Am 25. Mai 2016 hat der Rat eine Richtlinie erlassen, nach der ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % für zwei weitere Jahre beibehalten wird.
Der Mindestnormalsatz soll übermäßige Unterschiede zwischen den MwSt-Sätzen der Mitgliedstaaten und dadurch möglicherweise verursachte strukturelle Ungleichgewichte oder Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein Mindestnormalsatz von 15 % angewandt.
Wegen der noch andauernden Beratungen über eine endgültige Regelung für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum wird mit der Richtlinie der Mindestnormalsatz für einen Zeitraum beibehalten, der lang genug ist, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Somit gilt vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 nach wie vor ein Steuersatz von 15 %.
Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen.