La Vigie, lettre d'analyse stratégique publiée par Jean Dufourcq et Olivier Kempf et paraissant tous les deux mercredis, vous propose son numéro double 21 et 22.
Vous trouverez dans ce numéro daté du 23 juillet 2015 un texte intitulé Quelques suites géopolitiques de l'accord avec l'Iran, un autre sur En finir avec les Livres Blancs, une Lorgnette sur Réagir aux crises.Enfin, pour ce numéro double d'été (prochaine parution prévue pour le 19 août), nous vous présentons en Lectures d'été une sélection d'ouvrages qui nous ont marqués cette année et qui pourraient susciter votre attention pour creuser tel ou tel sujet. Si vous êtes déjà abonné à La Vigie, vous pouvez accéder directement au numéro 21-22 en vous rendant sur cette page. N'oubliez pas de vous connecter afin d'y accéder.
Enfin, pour ceux qui n'auraient pas reçu le courriel signalant le numéro 20 (Conséquences géopoitiques d'un Grexit | Place de l'universel en stratégie), en voici les liens :https://www.lettrevigie.com/?p=831
Vous pouvez également lire les billets publiés en livre accès sur le site :
Suites stratégiques de l'accord avec l'Iran
En finir avec les Livres Blancs
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Jean Dufourcq et Olivier Kempf
Arrivée lundi matin dans la base navale de Brest, la frégate égyptienne Tahya Misr a quitté le port du Ponant ce mercredi 22 juillet. Elle arborait d'un bord les pavillons de son indicatif (Sierra-Sierra-Mike-Quebec - SSMQ) et de l'autre ceux de son numéro de coque, le 1001.
La Tahya Misr quittant Brest (© : MICHEL FLOCH)
1. Az EU határozottan elítéli azt az erőszakos támadást, amely harmincnyolc turista halálát és számos személy sérülését okozta Szúsza város közelében június 26-án, három hónappal a Bardo Múzeumban elkövetett gyilkos merénylet után. Ismételten szolidaritását fejezi ki a tunéziai lakossággal és az áldozatok családjával.
2. Tunézia, noha egy valóságos demokratikus forradalom sikerének megtestesítője, és egy olyan társadalmi modell irányába mozdult el, amely védi az alapvető szabadságokat és az emberi jogokat, a terrorizmus célpontjává vált. E támadások még inkább megerősítik az EU-nak a március 20-i Európai Tanács által megfogalmazott elhatározását, hogy támogatja a tunéziai átmenetet annak érdekében, hogy az ország meg tudja valósítani a demokratikus konszolidáció ambiciózus célkitűzését, és elmélyíti az EU és Tunézia közötti kiemelt partnerséget, amely számos területen valóra váltja azt a közös célt, hogy az európaiak és a tunéziaiak közelebb kerüljenek egymáshoz.
3. Az EU újólag megerősíti, hogy támogatja a tunéziai hatóságokat az alkotmány teljes körű végrehajtása és az ország területén mindenki biztonságának garantálása iránti erőfeszítéseikben, valamint abban, hogy megkezdjék az elsősorban az ifjúságot érintő társadalmi-gazdasági kihívások kezeléséhez szükséges reformokat. Újólag megerősíti elkötelezettségét az iránt, hogy tovább erősítse a Tunéziával folytatott együttműködést, egy olyan integrált megközelítés keretében nyújtott technikai és jelentős pénzügyi támogatás révén, amely lehetővé teszi, hogy az ország megküzdjön a vele szemben álló kihívásokkal.
1. A Tanács jóváhagyja az Európai Unió Afganisztánra vonatkozó, a 2014–2016-os időszakra szóló stratégiájának első éves felülvizsgálatáról szóló jelentést. Az EU méltányolja azokat az erőfeszítéseket, amelyeket az EU afganisztáni különleges képviselője (EUKK) tett a stratégia végrehajtása érdekében, és megerősíti, hogy továbbra is elkötelezett a stratégia célja, azaz az afganisztáni intézmények annak érdekében való fejlesztése mellett, hogy meg tudják őrizni az eddigi eredményeket, és megteremtsék egy hatékonyabb és hosszú távon fenntartható afgán állam alapját. A Tanács üdvözli a partnerségi és fejlesztési együttműködési megállapodás kapcsán tett előrelépéseket, a meghatározott együttműködési területek széles körét, és azt, hogy a keret hosszú távú elkötelezettséget biztosít Afganisztán vonatkozásában.
