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Europäische Union

The Brief from Brussels: Keine Entscheidung zu Glyphosat

EuroNews (DE) - Thu, 19/05/2016 - 18:51
Die Nato hat die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro abgeschlossen. Am zweiten Tag des Treffens der Außenminister der Mitgliedsstaaten wurden die…
Categories: Europäische Union

Press release - Endocrine disruptors: motion of censure on the Commission lapsed

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 19/05/2016 - 18:17
General : 16 MEPs from the GUE/NGL group withdrew their signature from a motion of censure on the Commission which was announced in plenary on Thursday 12 May.

Source : © European Union, 2016 - EP
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Nato beschließt Aufnahme Montenegros

EuroNews (DE) - Thu, 19/05/2016 - 15:41
Ungeachtet russischer Warnungen hat die Nato die Aufnahme des Balkanstaats Montenegro beschlossen. Bei einem Treffen der Außenminister der…
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Entwurf eines Berichts - Strategische Mitteilung der EU, um von Dritten gegen sie gerichteter Propaganda entgegenzuwirken - PE 582.060v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINES BERICHTS zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Anna Elżbieta Fotyga

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Entwurf einer Stellungnahme - EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - PE 582.256v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Takis Hadjigeorgiou

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Änderungsanträge 1 – 27 - Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014-2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags - PE 582.240v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 – 27 - Entwurf einer Stellungnahme Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Artikel - EU-Tabakrichtlinie bringt größere Warnhinweise

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 19/05/2016 - 09:34
Allgemeines : 26 Prozent der EU-Bevölkerung rauchen. Der Einstieg ins Rauchen erfolgt in den meisten Fällen sehr früh: 94 Prozent aller Raucher beginnen damit vor ihrem 25. Lebensjahr. Vor zwei Jahren hat die EU eine neue Tabakrichtlinie beschlossen, die bis Freitag (20.5.) von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Ziel ist, vor allem die Raucherquote von jungen Menschen zu senken. Jeder vierte Europäer zwischen 15 und 24 Jahren greift zur Zigarette. Sehen Sie dazu unsere Infografik.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Study - Workshop on "Bringing EU-Turkey Trade and Investment Relations Up to Date?" - PE 535.014 - Committee on Industry, Research and Energy - Committee on the Internal Market and Consumer Protection - Committee on Fisheries - Committee on Transport...

The case is made paper maintains that the EU-Turkey CU of 1995 covering industrial goods should be modernised and modified to take into account the various and growing criticisms of the original CU. Furthermore, economic integration between the EU and Turkey should be strengthened by signing a complementary deep integration regional trade agreement (RTA) between the EU and Turkey, covering agriculture, SPS measures, services, government procurement, investment, and dispute settlement. For Turkey, the objective would be to achieve comprehensive liberalisation, while for the EU this is an ideal opportunity to harness the economic and political potential of deeper integration with Turkey, in line with its wider trade and investment policy.
Source : © European Union, 2016 - EP
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Märkte für Finanzinstrumente: Rat bestätigt Einigung über einjährigen Aufschub

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 18/05/2016 - 18:50

Am 18. Mai 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über einen einjährigen Aufschub für die neuen Wertpapiermarktvorschriften bestätigt.

Diese Verschiebung der Termine für die Umsetzung und Anwendung um ein Jahr wird sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlagen in Finanzinstrumente und auf den Betrieb geregelter Finanzmärkte auswirken. Die vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament war am 2. Mai erreicht worden, und die Fristverlängerung muss nun in einer Verordnung festgeschrieben werden.

"MiFID" und "MiFIR"

Eine kürzlich erfolgte Überarbeitung der Vorschriften über Finanzinstrumente dient der Förderung der Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz der Finanzmärkte in der EU. Der Rat hat diese Vorschriften im Mai 2014 angenommen und dadurch einen bestehenden "MiFID"-Text zur Regelung der Märkte für Finanzinstrumente geändert und ersetzt.

