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Diplomacy & Defense Think Tank News

Eurafrika: der europäische Green Deal und Afrika

Deutschland soll sich für die Finanzierung von Wissenschaft in Partnerschaft mit wissenschaftlichen Institutionen und Partnern in Afrika aussprechen, sagt Anna-Katharina Hornidge im Interview mit Klaus Bernhard Hofmann. Sie betont auch, dass ein Erfolg der Energiewende nur möglich ist, wenn ein Teil der erneuerbaren Energien importiert werde. (Grüner Wasserstoff könne eine wichtige Rolle spielen.)

Warum die neuen globalen Biodiversitätsziele rechtebasierten Naturschutz umfassen sollten

Vom 11. bis 15. Oktober 2021 und vom 25. April bis 8. Mai 2022 findet in Kunming, China, die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Auf der Konferenz werden Länder aus aller Welt zusammenkommen, um sich auf eine Reihe neuer Biodiversitätsziele für das kommende Jahrzehnt (Global Biodiversity Framework, GBF) zu einigen. Diese Ziele werden die Meilensteine für das Erreichen von Ergebnissen bis zum Jahr 2050 sein. Die einundzwanzig Ziele für 2030 sehen unter anderem vor, weltweit 30 % der Land- und Meeresflächen als Schutzgebiete auszuweisen. Sie beabsichtigen, invasive gebietsfremde Arten zu bekämpfen, die Verschmutzung durch Nährstoffe, Pestizide und Kunststoffe erheblich zu reduzieren und naturbasierte Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Darüber hinaus schlagen sie vor, Anreize, die der biologischen Vielfalt schaden, zu verringern und die internationalen Finanzströme für biodiversitätsfreundliche Aktivitäten im globalen Süden (200 Milliarden Dollar jährlich) zu erhöhen.


Im Vorfeld dieses entscheidenden Treffens wird der erste Entwurf des GBF den indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (IPLCs) jedoch nicht gerecht, da es kein entsprechendes Ziel gibt, das die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Naturschutz festhält.


In diesem ersten Entwurf der GBF zielt Ziel 3 darauf ab, bis 2030 mindestens 30 % der weltweiten Landflächen und Ozeane durch die Ausweisung von Schutzgebieten zu schützen (auch als 30*30-Ziel bekannt). Allerdings gibt es weder auf globaler noch auf lokaler Ebene Garantien dafür, dass die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in vollem Umfang respektiert und gefördert werden. Heute werden 52 % der weltweiten Schutzgebiete unter der strikten Prämisse verwaltet, dass der Mensch von der Natur ausgeschlossen werden muss, damit sie gedeihen kann. Diese Prämisse hat ihren Ursprung im Kolonialismus, in dem die Kolonialmächte unter dem Vorwand einer höherrangigen Religion, Rasse oder besseren Wissens angestammte Gebiete der indigenen Bevölkerung exklusiv kontrollierten. Heute wie damals hat der ausschließende Naturschutz (oder „Festungsschutz“) für die IPLCs schlimme Folgen: Sie werden aus ihren Häusern und von ihrem angestammten Land vertrieben, ihre traditionellen Lebensgrundlagen werden kriminalisiert und ihre Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Wasser, Nahrung, einen angemessenen Lebensstandard und kulturelle Rechte werden verletzt. Mit anderen Worten: Indigene Völker werden nicht nur den Preis zahlen für ein ökologisches Problem, welches sie nicht verursacht haben. Auch ihr Beitrag zur biologischen Vielfalt wird übersehen.


Weltweit leben 1,87 Milliarden indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt, die 47 % der Erdoberfläche ausmachen; 363 Millionen von ihnen leben in bestehenden Schutzgebieten. Dennoch ist die rechtliche Anerkennung des Eigentums von IPLCs auf nur etwa 10 % dieser Gebiete beschränkt. IPLCs haben bewiesen, dass sie Wälder, Ökosysteme und die biologische Vielfalt durch kollektives Eigentum, Governance-Mechanismen und traditionelles ökologisches Wissen effektiv erhalten. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt, dass von IPLCs geführte Gebiete mit formal anerkannten kollektiven Landrechten wesentlich besser zum Erhalt von Umwelt und Ressourcen beitragen als benachbarte privat oder staatlich verwaltete Schutzgebiete, etwa bei der Eindämmung der Entwaldung – und dies selbst bei zunehmender gewaltsamer Bedrohung der IPLCs.


