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Europäische Union

Artikel - Terrorbekämpfung: Innenausschuss stimmt über neue Maßnahmen ab

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 05/12/2016 - 15:59
Allgemeines : Radikalisierte EU-Bürger, die als Kämpfer nach Syrien oder in den Irak reisen, stellen eine wachsende Bedrohung dar. Bei der Mehrzahl der jüngsten Terroranschläge in Europa handelte es sich um "hausgemachten" Terrorismus und an einigen Anschlägen waren zurückgekehrte "ausländische Kämpfer" beteiligt. Der Innenausschuss stimmt am 5.12. über eine neue Richtlinie zur Terrorbekämpfung ab. Diese sieht vor, vorbereitende Handlungen für Terrorakte wie Reisen in Konfliktgebiete, unter Strafe zu stellen.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Highlights - Implications of EU Global Strategy for transatlantic security and defence relations - Subcommittee on Security and Defence

On Thursday, 8 December, the SEDE committee will welcome Mr Sven Biscop of the Egmont Institute for a discussion on the topic “Implementing the Global Strategy – What impact on transatlantic security and defence relations?” The discussion forms part of the EP’s follow-up to the publication of the Global Strategy Implementation Plan on Security and Defence and the European Defence Action Plan.
Further information
Draft agenda and meeting documents
Source : © European Union, 2016 - EP
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Artikel - Diese Woche im EP: Terrorbekämpfung, Zukunft Europas, Schienenpersonenverkehr

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 05/12/2016 - 13:41
Allgemeines : Diese Woche finden Ausschusssitzungen in Brüssel statt. Die EU-Abgeordneten stimmen über eine Reihe verschiedener Vorschläge ab. Dazu zählen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sowie Initiativen, um die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu machen.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Rahmenabkommen: EU bereit zum Abschluss des Abkommens mit den USA

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 05/12/2016 - 12:03

Der Rat hat am 2. Dezember 2016 den Beschluss erlassen, mit dem der Abschluss des sogenannten Rahmenabkommens durch die Europäische Union genehmigt wird; mit dem Abkommen wird ein umfassender Rahmen für einen hohen Datenschutz bei der Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich festgelegt. Insbesondere werden die Rechte von EU-Bürgern verbessert, da hinsichtlich der Rechte eines gerichtlichen Rechtsbehelfs vor Gerichten der Vereinigten Staaten für Gleichbehandlung mit US-Bürgern gesorgt wird.

Innenminister Robert Kaliňák vom slowakischen Vorsitz des Rates erklärte: "Ich begrüße diesen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten und Europas bei der Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus. Mit dem Abkommen wird die vollständige Achtung der Grundrechte garantiert, wenn personenbezogene Daten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Ich werde in einigen Tagen nach Washington reisen und dort mit unseren US-amerikanischen Partnern zusammentreffen, um sie darüber zu unterrichten, dass die EU bereit ist, voranzuschreiten."

Das Rahmenabkommen erfasst alle personenbezogenen Daten, die zwischen Polizei und Strafjustizbehörden der Mitgliedstaaten der EU und den amerikanischen Bundesbehörden bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus ausgetauscht werden.

Das Abkommen wird die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung erleichtern und zugleich Schutz und Garantien für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen gewähren. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen über klare Beschränkungen der Datennutzung, die Verpflichtung, vor einer Weiterleitung von Daten die vorherige Zustimmung einzuholen, die Verpflichtung, angemessene Speicherfristen festzulegen, und das Recht auf Zugang zu Daten und Berichtigung von Daten.


Mir dem Abkommen werden bestehende und künftige Übereinkünfte zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU und den USA sowie der Mitgliedstaaten und den USA ergänzt. Das Abkommen selbst ist kein Rechtsinstrument zur Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten, sondern ergänzt erforderlichenfalls die Datenschutzgarantien in bestehenden und künftigen Datenübermittlungsübereinkünften oder nationalen Bestimmungen, die zu Datenübermittlungen ermächtigen.

Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens am 1. Dezember 2016 erteilt. Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Behörden der Vereinigten Staaten ihre internen Verfahren abgeschlossen haben.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 05/12/2016 - 11:43

Montag, 5. Dezember 2016
11.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

Dienstag, 6. Dezember 2016
11.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Republik Fidschi, Josaia Voreqe Bainimarama (Fototermin)
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

Donnerstag, 8. Dezember 2016
09.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Republik Benin, Patrice Talon (Fototermin)
11.00 Uhr Treffen mit der estnischen Präsidentin Kersti Kaljulaid (Fototermin)

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Artikel - "European Youth Hearings": Ideen für ein besseres Europa

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 05/12/2016 - 10:25
Allgemeines : Im Mai 2016 hat im Europäischen Parlament in Straßburg das Europäische Jugend-Event (EYE) stattgefunden. Rund 7 500 junge Menschen aus den EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern der Welt kamen zu dieser Veranstaltung zusammen, um sich über entscheidende Zukunftsfragen und jugendpolitische Themen auszutauschen. In den vergangenen Wochen haben die Teilnehmer des EYE nun ihre Ideen zu verschiedensten Themen wie Asylpolitik, Klimawandel oder E-Voting in den parlamentarischen Ausschüssen vorgestellt.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Kostenloser WiFi4EU-Internetzugang – Rat legt seinen Standpunkt fest

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 02/12/2016 - 16:21

Der Rat hat am 2. Dezember 2016 eine partielle allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag angenommen, der darauf abzielt, über die EU-finanzierte Initiative "WiFi4EU" die Bereitstellung kostenloser Internetzugänge in Kommunen zu fördern. Haushaltsfragen im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens werden zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.

Der Vorschlag soll dazu beitragen, dass in Rathäusern, öffentlichen Parks und anderen Zentren des öffentlichen Lebens ein kostenloser Wi-Fi-Zugang angeboten werden kann. Die EU wird die Einrichtung lokaler Zugangspunkte für drahtlosen Netzzugang finanzieren, und die Begünstigten sind für die Instandhaltung verantwortlich. Das kostenlose Netz wird für die Bürgerinnen und Bürger anhand der Kennzeichnung "WiFi4EU" leicht zu identifizieren sein.

Dank dieser kostenlosen Zugänge kommen auch Gruppen der Bevölkerung, für die der Internet-Zugang sonst schwierig wäre, wie Arbeitslose oder ältere Menschen, in den Genuss von Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen. WiFi4EU kommt lokalen digitalen Diensten, wie z. B. elektronischen Behördendiensten, zugute und wird voraussichtlich die Nachfrage der Bürger nach Anbindungen und die Nutzung von Onlinediensten steigern.


"Die heute erzielte Einigung über WiFi4EU kann der Vorsitz als Erfolg für sich verbuchen. Wir wollen sicherstellen, dass Europa zu den am weitesten entwickelten Gigabit-Wirtschaften gehört. Dieser Beschluss kommt den Menschen unmittelbar zugute und zeigt ihnen, dass Europa etwas für sie tut. Gleichzeitig sollten wir nicht vergessen, dass das Hochgeschwindigkeits-Internet – und damit auch die öffentliche kostenlose Wi-Fi-Anbindung – in Gebiete gebracht werden muss, deren Bewohner nicht über eine angemessene Anbindung verfügen. Wir müssen unseren Blick über die höher entwickelten Regionen hinaus richten und sicherstellen, dass wir allen unseren Bürgerinnen und Bürgern Fortschritte bringen."

Peter Pellegrini, slowakischer Vize-Ministerpräsident und Minister für Investitionen und die Informationsgesellschaft

Das Projekt wird aus Mitteln der Fazilität "Connecting Europe" finanziert. Mit einfachen Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Gutscheinen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt. Die Mittel werden – grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge – in geografisch ausgewogener Weise innerhalb der EU zuwiesen. Wie viele Kommunen von dem Projekt profitieren können, wird von der endgültigen Mittelausstattung abhängen.

Förderfähig sind "öffentliche Stellen" im Sinne der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Wi-Fi-Anbieter können finanziell unterstützt werden, wenn sie Hochgeschwindigkeitsdienste erbringen können (mindestens 30 Mbps). Ferner müssen sie für die Instandhaltung der eingerichteten Zugangspunkte aufkommen können. Um negative Auswirkungen auf den Wettbewerb oder private Investitionen zu verhindern, werden nur Projekte gefördert, die keine bereits existierenden privaten oder öffentlichen Internet-Angebote duplizieren.

Die Kommission hat den Vorschlag im September im Rahmen des "Konnektivitätspakets" vorgelegt. Zur Annahme des Verordnungsentwurfs ist die Billigung sowohl durch den Rat als auch durch das Europäische Parlament erforderlich.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 02/12/2016 - 13:40

Montag, 28. November 2016
13:30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi
15:00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau, Pavel Filip (Fototermin)

Mittwoch, 30. November 2016
13:00 Uhr Arbeitsessen mit dem NATO-Generalsekretär, Jens Stoltenberg, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

Donnerstag, 1. Dezember 2016
13:30 Uhr Treffen mit dem Premierminister Georgiens, Giorgi Kvirikashvili (Fototermin – Presseerklärungen ±14:00 Uhr)
15:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Tunesiens, Beji Caid Essebsi (Fototermin)
17:00 Uhr Treffen mit der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini

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The Brief from Brussels: Europa blickt mit Bangem auf Italien

EuroNews (DE) - Thu, 01/12/2016 - 23:50
Bei dem in Italien für Sonntag angesetzten Referendum steht sehr viel auf dem Spiel.
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Pressemitteilung - Verhaltenskodex für EU-Kommissare: Detaillierte Interessenerklärungen gefordert

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 01/12/2016 - 18:51
Plenartagung : In einer am Donnerstag verabschiedeten nichtbindenden Entschließung fordert das Parlament, die EU-Kommission solle ihren Verhaltenskodex für Kommissare überarbeiten, um zu gewährleisten, dass deren Interessenerklärungen das vollständige Bild hinsichtlich ihrer finanziellen Situation, ihrer eigenen Tätigkeiten sowie denen ihrer Familien wiedergeben. Außerdem soll die „Abkühlungsphase“ oder Karenzzeit für ehemalige Kommissare auf 36 Monate verlängert werden.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Wird das Referendum in Italien eine Abrechnung mit Renzi?

EuroNews (DE) - Thu, 01/12/2016 - 18:13
Wird das Referendum in Italien am Sonntag zu einer Abrechnung mit Regierungschef Matteo Renzi?
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Pressemitteilung - Flutschäden in Bayern: Parlament billigt 31,5 Mio. Euro an EU-Hilfsgeldern

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 01/12/2016 - 17:38
Plenartagung : Die Abgeordneten haben am Donnerstag in einer Plenarabstimmung grünes Licht für Finanzhilfen in Höhe von 31,5 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit Überschwemmungen in Niederbayern im Frühling 2016 gegeben. Sieben Menschen kamen dabei ums Leben, und über 47.000 Menschen waren insgesamt betroffen, von denen mehr als 2.000 erst zwei Monate später wieder in ihre Häuser zurückkehren konnten. Die schwersten Schäden gab es im Landkreis Rottal-Inn.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Pressemitteilung - Parlament stimmt EU-US-Datenschutzabkommen für Polizei und Justiz zu

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 01/12/2016 - 17:30
Plenartagung : Das Rahmenabkommen zwischen USA und EU über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten wurde am Donnerstag von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet. Es zielt darauf ab, hohe und verbindliche Datenschutzstandards für den transatlantischen Austausch von Daten durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Flugsicherheit, EASA und Vorschriften für Drohnen: Rat legt seinen Standpunkt fest

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 01/12/2016 - 17:01

Der Rat hat am 1. Dezember 2016 eine allgemeine Ausrichtung zu den überarbeiteten gemeinsamen Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt und ein neues Mandat für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegt. Der Verordnungsentwurf enthält die ersten EU-weiten Regelungen für den sicheren Betrieb ziviler Drohnen im europäischen Luftraum.

Diese "EASA-Grundverordnung" wird es dem EU-Luftfahrtsektor ermöglichen, sich auch in Zukunft sicher weiterzuentwickeln. Mit der Verordnung werden Voraussetzungen geschaffen, unter denen die Luftfahrtindustrie gedeihen und auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig und innovativ bleiben kann. Eine Reform der Regelungen ist notwendig, um der erwarteten Zunahme des Flugverkehrs in der EU um 50 % in den nächsten 20 Jahren Rechnung zu tragen und die Luftfahrt für den harten globalen Wettbewerb fit zu machen.


"Die Zivilluftfahrtsreform ist eine wichtige Entwicklung für eine wettbewerbsfähige, innovative und zukunftsfähige Luftfahrtbranche. Ich begrüße es, dass die Regelungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen und dass wir es der Luftfahrt ermöglichen, Innovationen und künftigen Entwicklungen wie etwa Drohnen Rechnung zu tragen. Des Weiteren ermöglichen wir die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen zwischen den Mitgliedstaaten, was für die Verbreitung von Fachwissen unerlässlich ist."

Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung
Innovationsförderung mit angemesseneren Sicherheitsregelungen

Mit der Reform werden angemessene und risikobasierte Vorschriften eingeführt, um Bürokratie abzubauen und Innovationen zu fördern, wobei anerkannt wird, dass mit den verschiedenen Bereichen der Zivilluftfahrt unterschiedliche Risiken verbunden sind. Für Luftfahrzeuge, die mit geringeren Risiken verbunden sind – wie Hubschrauber oder leichte Sportflugzeuge –, werden einfachere und kostengünstigere Genehmigungsverfahren gelten als im gewerblichen Luftverkehr.

Vorschriften für Drohnen zur Gewährleistung von Sicherheit, Gefahrenabwehr und Schutz der Privatsphäre

EU-weite Vorschriften für Drohnen werden die Grundprinzipien für die Gewährleistung von Sicherheit, Gefahrenabwehr und Schutz der Privatsphäre vorgeben. Der Text bringt Rechtssicherheit für diese rasch wachsende Branche mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups.

Aus Sicherheitsgründen sind alle Drohnentypen erfasst, von kleinen "Spielzeugen", die nur wenige Gramm wiegen, bis hin zu großen, unbemannten Luftfahrzeugen, die so schwer und schnell wie ein Flugzeug sein können. Derzeit ist die EU für die Regulierung unbemannter Luftfahrzeuge über 150 kg zuständig, während leichtere Drohnen einzelstaatlichen Vorschriften unterliegen.

Da es bei den Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen große Unterschiede gibt, sollten die Vorschriften verhältnismäßig sein. Insbesondere sollte bei diesen Vorschriften berücksichtigt werden, in welchem Umfang anderer Flugverkehr oder Personen am Boden gefährdet werden können. Bei riskanteren Einsätzen wird eine Zertifizierung erforderlich sein, während Drohnen mit dem niedrigsten Risiko lediglich den normalen EU-Marktüberwachungsmechanismen entsprechen müssen.

Bezüglich des Umweltschutzes werden Drohnen wie alle anderen Luftfahrzeuge die Vorschriften für Lärm und CO2-Emissionen einhalten müssen.

