverpflichtung, die auf den negativen Auswirkungen des Klimawandels und anderen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit gründet, deren Auswirkungen nicht von der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erfasst werden.

Angesichts der komplexen und vielschichtigen Natur von Zwangsumsiedlungen wird der Kausalitätsnachweis zwischen unmittelbarer Bedrohung und Klimawandel jedoch eine enorme rechtliche und politische Herausforderung für souveräne Staaten und zwischenstaatliche Einrichtungen bleiben. Die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und menschlichen Migrationsmustern sind komplex und nicht immer eindeutig. Es bedarf weiterer Forschung, um die Auswirkungen des Klimas auf Migrationsströme genau zu verstehen. Daher stellt der Bezug auf Erklärungen und Resolutionen, die an die Bedeutung der Menschenrechte und ihre Anwendbarkeit auf „Klimaflüchtlinge“ erinnern, den praktischsten, flexibelsten und politisch gangbarsten Weg dar. Enorm wichtig ist auch, dass die internationalen politischen Instanzen viel stärker noch begreifen, dass Migration auch eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels sein kann. Das hat etwa die Task Force zu Vertreibung, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, bereits anerkannt. Aber noch weitere Institutionen müssen dies verinnerlichen. Wenn Migration pauschal nur als negative Folge des Klimawandels begriffen wird, hilft dies Betroffenen wie Teitiota nicht.

Diogo Serraglio ist Jurist und Alexander von Humboldt Foundation Postdoctoral Research Fellow am Forschungsprogramm "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Benjamin Schraven ist Sozialwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Mariya Aleksandrova ist Klimaforscherin und  Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Die Auswirkungen des UN-Urteils zu „Klimaflüchtlingen“

Ende Januar entschied der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen über den rechtlichen Schutz von Menschen, die wegen der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Suche nach einem Schutzort sind. Das Urteil bezieht sich auf den Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinen Inselstaat im Pazifik, der als erster Staat aufgrund des steigenden Meeresspiegels zu verschwinden droht. Der UN-Ausschuss überprüfte den Fall und erkannte an, dass „ohne nationale und internationale Bemühungen die Auswirkungen des Klimawandels den Einzelnen in seinen Rechten verletzen könnten“. Ist diese Entscheidung nun ein echter Wendepunkt bei der rechtlichen Anerkennung von „Klimaflüchtlingen“?

Teitiotas Antrag auf Flüchtlingsstatus in Neuseeland wurde 2015 mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine konkreten Beweise für lebensbedrohliche Umstände aufgrund von Klimawandel und Umweltzerstörung. Das neuseeländische Berufungsgericht stellte außerdem fest, dass Teitiotas Leben nicht unmittelbar gefährdet sei, da in Kiribati ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Anstieg des Meeresspiegels infolge der globalen Erwärmung nicht nur die Nahrungsmittel- und Wassersicherheit bedroht, sondern auch zu gesellschaftlicher Instabilität in dem Inselstaat führt. Daraufhin reichte Teitiota Beschwerde beim UN-Ausschuss ein, der für die Prüfung von Menschenrechtsverletzungen zuständig ist. Dabei machte Teitiota geltend, dass Neuseeland sein Recht auf Leben verletzt habe, als es ihn und seine Familie in ihr Herkunftsland zurückbrachte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte die Entscheidung des neuseeländischen Gerichts. Einem Aufnahmestaat ist es nicht grundsätzlich untersagt, eine Person zurückzuschicken, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels um Aufnahme bittet. Die Entscheidung des UN-Ausschusses betonte jedoch, dass es einem Aufnahmestaat nicht gestattet sein könnte, Menschen in lebensbedrohliche Situationen zurückzuführen. Wenn der Aufnahmestaat nicht hinreichend prüft, ob eine unmittelbare Bedrohung im Heimatstaat vorliegt, besteht die Gefahr, dass er gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das der Nichtzurückweisung verstößt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem er eine erniedrigende Behandlung und/oder einen anderen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden würde. Die Entscheidung des UN-Ausschusses legt auch nahe, dass ohne angemessene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Aufnahmestaaten andere internationale Normen (z.B. das Recht auf Leben) verletzen könnten. Dennoch hat der UN-Ausschuss Teitiota, auch wenn einige Medien das Gegenteil behaupteten, nicht als Klimaflüchtling bezeichnet, da der Fall nicht im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 behandelt wurde. Die Konvention erkennt Umwelt- oder Klimawandel nicht als Verfolgungsfaktor an.