Aus diesen Gründen müssen sich die weltweiten Naturschutzbemühungen vom „Festungsschutz“ weg und hin zu einem auf Rechten basierenden Schutz bewegen. Rechtebasierter Naturschutz stellt sicher, dass die Rechte von IPLCs auf Land, Binnengewässer und Ressourcen anerkannt, formalisiert und gesichert werden. Sie erhalten angemessene Unterstützung und Schutz, einschließlich finanzieller Mittel, um ihren wichtigsten Beitrag zum Naturschutz zu erhalten. Würden die globalen Biodiversitätsziele rechtebasierte Ansätze im Naturschutz verankern, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, den Naturschutz zu entkolonialisieren. Auf diese Weise könnten lokale Gemeinschaften ihre Gebiete besser verteidigen, etwa gegen die Agrarindustrie, legale und illegale Rohstoffgewinnung, korrupte Politiker, Landspekulanten und Ressourcenraub.


In diesem Zusammenhang sollte die GBF der Stärkung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, der substanziellen Beteiligung auf lokaler Ebene und darüber hinaus sowie der rechtlichen Anerkennung ihrer Menschen-, Land- und Eigentumsrechte Vorrang einräumen. Schließlich muss die Bedeutung von Fortschritten bei der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Schutz der Natur in den globalen gebietsbezogenen Zielen für die Zeit nach 2020 kodifiziert und mit einem eigenen Ziel versehen werden. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen schlägt die Aufnahme des folgenden Ziels vor (als neues Ziel 3 oder als Zusatz zu Ziel 21), das starke Unterstützung finden sollte: „Bis 2030 die rechtliche Anerkennung und Sicherung der Eigentumsrechte von IPLCs an allen Ländereien, Gewässern und anderen natürlichen Ressourcen, die sie gewohnheitsmäßig oder anderweitig besitzen, bewirtschaften oder nutzen, sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf kommunale Rechte und die Eigentumsrechte von Frauen und Jugendlichen innerhalb dieser Gruppen“.

Warum die neuen globalen Biodiversitätsziele rechtebasierten Naturschutz umfassen sollten

Vom 11. bis 15. Oktober 2021 und vom 25. April bis 8. Mai 2022 findet in Kunming, China, die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Auf der Konferenz werden Länder aus aller Welt zusammenkommen, um sich auf eine Reihe neuer Biodiversitätsziele für das kommende Jahrzehnt (Global Biodiversity Framework, GBF) zu einigen. Diese Ziele werden die Meilensteine für das Erreichen von Ergebnissen bis zum Jahr 2050 sein. Die einundzwanzig Ziele für 2030 sehen unter anderem vor, weltweit 30 % der Land- und Meeresflächen als Schutzgebiete auszuweisen. Sie beabsichtigen, invasive gebietsfremde Arten zu bekämpfen, die Verschmutzung durch Nährstoffe, Pestizide und Kunststoffe erheblich zu reduzieren und naturbasierte Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Darüber hinaus schlagen sie vor, Anreize, die der biologischen Vielfalt schaden, zu verringern und die internationalen Finanzströme für biodiversitätsfreundliche Aktivitäten im globalen Süden (200 Milliarden Dollar jährlich) zu erhöhen.


Im Vorfeld dieses entscheidenden Treffens wird der erste Entwurf des GBF den indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (IPLCs) jedoch nicht gerecht, da es kein entsprechendes Ziel gibt, das die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Naturschutz festhält.


In diesem ersten Entwurf der GBF zielt Ziel 3 darauf ab, bis 2030 mindestens 30 % der weltweiten Landflächen und Ozeane durch die Ausweisung von Schutzgebieten zu schützen (auch als 30*30-Ziel bekannt). Allerdings gibt es weder auf globaler noch auf lokaler Ebene Garantien dafür, dass die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in vollem Umfang respektiert und gefördert werden. Heute werden 52 % der weltweiten Schutzgebiete unter der strikten Prämisse verwaltet, dass der Mensch von der Natur ausgeschlossen werden muss, damit sie gedeihen kann. Diese Prämisse hat ihren Ursprung im Kolonialismus, in dem die Kolonialmächte unter dem Vorwand einer höherrangigen Religion, Rasse oder besseren Wissens angestammte Gebiete der indigenen Bevölkerung exklusiv kontrollierten. Heute wie damals hat der ausschließende Naturschutz (oder „Festungsschutz“) für die IPLCs schlimme Folgen: Sie werden aus ihren Häusern und von ihrem angestammten Land vertrieben, ihre traditionellen Lebensgrundlagen werden kriminalisiert und ihre Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Wasser, Nahrung, einen angemessenen Lebensstandard und kulturelle Rechte werden verletzt. Mit anderen Worten: Indigene Völker werden nicht nur den Preis zahlen für ein ökologisches Problem, welches sie nicht verursacht haben. Auch ihr Beitrag zur biologischen Vielfalt wird übersehen.


Weltweit leben 1,87 Milliarden indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt, die 47 % der Erdoberfläche ausmachen; 363 Millionen von ihnen leben in bestehenden Schutzgebieten. Dennoch ist die rechtliche Anerkennung des Eigentums von IPLCs auf nur etwa 10 % dieser Gebiete beschränkt. IPLCs haben bewiesen, dass sie Wälder, Ökosysteme und die biologische Vielfalt durch kollektives Eigentum, Governance-Mechanismen und traditionelles ökologisches Wissen effektiv erhalten. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt, dass von IPLCs geführte Gebiete mit formal anerkannten kollektiven Landrechten wesentlich besser zum Erhalt von Umwelt und Ressourcen beitragen als benachbarte privat oder staatlich verwaltete Schutzgebiete, etwa bei der Eindämmung der Entwaldung – und dies selbst bei zunehmender gewaltsamer Bedrohung der IPLCs.


Aus diesen Gründen müssen sich die weltweiten Naturschutzbemühungen vom „Festungsschutz“ weg und hin zu einem auf Rechten basierenden Schutz bewegen. Rechtebasierter Naturschutz stellt sicher, dass die Rechte von IPLCs auf Land, Binnengewässer und Ressourcen anerkannt, formalisiert und gesichert werden. Sie erhalten angemessene Unterstützung und Schutz, einschließlich finanzieller Mittel, um ihren wichtigsten Beitrag zum Naturschutz zu erhalten. Würden die globalen Biodiversitätsziele rechtebasierte Ansätze im Naturschutz verankern, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, den Naturschutz zu entkolonialisieren. Auf diese Weise könnten lokale Gemeinschaften ihre Gebiete besser verteidigen, etwa gegen die Agrarindustrie, legale und illegale Rohstoffgewinnung, korrupte Politiker, Landspekulanten und Ressourcenraub.


In diesem Zusammenhang sollte die GBF der Stärkung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, der substanziellen Beteiligung auf lokaler Ebene und darüber hinaus sowie der rechtlichen Anerkennung ihrer Menschen-, Land- und Eigentumsrechte Vorrang einräumen. Schließlich muss die Bedeutung von Fortschritten bei der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Schutz der Natur in den globalen gebietsbezogenen Zielen für die Zeit nach 2020 kodifiziert und mit einem eigenen Ziel versehen werden. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen schlägt die Aufnahme des folgenden Ziels vor (als neues Ziel 3 oder als Zusatz zu Ziel 21), das starke Unterstützung finden sollte: „Bis 2030 die rechtliche Anerkennung und Sicherung der Eigentumsrechte von IPLCs an allen Ländereien, Gewässern und anderen natürlichen Ressourcen, die sie gewohnheitsmäßig oder anderweitig besitzen, bewirtschaften oder nutzen, sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf kommunale Rechte und die Eigentumsrechte von Frauen und Jugendlichen innerhalb dieser Gruppen“.

Warum die neuen globalen Biodiversitätsziele rechtebasierten Naturschutz umfassen sollten

Vom 11. bis 15. Oktober 2021 und vom 25. April bis 8. Mai 2022 findet in Kunming, China, die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Auf der Konferenz werden Länder aus aller Welt zusammenkommen, um sich auf eine Reihe neuer Biodiversitätsziele für das kommende Jahrzehnt (Global Biodiversity Framework, GBF) zu einigen. Diese Ziele werden die Meilensteine für das Erreichen von Ergebnissen bis zum Jahr 2050 sein. Die einundzwanzig Ziele für 2030 sehen unter anderem vor, weltweit 30 % der Land- und Meeresflächen als Schutzgebiete auszuweisen. Sie beabsichtigen, invasive gebietsfremde Arten zu bekämpfen, die Verschmutzung durch Nährstoffe, Pestizide und Kunststoffe erheblich zu reduzieren und naturbasierte Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Darüber hinaus schlagen sie vor, Anreize, die der biologischen Vielfalt schaden, zu verringern und die internationalen Finanzströme für biodiversitätsfreundliche Aktivitäten im globalen Süden (200 Milliarden Dollar jährlich) zu erhöhen.


Im Vorfeld dieses entscheidenden Treffens wird der erste Entwurf des GBF den indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (IPLCs) jedoch nicht gerecht, da es kein entsprechendes Ziel gibt, das die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Naturschutz festhält.


In diesem ersten Entwurf der GBF zielt Ziel 3 darauf ab, bis 2030 mindestens 30 % der weltweiten Landflächen und Ozeane durch die Ausweisung von Schutzgebieten zu schützen (auch als 30*30-Ziel bekannt). Allerdings gibt es weder auf globaler noch auf lokaler Ebene Garantien dafür, dass die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in vollem Umfang respektiert und gefördert werden. Heute werden 52 % der weltweiten Schutzgebiete unter der strikten Prämisse verwaltet, dass der Mensch von der Natur ausgeschlossen werden muss, damit sie gedeihen kann. Diese Prämisse hat ihren Ursprung im Kolonialismus, in dem die Kolonialmächte unter dem Vorwand einer höherrangigen Religion, Rasse oder besseren Wissens angestammte Gebiete der indigenen Bevölkerung exklusiv kontrollierten. Heute wie damals hat der ausschließende Naturschutz (oder „Festungsschutz“) für die IPLCs schlimme Folgen: Sie werden aus ihren Häusern und von ihrem angestammten Land vertrieben, ihre traditionellen Lebensgrundlagen werden kriminalisiert und ihre Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Wasser, Nahrung, einen angemessenen Lebensstandard und kulturelle Rechte werden verletzt. Mit anderen Worten: Indigene Völker werden nicht nur den Preis zahlen für ein ökologisches Problem, welches sie nicht verursacht haben. Auch ihr Beitrag zur biologischen Vielfalt wird übersehen.


Weltweit leben 1,87 Milliarden indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt, die 47 % der Erdoberfläche ausmachen; 363 Millionen von ihnen leben in bestehenden Schutzgebieten. Dennoch ist die rechtliche Anerkennung des Eigentums von IPLCs auf nur etwa 10 % dieser Gebiete beschränkt. IPLCs haben bewiesen, dass sie Wälder, Ökosysteme und die biologische Vielfalt durch kollektives Eigentum, Governance-Mechanismen und traditionelles ökologisches Wissen effektiv erhalten. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt, dass von IPLCs geführte Gebiete mit formal anerkannten kollektiven Landrechten wesentlich besser zum Erhalt von Umwelt und Ressourcen beitragen als benachbarte privat oder staatlich verwaltete Schutzgebiete, etwa bei der Eindämmung der Entwaldung – und dies selbst bei zunehmender gewaltsamer Bedrohung der IPLCs.


Aus diesen Gründen müssen sich die weltweiten Naturschutzbemühungen vom „Festungsschutz“ weg und hin zu einem auf Rechten basierenden Schutz bewegen. Rechtebasierter Naturschutz stellt sicher, dass die Rechte von IPLCs auf Land, Binnengewässer und Ressourcen anerkannt, formalisiert und gesichert werden. Sie erhalten angemessene Unterstützung und Schutz, einschließlich finanzieller Mittel, um ihren wichtigsten Beitrag zum Naturschutz zu erhalten. Würden die globalen Biodiversitätsziele rechtebasierte Ansätze im Naturschutz verankern, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, den Naturschutz zu entkolonialisieren. Auf diese Weise könnten lokale Gemeinschaften ihre Gebiete besser verteidigen, etwa gegen die Agrarindustrie, legale und illegale Rohstoffgewinnung, korrupte Politiker, Landspekulanten und Ressourcenraub.


