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Publikationen des German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Updated: 2 days 12 hours ago

Der G20-Gipfel und die Zukunft der Welthandelsorganisation

Mon, 12/03/2018 - 11:47
Bonn, 03.12.2018. Der G20-Gipfel in Buenos Aires ist am Samstag mit einem Plädoyer für eine Modernisierung der Welthandelsorganisation (WTO) zu Ende gegangen. So wichtig dieses Bekenntnis der Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer ist, so unklar bleibt, was damit eigentlich gemeint ist. Denn die Lage der WTO gleicht einem Patienten, bei dem sich die Ärzte nicht sicher sind, ob er nur vorübergehendend ohnmächtig ist oder einem schweren Schlaganfall erlitten hat und ob an eine Genese überhaupt noch zu denken ist. Ohne die Krankheitsursachen zu kennen, besteht die Gefahr, dass die falschen Therapien die Lage des Patienten verschlimmern. Das Bekenntnis zur Modernisierung der WTO sollte zuallererst als Aufruf verstanden werden, ein gemeinsames Verständnis der Probleme des multilateralen Handelssystems zu entwickeln und Vertrauen unter den zentralen Akteuren wiederaufzubauen. Hierfür kann die japanische G20-Präsidentschaft, die im Anschluss an die argentinische am 1. Dezember startete, eine wichtige Rolle spielen. Internationale Kooperation gelingt dann, wenn die handelnden Akteure gemeinsame Ziele verfolgen, wenn sie sich einig über die anzupackenden Probleme sind und wenn sie untereinander vertrauensvoll kommunizieren können. Keine dieser Voraussetzungen scheint aktuell gegeben zu sein. Natürlich richtet sich der Blick als erstes auf Washington, wo Präsident Trump mehrfach mit dem Ausstieg aus der WTO gedroht hat. Darüber hinaus blockieren die USA die Nachbesetzung der vakanten Richterstellen am Berufungsgericht der WTO. Sie riskieren, dass das von Vielen gelobte unabhängige Streitbeilegungsverfahren Ende 2019 handlungsunfähig wird. Es gilt zu befürchten, dass die USA zuallererst das Ziel verfolgt, die WTO weiter zu schwächen. Beim Fokus auf die USA wird allerdings häufig vergessen, dass auch andere Länder aktuell wenig Interesse an multilateralen Lösungen zeigen. Das sture Beharren Südafrikas und Indiens auf der Durchsetzung nationaler Interessen hat ebenfalls eine Schwächung der WTO zur Folge. Auch bei der Problemanalyse scheint aktuell wenig Einigkeit zu herrschen. Man kann sagen, dass die WTO Opfer ihres eigenen Erfolges geworden ist. Die 1994 gegründete Organisation und das multilaterale Regelwerk hat freieren Handel von Gütern und Dienstleistungen befördert, der den Aufstieg vieler Entwicklungs- und Schwellenländern erst möglich machte. Das Regelwerk der WTO hat mit diesen tiefgreifenden Machtverschiebungen, und vor allem mit dem Aufstieg Chinas zur größten Exportnation, nicht Schritt halten können. An den marktverzerrenden Subventionen und Auflagen für Technologietransfer in China entzündet sich der Vorwurf der USA, aber auch der der EU. Der Status Chinas als Marktwirtschaft wird nach wie vor von den USA und der EU angezweifelt. Und viele WTO-Mitglieder schütteln den Kopf darüber, dass sich China im Rahmen des multilateralen Handelssystems noch immer als „Entwicklungsland“ bezeichnet. Am Beispiel Chinas zeigt sich, dass die mehr als zwanzig Jahre alte Unterscheidung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern neu justiert werden muss. Die Mitglieder der WTO streiten aber auch darüber, welche zukünftigen Herausforderungen Priorität haben. Für viele Entwicklungsländer geht es darum, die Agenda der 2001 gestarteten Doha-Entwicklungsrunde abzuarbeiten und insbesondere bei der Liberalisierung des Agrarhandels Fortschritte zu machen. Die Industrieländer und zunehmend auch Mitteleinkommensländer lenken den Blick aber vielmehr auf neue Themen wie digitalen Handel oder Investitionen, die sie zumeist in plurilateralen Verhandlungen in einer Allianz der Willigen vorantreiben. Zu guter Letzt scheint die Kommunikation zwischen den wichtigsten Akteuren fundamental gestört zu sein. US-Präsident Trumps einseitige Zollerhöhungen unterminieren den gemeinsamen Austausch zu wichtigen Zukunftsschritten und drohen sogar, in eine destruktive Zollspirale oder gar einen Handelskrieg zu münden. Doch es gibt auch zaghafte Schritte, die in die richtige Richtung gehen. Im Oktober trafen sich Vertreter einiger WTO-Mitgliedstaaten in Kanada, allerdings ohne den zentralen Akteure USA und China, um eine Reform der WTO voranzubringen. Sie berieten über Lösungen, die die WTO effizienter und effektiver machen, das Streitbeilegungsverfahren stärken und die Verhandlungsfunktion der WTO wiederbeleben könnten. Darauf aufbauend sollte die japanische G20-Präsidentschaft die Modernisierung der WTO zur Priorität machen. Es gilt hierbei, die Stärken der G20 als informelles Kooperationsforum der Staats- und Regierungschefs zu nutzen, ohne die WTO als zentrales Forum für die Reformdiskussion des multilateralen Handelssystems zu schwächen. Der Fokus der G20 sollten dabei nicht die technischen Details sein, sondern vielmehr der Austausch über die Ziele und Problemlagen der WTO-Mitglieder vorantreiben. Vor allem sollte auch die Kommunikation untereinander verbessert und das wechselseitige Vertrauen gestärkt werden. Der japanischen Präsidentschaft bleibt nicht viel Zeit zum Zögern, denn der nächste Gipfel findet schon Ende Juni 2019 in Osaka statt.

Nächste Schritte für Chinas neue Entwicklungsagentur

Tue, 11/27/2018 - 18:44
Bonn, 28.11.2018. Am 13. November veröffentlichte Chinas Entwicklungsagentur „Handlungsanweisungen für die Verwaltung von Entwicklungszusammenarbeit“. Diese neuen Richtlinien schaffen einen gemeinsamen Handlungsrahmen für alle chinesischen Institutionen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Auch wenn es sich um interne Verfahrensanweisungen für die chinesische Bürokratie handelt, haben sie dennoch weitreichende globale Folgen. Schätzungen nach hat China sein Engagement in den letzten Jahren stark erhöht und war 2016 der weltweit siebtgrößte Geber. Mit der Gründung der Agentur für Internationale Entwicklungszusammenarbeit (CIDCA) auf der Ebene eines Vize-Ministeriums erreichte die Reform der chinesischen Entwicklungszusammenarbeit im April 2018 einen Höhepunkt. Offen bleibt jedoch, welchen Mehrwert die Agentur in einem komplexen Gefüge aus über 30 chinesischen Institutionen in diesem Bereich leisten soll. Unklar ist insbesondere, ob es CIDCA gelingt, sich gegenüber anderen mächtigen Akteuren zu behaupten, wie etwa dem Handels- oder dem Außenministerium. Die Richtlinien deuten an, dass CIDCA über alle anderen Institutionen hinausgehende Kompetenzen erhalten wird, insbesondere bezogen auf strategische Planung. Es bleibt das Risiko, dass die Agentur am Ende lediglich eine weitere Behörde in einer fragmentierten Bürokratie wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Richtlinien China dabei helfen können, seine Entwicklungszusammenarbeit deutlich zu verbessern. Aus internationaler Sicht kann die Agentur Chinas Entwicklungskooperation in drei Bereichen aufwerten:

Verbessertes Monitoring und Evaluierung Erstens ist CIDCA jetzt befugt, Entwicklungsvorhaben zu beaufsichtigen und Evaluierungen durchzuführen. Obwohl sich CIDCA weiterhin mit anderen Institutionen abstimmen muss, ist die Agentur jetzt in der Lage ein umfangreiches Monitoring- und Evaluierungssystem (M&E) zu entwickeln, um die Effizienz und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern.

China verfügt bereits vereinzelt über M&E-Systeme, doch sind diese vorrangig auf einzelne Projekte ausgerichtet, ohne dass Informationen zu allen Projekten zentral zusammengetragen werden. Dazu stehen technische Machbarkeit und wirtschaftliche Rentabilität im Fokus der aktuellen Evaluierungskriterien, während soziale, ökologische und langfristige Auswirkungen weniger berücksichtigt werden. Daher schlagen wir vor, dass CIDCA einen gemeinsamen Ergebnisrahmen für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit festlegt, alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung in Projektbewertungen einbezieht und Ex-post-Evaluationen einführt.

Verbesserte Berichterstattung Zweitens kann CIDCA zum zentralen Knotenpunkt für Berichterstattung werden. In den Richtlinien wird vorgeschlagen, ein einziges (statistisches) Berichtsystem für sämtliche chinesische Entwicklungsprojekte einzurichten. CIDCA hat die Aufgabe die „jährlichen Haushaltspläne und Abschlüsse für die Entwicklungsprojekte [aller beteiligten Institutionen] zusammenzuführen“.

Gelingt es CIDCA, diese Daten zu erheben und entsprechende Berichte zu erstellen, könnte China der  langjährigen Kritik an der fehlenden Transparenz seiner Entwicklungskooperation endlich etwas entgegensetzen. Wobei die Qualität der Berichterstattung von der Genauigkeit und Verfügbarkeit der Daten abhängen wird. Wir empfehlen insbesondere eine Berichterstattung gemäß international vergleichbarer Standards.

Verstärkter internationaler Austausch Drittens hat CIDCA das Mandat, sich im Namen der chinesischen Regierung international zu engagieren. Es besteht ein immenses Potenzial Chinas Mitwirken an internationalen Foren zu verbessern, vor allem bei den Vereinten Nationen, den G20 oder der Globalen Partnerschaft für wirksame Entwicklungskooperation (GPEDC). China könnte etwa über den eigenen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen (einschließlich des Klimawandels) berichten und sich in der Politikkoordinierung stärker einbringen. China hat sein internationales Engagement in einer Zeit verstärkt, in der andere Entwicklungsorganisationen unter Problemen wie dem wieder erstarkten Nationalismus und einer Aushöhlung des regelbasierten Multilateralismus leiden. Das bedeutet nicht, dass die internationale Gemeinschaft Chinas Politik, wie etwa die „Belt and Road“-Initiative, unkritisch begrüßen sollte. Eine generelle Ablehnung von Chinas Beitrag zur globalen Entwicklung ist allerdings keine Option, nicht zuletzt weil China bereits hunderte Millionen Menschen aus der Armut befreien konnte. Der Fokus sollte stattdessen darauf liegen das Verständnis von Chinas Entwicklungserfahrungen zu vertiefen. CIDCA sollte zusammen mit den vielen chinesischen und internationalen Forschungsinstituten an der Identifizierung gemeinsamer Interessen arbeiten und die Wissensbasis zu Entwicklungszusammenarbeit ausbauen. Insgesamt wird Chinas System der Entwicklungszusammenarbeit viele seiner Eigenarten behalten. CIDCA bietet jedoch eine Möglichkeit, die Koordinierung und strategische Planung zu stärken. Dies kann zu spürbaren Verbesserungen in der Durchführung chinesischer Entwicklungsvorhaben führen und damit Entwicklungsländern und anderen internationalen Partnern direkt zugutekommen.


Liu Wei ist Assistant Research Fellow am Institute of World Economics & Politics, Chinese Academy of Social Sciences und nimmt an der Managing Global Governance (MGG) Academy 2018 teil.

Heiner Janus ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprogramm Inter- und transnationale Zusammenarbeit am DIE.

