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Updated: 3 days 9 hours ago

Das führte zum Crash von Lehman Brothers: Gier, Fehlanreize, Risikosucht und Erfolgsblindheit

Tue, 09/11/2018 - 13:51

ZÜRICH - Die Pleite von Lehman Brothers erschütterte die Welt. Könnte das wieder passieren? Die Analyse.

Der 15. September 2008 markiert den Stillstand. Die Investmentbank Lehman Brothers war zwar bloss eines von vielen Zahnrädern im globalen Finanzsystem. Doch als Lehman vor 10 Jahren in Konkurs ging, blockierte die ganze ­Maschinerie. Nichts bewegte sich mehr.

Die Pleite löste eine globale Bankenkrise aus, die die Welt ins Wanken brachte. Die grossen Banken vertrauten sich nicht mehr, was den Kreditmarkt aus den ­Fugen hob. Die Zinssätze schossen nach oben, was Schuldner in die Pleite führte. Viele Wertpapiere wurden unverkäuflich und lösten weitere Pleitewellen aus. Weltweit mussten die Staaten den Banken zu Hilfe eilen, auch in der Schweiz, wo die UBS gerettet werden musste.

In den USA verloren viele Haus und Hof, an der Börse stürzten die Aktienkurse in die Tiefe, was viele Privatvermögen und auch Pen­sionskassengelder vernichtete. Der folgende Wirtschaftsabschwung kostete Millionen Jobs in vielen Branchen und Ländern, auch in der Schweiz.

Ursache für die Krise waren vier starke Kräfte: Gier, Fehlanreize, Risiko­sucht, Erfolgsblindheit.

 

Gier: Gewinnen ist alles, dabei sein ist nichts

«Wenn Sie zu uns kommen, machen wir Sie reich – vielleicht sehr reich», so warb Richard Fuld, der Chef von Lehman Brothers, Mitarbeiter an. Natürlich wollten alle nicht nur reich, sondern sehr reich werden. Zwischen 150'000 und 800'000 Bonus pro Jahr lagen für normale Invest­mentbanker drin. Die Chefs selber verdienten Millionen. 1997 stellte Fuld 46 Millionen Dollar für die Bezahlung des oberen Managements zur Verfügung und nur 2 Mil­lionen für die unteren Mitarbeiter. Um nach oben zu gelangen, gingen die Mitarbeiter ans ­Limit.

Manche auch über das Limit ­hinaus: Im März 2002 wird der Lehman-Angestellte Frank Gruttadauria überführt. Er hatte jahrelang Geld von Konten seiner Kunden gestohlen, weit über 100 Millionen Dollar. In seinem Entschuldigungsschreiben machte er die Bank verantwortlich: Sie fördere die Gier und lasse es an Aufsicht mangeln.

Gierig waren die Banker auch auf das Geschäft mit den Hypothekar­papieren. Lange lässt sich damit ­gutes Geld verdienen. Nicht nur Lehman, die meisten Investmentbanken mischen mit. Die UBS ist ein Spezialfall: Die Bank ist lange zurückhaltend mit dem Geschäft, startet aber 2005 eine Aufholjagd und investiert umso mehr in die ­Papiere. Die besten Finanzpapiere waren da längst weg. Die Bank blieb auf einem Berg von – zeitweise – unverkäuflichem Schrott sitzen und musste im Ok­tober 2008 vom Schweizer Staat gerettet werden.

Und heute? Gier ist eine Tod­sünde, aber nicht totzukriegen. ­Zuletzt war Gier ein Faktor bei der Kryptowährung Bitcoin. Sie hatte sich innert Kürze vervielfacht auf einen Wert von fast 20 000 Dollar Ende 2017. Anschliessend fiel der Kurs wieder auf heute rund 7000 Dollar.

Fehlanreize: Meine Provision ist dein Risiko

Es ist immer schwierig, die Löhne von Mitarbeitern, vor allem Boni, mit den Zielen von Kunden, Aktionären, Umwelt und Gesellschaft in Einklang zu bringen. Da driftet immer etwas auseinander. In der Zeit vor dem Crash 2008 driftete es zu weit auseinander. Das Problem ­verbarg sich im US-Hypothekengeschäft. Vermittler erhielten Provi­sionen, mussten aber keine Risiken tragen. Konnten Schuldner nicht bezahlen, war das nicht ihr Problem. Deshalb war es ihnen auch egal, an wen sie vermittelten.

Hypotheken wurden mit vielen Tausend anderen Hypotheken ­zusammengeschnürt, zu einem Finanz­produkt verpackt und an Finanz­investoren verkauft – zu ­ihnen gehörte die UBS. Diese Investoren trugen das Risiko, dass die Schuldner vielleicht die Zinsen für die Hypotheken nicht bezahlen können.

Die Investoren wussten aber gar nicht genau, welche einzelnen Hypo­theken sie gekauft hatten. Sie schauten nur darauf, welche Bonität das Finanzprodukt insgesamt hatte. Die Noten von den Rating-Agenturen waren meist hervor­ragend. Das ist zum Teil darauf zurück­zuführen, dass die Rating-Agenturen die Banken nicht ver­ärgern wollten. Denn die Banken bezahlten die Rating-Agenturen für die Bonitätsnoten auf ihren Finanz­produkten.

Zudem gingen viele davon aus, dass die Immobi­lienpreise weiter steigen würden – sie waren auch so lange gestiegen, dass sich kaum mehr jemand erinnerte, dass sie auch fallen ­können.

Und heute? Zwar werden Boni teilweise nicht mehr sofort aus­gezahlt, sondern erst über einen Zeitraum von einigen Jahren. Das soll langfristiges Denken fördern und exzessive kurzfristige Gewinn­maximierung verhindern. Allerdings schauen die Chefs und die Aktionäre dann oft doch nur auf den Gewinn im nächsten Quartal.

 

Risikosucht: Lehman Sisters wäre nicht pleitegegangen

Wer mehr Testosteron im Blut hat, geht tendenziell höhere Risiken ein. Deshalb sagte Christine Lagarde, Chefin des Internationalen Währungsfonds: «Es hätte die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers nicht gegeben, wenn die Bank Lehman Sisters geheissen hätte.»

Studien zeigen aber auch, dass Börsenhändler mit mehr Testosteron im Blut tendenziell mehr Geld erhandeln. Wenn alles gut geht. Wenn es aber schiefgeht, verlieren sie auch viel mehr – das ist dann der Crash. Testosteron macht aggressiver, was sich auch in martialischem Sprachgebrauch manifestieren kann (Richard Fuld sagte: «We are going to war»).

Die Lust am Risiko zeigt sich bei den Banken bei der Eigenkapitalrendite. Wenn eine 100 Mil­lionen Eigenkapital hat und 1 Million ­Gewinn macht, beträgt die Eigen­kapitalrendite ein Prozent. Wenn die Bank aber nur noch 10 Millionen Eigenkapital hat, erhöht sich die Rendite auf 10 Prozent – aber auch das Risiko eines Konkurses. Deshalb verlangen Banken von Privaten ein Eigenkapital von mindestens 20 Prozent für die Vergaben von Hypotheken. Lehman hatte 2008 nicht einmal 3 Prozent Eigenkapital.

Und heute? Testosteron ist noch immer am Ruder in den Banken. Sie müssen heute zumindest mehr Eigenkapital haben. Lange war das Regulierungsziel bei 10 Prozent, schlussendlich wurden 5 Prozent definiert. Die beiden Schweizer Grossbanken sind nur knapp ­da­rüber. Zu wenig, monieren viele. Die Banken haben zwar einiges risiko­reiches Geschäft aus ihren Bilan­zen genommen, aber es ist nicht verschwunden, sondern schlummert in einem Schattenbankensystem. Dieses ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und blieb wenig reguliert.

Erfolgsblindheit: Wie Erfolg in die Katastrophe führt

Richard Fuld war bei Lehman Brothers sehr lange aussergewöhnlich erfolgreich: Von 1995 bis 2005 stieg der Aktienkurs von Lehman Brothers jedes Jahr durchschnittlich um 29 Prozent. Als Lehman 1994 an die Börse geht, beträgt der Gewinn 75 Millionen Dollar. 2005 sind es 3,2 Milliarden Dollar. Fuld hatte sehr viele Mitarbeiter zu Millio­nären gemacht und sich ­selber zum Milliardär. Niemand traute sich mehr, ihn in Frage zu stellen.

Und heute? Vielleicht kommt jetzt jemandem der Name Pierin Vincenz in den Sinn? Zu Recht.  Übrigens: Richard Fuld (72) führt wieder ein Finanzinstitut mit zwei Dutzend Angestellten.

Fazit: Die nächste Krise kommti bestimmt, nur einen Namen hat sie noch nicht.