In diesem Zusammenhang sollte die GBF der Stärkung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, der substanziellen Beteiligung auf lokaler Ebene und darüber hinaus sowie der rechtlichen Anerkennung ihrer Menschen-, Land- und Eigentumsrechte Vorrang einräumen. Schließlich muss die Bedeutung von Fortschritten bei der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Schutz der Natur in den globalen gebietsbezogenen Zielen für die Zeit nach 2020 kodifiziert und mit einem eigenen Ziel versehen werden. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen schlägt die Aufnahme des folgenden Ziels vor (als neues Ziel 3 oder als Zusatz zu Ziel 21), das starke Unterstützung finden sollte: „Bis 2030 die rechtliche Anerkennung und Sicherung der Eigentumsrechte von IPLCs an allen Ländereien, Gewässern und anderen natürlichen Ressourcen, die sie gewohnheitsmäßig oder anderweitig besitzen, bewirtschaften oder nutzen, sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf kommunale Rechte und die Eigentumsrechte von Frauen und Jugendlichen innerhalb dieser Gruppen“.

Marcel Fratzscher: „Nobelpreisgewinner haben wichtigen Beitrag zu zielgenauerer Wirtschaftspolitik geleistet“

Der Wirtschaftsnobelpreis geht in diesem Jahr an die Wissenschaftler David Card, Joshua Angrist und Guido Imbens. Dazu ein Statement von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):

Die Verleihung des Wirtschaftsnobelpreises an David Card, Joshua Angrist und Guido Imbens unterstreicht die Bedeutung der empirischen Wirtschaftsforschung, eine bessere und verlässlichere Grundlage für Entscheidungen der Politik zu ermöglichen. Die drei Gewinner haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Kausalität und damit Effektivität wirtschaftspolitischer Maßnahmen besser erfassen zu können und somit eine effektivere und zielgenauere Wirtschaftspolitik möglich zu machen. Die Forschung der Nobelpreisgewinner zeigt, dass der Staat sich nicht immer auf den Markt verlassen kann und selbst in wichtige wirtschaftliche Prozesse eingreifen sollte, um ein Marktversagen zu verhindern. So hat beispielsweise David Card mit seiner Forschung gezeigt, dass die Einführung des Mindestlohns für alle, also für Beschäftigte und auch für die betroffenen Unternehmen, von Vorteil sein kann. Er zeigt, dass der Mindestlohn zu einer größeren Wertschätzung, mehr Motivation, weniger nötigen Jobwechseln, stärkeren Investitionen in die Beschäftigten und damit zu einer höheren Produktivität des Unternehmens führen kann - und somit alle profitieren. Die Erfahrung mit der Einführung des Mindestlohns in Deutschland bestätigt diese Resultate von David Card. Es wäre gut, wenn sich die Kritikerinnen und Kritiker des Mindestlohns in Deutschland diese bahnbrechende Arbeit aus den 1990er Jahren vor Augen führen würden.

Adoption of investment facilitation measures for development

To facilitate FDI in developing countries, understanding technical and financial needs to transition from idea to adoption is vital.

Adoption of investment facilitation measures for development

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Adoption of investment facilitation measures for development

To facilitate FDI in developing countries, understanding technical and financial needs to transition from idea to adoption is vital.

Feeling the heat: climate risks and the cost of sovereign borrowing

This paper empirically examines the link between the cost of sovereign borrowing and climate risk for 40 advanced and emerging economies. We find that vulnerability to the direct effects of climate change matters substantially more for sovereign borrowing costs than climate risk resilience. Moreover, the magnitude of the effect on bond yields is progressively higher for countries deemed highly vulnerable to climate change. Finally, a set of panel structural VAR models indicate that the reaction of bond yields to climate risk shocks become permanent after around 18 quarters, with high risk economies experiencing the largest permanent effects on yields.

Feeling the heat: climate risks and the cost of sovereign borrowing

This paper empirically examines the link between the cost of sovereign borrowing and climate risk for 40 advanced and emerging economies. We find that vulnerability to the direct effects of climate change matters substantially more for sovereign borrowing costs than climate risk resilience. Moreover, the magnitude of the effect on bond yields is progressively higher for countries deemed highly vulnerable to climate change. Finally, a set of panel structural VAR models indicate that the reaction of bond yields to climate risk shocks become permanent after around 18 quarters, with high risk economies experiencing the largest permanent effects on yields.