Pariser Klimaabkommen braucht schnell klare Regeln und mehr Ehrgeiz

Mon, 11/26/2018 - 09:00
Bonn, 26.11.2018. Mit dem 2015 verabschiedeten Pariser Klimaabkommen, welches aktuell von 184 Ländern ratifiziert wurde, hat die UN Diplomatie erfolgreich gezeigt, dass sie die Länder im Kampf gegen den Klimawandel und seine Auswirkungen vereinen kann. In den vergangenen drei Jahren haben Experten intensiv an der Ausarbeitung der Richtlinien zur Umsetzung des Abkommens gearbeitet. Diese gemeinsamen Richtlinien sollen nun auf der bevorstehenden UN Klimakonferenz verbschiedet werden, die nächste Woche im polnischen Katowice beginnt. Die gemeinsamen Richtlinien sind wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung des Abkommens. Sie sollen Transparenz und Vergleichbarkeit und damit eine gerechte Aufteilung der Lasten zwischen den Ländern gewährleisten. Vor allem aber sollen die Richtlinien eine Kontrolle und Einschätzung ermöglichen, ob die gemeinsamen Ziele des Pariser Abkommens von den Ländern auch erreicht werden. Das oberste Ziel ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C bzw., wenn möglich, 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau. Aber es geht nicht mehr nur um die Minderung von Emissionen. Die Chancen des Kyoto Protokolls sind längst vorbei. Aufgrund von Klimaänderungen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, sieht das Pariser Klimaabkommen auch vor, dass die Länder   Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergreifen und darüber hinaus prüfen, ob ihre Investitionen „Paris-kompatibel“ sind, d.h. ob sie zur Reduzierung von Emissionen sowie den Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Wirtschaftsstarke Länder müssen zudem nachweisen, wie sie Entwicklungsländern bei der Umsetzung des Abkommen unterstützen und ihre entsprechenden Finanzmittel dafür erhöhen. Bis Mitte November haben bisher 180 Länder ihre jeweils national festgelegten Klimapläne (engl. nationally determined contributions, NDCs) eingereicht, in denen sie darlegen, wie sie diese Ziele erreichen wollen. Die gemeinsamen Richtlinien sollen für zukünftige nationale Klimapläne gelten. Ob diese gemeinsamen Richtlinien in Katowice verabschiedet werden können ist unklar. Noch im September haben Unterhändler in einer zusätzlichen und in letzter Minute anberaumten Sitzung in Bangkok versucht, das Dokument weiterzuentwickeln, welches Mitte Dezember finalisiert und verabschiedet werden soll. Die Ergebnisse zeigen allerdings, dass das 307 Seiten lange Dokument noch zu viele Meinungen enthält. Die Chefunterhändler zeigten sich besorgt und nannten den Fortschritt „holprig“ und „zu bestimmten Themen unzureichend“. Sehr wichtig, aber auch äußerst umstritten sind beispielsweise die Berichtspflichten für zukünftige nationale Klimapläne und inwieweit sie sich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern unterscheiden können sowie die Frage, wie oft die Länder neue, möglichst ehrgeizigere Pläne einreichen müssen. Dies ist auch unter Entwicklungsländern umstritten, die ab 2020 zum ersten Mal Emissionsreduzierungsziele vorstellen, die nach internationaler Maßgabe beurteilt werden. Ebenso wichtig wie strittig ist die Frage, welche Informationen und Daten die Länder verwenden können, um ihren Fortschritt im Hinblick auf die Pariser Klimaziele zu bewerten. Das Paris Abkommen sieht vor, dass die Länder ab 2023 alle fünf Jahre eine globale Bestandsaufnahme durchführen, die dazu beitragen soll, dass die Länder ehrgeizigere nationale Klimapläne aufstellen. Ambitionierte Klimapolitik wird allerdings bereits in den nächsten Monaten und Jahren nötig sein. Die Delegationen in Katowice werden daher zum ersten Mal offiziell im Rahmen der UN den bisherigen Erfolg ihrer Klimapolitik im Rahmen des „Talanoa-Dialogs” erörtern. Das Dialogformat wurde ganz neu als einjähriger Prozess konzipiert, der auch für nichtstaatliche Akteure offen war. Die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure spiegelt deren zunehmende Bedeutung bei der Umsetzung von Klimapolitik wider. Insgesamt fanden weltweit mehr als 90 Veranstaltungen, wie beispielsweise der Global Climate Action Summit in Kalifornien in Verbindung mit dem Talanoa-Dialog statt, die Ideen und Meinungen zu den folgenden drei Fragen liefern sollten: „Wo stehen wir heute?”, „In welche Richtung wollen wir gehen?” und „Wie schaffen wir das?”. Die fidschianischen und polnischen Verhandlungsführer äußerten die Erwartung, dass dieses neue Dialogformat „stärkere Impulse setzen und Ambitionen verbessern” sowie den „Enthusiasmus und die Energie” für die anstehenden, bis 2020 einzureichenden nationalen Beiträge stärken kann. Den ermutigenden Worten steht die harte „Klimarealität“, die des Klimawandels und der Klimapolitik gegenüber. Die bisherige Umsetzungsbilanz der UN Klimapolitik ist schwach. die globalen Emissionen wie auch die Folgen des Klimawandels und damit zusammenhängende Schäden und Verluste nehmen zu. Die Lösung der politischen Konflikte um die Umsetzungsregeln des Paris Abkommens steht noch aus. Laut dem Weltklimarat IPCC können wir die Temperaturziele des Pariser Abkommens nur dann erreichen, wenn die weltweiten Emissionen deutlich vor 2030 zu sinken beginnen. Mit den aktuellen Zusagen der Länder steuern wir eher auf eine Welt mit einem 3°C Anstieg zu. Die nächsten Monate sind daher von entscheidender Bedeutung, um die politischen Zusagen von 2015 auch in die Tat umzusetzen. Wenn UN Klimapolitik die „Klimarealität“ noch positiv beeinflussen will, muss sie an Geschwindigkeit zulegen. Solide globale Richtlinien für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens sind eine wichtige Voraussetzung für die Beschleunigung dieses Prozesses. Die ehrgeizigere Klimapolitik und vor allem deren Umsetzung muss von den Ländern selber kommen. Denn letzten Endes ist auch die UN nur die Summe ihrer Teile. 

Warum der öffentliche Dienst ein Agenda-2030-Update braucht

Mon, 11/19/2018 - 11:14
Bonn, 19.11.2018. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen fordert den
öffentlichen Dienst heraus. Beamte und öffentliche Angestellte sollen ihre Aktivitäten mit Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft koordinieren, tausende
Messindikatoren sinnvoll interpretieren und die globalen Nachhaltigkeitsziele mit den lokalen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger verbinden. Politik und Verwaltungen müssen Rahmenbedingungen setzen und Entscheidungen treffen, die darüber bestimmen, wie sicher eine Stadt ist, welche Bildungsmöglichkeiten Kinder haben und ob Luftverschmutzung verringert wird. Die Beispiele machen deutlich: Die Umsetzung der Agenda 2030 gelingt nur, wenn der öffentliche Sektor einen entscheidenden Beitrag leistet – in allen 193 beteiligten Staaten. Damit die Bediensteten im öffentlichen Dienst ihrer Schlüsselrolle für die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele gerecht werden können, müssen sie fit gemacht werden für neue Aufgaben. Ein Agenda-2030-Update ist notwendig, das sicherstellt, dass sie über aktuelles Wissen und relevante Schlüsselkompetenzen verfügen, besonders im sozialen und kommunikativen Bereich. Zu den Erfolgsbedingungen der globalen Entwicklungsagenda zählt das Überwinden von Silo-Denken, da alle Nachhaltigkeitsziele eng miteinander verbunden sind. So betrifft das Ziel der gleichberechtigten und hochwertigen Bildung nicht nur den Bildungssektor selbst, sondern wirft auch Fragen der Armutsbekämpfung, Gesundheit, Mobilität oder nachhaltiger Stadtplanung auf. Entscheidungsträger im öffentlichen Dienst, die politische Planungsprozesse nachhaltig gestalten wollen, benötigen Kenntnisse und soziale Kompetenzen, um die Relevanz anderer Themenbereiche zu erkennen und weitere Ansprechpersonen einzubeziehen. Das gilt sowohl mit Blick auf verschiedene politische Ebenen, als auch für die Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor, die für die Umsetzung der Agenda entscheidend sind. Neben sozialen Kompetenzen sind besondere kommunikative Fertigkeiten erforderlich. Öffentlichen Bediensteten kommt die Aufgabe zu, die Sprache der Agenda 2030 für Bürgerinnen und Bürgern zu übersetzen und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung verständlich zu machen. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Bedürfnisse der Menschen in die politischen Prozesse zurückzutragen und für eine Umsetzung der Agenda vor Ort zu sorgen. Wissen und Fertigkeiten für die Aufgaben im öffentlichen Dienst erwerben Beamte und Angestellte zu einem wichtigen Teil an Verwaltungshochschulen. Daher müssen in ihnen in Zukunft auch die Nachhaltigkeitsziele und die zu ihrer Umsetzung benötigten Kompetenzen vermittelt werden, sei es durch Ausbildung in Vorbereitung auf den Dienstantritt, sei es durch Fortbildungen zu späteren Karrierezeitpunkten. Durch ihre zentrale Stellung im Schulungssystem für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes stellen die Verwaltungshochschulen einen Zugangspunkt mit besonders großer Hebelwirkung für eine weitreichende Verankerung der globalen Nachhaltigkeitsziele dar. Die Hochschulen in vielen Entwicklungs- und Schwellenländer, aber auch in Industrienationen, stehen jedoch vor der Herausforderung, dass in den Einrichtungen selbst nicht das Wissen und die Fertigkeiten vorhanden sind, um zeitgemäße Schulungsangebote zur Agenda 2030 zu entwickeln. Zudem fehlt es an vielen Stellen an Bewusstsein für die Nachhaltigkeitsagenda und an politischer Unterstützung durch Führungskräfte, was die Aufnahme neuer Inhalte in die Curricula verhindert. Hier setzt eine neue Initiative des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) an, die im Rahmen des Managing-Global-Governance-Programms entwickelt wurde. Gemeinsam mit Verwaltungshochschulen aus Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko und Südafrika und Einrichtungen der Vereinten Nationen wurde ein Aktionsplan zur Stärkung des öffentlichen Sektors für die Umsetzung der Agenda 2030 erarbeitet. Dabei stehen Fortbildungsangebote für Ausbildende – unter dem Motto „train the trainers“ – und für Führungskräfte im Zentrum, die den größten Herausforderungen gezielt begegnen. Neben den Vorschlägen zu zielgerichteten Schulungsangeboten für Schlüsselgruppen sieht das vorgeschlagene ‚New York Programme of Action‘ einen systematischen internationalen Erfahrungsaustausch zwischen Hochschulen und weiteren Akteuren aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und dem Privatsektor vor. Regelmäßige Peer Reviews und der strukturierte Dialog über Erfolge und praktische Lösungsmöglichkeiten soll wechselseitiges Lernen über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Gleichzeitig stärken die internationale Kooperation mit renommierten Forschungs- und Trainingseinrichtungen und die Beteiligung an Prozessen wie dem Hochrangigen Politischen Forum zu nachhaltiger Entwicklung (HLPF) lokale Akteure darin, die Agenda 2030 auf die Prioritätenliste ihrer Institutionen zu setzen. Die Umsetzung der Agenda 2030 ist kein Selbstläufer, sondern braucht kompetente und engagierte Akteure. Der grenzüberschreitende partnerschaftliche Austausch zwischen Verwaltungshochschulen, die weltweit vor ähnlichen Herausforderungen stehen, ist Anstoß für das notwendige „Agenda-2030-Update“ in den Bildungseinrichtungen. Er kann damit zur wirksamen Umsetzung der Agenda beitragen, die nur mit einem öffentlichen Dienst auf dem neuesten Stand gelingen wird.

Gebt den Bürgern eine hörbarere Stimme in der EZ

Fri, 11/09/2018 - 15:50
Bonn, 12.11.2018. Mitte Oktober verbreitete Reuters die Nachricht über eine geplante Gesetzesänderung in Tansania, die das infrage stellen öffentlicher Statistiken unter Strafe stellt. Nach der Unterzeichnung durch Präsident John Magufuli droht jeder Person, die öffentlich Statistiken kritisch hinterfragt, eine Strafe von umgerechnet 3780 Euro – schlimmstenfalls sogar drei Jahre Gefängnis. Die Weltbank sowie zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NROs)zeigten sich darüber tief besorgt. Statistische Daten sind eine wichtige Basis für Evidenz. Breit verstanden ist Evidenz auf Fakten gestütztes Wissen, wie etwa Hinweise zu Problemlösungen und ihre Relevanz: die Einsicht, was in welchem Kontext (nicht) funktioniert. Häufig sind damit wissenschaftliche Erkenntnisse gemeint, die auf Grundlage verschiedener Methoden generiert wurden. In der entwicklungspolitischen Praxis spielen auch Daten und Informationen, die von Durchführungsorganisationen wie der GIZ gesammelt werden, eine wichtige Rolle. Seit Jahren steht die Entwicklungszusammenarbeit unter einem hohen Rechtfertigungsdruck. Deshalb wird Evidenz dazu genutzt, um über Projekte laufend zu berichten und Rechenschaft abzugeben. Evidenz wird auch verwendet, um bestehende Vorhaben anzupassen oder neue Interventionen zu konzipieren. Um die Verlässlichkeit verfügbarer Evidenz zu beurteilen muss ihre Qualität bekannt sein. Ob und wie Ergebnisse generiert werden, hängt davon ab, wie die Fragen gestellt und welche Methoden eingesetzt werden sowie ob die entsprechenden Indikatoren auch messen, was sie sollen. Die Regierungen von Geber- und Partnerländern, aber auch Durchführungsorganisationen können dabei einen anderen Blick auf Interventionen haben, als die Zivilgesellschaft, die Nutznießer von Entwicklungsmaßnahmen sein sollte. Gerade deshalb ist es zentral, auch die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürgern bei der Politikgestaltung zu berücksichtigen. Partizipative Ansätze betonen die sogenannte Bürger-Evidenz (citizen evidence) als weitere zentrale Informationsquelle. Ein jeder sammelt direkte Eindrücke und Erfahrungen im täglichen Leben: Im lokalen Kontext etwa darüber, was der Staat leistet, wer davon profitiert und wer ausgegrenzt wird. Das damit verbundene Wissen kann im Rahmen demokratischer Prozesse durch Wahlen ausgedrückt werden. Dorfversammlungen können genutzt werden, um die Belangen der Zivilgesellschaft zu erfassen. Auch über NROs kann Bürger-Evidenz vermittelt werden. Für die Generierung von Bürger-Evidenz ist es wichtig, alle potentiell Betroffenen mit einzubinden. Insbesondere marginalisierte Gruppen, die etwa aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, oder der geographischen Lage von Leistungen ausgeschlossen sind, müssen besonders identifiziert und adressiert werden, damit ihre Stimme gehört wird. Damit kann kritisch überprüft werden, ob die richtigen Maßnahmen geplant werden (wie etwa Straßen), Projekte so ausgestaltet werden, dass sie gerade diese Personengruppen erreichen (Sozialtransfers), und wo Verbesserungsbedarf besteht. Die Einbeziehung von Bürger-Evidenz muss deshalb der Grundbaustein für Strategien sein, die auf „Leave no one behind“ abzielen. Alle einzubinden ist ein sehr ambitioniertes Ziel der Entwicklungspolitik, das nur erreicht werden kann, wenn wir wissen, wer aus den bestehenden Rastern fällt und welche Bedürfnisse gerade diese Menschen haben. Die Bürgerbeteiligung kann etwa mit Blick auf die Wahrnehmung von Korruption als auch zur Wirkung staatlicher Ausgabenprogramme erfolgen. Damit kann Bürger-Evidenz ein aktiver Beitrag gegen Fake News sein. So richtete Amnesty International die Online-Plattform Citizen Evidence Lab als Plattform ein, um mögliche Fälschungen von YouTube Filmmaterial aufzuspüren. Allerdings darf Bürger-Evidenz nicht mit der Meinung Einzelner verwechselt werden. Meldungen aus der Zivilgesellschaft bieten offene Tore für Missbrauch. So gibt es seit einigen Jahren zum Beispiel in Uganda Smartphone-Apps mit denen wahrgenommene Korruption gemeldet werden kann. Damit können aber auch bestimmte Personen grundlos angeschwärzt werden. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, geeignete Instrumente zu finden und weiterzuentwickeln, so dass Bürger-Evidenz mit hoher Qualität verfügbar ist, die bei Entscheidungen eingesetzt werden kann. Sie muss dafür genutzt werden, das offizielle Berichtswesen kritisch zu reflektieren. Die Bedeutung der Bürger-Evidenz wird bezüglich einzelner Fragestellungen und vor allem im globalen Süden, wie zum Beispiel bei der Konferenz Evidence 2018 des Africa Evidence Networks im September 2018 in Pretoria, intensiv diskutiert. Die meisten Geber messen ihr jedoch noch zu wenig Bedeutung bei. Es genügt nicht, auf bestehende Methoden der Evidenzerzeugung, die „Ownership“ in Partnerländer, die Einbeziehung der dortigen Kooperationspartner/innen, wie auch die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen, zu verweisen. Bürger-Evidenz muss in angemessener Weise in die Prozesse der Entwicklungszusammenarbeit integriert werden. Denn sie ist ein entscheidender Hebel zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit. Deshalb müssen alle beteiligten Akteure verpflichtet werden, Formen und Möglichkeiten zu suchen, um die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft angemessen abzubilden. Nur so kann Leave no one behind erreicht werden.

