Plenartagung : Am Donnerstag hat das Parlament neue Vorschriften gebilligt, die bestimmen, welches Gericht von welchem Mitgliedsstaat bei der Scheidung über eine güterrechtliche Trennung entscheiden sollte. Es geht um Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften, bei denen die Partner aus unterschiedlichen EU-Staaten kommen, und um Regeln in Bezug auf das geltende Recht im Scheidungs- oder Todesfall, die in 18 Mitgliedstaaten, die sich an dieser „verstärkten Zusammenarbeit“ beteiligen, anwendbar sein werden.
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© Europäische Union, 2016 - EP