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Diplomacy & Defense Think Tank News

Agenda 2030 y nexos entre seguridad de agua, energética y alimentaria: el caso de Huexca, Morelos

La Agenda 2030 establece una visión ambiciosa de desarrollo humano en tiempos de cambio ambiental global y climático, y constituye un acercamiento integral al nexo entre seguridad de agua, de energía y alimentaria (nexo-AEA). Al analizar el caso del río Cuautla en Morelos, tomamos la gobernanza hídrica como punto de partida para investigar si los Objetivos de Desarrollo Sostenible 2030 se han convertido en un detonador de transformación de sostenibilidad y gobernanza local. A partir de un Análisis de Red Social (ARS), basado en 33 entrevistas de expertos y actores sociales, así como investigación de campo, se examinó el conflicto que emergió con la termoeléctrica en Huexca, Morelos. Concluimos que los cambios principales en la gobernanza hídrica en México fueron atribuibles a cambios impuestos desde el nivel nacional. Asegurar la resolución de conflictos del nexo-AEA requeriría de la incorporación y el anclaje de la Agenda 2030 en las estrategias nacionales y locales sectoriales, mediante la asignación del presupuesto y la participación de la población en las actividades políticas estatales y locales.

Mit dem Lieferkettengesetz zu sozialer Gerechtigkeit?

Kurz vor dem Welttag für soziale Gerechtigkeit der Vereinten Nationen am 20. Februar einigte sich die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Lieferkettengesetz in den Bundestag einzubringen. Der Welttag erinnert an die Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung, die von den Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) 2008 beschlossen wurde. Darin wurde festgehalten, dass Arbeit keine Ware ist, und Staaten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb von Landesgrenzen - und im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft auch darüber hinaus - gemeinsam gute Arbeitsbedingungen schaffen sollen. Die Erklärung verweist damit auch darauf, dass Unternehmen in Deutschland oder Europa, die ihre Produkte oder Komponenten aus globalen Lieferketten beziehen, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer fairen Globalisierung zukommt. Bisher wurde in Deutschland vor allem auf freiwillige Maßnahmen von Unternehmen gesetzt, die durch staatliche Anreize, wie die Einbindung von sozialen und ökologischen Kriterien in die öffentliche Beschaffung, unterstützt werden. Das geplante Gesetz soll große deutsche Unternehmen verpflichten, bei ihren direkten Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten. Damit ist die Bundesregierung dem ‚smart mix‘ aus Anreizen und Verpflichtungen für ein nachhaltigeres und damit auch sozial gerechteres Wirtschaften einen Schritt nähergekommen.

Im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ formulierte die Bundesregierung 2016 erstmals ihre Erwartungen an die freiwillige Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen sowie staatliche Beiträgen zum Schutz der Menschenrechte, wie einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Als sich Ende 2020 abzeichnete, dass nur eine Minderheit deutscher Unternehmen freiwillige Maßnahmen zur Wahrung der Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten entlang ihrer internationalen Lieferketten ergreift, forderten Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft unternehmerische Sorgfaltspflichten endlich auch gesetzlich und verbindlich zu verankern. Mit der Umsetzung folgt Deutschland einem Trend ähnlicher Gesetze, z.B. in Frankreich und Großbritannien, die den Schutz von Menschenrechten entlang internationaler Lieferketten zunehmend verpflichtend machen. Ist damit der Beitrag von Deutschland und deutschen Unternehmen zu einer fairen Globalisierung erfüllt und werden staatliche Maßnahmen wie eine nachhaltige öffentliche Beschaffung überflüssig?

Zum einen ist das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung weit weniger ambitioniert als von vielen die sich dafür einsetzen erhofft. Es soll nur für eine kleine Zahl sehr großer Unternehmen gelten, die Sorgfaltspflicht soll nur die erste Stufe der Lieferkette betreffen und ökologische Kriterien werden voraussichtlich nicht einbezogen. Zudem ist man vom Klagerecht für Betroffene abgerückt. Damit steht zu befürchten, dass die tatsächliche Veränderung unternehmerischen Handelns gering ausfällt.

Zum anderen wäre auch ein umfassenderes Gesetz nur ein Element des ‚smart mix‘. Lieferkettengesetze sind Bausteine einer fairen Globalisierung, die Unternehmen dazu verpflichten, Managementsystemen für soziale und ökologische Aspekte in ihren Lieferketten aufzubauen. Wichtiger noch als mögliche Bußgelder bei Verstößen sind die Maßnahmen, die in Unternehmen umgesetzt werden, um die eigene Lieferkette zu verstehen und mit allen Akteuren an der Verbesserung von Arbeitsbedingungen und den Folgen unternehmerischen Handelns zu arbeiten. Von diesen Veränderungen kann auch die nachhaltige öffentliche Beschaffung profitieren. Vorgaben öffentlicher Auftraggeber an soziale und ökologische Aspekte in internationalen Lieferketten sind für viele Bieter in Vergabeverfahren schwer zu erfüllen, wenn sie selbst unzureichende Erfahrungen mit diesen Aspekten ihrer Lieferkette haben. Erhöhter Aufwand und zusätzliche Kosten sowie ein unzureichendes Angebot in vielen Produktgruppen sind die Folge. Durch die Limitierung auf die erste Stufe der Lieferkette ist der potenzielle Effekt des aktuellen Vorschlags für ein deutsches Lieferkettengesetz geringer, als wenn Unternehmen ihre gesamte Lieferkette, über Komponenten bis zu den Rohstoffen, in den Blick nehmen müssten.