Die Vorschriften sind in zwei Gesetzgebungsakten niedergelegt:

  • der Verordnung 600/2014 ("MiFIR") mit dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz von Handelstätigkeiten und des Wettbewerbs unter ihnen durch eine Beschränkung der Ausnahmen[1] betreffend Offenlegungsanforderungen und durch die Gewährleistung eines nichtdiskriminierenden Zugangs zu Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien für alle Finanzinstrumente wie auch die Anforderung, dass Derivate an organisierten Handelsplätzen gehandelt werden müssen;
  • der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"), mit der die Vorschriften über die Zulassung und die organisatorischen Anforderungen für die Erbringer von Wertpapierdienstleistungen und über Anlegerschutz geändert werden. Mit der Richtlinie wird auch eine neue Art von Handelsplatz eingeführt, das organisierte Handelssystem (OTF). Standardisierte Derivatkontrakte werden in zunehmendem Maße über diese Plattformen gehandelt, die derzeit nicht geregelt sind.
Neue Termine

Gemäß der Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament wird

  • der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht auf den 3. Juli 2017 festgesetzt;
  • der Endtermin für die Anwendung sowohl von MiFID II als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018 festgesetzt.
Sonstige Bestimmungen

Zudem wurden Änderungen vereinbart, die den Eigenhandel, Transaktionspakete, die Angleichung an die EU-Richtlinie über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und den Geltungsbeginn bestimmter Bestimmungen einer Verordnung über Marktmissbrauch betreffen.

Mit der technischen Durchführung verbundene Herausforderungen

Sowohl die Richtlinie als auch die Verordnung sollten 30 Monate nach Inkrafttreten, d.h. ab 3. Januar 2017, anwendbar sein, und die Mitgliedstaaten hätten die neue Richtlinie bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen müssen. Aufgrund von mit der technischen Durchführung verbundenen Herausforderungen, mit denen sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die zuständigen nationalen Behörden konfrontiert sehen, werden wesentliche Dateninfrastrukturen nicht zum 3. Januar 2017 zur Verfügung stehen.

Nach dem neuen Rechtsrahmens müssen Handelsplätze und systematische Internalisierer den zuständigen Behörden zu den Finanzinstrumenten Referenzdaten übermitteln, die die Merkmale der einzelnen Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich von MiFID II fallen, in einheitlicher Weise beschreiben. Zur Gewährleistung einer effizienten und harmonisierten Datenerhebung muss eine neue Infrastruktur für die Datenerhebung entwickelt werden. Deshalb muss die ESMA in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden ein Datensystem einrichten, das angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs von MiFID II ein breiteres Spektrum von Finanzinstrumenten abdeckt.

Am 2. Oktober 2015 hat die ESMA der Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID II unausweichlich sei. Weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer werden in der Lage sein, die neuen Vorschriften ab 3. Januar 2017 anzuwenden. Dies würde zu Rechtsunsicherheit und potenziellen Marktstörungen führen.

Die Verordnung zur Verlängerung der Fristen für die Umsetzung von MiFID II und MiFIR wird vom Europäischen Parlament voraussichtlich in erster Lesung gebilligt werden. Anschließend wird sie dem Rat zur Annahme unterbreitet.

[1] Durch Festlegung einer Gesamtobergrenze für die EU und einer Obergrenze je Handelsplatz für die sogenannten Ausnahmen vom Referenzkurs bzw. vom ausgehandelten Geschäft.

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The Brief from Brussels: Wird Glyphosat neu zugelassen?

EuroNews (DE) - Wed, 18/05/2016 - 18:44
Wird die EU-Zulassung für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat erneuert? An diesem Donnerstag beraten Experten der 28 Mitgliedsstaaten erneut über…
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Keine Strafgelder für Spanien und Portugal

EuroNews (DE) - Wed, 18/05/2016 - 16:43
Madrid und Lissabon, die wegen überhöhter Defizite hohe EU-Bußgelder befürchtet hatten, bleiben davon verschont. Beide Staaten bekommen mehr Zeit zum…
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Datenschutzreform: Rat legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 18/05/2016 - 11:26

Der Rat hat am 8. April 2016 seinen Standpunkt in erster Lesung zur Datenschutzreform festgelegt; somit kann auf der Plenartagung im April die endgültige Annahme des Gesetzgebungspakets durch das Europäische Parlament erfolgen.

