Der Rat hat am 27. Februar 2017 Rechtsakte erlassen, durch die zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verhängt werden. Diese Rechtsakte dienen der Umsetzung der zusätzlichen restriktiven Maßnahmen, die durch die am 30. November 2016 verabschiedete Resolution 2321 des VN-Sicherheitsrats verhängt wurden.
Die Maßnahmen umfassen Beschränkungen für Transaktionen mit Kohle, Eisen und Eisenerz aus der DVRK und Einfuhrverbote für Kupfer, Nickel, Silber, Zink und Statuen aus der DVRK. Zu den Maßnahmen zählen außerdem ein Verbot der Ausfuhr neuer Hubschrauber und Schiffe in die DVRK, die Verschärfung der bestehenden Beschränkungen im Verkehrs- sowie im Finanzsektor, wie etwa das Verbot für eine diplomatische Mission der DVRK und für einen Diplomaten der DVRK, mehr als ein Bankkonto in der EU zu besitzen, und Einschränkungen bei der Nutzung von Immobilien durch die DVRK in der EU.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten durch die Rechtsakte verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um einen Fachunterricht oder eine Fachausbildung für Staatsangehörige der DVRK in Disziplinen zu verhindern, die für das Nuklearprogramm oder das Programm für ballistische Flugkörper der DVRK förderlich wären; ebenso muss die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Personen oder Gruppen ausgesetzt werden, die offiziell von der DVRK gefördert werden oder sie vertreten, mit Ausnahme des medizinischen Austauschs.
Wie bei den bestehenden Sanktionen sind diese restriktiven Maßnahmen so konzipiert, dass nachteilige humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung des Landes vermieden werden. Sie sehen daher gegebenenfalls Ausnahmen für die Existenzsicherung und humanitäre Zwecke vor.
In der UN-Resolution wurden auch elf Personen und zehn Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und die Reisebeschränkungen für Personen unterliegen. Dieser Zusatz wurde durch einen am 8. Dezember 2016 erlassenen Beschluss des Rates in EU-Recht umgesetzt.
Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Nordkorea wurden am 22. Dezember 2006 eingeführt. Mit den bestehenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat als Reaktion auf die Nuklearwaffenversuche der DVRK und ihre Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; sie schließen zusätzliche eigenständige EU-Maßnahmen ein. Sie sind gegen die nordkoreanischen Nuklearwaffen und Nuklearprogramme, sonstige Massenvernichtungswaffen sowie ballistische Flugkörperprogramme gerichtet. Zu den Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen, Gütern, Dienstleistungen und Technologien, die zu diesen Programmen beitragen könnten.