Lieferkettengesetze decken darüber hinaus lediglich ein Minimum an unternehmerischer Verantwortung ab. Die Ziele der ILO-Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit gehen über die Wahrung der Menschenrechte hinaus. Faire Löhne, soziale Absicherung sowie gesunde und sichere Arbeitsbedingungen stehen im Zentrum der ILO-Erklärung und sind nicht explizit Teil der Überlegungen zu einem deutschen Sorgfaltspflichtgesetz.

Die Europäische Kommission plant bereits eine Vorlage für ein EU-weites Lieferkettengesetz. Es bleibt zu hoffen, dass diese ambitionierter ausfällt, ökologische Kriterien einbezieht, Betroffenen ein Klagerecht einräumt und für mehr Unternehmen gelten wird. Davon unabhängig können staatliche Akteure ihre Bemühungen um eine nachhaltige öffentliche Beschaffung verstärken, um das Ziel von sozialer Gerechtigkeit und einer fairen Globalisierung zu erreichen.

Mit dem Lieferkettengesetz zu sozialer Gerechtigkeit?

Kurz vor dem Welttag für soziale Gerechtigkeit der Vereinten Nationen am 20. Februar einigte sich die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Lieferkettengesetz in den Bundestag einzubringen. Der Welttag erinnert an die Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung, die von den Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) 2008 beschlossen wurde. Darin wurde festgehalten, dass Arbeit keine Ware ist, und Staaten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb von Landesgrenzen - und im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft auch darüber hinaus - gemeinsam gute Arbeitsbedingungen schaffen sollen. Die Erklärung verweist damit auch darauf, dass Unternehmen in Deutschland oder Europa, die ihre Produkte oder Komponenten aus globalen Lieferketten beziehen, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer fairen Globalisierung zukommt. Bisher wurde in Deutschland vor allem auf freiwillige Maßnahmen von Unternehmen gesetzt, die durch staatliche Anreize, wie die Einbindung von sozialen und ökologischen Kriterien in die öffentliche Beschaffung, unterstützt werden. Das geplante Gesetz soll große deutsche Unternehmen verpflichten, bei ihren direkten Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten. Damit ist die Bundesregierung dem ‚smart mix‘ aus Anreizen und Verpflichtungen für ein nachhaltigeres und damit auch sozial gerechteres Wirtschaften einen Schritt nähergekommen.

Im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ formulierte die Bundesregierung 2016 erstmals ihre Erwartungen an die freiwillige Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen sowie staatliche Beiträgen zum Schutz der Menschenrechte, wie einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Als sich Ende 2020 abzeichnete, dass nur eine Minderheit deutscher Unternehmen freiwillige Maßnahmen zur Wahrung der Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten entlang ihrer internationalen Lieferketten ergreift, forderten Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft unternehmerische Sorgfaltspflichten endlich auch gesetzlich und verbindlich zu verankern. Mit der Umsetzung folgt Deutschland einem Trend ähnlicher Gesetze, z.B. in Frankreich und Großbritannien, die den Schutz von Menschenrechten entlang internationaler Lieferketten zunehmend verpflichtend machen. Ist damit der Beitrag von Deutschland und deutschen Unternehmen zu einer fairen Globalisierung erfüllt und werden staatliche Maßnahmen wie eine nachhaltige öffentliche Beschaffung überflüssig?

Zum einen ist das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung weit weniger ambitioniert als von vielen die sich dafür einsetzen erhofft. Es soll nur für eine kleine Zahl sehr großer Unternehmen gelten, die Sorgfaltspflicht soll nur die erste Stufe der Lieferkette betreffen und ökologische Kriterien werden voraussichtlich nicht einbezogen. Zudem ist man vom Klagerecht für Betroffene abgerückt. Damit steht zu befürchten, dass die tatsächliche Veränderung unternehmerischen Handelns gering ausfällt.

Zum anderen wäre auch ein umfassenderes Gesetz nur ein Element des ‚smart mix‘. Lieferkettengesetze sind Bausteine einer fairen Globalisierung, die Unternehmen dazu verpflichten, Managementsystemen für soziale und ökologische Aspekte in ihren Lieferketten aufzubauen. Wichtiger noch als mögliche Bußgelder bei Verstößen sind die Maßnahmen, die in Unternehmen umgesetzt werden, um die eigene Lieferkette zu verstehen und mit allen Akteuren an der Verbesserung von Arbeitsbedingungen und den Folgen unternehmerischen Handelns zu arbeiten. Von diesen Veränderungen kann auch die nachhaltige öffentliche Beschaffung profitieren. Vorgaben öffentlicher Auftraggeber an soziale und ökologische Aspekte in internationalen Lieferketten sind für viele Bieter in Vergabeverfahren schwer zu erfüllen, wenn sie selbst unzureichende Erfahrungen mit diesen Aspekten ihrer Lieferkette haben. Erhöhter Aufwand und zusätzliche Kosten sowie ein unzureichendes Angebot in vielen Produktgruppen sind die Folge. Durch die Limitierung auf die erste Stufe der Lieferkette ist der potenzielle Effekt des aktuellen Vorschlags für ein deutsches Lieferkettengesetz geringer, als wenn Unternehmen ihre gesamte Lieferkette, über Komponenten bis zu den Rohstoffen, in den Blick nehmen müssten.