Diese förmliche Annahme folgt auf den im Dezember 2015 mit dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromiss.

Nach der Festlegung des Standpunkts des Rates erklärte der niederländische Justizminister Ard van der Steur: "Das Europäische Parlament hat mir zugesagt, dass damit im April über das Datenschutzpaket und die PNR-Richtlinie abgestimmt werden kann. Die Anschläge vom 22. März in Brüssel haben abermals nachdrücklich verdeutlicht, wie dringend die Annahme der PNR-Richtlinie ist."

Mit dem Gesetzgebungspaket zur Datenschutzreform sollen die bestehenden Datenschutzvorschriften aktualisiert und modernisiert werden. Das Paket umfasst zwei Rechtsakte: die Datenschutz-Grundverordnung (mit der die Richtlinie 95/46/EG ersetzt werden soll) und die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung (die den Datenschutz-Rahmenbeschluss von 2008 ersetzen soll).


Der Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 8) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 16) verankert ist.

Datenschutz-Grundverordnung

Mit der Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erhöht werden; gleichzeitig sollen auch durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt geschaffen werden.

Besserer Datenschutz

Die Grundsätze und Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten und insbesondere dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten stehen. Betroffene (Personen, deren Daten verarbeitet werden) erhalten durch die Stärkung der Datenschutzrechte mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten:

  • Damit die für die Verarbeitung Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, müssen sie spezielle Vorschriften einhalten, wozu auch die notwendige Einwilligung der Betroffenen gehört;
  • die Betroffenen erhalten leichteren Zugang zu ihren personenbezogenen Daten;
  • es wird besser darüber informiert, was mit den Daten nach ihrer Weitergabe geschieht. So sind die Betroffenen in einer klaren und einfachen Sprache über die Datenschutzmaßnahmen zu informieren, was auch mittels standardisierter Icons erfolgen kann;
  • es besteht ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten und ein Recht auf "Vergessenwerden". So ist es Betroffenen beispielsweise möglich, die unverzügliche Entfernung personenbezogener Daten zu verlangen, die in einem sozialen Netzwerk noch während ihrer Kindheit erfasst oder veröffentlicht wurden;
  • wenn ein Jugendlicher unter 16 Jahren Online-Dienste in Anspruch nehmen möchte, muss der Dienstleister sich darum bemühen zu prüfen, ob die Eltern ihre Einwilligung erteilt haben. Die Mitgliedstaaten können diese Altersgrenze herabsetzen, allerdings nicht unter das Alter von 13 Jahren;
  • es besteht ein Recht auf Übertragbarkeit, so dass personenbezogene Daten leichter von einem Dienstleister, etwa einem sozialen Netzwerk, an einen anderen Dienstleister übermittelt werden können. Dies wird nicht nur die Datenschutzrechte stärken, sondern auch zu mehr Wettbewerb zwischen Dienstleistern beitragen;
  • der Verarbeitung personenbezogener Daten kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der berechtigten Interessen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen rechtmäßig widersprochen werden. Unter dieses Recht fällt die Verwendung personenbezogener Daten für die Zwecke der "Profilerstellung";
  • allgemeine Schutzklauseln regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Archivierung, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt, sowie für die wissenschaftliche und historische Forschung oder für statistische Zwecke.

Im Hinblick auf einen leichteren Zugang zu Rechtsmitteln haben Betroffene die Möglichkeit, Entscheidungen ihrer Datenschutzbehörde von ihrem einzelstaatlichen Gericht überprüfen zu lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche seinen Sitz hat.

Mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt

Mit der Verordnung wird ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen sowohl für europäische als auch für außereuropäische Unternehmen geschaffen, die Online-Dienstleistungen in der EU anbieten. Damit wird eine Situation verhindert, in der widersprüchliche einzelstaatliche Datenschutzregeln den grenzüberschreitenden Datenaustausch stören könnten. Vorgesehen ist ferner eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften EU-weit kohärent angewandt werden. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen und dazu beigetragen, dass Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt ziehen können.

Um Kosten zu senken und Rechtssicherheit zu schaffen, wird in bedeutenden grenzüberschreitenden Fällen, die mehrere einzelstaatliche Aufsichtsbehörden betreffen, eine einheitliche Aufsichtsentscheidung getroffen. Durch dieses Prinzip der zentralen Anlaufstelle wird es einem in mehreren Mitgliedstaaten tätigen Unternehmen ermöglicht, nur mit der Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat zu verkehren, in dem es seinen Hauptsitz hat. Nach diesem Mechanismus gilt ferner in Streitfällen eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Gebiet der EU.

Um die Verwaltungskosten zu senken, sieht die Verordnung einen risikobasierten Ansatz vor: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen können Maßnahmen von dem Risiko abhängig machen, das mit den Datenverarbeitungsvorgängen verbunden ist. Verschiedene Unternehmen üben verschiedene Tätigkeiten aus, und entsprechend können auch die damit verbundenen Risiken für den Schutz der Privatsphäre variieren. Die Verordnung enthält keine einheitliche Standardlösung: Je höher die mit den Tätigkeiten verbundenen Risiken für die personenbezogenen Daten sind, desto strenger sind die Anforderungen.

Mehr und bessere Instrumente zur Durchsetzung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Die Verordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen für eine höhere Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung Verantwortlichen vor, um eine umfassende Einhaltung der neuen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Die Verantwortlichen müssen eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen anwenden; so sind etwa in bestimmten Fällen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Um die Verordnung zukunftssicher zu machen, gelten die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Behörden und Unternehmen, die bestimmte riskante Datenverarbeitungen vornehmen, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht.

Von der Verarbeitung Betroffene sowie unter bestimmten Umständen Datenschutzorganisationen können bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde oder bei Gericht einen Rechtsbehelf einlegen, wenn die Datenschutzvorschriften nicht eingehalten werden. Für die Datenverarbeitung Verantwortliche können mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres gesamten Jahresumsatzes belegt werden.

Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU

Die Verordnung regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen. Diese Übertragungen sind zulässig, sofern eine Reihe von Bedingungen und Garantien erfüllt sind, insbesondere in den Fällen, in denen die Kommission festgestellt hat, dass ein angemessenes Schutzniveau gegeben ist. Neue Angemessenheitsbeschlüsse sind mindestens alle vier Jahre zu überprüfen. Bestehende Angemessenheitsbeschlüsse und Genehmigungen bleiben in Kraft, bis sie geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.

Die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung

Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung – wozu auch der Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehört – verarbeitet werden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, einen durchweg hohen Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu gewährleisten und dabei den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Weiter reichender Geltungsbereich

Zusätzlich zur Erfassung von Tätigkeiten, die darauf abzielen, Straftaten zu verhüten, zu untersuchen, aufzudecken und zu verfolgen, wurde die neue Richtlinie auf den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit ausgeweitet.

Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. Der zu ersetzende Rahmenbeschluss umfasste lediglich den grenzübergreifenden Datenaustausch.

Rechte der betroffenen Person

Die Vorschriften stellen ein Gleichgewicht her zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der polizeilichen Notwendigkeit, nicht zu einem frühen Zeitpunkt der Untersuchung bekannt zu machen, dass Daten verarbeitet werden. In dem Text wird jedoch ausgeführt, welche Informationen der Betroffene jederzeit erhalten kann, um seine Rechte zu schützen, wenn er befürchtet, dass seine Daten verletzt worden sind.

Auch die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen wird durch die neuen Vorschriften erfasst.

Einhaltung

In der neuen Richtlinie wird festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, der die zuständigen Behörden dabei unterstützt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

Ein weiteres Instrument zur Gewährleistung der Einhaltung ist die Folgenabschätzung. Wenn eine bestimmte Art der Verarbeitung aller Voraussicht nach ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen beinhaltet, müssen die zuständigen Behörden eine Abschätzung der möglichen Folgen des Vorgangs vornehmen, insbesondere im Falle der Anwendung neuer Technologien.