Obwohl nicht bindend, ist die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses die erste, die sich mit dem Versuch befasst, jemandem aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels den Flüchtlingsstatus zu gewähren. Sie erkennt an, dass Umweltzerstörung und Klimarisiken die Menschenrechte aufgrund des Anstiegs des Meeresspiegels beeinträchtigen. In dieser Hinsicht ist das Urteil von Bedeutung, denn es ist der erste Schritt in Richtung einer völkerrechtlichen Schutzverpflichtung, die auf den negativen Auswirkungen des Klimawandels und anderen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit gründet, deren Auswirkungen nicht von der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erfasst werden.

Angesichts der komplexen und vielschichtigen Natur von Zwangsumsiedlungen wird der Kausalitätsnachweis zwischen unmittelbarer Bedrohung und Klimawandel jedoch eine enorme rechtliche und politische Herausforderung für souveräne Staaten und zwischenstaatliche Einrichtungen bleiben. Die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und menschlichen Migrationsmustern sind komplex und nicht immer eindeutig. Es bedarf weiterer Forschung, um die Auswirkungen des Klimas auf Migrationsströme genau zu verstehen. Daher stellt der Bezug auf Erklärungen und Resolutionen, die an die Bedeutung der Menschenrechte und ihre Anwendbarkeit auf „Klimaflüchtlinge“ erinnern, den praktischsten, flexibelsten und politisch gangbarsten Weg dar. Enorm wichtig ist auch, dass die internationalen politischen Instanzen viel stärker noch begreifen, dass Migration auch eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels sein kann. Das hat etwa die Task Force zu Vertreibung, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, bereits anerkannt. Aber noch weitere Institutionen müssen dies verinnerlichen. Wenn Migration pauschal nur als negative Folge des Klimawandels begriffen wird, hilft dies Betroffenen wie Teitiota nicht.

Diogo Serraglio ist Jurist und Alexander von Humboldt Foundation Postdoctoral Research Fellow am Forschungsprogramm "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Benjamin Schraven ist Sozialwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Mariya Aleksandrova ist Klimaforscherin und  Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Die Auswirkungen des UN-Urteils zu „Klimaflüchtlingen“

Ende Januar entschied der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen über den rechtlichen Schutz von Menschen, die wegen der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Suche nach einem Schutzort sind. Das Urteil bezieht sich auf den Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinen Inselstaat im Pazifik, der als erster Staat aufgrund des steigenden Meeresspiegels zu verschwinden droht. Der UN-Ausschuss überprüfte den Fall und erkannte an, dass „ohne nationale und internationale Bemühungen die Auswirkungen des Klimawandels den Einzelnen in seinen Rechten verletzen könnten“. Ist diese Entscheidung nun ein echter Wendepunkt bei der rechtlichen Anerkennung von „Klimaflüchtlingen“?