 

Categories: Swiss News

Zehn Jahre nach dem Kollaps: Drei Lehman Brothers erzählen: «Vier Mal den Lohn als Bonus»

Tue, 09/11/2018 - 13:49

Der Kollaps ihrer Bank hätte beinahe das globale Finanzsystem in den Abgrund gerissen. Was denken ehemalige Angestellten heute, 10 Jahre danach. Eine exklusive Innensicht.

Vor zehn Jahren trugen sie ihr Büromaterial in Kartonschachteln auf die Strasse. Heute will darüber kaum einer reden. 25'000 Angestellte hatte die Investmentbank Lehman Brothers vor der Pleite. Das SonntagsBlick-Magazin hat fast hundert von ­ihnen freundlich angeschrieben und gefragt, ob wir mit ihnen über diese Zeit ­reden dürfen.

Viele bleiben stumm, ein Teil sagt ab, ein Aktienverkäufer antwortet: «Nein, darfst Du nicht, Du Wixer! (...) Du Arschloch. (...) Figg Dich hart!», schreibt er zurück.

Einige reden, wollen aber nicht zitiert werden. Alle haben die Zeit bei Lehman in guter Erinnerung, sprechen von der Lehman-Kultur, die von starkem Zusammenhalt geprägt war. Drei ehemalige Lehman Brothers sind bereit, über ihre ­Vergangenheit zu reden: Marco Rodzynek (43), zehn Jahre bei der Bank, Justus Lampe, Jan Brandes.

Sie sitzen auf einem gigantischen Sofa im Salon von Rodzyneks Villa in Horw LU über dem Vierwald­stättersee und reden offen über ihre Vergangenheit bei der Invest­mentbank. Brandes sagt: «Ich habe mich im goldenen Käfig sehr wohlgefühlt. Ich hätte es noch einige Jahre bei Lehman Brothers aus­gehalten.» Für die Pleite hat er eine einfache Erklärung: «Was ­erlaubt wird, wird gemacht. Wenn ­etwas funktioniert, wird immer mehr davon gemacht, bis es ex­plodiert. »

 

Rund zwei Dutzend Mitarbeiter

Sein Kollege Lampe erklärt die ­Betriebskultur: «Wer ein grosses Geschäft abgeschlossen hatte, erhielt einen Big Deal Award. Diesen konnte man auf seinen Schreibtisch stellen.»

Am meisten aber erzählt Rod­zynek. Er habe nichts mit den Hypo­thekenpapieren, welche die Krise verursachten, zu tun gehabt. Er schloss damals Firmendeals im Wert von fast 100 Milliarden Dollar ab. Nach Lehman gründete er die Firma NOAH Advisors. Sie beraten bei Firmenverkäufen und -übernahmen, organisieren Konferenzen, bei denen Firmen auf Investoren treffen. Für 2020 ist eine in Zürich geplant.

 

Die Firma beschäftigt rund zwei Dutzend Mitarbeiter. Büros brauchen sie nicht, Sitzungen finden in Rodzyneks Villa statt. 600 Quadratmeter Wohnfläche, Swimmingpool, Fitnesscenter, Weitsicht über den Vierwaldstättersee und auf den Bürgenstock. Heute ist Arbeitsmeeting, alle sitzen mit ihren ­Laptops um den Küchentisch versammelt. Und Rodzynek beginnt zu reden.

Sonntagsblick: Wie weit weg ist die Lehman-Zeit für Sie?
Marco Rodzynek:
Überhaupt nicht weit weg. Es war eine schöne Zeit.  Ich habe dort viel Kameradschaft und Menschlichkeit erlebt.

Gibt es konkrete Ereignisse, an denen Sie das festmachen?
Man arbeitete jede Nacht, oft bis 1 oder 2 Uhr. Wenn einer schneller fertig war, ging er nicht einfach nach Hause, sondern blieb im Büro, um den anderen zu helfen. Es war keine Ellenbogen­gesellschaft.

Echt?
Am Anfang nicht. Später wurden Opportunisten eingestellt, und die spezielle Lehman-Kultur ging verloren.

Wie das?
Es wurden teure Leute von anderen Banken abgeworben. Denen hat man Garantien gegeben, etwa zwei mal zwei oder drei mal drei.

Was ist zwei mal zwei?
Zwei mal zwei ist ein garantierter Bonus von je zwei Millionen pro Jahr für die nächsten zwei Jahre. 

Schönes Paket.
Die Erwartung war, dass die viel Geld für die Bank verdienen würden, meist haben sie aber wenig ­gebracht.

Warum?
Die funktionierten bei Lehman nicht. Die Leute haben auch wenig miteinander gesprochen. Am Ende gab es keine offenen Gespräche mehr. Die Leute haben ihren Job gemacht und Kopf runter.

Was war das Problem?
Solchen Leuten kann man nicht wider­sprechen, die wollen es nicht hören. Ihr müsst halt härter ar­beiten, war ein Argument, das oft von oben kam, wenn etwas nicht klappte. Eine stupide Armee. Das waren wir manchmal.

War das auch ein Grund für den Konkurs?
Sicher. Ich denke, auch das oberste Management wusste nicht, was in den Abteilungen für die Hypothekenpapiere los war. Auch Leute aus dem oberen Management hatten noch kurz vor dem Konkurs so sehr an die Firma geglaubt, dass sie ihr Privatvermögen in Aktien von ­Lehman Brothers investierten.

Das ging schief, die Firma machte ­Konkurs. Wie war das für Sie?
Es war das Beste, was mir passieren konnte.

Wie bitte?
Sonst wäre ich vielleicht noch ­lange bei der Bank geblieben. Ich sagte mir immer wieder, jetzt ­mache ich noch ein Jahr. Die haben den Mitarbeitern immer genug ­bezahlt, damit diese abhängig ­blieben.

Wie viel bezahlte Lehman denn?
Der Bonus ging bis vier Mal.

Vier Mal den Grundlohn?
Ja, vier Mal 150'000 bis 200'000. Die Chefs haben darüber entschieden, wie viel man bekam. Deswegen gab es auch eine Angstkultur. Wir hatten Angst vor denen.

Deswegen wollten Sie die Firma verlassen?
Wir mussten viele Präsentationen erstellen, Hunderte Seiten Dokumentationen für die Kunden. Aber die haben das gar nicht gelesen.

Wieso machte man denn die?
Überall, wo Kunden sehr hohe ­Beträge in Rechnung gestellt ­werden, wird viel Wert auf sehr schöne, ausführliche und äusserst genaue Dokumentationen und Präsenta­tionen gelegt. Das Motto ist: lieber korrekt falsch als imperfekt richtig.

Denken Sie, es gibt wieder eine Krise wie bei Lehman?
Es wird keine Krisen mehr geben wie in der Vergangenheit. Natürlich wird es immer Leute geben, die sagen, wir sind in einer Krise. Aber heute sind alle jederzeit miteinander in Kontakt, wir sind im Zeit­alter der perfekten Information.

Jetzt ist also alles anders?
Firmen können natürlich immer noch in Konkurs gehen. Uber wäre heute insolvent, wenn Softbank die Firma nicht gerettet hätte. Es kann auch immer noch vorkommen, dass unkritisch investiert wird, etwa in Internetfirmen, die mit Geld überschüttet werden.

Aber wenn die Zinsen steigen, gibt es Probleme.
Kein Politiker will die Zinsen erhöhen. Es sind so viele Informationen vorhanden, dass es selbst die schlechten Politiker kaum mehr falsch machen können. Es gibt wesentlichere Probleme in Europa.

Zum Beispiel?
Die wirtschaftliche Machtverschiebung. Kein grosser Internetkonzern ist in Europa. Apple, Amazon, Google, Facebook, Netflix sind alle in den USA beheimatet. Die benutzen ­Europa nur als Absatzmarkt. So verstummelt Europa als Wirtschaftsstandort. Auch Steuern bezahlen die Giganten kaum in ­Europa.

Was also tun?
Man sollte die Konzerne nach Absatz in einem Land besteuern.

Zurück zu Ihnen: Arbeiten Sie noch so viel wie bei Lehman.
Ich arbeite immer noch viel, aber weniger. Gleichzeitig verdiene ich mehr und habe vor allem mehr Spass.

Wieso?
Ich bin dichter an den Kunden dran, es gibt kein grosses bürokratisches Monster mehr zwischen mir und den Kunden. Auch das Machtgehabe ist weg und die schwach­sinnige Leerlaufarbeit.

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«Stimmung wird gigantisch»: Ex-Nati-Spieler Gelson verspricht England-Party

Tue, 09/11/2018 - 13:35

Gelson kennt das King Power Stadium bestens. Der ehemalige Nati- und Leicester-Spieler prophezeit für Dienstagabend (ab 21 Uhr live bei BLICK) ein Spektakel.

Gelson Fernandes (32) ist kürzlich aus der Nati zurückgetreten. Nach 67 Einsätzen in elf Jahren. Den heutigen Test in Leicester gegen England (21 Uhr, SRFzwei live) sieht sich der Frankfurt-Söldner zuhause vor dem TV an und drückt dabei seinen Kollegen die Daumen.