Lieferkettengesetze decken darüber hinaus lediglich ein Minimum an unternehmerischer Verantwortung ab. Die Ziele der ILO-Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit gehen über die Wahrung der Menschenrechte hinaus. Faire Löhne, soziale Absicherung sowie gesunde und sichere Arbeitsbedingungen stehen im Zentrum der ILO-Erklärung und sind nicht explizit Teil der Überlegungen zu einem deutschen Sorgfaltspflichtgesetz.

Die Europäische Kommission plant bereits eine Vorlage für ein EU-weites Lieferkettengesetz. Es bleibt zu hoffen, dass diese ambitionierter ausfällt, ökologische Kriterien einbezieht, Betroffenen ein Klagerecht einräumt und für mehr Unternehmen gelten wird. Davon unabhängig können staatliche Akteure ihre Bemühungen um eine nachhaltige öffentliche Beschaffung verstärken, um das Ziel von sozialer Gerechtigkeit und einer fairen Globalisierung zu erreichen.

Mit dem Lieferkettengesetz zu sozialer Gerechtigkeit?

Kurz vor dem Welttag für soziale Gerechtigkeit der Vereinten Nationen am 20. Februar einigte sich die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Lieferkettengesetz in den Bundestag einzubringen. Der Welttag erinnert an die Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung, die von den Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) 2008 beschlossen wurde. Darin wurde festgehalten, dass Arbeit keine Ware ist, und Staaten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb von Landesgrenzen - und im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft auch darüber hinaus - gemeinsam gute Arbeitsbedingungen schaffen sollen. Die Erklärung verweist damit auch darauf, dass Unternehmen in Deutschland oder Europa, die ihre Produkte oder Komponenten aus globalen Lieferketten beziehen, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer fairen Globalisierung zukommt. Bisher wurde in Deutschland vor allem auf freiwillige Maßnahmen von Unternehmen gesetzt, die durch staatliche Anreize, wie die Einbindung von sozialen und ökologischen Kriterien in die öffentliche Beschaffung, unterstützt werden. Das geplante Gesetz soll große deutsche Unternehmen verpflichten, bei ihren direkten Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten. Damit ist die Bundesregierung dem ‚smart mix‘ aus Anreizen und Verpflichtungen für ein nachhaltigeres und damit auch sozial gerechteres Wirtschaften einen Schritt nähergekommen.

Im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ formulierte die Bundesregierung 2016 erstmals ihre Erwartungen an die freiwillige Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen sowie staatliche Beiträgen zum Schutz der Menschenrechte, wie einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Als sich Ende 2020 abzeichnete, dass nur eine Minderheit deutscher Unternehmen freiwillige Maßnahmen zur Wahrung der Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten entlang ihrer internationalen Lieferketten ergreift, forderten Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft unternehmerische Sorgfaltspflichten endlich auch gesetzlich und verbindlich zu verankern. Mit der Umsetzung folgt Deutschland einem Trend ähnlicher Gesetze, z.B. in Frankreich und Großbritannien, die den Schutz von Menschenrechten entlang internationaler Lieferketten zunehmend verpflichtend machen. Ist damit der Beitrag von Deutschland und deutschen Unternehmen zu einer fairen Globalisierung erfüllt und werden staatliche Maßnahmen wie eine nachhaltige öffentliche Beschaffung überflüssig?

Zum einen ist das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung weit weniger ambitioniert als von vielen die sich dafür einsetzen erhofft. Es soll nur für eine kleine Zahl sehr großer Unternehmen gelten, die Sorgfaltspflicht soll nur die erste Stufe der Lieferkette betreffen und ökologische Kriterien werden voraussichtlich nicht einbezogen. Zudem ist man vom Klagerecht für Betroffene abgerückt. Damit steht zu befürchten, dass die tatsächliche Veränderung unternehmerischen Handelns gering ausfällt.

Zum anderen wäre auch ein umfassenderes Gesetz nur ein Element des ‚smart mix‘. Lieferkettengesetze sind Bausteine einer fairen Globalisierung, die Unternehmen dazu verpflichten, Managementsystemen für soziale und ökologische Aspekte in ihren Lieferketten aufzubauen. Wichtiger noch als mögliche Bußgelder bei Verstößen sind die Maßnahmen, die in Unternehmen umgesetzt werden, um die eigene Lieferkette zu verstehen und mit allen Akteuren an der Verbesserung von Arbeitsbedingungen und den Folgen unternehmerischen Handelns zu arbeiten. Von diesen Veränderungen kann auch die nachhaltige öffentliche Beschaffung profitieren. Vorgaben öffentlicher Auftraggeber an soziale und ökologische Aspekte in internationalen Lieferketten sind für viele Bieter in Vergabeverfahren schwer zu erfüllen, wenn sie selbst unzureichende Erfahrungen mit diesen Aspekten ihrer Lieferkette haben. Erhöhter Aufwand und zusätzliche Kosten sowie ein unzureichendes Angebot in vielen Produktgruppen sind die Folge. Durch die Limitierung auf die erste Stufe der Lieferkette ist der potenzielle Effekt des aktuellen Vorschlags für ein deutsches Lieferkettengesetz geringer, als wenn Unternehmen ihre gesamte Lieferkette, über Komponenten bis zu den Rohstoffen, in den Blick nehmen müssten.