Überwachung und Schadenersatz

Der Wortlaut der Richtlinie ist an den der Verordnung angepasst, um zu gewährleisten, dass generell die gleichen allgemeinen Grundsätze zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind die Vorschriften über die Aufsichtsbehörde weitgehend ähnlich, da die durch die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtete Aufsichtsbehörde sich auch mit Angelegenheiten befassen kann, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich auf seiner Plenartagung nächste Woche – und zwar am Donnerstag, den 14. April – in zweiter Lesung abstimmen und den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen billigen und somit das Gesetzgebungsverfahren abschließen.

Die Rechtstexte werden danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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Glückwunschschreiben von Präsident Donald Tusk an Christian Kern zur Ernennung zum Bundeskanzler Österreichs

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 18/05/2016 - 10:52

Im Namen des Europäischen Rates möchte ich Ihnen gerne zu Ihrer Ernennung zum Bundeskanzler Österreichs gratulieren und Ihnen und Ihrer Regierung viel Erfolg bei Ihren Vorhaben wünschen.

Ich freue mich darauf, Sie auf unserer Juni-Tagung zu begrüßen, und vertraue auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen. In diesen schwierigen Zeiten ist es von entscheidender Bedeutung, dass Österreich weiterhin konstruktiv dazu beiträgt, gemeinsame europäische Lösungen zu suchen und unsere Einheit zu wahren.

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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der EU anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie am 17. Mai 2016

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 17/05/2016 - 16:48

Die EU bekräftigt anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie ihr entschlossenes Engagement für die Gleichstellung und die Würde aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität.

Trotz der in jüngster Zeit weltweit erzielten Fortschritte werden gleichgeschlechtliche Beziehungen noch immer in den Rechtssystemen von nahezu 80 Staaten unter Strafe gestellt. An vielen Orten sind Diskriminierungen und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) an der Tagesordnung. Die EU appelliert erneut an alle Regierungen dieser Welt, ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nachzukommen, Intoleranz abzulehnen und die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen Rechtsinstrumenten verankerte Gleichstellung zu fördern.

An diesem Tag möchte die EU außerdem den mutigen Einsatz von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten, Journalisten sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen würdigen, die gegen Menschenrechtsverletzungen gegenüber LGBTI vorgehen. Ihre Arbeit ist in jeder Phase von entscheidender Bedeutung: von der Thematisierung dieser Fragen über die Dokumentation der Missbrauchsfälle bis hin zum Einsatz für den wirksamen Schutz grundlegender Menschenrechte.

Im Einklang mit den EU‑Leitlinien zur Förderung der Menschenrechte von LGBTI und dem EU‑Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie werden wir auch weiterhin weltweit mit allen Partnern zur Förderung der Menschenrechte zusammenarbeiten.

Categories: Europäische Union

Tierzucht: Rat nimmt verbesserte Vorschriften an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 17/05/2016 - 16:21

Der Rat hat am 17. Mai 2016 neue Rechtsvorschriften über die Bedingungen für die Zucht, den Handel und die Einfuhr in die Europäische Union von Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial angenommen und damit die Einigung bestätigt, die mit dem Europäischen Parlament im Dezember 2015 erzielt worden war.


Ein umfassenderer einheitlicher Rechtsrahmen

Die bisherigen Rechtsvorschriften der Union in diesem Bereich galten für einzelne Arten. Die neue Verordnung umfasst eine einheitliche und gestraffte Regelung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden und trägt auch den Besonderheiten des Pferdezuchtsektors Rechnung. Die überarbeiteten Bestimmungen regeln verschiedene Aspekte, unter anderem die Anerkennung von Organisationen, die Zuchttätigkeiten durchführen, die Genehmigung ihrer Programme, die Eintragung der Tiere in Zuchtbücher und -register, die Leistungsprüfung und die genetische Bewertung sowie den Inhalt der Tierzuchtbescheinigungen.
Die neue Verordnung umfasst ferner Bestimmungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen, die speziell auf die Tierzuchtbranche zugeschnitten sind.