Das King Power Stadium kennt er bestens, spielte er doch in der Saison 2011/12 für Leicester. Gelson verspricht ein Fussballfest: «Die Stadt bietet nicht so viel, das Stadion ist aber sensationell. Und die Stimmung wird gigantisch, da England nicht oft in Leicester aufläuft.»

«Ich habe eine Nati mit Mut gesehen»

Und was traut er der Nati nach dem 6:0-Fest gegen Island zu? Gelson: «Das Spiel gegen Island hat mir viel Freude gemacht. Ich habe eine Nati mit viel Mut und Leidenschaft gesehen.» Doch England sei ein ganz anderes Kaliber, sagt Gelson.

«Ich will jetzt nicht die Leistung der Schweizer schlecht reden, sicher nicht, aber Island war richtig platt. Die Engländer werden anders auftreten. Da muss die Schweiz gut verteidigen und versuchen schnell und zielstrebig nach vorne zu spielen.»

Das Spielfeld im King Power Stadium sei eher klein, die Fans sehr nahe am Platz. «Die machen da ganz schön viel Druck. Das müssen meine Kollegen wegstecken. Dann kommts gut», so Gelson.

Unser letzter Sieg gegen England ist übrigens schon eine gefühlte Ewigkeit her. Am 30. Mai 1981 gabs in Basel ein 2:1. Das 2:0 erzielte damals übrigens der heutige Nati-Delegierte Claudio Sulser. Seit mittlerweile 13619 Tagen warten wir mittlerweile auf einen Sieg.

Categories: Swiss News

Unterwegs in Kanada: Die besten Tipps für bärenstarke Ferien

Tue, 09/11/2018 - 13:21

Wild, wilder, Kanada! Wir haben in der Provinz British Columbia den verträumten Wells Gray Park entdeckt. Zu Besuch bei Bären, Wasserfällen und Wölfen mit Kuschelbedürfnis.

Matschige Fussabdrücke bestimmen in Kanada die Grenze zwischen Begeisterung und Euphorie – und sorgen für schlotternde Knie. Die Tatze eines Grizzlybären prangt vor mir auf dem Wanderweg, handtellergross und kaum eine halbe Stunde alt. Ich bin elektrisiert: Insgeheim hoffe ich auf die Begegnung mit dem König der kanadischen Wildnis.

Aber so nah? Lieber nicht. Ausser mir ist keine Menschenseele unterwegs; etwa zwei Wanderstunden sind es bis zum Auto und weitere 40 Minuten Fahrt bis zum Handyempfang – keine gute Voraussetzung, den Helden zu spielen. Also rufe ich in den Wald und künde mein Kommen an. Bären trollen sich ins Unterholz, wenn sie vorgewarnt werden – behauptet die Theorie.

Kanadas Westen in ein Besuchermagnet

Unterwegs bin ich in den Trophy Mountains im Wells Gray Provincial Park im Osten der Provinz British Columbia: eine Wildnis in der Grösse des Kantons Wallis, die herrlich abseits der Touristenmassen liegt. British Columbia ist der grösste Publikumsmagnet Kanadas. 5,5 Millionen Touristen kamen im letzen Jahr, davon 30 000 aus der Schweiz. Die Gründe liegen auf der Hand. Die Multi- kulti-Stadt Vancouver, die wilde Pazifikküste, die Weinbaugebiete im Okanagan Valley und die Rocky Mountains bieten viel Abwechslung und Abenteuer.

Und doch fühlt sich Kanada in der Hauptreisezeit zuweilen überfüllt an. Denn die meisten Touristen haken die gleichen Ziele ab: das Olympia-Skiresort Whistler, das Surfstädtchen Tofino und den Banff und Jasper Nationalpark, kurz hinter der Grenze zur Provinz Alberta. Doch es gibt Alternativen. British Columbia ist 23-mal grösser als die Schweiz – bei der Hälfte der Einwohner. Da bleibt viel Platz für Wildnis. Sehr viel.

 

Der Wells Gray Park ist ein Schmuckstück ohne Touristenmassen

15 Prozent der Landfläche sind von insgesamt 1029 Naturparks geschützt; jeder davon ein Schmuckstück Der Wells Gray Park ist so ein Beispiel. Nur ein Bruchteil der 5400 Quadratkilometer sind erschlossen, der Rest sind unberührte Wälder bis zum Horizont. Zwar fehlen hier die Superlativen der touristischen Hotspots, ein Stop für ein paar Tage lohnt jedoch vielleicht gerade deswegen. Der Tourismus kommt hier nämlich herrlich unaufgeregt und «handgemacht » rüber – kein Luxushotel und keine Funpark weit und breit.

Und im Städtchen Clearwater, dem Gateway zum Park, weht noch der Flair des harten kanadischen Baumfällerlebens, das ähnlich wie das Sennentum in der Schweiz stark das Selbstverständnis prägt. 40-Tönner mit Mammutstämmen stehen vor den Roadside-Dinern, in den Tankstellen stapeln sich Heftchen über Motorsägen, und in den Bars bechern Raubeine, die kein Bär erschrecken kann.

Und Abenteuer erlebt man schon beim kleinsten Spaziergang: Die häufigen Schwarzbären trifft man manchmal sogar auf dem Weg vom Pub zum Auto. In meinen zwei Wochen in der Region werde ich insgesamt 14 der herzigen Fellknäule sehen. «Hier gibts genauso viele Bären wie Füchse», erzählt man sich. Zudem sieht man Elche, Hirsche und Weisskopfseeadler – so viele, dass man irgendwann das Zählen aufgibt.

 

Grizzlys streifen durch die Landschaft

 An den  Bergflanken streifen Vielfrasse und die seltenen Grizzlys durchs Gebüsch. Und dann gibt es da noch den Wolf, mit dem ich abends Gassi gehe. Auf der Rinderranch, auf der ich mir ein Blockhäuschen gemietet habe, sorgt der schneeweisse (und zahme) Wolf für Recht und Ordnung. «Manchmal sitzen bei mir drei Bären in den Apfelbäumen, und ein Wolfsrudel pirscht über die Weiden, da brauche ich einen eindrücklichen Wachhund», so Lars, der Farmer.

Was in der Schweiz Angstschübe und Proteste auslösen würde, ist hier Alltag. «Man muss einfach wissen, wie man mit den Wildtieren zusammenlebt. Dann ist das kein Problem.» Aus geplanten drei Tagen wird schlussendlich eine Woche. Ich wandere zu den Wasserfällen, für die der Park berühmt ist, versuche mich im Fliegenfischen und reite auf einem Westernpferd durch die Landschaft – ein Gefühl wie zu Zeiten, als Pioniere auf der Suche nach Gold und Glück das wilde Land eroberten.

Und ich marschiere zu den Blumenwiesen in alpinem Gelände (manche Berge kratzen knapp an 3000 Meter) – angespornt durch die irrwitzige Hoffnung, auf Grizzlybären zu treffen, die sich jetzt Anfang Juli an den Blumen sattfressen. Mehr als den Tatzenabdruck bekomme ich allerdings nicht zu Gesicht – wahrscheinlich besser so, mutterseelenallein in der Wildnis.

 

Informationen

Hinkommen: Edelweiss Air fliegt in der Touristensaison vom Mai bis September von Zürich direkt nach Vancouver. www.flyedelweiss.com

Reinkommen: Vor der Einreise müssen Schweizer und EU-Bürger eine elektronische Einreisegenehmigung einholen. Die Beantragung des ETA geht schnell und kostet 7 kanadische Dollar. Es wird zudem ein Reisepass benötigt. www.canada.ca

Rumkommen: Ohne Mietwagen geht nichts in Kanada. Miete Sie das Auto vor der Reise online (oder im Reisebüro). Das ist um einiges günstiger als direkt vor Ort. Eine Vollkasko ohne Selbstbehalt lohnt den Aufpreis: Bei den vielen Naturstrassen kommt es leicht zu Schäden am Blech oder der Windschutzscheibe.

Reisezeit: Die Saison in British Columbia geht von Mai bis September.

Informationen: www.hellobc.com

Erlebnisse im Wells Gray Park

Westernreiten: Die Österreicherin Ursula Johnson bieten mit ihrem Mann verschiedene Ausflüge auf Westernpferde an. Diese reichen von ein paar Stunden bis zu dreitägigen Übernachtungstracks. Für das Reiten sind keine Vorkenntnisse nötig. www.westernriding-bc.com.

Mehrtageswanderungen: Der Wells Gray Park ist einer der wenigen Orte, wo man im Westen Kanadas geführt von Hütte zu Hütte wandern kann. Die Hütten gehören zu «Wells Gray Adventures», die 3 bis 5-tägige Wanderungen anbieten. www.skihike.com

Fliegenfischen: Der passionierte Angler Elia bietet Schnupperkurse im Fliegenfischen für einen halben oder ganzen Tag an. www.littlefort.com

Übernachten: In und um den Park gibt es einige Campingplätze und Zimmer auf Ranches. Auf der Nakiska Ranch kann man Doppelzimmer und Holzhütten mieten (und einen Wolf streicheln), auf Wunsch mit Halbpension. www.nakiskaranch.com

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Hanfplantagen-Überfall in Altstätten SG: Posträuber Dieter Müller muss wieder hinter Gitter

Tue, 09/11/2018 - 13:18

ALTSTÄTTEN SG - 2015 haben sechs Männer eine Hanfplantage in Altstätten überfallen – dabei haben sie zwei Männer mit einer Pumpgun lebensegefährlich verletzt. Unter den Agreifern: Posträuber Dieter Müller. Er muss nun für 12 Jahre hinter Gittern.

12 Jahre Gefängnis, eine Busse von 400 Franken und eine ambulante Massnahme: So lautet das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen gegen Dieter Müller wegen eines Überfalsl auf eine Hanfplantage in Altstätten.

Sechs Männer aus dem Raum Zürich hatten Anfang 2015 einen Überfall auf eine Hanfplantage in einer Fabrikhalle in Altstätten SG gemeinsam geplant und ausgeführt. Dieter Müller nahm dabei eine Pumpgun mit, schoss auf zwei Bewacher der Anlage und verletzte sie schwer. Die Täter flüchteten und riefen eine Ambulanz zum Tatort.

Das Kreisgericht Rheintal verurteilte Müller 2017 wegen mehrfacher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Zudem ordnete es eine stationäre Therapie an. Gegen diese wehrte er sich Ende August vor Kantonsgericht «mit Händen und Füssen».

Mit Erfolg: Das Gericht ordnet eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Bei der Freiheitsstrafe geht das Kantonsgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren hinaus und verhängt für Müller eine Haftstrafe von 12 Jahren. 

Dem Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, muss Müller eine Genugtuung von 85'500 Franken bezahlen, dem zweiten Opfer eine Summe von 28'500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieter Müller ist mehrfach vorbestraft und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er war 1997 beim spektakulären Überfall auf die Fraumünsterpost in Zürich dabei, als fünf Männer 53 Millionen Franken erbeuteten. Sie wurden alle gefasst. (SDA/fr)

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Stammtisch-Tour: Bligg ist ein Appenzeller

Tue, 09/11/2018 - 13:03

HERISAU - Der Mundart-Rapper setzt sich mit seinen Fans an einen Tisch: Bligg ist auf Stammtisch-Tour – und nimmt kein Blatt vor den Mund.

Die Herzen der Stammtisch-Runde gewinnt Bligg (41) im Nu. Nicht nur, weil er als Erstes eine Runde von seinem Tannenschnaps auftischt. «Ich bin ein Appenzeller», verkündet er. Der Jubel der Gäste in Herisau ist ihm sicher, die Amadeus Bar ist voll bis auf den letzten Quadratzentimeter. Hier startet Bligg seine Tour, vier Beizen besucht er in Anlehnung an seinen Song «Stammtisch». Hier wird nicht gesungen, sondern geredet. «Ich will die Region kennenlernen und wissen, wie die Leute hier ticken», so der Mundart-Rapper, der von der Ostschweiz schwärmt. Hier hat er seinen musikalischen Durchbruch gefeiert und: «Ich habe auch schon der einen oder anderen Dame aus der Region meine Briefmarkensammlung gezeigt», witzelt Bligg.  

«Man trifft mich auf Hüpfburgen»

Die Runde ist auch Gelegenheit, dem Schweizer Star auf den Zahn zu fühlen. Stammgast Martin Plattner (49) nimmt kein Blatt vor den Mund: «Was machst du denn neben der Musik, spielst du Tennis oder so?» Bligg kontert locker: «Ich bin Papi eines 3-jährigen Sohnes. Man trifft mich auf Hüpfburgen und beim Spazieren.» 

Wer Bligg erleben möchte, heute Dienstag ist er um 18.30 Uhr im Landgasthof Linde, Müswangen LU

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E-Voting: Nationalrat will E-Voting nicht stoppen

Tue, 09/11/2018 - 12:50

Der Nationalrat will die Entwicklung des E-Votings nicht stoppen. Er hat am Dienstag parlamentarische Initiativen aus den Reihen der SVP und der Grünen abgelehnt. Die Initianten warnten vergeblich vor den Risiken.

Franz Grüter (SVP/LU) forderte, dass Versuche zur elektronischen Stimmabgabe während mindestens vier Jahren ausgesetzt werden. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) wollte gesetzlich verankern, dass alle wesentlichen Schritte zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen ohne besondere Sachkenntnis öffentlich überprüfbar sein müssen.

Der Nationalrat lehnte die Vorstösse mit 98 zu 80 Stimmen bei 16 Enthaltungen beziehungsweise 99 zu 80 Stimmen bei 15 Enthaltungen ab. Diese sind damit erledigt. Weitere Debatten über das E-Voting werden aber folgen.

Der Bundesrat hat im Juni beschlossen, in der zweiten Jahreshälfte eine Vernehmlassung zu eröffnen. Er will das E-Voting in der Schweiz generell ermöglichen, als dritten ordentlichen Stimmkanal. Die Kantone sollen aber nicht dazu verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe anzubieten.

Die Vorlage des Bundesrates werde eine breite Diskussion über die Chancen und Risiken von E-Voting erlauben, lautete der Tenor im Rat. Auch werde sie ermöglichen, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Entwicklungen zu blockieren sei der falsche Weg, um Probleme zu lösen, sagte Marco Romano (CVP/TI) im Namen der Kommission. Matthias Jauslin (FDP/AG) erinnerte daran, dass der Bund nach dem Prinzip «Sicherheit vor Tempo» vorgehe.

Die Informatikexperten Grüter und Glättli versicherten, sie seien nicht technikfeindlich, im Gegenteil. Die Risiken seien aber zu gross. Die Befürworter würden nicht müde zu betonen, dass E-Voting sicher sei, sagte Grüter. «Aus meiner Sicht ist dies blauäugig und naiv - wenn ich sehe, was weltweit passiert, sogar fahrlässig.»

Grüter erinnerte an die zunehmenden Cyberangriffe und versuchten Wahlmanipulationen. In den USA habe der Geheimdienst NSA E-Voting-Systeme als «hochinteressante Angriffsziele» bezeichnet. Auf dem Spiel stehe das Vertrauen in die Demokratie, sagte Grüter.

Auch Glättli betonte, Vertrauen sei die Basis der Demokratie. Die Schweizer Demokratie sei nicht nur deshalb speziell, weil mehr abgestimmt werde als anderswo, sondern auch deshalb, weil es Respekt gebe. Den Respekt der Mehrheit vor der unterlegenen Minderheit, aber auch den Respekt der Minderheit, die das Resultat akzeptiere, weil sie wisse, dass es korrekt zustande gekommen sei.

Aktuell befindet sich die elektronische Stimmabgabe im Versuchsbetrieb. Durchgeführt wurden über 200 Versuche. Seit 2004 haben insgesamt 14 Kantone einem Teil der Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht.

Zurzeit wird E-Voting in acht Kantonen angeboten. In manchen Kantonen werden sowohl Auslandschweizer als auch inländische Stimmberechtigte zu den Versuchen zugelassen, in anderen können einzig die im Ausland wohnhaften Stimmberechtigten elektronisch abstimmen.

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Netzqualität am wichtigsten: So wählen die Schweizer ihr Handy-Abo

Tue, 09/11/2018 - 12:47

ZÜRICH - ZH - Die Schweizer Handynutzer sind im grossen und ganzen mit ihrem Mobilfunkanbieter zufrieden. Viele stören sich zwar an den hohen Gebühren fürs Telefonieren in das und aus dem Ausland, den Anbieter deswegen zu wechseln ziehen aber nur wenige in Betracht.

Für die Meisten steht nämlich die Netzqualität im Vordergrund. «Eine hohe Netzqualität ist das A und O für Schweizer Mobilfunkkunden. Anbieter, die hierbei sparen, sägen am eigenen Ast», fasst Telekomexperte Ralf Beyeler vom Internetvergleichsdienst Moneyland die Ergebnisse einer Umfrage unter knapp 1'500 Teilnehmern zusammen.

Stehen Kunden vor der Wahl eines neuen Mobilfunkangebots, sind ihnen laut der Befragung neben den Hauptkriterien Netzabdeckung und -qualität vor allem der Preis und die Gesprächsqualität wichtig. Weniger Aufmerksamkeit widmen sie hingegen dem Kundendienst, Rabatten und verbilligten Smartphones sowie der Benutzung des Handys im Ausland, dem sogenannten Roaming.

