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Diplomacy & Defense Think Tank News

The Road to Seoul: Previewing the 2021 UN Peacekeeping Ministerial

European Peace Institute / News - Fri, 11/12/2021 - 15:28

The UN peacekeeping ministerial process has emerged as one of the flagship vehicles through which the UN can mobilize concrete pledges of uniformed personnel, enablers, financial resources, and capacity building for peacekeeping operations. The 2021 UN peacekeeping ministerial in Seoul—the sixth ministerial since 2014—presents a valuable opportunity for member states to make pledges, focusing on four substantive areas: (1) peacebuilding and sustaining peace; (2) partnerships for capacity building and training; (3) performance and accountability; and (4) protection of civilians and safety and security. The conference also has two cross-cutting themes: technology and medical capacity building.

This issue brief offers a preview of the 2021 peacekeeping ministerial in Seoul. It discusses the motivation for and evolution of the ministerial format and its value to UN peacekeeping. It also highlights the issues discussed during the four preparatory conferences in the run-up to the conference and briefly summarizes topics raised in both the UN’s official pledging guide and independent white papers commissioned by the Republic of Korea.

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A Conversation with Lieutenant General Dr. Dennis Gyllensporre, Former Force Commander of MINUSMA

European Peace Institute / News - Fri, 11/12/2021 - 13:10

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On November 12th, IPI hosted a Speaker Series event featuring Lieutenant General Dr. Dennis Gyllensporre, former force commander for the UN Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA).

LTG Gyllensporre reflected on his three-year experience as force commander, with a particular focus on the security and leadership challenges he encountered in the implementation of a mandate calling for a robust and active defense posture while protecting civilians. He shared some of the good practices and lessons learned during his time at MINUSMA.

LTG Gyllensporre (Swedish Armed Forces) served as the Force Commander for the United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA) between October 2018 and October 2021. He came from a four-year appointment as the Chief of Defence Staff and Head of Special Forces of the Swedish Armed Forces. He was promoted to Lieutenant General in 2014.

LTG Gyllensporre has multifaceted credentials in international cooperation as well as an extensive track record in interaction with political entities. This experience spans from operations at the tactical level to scientific publications in renowned journals.

LTG Gyllensporre served as a staff officer in the Swedish Armed Forces in various positions, including tours abroad in Bosnia-Herzegovina and Sudan, as well as Military Advisor in international crisis management at the Swedish Ministry of Defence. He also served as Chief of Staff at the Swedish Joint Forces Command and later as head of the Doctrine and Concepts Branch at the European Union Military Staff’s Policy & Plans Division. In 2008 he was deployed to Afghanistan as the Chief of Staff for the Regional Command North Headquarters of the NATO-led International Security Assistance Force (ISAF). Subsequently, LTG Gyllensporre has held several positions in the Swedish Armed Forces Headquarters including Chief of Staff of the Supreme Commander’s staff and head of the Policy and Plans Department.

LTG Gyllensporre has studied at several military institutions and holds multiple academic degrees including a Master of Science in computer science and engineering (KTH Royal Institute of Technology, Sweden); Master of Business Administration (Warwick University, United Kingdom); Master of Military Arts and Science (US Army Command and General Staff College, United States); and a Ph.D. in Governance and Policy Analysis (Maastricht University, the Netherlands). He is also the author of several books and academic articles on military strategy and security studies, including UN peacekeeping operations. He is fluent in English and commands French at the working level.

This event was moderated by Dr. Youssef Mahmoud, Senior Adviser at IPI.

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Subsahara-Afrika

Mit etwa 2000 Beiträgen bietet die 8. Auflage des Staatslexikons (online und print) tiefgehende Information und Orientierung zu den zentralen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenlebens, wirtschaftlichen Wirkens, politischen Entscheidens und staatlichen Handelns. Das Werk vermittelt seinen Lesern umfassende Informationen, die über rein lexikalische Klärungen von Begrifflichkeiten deutlich hinausgehen. Der Beitrag beschreibt den Begriff Subsahara-Afrika und geht auf einzelne Elemente  - naturräumliche Einheiten, Klima und Nutzfläche, Kulturräume, Historische Grundlagen, Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Digitalisierung, politische Systeme und internationale Beziehungen - dieser Region ein.