Lieferkettengesetze decken darüber hinaus lediglich ein Minimum an unternehmerischer Verantwortung ab. Die Ziele der ILO-Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit gehen über die Wahrung der Menschenrechte hinaus. Faire Löhne, soziale Absicherung sowie gesunde und sichere Arbeitsbedingungen stehen im Zentrum der ILO-Erklärung und sind nicht explizit Teil der Überlegungen zu einem deutschen Sorgfaltspflichtgesetz.

Die Europäische Kommission plant bereits eine Vorlage für ein EU-weites Lieferkettengesetz. Es bleibt zu hoffen, dass diese ambitionierter ausfällt, ökologische Kriterien einbezieht, Betroffenen ein Klagerecht einräumt und für mehr Unternehmen gelten wird. Davon unabhängig können staatliche Akteure ihre Bemühungen um eine nachhaltige öffentliche Beschaffung verstärken, um das Ziel von sozialer Gerechtigkeit und einer fairen Globalisierung zu erreichen.

Walking a Tightrope: The Transition from UNAMID to UNITAMS in Sudan

European Peace Institute / News - Thu, 02/18/2021 - 19:13

The UN’s transition in Sudan started out in 2014 as a process to close the African Union–United Nations Hybrid Operation in Darfur (UNAMID) in the face of waning international support and overwhelming pressure from an autocratic regime. But in 2019, Sudan’s revolution and ongoing political transition radically transformed how the UN engages with Sudan. UNAMID’s closure in December 2020 and the start-up of a new special political mission, the UN Integrated Transition Assistance Mission in Sudan (UNITAMS), now constitute one of the most complex reconfigurations the organization has ever attempted.

This paper examines the ongoing UN transition in Sudan, focusing on the establishment of UNITAMS and UNAMID’s exit from Darfur.The paper evaluates the transition across four themes pertinent to the transition of UN peace operations: the creation of a shared political vision for the transition, national engagement in the process, efforts to comprehensively plan the transition, and the dynamics of international financial support and partnerships.

In order to sustain the UN’s reconfiguration in Sudan while supporting Sudan’s own political transition, the UN should consider the following:

  • Articulating a forward-looking political compact with Sudan to guide UN support to the political transition;
  • Rapidly expanding support for urgent peacebuilding and protection priorities in Darfur;
  • Continuously evaluating the UN’s operational presence and substantive impact outside of Khartoum;
  • Encouraging the Sudanese government to provide regular updates on the implementation of the Juba Peace Agreement and its national protection of civilians plan;
  • Providing frequent, detailed assessments of UNAMID’s drawdown and liquidation;
  • Undertaking a nationwide campaign to raise awareness of UNITAMS; and
  • Considering additional reforms to the UN’s peace and security pillar on mission planning processes.

In addition, to support the efforts of the UN and the Sudanese transitional government, UN member states could consider the following:

  • Increasing financial support to coherently address Sudan’s peacebuilding and development needs;
  • Maintaining a close relationship between the UN Security Council and the AU Peace and Security Council on Sudan; and
  • Sustaining international attention on Sudan’s transition and maintaining UN support.

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Economic and distributional impacts of free trade agreements : the Case of Indonesia

As preferential trade agreements are growing in number and depth, assessment of their economic impacts has become more important to inform policy-makers facing a multitude of potential preferential trade agreements. This paper provides novel ex ante estimates of the impacts of two key preferential trade agreements currently negotiated by Indonesia, the largest economy in Southeast Asia. The paper then compares these estimates with those of other preferential trade agreements that Indonesia may negotiate in the future. To that end it, combines a dynamic, multi-country computable general equilibrium model and a microsimulation tool linking the macroeconomic results to household-level welfare. The results suggest that, among the preferential trade agreements considered, the European Union–Indonesia Comprehensive Economic Partnership Agreement (EU-CEPA) is expected to yield the largest gains for Indonesia in income, output, and exports. This result is due to a combination of large expected reductions in trade barriers and a high share of international trade between the partners. These macro effects translate into the highest expected income growth relative to the other preferential trade agreements at every point of the income distribution. However, the gains for the EU-CEPA are proportionately larger for richer households, unlike the other agreements considered. The regressive gains are mainly due to the increase in skill wage premia spurred by the additional demand for skill-intensive sectors, especially services.

Economic and distributional impacts of free trade agreements : the Case of Indonesia

As preferential trade agreements are growing in number and depth, assessment of their economic impacts has become more important to inform policy-makers facing a multitude of potential preferential trade agreements. This paper provides novel ex ante estimates of the impacts of two key preferential trade agreements currently negotiated by Indonesia, the largest economy in Southeast Asia. The paper then compares these estimates with those of other preferential trade agreements that Indonesia may negotiate in the future. To that end it, combines a dynamic, multi-country computable general equilibrium model and a microsimulation tool linking the macroeconomic results to household-level welfare. The results suggest that, among the preferential trade agreements considered, the European Union–Indonesia Comprehensive Economic Partnership Agreement (EU-CEPA) is expected to yield the largest gains for Indonesia in income, output, and exports. This result is due to a combination of large expected reductions in trade barriers and a high share of international trade between the partners. These macro effects translate into the highest expected income growth relative to the other preferential trade agreements at every point of the income distribution. However, the gains for the EU-CEPA are proportionately larger for richer households, unlike the other agreements considered. The regressive gains are mainly due to the increase in skill wage premia spurred by the additional demand for skill-intensive sectors, especially services.