Vor diesen Herausforderungen steht die Weltwirtschaft

Mon, 11/05/2018 - 09:40
Bonn, 05.11.2018. In den Industrieländern brummt die Wirtschaft. Darauf deuten zumindest einige fundamentale Indikatoren hin. Deutschland verzeichnet derzeit die geringste Arbeitslosigkeit der letzten Jahrzehnte und die USA erzielen aller Voraussicht nach ein hohes Wirtschaftswachstum – auch dank Steuersenkungen der Trump-Regierung. Jedoch ziehen am Himmel der Weltwirtschaft langsam dunkle Wolken auf. Wie die aktuellen Turbulenzen an den Aktienmärkten zeigen, schwelen in den einstigen Wachstumsmärkten der Schwellenländer, auch selbst in den Industrieländern, verschiedene Probleme. Wirtschaftspolitik und Zentralbanken müssen auf diese Herausforderungen besonnen reagieren, um nicht den Ausbruch einer weltwirtschaftlichen Rezession zu riskieren. Zehn Jahre nach Ausbruch der globalen Finanzkrise ist die Geldpolitik vor allem in Europa immer noch nicht richtig aus dem Krisenmodus herausgekommen. Dennoch steht sie bereits vor neuen Herausforderungen. Als Antwort auf die tiefgreifende globale Finanzkrise ab 2008 und die im Anschluss ausgebrochene Eurokrise ab 2009 sahen sich Zentralbanken wie die Europäische Zentralbank (EZB) und das US-amerikanische Federal Reserve System (Fed) dazu gezwungen, den Leitzins bis auf Null Prozent zu senken und in einem ungeahnten Ausmaß Staatsanleihen aufzukaufen, um die Märkte mit Geld zu fluten und so die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Die Fed hat in den vergangenen drei Jahren mit einer stufenweisen Normalisierung ihrer Geldpolitik begonnen, indem sie ihren Leitzins schrittweise erhöht hat. Die EZB hingegen hält nach wie vor auf absehbare Zeit am Nullzins fest, fährt aber immerhin langsam die Anleihekäufe herunter. Probleme in den Schwellenländern… Die lockere Geldpolitik der letzten zehn Jahre hat auch die öffentliche und die private Verschuldung insbesondere in Schwellenländern angetrieben. Die Schuldenlast privater Unternehmen in Ländern wie Argentinien oder der Türkei ist seit der letzten Finanzkrise deutlich angestiegen. Dabei ist insbesondere die Auslandsverschuldung ein Problem: Führen die steigenden Zinsen der Zentralbanken zu einen Kursschub von Dollar und Euro, so wird die Last der in diesen Währungen aufgenommenen Schulden der Schwellenländer größer oder sogar untragbar. Auf diese Gefahr weist auch der der Internationale Währungsfonds (IWF) hin. Ein im Oktober anlässlich der Jahrestagung von IWF und Weltbank vorgelegter Bericht warnt davor, dass es neben der steigenden Schuldenlast auch zu einem Währungsverfall und deutlichen Kapitalabflüssen kommen könnte. Viele Schwellenländer dürften nicht in der Lage sein, eine solche Krise alleine zu stemmen. Erst im Oktober musste Pakistan aufgrund seiner Auslandsschulden Hilfen beim IWF beantragen. Die Türkei wehrt sich trotz starker Abwertung der Lira und steigender Verschuldung gegen einen solchen Schritt; Zukunft ungewiss. …aber auch in den Industrieländern Auch in den Industriestaaten mehren sich die Probleme. Seit Monaten stecken die USA und China in einem Handelskonflikt und erheben wechselseitig Zölle auf ihre Importe. Gerüchten zufolge planen die USA bereits weitere Maßnahmen gegen China ab Anfang 2019, sofern Gespräche im Zuge des anstehenden G20-Gipfels keine Einigung in diesem Konflikt herbeiführen sollten. Das Risiko eines eskalierenden Handelskrieges steht weiter im Raum. Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und Italien über das steigende italienische Haushaltsdefizit erinnert uns zudem daran, dass die Eurokrise noch lange nicht vollends überwunden ist. Sie wurde vielmehr von der ultralockeren Geldpolitik der EZB überdeckt und ist aus dem Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Fraglich ist, wie gut die betroffenen Länder die durch die lockere Geldpolitik gewonnene Zeit genutzt haben, um sich durch Reformen auf die Zeit nach Ende der Nullzinsen vorzubereiten. Derweil ist die Wirtschaftspolitik in Europa damit beschäftigt, eine tragbare Lösung für die hausgemachten Probleme durch den anstehenden Brexit zu suchen. Wird hier keine Einigung gefunden, so stellt ein ungeordneter Brexit ein Risiko für Europas Wirtschaft dar. Lösungen nur mit internationaler Koordination Die Geldpolitik steckt also in einer Zwickmühle. Sie muss einerseits mittelfristig weiter darauf hinarbeiten, nach und nach den andauernden Krisenmodus zu beenden und weg vom Nullzins zu kommen. Andererseits muss sie auf vielfältige drohende weltwirtschaftliche Abschwungrisiken angemessen reagieren. Ein zu schnelles oder global unkoordiniertes Anheben der Zinsen könnte angesichts der bestehenden Probleme zu einer Rezession führen. Egal ob es um die geldpolitische Normalisierung, um den Handelskrieg, um Krisen in Schwellenländern oder um europäische Probleme mit Italien oder dem Brexit geht, es zeigt sich ein gemeinsames Muster: Nationale Alleingänge, ein Beharren einzig auf vermeintliche nationale Interessen und fehlende internationale Abstimmung befeuern bestehende Konflikte. Eine besonnene Wirtschaftspolitik sollte auf internationale Koordination mittels Formaten wie der G20 setzen, um die politischen Unsicherheiten zu verringern und die Probleme im fragilen weltwirtschaftlichen Umfeld gemeinsam zu lösen.

Städte für eine nachhaltige globale Entwicklung

Mon, 10/29/2018 - 09:00
Bonn, 29.10.2018. Am 31. Oktober ist Weltstädtetag (WCD), dieses Jahr unter dem Motto „Nachhaltige und widerstandsfähige Städte“. Ziel des 2013 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Tages ist, das internationale Interesse am Thema Urbanisierung und die zwischenstaatliche Kooperation im Umgang mit Chancen und Herausforderungen städtischer Entwicklung zu fördern. Insbesondere beim zweiten Teilziel, der Zusammenarbeit im Bereich nachhaltiger Urbanisierung, besteht noch viel „Luft nach oben“. Die direkte Bezugnahme des WCD 2018 auf Ziel 11 der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung („Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“) ist kein Zufall. Nicht nur sind Städte und Kommunen von den großen globalen Herausforderungen – Klimawandel, Armut, Gewaltkonflikte – unmittelbar betroffen, sie sind auch zentrale Akteure für ihre Bearbeitung. Die Mehrheit der globalen Migrations- und Fluchtbewegungen verläuft in Richtung urbaner Räume. 80 Prozent der Wirtschaftsleistung wird in Städten erbracht. Gleichzeitig werden in Städten über 70 Prozent der globalen Treibhausgase ausgestoßen und ein ebenso großer Anteil der globalen Energie verbraucht. Der Bedeutungsgewinn der Städte spiegelt sich mittlerweile in einem wachsenden Selbstbewusstsein der „urban community“ wider. So wurde die New Urban Agenda, Ergebnisdokument des dritten UN-Gipfels für Wohnen und nachhaltige Stadtentwicklung(Habitat III), mit dem Anspruch formuliert, „die zentrale Rolle der Städte und menschlicher Siedlungen als Treiber nachhaltiger Entwicklung in einer zunehmend urbanen Welt“ (NUA, §22) zu nutzen. Zivilgesellschaftlich stark mitgeprägte Initiativen wie der WCD oder der im Oktober ebenfalls jährlich begangene World Habitat Day (WHD) sowie Großveranstaltungen, wie das von UN-Habitat ausgerichtete, zweijährige World Urban Forum (WUF) gestalten diesen Anspruch mit. Allerdings besitzen Städte und Kommunen– im Gegensatz zu den nationalen Regierungen – kein Stimmrecht bei den einschlägigen globalen Verhandlungen. Zu diesen gehören neben den lediglich auf alle zwanzig Jahre terminierten Habitat-Konferenzen die jährlichen Klimakonferenzen (COPs) und das High Level Political Forum (HLPF), in dessen Rahmen die Zielerreichung der globalen Entwicklungsziele – nahezu alle mit Berührungspunkten zu Stadtentwicklungsthemen – jährlich überprüft wird. Ihre Möglichkeiten, nationale Politiken zu Themen globaler Nachhaltigkeit zu beeinflussen sind oftmals begrenzt. Das heißt allerdings nicht, dass Städte auf internationaler Ebene keine Rolle spielen. Besonders aktiv sind die rund 200 nationalen und internationalen Städtenetzwerke. Deren Lobbyarbeit und Wissensaustausch umfasst viele Bereiche, war aber in den letzten Jahren vor allem im Klimaschutz erfolgreich. Netzwerke wie die Cities Climate Leadership Group (C40) oder die Local Governments for Sustainability (ICLEI) haben beispielsweise den Klimaprozess von Paris entscheidend vorangetrieben. So wird – besonders von Seiten der Städte –betont, dass ohne ihre „Klimadiplomatie“  außerhalb der offiziellen Verhandlungsräume der Vertrag nicht in dieser Weise zustande gekommen wäre. Ein anderer Bereich ist der Umgang mit Flucht und Migration; Netzwerke wie die rund 300 US-amerikanischen „Zufluchtsstädte“ (sanctuary cities) widersetzen sich seit Jahrzehnten nationalen Abschiebepolitiken; einige europäische Metropolen (Barcelona, Danzig) sind ihrem Beispiel gefolgt.  Wären vor diesem Hintergrund Städte und Kommunen die besseren Kooperationspartner zur Umsetzung nachhaltiger globaler (Stadt-)Entwicklung? Manchmal, aber nicht immer. Denn sie vertreten nicht per se progressivere Positionen verglichen mit nationalen Regierungen. So entscheiden sich nicht wenige Stadtregierungen für einen restriktiven Umgang mit Geflüchteten und MigrantInnen. Sie haben dabei vor allem ihre lokale Wahlbevölkerung im Blick. In anderen Fällen werden Zugewanderte in der Stadt- und Entwicklungsplanung erst gar nicht wahrgenommen, etwa in Nairobi, wo die geschätzt 60.000 in der Stadt lebenden Flüchtlinge mit keinem Wort im lokalen Entwicklungsplan erwähnt werden. Wie kann vor diesem Hintergrund der Beitrag von Städten des globalen Südens und Nordens für nachhaltige globale Entwicklung gefördert werden? Es gilt erstens, ihre internationale Rolle zu unterstützen; Arenen wie WCD, WHD und WUF tragen durch Sichtbarmachung dazu bei. Zweitens ist es wichtig, dass sie auf nationaler Ebene über politischen und fiskalischen Spielraum verfügen, um ihrer globalen Verantwortung gerecht zu werden, beispielsweise durch den Aufbau einer emissionsfreien Verkehrsinfrastruktur oder die Anpassung sozialer Dienste an (etwa durch Zuwanderung) veränderte Bedarfe. Auf lokaler Ebene müssen Städte für potentielle eigene Beiträge zu den globalen Zielen sensibilisiert werden; Anreize wie sie die internationale Gemeinschaft derzeit im Rahmen des Globalen Flüchtlingspaktes für die lokale Integration von Flüchtlingen diskutiert, könnten hier ebenfalls eine Rolle spielen. In diesem Sinne mein Vorschlag für das Thema des WCD 2019: „Inklusive und sichere Städte“.

Was wurde aus der „Digitalen Kluft“?

Mon, 10/22/2018 - 09:45
Bonn, 22.10.2018. Am Mittwoch feiern die Vereinten Nationen den World Development Information Day. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Informationsgesellschaft für die weltweite Entwicklung, bietet dieser Tag eine gute Gelegenheit zur Reflexion. Insbesondere lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob die Gefahr einer digitalen Nord-Süd-Kluft gebannt werden konnte. Diese Sorge um eine digitale Teilung der Welt in jene mit Zugang zu modernen Informationstechnologien und jene ohne dominierte die internationale Diskussion um die Jahrtausendwende. In dieser Zeit reifte die Erkenntnis, dass ein ungleicher Zugang zu digitaler Infrastruktur und Technologie viel mit Gerechtigkeit und fairer Chancenverteilung zu tun haben. In den Jahren 2003 und 2005 fanden zwei Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (World Summit on the Information Society, WSIS) statt. Zu dieser Zeit belegten alle Indikatoren eine extrem ungleiche digitale Entwicklung zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden: Noch 1998 standen rund 73 Prozent aller Hostcomputer in Nordamerika und weitere 18 Prozent in Europa. Nur 4 Prozent aller Internetnutzer lebten in Lateinamerika und 1 Prozent in Subsahara-Afrika. Die Gefahr einer Abkopplung des Südens von der globalen Informationsgesellschaft war offensichtlich. Internationale und entwicklungspolitische Bemühungen waren daher primär auf den verbesserten Zugang zu Infrastruktur und IT-Diensten gerichtet. Dies geschah beispielsweise durch die Einrichtung multimedialer Telecenter, die auch ärmeren Bevölkerungsschichten die Nutzung von E-Mail und Internet ermöglichten. Konnte die „Digitale Kluft“ überwunden werden? Von 2000 bis 2015 nahm der Anteil der Internetnutzer/innen weltweit von knapp über 6 Prozent auf 43 Prozent zu. Bis heute bestehen deutliche Unterschiede je nach Entwicklungsstand des jeweiligen Landes, zwischen städtischen und ländlichen Räumen und zwischen den Geschlechtern. Nutzten in 2016 rund 81 Prozent der Menschen in den entwickelten Ländern das Internet, waren es 40 Prozent in Entwicklungsländern und nur 11 Prozent in den Least Developed Countries (LDCs). Menschen in ländlichen Räumen haben deutlich seltener Zugang zum Netz als diejenigen in urbanen Räumen. Männer nutzen häufiger das Internet als Frauen. Ein Unterziel der Sustainable Development Goals, SDG 9, sieht vor, einen universellen und erschwinglichen Zugang zum Internet bis 2020 zu ermöglichen. Dies ist ambitioniert und kann nur über strategische öffentlich-private Partnerschaften erreicht werden. Zahlreiche Initiativen großer Privatunternehmen können hier beobachtet werden. Nicht alle sind zweifelsfrei nur am globalen Gemeinwohl orientiert, aber die Kompetenzen und die Investitionskraft privater Unternehmen sind unverzichtbar zur weiteren Schließung der digitalen Kluft. Der europäische Luftfahrtkonzern Airbus hat kürzlich im Rahmen der „Make-IT-Allianz“ eine Entwicklungspartnerschaft mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterzeichnet. Sie soll lokale Startups unterstützen, die Luftfahrt- und Satellitentechnik nutzen, um neue Lösungen für den Zugang zum Internet in abgelegenen Gebieten zu entwickeln. Facebook unterstützt mit der Initiative „Express Wi-Fi“ lokale Unternehmen beim Aufbau von Wi-Fi-Hotspots, die den Zugang zum Internet verbessern sollen. Doch um die Abhängigkeit des Südens von den Technologiekonzernen des Nordens nicht zu verstetigen, müssen auch lokale Ansätze unterstützt werden. Das Projekt „Gram Marg“ in Indien ist hierfür ein gutes Beispiel. Es soll über ungenutzte TV-Frequenzen 5G-Internetzugang in ländlichen Regionen herstellen. Blickt man auf WSIS zurück, lässt sich feststellen: Der 2003 geführte Diskurs um die Zukunft des Internets hat sich von einer technischen Debatte mit einigen politischen Implikationen 2018 zu einer stark politisierten Debatte mit einigen technischen Aspekten gewandelt. Der Zugang zum Internet im Sinne von Infrastruktur, Kosten, aber auch Kompetenzen und lokalen Inhalten ist dabei nur eine Herausforderung unter anderen. Daneben stehen Fragen nach einem Völkerrecht des Netzes, Cyber Security, digitalem Handel, Dateneigentum und der Schutz der Privatsphäre. Entwicklungs- und Schwellenländer stehen vor der Herausforderung, sowohl in die technischen Grundlagen als auch in digitale Bildung sowie die Politikgestaltung gleichermaßen zu investieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.