Feeling the heat: climate risks and the cost of sovereign borrowing

This paper empirically examines the link between the cost of sovereign borrowing and climate risk for 40 advanced and emerging economies. We find that vulnerability to the direct effects of climate change matters substantially more for sovereign borrowing costs than climate risk resilience. Moreover, the magnitude of the effect on bond yields is progressively higher for countries deemed highly vulnerable to climate change. Finally, a set of panel structural VAR models indicate that the reaction of bond yields to climate risk shocks become permanent after around 18 quarters, with high risk economies experiencing the largest permanent effects on yields.

Transitioning to low-carbon economies under the 2030 Agenda: minimizing trade-offs and enhancing co-benefits of climate-change action for the SDGs

The 2030 Agenda with its Sustainable Development Goals (SDGs) and the Paris Agreement on climate change were adopted in 2015. Although independently defined, the two agreements are strongly interlinked. We developed a framework that scores the impacts of climate-change actions on all SDG targets based on directionality (i.e., trade-offs or co-benefits) and likelihood of occurrence (i.e., ubiquitous or context-dependent), and categorizes them by dependence on four key context dimensions—geographical, governance, time horizon and limited natural resources. Through an extensive literature review, we found that climate-change mitigation measures directly affect most SDGs and their targets, mostly through co-benefits. Improving energy efficiency, reducing energy-services demand and switching to renewables provide the most co-benefits. In contrast, carbon capture and storage and nuclear energy likely lead to multiple trade-offs. We show how understanding the relevant context dimensions facilitates policy design and policy mixes that enhance co-benefits and minimize trade-offs. Finally, by assessing the prevalence of climate-change mitigation measures in G20 countries, we found that measures with more co-benefits are more frequently adopted. Our study advances the knowledge of climate–SDG interactions, contributing to climate and sustainable development governance research, and facilitating policy design for a joint implementation of the Paris Agreement and the 2030 Agenda.

Transitioning to low-carbon economies under the 2030 Agenda: minimizing trade-offs and enhancing co-benefits of climate-change action for the SDGs

The 2030 Agenda with its Sustainable Development Goals (SDGs) and the Paris Agreement on climate change were adopted in 2015. Although independently defined, the two agreements are strongly interlinked. We developed a framework that scores the impacts of climate-change actions on all SDG targets based on directionality (i.e., trade-offs or co-benefits) and likelihood of occurrence (i.e., ubiquitous or context-dependent), and categorizes them by dependence on four key context dimensions—geographical, governance, time horizon and limited natural resources. Through an extensive literature review, we found that climate-change mitigation measures directly affect most SDGs and their targets, mostly through co-benefits. Improving energy efficiency, reducing energy-services demand and switching to renewables provide the most co-benefits. In contrast, carbon capture and storage and nuclear energy likely lead to multiple trade-offs. We show how understanding the relevant context dimensions facilitates policy design and policy mixes that enhance co-benefits and minimize trade-offs. Finally, by assessing the prevalence of climate-change mitigation measures in G20 countries, we found that measures with more co-benefits are more frequently adopted. Our study advances the knowledge of climate–SDG interactions, contributing to climate and sustainable development governance research, and facilitating policy design for a joint implementation of the Paris Agreement and the 2030 Agenda.

Transitioning to low-carbon economies under the 2030 Agenda: minimizing trade-offs and enhancing co-benefits of climate-change action for the SDGs

The 2030 Agenda with its Sustainable Development Goals (SDGs) and the Paris Agreement on climate change were adopted in 2015. Although independently defined, the two agreements are strongly interlinked. We developed a framework that scores the impacts of climate-change actions on all SDG targets based on directionality (i.e., trade-offs or co-benefits) and likelihood of occurrence (i.e., ubiquitous or context-dependent), and categorizes them by dependence on four key context dimensions—geographical, governance, time horizon and limited natural resources. Through an extensive literature review, we found that climate-change mitigation measures directly affect most SDGs and their targets, mostly through co-benefits. Improving energy efficiency, reducing energy-services demand and switching to renewables provide the most co-benefits. In contrast, carbon capture and storage and nuclear energy likely lead to multiple trade-offs. We show how understanding the relevant context dimensions facilitates policy design and policy mixes that enhance co-benefits and minimize trade-offs. Finally, by assessing the prevalence of climate-change mitigation measures in G20 countries, we found that measures with more co-benefits are more frequently adopted. Our study advances the knowledge of climate–SDG interactions, contributing to climate and sustainable development governance research, and facilitating policy design for a joint implementation of the Paris Agreement and the 2030 Agenda.