Economic and distributional impacts of free trade agreements : the Case of Indonesia

As preferential trade agreements are growing in number and depth, assessment of their economic impacts has become more important to inform policy-makers facing a multitude of potential preferential trade agreements. This paper provides novel ex ante estimates of the impacts of two key preferential trade agreements currently negotiated by Indonesia, the largest economy in Southeast Asia. The paper then compares these estimates with those of other preferential trade agreements that Indonesia may negotiate in the future. To that end it, combines a dynamic, multi-country computable general equilibrium model and a microsimulation tool linking the macroeconomic results to household-level welfare. The results suggest that, among the preferential trade agreements considered, the European Union–Indonesia Comprehensive Economic Partnership Agreement (EU-CEPA) is expected to yield the largest gains for Indonesia in income, output, and exports. This result is due to a combination of large expected reductions in trade barriers and a high share of international trade between the partners. These macro effects translate into the highest expected income growth relative to the other preferential trade agreements at every point of the income distribution. However, the gains for the EU-CEPA are proportionately larger for richer households, unlike the other agreements considered. The regressive gains are mainly due to the increase in skill wage premia spurred by the additional demand for skill-intensive sectors, especially services.

Kein „Entweder-oder“: Eltern sorgen sich im Lockdown um Bildung und Gesundheit ihrer Kinder

Zusammenfassung:

Fast zwei Monate des zweiten harten Lockdowns haben deutliche Spuren im Leben vieler Familien in Deutschland hinterlassen. Das zeigen aktuelle Analysen auf Basis von Daten von infratest dimap zu den Sorgen und der Zufriedenheit von Eltern. Im Vergleich zum Lockdown „light“ im November ist besonders die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung gesunken, aber auch die Zufriedenheit mit dem Familienleben und dem Leben allgemein. Mütter weisen in dieser Situation wie schon im ersten Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres ein geringeres Wohlbefinden auf als Väter. Auch Faktoren wie die Bildung der Eltern und das Haushaltseinkommen machen einen Unterschied. Eltern, die sich große Sorgen um die Bildung ihrer Kinder machen, sorgen sich auch um deren Gesundheit. Während die Kita- und Schulschließungen einerseits mit Blick auf die Gesundheit eher positiv bewertet werden, sorgen sie andererseits mit Blick auf die Bildung der Kinder für eine geringere Zufriedenheit. Umso dringlicher erscheinen gut durchdachte Konzepte, die beiden Aspekten gerecht werden und somit Kinder und Eltern mit ihren Sorgen in den Fokus nehmen.


UN Peacekeeping Operations and Gendered Threats to the Protection of Civilians

European Peace Institute / News - Tue, 02/16/2021 - 17:50

The intersection between the protection of civilians (POC) and gender has been addressed in Security Council resolutions on POC and on women, peace, and security (WPS) since the late 1990s. Nonetheless, understanding how POC and gender converge, and translating this convergence into implementable action plans, are challenging tasks for peacekeeping missions.

This paper examines how peacekeeping missions conceptualize and define gendered threats to civilians at the field level. It analyzes key policy documents that provide substantive guidance to peacekeeping missions on POC and gender and looks at the way the language in the mandates of peacekeeping missions provides a conceptual framework for understanding gendered POC threats. It also explores the way mission-level POC strategies frame the juncture of gender and POC, how missions identify and analyze gendered POC threats, and the coher­ence and sustainability of their approaches.

The paper concludes that UN peacekeeping missions could consider devel­oping “safeguarding frameworks” on the intersection of POC and gender. These frameworks could provide more detailed guidance that challenges the conflation of “gender” and “women” and the association of gender-related protection primarily with sexual violence. They could also dictate that missions need to assess the gender aspects of every threat and could help move missions from coordinating to integrating their work on POC and gender.

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Warum die Welt globale Governance für Wissenschaftskooperation braucht

Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil von nachhaltiger Entwicklung. Global betrachtet heißt das: Ohne den Abbau von Machtungleichheiten zwischen den Ländern bleibt soziale Gerechtigkeit Zukunftsmusik. Die angewandte transnationale Forschungszusammenarbeit löst zwar recht erfolgreich spezifische Nachhaltigkeitsprobleme, z.B. durch forschungsbasierte Innovationen für klimaneutrale Urbanisierung oder integriertes Wassermanagement. Jedoch bleibt globale Gerechtigkeit ein blinder Fleck – globale Wissenshierarchien werden meist nicht angetastet.

Dabei könnte Wissenschafts-zusammenarbeit dazu beitragen, bestehende systemische Ungleichheiten abzubauen: Wenn Forschende über Grenzen hinweg gemeinsam Wissen erarbeiten und Erkenntnisse teilen, begegnen sich die Partner*innen auf gleicher Höhe – im Gegensatz zur Entwicklungszusammenarbeit. Denn diese beruht in ihrer Essenz auf einer Hierarchie des Wissens, wenn Expertise aus einem „entwickelten“ in ein „zu entwickelndes“ Partnerland fließt.