Welche Prioritäten soll die neue Globale Kommission für Anpassung setzen?

Thu, 10/18/2018 - 13:38
Bonn, 18.10.2018. Unter der Leitung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, des Microsoft-Gründers und Philanthropen Bill Gates und der Geschäftsführerin der Weltbank, Kristalina Georgieva, hat diese Woche die Globale Kommission für Anpassung an den Klimawandel ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission ist ein dringend notwendiger Schritt seitens der Politik, Antworten auf die zunehmenden negativen Folgen des Klimawandels zu finden. Jüngst diesen Monat verwies der Weltklimarat in seinem neusten Bericht auf die dramatischen Folgen einer Erderwärmung um 1,5 Grad Celsius. Der Appel der Wissenschaftler zeigt eindringlich, dass umfassendes und schnelles Handeln auf allen Ebenen notwendig ist. Die Globale Kommission für Anpassung hat sich zum Ziel gesetzt, die dafür notwendige Unterstützung zu generieren und dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Kommission wird hierfür einen Bericht zum Klimagipfel des UN Generalsekretärs im September 2019 vorlegen und Umsetzungsempfehlungen geben, die mit Partnern in Politik, Forschung, der Privatwirtschaft sowie Zivilgesellschaft umgesetzt werden sollen. Deutschland ist Gründungsmitglied des Gremiums und wird durch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller vertreten. Die Auftaktveranstaltung in Den Haag am vergangen Dienstag hat gezeigt, dass die Vorstellungen über inhaltliche Prioritäten noch breit gestreut sind. Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist so komplex wie das der nachhaltigen Entwicklung. Hier die richtigen Akzente und Schwerpunkte zu setzen ist schwierig, aber notwendig. Die Amtszeit der Kommission endet bereits 2020. Ein erster Gliederungsentwurf für den Kommissionsbericht legt den Fokus auf vier Schwerpunkte: Ernährungssicherung und ländliche Lebensgrundlagen; Industrie und Lieferketten sowie die Rolle natürlicher Lebensgrundlagen und Ökosysteme. Die Mobilisierung von Finanzen und klimaresilienten Investitionen, unter anderem durch die Einbeziehung der Privatwirtschaft, soll die Umsetzung vorantreiben und wird als weiteres Kernthema vorgeschlagen. Die Definition von Schwerpunkten und Handlungsempfehlungen bleibt Aufgabe der Kommission. Vier zentrale Kriterien, sollte die Kommission bei ihrer Wahl berücksichtigen. Erstens, die Kommission sollte sich den Bereichen widmen, die für den Erhalt der Lebensgrundlagen und menschliche Grundbedürfnisse essentiell sind. Die für den Bericht bisher vorgeschlagenen Schwerpunkte sind diesbezüglich gut gewählt und sind mit dem ländlichen Raum und Städten umfassend. Nicht genannt werden bisher allerdings die zentralen Bereiche Wasserverfügbarkeit und der Erhalt der Gesundheit. Zweitens, die Kommission sollte möglichst viele Akteure mobilisieren und in die Lage versetzen, selber aktiv zu werden. Der Vorschlag, hier die Bereitstellung von Finanzen und die Mobilisierung von Investitionen in den Mittelpunkt zu stellen ist richtig. Klimaanpassung ist bisher unterfinanziert und die Bedeutung von Klimarisiken für Investoren und Finanzmärkte wird noch nicht ausreichend thematisiert. Zwei wichtige Handlungsansätze fehlen hier allerdings. Zum einen muss der Zugang zu Finanzen für nichtstaatliche Akteure wie Städte oder Bauern sowie für kleine, nicht teure Maßnahmen verbessert werden. Hierfür Gelder über bestehende Systeme oder innovative Ansätze bereitzustellen ist Voraussetzung, um zentrale sub-nationale Akteure zu mobilisieren und zu unterstützen. Zum anderen fehlt es vielen Akteuren und Ländern an Wetter- und Klimadaten sowie Analysekapazitäten, Anpassungsprozesse zu definieren. Dies ist zentral für erfolgreiche Anpassungsprozesse und unterscheidet diese von herkömmlichen Entwicklungsprozessen. Müssten Wetter- und Klimadaten nicht als globales öffentliches Gut gelten und kostenlos zur Verfügung gestellt werden? Und wie können wir Analysekapazitäten effizient und gemeinsam fördern? Drittens, erfolgreiche Klimaanpassungspolitik zielt auf die Vermeidung zukünftiger und zusätzlicher Risiken. Dies darf aber nicht auf die Überprüfung von Klimarisiken bei zu tätigenden Investitionen beschränkt bleiben, sondern muss mögliche negative Folgen von Klimaschutzinvestition einschließen. Prominent sind hier Zielkonflikte beim Bau von Staudämmen. Umgekehrt ist der Anstieg von Klimaschutzinvestition aber auch eine Chance, Synergieeffekte für Anpassungskapazitäten zu erzielen. Unter der UN Klimarahmenkonvention sind sowohl die Förderung von Synergieeffekten wie auch das Risikomanagement bisher unzureichend. Viertens, die Kommission sollte nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln und die Themen herausgreifen, die der globalen Kooperation bedürfen, wie zum Beispiel Versicherungen und Risikotransfersysteme. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat hier mit der InsuResilience Global Partnership und der jetzt bei der Weltbanktagung in Bali vorgestellten Global Risk Financing Initiative (GRIF) wichtige Initiativen mit angestoßen. Diese sind auch mit Blick auf die Absicherung globaler Lieferketten und Handelsströme wichtig. Mit zunehmenden Risiken durch den Klimawandel steigt auch deren Abhängigkeit von einer guten nationalen Anpassungsplanung der jeweils anderen Länder. Über die Prioritäten darf und soll gestritten werden! Die Liste drängender Aufgaben ließe sich schnell erweitern und deutet auf den Handlungsbedarf, der sich aufgestaut hat. Mit Blick auf die steigenden Risiken des Klimawandels kann man der Kommission nur viel Erfolg wünschen und hoffen, dass viele den Weckruf hören.

Warum das BMZ die Zahl der Partnerländer reduzieren will

Mon, 10/15/2018 - 00:01
Bonn, 15.10.2018. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat angekündigt, die Zahl der Partnerländer zu reduzieren: „Wir können nicht das Geld nach dem Gießkannensystem in 85 Ländern der Welt ausgeben“, sagte er vor wenigen Wochen im Deutschen Bundestag. Diese Absicht ist sinnvoll. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist in vielerlei Hinsicht zu zersplittert: Die Vielzahl an Partnerländern, die Vielzahl an Schwerpunkten, die Zahl an beteiligten Akteuren und die nachlassende Dynamik gebergemeinschaftliche Ansätze (z.B. Budgethilfen) zu nutzen, haben dazu geführt, dass Fragmentierung eines der Kernprobleme nicht nur deutscher, sondern vieler EZ-Geber ist. Gleichwohl ist ein „Eindampfen“ der Länderliste keine leichte Aufgabe. Der Wunsch, die Zahl der Partnerländer deutscher EZ zu begrenzen, ist dabei nicht neu. „Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) will nicht mehr ‚Gießkannenentwicklungshilfe‘ betreiben, sondern gezielt helfen“, hieß es bereits in einem Zeitungskommentar von vor fast 50 Jahren.  Für die (west-) deutsche Außenpolitik war immer ein breites Netzwerk an Staaten wichtig. So können Anliegen – angefangen von der Aufnahme beider deutscher Staaten in die UN (1973) bis hin zur jüngsten Wahl als (nichtständiges) UN-Sicherheitsratsmitglied – durch gute Kooperationsbeziehungen mit möglichst vielen Staaten befördert werden; hier spielte EZ häufig eine unterstützende Rolle. Hinzu kommt, dass jede Leitung des BMZ ein eigenes Profil schaffen möchte – hierbei erscheint die Aufnahme oder Intensivierung entwicklungspolitischer Beziehungen mit einem bestimmten Land vielfach als ein probates Vorgehen. Im Ergebnis wird die Liste der Kooperationsländer dann oft länger. Verschiedene weitere Aspekte sind für die Überarbeitung der Länderliste von Bedeutung. Die Art und Weise, wie Mittel des BMZ eingesetzt werden, ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Die Frage nach der Verteilung der Haushaltsmittel auf Partnerländer bleibt von zentraler Bedeutung. Allerdings werden auch in Deutschland thematische Budgets – nicht zuletzt über die Sonderinitiativen des BMZ - wichtiger. Dabei wird zunächst der inhaltliche Schwerpunkt festgelegt, dann erst werden die Partner (Länder, Regionalorganisationen etc.) identifiziert, in beziehungsweise mit denen diese Mittel eingesetzt werden. Der Anteil des BMZ an den deutschen EZ-Gesamtleistungen nimmt ab, da andere Ministerien zunehmend entwicklungspolitisch aktiv sind und Leistungen jenseits der Haushaltsmittel des BMZ relevant sind. Für die vergangenen Jahre spielten die Aufwendungen für in Deutschland aufgenommene Flüchtlingen, der Einsatz von Marktmitteln in der Finanziellen Zusammenarbeit und die wachsenden EZ-Leistungen anderer Ministerien wesentliche Rollen. 2016 führten daher China, Syrien und Indien die deutsche Liste der Hauptempfänger an. Im Ergebnis hat das BMZ nur einen begrenzten Einfluss auf die Hauptempfänger deutscher EZ-Gesamtleistungen. Eine deutliche Konsolidierung der Liste der deutschen EZ-Partnerländer ist daher einerseits zu begrüßen, andererseits jedoch kein leichtes Unterfangen. Folgende Anhaltspunkte sollten bei der Überarbeitung herangezogen werden: Insgesamt sollte die Liste noch stärker als in der Vergangenheit Kriterien-basiert sein. Der Aspekt der „Bedürftigkeit“ (im Sinne von Einkommensgruppe oder des Indexes menschlicher Entwicklung) sollte hohe Priorität haben. Bislang erfüllt Deutschland nicht das UN-Ziel, mindestens 0,15% des Bruttoinlandsproduktes für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen. Eine neue Länderliste sollte die Erreichung dieses Zieles vorsehen. Das vom BMZ entwickelte Konzept der „Reformpartnerschaften“ sollte integraler Bestandteil einer Länderliste sein; hier kommt der Aspekt zum Tragen, dass leistungs- und entwicklungsorientierte Partner besondere Unterstützung erhalten sollten nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern". Die Kooperation mit Gestaltungsmächten wie China und Indien bleibt ein wichtiger Ansatzpunkt, da Länder dieser Gruppe selbst weiterhin enorme Entwicklungsherausforderungen aufweisen und zugleich für die Umsetzung von globalen Entwicklungserfolgen in anderen Regionen eine zentrale Rolle spielen. Die Art der Kooperation sollte sich zu anderen Partnerländern unterscheiden, aber eine grundsätzliche Beendigung der EZ mit diesen Ländern ist nicht sinnvoll. Zunehmend ist es wichtig, EZ-Mittel nicht primär für einzelne Partnerländer, sondern im Sinne globaler öffentlicher Güter beziehungsweise einzelner Nachhaltigkeitsziele (SDGs) vorzusehen. Hier ist es wichtig, dass thematische und auf Länder bezogene Programmierungsverfahren (Regierungsverhandlungen etc.) eng aufeinander bezogen sind. EZ kann in fragilen Kontexten oft relevante Beiträge leisten. Geber wie die Weltbank oder Großbritannien haben eigene thematische Budgetlinien für fragile Staaten. Auch das BMZ könnte den Weg beschreiten, gesonderte Mittel für die Unterstützung besonders fragiler beziehungsweise konfliktbetroffener Staaten auszuweisen. Die Überarbeitung der Länderliste bietet einen guten Einstieg, um im Ressortkreis eine engere Abstimmung deutscher EZ-Leistungen zu beraten; das BMZ sollte hier noch stärker koordinierend tätig werden. Schließlich sollte die Länderliste des BMZ eng im Geberkreis abgestimmt sein, damit Probleme wie die „Überförderung“ (aid darlings) und „Unterförderung“ (aid orphans) vermieden werden. Insbesondere im Kreis der Europäischen Union und vor allem mit Frankreich sollte eine enge Arbeitsteilung angestrebt werden.