Rabatte beim Kauf müssen nicht ausschlaggebend sein

Interessant sei, dass ein vergünstigtes Smartphone nur für knapp die Hälfte der Befragten ein wichtiges Kriterium sei, erklärte Beyeler. «Die Kunden sollten bedenken, dass bei der Abowahl nicht ein möglichst hoher Rabatt oder ein vergünstigtes Smartphone relevant sein sollten, sondern die Gesamtkosten.» Oftmals sei ein günstiges Angebot ohne Rabatt und ohne vergünstigtes Smartphone billiger als ein teures Angebot mit einem hohen Rabatt.

Gerade bei den Kosten fürs Telefonieren ins Ausland oder aus den Ferien, zeigt sich aber laut Beyeler immer noch eine hohe Unzufriedenheit: «Das verwundert kaum», so der Experte, «denn die Roaming-Preise sind trotz jährlichen Preissenkungen immer noch hoch.»

Viele Kunden liessen aber diesen Bereich bei der Wahl eines Abos ausser Acht. Böse Überraschungen gebe es erst, wenn die hohe Handyrechnung ins Haus flattere. Konkret seien Anrufe ins Ausland allerdings nur für gut ein Drittel der Befragten wichtig. Damit bilde dieses Auswahlkriterium das Schlusslicht.

Grosse Altersunterschiede

Die Unterschiede zwischen den Altersgruppen seien aber markant: Bei den 19- bis 25-Jährigen sind es gerademal 27 Prozent, welche das Telefonieren aus dem Ausland für wichtig halten. Bei den 50- bis 74-Jährigen sind es bereits knapp die Hälfte die auf Roaming-Gebühren achten.

«Jüngere Kunden wissen meistens, dass sie die teuren Mobilfunktarife für Anrufe ins Ausland via WhatsApp, Skype, Facebook und Co. umgehen können», erklärt Beyeler. Für viele Kunden seien daher Telefonate ins Ausland via Mobilfunk gar nicht nötig.

Daher sei es auch nicht erstaunlich, dass die Meisten zwar Probleme mit den hohen Gebühren hätten, dem Anbieter aber dennoch die Stange hielten, erklärte Beyeler. Mit 58 Prozent sind eine deutliche Mehrheit der Befragten seit mehr als fünf Jahren beim selben Anbieter.

Die grösste Kundenbindung hat dabei der Branchenprimus Swisscom. Beim Telekomriesen sind knapp neun von zehn Abonnenten seit mindestens fünf Jahren dabei. Bei Sunrise sind es immerhin noch gut zwei Drittel und bei Salt knapp 60 Prozent. Aber auch Nischenanbieter wie M-Budget kommen auf Werte von 42 Prozent.

Die geringe Wechselbereitschaft hänge mit dem Umstand zusammen, dass für viele Umfrageteilnehmer die Vertragsbestimmungen nicht zentral seien. Für nicht einmal die Hälfte seien Kündigungsfristen bei der Wahl des Mobilfunkanbieters oder Mindestvertragslaufzeiten ein wichtiges Kriterium. (SDA)

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Prozess: Gericht erhöht Strafe für Haupttäter

Tue, 09/11/2018 - 12:42

ST. GALLEN - SG - 12 Jahre Gefängnis, eine Busse von 400 Franken und eine ambulante Massnahme: So lautet das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen gegen den Haupttäter eines Überfall auf eine Hanfplantage in Altstätten.

Sechs Männer aus dem Raum Zürich hatten Anfang 2015 einen Überfall auf eine Hanfplantage in einer Fabrikhalle in Altstätten SG gemeinsam geplant und ausgeführt. Einer von ihnen nahm eine Pumpgun mit, schoss auf zwei Bewacher der Anlage und verletzte sie schwer. Die Täter flüchteten und riefen eine Ambulanz zum Tatort.

Das Kreisgericht Rheintal verurteilte den Schützen 2017 wegen mehrfacher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Zudem ordnete es eine stationäre Therapie an. Gegen diese wehrte sich der 42-jährige Chauffeur Ende August vor Kantonsgericht «mit Händen und Füssen».

Mit Erfolg: das Gericht ordnet eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Bei der Freiheitsstrafe geht das Kantonsgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren hinaus und verhängt für Haupttäter eine Haftstrafe von 12 Jahren.

Dem Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, muss er eine Genugtuung von 85'500 Franken bezahlen, dem zweiten Opfer eine Summe von 28'500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann ist mehrfach vorbestraft und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er war 1997 beim spektakulären Überfall auf die Fraumünsterpost in Zürich dabei, als fünf Männer 53 Millionen Franken erbeuteten. Sie wurden alle gefasst.

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Bei Cannabis wird weiter auf Repression gesetzt: Nationalrat gegen Hanf-Gesetz

Tue, 09/11/2018 - 12:37

Der Nationalrat will kein Hanfgesetz. Er hat heute Dienstag eine parlamentarische Initiative der Grünen abgelehnt, die eine umfassende Regulierung von Cannabis verlangten. Der Entscheid könnte der Cannabis-Initiative neuen Schub geben.

Geht es nach den Grünen, regelt künftig ein Hanf-Gesetz den Anbau, Handel, Konsum, Jugendschutz und die Besteuerung. Doch der Nationalrat hatte heute kein offenes Ohr für die Baselbieter Nationalrätin Maya Graf (56/Grüne). Sie plädierte vergeblich für einen verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis.

Alkohol und Tabak seien Genuss-, aber auch Suchtmittel und würden deshalb reguliert, warb Graf im Bundeshaus und wollte das gleiche für Cannabis erreichen.

Für die Grünen hat das Verbot versagt

Rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung habe bereits Hanf konsumiert, argumentierte Graf. Schätzungsweise 300'000 Personen täten es regelmässig - trotz Bestrafung. 2015 habe die Polizei 45'700 Verzeigungen und Bussen wegen Hanfbesitz ausgesprochen. Graf bezifferte die jährlichen Kosten auf 200 Millionen Franken. «Das Verbot hat versagt», stellte sie fest.

Die gescheiterte Repression untergrabe die Glaubwürdigkeit der Prävention. Die Kriminalisierung bringe einen florierenden Schwarzmarkt hervor. Die Zusammensetzung der Ware werde nicht kontrolliert. Ausserdem entgingen der öffentlichen Hand Steuern zwischen 300 und 600 Millionen Franken jährlich.

Unterstützung erhielten die Grünen von der Linken, Teilen der FDP, Grünliberalen und BDP. Es sei Zeit, den Wildwuchs zu beenden, sagte etwa der Berner BDP-Nationalrat Lorenz Hess (57). Seiner Meinung nach ist es sinnlos, wenn die Polizei ihre Kräfte dafür einsetzt, Kiffer zu jagen.

Gegner befürchten Aufweichung des Jugendschutz

Die Mehrheit des Nationalrats überzeugten diese Argumente nicht. Hanf sei keine harmlose Droge, argumentierte Kommissionssprecher Mauro Tuena (46). Viele Jugendliche kifften schon auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, und das führe zu grossen Problemen.

Laut dem Zürcher SVP-Nationalrat würde ein Hanfgesetz den Jugendschutz behindern. Beim Alkohol funktioniere dieser ebenfalls nur mässig.

Die Mehrheit des Nationalrats vertraut auch weiterhin auf Repression. Die vorberatende Kommission hatte in ihrem Bericht gefordert, dass den Schulen ein besonderes Augenmerk gelten müsse. Der erste Kontakt mit Hanf finde häufig schon früh statt. Mit einer konsequenten Durchsetzung der Ordnungsbussen könnte bereits heute ein effektiver Jugendschutz erreicht werden, heisst es im Bericht.

Wird jetzt die Cannabis-Initiative lanciert?

Die parlamentarische Initiative der Grünen scheiterte schliesslich mit 104 zu 89 Stimmen. Tuena hat den Nationalrat zuvor daran erinnert, dass bisher sämtliche Anstrengungen für eine Liberalisierung von Cannabis im Sand verliefen. Die Initiative «für eine vernünftige Hanfpolitik» ist im Jahr 2008 mit wuchtigen 64 Prozent abgelehnt worden.

Was das für Folgen für die angekündigte Cannabis-Initiative hat, ist noch offen. Deren Start war zuletzt im April 2018 verschoben worden. Der Verein «Legalize it» wollte sich vergangene Woche in einem Newsletter nicht über den Lancierungstermin äussern.

Seinen Wunsch nach einer «konsumentenfreundlicheren Gesetzesregelung» hat der Verein aber bestätigt. «Wir möchten mitreden. Und dies ist mit einer Volksinitiative auch möglich.» (awi/sda)

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Bundesgericht: Wohnung zu Unrecht wegen Hund gekündigt

Tue, 09/11/2018 - 12:21

Eine Genossenschaft durfte einem Husky-Besitzer trotz Tierhalteverbots nicht die Wohnung kündigen - weil der Mann nicht Genossenschaftsmitglied war, sondern ein einfacher Mieter. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Genossenschaft abgewiesen.

Der Mann war im September 2005 eingezogen. Die Statuten der Genossenschaft untersagten damals das Halten von Hunden und anderen Tieren. Zwei Jahre später wurden die Statuten dahin gehend geändert, dass die Mieter nicht mehr zwingend Genossenschaftsmitglieder sein mussten.

