You are here

Europäische Union

Nato will neue Truppen in Mittel- und Osteuropa stationieren

EuroNews (DE) - Mon, 04/07/2016 - 16:57
Die Nato will vier multinationale Verbände mit insgesamt 4.000 Soldaten ins mitteleuropäische und östliche Bündnisgebiet entsenden. Seit der…
Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 04/07/2016 - 11:04

Montag, 4. Juli 2016
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Argentiniens, Mauricio Macri (Fototermin)

Dienstag, 5. Juli 2016
Straßburg
9.15 Uhr Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni und das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten der EU am 29. Juni 2016

Freitag, 8. Juli 2016
Warschau

Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und der USA

Kooperationsveranstaltung EU-NATO

NATO-GIPFEL
14.30 Uhr Begrüßung durch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und den polnischen Präsidenten Andrzej Duda
15.15 Uhr Familienfoto
20.30 Uhr Redebeitrag beim Arbeitsessen des Nordatlantikrates auf Einladung des polnischen Präsidenten Andrzej Duda und unter dem Vorsitz von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg

Samstag, 9. Juli 2016
Warschau

NATO-GIPFEL
9.00 Uhr Redebeitrag beim Gipfeltreffen zu Afghanistan
12.00 Uhr Treffen des Nordatlantikrates

Categories: Europäische Union

At a Glance - Policy Departments’ Monthly Highlights - July 2016 - PE 580.850 - Committee on Employment and Social Affairs - Committee on Foreign Affairs - Committee on Budgetary Control - Committee on Transport and Tourism - Committee on Legal Affairs

The Monthly Highlights publication provides an overview, at a glance, of the on-going work of the policy departments, including a selection of the latest and forthcoming publications, and a list of future events.
Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Änderungsanträge 1 – 102 - Die Zukunft der Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU nach 2020 - PE 584.245v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 – 102 - Entwurf einer Stellungnahme zur Zukunft der Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU nach 2020
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Artikel - Umfrage: Welche Prioritäten für Europa?

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 01/07/2016 - 17:28
Allgemeines : Die oberste Priorität der EU solle die Terrorismusbekämpfung sein, gefolgt von der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Bekämpfung von Steuerbetrug, der Bewältigung der Migration, dem Schutz der Außengrenzen und dem Umweltschutz. So lautet das Ergebnis einer vom Parlament in Auftrag gegebenen Eurobarometer-Umfrage. Die Umfrageteilnehmer wurden gefragt, ob in bestimmten Politikbereichen mehr oder weniger gemeinsame EU-Maßnahmen ergriffen werden sollten. Sehen Sie dazu die interaktive Infografik.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - Air quality legislation: MEPs strike deal with Council - Committee on the Environment, Public Health and Food Safety

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 01/07/2016 - 16:58
Plans for more ambitious national caps on emissions of key pollutants by 2030, including NOx, particulates and sulphur dioxide, were informally agreed by MEPs and the Dutch presidency of the Council on Thursday. Air pollution causes about 400,000 premature deaths in the EU per year. The agreement now needs to be endorsed by the Environment Committee and Parliament as a whole.
Committee on the Environment, Public Health and Food Safety

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

EU-Regelung für die Tiefseefischerei: Einigung über überarbeitete Vorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 01/07/2016 - 16:41

Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament Einvernehmen über die überarbeiteten Vorschriften für den Fang von Tiefseearten in den EU- und CECAF-Gewässern erzielt.

Der vereinbarte Verordnungsentwurf zielt auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Tiefseebestände und gleichzeitig eine Verringerung der Umweltauswirkungen dieses Fischfangs ab.

Die unter niederländischem Vorsitz erzielte Einigung ist das Ergebnis intensiver vierjähriger politischer und technischer Beratungen und muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) und vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments (PECH) gebilligt werden.

"Die heute erzielte Einigung über den Schutz von Tiefsee-Habitaten sieht ein allgemeines Verbot der Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen ab 800 Meter Tiefe und ein System zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme in Gebieten vor, in denen die Fischerei unter bestimmten Bedingungen noch erlaubt ist. Mit dieser Einigung wird daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit des Schutzes von Tiefsee-Habitaten und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung durch die Fischer hergestellt", erklärte Martijn van Dam, Landwirtschaftsminister der Niederlande und Präsident des Rates.


Nachhaltige Nutzung der Tiefseebestände und verbesserter Schutz der Ökosysteme in der Tiefsee

In der EU-Regelung für die Tiefseefischerei wird bestimmt, welche Akteure Tiefseearten gezielt befischen dürfen, und es werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten Fanggenehmigungen für die Tiefseefischerei erteilen können.

