Am 7. September 2016 haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten 14 Richter beim Gericht der EU und einen Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.
Sieben der vierzehn Ernennungen ergeben sich aus der teilweisen Neubesetzung des Gerichts, die alle drei Jahre stattfindet. Sechs Ernennungen stehen im Zusammenhang mit der 2015 vereinbarten Reform des Gerichts. Eine Ernennung erfolgt aufgrund des Ausscheidens eines Richters aus dem Amt.
Im Rahmen der teilweisen Neubesetzung wurden die folgenden Personen für den Zeitraum bis zum 31. August 2022 zu Richtern ernannt:
Zwei weitere Richter (aus Polen und der Slowakei) müssen noch ernannt werden, um die teilweise Neubesetzung 2016 abzuschließen.
Reform des GerichtsAls Teil der Reform des Gerichts ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten folgende Richter:
im Rahmen der ersten Stufe der Reform für eine Amtszeit, die am 31. August 2019 endet:
im Rahmen der zweiten Stufe der Reform:
Das Mandat der beiden ersten Richter endet am 31. August 2019, dasjenige der drei letztgenannten läuft am 31. August 2022 aus.
Zum Abschluss der zweiten Stufe der Reform des Gerichts müssen noch zwei weitere Richter (aus Irland und Belgien) ernannt werden.
RücktrittAnstelle von Herrn Carl Wetter, der als Richter des Gerichts aus dem Amt ausgeschieden ist, ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten Herrn Ulf Öberg (Schweden) für ein Mandat, das am 31. August 2019 ausläuft.
GeneralanwaltHerr Evgeni Tanchev (Bulgarien) wurde für den Zeitraum bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt des Gerichtshofs ernannt. Damit ist die teilweise Neubesetzung des Gerichtshofs 2015 abgeschlossen.
Auf ihrer Tagung in Hangzhou, China, am 4./5. September 2016 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der G20 ein Kommuniqué, in dem folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
Das Kommuniqué behandelt darüber hinaus die Migrations- und Flüchtlingskrise sowie die Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel.