Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1746[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.
Mit dem Beschluss wird die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA- Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 30) veröffentlicht.
* – Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1745[1] angenommen.
Damit verlängert der Rat bestehende Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2017.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] – Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 29) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Montag, 24. Oktober 2016
18.15 Uhr Telefongespräch mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau
Dienstag, 25. Oktober 2016
Straßburg
18.00 Uhr Rede anlässlich der feierlichen Verleihung des Ordens der Ehrenlegion an den EVP-Vorsitzenden Joseph Daul
Mittwoch, 26. Oktober 2016
Straßburg
9.00 Uhr Bericht an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober
Der Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten, mit dem Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und bei der Bewältigung der Auswirkungen von Klimaänderungen unterstützt werden sollen, ist 2015 stark gestiegen, besonders für die Anpassungsfinanzierung.
Die Summe wurde am 24. Oktober 2016 in einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der EU im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Marrakesch bestätigt.
Der Gesamtbeitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten betrug im Jahr 2015 17,6 Mrd. €1, eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu 2014. Die Summe wurde erfolgreich für die Minderung der Klimaänderungen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern eingesetzt.
Der Beitrag wird als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des rechtlich verbindlichen Klimaschutzübereinkommens, das im Dezember 2015 in Paris geschlossen wurde, gesehen.
An dieser Zahl zeigt sich die Entschlossenheit der EU, ihren Beitrag zur internationalen Klimaschutzfinanzierung im Hinblick auf das Ziel von jährlich 100 Mrd. $, das für Industrieländer bis 2020 und durchgehend bis 2025 festgelegt wurde, aufzustocken. Bis zum Jahr 2025 werden die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ein neues gemeinsames Ziel festlegen.
Als Reaktion auf die Ergebnisse der Pariser Konferenz im Jahr 2015 begrüßen die Mitgliedstaaten ferner besonders den von Industrieländern entwickelten konkreten "Fahrplan", in dem dargelegt wird, welche Maßnahmen die Industrieländer zur Erreichung des Ziels in Höhe von 100 Mrd. $ ergreifen. Beiträge zur Eindämmung und Anpassung werden gemeinsam aus verschiedensten Quellen mobilisiert werden: öffentlich und privat, bilateral und multilateral, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, und mit einer transparenten Umsetzung.
1 – In diesem Betrag sind Mittel für die Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Haushalten und von anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen enthalten, wie sie im Rahmen der Verordnung 525/2013 Artikel 16 von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden. Er umfasst ferner 1,5 Mrd. € aus dem EU-Haushalt und 2,2 Mrd. € von der Europäischen Investitionsbank.
Heute haben wir über Handelspolitik gesprochen. Ich werde gleich Jean-Claude Juncker das Wort übergeben. Zuvor möchte ich jedoch zweierlei anmerken.
Erstens fragen sich unsere Bürger zunehmend, ob die Handelsabkommen, die wir aushandeln, wirklich in ihrem besten Interesse sind. Und ich fürchte, in Zukunft werden wir keine Freihandelsabkommen mehr aushandeln können, wenn wir nicht in der Praxis unter Beweis stellen, dass wir den Schutz der europäischen Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen sehr ernst nehmen.
Heute haben wir in dieser Hinsicht gewisse Fortschritte gemacht. Die Staats- und Regierungschefs haben zugesagt, dass sie rasch eine Einigung über die Modernisierung aller handelspolitischen Schutzinstrumente der EU erreichen wollen. Und wir haben unsere Handelsminister beauftragt, einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden.
Zweitens möchte ich zu CETA noch sagen, dass mir weiter an einem guten Handelsabkommen mit einem engen Partner wie Kanada gelegen ist und dass ich um das Ansehen Europas besorgt bin. Alle Mitgliedstaaten bis auf einen haben dem Abkommen zugestimmt, und wir werden uns weiter nach Kräften und mit uneingeschränkter Unterstützung der Kommission dafür einsetzen. Ich übergebe nun das Wort an Jean-Claude. Ich danke Ihnen.