Gesundheit global verstehen, denken und handeln

Mon, 10/08/2018 - 11:00
Bonn, 08.10.2018. Ende dieser Woche findet in Berlin der World Health Summit (WHS) statt, ein weltweit wichtiges Forum im Bereich globaler Gesundheit. Unter der Schirmherrschaft von Angela Merkel, Emmanuel Macron und Jean-Claude Juncker werden zentrale Akteure aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft diesbezüglich drängende weltweite Herausforderungen diskutieren. In den vergangenen Jahren ist Deutschland zu einem sichtbaren Akteur im Bereich globaler Gesundheitspolitik geworden. Die deutsche Regierung hat auf oberster Ebene entsprechende Gelegenheiten (z.B. G7, G20) genutzt, dieses Thema weiter voranzubringen. Ob sich die USA und Großbritannien weiter im bisherigen Umfang engagieren, ist unsicher. Deshalb ist Deutschland zusammen mit anderen Staaten gefordert, den bisherigen Einsatz zu verstärken. Verstehen Gegenwärtig wird die bestehende globale Gesundheitsstrategie der Bundesregierung von 2013 neu ausgerichtet. Anfang Juni startete ein Konsultationsprozess mit nichtstaatlichen Akteuren. Die Neuausrichtung ist notwendig, da sich mit der Verabschiedung der Agenda 2030 durch die Vereinten Nationen die Rahmenbedingungen verändert haben. Die bisherige Strategie vernachlässigt u.a. Folgen des Klimawandels und Digitalisierung. Im weiteren Prozess muss Gesundheit in allen Dimensionen und Facetten global verstanden und gedacht werden. Die Bundesregierung sollte die Agenda 2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen konsequent der globalen Gesundheitsstrategie zu Grunde legen. Diese stellen weltweit, regional sowie national zentrale Bezugsebenen dar, die entweder explizit oder implizit mit Gesundheit in Verbindung stehen. Die Ziele weisen einerseits auf Handlungsbedarf hin, verdeutlichen aber auch Konflikte zwischen Zielen. Letztere müssen in der Strategieausrichtung benannt und adressiert werden. Nur so wird eine höchst mögliche Hebel- und damit Gesamtwirkung erreicht. Durch die Nutzung der Entwicklungsziele als Rahmen und als Instrument ist es möglich, Grundprinzipien, alte und neue Schwerpunkte bis hin zu konkreten Maßnahmen konsistent aufeinander abzustimmen und bekannte und neue Akteure angemessen einzubinden. Leitideen und Schwerpunkte sollten auch auf dem Potential der deutschen Volkswirtschaft und bisherigen Erfahrungen aufbauen, Lehren z.B. aus der Ebolafieber-Epidemie 2014 umsetzen, sowie Schwächen des Strategiepapiers von 2013, wie etwa die zu enge Adressierung von Themen, überwinden. Zudem ist ein Überprüfungsmechanismus notwendig. Denken Globale Gesundheitspolitik erfordert die Überwindung bestehender Systemgrenzen und die Verbesserung globaler Kohärenz: Die globale Gesundheitsarchitektur ist bekannt für ihre Vielzahl an Akteuren; gleiches gilt für den globalen Gesundheitsmarkt. Die neue strategische Themensetzung setzt die Weichen, wie staatliche Mittel zukünftig verteilt und wie die Interessen von Unternehmensbrachen und Zivilgesellschaft aber auch anderen Ländern berücksichtigt werden. Internationale Organisationen sind für diese Regelung und Koordinierung zentral. Deshalb muss die Weltgesundheitsorganisation in ihrer normsetzenden und handlungsweisenden Funktion gestärkt und adäquat finanziert werden. Auf nationaler Ebene muss die Kohärenz zwischen den verbundenen Politikfeldern sowie die Beteiligung relevanter Ministerien verbessert werden. Dafür sind eine Internationalisierung und ein verstärktes Engagement aller relevanten, auch nicht traditionellen Akteure im Themenfeld globaler Gesundheit notwendig. Dazu zählen z. B. auch das Umwelt- und Verteidigungsministerium. Gleichzeitig muss die nationale Gesundheitspolitik noch stärker mit der globalen Gesundheitspolitik verzahnt werden. Die Neuausrichtung der Strategie muss auch eine Eintrittstür für eine fehlende und zu entwickelnde Public-Health-Strategie bieten, die sich auch an der Agenda 2030 orientiert. Handeln Ein globales Verständnis bedeutet auch, alle relevanten Akteure in den gesamten Prozess der Strategieweiterentwicklung und darüber hinaus umfassend und kontinuierlich einzubinden. Die Bundesregierung muss bestehende Anreizmechanismen und regulierende Instrumente wie z.B. Multi-Akteur-Partnerschaften mit Unternehmen, weiterentwickeln und nutzen, ohne das Menschenrecht auf Gesundheit einzuschränken. Letzteres darf dabei kein Lippenbekenntnis, sondern muss grundlegend für jedes Handeln sein. Über einen regelmäßigen Austausch, auch mit internationalen Akteuren, können nichtstaatliche Akteure noch besser eingebunden werden. Die Schnittstellen der Entwicklungsziele (etwa zwischen Gesundheit und menschenwürdiger Arbeit, Gesundheit und Klimawandel) bieten geeignete Anknüpfungspunkte. Viele der erforderlichen Punkte wurden bereits im Koalitionsvertrag thematisiert. Sicherlich kann Deutschland die erforderlichen Maßnahmen nicht alleine stemmen. Aber Deutschland verfügt über ein enormes Potential, das mit Blick auf globale Gesundheit bei weitem nicht voll genutzt ist. Dazu zählen Erfahrungen aus dem deutschen Gesundheitswesen, (finanzielle) Ressourcen, die Einbindung der deutschen Wirtschaft und die strategische Besetzung von Positionen in internationalen Organisationen. Paul Marschall ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Programm „Inter- und transnationale Zusammenarbeit“ am DIE. Maike Voss leitet das Projekt „Globale Gesundheit: Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der gesundheitsbezogenen SDGs für die deutsche globale Gesundheits- und Entwicklungspolitik“ an der Stiftung Wissenschaft und Politik.

Rege Aktivitäten, kein Raum für Selbstgefälligkeit

Mon, 10/01/2018 - 09:12
Bonn, 01.10.2018. Der Global Climate Action Summit 2018 ist wahrscheinlich der bedeutendste Klimagipfel in der Geschichte, der sich ausschließlich auf Unternehmen, die Zivilgesellschaft und lokale Akteure konzentriert hat. Er fand vom 12. bis zum 14. September in San Francisco statt, und die Wahl dieses Veranstaltungsortes war kein reiner Zufall. Da im Hinblick auf den Klimaschutz Impulse aus Washington derzeit gänzlich fehlen, sind der Bundesstaat Kalifornien und sein Gouverneur Jerry Brown selbst aktiv geworden und haben Klimaaktivisten der unterschiedlichsten Art mobilisiert. In den Tagen vor der Konferenz hat Brown eine Reihe von Dekreten unterzeichnet, die darauf abzielen, die Stromerzeugung und die gesamte Wirtschaft in Kalifornien bis 2045 zu dekarbonisieren. Ein ehrgeiziges Ziel für einen US-Bundesstaat, der für sich allein als fünftgrößte Wirtschaftsmacht der Welt betrachtet werden könnte. Das Ausmaß des Ehrgeizes, den Kalifornien nun unter Beweis stellt, hat selbst Umweltschützer überrascht, die einen solchen Schritt keinesfalls von einem Bundesstaat erwartet hätten, der selbst fossile Brennstoffe in erheblicher Menge produziert – und von einem Gouverneur, der während seiner Amtszeit tausende von Genehmigungen für die Förderung von Öl und Gas erteilt hat. Auf globaler Ebene ist es jedoch schon lange keine Seltenheit mehr, dass lokale und nicht staatliche Klimaschützer die Führung übernehmen. Die Anzahl der Zusagen – zum Beispiel zur Reduktion von Klima schädigenden Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an Klimaveränderungen – steigt stetig, und zwar sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch ihrer Reichweite. Die UNO verzeichnet derzeit tausende von Initiativen von Unternehmen aller Größenordnungen und aus allen Branchen. Städte übernehmen in großer Zahl vor Ort die Führung, und das gilt sowohl für Entwicklungsländer als auch für Industriestaaten. Zivilgesellschaftliche Organisationen gehen vermehrt zu zweigleisigen Strategien über: Auf der einen Seite treten sie leidenschaftlich für den Klimaschutz ein und kritisieren Praktiken, die nicht nachhaltig sind, und auf der anderen Seite bauen sie starke Partnerschaften mit gewillten Führungskräften aus der Wirtschaft und den örtlichen Kommunen auf, um greifbare Fortschritte zu erzielen. In einer seltenen Flut von positiven Klimanachrichten wiesen unzählige Berichte, die vor und während des Gipfels veröffentlicht wurden, auf den außergewöhnlichen Umfang und auf das Vermeidungspotenzial für unterschiedlichste Bereiche hin. Ermöglicht wird dies durch die Initiativen von verschiedenen Akteuren auf der ganzen Welt. Zum Beispiel berichtete „America’s Pledge” – eine gemeinsame Initiative von nicht staatlichen und subnationalen Klimaakteuren, die in den USA ansässig sind –, dass bei einer vollständigen Umsetzung der geplanten Aktivitäten das für 2025 gesetzte Klimaziel der USA in greifbare Nähe rücken könnte – und dies trotz des Rückzugmanövers der US-Regierung. Ein anderer Bericht schätzt, dass die gemeinsamen Aktionen von nicht staatlichen und subnationalen Initiativen, wie zum Beispiel Under2Coalition, RE100, C40 und Covenant of Mayors, bis 2030 die Emissionen global um ungefähr ein Drittel senken könnten. Während die Aufmerksamkeit sich meist auf das hohe Potenzial von nicht staatlichen und subnationalen Aktionen konzentrierte, wurde weniger über deren Effizienz gesprochen. Die neuesten Forschungen im Rahmen des Projekts ClimateSouth, einer Kooperation zwischen dem DIE, der Blavatnik School of Government an der Oxford University, dem The Energy and Resources Institute (TERI) und dem African Centre for Technology Studies (ACTS) zeigen, dass gemeinsame Aktionen von nicht staatlichen und lokalen Akteuren zunehmend ihre Ziele erreichen. Den Ergebnissen von ClimateSouth zufolge hat sich die Leistungsfähigkeit – definiert als das Erreichen von Ergebnissen die sich die Initiativen jeweils gesetzt haben – zwischen 2013 und 2017 deutlich verbessert. Ermutigend ist, dass ein wachsender Anteil der Vorteile aus nicht staatlichen und subnationalen Klimaschutzmaßnahmen Entwicklungs- und Schwellenländern zugutekommt, wo in Zukunft mit der stärksten Zunahme von Emissionen zu rechnen ist, und wo gefährdete Kommunen schon jetzt die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren bekommen. Der Bericht wies auch darauf hin, dass diese Aktivitäten darüber hinaus oft in vielfacher Hinsicht eine nachhaltige Entwicklung fördern. Obwohl der Global Climate Action Summit eine Bühne bot, um die vielfältigen Initiativen der zahlreichen unterschiedlichen Akteure lobend hervorzuheben, bleibt kein Raum für Selbstgefälligkeit. Die eigentliche Frage lautet: Was wird nach dem Gipfel passieren? Obwohl nicht staatliche und subnationale Aktionen dabei helfen können, die Versprechen einzelner Staaten im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels einzulösen, muss viel mehr getan werden, da die derzeitigen Zusagen bei Weitem nicht ausreichen, die im Pariser Abkommen verankerte Vision einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Zukunft zu verwirklichen. Und darüber hinaus sind nationale Regierungen keineswegs aus dem Schneider, weil nicht staatliche und subnationale Institutionen sich zunehmend engagieren. Stattdessen sollten staatliche Instanzen dieses Engagement zum Anlass nehmen, ihre eigenen Maßnahmen zu überdenken und ihre Klimaziele nach oben anzupassen. Nur dann wird es möglich sein, die globale Erwärmung noch rechtzeitig in den Griff zu bekommen und der nachhaltigen Entwicklung eine Chance zu geben.

Kann die EU über den „Streit um Schiffe“ hinauskommen?

