Am 8. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zu den neuen Vorschriften für Wertpapierprospekte festgelegt.
Mit dem Verordnungsentwurf soll eines der größten regulatorischen Hemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Ziel ist es, die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte zu vereinfachen und zu lockern und dennoch sicherzustellen, dass die Investoren gut informiert werden.
"Dies ist eine wichtige Reform, die Unternehmen mit Finanzbedarf den Zugang zu europäischen Kapitalmärkten erleichtern wird", erklärte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates, Jeroen Dijsselbloem. "Der Prospekt ist ein wichtiges Instrument für Investoren, doch dürfen rechtliche Anforderungen der Kapitalbeschaffung nicht im Wege stehen."
Der Rat wird die Einigung des AStV auf seiner Tagung am 17. Juni 2016 bestätigen und den Vorsitz auffordern, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Ziel ist die Annahme der Verordnung in erster Lesung.
Die Reform der Prospektvorschriften gehört zu den Maßnahmen, die die Kommission 2014 im Rahmen ihrer "Investitionsoffensive für Europa" angekündigt hat und die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.
Sie ist ein zweiter wichtiger Baustein des EU-Plans von 2015 für den Aufbau einer Kapitalmarktunion. Bereits im Dezember 2015 hatte der Rat eine Einigung über Vorschläge zur Entwicklung eines europäischen Verbriefungsmarktes erzielt. Die Kapitalmarktunion soll spätestens Ende 2019 uneingeschränkt funktionieren. Ziel ist es, die Rolle der markbasierten Finanzierung neben der bankbasierten Finanzierung in der EU-Wirtschaft zu stärken.
Prospekte enthalten Informationen über ein Unternehmen, die es Investoren ermöglichen, über den Kauf von Wertpapieren zu entscheiden, die dieses Unternehmen ausgibt oder anbietet. Laut Gesetz müssen Prospekte veröffentlicht werden, sobald Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden. Insbesondere KMU können jedoch davon abgehalten werden, Wertpapiere auszugeben oder anzubieten, weil sie den bürokratischen Aufwand und die Kosten scheuen. Nach dem Verordnungsentwurf sollen daher für alle Emittentengruppen maßgeschneiderte Offenlegungsvorschriften ausgearbeitet und gleichzeitig der Prospekt zu einer wesentlichen Informationsquelle für potenzielle Anleger gemacht werden.
Durch die Umwandlung einer bestehenden Richtlinie in eine Verordnung sollen ferner die Diskrepanzen verringert werden, die bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten entstanden sind. So sollen die Prospektvorschriften im gesamten EU-Binnenmarkt vereinheitlicht werden, ganz im Sinne der Kapitalmarktunion.
Der Vorschlag enthält spezielle Vorschriften für Unternehmen, die bereits an einem geregelten Markt zugelassen sind und durch eine zweite Ausgabe weiteres Kapital beschaffen möchten, sowie für KMU.
Außerdem wird eine stärkere Konvergenz zwischen Prospekt- und anderen Offenlegungsvorschriften angestrebt.
Für die Annahme der Verordnung im Rat ist nach Einigung mit dem Europäischen Parlament eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Am 7. Juni 2016 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf einer Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt festgelegt. Der Vorschlag soll den in diesem Sektor Beschäftigten neue Karrierewege eröffnen und ihre Mobilität fördern. Ein gemeinsames System von Zeugnissen soll die gesamte Mannschaft vom Auszubildenden bis zum Schiffsführer abdecken. Jeder Inhaber eines solchen Zeugnisses soll die Möglichkeit haben, seinen Beruf auf den Binnenwasserstraßen Europas auszuüben.
Melanie Schultz van Haegen-Maas Geesteranus, die niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt und Vorsitzende der Tagung, sagte dazu: "Mit dem neuen EU-Zeugnis können Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen ohne Einschränkungen überall in Europa arbeiten. Berufsanfänger können das Zeugnis erwerben, indem sie nachweisen, dass sie über umfassende Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, die auf EU-Ebene vereinbart wurden. Dies erleichtert die Mobilität der Beschäftigten im Sektor und hilft, den Mangel an qualifiziertem Personal abzubauen."
Ein einheitliches kompetenzbasiertes System für alle BesatzungsmitgliederDerzeit gilt das EU-Recht über die gegenseitige Anerkennung im Sektor nur für Schiffsführer – und nur, wenn sie auf anderen Flüssen und Kanälen als dem Rhein tätig sind. Alle anderen Mitglieder der Deckmannschaft fallen unter die horizontale Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Mit der neuen Richtlinie soll ein einheitliches System geschaffen werden, das für die gesamte Deckmannschaft gilt, und zwar auf allen Binnenwasserstraßen der Union, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, auch dem Rhein.
Mit dem neuen System wird, den Forderungen des Sektors und der Mitgliedstaaten entsprechend, ein Rahmen eingeführt, der sich an der Befähigung orientiert und damit dem Konzept für die Anerkennung von Berufsqualifikationen ähnlich ist, das bei anderen Verkehrsträgern angewandt wird.
Mehr Karrierechancen in der BinnenschifffahrtEs wird erwartet, dass mit dem neuen System die Schwelle für den Eintritt in einen Beruf in der Binnenschifffahrt gesenkt wird. So soll es die beruflichen Perspektiven im Sektor verbessern und damit den Beruf insgesamt attraktiver machen. Die automatische gegenseitige Anerkennung erleichtert es Interessenten, eine Beschäftigung anzunehmen – unabhängig davon, wo sie angeboten wird. Auch Unternehmen wird damit geholfen, Personal aus ganz Europa einzustellen. Da viele Unternehmen in der Binnenschifffahrt relativ klein sind, könnte ein größeres Interesse an dem Beruf ihre geschäftliche Expansion unterstützen und letztlich dem gesamten Sektor zum Aufschwung verhelfen. Kompetenzbasierte Qualifikationen sollten zudem für mehr Sicherheit sorgen und die Kosten verringern, die durch Unfälle entstehen.
Eine größere Rolle für den CESNIWie auch die Richtlinie über technische Vorschriften für Binnenschiffe steht der Richtlinienentwurf in engem Zusammenhang mit dem Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI), einem internationalen Gremium, das unter der Schirmherrschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eingerichtet wurde. Der CESNI wird eine Reihe von Normen im Bereich der Berufsqualifikationen für die Union und die ZKR entwickeln. Sobald eine Norm verfügbar wird, wird ein Hinweis darauf in die Richtlinie aufgenommen.
Berücksichtigung von Unterschieden in den MitgliedstaatenMit der allgemeinen Ausrichtung wird eine gewisse Verhältnismäßigkeit in die Richtlinie eingeführt, um die Situation der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, in denen es kaum oder gar keine Binnenschifffahrt gibt. Sofern objektive Kriterien erfüllt sind, sollen diese Mitgliedstaaten von der Verpflichtung ausgenommen werden, die Richtlinie oder bestimmte Teile davon umzusetzen.
Wie wird aus dem Vorschlag ein Rechtsakt?Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat heute seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Der Standpunkt des Parlaments steht noch aus. Beide Institutionen müssen dem Text zustimmen, damit er in Kraft treten kann.
Förderung der Nutzung von BinnenwasserstraßenDie Binnenschifffahrt ist ein besonders kosteneffizienter und umweltfreundlicher Verkehrsträger. Der Richtlinienentwurf gehört zu den Maßnahmen, mit denen seine Qualität verbessert und seine Nutzung gefördert werden soll, insbesondere im Frachtbereich (NAIADES-II-Paket).
Der belgische Brigadegeneral Eric Harvent ist zum Befehlshaber der Ausbildungsmission der EU in Mali (EUTM Mali) ernannt worden. Er übernimmt sein Amt am 3. Juli 2016. Er tritt die Nachfolge von Brigadegeneral Werner Albl an, der dieses Amt seit Dezember 2015 bekleidete.
Die EUTM Mali unterstützt den Wiederaufbau leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger malischer Streitkräfte, die in der Lage sind, langfristig Sicherheit in Mali zu gewährleisten und unter einer zivilen Regierung die territoriale Integrität des Landes wiederherzustellen. Dazu veranstaltet die EUTM Mali Schulungen für Einheiten der malischen Streitkräfte und entwickelt eine eigenständige Ausbildungskapazität. Ferner berät die Mission die malischen Behörden bei der Reform der Streitkräfte. Die Mission wurde am 18. Februar 2013 eingeleitet. Ihr Mandat wurde erst kürzlich bis zum 18. Mai 2018 verlängert. Sie hat ihr Hauptquartier in der malischen Hauptstadt Bamako.
Sie ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone. In der Region sind noch zwei weitere GASP-Missionen stationiert: Die EUCAP Sahel Mali, die den Staat Mali dabei unterstützt, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten und seine Autorität im gesamten Hoheitsgebiet Malis zu behaupten, und die EUCAP Sahel Niger, die bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus in Niger Unterstützung leistet.