Durch Wissenschaftskooperation verbessert sich im besten Fall die Wertschätzung und Sichtbarkeit aller Beteiligter im globalen Wissenschaftssystem. Gemeinsames Forschen und Publizieren bietet so die Chance, die Vorherrschaft des im globalen Norden geprägten Wissens zu durchbrechen und damit zusammenhängende Machtgefälle in Frage zu stellen. Dazu bedarf es jedoch fairer Kooperationsmuster.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Südafrika (oder auch China, Peru oder jedes andere Land des globalen Südens) veröffentlicht eine Ausschreibung für transnationale Forschungsprojekte, um ein Nachhaltigkeitsproblem in Deutschland zu erforschen und zu lösen. Festgelegt wurde der Forschungsgegenstand von südafrikanischen Forscher*innen und politischen Entscheider*innen. Es fanden keine Regierungskonsultationen mit Deutschland statt, um gemeinsam das Problemfeld einzugrenzen und darauf aufbauend eine transnationale Förderlinie zu gestalten. Eine Ko-Finanzierung für die deutschen Partner*innen gibt es nicht. Die Rollen im Projektteam sind dementsprechend klar verteilt. Die Südafrikaner*innen leiten das Projekt, bestimmen den konzeptionellen Rahmen, werten Ergebnisse aus und sorgen für die richtigen Schlussfolgerungen; die Deutschen sind zuständig für die lokale Anbindung und liefern empirische Daten.

Seltsame Vorstellung – und auch unwahrscheinlich. Der Vorschlag einer solchen Initiative würde wohl in der deutschen Politik- und Forschungscommunity als übergriffig und empörend empfunden. Und dennoch zeigt das Beispiel, jedoch in umgekehrter Konstellation, die gängige Praxis deutscher Forschungsförderung für die Kooperation mit Partner*innen des globalen Südens. Eine aktuelle deutsche Ausschreibung für Forschung zum Wassermanagement in Südafrika illustriert dies. Trotz der Rhetorik einer „Kooperation auf Augenhöhe“ sind alleine gestaltete Ausschreibungen üblich; das förderpolitische Ko-Design bleibt die Ausnahme. Ausbalancierte Machtverhältnisse sehen so nicht aus.

Die problematische Konzipierung der Forschungspolitik wirkt sich auch auf die Projektpraxis aus. Selbst auf Gleichrangigkeit bedachte Konsortialpartner*innen können das im politischen Entstehungsprozess verankerte Machtgefälle in der Kooperationspraxis nur schwer ausgleichen. Partner*innen ohne Finanzierung und ohne grundlegende inhaltliche Mitgestaltungsmöglichkeiten sind per se nicht gleichrangig. Und deshalb können Lösungsansätze nicht ausschließlich in der sensiblen Ausgestaltung der Kooperation durch die Forschenden liegen. Sie müssen auf der politischen Ebene beginnen.

Eine Analyse der Forschungsprogramme und -ausschreibungen der letzten Jahre zeigt, dass sich der Mainstream der deutschen Forschungspolitik für transnationale Kooperation sowohl an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) als auch an deutschen Prioritäten, wie insbesondere der Hightech Strategie als Instrument der Wirtschaftsförderung, orientiert. Eine öffentliche Debatte zu Zielkonflikten ist ebenso notwendig wie eine Diskussion der Partnerkonstellationen, die sich aus diesen Prämissen ergibt. Dies ist jedoch nicht erkennbar. Die Agenda 2030 selbst klammert Fragen globaler Machverteilung aus und macht keine Vorschläge zur Ausgestaltung von Forschungskooperationen. Aber auch die internationalen Partnerschaftsprinzipien für die Entwicklungszusammenarbeit sind kein Leitbild für die Forschungspolitik als Politikfeld, das auf Eigenständigkeit pocht.

Forschungszusammenarbeit sollte sich nicht damit begnügen, SDGs lokal umzusetzen oder Nachhaltigkeitsprobleme wissenschaftlich zu reflektieren. Sie sollte den Anspruch haben, durch faire und gleichrangige Kooperation auch zu einem Abbau systemischer globaler Ungerechtigkeit beizutragen. Dazu bedarf es verbindlicher globaler Governance-Mechanismen für Forschungskooperation, auf deren Basis Politiker*innen faire transnationale Forschungsprogramme konzipieren, die anschließend durch Forschende machtsensibel ausgestaltet werden. Die Partnerschaftsprinzipien müssen dabei über „Effektivität“, dem Ideal der Entwicklungszusammenarbeit, hinausgehen. Gegenseitiger Respekt und Gerechtigkeit durch die gemeinsame Gestaltung des politischen Rahmens, der Themenwahl und der Forschungspraxis: Das wäre nicht nur effektiv, sondern auch nachhaltig fair.

Warum die Welt globale Governance für Wissenschaftskooperation braucht

Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil von nachhaltiger Entwicklung. Global betrachtet heißt das: Ohne den Abbau von Machtungleichheiten zwischen den Ländern bleibt soziale Gerechtigkeit Zukunftsmusik. Die angewandte transnationale Forschungszusammenarbeit löst zwar recht erfolgreich spezifische Nachhaltigkeitsprobleme, z.B. durch forschungsbasierte Innovationen für klimaneutrale Urbanisierung oder integriertes Wassermanagement. Jedoch bleibt globale Gerechtigkeit ein blinder Fleck – globale Wissenshierarchien werden meist nicht angetastet.

Dabei könnte Wissenschafts-zusammenarbeit dazu beitragen, bestehende systemische Ungleichheiten abzubauen: Wenn Forschende über Grenzen hinweg gemeinsam Wissen erarbeiten und Erkenntnisse teilen, begegnen sich die Partner*innen auf gleicher Höhe – im Gegensatz zur Entwicklungszusammenarbeit. Denn diese beruht in ihrer Essenz auf einer Hierarchie des Wissens, wenn Expertise aus einem „entwickelten“ in ein „zu entwickelndes“ Partnerland fließt.