Mon, 09/24/2018 - 00:01
Bonn, 24.09.2018. In seiner jüngsten Rede zur Lage der Europäischen Union skizzierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker seine Vision von der künftigen Migrationspolitik der EU. Die Rede stellte eine Reihe von Vorschlägen zur Stärkung der EU-Kompetenzen im Migrationsbereich vor. Die Vorschläge zielen darauf ab, die nationalen Spaltungen im Bereich der Migration zu überwinden, die von nationalistischen Politikern wie Orbán und Salvini gefördert werden. Doch scheinen die Vorschläge in erster Linie von politischer Schadensbegrenzung inspiriert zu sein und stellen keine längerfristige Antwort im Interesse der Entwicklung der EU und ihrer Beziehungen zu Afrika dar. Darüber hinaus werden die Bedürfnisse der europäischen und afrikanischen Bürger nicht angemessen berücksichtigt. Junckers Vorschläge versuchen, die Lücken zu schließen, die durch festgefahrene Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten entstanden sind, und umfassen die Einrichtung einer EU Asylagentur sowie einer EU-Grenz- und Küstenwache. Erstere soll die Staaten bei der Bearbeitung von Asylanträgen unterstützen. Letztere soll Exekutivbefugnisse haben, um Grenzkontroll- und Rückführungsaufgaben in EU- und Nicht-EU-Ländern durchzuführen. Ihre Einrichtung soll die Durchsetzung strengerer Rückkehrvorschriften ermöglichen. Als Gegenstück zu dieser strengeren Linie schlägt die Kommission vor, legale Wege für Fachkräftemigration und humanitäre Wiederansiedlung zu schaffen. Es wird erwartet, dass damit Anreize für Drittländer geschaffen werden, bei der Grenzkontrolle und Rückführung zu kooperieren. Seit dem kurzzeitigen Anstieg der Migrantenzahlen 2015 und trotz eines Rückgangs der Neuankünfte haben die europäischen Staaten Schwierigkeiten, gemeinsame und dauerhafte Lösungen zu finden. Derzeit sind kaum politische Fortschritte zu verzeichnen, wobei Juncker beklagt, dass „wir nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten“ können. Die Herausforderungen sind nicht neu. Versuche, eine gemeinsame Migrationspolitik zu definieren, reichen mindestens zwei Jahrzehnte zurück. Die Tatsache, dass diese Versuche erfolglos waren, hat sicherlich zu den enormen politischen Auswirkungen der Migration beigetragen. Bürger haben sich dem Nationalismus zugewandt und ihr wachsendes Misstrauen gegenüber der EU zum Ausdruck gebracht. Die Wahrnehmung, dass die EU nicht bereit oder nicht in der Lage ist, sich der Herausforderung zu stellen, hat sich vor allem in Ländern verbreitet, in denen die Bürger weiterhin mit den Langzeitfolgen der Wirtschaftskrise kämpfen. Junckers Fokus auf Grenzkontrolle und Rückkehr spiegelt die Tatsache wider, dass nationale Spaltungen dazu geführt haben, Migration als Bedrohung der Grenzen und nicht als Chance wahrzunehmen. Junckers Vorschläge verstärken die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen, die bleiben dürfen, und anderen Migranten, für die zunehmende Einschränkungen gelten. Dieser Ansatz verkennt, dass Migration sowohl für die wirtschaftliche Stabilität in Europa als auch für Resilienz und Entwicklung in Afrika wesentlich ist. In den Vorschlägen fehlen Maßnahmen, die den Beitrag der Migranten zur transnationalen Entwicklung unterstützen, etwa die Senkung der Kosten für Rücküberweisungen. Zudem bieten die Vorschläge keine Lösungen für die vielen gering qualifizierten Migranten, die illegal, etwa in der Landwirtschaft, arbeiten und deren Beschäftigung indirekte negative Folgen für gering qualifizierte europäische Arbeitnehmer hat. Die Vorschläge von Juncker können auch eine wirksame Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika behindern. Um eine afrikanische Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle und Rückführung zu erreichen, wird die EU die afrikanischen Staaten mit Hilfe anderer externer Politiken weiter unter Druck setzen müssen. Dies wird vor allem für die Entwicklungshilfe gelten. So wird die gegenwärtige Auseinandersetzung Europas mit dem Nationalismus langfristige Auswirkungen auf seine Beziehungen zu Afrika haben. Dies hat bisher zu kurzfristigen Ansätzen und einem Fokus auf nicht näher bestimmte „Grundursachen“ für Migration geführt. Die EU wird wahrscheinlich auch erfahren, dass die Bindung von Entwicklungshilfe an Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle für andere diplomatische und wirtschaftliche Bereiche nachteilig sein kann. Anstelle des vorgeschlagenen Pakets, das wahrscheinlich umstritten sein wird, ist ein umfassenderer EU-Ansatz für die Zusammenarbeit mit Afrika im Migrationsbereich erforderlich. Die EU muss sich von restriktiven Ansätzen abrücken, die auf Grenzkontrollen und Kriminalisierung irregulärer Migranten basieren. Vielmehr muss sie mit Afrika eine ernsthafte Diskussion darüber führen, wie Migration Entwicklung und Wohlstand auf beiden Kontinenten fördern könnte. Die Afrikanische Union wäre dafür ein guter Partner. Eine solche Neuausrichtung wird jedoch nur möglich sein, wenn die EU ihre Fähigkeit wiedererlangt, international als einheitlicher und nüchterner Akteur zu agieren. Die einseitige Verkündung einer gleichberechtigten Partnerschaft mit Afrika ist kein überzeugender Ausdruck dieses Potenzials. Eine nachhaltige Migrationspolitik gegenüber Afrika erfordert auf beiden Seiten einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, und die EU kann einen solchen Prozess nur dann realistisch einleiten, wenn er die internen Spaltungen und Bedrohungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt berücksichtigt.

Die G20 inklusiver gestalten: Was ist mit der Zivilgesellschaft?

Wed, 09/19/2018 - 14:43
Bonn, 19.09.2018. Als der diesjährige Gastgeber der G20, der argentinische Präsident Mauricio Macri, Anfang August an der Eröffnungssitzung des ‚Civil 20‘ (C20) teilnahm, sagte er: „Die Zivilgesellschaft spielt eine Schlüsselrolle bei Dialog- und Konsensbildungsprozessen. […] Wir alle müssen Protagonisten sein und an den Diskussionen der Zivilgesellschaft teilnehmen und sie nicht vernachlässigen.“ Nicht alle seiner G20-Kollegen teilen diese Ansicht. Der CIVICUS ‚State of Civil Society Report 2018‘ stuft zivile Handlungsspielräume in nur drei G20-Mitgliedsstaaten, die EU ausgenommen, als „offen“ ein. Der Raum für die Zivilgesellschaft in elf Ländern ist „verengt“ oder „beschränkt“. In drei Mitgliedsstaaten gilt er als „unterdrückt“ und in zwei als „geschlossen”. So auch in Saudi-Arabien, das in 2020 Gastgeber sein wird. Argentinien wird als „verengt” eingestuft. In diesem Jahr findet der G20-Gipfel am 30. November und 1. Dezember in Buenos Aires statt. Kann die G20 trotz des „shrinking space“ in einigen Mitgliedstaaten durch mehr Einbindung der Zivilgesellschaft integrativer gestaltet werden? Legitimitätslücke der G20 In den vergangenen zehn Jahren ist die G20 zu einer der wichtigsten Institutionen für Global Governance geworden. Ihre Rolle hat sich von der Bewältigung der Finanzkrise von 2008 auf die Behandlung einer Agenda jenseits von Finanz- und Wirtschaftsfragen verlagert. Ihre Legitimität ist jedoch nicht im gleichen Maße gewachsen wie ihre Bedeutung. Obwohl die C20 nur eine von sieben Beteiligungsgruppen ist, bietet sie einen normativen Horizont für die Politik und kommt der Vertretung der zivilgesellschaftlichen Vielfalt bei der G20 am nächsten; mehr als 600 zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs) aus über 40 Ländern haben zum Abschlusskommuniqué beigetragen, das sie im August Präsident Macri vorgelegt haben. Die Rolle der Präsidentschaft Die Beteiligung der Zivilgesellschaft in der G20 zu verbessern, ist besonders schwierig. In ihrer jetzigen Form hängt die G20-Agenda stark vom politischen Willen der Präsidentschaft ab. Die Gastgeberregierung kann die Beteiligung der Zivilgesellschaft unterstützen oder einschränken und den Umfang und die Verfügbarkeit der dem C20-Bündnis bereitgestellten Mittel beeinflussen. Als China 2016 den Vorsitz bei der G20 führte, erlaubte seine Regierung bestimmten nationalen und internationalen CSOs nicht, an der C20 in Qingdao teilzunehmen. In diesem Jahr mobilisierte Argentinien nur geringe finanzielle Mittel für die C20, was es für CSOs aus Übersee schwierig machte, am Gipfel teilzunehmen. Die G20 und C20 inklusiver gestalten Begrenzte Mittel tragen dazu bei, dass es der C20 selbst an Legitimität mangelt. Vergleichsweise viele CSOs aus dem globalen Süden verfügen nicht über eigene Ressourcen, Zugang zu Geldern, qualifiziertes Personal und Insiderwissen, das für Lobbyarbeit auf globaler Ebene erforderlich ist. CSOs, die an der C20 teilnehmen, sind hauptsächlich serviceorientiert und streben konkrete Ergebnisse an, im Gegensatz zu widerstandsorientierten Gruppen, die eine starke Transformationsagenda verfolgen oder sogar die Legitimität der G20 völlig ablehnen. Diejenigen, die friedlich oder gewaltsam an den Orten der G20 protestieren, sitzen nicht unbedingt am Tisch der C20-Treffen. CSOs, die über die C20 politisch aktiv sind oder sogar Lobbyarbeit bei den Sherpas machen, haben in der Regel eine globale Reichweite. Solche CSOs sind überwiegend im globalen Norden beheimatet und haben oft selbst keine Legitimität oder Rechenschaftspflicht „nach unten“. Obwohl unkritischer Enthusiasmus über den Einfluss der Zivilgesellschaft in der G20 fehl am Platz ist, bleibt die C20 der stärkste Kanal für die Zivilgesellschaft, um vielfältigere Perspektiven in den Politikprozess der G20 einzubringen. Um ihre eigene Glaubwürdigkeit als legitime und rechenschaftspflichtige Akteure zu erhöhen, müssen die C20 und andere Beteiligungsgruppen mehr Akteure aus dem Globalen Süden und Nicht-G20-Staaten einbeziehen, insbesondere aus einkommensschwachen Ländern und fragilen Staaten – und dies vorzugsweise dauerhaft. Die Think 20 (T20) Africa Standing Group, die Forscher aus ganz Afrika zusammenbringt, ist hierfür ein positives Beispiel. Darüber hinaus sollten einflussreiche NGOs darauf achten, die Zivilgesellschaft nicht zu monopolisieren, sondern mehr Graswurzel-Initiativen und marginalisierte Gemeinschaften in die C20 einzubeziehen. Dies würde sie auch weniger verwundbar für Angriffe von illiberalen Regierungen machen, die Zweifel an der Legitimität von Zivilgesellschaft schüren. Bislang ist der Mangel an Finanzmitteln das größte Hindernis für die C20, diese Herausforderungen zu bewältigen. Daher müssen die Unterstützung und Finanzierung der C20 von der G20-Präsidentschaft entkoppelt werden. Dies würde das Risiko verringern, dass „shrinking spaces“ auf nationaler Ebene die Einbindung der Zivilgesellschaft in der G20 gefährden. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungsgruppen könnte die finanzielle Herausforderung ebenfalls mildern. Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit in problemspezifischen Arbeitsgruppen ein gutes Instrument sein, die Politikgestaltung der G20 zu beeinflussen; sie würde ein Problem von verschiedenen Fronten aus angehen und Lerneffekte fördern. Angesichts global kleiner werdender Handlungsspielräume für CSOs ist ein gemeinsames Vorgehen unterschiedlicher nichtstaatlicher Akteure notwendig, um die Stimme der Zivilgesellschaft zu stärken – inner- und außerhalb der G20.

Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung

Mon, 09/17/2018 - 09:16
Bonn, 17.09.2018. Die derzeitige Form der Globalisierung wird von ganz unterschiedlichen Gruppen als ungerecht angesehen. Das zeigt sich zum Beispiel an den wiederkehrenden Protesten gegen Institutionen der Global Governance (G7, G20, WTO), dem Erstarken nationalistischer Strömungen in vielen OECD-Ländern und den wiederholten Forderungen vieler Länder des Südens nach mehr Einfluss in internationalen politischen Institutionen. Auch in der Politik wird zunehmend anerkannt, dass in unserer globalisierten Welt Gerechtigkeit nicht nur innerhalb der Staaten eine Rolle spielt. So ist ein Abschnitt im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung mit „Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung“ überschrieben. Internationale politischen Zielvereinbarungen wie die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beziehen sich ebenfalls immer wieder explizit auf den Wert der Gerechtigkeit. Gleichzeitig ist gerade für die globale Ebene sehr umstritten, was diese Gerechtigkeit denn nun ausmacht. Bezüglich der akademischen Debatte zu Gerechtigkeitstheorien kann zwischen zwei unterschiedlichen Perspektiven unterschieden werden. Die erste Perspektive bezieht Gerechtigkeit auf Verteilungen, zum Beispiel von Gütern, Ressourcen oder Chancen. Die Kriterien für eine gerechte Verteilung sind umstritten. Die einen betonen den Wert der Gleichheit, während andere eine Priorität für die Armen fordern. Wieder andere heben die Rolle von Leistung und Verdienst hervor oder sind der Meinung, zählen müsse vor allem, dass niemand unter einen bestimmten Lebensstandard fällt. Es gibt aber auch Kritik daran, Gerechtigkeit ausschließlich auf Verteilungen zu beziehen: Diese Perspektive vernachlässige, wie die Dinge, die verteilt werden, überhaupt produziert wurden und wer über ihre Verteilung entscheidet. Aus einer zweiten Perspektive wird Gerechtigkeit deshalb nicht als eine bestimmte Verteilung, sondern als Abwesenheit von willkürlicher Herrschaft aufgefasst. Ein Fokus liegt dann auf der Frage, wie politischen Entscheidungsverfahren gestaltet sein sollten. Aus beiden Perspektiven sind Ungerechtigkeiten im derzeitigen globalen wirtschaftlichen und politischen System offensichtlich. So kann beispielsweise das internationale Handels-, Finanz- und Steuersystem im Hinblick auf die Verteilung von Vorteilen und Lasten (zwischen verschiedenen Ländern und zwischen verschiedenen Gruppen innerhalb der Länder) kritisiert werden:
  • In Bezug auf das internationale Handelssystem war schon die Gerechtigkeit des von der WTO regulierten Handelssystems sehr umstritten. Der derzeitige Trend in Richtung bi- und multilateraler Handelsabkommen scheint jedoch in Bezug auf die Möglichkeiten armer Länder, für sie vorteilhafte Ergebnisse zu erzielen noch problematischer.
  • Das starke Wachstum der wenig regulierten und häufig vor allem an kurzfristigen Erträgen orientierten Finanzindustrie erhöht die Instabilität des internationalen Finanzsystems. Private Investoren profitieren in guten Zeiten, während Verluste wie zum Beispiel während der Finanzkrise 2008 teilweise vom Staat getragen werden.
  • Das derzeitige internationale Steuersystem ist gekennzeichnet durch eine ungerechte Verteilung der Steuerlast zwischen Individuen, sowie einer ungerechten Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Staaten. Steuerhinterziehung und Steuervermeidung tragen hierzu bei und reduzieren das Steueraufkommen insgesamt.

Angesichts von menschengemachten Umweltveränderungen und des globalen Ressourcenverbrauchs stellt sich die Frage nach der gerechten Verteilung von Vorteilen und Lasten zudem nicht nur in Bezug auf die zurzeit lebenden Menschen, sondern auch in Bezug auf zukünftige Generationen. Unser Umgang mit dem Klimawandel kann in dieser Hinsicht kaum als gerecht angesehen werden. Die zweite Perspektive, die Gerechtigkeit als Abwesenheit willkürlicher Herrschaft versteht, kann die Ungerechtigkeit der politischen Entscheidungsverfahren der Institutionen der Global Governance besser in den Blick bekommen. Hier werden wichtige Entscheidungen von Institutionen gefällt, in denen die von den Entscheidungen betroffenen Menschen sehr unterschiedlich repräsentiert sind. Beispielsweise sind in den G7 und den G20 jeweils nur einige wenige Länder vertreten. In anderen Institutionen wie der Weltbank und dem IWF richten sich die Stimmanteile eines Landes nach seiner Wirtschaftsleistung (oder seiner Wirtschaftsleistung zu einem vergangenen Zeitpunkt). In dieser Hinsicht gleicht die Global Governance einer Plutokratie. Insgesamt ist es bisher kaum gelungen, demokratische Errungenschaften auf die internationale Ebene zu übertragen. Es gibt durchaus Vorschläge, wie solche Ungerechtigkeiten beseitigt oder zumindest abgemildert werden könnten; Vorschläge, die sich beispielweise auf eine stärkere internationale Regulierung von Finanzmärkten, entschiedene Maßnahmen gegen den Klimawandel oder eine Demokratisierung der Global Governance beziehen. Eine Entwicklungspolitik, die tatsächlich auf eine gerechte Gestaltung der Globalisierung zielte, müsste sich auf allen politischen Ebenen um eine Verständigung auf solche Reformen bemühen ­– und diese im Zweifel auch gegen die Interessen privilegierter Gruppen durchsetzen. Das DIE beteiligt sich an der Debatte darüber, wie eine gerechte Globalisierung aussehen könnte mit einem Forschungsprojekt, das sich mit der Gerechtigkeit des internationalen Handels- und Finanzsystems und der Institutionen der Global Governance beschäftigt.