Sie konnten neu auch «einfache Mieter» werden. Damit unterlagen sie den Mietrechtsregeln des Kantons Waadt. Der Mann entschied sich für diese Variante.

Als sich der Mieter 2015 einen Husky zulegte, kündigte die Genossenschaft dem Mann den Mietvertrag. Sie berief sich dabei auf das in den Statuten der Genossenschaft festgehaltene Tierhalteverbot. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil festhält.

Die Lausanner Richter bestätigen den Entscheid des Kantonsgerichts Waadt. Dieses hatte entschieden, die Genossenschaft könne nicht davon ausgehen, dass sich der Mietvertrag mit dem Husky-Besitzer 2007 nicht verändert habe und für ihn weiter die Statuten gelten würden.

Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, dass der Hundehalter ein einfacher Mieter sei und nicht mehr in einem genossenschaftlichen Verhältnis zu Kooperative stehe.

Weil der Mieter seinen Status gewechselt habe, unterstehe er den Mietrechtsregeln des Kantons Waadt. Aus diesem Grund habe er sich in Treu und Glauben auf die dort geltenden Bestimmungen für das Halten eines Hundes stützen dürfen. (Urteil 4A_329/2018 vom 28.08.2018)

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Hurrikan «Florence» nähert sich der US-Ostküste: «Es ist einer der schlimmsten Stürme»

Tue, 09/11/2018 - 12:20

Am Donnerstag könnte Hurrikan «Florence» auf Land treffen und für grosse Schäden sorgen. Davor warnt US-Präsident Donald Trump und die Katastrophenschutzbehörde.

Angesichts des herannahenden Hurrikans «Florence» hat US-Präsident Donald Trump die Bewohner der US-Ostküste zur Vorsicht aufgerufen. «Dies ist einer der schlimmsten Stürme an der Ostküste seit vielen Jahren. Bitte seid vorbereitet, seid vorsichtig und bringt euch in Sicherheit», erklärte Trump am Montagabend auf Twitter.

Im US-Bundesstaat South Carolina sollte am Dienstag die Evakuierung von einer Million Menschen beginnen. Nach Angaben des Nationalen Hurrikan-Warnzentrums (NHC) soll das Zentrum des Wirbelsturms am Donnerstag auf die Küste treffen. «Florence» wurde im Laufe des Montags auf der fünfstufigen Hurrikan-Skala von Kategorie eins auf Kategorie vier hochgestuft.

Hamsterkäufe in Supermärkten

In 26 von 46 Bezirken von South Carolina blieben die Schulen ab Dienstag geschlossen. In der Hafenstadt Charleston kontrollierten Mitarbeiter der Stadt Gullys und Abwasserkanäle. Küstenbewohner brachten Spanplatten vor ihren Fenstern an und füllten Sandsäcke, um ihre Häuser vor starken Winden und Wassermassen zu schützen. Bei Hamsterkäufen in Supermärkten versorgten sich viele Menschen mit Trinkwasser und Lebensmitteln.

Der Gouverneur von South Carolina, Henry McMaster, hatte am Montag angeordnet, einen fast 320 Kilometer langen Küstenabschnitt zu evakuieren. Bis zu eine Million Menschen in der Region wurden aufgerufen, sich ab Dienstagmittag (18.00 Uhr MESZ) in Sicherheit zu bringen. «Dies ist ein sehr gefährlicher Hurrikan», sagte McMaster. Daher dürfe kein Risiko eingegangen werden. Die Evakuierung sei «zwingend, nicht freiwillig».

Zerstörerische Winde erwartet

Die Katastrophenschutzbehörde Fema warnte am Montagabend, «Florence» könne zu «möglicherweise lebensgefährlichem Hochwasser und zerstörerischen Winden» in den Bundesstaaten North und South Carolina sowie Virginia führen. Die drei Bundesstaaten hatten bereits am Wochenende den Notstand ausgerufen, um die Vorbereitungen zu beschleunigen.

Am Dienstag und Mittwoch sollte «Florence» zwischen den Bahamas und Bermuda hindurch in Richtung der US-Ostküste ziehen, wo er am Donnerstag erwartet wurde. Bis dahin werde sich «Florence» zu einem «extrem gefährlichen, bedeutenden Hurrikan» auswachsen, erklärte das NHC.

Der Nationale Wetterdienst warnte die Bevölkerung davor, sich nur auf den Weg des Hurrikans zu konzentrieren. «Bedeutende Auswirkungen» würden schon deutlich vor der Ankunft des Auges des Hurrikans an der Küste zu spüren sein. (SDA)

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Elektrisches Fahren kommt auf Touren: Jetzt sind E-Tankstellen ausgeschrieben

Tue, 09/11/2018 - 12:16

Ab sofort können Unternehmen ihr Gesuch für den Bau und Betrieb von E-Tankstellen auf Rastplätzen einreichen. Sie müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Die Frist läuft bis am 11. Dezember.

Dies teilte das Bundesamt für Strassen (Astra) heute Dienstag mit.

Seit der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Anfang Jahr in Kraft ist, kann das Astra Bewilligungen für den Bau und Betrieb von Ladestationen auf Rastplätzen erteilen. Um ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten, werden diese nicht einzeln, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätze vergeben, wie das Astra weiter schrieb.

Wegen der hohen Investitionskosten sollen die Bewilligungen 30 Jahre gültig sein. Das Astra stellt dafür aber eine Reihe von Bedingungen: So muss die Ladeleistung der E-Tankstellen mindestens 150 Kilowatt betragen.

Die Energie soll mehrheitlich aus erneuerbaren Quellen sowie aus schweizerischer Produktion stammen, und es müssen mindestens die drei gängigsten Steckertypen (CCS; CHAdeMO und Type 2) vorhanden sein. Die Bezahlung muss mit gebräuchlichen Zahlungsmitteln vor Ort und ohne vorgängige Registrierung oder Kundenkarte möglich sein.

Während die Raststätten mit Restaurants und Tankstellen unter kantonaler Hoheit stehen, ist für die Rastplätze mit WC und eventuell einem Imbissstand der Bund zuständig. Die Ladestationen sollen dort von privaten Investoren gebaut und betrieben werden.

Vorfinanzierung nötig

Weil die Strominfrastruktur auf den Rastplätzen aber nicht für Schnellladestationen ausgelegt ist, wird der Bund die dafür notwendige Anschlussleistung vorfinanzieren. Das Astra rechnet mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken pro Rastplatz.

Diese Kosten würden den Betreibern dann über ein Entgelt verrechnet. Ausserdem werden die privaten Firmen verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Vergabeentscheid fünf Rastplätze eines Paketes mit einer Ladestation auszurüsten. Die ersten Schnellladestationen dürften somit nicht vor Ende 2019 eröffnet werden können.

Mit einem leistungsstarken Netz von Ladestationen will der Bund die Verbreitung von Elektroautos auf Schweizer Strassen fördern. Gemäss Astra gibt es entlang des 1850 Kilometer langen Nationalstrassennetzes rund 100 Rastplätze und 59 Raststätten. Ende März standen auf 24 Raststätten Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge, 14 weitere waren zu diesem Zeitpunkt in Planung. (SDA)

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Volksrechte: Offener Streit um Staatsvertragskündigungen

Tue, 09/11/2018 - 12:15

Der Streit zwischen Bundesrat und Parlament darüber, wer für die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig ist, geht in eine weitere Runde. Der Ständerat hat es am Dienstag abgelehnt, für die neuen geplanten Regeln die Verfassung zu ändern.

Er folgte mit 34 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen seiner vorberatenden Kommission, die einstimmig beschlossen hatte, nicht auf die vom Bundesrat beantragte Verfassungsänderung einzutreten. Stützt der Nationalrat diesen Entscheid, wird die neue Kündigungsregel für Abkommen per Gesetz geregelt.

Derzeit hält sich der Bundesrat alleine für zuständig. Mit der neuen Kompetenzverteilung ist er zwar einverstanden. Er ist aber der Auffassung, dass dafür eine Verfassungsänderung notwendig ist. Er begründet das unter anderem mit der Tatsache, dass auch die Zuständigkeit für den Abschluss in der Verfassung geregelt ist.

Zudem hält die Regierung die neue Regelung für einen Ausbau der Volksrechte, die in der Verfassung geregelt werden müsste. Der Ständerat sieht dies anders.

Der entsprechende Gesetzesentwurf war am Dienstag ebenfalls Thema in der kleinen Kammer. Nach deren Meinung soll künftig festgehalten sein, dass jene Instanz ein Abkommen ändern oder kündigen kann, die auch für den Abschluss zuständig war. Je nach Bedeutung des Vertrags ist das der Bundesrat, das Parlament oder allenfalls das Volk.