Teitiotas Antrag auf Flüchtlingsstatus in Neuseeland wurde 2015 mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine konkreten Beweise für lebensbedrohliche Umstände aufgrund von Klimawandel und Umweltzerstörung. Das neuseeländische Berufungsgericht stellte außerdem fest, dass Teitiotas Leben nicht unmittelbar gefährdet sei, da in Kiribati ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Anstieg des Meeresspiegels infolge der globalen Erwärmung nicht nur die Nahrungsmittel- und Wassersicherheit bedroht, sondern auch zu gesellschaftlicher Instabilität in dem Inselstaat führt. Daraufhin reichte Teitiota Beschwerde beim UN-Ausschuss ein, der für die Prüfung von Menschenrechtsverletzungen zuständig ist. Dabei machte Teitiota geltend, dass Neuseeland sein Recht auf Leben verletzt habe, als es ihn und seine Familie in ihr Herkunftsland zurückbrachte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte die Entscheidung des neuseeländischen Gerichts. Einem Aufnahmestaat ist es nicht grundsätzlich untersagt, eine Person zurückzuschicken, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels um Aufnahme bittet. Die Entscheidung des UN-Ausschusses betonte jedoch, dass es einem Aufnahmestaat nicht gestattet sein könnte, Menschen in lebensbedrohliche Situationen zurückzuführen. Wenn der Aufnahmestaat nicht hinreichend prüft, ob eine unmittelbare Bedrohung im Heimatstaat vorliegt, besteht die Gefahr, dass er gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das der Nichtzurückweisung verstößt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem er eine erniedrigende Behandlung und/oder einen anderen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden würde. Die Entscheidung des UN-Ausschusses legt auch nahe, dass ohne angemessene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Aufnahmestaaten andere internationale Normen (z.B. das Recht auf Leben) verletzen könnten. Dennoch hat der UN-Ausschuss Teitiota, auch wenn einige Medien das Gegenteil behaupteten, nicht als Klimaflüchtling bezeichnet, da der Fall nicht im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 behandelt wurde. Die Konvention erkennt Umwelt- oder Klimawandel nicht als Verfolgungsfaktor an.

Obwohl nicht bindend, ist die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses die erste, die sich mit dem Versuch befasst, jemandem aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels den Flüchtlingsstatus zu gewähren. Sie erkennt an, dass Umweltzerstörung und Klimarisiken die Menschenrechte aufgrund des Anstiegs des Meeresspiegels beeinträchtigen. In dieser Hinsicht ist das Urteil von Bedeutung, denn es ist der erste Schritt in Richtung einer völkerrechtlichen Schutzverpflichtung, die auf den negativen Auswirkungen des Klimawandels und anderen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit gründet, deren Auswirkungen nicht von der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erfasst werden.

Angesichts der komplexen und vielschichtigen Natur von Zwangsumsiedlungen wird der Kausalitätsnachweis zwischen unmittelbarer Bedrohung und Klimawandel jedoch eine enorme rechtliche und politische Herausforderung für souveräne Staaten und zwischenstaatliche Einrichtungen bleiben. Die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und menschlichen Migrationsmustern sind komplex und nicht immer eindeutig. Es bedarf weiterer Forschung, um die Auswirkungen des Klimas auf Migrationsströme genau zu verstehen. Daher stellt der Bezug auf Erklärungen und Resolutionen, die an die Bedeutung der Menschenrechte und ihre Anwendbarkeit auf „Klimaflüchtlinge“ erinnern, den praktischsten, flexibelsten und politisch gangbarsten Weg dar. Enorm wichtig ist auch, dass die internationalen politischen Instanzen viel stärker noch begreifen, dass Migration auch eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels sein kann. Das hat etwa die Task Force zu Vertreibung, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, bereits anerkannt. Aber noch weitere Institutionen müssen dies verinnerlichen. Wenn Migration pauschal nur als negative Folge des Klimawandels begriffen wird, hilft dies Betroffenen wie Teitiota nicht.

Diogo Serraglio ist Jurist und Alexander von Humboldt Foundation Postdoctoral Research Fellow am Forschungsprogramm "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Benjamin Schraven ist Sozialwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Mariya Aleksandrova ist Klimaforscherin und  Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Pages

THIS IS THE NEW BETA VERSION OF EUROPA VARIETAS NEWS CENTER - under construction
the old site is here

Copy & Drop - Can`t find your favourite site? Send us the RSS or URL to the following address: info(@)europavarietas(dot)org.