Durch Wissenschaftskooperation verbessert sich im besten Fall die Wertschätzung und Sichtbarkeit aller Beteiligter im globalen Wissenschaftssystem. Gemeinsames Forschen und Publizieren bietet so die Chance, die Vorherrschaft des im globalen Norden geprägten Wissens zu durchbrechen und damit zusammenhängende Machtgefälle in Frage zu stellen. Dazu bedarf es jedoch fairer Kooperationsmuster.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Südafrika (oder auch China, Peru oder jedes andere Land des globalen Südens) veröffentlicht eine Ausschreibung für transnationale Forschungsprojekte, um ein Nachhaltigkeitsproblem in Deutschland zu erforschen und zu lösen. Festgelegt wurde der Forschungsgegenstand von südafrikanischen Forscher*innen und politischen Entscheider*innen. Es fanden keine Regierungskonsultationen mit Deutschland statt, um gemeinsam das Problemfeld einzugrenzen und darauf aufbauend eine transnationale Förderlinie zu gestalten. Eine Ko-Finanzierung für die deutschen Partner*innen gibt es nicht. Die Rollen im Projektteam sind dementsprechend klar verteilt. Die Südafrikaner*innen leiten das Projekt, bestimmen den konzeptionellen Rahmen, werten Ergebnisse aus und sorgen für die richtigen Schlussfolgerungen; die Deutschen sind zuständig für die lokale Anbindung und liefern empirische Daten.

Seltsame Vorstellung – und auch unwahrscheinlich. Der Vorschlag einer solchen Initiative würde wohl in der deutschen Politik- und Forschungscommunity als übergriffig und empörend empfunden. Und dennoch zeigt das Beispiel, jedoch in umgekehrter Konstellation, die gängige Praxis deutscher Forschungsförderung für die Kooperation mit Partner*innen des globalen Südens. Eine aktuelle deutsche Ausschreibung für Forschung zum Wassermanagement in Südafrika illustriert dies. Trotz der Rhetorik einer „Kooperation auf Augenhöhe“ sind alleine gestaltete Ausschreibungen üblich; das förderpolitische Ko-Design bleibt die Ausnahme. Ausbalancierte Machtverhältnisse sehen so nicht aus.

Die problematische Konzipierung der Forschungspolitik wirkt sich auch auf die Projektpraxis aus. Selbst auf Gleichrangigkeit bedachte Konsortialpartner*innen können das im politischen Entstehungsprozess verankerte Machtgefälle in der Kooperationspraxis nur schwer ausgleichen. Partner*innen ohne Finanzierung und ohne grundlegende inhaltliche Mitgestaltungsmöglichkeiten sind per se nicht gleichrangig. Und deshalb können Lösungsansätze nicht ausschließlich in der sensiblen Ausgestaltung der Kooperation durch die Forschenden liegen. Sie müssen auf der politischen Ebene beginnen.

Eine Analyse der Forschungsprogramme und -ausschreibungen der letzten Jahre zeigt, dass sich der Mainstream der deutschen Forschungspolitik für transnationale Kooperation sowohl an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) als auch an deutschen Prioritäten, wie insbesondere der Hightech Strategie als Instrument der Wirtschaftsförderung, orientiert. Eine öffentliche Debatte zu Zielkonflikten ist ebenso notwendig wie eine Diskussion der Partnerkonstellationen, die sich aus diesen Prämissen ergibt. Dies ist jedoch nicht erkennbar. Die Agenda 2030 selbst klammert Fragen globaler Machverteilung aus und macht keine Vorschläge zur Ausgestaltung von Forschungskooperationen. Aber auch die internationalen Partnerschaftsprinzipien für die Entwicklungszusammenarbeit sind kein Leitbild für die Forschungspolitik als Politikfeld, das auf Eigenständigkeit pocht.

Forschungszusammenarbeit sollte sich nicht damit begnügen, SDGs lokal umzusetzen oder Nachhaltigkeitsprobleme wissenschaftlich zu reflektieren. Sie sollte den Anspruch haben, durch faire und gleichrangige Kooperation auch zu einem Abbau systemischer globaler Ungerechtigkeit beizutragen. Dazu bedarf es verbindlicher globaler Governance-Mechanismen für Forschungskooperation, auf deren Basis Politiker*innen faire transnationale Forschungsprogramme konzipieren, die anschließend durch Forschende machtsensibel ausgestaltet werden. Die Partnerschaftsprinzipien müssen dabei über „Effektivität“, dem Ideal der Entwicklungszusammenarbeit, hinausgehen. Gegenseitiger Respekt und Gerechtigkeit durch die gemeinsame Gestaltung des politischen Rahmens, der Themenwahl und der Forschungspraxis: Das wäre nicht nur effektiv, sondern auch nachhaltig fair.

Warum die Welt globale Governance für Wissenschaftskooperation braucht

Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil von nachhaltiger Entwicklung. Global betrachtet heißt das: Ohne den Abbau von Machtungleichheiten zwischen den Ländern bleibt soziale Gerechtigkeit Zukunftsmusik. Die angewandte transnationale Forschungszusammenarbeit löst zwar recht erfolgreich spezifische Nachhaltigkeitsprobleme, z.B. durch forschungsbasierte Innovationen für klimaneutrale Urbanisierung oder integriertes Wassermanagement. Jedoch bleibt globale Gerechtigkeit ein blinder Fleck – globale Wissenshierarchien werden meist nicht angetastet.