Ausgehend von diesen Grundsätzen und mittels eines Durchführungsrechtsakts der Kommission wird die EASA detailliertere Vorschriften für Drohnen entwickeln. Dadurch können die Vorschriften leichter aktualisiert werden, um mit der technologischen Entwicklung mitzuhalten. Die EASA hat bereits eine "Prototypen"-Verordnung für Drohnen veröffentlicht.

Die Durchführungsbestimmungen sollten auf bewährten Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten aufbauen und die lokalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten wie etwa die Bevölkerungsdichte berücksichtigen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten das Recht haben, den Einsatz von Drohnen z. B. aus Gründen der Sicherheit, des Schutzes der Privatsphäre, des Datenschutzes oder des Umweltschutzes zu beschränken, genauso wie sie alle anderen Arten des Flugbetriebs einschränken können.

Einige weitere Elemente des Vorschlags

Die neuen Vorschriften werden die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und der EASA bei Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt – wie Cybersicherheit und Flüge über Konfliktgebiete – verstärken. Die technische Hilfe der EASA wird dann in Anspruch genommen, wenn es Verflechtungen zwischen der Sicherheit und der Gefahrenabwehr gibt, da Fragen der reinen nationalen Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Was den Haushalt der EASA angeht, so rief die ursprünglich vorgeschlagene Aufnahme von Streckengebühren als neue Finanzierungsquelle Bedenken in Bezug auf die Kostenneutralität und wegen juristischer und praktischer Schwierigkeiten hervor. Folglich bleibt die Finanzierung der EASA unverändert. Im Rahmen des derzeitigen Systems stammen 70 % der EASA-Mittel von der Wirtschaft und der Rest aus dem EU-Haushalt. Auch soll keine neuer Aufsichtsmechanismus eingerichtet werden, sodass die EASA bestimmte Aufsichtsaufgaben übernehmen kann. Einem etwaigen Erfordernis, Sicherheitsmängel zu beseitigen, wird auf andere Weise Rechnung getragen, beispielsweise durch eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen durch Bündelung der nationalen Sachverständigen oder durch gemeinsame Kontrolle durch mehrere nationale zuständige Behörden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre Ressourcen zu bündeln und gemeinsam als Gruppe von höchstens fünf Mitgliedern zur Kontrolle einer Fluggesellschaft zu nutzen, wenn sie dies wünschen.

Wie wird aus diesem Vorschlag ein Gesetz?

Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Die Annahme des Rechtsakts setzt die Zustimmung beider Organe voraus.

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EU-Haushaltsplan 2017 vom Rat gebilligt

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 01/12/2016 - 16:41

Der Rat hat am 28. November 2016 grünes Licht für den EU-Haushaltsplan 2017 gegeben, indem er die Einigung gebilligt hat, die am 17. November mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde. Wenn das Parlament der Einigung bei seiner Abstimmung am 1. Dezember zustimmt, gilt der EU-Haushaltsplan 2017 als angenommen.

"Der Haushaltsplan 2017 ist ein wegweisendes Modell für die Zukunft; er ist solide konzipiert, setzt klare Schwerpunkte und ist ein Zeichen der Solidarität. Mit dem Haushaltsplan wird den Sorgen der Bevölkerung Rechnung getragen, da die Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration angegangen werden, die Sicherheit verbessert und das Wachstum gefördert wird sowie Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig stärken wir in signifikanter Weise Programme wie Erasmus+, von denen besonders junge Menschen profitieren", erklärte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates Ivan Lesay.

Der EU-Haushalt 2017 sieht 157,86 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vor, wobei ein Spielraum von 1,1 Mrd. EUR für unvorhergesehene Erfordernisse besteht. Die Mittel für Zahlungen wurden an den tatsächlichen Bedarf angepasst und belaufen sich auf 134,49 Mrd. EUR; dies bedeutet eine Kürzung um 1,6 % im Vergleich zum EU-Haushaltsplan 2016.