Mit der Einigung über die überarbeiteten Vorschriften wird ein ehrgeiziges Gleichgewicht zwischen der kommerziellen Bewirtschaftung bestimmter Tiefseebestände und deren Nachhaltigkeit hergestellt.

Dies erfolgt durch die Einführung innovativer Instrumente für die Bewirtschaftung der Bestände, wie z. B.

  • die Festlegung einer Grenze in 800 Meter Tiefe, unterhalb deren kein Fischfang mit Grundschleppnetzen betrieben werden darf
  • die Festlegung einer geografischen Ausdehnung auf der Grundlage historischer Kriterien, wonach Schiffe nur in den Gebieten fischen dürfen, in denen sie dies während des Referenzzeitraums getan haben
  • Besondere Schutzmaßnahmen für empfindliche marine Ökosysteme, die auf die Fischerei mit Grundfanggeräten unterhalb einer Tiefe von 400 Meter Anwendung finden
  • verstärkte Kontrollmaßnahmen auf der Grundlage der Regelung, die im Rahmen der Bewirtschaftungspläne zum Tragen kommt
  • Verpflichtung zu einer zusätzlichen gezielten Datenerhebung, um einen genaueren Überblick über die Tiefseebestände zu erhalten. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass 20 % der EU-Schiffe, die mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen in EU- und NEAFC-Gewässern fischen, einer Beobachtung unterliegen.
Nächste Schritte

Der AStV wird ersucht, die Einigung zu billigen, während das Europäische Parlament voraussichtlich in einer kommenden Sitzung seines PECH-Ausschusses über den Kompromisstext abstimmen wird. Weitere Maßnahmen werden sodann die förmliche Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung, der die politische Einigung widerspiegelt, und des identischen Standpunkts des Parlaments in zweiter Lesung im Herbst sein.

Dies sollte das Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften bis Ende 2016 ermöglichen.

Hintergrund

Die Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Mittelostatlantiks empfiehlt.

Diese Kommission verfolgt das Ziel, die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch eine geeignete Bewirtschaftung und Entwicklung der Fischereien und der Fangtätigkeiten zu fördern.

Die Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Nordostatlantiks empfiehlt. Zu den Vertragsparteien gehören Dänemark (in Bezug auf die Färöer und Grönland), die Europäische Union, Island, Norwegen und die Russische Föderation. Ziel der NEAFC ist es, die langfristige Erhaltung und optimale Nutzung der Fischereiressourcen im Übereinkommensbereich sicherzustellen und somit für einen nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen zu sorgen.

Categories: Europäische Union

Luftqualität: Einigung über strengere Grenzwerte für Schadstoffemissionen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 01/07/2016 - 15:41

Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen erzielt. Diese sogenannte neue NEC-Richtlinie sieht strengere nationale Grenzwerte für den Zeitraum von 2020 bis 2029 und ab 2030 vor.


"Mit dieser Richtlinie werden wir die Luftverschmutzung bekämpfen, die jedes Jahr über 400 000 Menschen den vorzeitigen Tod bringt. Die Verringerung der Emissionen bestimmter Schadstoffe wird sich in gesundheitlicher Hinsicht sehr vorteilhaft auswirken. Ich freue mich sehr, dass wir nach langjährigen Verhandlungen am letzten Tag des niederländischen Ratsvorsitzes diese Einigung für alle Menschen in Europa erzielen konnten,“

so Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Umwelt und Präsidentin des Rates.


Mit dieser Richtlinie sollen die durch die Luftverschmutzung verursachten Gesundheitsrisiken und Umweltauswirkungen weiter verringert werden. Zudem soll das EU-Recht mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem geänderten Göteborg-Protokoll von 2012 ergeben, in Einklang gebracht werden.

Schadstoffe

Die neue Richtlinie sieht nationale Grenzwerte für die Emissionen folgender fünf Schadstoffe vor: Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan, Ammoniak und Feinstaub.

Nationale Emissionsgrenzwerte

Die nationalen Emissionsgrenzwerte für die einzelnen Schadstoffe im Zeitraum 2020-2029 entsprechen den Grenzwerten, an die sich die Mitgliedstaaten bereits aufgrund des geänderten Göteborg-Protokolls von 2012 zu halten haben. Die nun erzielte Vereinbarung sieht neue und zugleich strengere Reduktionen ab 2030 vor.

Schätzungen zufolge werden die neuen Verpflichtungen eine Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Jahr 2030 um ca. 50 % (im Vergleich zu 2005) bewirken.

Emissionsziele für 2025

Für jeden Mitgliedstaat werden indikative Emissionsziele für 2025 bestimmt. Ihre Festlegung erfolgt auf der Grundlage einer linearen Kurve, die in Richtung der ab 2030 geltenden Emissionsgrenzwerte verläuft. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch an einer nichtlinearen Kurve ausrichten, wenn dies effizienter ist.

Wenn die Mitgliedstaaten vom geplanten Kurvenverlauf abweichen, müssen sie dies begründen und zugleich erläutern, mit welchen Maßnahmen sie eine Kurskorrektur herbeiführen wollen.

Flexibilität

Hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte wird eine gewisse Flexibilität zugestanden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kann beispielsweise ein Mitgliedstaat in einem Jahr wegen eines außergewöhnlich strengen Winters bzw. eines außergewöhnlich heißen Sommers seine Verpflichtung nicht erfüllen, so hat dieser Staat die Möglichkeit, einen Mittelwert der jährlichen Emissionen aus den Emissionen des betreffenden sowie des vorherigen und des darauffolgenden Jahres zu bilden.

Chronologie und nächste Schritte

Die Kommission hat ihren Vorschlag im Dezember 2013 als Teil des Maßnahmenpakets zur Luftqualität vorgelegt. Dieses Dossier durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 über seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie abgestimmt. Der Rat hat sich im Dezember 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Diese Richtlinie muss mit qualifizierter Mehrheit vom Rat angenommen werden.

Im Juni 2016 ist ein vom Vorsitz vorgeschlagener Kompromisstext vom AStV unterstützt worden. Das Europäische Parlament hat den Text am 30. Juni im Grundsatz gebilligt.

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Herbst über den Text abstimmen. Anschließend wird der Text dem Rat zur endgültigen Annahme in erster Lesung vorgelegt.

Categories: Europäische Union

Gewerkschafter: Brexit darf kein Grund für Sozialabbau sein

Euractiv.de - Fri, 01/07/2016 - 14:53
Als Reaktion auf das Brexit-Votum bereiten sich die europäischen Gewerkschaften darauf vor, eine weitere Zerstörung der Sozialsysteme zu verhindern. Der Brexit dürfe dafür nicht als Alibi dienen, mahnt Luca Visentini im Gespräch mit EurActiv.com.
Categories: Europäische Union

“Rendez-vous”: Unsere Ausstellungs- und Festivaltipps in dieser Woche

EuroNews (DE) - Fri, 01/07/2016 - 14:30
Madrid: El Bosco. La exposición del V centenario Ein Muss für Kunstfreunde in diesem Sommer ist die große Ausstellung zum 500. Todestag von…
Categories: Europäische Union

State of the Union: Chaos im Vereinigten Königreich

EuroNews (DE) - Fri, 01/07/2016 - 14:27
Es sieht so aus, als herrsche in Großbritannien Anarchie. Nach der Entscheidung für den EU-Austritt mehren sich die Schwierigkeiten: auf den…
Categories: Europäische Union

Streit um Ceta: CDU-Vize wirft Grünen und Linken Nähe zu Rechtspopulisten vor

Euractiv.de - Fri, 01/07/2016 - 14:10
"Pauschale Stimmungsmache gegen Brüssel": Der Plan der EU-Kommission, die nationalen Parlamente am Abschluss von Ceta nicht zu beteiligen, sorgt für zunehmende Dispute unter den deutschen Parteien.
Categories: Europäische Union

Bratislava übernimmt schwierige EU-Ratspräsidentschaft

EuroNews (DE) - Fri, 01/07/2016 - 13:38
Im Schatten der britischen Entscheidung über den Austritt aus der Europäischen Union hat die Slowakei turnusgemäß die halbjährige Ratspräsidentschaft der Union…
Categories: Europäische Union

Bratislava übernimmt schwierige EU-Ratspräsidentschaft

EuroNews (DE) - Fri, 01/07/2016 - 13:38
Im Schatten der britischen Entscheidung über den Austritt aus der Europäischen Union hat die Slowakei turnusgemäß die halbjährige Ratspräsidentschaft…
Categories: Europäische Union

Österreich zu Neuwahl des Bundespräsidenten verpflichtet

Euractiv.de - Fri, 01/07/2016 - 12:56
Es ist ein in der Demokratie einmaliges Ereignis: Österreichs Verfassungsrichter verfügen die komplette Wiederholung der Bundespräsidentenwahl.
Categories: Europäische Union

Zum Zweck der Folter verwendbare Güter: Rat bestätigt Einigung mit EP

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 01/07/2016 - 12:41

Am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung in Bezug auf Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung verwendet werden können, gebilligt.

Dank dieser Einigung kann die Verordnung 1236/2005 geändert werden, um den Entwicklungen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2006 Rechnung zu tragen. Vorgesehen sind Änderungen der Vorschriften über Ausfuhrkontrollen, neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und technische Hilfe sowie ein Verbot der Werbung für bestimmte Güter. Ziel ist es zu verhindern, dass Ausfuhren aus der EU zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen.

Die neue Verordnung zur Änderung der Verordnung 1236/2005 soll vom Parlament im September gebilligt und anschließend dem Rat zur Annahme vorgelegt werden. Eine politische Einigung mit dem Parlament wurde am 24. Mai 2016 erzielt.


Das Verbot von Folter und Misshandlung ist in den Übereinkommen der Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte verankert. Auf Ebene der EU ist die Todesstrafe gemäß der Charta der Grundrechte untersagt, in der es heißt, dass "niemand .... der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden (darf)". Darüber hinaus fördert die EU die Achtung der Grundrechte überall auf der Welt.

Zwei Kategorien von Gütern

Die Verordnung 1236/2005 verbietet die Ausfuhr und Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die ausschließlich zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Diese Güter sind in Anhang II der Verordnung aufgelistet.

Nach der Verordnung sind spezielle Lizenzen für die Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern erforderlich, die für die genannten Zwecke verwendet werden könnten, die aber auch legitime Verwendungszwecke haben. Diese Güter werden einer Einzelfallprüfung unterzogen und sind in den Anhängen III und IIIA der Verordnung aufgeführt.

Die Verordnung wurde im Dezember 2011 geändert, um die Ausfuhr von Arzneimitteln zu kontrollieren, die bei Hinrichtungen durch eine tödliche Injektion verwendet werden könnten.

Änderungen

Die neue Verordnung sieht ein Verbot der Vermittlung von Ausrüstungsgegenständen vor, die einem Verbot unterliegen und in Anhang II aufgeführt sind, damit auch die Transfers der Güter erfasst werden, die sich nicht in der EU befinden. Darüber hinaus verbietet die Verordnung die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten durch Vermittler, denen bekannt ist, dass die in Anhang III oder IIIA aufgeführten Güter zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Nach dem Entwurf ist ferner die Bereitstellung von technischer Hilfe (über die in Anhang III oder IIIA aufgeführten Güter) durch jedwede Person verboten, der bekannt ist, dass die betreffenden Ausrüstungsgegenstände zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Außerdem ist ein Dringlichkeitsverfahren in den Fällen vorgesehen, in denen eine rasche Änderung der Anhänge der Verordnung notwendig ist, um der Markteinführung neuer Güter Rechnung zu tragen.

Einigung mit dem EP

Gemäß der Einigung mit dem Europäischen Parlament sieht der vereinbarte Text Folgendes vor:

  • Einführung einer Regelung der vorherigen Genehmigung für Vermittlungsdienste und technische Hilfe im Zusammenhang mit den in den Anhängen III und IIIA aufgeführten Gütern anstelle des von der Kommission vorgeschlagenen Verbots;
  • Verbot der Durchfuhr der in Anhang II aufgeführten Güter und, wenn der Transportunternehmer weiß, dass die Güter zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden, der in den Anhängen III und IIIA aufgeführten Güter;
  • Verbot der Werbung und Verkaufsförderung für die in Anhang II aufgelisteten Güter auf Ausstellungen und Messen;
  • Einsetzung einer Koordinierungsgruppe, die als Plattform für Sachverständige aus den Mitgliedstaaten und der Kommission für den Austausch von Informationen über Verwaltungspraktiken dient. Die Gruppe wird zudem Fragen der Auslegung sowie der Weiterentwicklung und der Durchführung der Verordnung erörtern.
Categories: Europäische Union

Afrikanische Union: Ein Schengen für Afrika?

Euractiv.de - Fri, 01/07/2016 - 12:07
Die 54 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) wollen bald ein Schengen sehr ähnliches System einführen. Ihre Bürger bräuchten dann nur noch einen Pass zum Reisen durch den gesamten Kontinent.
Categories: Europäische Union

Sigmar Gabriel will europäischen Stabilitätspakt reformieren

Euractiv.de - Fri, 01/07/2016 - 11:50
Der Bundeswirtschaftsminister will Europa eine Investitions- und Wachstumsoffensive verordnen. Kritiker einer flexibleren Auslegung der europäischen Verträge warnen hingegen vor einer "Verlotterung des Rechts".
Categories: Europäische Union

IWF: Deutsche Bank ist größte Bedrohung für globales Finanzsystem

Euractiv.de - Fri, 01/07/2016 - 08:32
Die Deutsche Bank ist die wohl riskanteste Bank der Welt, warnt der Internationale Währungsfonds (IWF). EurActiv-Kooperationspartner Milano Finanza berichtet.
Categories: Europäische Union

Pages