Gleichzeitig will die kleine Kammer ausdrücklich im Gesetz festhalten, dass der Bundesrat für den Abschluss und neu auch für die Änderung und die Kündigung von Verträgen mit beschränkter Tragweite zuständig ist.

Der Gesetzesentwurf stellt auch klar, dass der Bundesrat einen Vertrag selbständig, das heisst ohne vorgängige Genehmigung durch die Bundesversammlung, kündigen muss, wenn eine Verfassungsbestimmung die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages unmissverständlich verlangt.

Dies gilt ausschliesslich bei direkt anwendbaren Verfassungsbestimmungen, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Kündigung keinen Ermessensspielraum offenlassen. Ein Beispiel wäre im Falle ihrer Annahme die Begrenzungsinitiative der SVP, die vom Bundesrat zwingend die Kündigung des Freizügigkeitsvertrags mit der EU fordert.

Wenn hingegen andererseits die Selbstbestimmungsinitiative fordert, völkerrechtliche Verträge seien «nötigenfalls» zu kündigen, falls völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesverfassung widersprechen, so kann die Beurteilung der Notwendigkeit der Kündigung nicht dem Bundesrat überlassen bleiben; diese Frage muss durch die Bundesversammlung und im Falle eines Referendums durch das Volk beantwortet werden können.

Eine Minderheit im Ständerat wollte auf diese Bestimmung verzichten, unterlag aber mit 21 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. SP- und CVP-Vertreter argumentierten vergeblich, dass die Bestimmung auch Unklarheit schaffen könnte, indem sie missverstanden werden könnte als verbindlicher Auftrag an den Bundesrat zur selbständigen Kündigung auch in Fällen, in welchen ein Ermessensspielraum besteht.

In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat dem Bundesgesetz mit 34 zu 4 Stimmen zu. Als nächstes entscheidet der Nationalrat über die Vorlage.

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Wegen Werbung mit umstrittenen Footballer: Bürgermeister in New Orleans verbietet Nike

Tue, 09/11/2018 - 12:07

NEW ORELEANS USA - Trump bezeichnete ihn als «Hurensohn», Nike macht neu Werbung mit ihm. Protestauslöser Colin Kaepernick polarisiert. Nun will ein US-Bürgermeister gar Nike im öffentlichen Raum verbieten.

American-Football-Quarterback Colin Kaepernick ist das neue Aushängeschild einer grossen Jubiläumskampagne von Nike. (Blick berichtete) Gefeiert wird der 30. Geburtstag des weltberühmten Slogans «Just do it». Mit seinem Hymnen-Protest, bei dem er vor den Spielen der NFL beim Abspielen der amerikanischen Hymne auf die Knie ging, um auf Polizeigewalt und Rassendiskriminierung aufmerksam zu machen, schlug er politische Wellen bis ins Weisse Haus: Trump nannte ihn unter anderem auf Twitter einen «Hurensohn».

Das neue Nike-Testemonial schlägt auch nun wieder grosse Wellen. In den sozialen Medien gehen derweil Bilder und Videos von angezündeten Nike-Schuhen viral.

Der Tenor ist ziemlich einschlägig: «Nike zwingt mich zwischen meinen Lieblingsschuhen und meinem Land zu wählen – ich wähle mein Land.»

Nun zieht dieser Shitstorm noch grössere Kreise: In Kenner, einem Vorort von New Orleans, liess der Bürgermeister sogar anordnen, dass Sportklubs keine Nike-Artikel mehr kaufen dürfen. Sonst droht ihnen der Rausschmiss aus den öffentlichen Hallen und Parks. Und ebenfalls sollten sie keine öffentlichen Unterstützungsgelder mehr erhalten. 

Auch die Nike-Aktien mussten unter dem neuen Werbevertrag leiden. Aber so medienwirksam die brennenden Schuhe und Boykotte auch sind, der Absatz des Sportriesen hat sich erholt. Wie das Nachrichtenportal «Watson» berichtet, schloss die Nike-Aktie am Montag mit über zwei Prozent im Plus. Sie steht damit wieder auf gleich hohem Niveau wie vor Bekanntgabe des Kaepernick-Vertrags. (nbb)

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Küblböcks Ex-Freund hofft auf ein Wunder: «Er wollte sich nicht umbringen»

Tue, 09/11/2018 - 12:00

Am Sonntagmorgen stürzte sich Daniel Küblböck vom Kreuzfahrtschiff Aidaluna ins Meer – seither fehlt vom Sänger jede Spur. Doch sein Ex-Freund gibt die Hoffnung nicht auf und erklärt, warum er nicht an einen Selbstmord des «DSDS»-Stars glaubt.

Die Hoffnung auf ein Happy End im Drama um Daniel Küblböck (33) schwindet immer mehr: Die kanadische Küstenwache hat die Suche nach dem verschwundenen «DSDS»-Star gestern Abend eingestellt. «Leider hat es keine Spur von Küblböck gegeben», sagte ein Sprecher. Der deutsche Sänger war am frühen Sonntagmorgen vom Kreuzfahrtschiff Aidaluna ins Meer gesprungen.

«Ein kleiner Funken Hoffnung bleibt»

Absicht oder Unfall? Küblböcks Ex-Freund Robin Gasser, glaubt nicht, dass sich der 33-Jährige etwas antun wollte: «Daniel geht immer mit seiner Oma in den Urlaub», erklärt Gasser «t-online» und meint damit die deutsche Millionärin Kerstin Elisabeth Kaiser (75), die den Sänger vor einigen Jahren adoptiert hat. Die beiden hätten ein sehr enges Verhältnis, und Daniel würde ihr das niemals antun. «Er wollte sich nicht umbringen», ist sich Gasser sicher. «Gehen wir doch mal davon aus, er hat sich entschieden, eine Frau zu werden – gerade dann bringt man sich doch nicht um, weil man sich psychisch darauf einstellt und sich darauf freut, endlich so sein zu können, wie man will.» Für den Make-up-Artisten steht fest: «Für mich ist es ein Unfall, und ein kleiner Funken Hoffnung bleibt. Und solange mir dieser Funke nicht genommen wird, lebt er, und egal, was passiert, er wird in mir weiterleben.»

Mobbing an Schauspielschule

Vieles spricht dafür, dass Küblböck vor seinem Verschwinden unter psychischen Problemen litt. Auf seiner Facebookseite klagte der Sänger über Mobbing an der Schauspielschule: «Ich muss diesen Schmerz der letzten Monate erst noch verkraften. Dieses monatelange Mobben in meiner Klasse hat mich doch zutiefst in meiner Seele erschüttert.» Und weiter: «Am schlimmsten fand ich, dass unsere Dozentin nicht eingegriffen hat.» Küblböcks Schule weist die Anschuldigungen des Sängers «strikt zurück». Mitschüler beschreiben den Entertainer gegenüber «Bild» als «Sonderling». (brc)

 

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Uno-Bericht: 821 Millionen Menschen müssen hungern

Tue, 09/11/2018 - 11:57

Rom – Die Zahl der hungerleidenden Menschen in der Welt steigt wieder - unter anderem als Folge von Konflikten und Klimawandel. Im Jahr 2017 hatten 821 Millionen Menschen, etwa jeder neunte Erdbewohner, zu wenig zu essen.

Dies teilten die Landwirtschaftsorganisation (FAO) und weitere Uno-Organisationen am Dienstag in Rom mit. Im Vorjahr seien es noch rund 804 Millionen gewesen. Demnach haben weltweit 22 Prozent aller Kinder unter fünf Jahren - insgesamt 151 Millionen - Wachstumsverzögerungen.

Jahrelang sank die Zahl der Hungerleidenden, bis zum Jahr 2030 wollen die Vereinten Nationen den Hunger in der Welt eigentlich ganz abschaffen. «Der Welthunger stieg in den letzten drei Jahren an und erreicht wieder Werte wie vor einem Jahrzehnt», heisst es nun in dem Bericht. Die Lage verschlimmere sich in den meisten Regionen Afrikas sowie in Südamerika, heisst es in dem Bericht.

Die Uno betonen, dass neben Konflikten und Wirtschaftskrisen auch Klimaveränderungen stark zum Anstieg der Hungerleidenden beitragen. Die Zahl und der Anteil unterernährter Menschen sei deutlich höher in Ländern, die extremes Klima erlebten - etwa mehr Dürreperioden oder unregelmässige Regenzeiten.

Den Bericht erarbeitete die FAO zusammen mit dem Uno-Kinderhilfswerk (Unicef), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Welternährungsprogramm (WFP) und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD). (SDA)

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Obschon Aline J. (48) gut integriert ist: Behörden wollen Domina nicht einbürgern

Tue, 09/11/2018 - 11:42

ZÜRICH - Sie ist nicht vorbestraft, hat keine Schulden. Doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) will Aline J.* (48) nicht einbürgern, weil sie eine verheiratete Domina ist. Die Behörde vermutet eine Scheinehe. BLICK hatte Akteneinsicht.