Zweistellige Wachstumsraten bei den obersten Prioritäten

Bei einigen der obersten Prioritäten sind zweistellige Wachstumsraten vorgesehen:

  • Um dem Migrationsdruck zu begegnen und das Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU sicherer zu machen, stehen nahezu 6 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen zur Verfügung, was im Vergleich zu 2016 eine Steigerung um rund 11,3 % bedeutet. Diese Mittel werden dazu verwendet, die Mitgliedstaaten bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, der Integration von Personen, die im Land bleiben dürfen, und der Rückführung jener, die kein Bleiberecht haben, zu unterstützen. Zudem wird damit ein Beitrag zur Verstärkung des Grenzschutzes, der Kriminalprävention, der Terrorismusbekämpfung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen geleistet.
  • Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen wurden unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 21,3 Mrd. € bereitgestellt – im Vergleich zu 2016 bedeutet dies eine Steigerung um rund 12 %. Dieser Teil des Haushaltsplans betrifft Instrumente wie Erasmus+, (Steigerung um 19 % auf 2,1 Mrd. €) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (Steigerung um 25 % auf 2,7 Mrd. €).
Mehr Geld für junge Menschen

Zusätzlich zu den bedeutenden Mittelzuwächsen für Erasmus+ sind in dem EU-Haushaltsplan 2017 noch eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgesehen, die insbesondere jungen Menschen zugutekommen. Beispielsweise wurden zusätzlich 500,00 Mio. EUR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt, um diesen bei der Stellensuche zu helfen. Im EU-Haushaltsplan 2017 sind außerdem Mittel für eine Initiative der Kommission vorgesehen, die es jungen Menschen ermöglichen soll, zu reisen und andere europäische Länder kennenzulernen.

Des Weiteren enthält der Haushaltsplan 2017 das im Juli angekündigte Hilfspaket für Milch- und Viehzuchtbetriebe in Höhe von 500,00 Mio. EUR.

  RubrikenEU-Haushaltsplan 2017 (in Mio. €)  VerpflichtungenZahlungen 1. Intelligentes und integratives Wachstum74.89956.522 – 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung21.31219.321 – 1b. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt53.58737.201 2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen58.58454.914 3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft4.2843.787 4. Europa in der Welt10.1629.483 5. Verwaltung9.3959.395 Besondere Instrumente534390 INSGESAMT157.858134.490Die nächsten Schritte

Die förmliche Annahme des EU-Haushaltsplans 2017 durch das Parlament erfolgt voraussichtlich am 1. Dezember. Sollte das Parlament die Einigung ablehnen, muss die Kommission einen neuen Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 vorlegen. Ist der Haushaltsplan zu Beginn des Jahres 2017 noch nicht erlassen, darf für jedes Haushaltskapitel monatlich höchstens ein Zwölftel der im Haushaltsplan 2016 ausgewiesenen Mittel oder – wenn dieser Betrag niedriger ist – ein Zwölftel der im Haushaltsplanentwurf der Kommission vorgesehenen Mittel ausgegeben werden.

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Report - Implementation of the Common Foreign and Security Policy - A8-0360/2016 - Committee on Foreign Affairs

REPORT on the implementation of the Common Foreign and Security Policy
Committee on Foreign Affairs
Elmar Brok

Source : © European Union, 2016 - EP
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Artikel - Jan Philipp Albrecht: "Das Umbrella Agreement setzt hohe Datenschutzstandards"

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 01/12/2016 - 14:29
Plenartagung : Das Plenum hat heute (1.12.) einem neuen EU-US-Datenschutzabkommen zugestimmt. Das "Umbrella Agreement" regelt den Schutz personenbezogener Daten beim Informationsaustausch zwischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der EU und der USA zu Zwecken der Prävention, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten. Vor der Abstimmung haben wir den Berichterstatter des Parlaments, Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA) aus Deutschland, dazu befragt.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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