Auf dem Weg zur zweiten UN-Konferenz über Süd-Süd-Zusammenarbeit

Wed, 09/12/2018 - 10:48
Bonn, 12.09.2018. Oft lässt sich in Diskussionen eine allgemeine Übereinstimmung erzielen zu den Folgen des Klimawandels, zu den Auswirkungen gewaltsamer Konflikte, zu wachsender Ungleichheit oder über die generelle Vereinbarung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Diese hochgesteckten Ziele sehen sich jedoch mit nationalistischen Bewegungen gegen multilaterale Institutionen konfrontiert. Diese werden von der entstehenden „Multiplex-Weltordnung“ (Amitav Acharya) begünstigt, in der eine Reihe von Schlüsselakteuren auf unterschiedliche Weise interagieren. Die Entwicklungszusammenarbeit ist einer der Politikbereiche, der davon besonders betroffen ist. Bislang gibt es noch keinen globalen Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit. Im Grunde lassen sich zwei große Teilsysteme identifizieren: erstens, das seit langem vorherrschende System der Entwicklungszusammenarbeit der OECD-Länder: öffentliche Entwicklungshilfe (ODA). Zweitens eine heterogene Reihe von Praktiken, die von aufstrebenden (Super-)Mächten unter dem Stichwort der Süd-Süd-Kooperation (SSC) angeführt werden. Beide Gruppen und Entwicklungsansätze sind nicht vollständig festgelegt und stabil. Im Gegenteil, Entwicklungszusammenarbeit ist ein dezentraler Politikbereich, in dem verschiedene Prinzipien und Praktiken zunehmend miteinander verflochten sind. Zum Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD gehört beispielsweise die Republik Korea – ein ehemaliges Land des Globalen Südens. Unterschiedliche Auffassungen von Entwicklungszusammenarbeit sind ein zentrales Thema in den internationalen Entwicklungsdebatten. Die Globale Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit (GPEDC) (sie ist als Hauptplattform für Themen der EZ-Wirksamkeit gedacht) ist beispielsweise nicht global, da Brasilien, China und Indien der Plattform nicht beigetreten sind. SSC ist nur begrenzt organisiert und definiert. IBSA, ein Club-Governance-Format von Indien, Brasilien und Südafrika hat kürzlich eine Definition für SSC vorgelegt. Die IBSA-Partner betonen die Grundsätze „Achtung der nationalen Souveränität, nationale Eigenverantwortung und Unabhängigkeit, Gleichheit, Nicht-Konditionalität, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und gegenseitigen Nutzen“ und behaupten, dass „SSC völlig anders ist als die Nord-Süd-/Geber-Nehmer-Kooperation und dass ODA-Vorlagen keine gute Grundlage für SSC sind“. Eine klar definierte Gruppe von SSC-Anbietern und ein gemeinsamer Ansatz sind jedoch noch nicht erkennbar. So liegt zum Beispiel die Unterstützung Ruandas für das Präsidentenamt von Benin deutlich außerhalb des aktuellen SSC-Mainstream-Diskurses von SCC-Anbietern. Gestaltung der Agenda für BAPA+40 Auf der Grundlage des 1978 verabschiedeten „Aktionsplans von Buenos Aires zur Förderung und Umsetzung der technischen Zusammenarbeit der Entwicklungsländer“ wird die zweite Hochrangige Konferenz der Vereinten Nationen über Süd-Süd-Zusammenarbeit (BAPA (Buenos Aires Aktionsplan)+40-Konferenz) im März 2019 in Buenos Aires stattfinden. BAPA+40 wird die wichtigste Veranstaltung zum Thema SSC und triangulärer Kooperation sein. Sowohl die Veranstaltung als auch der Vorbereitungsprozess können die Debatten auf verschiedene Weise voranbringen. Erstens wird BAPA+40 eine multilaterale Konferenz im Rahmen der Vereinten Nationen sein und hat daher eine hohe Legitimität für den Umgang mit SSC. Gemeinsam vereinbarte Normen und Standards wären eine wesentliche Verbesserung vor dem Hintergrund der oft verwirrenden Debatten über SSC in den vergangenen Jahren. Die Konferenz wäre der richtige Ort, um einen breiteren Konsens über eine Definition von SSC unter SSC-Anbietern, aber auch zwischen SSC-Kooperationsanbietern und -nehmern zu finden. Daher könnte und sollte BAPA + 40 der richtige Ort für eine klare Definition von SSC sein. Zweitens ist BAPA+40 als UN-Konferenz der am besten geeignete Ort, um sich erneut mit der Frage der internationalen Verantwortung zu befassen. Mit dem Aufweichen der Grenzen zwischen Nord und Süd ist die internationale Verteilung von Verantwortung unklar geworden. Während die BAPA+40 weiter die besondere Verantwortung der entwickelten Länder hervorheben sollte (wie die Verpflichtung, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für ODA bereitzustellen), sollte sie auch die Frage der Differenzierung angehen. Die Konferenz wäre eine Gelegenheit, das Prinzip der CBDR (gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung) 2.0, voranzubringen. Drittens ist der BAPA+40-Prozess eine gute Gelegenheit, die vorhandenen Verfahren der Wirkungsmessung unter den Süd-Süd-Kooperationspartnern (SSCP) zu systematisieren und eine breitere Übereinkunft über gemeinsame Kriterien für die Bewertung von SSC zu erreichen. Viertens, da die BAPA+40-Konferenz DAC-Geber und SSCP versammelt, sollte sie über die bestehenden Modelle der triangulären Kooperation hinaus zu einer horizontalen Partnerschaft übergehen, die von Entwicklungszielen bestimmt und auf Wissensaustausch ausgerichtet ist. Trianguläre Kooperation hat das Potenzial, Multi-Stakeholder-Ansätze jenseits des Modells eines SSC-Anbieters, eines SSCP- oder OECD-Gebers zu nutzen. In der Summe gibt es keine global gültige Norm für die Entwicklungszusammenarbeit. BAPA+40 könnte ein wichtiger Schritt sein, um eine gemeinsame Grundlage für einen entstehenden Konsens zu Süd-Süd-Kooperation zu finden.

Paulo Esteves ist Associate Professor am International Relations Institute der Pontifical Catholic University of Rio de Janeiro, Direktor des BRICS Policy Center, Senior Research Fellow am Institute of Advanced Sustainability Studies and Fellow von Brazil’s Public Administration School (ENAP). Stephan Klingebiel is Co-Chair des Programms „Inter- und transnationale Zusammenarbeit“ am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE). Er ist zudem Senior Lecturer an der Universität Marburg und Visiting Professor an der Stanford University.

Nachsitzen oder sitzen bleiben?

Mon, 09/10/2018 - 12:40
Bonn, 10.09.2018. Die internationale Klimapolitik sucht weiter nach einem Regelwerk, mit dem sich das Pariser Abkommen von 2015 wirksam umsetzen lässt. Bereits beim letzten regulären Arbeitstreffen der internationalen Klimapolitik im Mai 2018 in Bonn sollten konkrete Spielregeln für die Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe vereinbart werden. Dies war nicht gelungen. Die Delegierten mussten daher nachsitzen. Bis gestern wurde in Bangkok in einer zusätzlichen Verhandlungsrunde um Kompromisse und Lösungen gerungen. 2000 Delegierte aus über 190 Ländern verhandelten über das „Regelbuch“ zur Umsetzung des Pariser Abkommens ab 2020. Es soll die klimapolitischen Zusagen der Staaten überprüfbar und vergleichbar machen. Es soll sicherstellen, dass alle Vertragsstaaten ihrer Verantwortung gerecht werden und niemand schummeln kann. Anders als bei den hehren Absichtserklärungen, die im Pariser Abkommen verankert und weltweit als Durchbruch zur Rettung des Weltklimas gefeiert wurden, geht es nun also um das Eingemachte. Dies ist hochpolitisch und lässt unterschiedlichste Interessen aufeinanderprallen. Wie weit sind die Delegierten nun gekommen? Einige tragfähige Kompromisse scheinen erreicht worden zu sein, um das Regelbuch wie vorgesehen auf dem diesjährigen Klimagipfel im Dezember im polnischen Katowice beschließen zu können. Zumindest liegen nun Bausteine für eine „entscheidungsfähige Basis“ vor. Das ist die gute Nachricht. Aber das Regelbuch ist kein Selbstzweck. Es ist nur sinnvoll, wenn seine Regeln eine effiziente, konsequente und zunehmend ambitionierte Umsetzung der klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten können. Dies wiederum erfordert, dass ihre Einhaltung nachvollziehbar überprüft und verbindlich eingefordert werden kann. In Abwesenheit einer sanktionsbewehrten, den Vertragsstaaten übergeordnete Instanz, ist dies nur mittels verbindlicher Institutionen, vergleichbarer Anstrengungen und kreativer Kompromisse zu erreichen. Hier stecken viele Teufel im Detail. Worauf ist also zu achten, wenn die in Bonn und Bangkok erarbeiteten Kompromisstexte in Katowice in ein umfassendes Regelbuch überführt werden? Umstritten bleiben nicht nur die Standards, gemäß derer die Staaten ihren CO2-Ausstoß nachvollziehbar messen und berichten. Dies ist schon deshalb ein neuralgischer Punkt der Verhandlungen, weil der in Paris überwunden geglaubte Streit um die Ausdifferenzierung unterschiedlicher Verantwortlichkeiten armer und reicher Länder in Bangkok wieder in den Vordergrund drängte. Ein weiterer zentraler Streitpunkt bleibt das Geld. Die Industriestaaten haben für die am stärksten von den Klimafolgen betroffenen Entwicklungsländer von 2020 an jährlich 100 Milliarden US-Dollar versprochen, um Klimamaßnahmen zu finanzieren und die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Zugleich mauern sie in den Verhandlungen und setzen offensiv auf eine stärkere Beteiligung der Privatwirtschaft zur Mobilisierung der benötigten Mittel. Die Entwicklungsländer sehen dies mit Skepsis und erwarten konkrete Zusagen. Das mangelnde Tempo der Verhandlungsfortschritte ist daher besorgniserregend. Deutschland ist hier in seinem zähen Ringen um den Kohleausstieg oder die Modernisierung des Verkehrssektors exemplarisch. Um seine einstige Klimavorreiterrolle wiederzubeleben, wie es die Bundesumweltministerin Svenja Schulze in ihrer Antrittsrede vor dem Deutschen Bundestag forderte, muss Deutschland seine Klimazusagen umsetzen und seine Anstrengungen verstärken, das Ambitionsniveau der deutschen und europäischen Klimapolitik deutlich zu erhöhen. Dies ist auch und vor allem eine Frage der Gerechtigkeit im Klimaschutz, nicht nur global betrachtet, sondern auch bei uns vor Ort. Klimaschutz muss auch in Deutschland und Europa sozialverträglich gestaltet werden und zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen aufbauen, um dauerhaft wirksam werden zu können. Die Europäische Union sollte ihre Strukturförderung deshalb genau darauf ausrichten. Auf internationaler Ebene müssten die Verursacher des Klimawandels, beispielsweise große Energieunternehmen, von den Betroffenen belangt werden können. Nur so lässt sich der Klimaschutz insgesamt gerechter gestalten und ein zentraler Bremsblock der internationalen Klimapolitik – die Frage nach Verantwortlichkeiten – glaubhaft entschärfen. Von derartigen Fortschritten scheint die internationale Klimapolitik freilich auch nach der Sonderschicht von Bangkok noch weit entfernt. Es bleibt zu hoffen, dass weltweite Proteste und Demonstrationen – wie vergangenen Samstag unter dem Motto „Aufstehen für das Klima“ – den Druck auf die Verhandler weiter erhöhen. Auch der diese Woche startende Global Climate Action Summit in San Francisco macht Hoffnung. Er legt den Fokus auf die Beiträge, die Städte und nichtstaatliche Akteure zum Klimaschutz leisten können. Der internationale Klimaprozess hinkt dieser Dynamik hinterher. Ohne weiteres Nachsitzen bleibt die Versetzung der gefeierten „Klasse von Paris“ beim Klimagipfel in Katowice akut gefährdet.