Subsahara-Afrika

Mit etwa 2000 Beiträgen bietet die 8. Auflage des Staatslexikons (online und print) tiefgehende Information und Orientierung zu den zentralen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenlebens, wirtschaftlichen Wirkens, politischen Entscheidens und staatlichen Handelns. Das Werk vermittelt seinen Lesern umfassende Informationen, die über rein lexikalische Klärungen von Begrifflichkeiten deutlich hinausgehen. Der Beitrag beschreibt den Begriff Subsahara-Afrika und geht auf einzelne Elemente  - naturräumliche Einheiten, Klima und Nutzfläche, Kulturräume, Historische Grundlagen, Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Digitalisierung, politische Systeme und internationale Beziehungen - dieser Region ein.

Subsahara-Afrika

Mit etwa 2000 Beiträgen bietet die 8. Auflage des Staatslexikons (online und print) tiefgehende Information und Orientierung zu den zentralen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenlebens, wirtschaftlichen Wirkens, politischen Entscheidens und staatlichen Handelns. Das Werk vermittelt seinen Lesern umfassende Informationen, die über rein lexikalische Klärungen von Begrifflichkeiten deutlich hinausgehen. Der Beitrag beschreibt den Begriff Subsahara-Afrika und geht auf einzelne Elemente  - naturräumliche Einheiten, Klima und Nutzfläche, Kulturräume, Historische Grundlagen, Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Digitalisierung, politische Systeme und internationale Beziehungen - dieser Region ein.

Auf Meeresforschungsexpedition für die 17 Ziele

Der Ozean spielt eine wichtige Rolle für das Klima unserer Erde. Wir sind von einem gesunden Ozean abhängig, da er Nahrung, Energie und Handelswege bereit- und ein Kulturgut darstellt. Doch durch den Klimawandel sowie die Verschmutzung und Überfischung des Ozeans steigen die Meerestemperaturen und die Ozeane versauern zunehmend. Die Meeresökosysteme schwinden und ihr Zustand verschlechtert sich. Gleichzeitig ist der Ozean ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel. Denn der Ozean kann Kohlenstoff (CO2) speichern, er ist eine sogenannte Kohlenstoffsenke. In dieser Funktion ist der Ozean von großer Bedeutung für die Klimawandelforschung. Um mehr darüber zu lernen, welche Auswirkungen die Erwärmung des Ozeans hat oder wie schnell die Versauerung des Ozeans voranschreitet, werden wissenschaftliche Erkenntnisse benötigt. Diese werden u.a. auf Forschungsexpeditionen gewonnen. Deutschland verfügt über eine große Flotte an Forschungsschiffen, mit denen Wissenschaftler*innen regelmäßig zu Forschungsfahrten aufbrechen. Wie sieht der Alltag auf einem deutschen Forschungsschiff aus? Welche Messungen werden dort vorgenommen? Wie hängen diese mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammen? Der Blogbeitrag gibt einen Einblick in eine siebenwöchige Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff Maria S. Merian in der Labradorsee zwischen Kanada und Grönland.

Auf Meeresforschungsexpedition für die 17 Ziele

Der Ozean spielt eine wichtige Rolle für das Klima unserer Erde. Wir sind von einem gesunden Ozean abhängig, da er Nahrung, Energie und Handelswege bereit- und ein Kulturgut darstellt. Doch durch den Klimawandel sowie die Verschmutzung und Überfischung des Ozeans steigen die Meerestemperaturen und die Ozeane versauern zunehmend. Die Meeresökosysteme schwinden und ihr Zustand verschlechtert sich. Gleichzeitig ist der Ozean ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel. Denn der Ozean kann Kohlenstoff (CO2) speichern, er ist eine sogenannte Kohlenstoffsenke. In dieser Funktion ist der Ozean von großer Bedeutung für die Klimawandelforschung. Um mehr darüber zu lernen, welche Auswirkungen die Erwärmung des Ozeans hat oder wie schnell die Versauerung des Ozeans voranschreitet, werden wissenschaftliche Erkenntnisse benötigt. Diese werden u.a. auf Forschungsexpeditionen gewonnen. Deutschland verfügt über eine große Flotte an Forschungsschiffen, mit denen Wissenschaftler*innen regelmäßig zu Forschungsfahrten aufbrechen. Wie sieht der Alltag auf einem deutschen Forschungsschiff aus? Welche Messungen werden dort vorgenommen? Wie hängen diese mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammen? Der Blogbeitrag gibt einen Einblick in eine siebenwöchige Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff Maria S. Merian in der Labradorsee zwischen Kanada und Grönland.

Auf Meeresforschungsexpedition für die 17 Ziele

Der Ozean spielt eine wichtige Rolle für das Klima unserer Erde. Wir sind von einem gesunden Ozean abhängig, da er Nahrung, Energie und Handelswege bereit- und ein Kulturgut darstellt. Doch durch den Klimawandel sowie die Verschmutzung und Überfischung des Ozeans steigen die Meerestemperaturen und die Ozeane versauern zunehmend. Die Meeresökosysteme schwinden und ihr Zustand verschlechtert sich. Gleichzeitig ist der Ozean ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel. Denn der Ozean kann Kohlenstoff (CO2) speichern, er ist eine sogenannte Kohlenstoffsenke. In dieser Funktion ist der Ozean von großer Bedeutung für die Klimawandelforschung. Um mehr darüber zu lernen, welche Auswirkungen die Erwärmung des Ozeans hat oder wie schnell die Versauerung des Ozeans voranschreitet, werden wissenschaftliche Erkenntnisse benötigt. Diese werden u.a. auf Forschungsexpeditionen gewonnen. Deutschland verfügt über eine große Flotte an Forschungsschiffen, mit denen Wissenschaftler*innen regelmäßig zu Forschungsfahrten aufbrechen. Wie sieht der Alltag auf einem deutschen Forschungsschiff aus? Welche Messungen werden dort vorgenommen? Wie hängen diese mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammen? Der Blogbeitrag gibt einen Einblick in eine siebenwöchige Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff Maria S. Merian in der Labradorsee zwischen Kanada und Grönland.

wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)

Die Abteilung Staat des DIW Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)

(39 h/Woche), Teilzeit möglich


Eine Mietensteuer in Berlin könnte 100 000 Wohnungen bezahlbar machen

Zusammenfassung:

Nachdem der Berliner „Mietendeckel“ gescheitert ist, sollen nun große private Wohnungsunternehmen enteignet werden. Dies ist ein weiterer fragwürdiger Versuch, den steigenden Wohnungsmieten in der Hauptstadt etwas entgegenzusetzen. Eine interessante Alternative wäre eine Mietensteuer, die alle ImmobilienbesitzerInnen moderat über die Steuer „enteignet“ – bevorzugt solche, die hohe Mieten nehmen und damit von den erheblichen Preissteigerungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt profitiert haben. Eine progressive Mietensteuer mit Grenzbelastungen von zehn bis 30 Prozent auf Nettokaltmieten oberhalb von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete könnte ein Aufkommen von 205 Millionen Euro im Jahr für Berlin erzielen. Damit könnten beispielsweise die Mieten von 100 000 Wohnungen um 2,50 Euro je Quadratmeter und Monat gesenkt oder jährlich 7500 neue Wohnungen finanziert werden.


Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Postdoc (f/m/div)

The Climate Policy Department at DIW Berlin uses empirical and theoretical approaches to investigate the effectiveness and design options of policy instruments and regulatory frameworks for the transformation towards climate neutrality. The department focuses on the electricity and industry sector, sustainable finance, and international climate cooperation.

We are looking for a

Postdoc (f/m/div)


Zwei Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung (w/m/div)

Die am DIW Berlin angesiedelte forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei


Fachangestellte/n für Markt- und Sozialforschung (w/m/div)
(Vollzeit / Teilzeit möglich, befristet)


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