Der Rat hat am 13. Oktober 2016 eine Verordnung verabschiedet, mit der ein einheitliches europäisches Reisedokument für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger eingeführt wird und insbesondere dessen Format, Sicherheitsmerkmale und technische Spezifikationen festgelegt werden.
"Dank seiner verbesserten Merkmale stellt das einheitliche europäische Reisedokument eine der wichtigsten Maßnahmen dar, um die tatsächliche Rückkehr von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern. Als nächster praktischer Schritt muss nun mit den Herkunftsländern eine gute Zusammenarbeit aufgebaut werden."
Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des RatesDie verbesserten Sicherheitsmerkmale und die technischen Spezifikationen des neuen Reisedokuments werden die Anerkennung durch Drittstaaten erleichtern und die Rückkehr im Rahmen von Rückübernahmeabkommen oder anderen Vereinbarungen zwischen der EU oder den Mitgliedstaaten und Drittländern beschleunigen.
Durch das neue Reisedokument werden sich zudem der administrative und bürokratische Aufwand und die Dauer der Verwaltungsverfahren, die für die Gewährleistung der Rückkehr und Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger erforderlich sind, verringern.
Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise in die Mitgliedstaaten oder den Aufenthalt dort nicht oder nicht mehr erfüllen – unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Grundrechte sowie im Einklang mit dem Besitzstand der EU – ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Anstrengungen, um die Glaubwürdigkeit und das ordnungsgemäße und wirksame Funktionieren der Migrationspolitik der Union sicherzustellen sowie irreguläre Migration zu verringern und davor abzuschrecken.
will take place on Wednesday 9 November, 9:00-12:30 and 15:00-18:30, and Thursday 10 November, 9:00-12:30 in Brussels.
Organisations or interest groups who wish to apply foraccess to the European Parliament will find the relevant information below.