Was der Globale Migrationspakt wirklich bedeutet

Mon, 07/23/2018 - 09:30
Bonn, 23.07.2018. Vor gut einer Woche haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (VN) auf einen „Globalen Pakt für sichere, reguläre und geordnete Migration“ geeinigt. Das wirkt in Zeiten der Abschottungspolitik von Seehofer, Salvini, Trump und Co. beinahe wie ein kleines Wunder. Befürworter des Abkommens wie UN-Generalsekretär António Guterres reden in diesem Zusammenhang schon von einer wahrhaft historischen Vereinbarung. AfD und rechtspopulistische Medien wollen dagegen im globalen Migrationspakt ein Instrument identifiziert haben, das der (hundert-)millionenfachen Einwanderung aus Afrika nach Europa Tür und Tor öffnet. Die USA haben ihre Beteiligung an den Verhandlungen bereits im Vorfeld aufgekündigt und auch Ungarn hat nun angekündigt, aus dem Pakt auszusteigen. Was also verbirgt sich genau hinter diesem globalen Abkommen, und was können wir uns davon erhoffen? Ausgangspunkt des Migrationspaktes – wie auch des Globalen Flüchtlingspaktes, der derzeit noch verhandelt wird – war ein Gipfeltreffen zu Flucht und Migration unter dem Dach der VN im September 2016, zu dem noch Barack Obama eingeladen hatte. Im Gegensatz zur Flüchtlingspolitik, wo es konkrete globale Schutzvereinbarungen und das für ihre Einhaltung zuständige UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR gibt, existiert kein vergleichbares Regelwerk für Migration und auch keine Welt- oder UN-Migrationsorganisation. Entgegen eines weit verbreitenden Missverständnisses kommt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) diese Rolle eben nicht zu. Sie ist vielmehr Dienstleisterin ihrer Mitgliedsstaaten für Migrationsmanagement, -beratung und Rückführung. Ein (verbindliches) Abkommen zum Schutz von Migrantinnen und Migranten vor Menschenrechtsverletzungen oder Ausbeutung gibt es bis dato ebenfalls nicht. Der globale Migrationspakt, der im Kern aus 23 Zielen besteht, versucht, diese Lücke in gewisser Weise zu schließen. Der Vertragstext legt einen starken Fokus auf den Schutz, die Rechte und bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen von Migrantinnen und Migranten und ihren Familien. Der Kampf gegen Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und Diskriminierung sowie auch die Ausweitung der Möglichkeiten zur regulären Migration stellen wichtige Elemente des Paktes dar. Hier konnten sich insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen beim Verhandlungsprozess durchsetzen. Des Weiteren fordert der Pakt eine bessere Datenlage zu internationalen Migrationsprozessen, spricht sich für die Bekämpfung ökonomischer, umweltbezogener und politischer Fluchtursachen aus und betont das Ziel eines „ganzheitlichen, sicheren und koordinierten Grenzschutzes“. Wichtig ist aber vor allem die Botschaft, die dieses Abkommen ausstrahlt: Der Globale Migrationspakt ist sicherlich kein Türöffner für ungebremste Masseneinwanderung nach Europa oder dergleichen. Er ist vielmehr ein nüchternes Bekenntnis zu dem, was Migration eigentlich ist. Nämlich eine globale Realität, die sich nicht einfach durch Grenzschließungen oder ein paar Milliarden Euro mehr an Entwicklungshilfe unterbinden lässt. Zudem zeigt der Pakt auf, was Migration eigentlich sein kann, nämlich eine, wie es im Text des Paktes heißt, „Quelle globalen Wohlstands, Innovation und nachhaltiger Entwicklung“. Die seit Jahren steigenden Rücküberweisungen sind nur ein Bespiel hierfür. Der Migrationspakt ist allerdings nicht verbindlich und zunächst nur eine Absichtserklärung. Eine zentrale Voraussetzung für mehr „sichere, reguläre und geordnete Migration“ – wie es die UN-Nachhaltigsziele vorsehen –  ist daher der Wille zu einer besseren politischen Gestaltung von Migration und die Ziele des Paktes zu verwirklichen. Die gute Nachricht ist, dass viele Länder bei der Umsetzung sicherlich voranschreiten werden. So dürften Herkunfts-, Transit- und Zuwanderungsländer des globalen Südens wie Mexiko, Marokko oder Bangladesch ein starkes Interesse an einer besseren migrationspolitischen Zusammenarbeit haben. Denn in Europa sollten wir bei allen schrillen Diskussionen um Transitzentren oder (verweigerter) Flüchtlingsaufnahme nicht vergessen: Ein Großteil der internationalen Migrationsbewegungen findet innerhalb der Regionen des globalen Südens statt. Die Migration von Afrika in Richtung Europa etwa stellt nur einen kleinen Teil der gesamten afrikanischen Migrationsprozesse dar. Zwei Drittel der afrikanischen Migranten leben hingehen in anderen afrikanischen Ländern. Damit die Umsetzung des Paktes – auch gegen mächtige Gegenstimmen – gelingen kann, sind noch weitere Dinge zwingend notwendig. So ist eine Aufwertung der IOM oder die Schaffung einer VN-Migrationssekretariats mit einer politisch-programmatischen (und nicht nur koordinierenden) Funktion, dringend erforderlich. Denn die internationale Migrationspolitik muss mit der Entwicklungs-, Klima- oder Umweltpolitik, die Migrationsbewegungen ebenso beeinflussen kann, viel stärker verzahnt werden. Auch Regionalorganisationen, die eine wichtige Rolle bei der Regelung regionaler Migrationssysteme erfüllen, müssen in der globalen Migrationsarchitektur gestärkt werden. Dies gilt zu guter Letzt auch für Städte und Kommunen. Denn insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern sind sie zentrale Orte und Akteure für die Aufnahme- und Integration von Migrantinnen und Migranten.

Orte, die man als Zuhause bezeichnen kann?

Wed, 07/11/2018 - 12:08
Bonn, 11.07.2018. Nach den jüngsten Marathonverhandlungen steht die EU-Politik weiterhin vor großen Hürden bei der Suche nach einem humanen und funktionsfähigen Weg zur Steuerung der Migration im Mittelmeerraum. Das Problem ist, dass die Politik die Frage stellt: „Wie halten wir Menschen von der Migration ab?“ Eine bessere Frage, die nicht als faustischer Pakt daherkommt, würde lauten: „Unter welchen Umständen wollen Menschen bleiben?“ Sie kann mit Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit beantwortet werden und bietet eine hervorragende Gelegenheit für politische Entscheidungsträger, Forschung für Politik nutzbar zu machen. Eine der wichtigsten politischen Antworten, die auf europäischer Ebene diskutiert wurden, ist die Unterstützung von Aufnahmezentren in Nordafrika, in denen Migranten Asylanträge stellen und eine reguläre Einreise nach Europa beantragen können. Diese Politik basiert jedoch auf der Einschränkung der Möglichkeiten von Migranten, was nach neuen Untersuchungen kaum zu besseren Ergebnissen für die Migranten oder die EU führen dürfte. Wenn politische Entscheidungsträger den auf EU-Ebene diskutierten, relativ engen politischen Raum verlassen und kreative Wege finden wollen, um Migranten in ihren Heimatländern zu unterstützen, ist der Ansatz der Entwicklungshilfegemeinschaft bei der Bewältigung von Vertreibungen und der Aufnahme von Flüchtlingen ein guter Ausgangspunkt. Am Horn von Afrika führen Weltbank und Intergovernmental Authority on Development (IGAD) ein Projekt mit dem Titel Development Responses to Displacement Impacts durch, um Flüchtlinge und ihre Aufnahmegesellschaften bei nachhaltiger sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung und Governance zu unterstützen. Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit eignen sich gut für die Entwicklung von Städten und anderen Räumen der Migration, einschließlich der Entwicklung von Infrastruktur, Finanzsystemen, Bildungs- und Verwaltungsapparaten. Es gibt zwar große Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Art von Politiken, aber wichtig ist, dass der politische Ansatz zunehmend durch die Frage, „warum sollten Menschen hier leben wollen?“ statt „wie halten wir sie davon ab, zu gehen?“ geprägt wird. Diese Entwicklungsansätze funktionieren jedoch am besten, wenn sich die Geber der unterschiedlichen Gründe bewusst sind, aus denen die Menschen ihre Heimat verlassen, oder warum sie trotz erheblicher Schwierigkeiten bleiben würden. Neue Forschungsergebnisse, die kürzlich am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) vorgestellt wurden, helfen, die Komplexität von Migrationsentscheidungen zu erklären, sei es zu gehen oder zu bleiben. Arbeitsplätze und Wohnungen sind wichtige Faktoren, um Menschen zu helfen, sich niederzulassen, aber sie sind möglicherweise nicht die Lösung. Anis Fellahi und Eva Youkhana vom Zentrum für Entwicklungsforschung zeigten, dass die Bemühungen von Lokalverwaltungen in Algerien, junge Menschen dazu zu ermutigen, in ländlichen Gebieten zu bleiben, ergeben haben, dass das Angebot an Arbeitsplätzen und Wohnungen wenig Einfluss auf ihre Entscheidung hatte, in städtische Gebiete zu migrieren. Dies lag zum großen Teil an der Komplexität Zugang zu Arbeitsprogrammen zu erhalten oder sich für Wohnungsprogramme zu qualifizieren. Während der algerische Fall zeigt, dass die Erwartungen nicht immer der Realität entsprechen, bleiben die Menschen oft an einem Ort, an dem wir erwarten würden, dass sie fliehen. Nathalie Williams von der University of Washington zeigt das interessante Beispiel eines Polizeibeamten aus Nepal, der trotz massiver Bedrohung während des Bürgerkriegs in seinem Heimatgebiet blieb. Er blieb nicht nur, weil er einen Job hatte, sondern vor allem, weil der Job mit einer Pension verbunden war. Die Arbeit ermöglichte es, eine Familie dauerhaft zu unterstützen und dies machte sein Bleiben auch bei hohem Gewaltrisiko so lange wie möglich lohnend. Diese Beispiele zeigen zwei wichtige Dinge, die politische Entscheidungsträger bei Migrationsentscheidungen berücksichtigen sollten: Wenn Menschen sich zur Migration entscheiden, ist es schwer, sie aufzuhalten. Wenn sie aber etwas haben, für das es sich zu bleiben lohnt, werde sie trotzt Widrigkeiten ihre Heimat nicht verlassen. Menschen, die vor Armut, Umweltgefahren oder gewalttätigen Konflikten in ihren Heimatregionen fliehen, suchen den besten Ort, um sich niederzulassen und ein Leben aufzubauen. Die derzeitigen von der EU vorgelegten Optionen für die Migrationspolitik konzentrieren sich jedoch hauptsächlich auf die Einschränkung der Freizügigkeit und zwingen die Menschen dazu, nach alternativen Migrationsrouten zu suchen und dadurch noch höhere Risiken einzugehen. Eine wirklich nachhaltige Migrationsstrategie für die Entwicklung sollte sich darauf konzentrieren, die Fähigkeit potenzieller Migranten zum eigenständigen Handeln zu verbessern. Sei es durch neue Kanäle legaler Migration oder durch die Schaffung von Orten on an denen Menschen sich niederlassen wollen.

Kunst, Kultur und die Agenda 2030

Mon, 07/02/2018 - 09:00
Bonn, 02.07.2018. Wie kommen kubanische Künstler auf die Idee, einen umgedrehten Tisch als Boot im karibischen Meer zu benutzen? Die Videoinstallation des Künstlerpaars Jennifer Allora und Guillermo Calzadilla nimmt Bezug auf die puertoricanische Insel Vieques, welche über 60 Jahre von den USA als Stützpunkt und Ausbildungsstandort genutzt wurde. Mehr als fünf Jahrzehnte wurden auf dieser von außen so idyllisch wirkenden Karibikinsel Waffentests durchgeführt. Hinterlassen haben sie eine von Bombentrichtern gekennzeichnete Landschaft und ein unter anderem mit Blei und Quecksilber verseuchtes Ökosystem. Die Inselbewohner wurden ihrer Lebensgrundlage beraubt. Bürgerinitiativen vor Ort fordern Gerechtigkeit und Entschädigung von der US-Regierung. Gehör bekommen die Inselbewohner von Vieques bisher keines. Dies möchten die beiden in Puerto Rico lebenden Künstler ändern: Der umgedrehte Verhandlungstisch wird zur Forderung nach ausgewogener Kommunikation und gewaltfreier Konfliktlösung. Diese Aufnahme ist auch das Titelbild der Wanderausstellung „Zur Nachahmung empfohlen! – Expeditionen in Ästhetik und Nachhaltigkeit“, die momentan in Bonn gezeigt wird. Welche Rolle können Kunst und Kultur bei der Transformation hin zu nachhaltiger Entwicklung spielen? Lebensgrundlagen für alle zu schaffen und diese nachhaltig zu gewährleisten, ist das Kernanliegen der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Mit diesem Beschluss haben sich alle Staaten verpflichtet, die darin enthaltenen 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDG) zu erreichen. Die Agenda ist ein großer Fortschritt, da sich mit ihr Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer gleichermaßen zur Transformation verpflichten. Darüber hinaus beschränken die Ziele sich nicht auf eine bestimmte Zahl von Anliegen, sondern verlangen Fortschritte in allen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung, also ökologisch, ökonomisch, sozial, aber auch politisch und kulturell. Insbesondere mit SDG 4 „Hochwertige Bildung“ benennt die Agenda die Bedeutung der kulturellen Grundlagen für nachhaltige Entwicklung. Hier und an weiteren Stellen betont die Agenda die Bedeutung gerade auch von kultureller Vielfalt für das Erreichen der SDGs. Seit dem Beschluss der Agenda vor drei Jahren haben viele Staaten Absichtserklärungen zur Umsetzung der Ziele formuliert, aber von der Erreichung der Ziele sind wir in Deutschland, Europa und weltweit noch weit entfernt. Es besteht die Gefahr, dass sich die Umsetzung in bürokratischen und diplomatischen Prozessen erschöpft und eine umfassende Transformation dadurch nicht erreicht wird. Jenseits von Exekutive und Diplomatie zeigt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Gesellschaft und Wirtschaft noch viel zu wenig Resonanz. Auch wenn die Agenda in einzelnen Bereichen durchaus als Bezugspunkt genutzt wird, wird Nachhaltigkeit zu oft noch auf ökologische Themen oder technische Innovationen reduziert und spielt darüber hinaus bislang weder in der öffentlichen Diskussion noch in politischen Programmen eine maßgebliche Rolle. Auch in Deutschland hat sich die Agenda 2030 als Leitprinzip und prägendes Element in den Bereichen Politik und Wirtschaft noch nicht durchgesetzt. Wie die Künstler Allora und Calzadilla sowie die gesamte Ausstellung „Zur Nachahmung empfohlen! – Expeditionen in Ästhetik und Nachhaltigkeit“ eindrücklich zeigen, hat Kunst die einzigartige Fähigkeit, Zusammenhänge zu veranschaulichen und Menschen auf emotionaler Ebene anzusprechen. Kunst und Kultur sollten als wichtiges Medium zwischen komplexen Herausforderungen und den gesellschaftlichen Akteuren verstanden werden. Auch ein Brückenschlag zwischen Kunst und Kultur einerseits und Wissenschaft andererseits schafft vielfältige gegenseitige Bereicherung. So kann mit Hilfe der kulturellen Dimension der Zugang zu komplexen Themen ermöglicht und durch Perspektivwechsel auf eine andere Art auf das Thema Nachhaltigkeit aufmerksam gemacht werden. Die oben genannte Ausstellung oder das jährliche „Concert for a Sustainable Planet“ in der New Yorker Carnegie Hall wollen Dialoge fördern und Aktivitäten inspirieren. Kunst kann überraschende Blickwinkel öffnen, Themen Gehör verschaffen und sichtbar machen, was auf den ersten Blick oft nicht gesehen werden will. In Deutschland wird die Errichtung eines „Fonds für Ästhetik und Nachhaltigkeit“ schon seit langem von vielen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt. Die Verbindung von Kunst und Wissenschaft kann neue Türen in eine nachhaltige Zukunft öffnen. Janina Sturm and Ronja Fitz, Sustainable Development Solutions Network (SDSN) Germany

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