Dabei könnte Wissenschafts-zusammenarbeit dazu beitragen, bestehende systemische Ungleichheiten abzubauen: Wenn Forschende über Grenzen hinweg gemeinsam Wissen erarbeiten und Erkenntnisse teilen, begegnen sich die Partner*innen auf gleicher Höhe – im Gegensatz zur Entwicklungszusammenarbeit. Denn diese beruht in ihrer Essenz auf einer Hierarchie des Wissens, wenn Expertise aus einem „entwickelten“ in ein „zu entwickelndes“ Partnerland fließt.

Durch Wissenschaftskooperation verbessert sich im besten Fall die Wertschätzung und Sichtbarkeit aller Beteiligter im globalen Wissenschaftssystem. Gemeinsames Forschen und Publizieren bietet so die Chance, die Vorherrschaft des im globalen Norden geprägten Wissens zu durchbrechen und damit zusammenhängende Machtgefälle in Frage zu stellen. Dazu bedarf es jedoch fairer Kooperationsmuster.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Südafrika (oder auch China, Peru oder jedes andere Land des globalen Südens) veröffentlicht eine Ausschreibung für transnationale Forschungsprojekte, um ein Nachhaltigkeitsproblem in Deutschland zu erforschen und zu lösen. Festgelegt wurde der Forschungsgegenstand von südafrikanischen Forscher*innen und politischen Entscheider*innen. Es fanden keine Regierungskonsultationen mit Deutschland statt, um gemeinsam das Problemfeld einzugrenzen und darauf aufbauend eine transnationale Förderlinie zu gestalten. Eine Ko-Finanzierung für die deutschen Partner*innen gibt es nicht. Die Rollen im Projektteam sind dementsprechend klar verteilt. Die Südafrikaner*innen leiten das Projekt, bestimmen den konzeptionellen Rahmen, werten Ergebnisse aus und sorgen für die richtigen Schlussfolgerungen; die Deutschen sind zuständig für die lokale Anbindung und liefern empirische Daten.

Seltsame Vorstellung – und auch unwahrscheinlich. Der Vorschlag einer solchen Initiative würde wohl in der deutschen Politik- und Forschungscommunity als übergriffig und empörend empfunden. Und dennoch zeigt das Beispiel, jedoch in umgekehrter Konstellation, die gängige Praxis deutscher Forschungsförderung für die Kooperation mit Partner*innen des globalen Südens. Eine aktuelle deutsche Ausschreibung für Forschung zum Wassermanagement in Südafrika illustriert dies. Trotz der Rhetorik einer „Kooperation auf Augenhöhe“ sind alleine gestaltete Ausschreibungen üblich; das förderpolitische Ko-Design bleibt die Ausnahme. Ausbalancierte Machtverhältnisse sehen so nicht aus.

Die problematische Konzipierung der Forschungspolitik wirkt sich auch auf die Projektpraxis aus. Selbst auf Gleichrangigkeit bedachte Konsortialpartner*innen können das im politischen Entstehungsprozess verankerte Machtgefälle in der Kooperationspraxis nur schwer ausgleichen. Partner*innen ohne Finanzierung und ohne grundlegende inhaltliche Mitgestaltungsmöglichkeiten sind per se nicht gleichrangig. Und deshalb können Lösungsansätze nicht ausschließlich in der sensiblen Ausgestaltung der Kooperation durch die Forschenden liegen. Sie müssen auf der politischen Ebene beginnen.

Eine Analyse der Forschungsprogramme und -ausschreibungen der letzten Jahre zeigt, dass sich der Mainstream der deutschen Forschungspolitik für transnationale Kooperation sowohl an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) als auch an deutschen Prioritäten, wie insbesondere der Hightech Strategie als Instrument der Wirtschaftsförderung, orientiert. Eine öffentliche Debatte zu Zielkonflikten ist ebenso notwendig wie eine Diskussion der Partnerkonstellationen, die sich aus diesen Prämissen ergibt. Dies ist jedoch nicht erkennbar. Die Agenda 2030 selbst klammert Fragen globaler Machverteilung aus und macht keine Vorschläge zur Ausgestaltung von Forschungskooperationen. Aber auch die internationalen Partnerschaftsprinzipien für die Entwicklungszusammenarbeit sind kein Leitbild für die Forschungspolitik als Politikfeld, das auf Eigenständigkeit pocht.

Forschungszusammenarbeit sollte sich nicht damit begnügen, SDGs lokal umzusetzen oder Nachhaltigkeitsprobleme wissenschaftlich zu reflektieren. Sie sollte den Anspruch haben, durch faire und gleichrangige Kooperation auch zu einem Abbau systemischer globaler Ungerechtigkeit beizutragen. Dazu bedarf es verbindlicher globaler Governance-Mechanismen für Forschungskooperation, auf deren Basis Politiker*innen faire transnationale Forschungsprogramme konzipieren, die anschließend durch Forschende machtsensibel ausgestaltet werden. Die Partnerschaftsprinzipien müssen dabei über „Effektivität“, dem Ideal der Entwicklungszusammenarbeit, hinausgehen. Gegenseitiger Respekt und Gerechtigkeit durch die gemeinsame Gestaltung des politischen Rahmens, der Themenwahl und der Forschungspraxis: Das wäre nicht nur effektiv, sondern auch nachhaltig fair.

Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens

Zusammenfassung:

Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen.


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