Samstag, 21. Mai 2016
Besuch in Montenegro anlässlich des 10. Jahrestages der Unabhängigkeit
13.00 Uhr Arbeitsessen und anschließend bilaterales Treffen mit dem Präsidenten Filip Vujanović
Präsident Tusk und Präsident Vujanović treffen sich zum ersten Mal. Im Mittelpunkt ihrer Gespräche werden die EU-Perspektive des westlichen Balkans und die Fortschritte Montenegros seit der Unabhängigkeitserklärung stehen.
17.45 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Milo Đukanović
Bei ihrem Treffen werden Präsident Tusk und Ministerpräsident Minister Đukanović eine Bilanz des EU-Beitrittsprozesses insbesondere im Lichte der jüngsten politischen Einigung ziehen.
20.10 Uhr Rede auf dem Platz der Republik in Podgorica
Präsident Tusk beendet seinen Besuch mit einer Rede bei den Feierlichkeiten anlässlich des 10. Jahrestages der Unabhängigkeit Montenegros.
Dienstag, 24. Mai 2016
14.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe
Donnerstag, 26. Mai 2016
G7-Gipfel - Ise-Shima (Japan)
(Ortszeit)
9.00 Uhr Pressebriefing von Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
Offizielle Begrüßung durch Ministerpräsident Shinzō Abe
Arbeitssitzungen
Familienfoto
Arbeitssitzungen
Freitag, 27. Mai 2016
G7-Gipfel - Ise-Shima (Japan)
(Ortszeit)
Arbeitssitzung
Arbeitssitzungen mit Outreach-Partnern
Am 19. Mai 2016 hat der Rat weitere 18 Personen und 1 Einrichtung in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen der EU gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) unterliegen. Diese zusätzlichen Maßnahmen der EU ergänzen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen verhängten Sanktionen.
Bei den Personen, die den restriktiven Maßnahmen im Sinne dieses Ratsbeschlusses unterliegen, handelt es sich zumeist um hochrangige Militäroffiziere, die Mitglieder wichtiger Gremien sind, welche für die Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Programme für Massenvernichtungswaffen der DVRK verantwortlich sind. Die zusätzlich aufgelistete Einrichtung ist an der Entwicklung und operativen Durchführung der Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Programme für Massenvernichtungswaffen beteiligt. Die Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten.
Mit dem Beschluss steigt die Gesamtzahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, auf 66 und die Zahl der Einrichtungen auf 42.
Die Rechtsakte sowie die Namen der betroffenen Personen und Einrichtung werden am 20. Mai 2016 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschluss wurde im schriftlichen Verfahren angenommen.
Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen die DVRK wurden 2006 eingeführt. Mit den geltenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat nach den Nuklearversuchen der DVRK und ihren Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; hinzu kommen weitere eigenständige EU-Maßnahmen, die in der Regel auf die Nuklearprogramme, die Programme für Massenvernichtungswaffen und die Programme für ballistische Flugkörper der DVRK abzielen. Zu diesen Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen sowie von Gütern und Technologien, die zu diesen illegalen Programmen beitragen könnten. Zudem haben die VN und die EU eigenständig verwandte restriktive Maßnahmen in den allgemeineren Sektoren Finanzdienstleistungen, Handel und Verkehr verhängt. Die EU hat ihre Maßnahmen zuletzt am 31. März 2016 im Zuge der Umsetzung der Resolution 2270 des VN-Sicherheitsrates verschärft.