COVID-19, asset markets and capital flows

This paper empirically examines the reaction of global financial markets across 38 economies to the COVID-19 outbreak, with special focus on the dynamics of capital flows across 14 emerging market economies. The effectiveness of fiscal and monetary policy responses to COVID-19 is also tested. Using daily data over the period January 4, 2010 to August 31, 2020, and controlling for a host of domestic and global macroeconomic and financial factors, we use a fixed effects panel approach and a structural VAR framework to show that emerging markets have been more heavily affected than advanced economies. In particular, emerging economies in Asia and Europe have experienced the sharpest impacts on stock, bond and exchange rates due to COVID-19, as well as abrupt and substantial capital outflows. Quantitative easing and fiscal stimulus packages mainly helped to boost stock prices, notably for advanced and emerging economies in Asia. Our findings also highlight the role that global factors and developments in the world's leading financial centers have on financial conditions in EMEs. Importantly, the impact of COVID-19 related quantitative easing measures by central banks in advanced countries extended to EMEs, with significant positive spillovers to EME stock markets in Asia, Europe and Latin America. Going forward, while the ultimate resolution of COVID-19 may be expected to lead to a market correction as uncertainty declines, our impulse response analysis suggests that there may be persistent effects on bond markets in emerging Europe and on EME capital flows.

COVID-19, asset markets and capital flows

This paper empirically examines the reaction of global financial markets across 38 economies to the COVID-19 outbreak, with special focus on the dynamics of capital flows across 14 emerging market economies. The effectiveness of fiscal and monetary policy responses to COVID-19 is also tested. Using daily data over the period January 4, 2010 to August 31, 2020, and controlling for a host of domestic and global macroeconomic and financial factors, we use a fixed effects panel approach and a structural VAR framework to show that emerging markets have been more heavily affected than advanced economies. In particular, emerging economies in Asia and Europe have experienced the sharpest impacts on stock, bond and exchange rates due to COVID-19, as well as abrupt and substantial capital outflows. Quantitative easing and fiscal stimulus packages mainly helped to boost stock prices, notably for advanced and emerging economies in Asia. Our findings also highlight the role that global factors and developments in the world's leading financial centers have on financial conditions in EMEs. Importantly, the impact of COVID-19 related quantitative easing measures by central banks in advanced countries extended to EMEs, with significant positive spillovers to EME stock markets in Asia, Europe and Latin America. Going forward, while the ultimate resolution of COVID-19 may be expected to lead to a market correction as uncertainty declines, our impulse response analysis suggests that there may be persistent effects on bond markets in emerging Europe and on EME capital flows.

COVID-19, asset markets and capital flows

This paper empirically examines the reaction of global financial markets across 38 economies to the COVID-19 outbreak, with special focus on the dynamics of capital flows across 14 emerging market economies. The effectiveness of fiscal and monetary policy responses to COVID-19 is also tested. Using daily data over the period January 4, 2010 to August 31, 2020, and controlling for a host of domestic and global macroeconomic and financial factors, we use a fixed effects panel approach and a structural VAR framework to show that emerging markets have been more heavily affected than advanced economies. In particular, emerging economies in Asia and Europe have experienced the sharpest impacts on stock, bond and exchange rates due to COVID-19, as well as abrupt and substantial capital outflows. Quantitative easing and fiscal stimulus packages mainly helped to boost stock prices, notably for advanced and emerging economies in Asia. Our findings also highlight the role that global factors and developments in the world's leading financial centers have on financial conditions in EMEs. Importantly, the impact of COVID-19 related quantitative easing measures by central banks in advanced countries extended to EMEs, with significant positive spillovers to EME stock markets in Asia, Europe and Latin America. Going forward, while the ultimate resolution of COVID-19 may be expected to lead to a market correction as uncertainty declines, our impulse response analysis suggests that there may be persistent effects on bond markets in emerging Europe and on EME capital flows.

Systemadministrator (w/m/div)

Die am DIW Berlinangesiedelte forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Systemadministrator (w/m/div)

(Vollzeit, Teilzeit möglich)


Full Stack Developer / SoftwareentwicklerIn (w/m/div)

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