Besseres Funktionieren des Binnenmarkts und des Handels

Mit den neuen Vorschriften sollen Handelshemmnisse, die sich aus der Umsetzung von Unionsvorschriften in innerstaatliches Recht ergeben, vermieden und bestehende Probleme und ungerechtfertigte Einschränkungen grenzüberschreitender Tätigkeiten anerkannter Zuchtverbände überwunden werden.

Erhaltung genetischer Ressourcen und gefährdeter Rassen

Die Tierzuchtverordnung wird zur Erhaltung wertvoller tiergenetischer Ressourcen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Erzeugung regionaltypischer Qualitätsprodukte beitragen.

Wie wird dies bewirkt? Wenn ein Zuchtprogramm aller Voraussicht nach eine Bedrohung für eine Rasse darstellt, kann es von den nationalen Behörden abgelehnt werden. Bei einer bereits gefährdeten Rasse können die nationalen Behörden sogar selbst vorübergehend ein Zuchtprogramm für die betreffende Rasse durchführen und damit ihre Erhaltung sicherstellen.

In der Verordnung sind ferner besondere Regelungen für die Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder ernsthaft vom Aussterben bedrohten Rasse vorgesehen.

Die nächsten Schritte

Die Verordnung wird Mitte 2016 in Kraft treten und ab dem zweiten Halbjahr 2018 angewandt.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 17/05/2016 - 16:10

Dienstag, 17. Mai 2016
Besuch in Dänemark und auf Grönland
Dänemark

9.30 Uhr Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen (Fototermin)
10.30 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz
Grönland (lokale Zeit)
Besuch eines Gletschers und der Eiskappe
19.30 Uhr Arbeitsessen mit Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen und dem grönländischen Ministerpräsidenten Kim Kielsen

Mittwoch, 18. Mai 2016
Besuch in Dänemark und auf Grönland

Grönland (lokale Zeit)
8.45 Uhr Treffen mit der Regierung Grönlands (Fototermin)

Samstag, 21. Mai 2016
Montenegro
13.00 Uhr Arbeitsessen, gefolgt von einem bilateralen Treffen mit Präsident Filip Vujanović
17.00 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Milo Đukanović
20.30 Uhr Rede bei den Feierlichkeiten anlässlich des 10. Jahrestages der Unabhängigkeit Montenegros

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Rat nimmt EU-weite Vorschriften über Cybersicherheit an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 17/05/2016 - 16:03

Der Rat hat am 17. Mai neue Vorschriften zur Verstärkung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der EU förmlich angenommen.

Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der zentralen Frage der Cybersicherheit verstärken. Sie erlegt den Betreibern wesentlicher Dienste (in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen) und den Anbietern digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste) Sicherheitspflichten auf. Jedes EU-Land ist ferner verpflichtet, eine oder mehrere nationale Behörden zu benennen und eine Strategie zur Bewältigung von Bedrohungen durch Cyberkriminalität festzulegen.

Der niederländische Vorsitz hat zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der Richtlinie begonnen. Eine erste informelle Tagung des durch die Richtlinie errichteten Netzwerks von Computer-Notfallteams (Computer Security Incident Response Teams/CSIRTs) hat am 5. April in Den Haag stattgefunden, gefolgt von einer zweiten Tagung am 10. Mai in Riga.

Mit dem heute angenommenen Standpunkt des Rates in erster Lesung wird die im Dezember 2015 mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bestätigt. Damit das Verfahren abgeschlossen werden kann, muss der Rechtsakt noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung gebilligt werden. Es wird erwartet, dass die Richtlinie im August 2016 in Kraft tritt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom Dezember 2015 (nachstehender Link).

Categories: Europäische Union

Press release - MEPs to go to Greece to check on refugees and implementation of EU-Turkey deal - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 13/05/2016 - 14:43
A Civil Liberties Committee delegation will travel to Greece from 18 to 20 May to check the situation of refugees at the external borders of the EU and assess how the EU-Turkey deal to manage migrant and asylum-seekers flows into the EU is being implemented. MEPs will visit the Greece/FYROM border, the island of Lesvos and Athens. They will also meet representatives of the Greek Government, and EU and international bodies, as well as NGOs.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Bericht - Empfehlung zur 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen - A8-0146/2016 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Andrey Kovatchev

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

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