Am 4. Oktober 2016 hat der Rat den Beschluss über die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die EU angenommen. Mit dem Übereinkommen wird ein Rahmen für globale Klimaschutzmaßnahmen festgelegt.
Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Rat den Beschluss im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen. Der Beschluss wird am Freitag, den 7. Oktober 2016 beim VN-Generalsekretär als Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Sobald der Beschluss hinterlegt ist, tritt die Ratifizierung durch die EU in Kraft.
Der slowakische Minister für Umwelt und Präsident des Rates, László Sólymos, erklärte hierzu: "Als geeintes Europa haben wir alles in unserer Macht Stehende getan, die Verfahren zu beschleunigen und das Pariser Übereinkommen mit Leben zu füllen. Dass der Rat den Beschluss innerhalb weniger Stunden angenommen hat, macht deutlich, dass wir zu unseren Zusagen stehen. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden am Freitag wird das Ganze zum Abschluss bringen. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein."
Die Mitgliedstaaten werden die Ratifizierung entweder zusammen mit der EU vornehmen – sofern sie ihre nationalen Verfahren bereits abgeschlossen haben – oder so bald wie möglich danach.
Das Übereinkommen tritt nach 30 Tagen in Kraft, sobald es von mindestens 55 Ländern, auf die zusammen mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen, ratifiziert worden ist. Bislang haben 63 Länder das Übereinkommen ratifiziert, auf die 52,11 % der weltweiten Emissionen entfallen.
Am 5. Oktober 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zur Visaliberalisierung für Georgien vereinbart. Er bestätigte den Vorschlag der Kommission, der vorsieht, dass EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet Georgiens und Bürger dieses Landes visumfrei in die EU reisen können, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.
Der Rat vertritt die Ansicht, dass das Inkrafttreten der Visaliberalisierung für Georgien gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen "Aussetzungsmechanismus" erfolgen sollte.
Auf der Grundlage dieses Mandats wird der slowakische Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
"Der Rat hat heute sein starkes Engagement für den visafreien Reiseverkehr für Bürger aus Georgien gezeigt und dabei die Reformen Georgiens berücksichtigt. Der Vorsitz ist der Auffassung, dass der Weg der glaubwürdigen Reformen der richtige ist und ermutigt werden sollte. Wir rechnen mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments für den Abschluss dieses Verfahrens, so dass die georgischen Bürger den visafreien Reiseverkehr so rasch wie möglich nutzen können", sagte Peter Javorčík, Ständiger Vertreter der Slowakei bei der EU und Vorsitzender des Ausschusses der Ständigen Vertreter.
Der Vorschlag für die Visaliberalisierung für Georgien wurde von der Kommission am 9. März 2016 veröffentlicht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Land alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllt hatte.
Sobald die neue Visaregelung mit dem Parlament vereinbart und förmlich angenommen ist, wird das Land von Anhang I der Verordnung 539/2001 (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) in Anhang II derselben Verordnung (visumfreie Länder) aufgenommen; somit ist visumfreies Reisen für EU-Bürger in das Hoheitsgebiet Georgiens und für Staatsangehörige Georgiens in die EU möglich, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage in der Europäischen Union und unter Berücksichtigung der Kommissionsvorschläge für die Liberalisierung der Visabestimmungen in Bezug auf Georgien, die Ukraine, das Kosovo und die Türkei und der Erörterungen mit den Mitgliedstaaten fasste die Kommission am 4. Mai 2016 den Beschluss, einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung 539/2001 vorzulegen, um den derzeitigen Aussetzungsmechanismus zu überarbeiten.
Das Hauptziel der überarbeiteten Verordnung ist die Stärkung des Aussetzungsmechanismus. Dies wird dadurch erreicht, dass es für die Mitgliedstaaten leichter wird, Umstände zu signalisieren, die zu einer Aussetzung führen können, dass die Kommission auf eigene Initiative den Mechanismus auslösen kann und dass die Kommission beauftragt wird, einen Jahresbericht an das Europäische Parlament und den Rat darüber zu übermitteln, inwieweit visumfreie Drittstaaten weiterhin die nötigen Kriterien erfüllen.
Die möglichen Gründe für die Aussetzung wurden erweitert und die Anwendung des Mechanismus wird auch durch die Verkürzung der Bezugszeiträume und Fristen vereinfacht, damit ein schnelleres Verfahren möglich wird.
Die Beratungen zwischen dem Parlament und dem Rat über den Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung laufen derzeit noch.
Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieser Maßnahmen verpflichtet sein. Die Visaregelung dieser beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
Der Kooperationsrat zwischen der Europäischen Union (EU) und Kasachstan hat am Dienstag, den 4. Oktober 2016 in Brüssel seine 15. Tagung abgehalten. Den Vorsitz führte der slowakische Minister für auswärtige und europäische AngelegenheitenMiroslav Lajčák. Leiter der kasachischen Delegation war der Außenminister der Republik Kasachstan, Erlan A. Idrissov. Der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Jean-Christophe Belliard, nahm ebenfalls an der Tagung teil.
Der Kooperationsrat begrüßte, dass die Umsetzung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit begonnen hat und das Abkommen seit dem 1. Mai 2015 in einigen Bereichen (u.a. politischer Dialog, Handel und Wirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Justiz) vorläufig angewandt wird. Er bestätigte, dass beide Seiten Interesse an einer Konsolidierung ihrer Beziehungen und Zusammenarbeit haben, und insbesondere an einer Stabilisierung und Entwicklung der Region.
Der Kooperationsrat erörterte ferner Themen, denen beide Seiten große Bedeutung beimessen, wie politische Reformen und Justiz- und Wirtschaftsreformen, Rechtsstaatlichkeit, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie internationale Fragen. Er sprach zudem über verantwortungsvolle Staatsführung, den Schutz der Menschenrechte und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Er betonte überdies, dass zwischen legitimen Sicherheitsmaßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus einerseits und den Rechten und Freiheiten des Einzelnen andererseits ein ausgewogenes Verhältnis herrschen müsse.
Der Kooperationsrat unterstrich erneut die Bedeutung eines regionalen Dialogs im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien . Außerdem wurden im Zusammenhang mit der Brüsseler Afghanistan-Konferenz regionale Sicherheitsaspekte, wie Grenzmanagement, Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, erörtert.
Die EU begrüßte die aktive Teilnahme Kasachstans an dem Ministertreffen EU-Zentralasien und an der Brüsseler Afghanistan-Konferenz.