Aline J.* (48) alias Domina «Sandy» hat nur einen Wunsch: endlich Schweizerin werden. Doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellt sich quer. Der Grund: Die Milieudame ist zwar weder vorbestraft noch verschuldet, aber mit einem früheren Kunden verheiratet. BLICK erhielt in dem Fall nun Akteneinsicht.

«Wir möchten darauf hinweisen, dass die Integration nicht zu beanstanden ist», schreibt das SEM im vergangenen Februar an Aline J. Dennoch fand die Behörde ein Hindernis: Der Beweis einer ehelichen Gemeinschaft im Sinne des Bürgerrechtsgesetzes sei nicht erstellt. Dabei hatte das Zürcher Migrationsamt, wo die Domina wohnt und ihren Kunden den Hintern versohlt, ihr Gesuch ohne Einwände durchgewunken. 

Seit drei Jahren läuft das Verfahren

Seit drei Jahren läuft das Verfahren schon. 2015 stellte Aline J. ein Gesuch um eine erleichterte Einbürgerung. «Die Schweiz ist seit bald drei Jahrzehnten meine Heimat», sagt die Domina, die einst aus Ex-Jugoslawien einreiste, in akzentfreiem Züri-Deutsch zu BLICK. «Hier fühle ich mich wohl, hier sind mein Mann, meine Freunde.»

Nach zwei gescheiterten Ehen heiratete Aline L. 2011 ihre heutige Liebe, den Schweizer Versicherungsmanager Hans O.* (59). Die beiden hatten sich vor 20 Jahren kennengelernt. Hans war ihr Kunde.

Dem SEM erscheint dies zweifelhaft. Es verlangte von den Zürcher Behörden auch wegen des «verdächtig» grossen Altersunterschieds des Paars weitere Abklärungen. Die Polizisten fanden zudem heraus, dass Aline J. über zwei Wohnsitze verfügt. Pikant: Bei einer der Adressen prangte der Name eines anderen Mannes auf dem Briefkasten. 

Eine verdächtige WG, ein weiterer Mann

Die Milieudame erklärt, sie habe mit ihrem Kollegen früher in einer WG gelebt. Da auch ihr Ehemann mit dem alten WG-Kollegen befreundet sei, suche man nun eine grössere Bleibe für alle drei. Und ja: Bei der anderen Adresse handle es sich um die eheliche Wohnung. Die Domina ergänzt: «Der Beamte meinte zudem, dass sich mein Beruf nicht mit den Bestimmungen vereinbaren lasse.»

Auf der Moral-Frage reitet das SEM auch in seinem letzten Brief herum. O-Ton: «Die Ehegatten würden einander insbesondere Treue und Beistand schulden.» Die Berner Schweizermacher sind alarmiert und stellen Aline L. einen neuen Fragenkatalog zu. Hauptfokus ist die Ehe. Denn mittlerweile war die 3er-WG Wirklichkeit geworden.

Gemäss den Bundesbeamten ist dies nämlich ein weiteres Indiz, dass es sich bei der Beziehung von J. und O. nicht um eine Heirat aus Liebe, sondern einzig um eine freundschaftliche Verbindung handeln würde. Ihr Urteil: «Dass ein Liebespaar eine Wohnung mit einem gemeinsamen Freund bezieht / teilt, erscheint ungewöhnlich. Was sagen Sie dazu?»

Immer offen geantwortet

Auf die amtlichen Fragen antwortet die Domina offen: «Hans ist noch immer sehr verliebt in mich und verehrt mich als beste und einzige Frau.» Schon früher hatte Aline J. den Beamten zahlreiche Ferienfotos und Kopien von Hotelreservationen zukommen lassen.

«Damit können wir aufzeigen, dass unsere Mandantin mit ihrem Mann vieles unternimmt», sagt ihr Rechtsanwalt Christoph Zobl. Und wettert gegen antiquierte Moralvorstellungen: «Eine verheiratete Prostituierte kann genau gleich wie Frauen aus anderen Berufsgruppen eine eheliche Gemeinschaft leben. Die gegenteilige Auffassung beruht auf längst überholten Werten.»

Aline L. und ihr Ehemann Hans hoffen weiter auf einen positiven SEM-Entscheid – damit ihrem Glück nichts mehr im Wege steht. 

* Namen geändert

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17 Jahre nach 9/11: Forscher versuchen immer noch Opfer zu identifizieren

Tue, 09/11/2018 - 11:32

17 Jahre nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 arbeiten Labormitarbeiter in New York immer noch an der Identifizierung der Opfer. Von den 2753 Menschen, die damals ums Leben kamen, wurden bisher nur 1642 offiziell identifiziert. Von den übrigen 1111 fehlen nach wie vor identifizierbare DNA-Informationen.

22'000 menschliche Überreste wurden in den Trümmern der Zwillingstürme gefunden. Alle wurden getestet - manche zehn oder 15 Mal. Dabei werden die Knochen zu feinem Staub gemahlen und mit chemischen Stoffen gemischt, welche die DNA freilegen können - Erfolg nicht garantiert.

Der Knochen sei «das schwierigste biologische Material» für solche Analysen, sagt Kriminalbiologe Mark Desire von der New Yorker Behörde für Rechtsmedizin. Zudem seien die Gebeine am Ground Zero Feuer, Schimmel, Bakterien, Sonnenlicht, Kerosin und Diesel ausgesetzt gewesen. «Das alles zerstört DNA«, erklärt Desire. So gebe es Proben, die nur sehr, sehr wenig Erbinformationen in sich trügen.

Jeder Schritt verbessert

So können Jahre vergehen, ohne dass das Labor einen neu identifizierten Namen nennen kann. Ans Aufgeben denkt jedoch niemand. Auch wenn Desire den Etat des Programms nicht nennen möchte: Es ist das am besten ausgestattete und fortschrittlichste Labor in Nordamerika. Seit 2001 «konnten wir jeden Schritt des Prozess verbessern», sagt Desire. Inzwischen kommen Menschen aus der ganzen Welt, um vom New Yorker Team zu lernen.

Zuletzt konnte im Juli ein weiteres Opfer identifiziert werden: Scott Michael Johnson, ein 26-jähriger Finanzanalyst arbeitete im 89. Stockwerk des Südturmes. Trotz professioneller Objektivität gehen den Mitarbeitern diese Momente nahe. «Das gab mir ein richtig gutes Gefühl«, sagt Kriminalistin Veronica Cano mit Blick darauf, dass sie den Angehörigen helfen konnte.

Hundert bleiben wohl unidentifiziert

Für die Angehörigen ist es dennoch ein zwiespältiges Gefühl, wenn die Überreste einer ihrer Lieben identifiziert wurde. «Es bringt diesen Tag zurück, die schreckliche Art und Weise, wie sie starben», sagt Mary Fetchet, die ihren 24-jährigen Sohn verlor, als die Türme des World Trade Center einstürzten. «Aber es gibt einem auch etwas Trost, wenn man seinen Lieben eine richtige Beerdigung geben kann."

Die Hilfe der Angehörigen ist entscheidend für den Erfolg der Forscher, denn sie müssen DNA-Material der Opfer zum Abgleich bereitstellen. 17'000 solcher Proben verwaltet die rechtsmedizinische Behörde in New York. Für 100 Opfer gibt es kein Vergleichsmaterial. Sie bleiben wohl für immer die unidentifizierten Opfer der Anschläge vom 9. September 2001 in New York. (SDA)

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Demonstration gegen Bordell-Schliessung: Prostituierte gehen in Basel auf die Strasse

Tue, 09/11/2018 - 11:30

In Basel bangen Prostituierte um ihre Existenz. Zusammen mit Bordell-Betreibern gehen sie am 26. September auf die Strasse, um gegen ihre Vertreibung zu demonstrieren.

Basler Bordelle werden immer mehr aus der Stadt verdrängt. So lautet der Vorwurf von Marco Block, der ein Schweizer Erotikportal betreibt. Deswegen gehen am 26. September rund 30 Prostituierte und Bordellbetreiber zusammen auf die Strasse. 

«Nur gemeldete Bordelle, die bewilligte Arbeitsplätze bieten, garantieren einen sicheren Schutz der Sexarbeiterinnen und für die Öffentlichkeit», sagt Block, der die Demo veranstaltet, zu «20 Minuten».

Die Mehrheit der über 200 Bordelle in Basel bewegen sich allerdings im halblegalen Bereich. Denn die Rechtslage ist nicht ganz klar. Der Regierungsrat Basel-Stadt hält am «liberalen Modell der erlaubten Prostitution mit Verbotsvorbehalt fest», wie in einem Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2016 steht. Heisst: Ein Lokal braucht grundsätzlich keine Bewilligung, solange sich keiner beschwert.

Am Dirnen-Gewerbe stören sich aber viele Bewohner. Im Juni 2016 haben die Behörden auf Wunsch der Bevölkerung dem Kleinbasler Strassenstrich Markierungen der sogenannten Toleranzzone verpasst (BLICK berichtete). (man)

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