2. Az EU üdvözli, hogy az afgán vezetés következetesen fejleszti kapcsolatait a régió országaival, hogy szorosabbá fűzze azt az együttműködést, amely elősegítheti egy afgánok által irányított és felvállalt, a béke és a stabilitást alapját mind Afganisztánban, mind a térségben megteremtő békefolyamat megvalósítását. Az EU felszólítja a régió összes országát, hogy járuljanak hozzá a helyzet átfogó rendezéséhez, amelynek keretében minden fél tartózkodik az afgán nép számára továbbra is sok szenvedést okozó erőszaktól, megtagad minden kapcsolatot a terrorizmussal és terrorista csoportokkal, és tiszteletben tartja az emberi jogokat, különösen a nők és a gyermekek jogait. A Tanács üdvözli, hogy az EU és Afganisztán közötti emberi jogi párbeszéd keretében 2015. június 15-én sor került az első megbeszélésre. Rendkívül fontos, hogy a nők jogait maradéktalanul tiszteletben tartsák, és minden politikai folyamatban, mindenekelőtt pedig a békefolyamatban biztosított legyen a nők képviselete és részvétele. A Tanács üdvözli, hogy Afganisztán június 30-án elindította nemzeti cselekvési tervét a nőkről, a békéről és a biztonságról szóló 1325. sz. ENSZ BT-határozat végrehajtása céljából. Az EU mind pénzügyi, mind diplomáciai téren támogatja a kormányt és a civil társadalmat a terv végrehajtásában.
The European External Action Service was established following the entry into force of the Treaty of Lisbon in late 2009. It serves as a foreign ministry and diplomatic corps for the EU, under the authority of the High Representative for Foreign Affairs and Security Policy.
1. Die EU verurteilt entschieden den brutalen Anschlag vom 26. Juni in der Nähe von Sousse, der drei Monate nach dem tödlichen Anschlag auf das Bardo-Museum zum Tod von achtunddreißig Touristen und zu zahlreichen Verletzten geführt hat. Sie versichert dem tunesischen Volk und den Familien der Opfer erneut ihre Solidarität.
2. Während Tunesien den Erfolg einer echten demokratischen Revolution und den Übergang zu einem Gesellschaftsmodell, das die Grundfreiheiten und die Menschenrechte schützt, verkörpert, ist das Land zur Zielscheibe des Terrorismus geworden. Die Anschläge stärken die vom Europäischen Rat am 20. März bekundete Entschlossenheit der EU, den Übergangsprozess in Tunesien zu unterstützen, damit es den ehrgeizigen Kurs der demokratischen Konsolidierung beibehält, und die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien zu vertiefen, in der in vielen Bereichen das gemeinsame Streben nach einer Annäherung von Europäern und Tunesiern zum Ausdruck kommt.
3. Die EU bekräftigt ihre Unterstützung für die Bemühungen der tunesischen Regierung, die Verfassung uneingeschränkt umzusetzen, die Sicherheit aller im tunesischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten und die erforderlichen Reformen durchzuführen, um die sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen insbesondere die jungen Menschen konfrontiert sind, anzugehen. Sie erneuert ihre Zusage, die Zusammenarbeit mit Tunesien durch erhebliche technische und finanzielle Unterstützung im Rahmen eines integrierten Ansatzes weiter zu vertiefen, mit dessen Hilfe die vielfältigen Herausforderungen, denen sich das Land gegenübersieht, bewältigt werden können.
The recent European Council acknowledged the importance of hybrid warfare for EU Member States. In this interview we address the topic with EDA project officer Axel Butenschoen.
Axel Butenschoen is Project Officer for Capability Development Plan within the European Defence Agency.
From an academic point of view we have to state that a broadly accepted definition of “hybrid warfare” does not exist yet. One reason could be that by nature the characteristics of this new type of threat is evolving nearly on a daily basis. However, amongst analysts there are common elements describing this phenomenon of new threats by “violent threats that are simultaneously carried out by state- and non-state actors along all conventional and unconventional lines of operation within a not exclusively military but also diplomatic, information and economic dimensions of conflict in order to achieve a political goal”. From my perspective all the individual elements, for example information warfare, cyber-attacks, conventional military aggressions and destabilisation operations are individually well known but the synchronized, combined approach adds a new dimension to our understanding of aggression.
During the past years Europe’s security has been challenged significantly by this new dimension of conflicts at its eastern and southern borders. The paramount question now is how to counter these so called hybrid threats? Are EU Member States prepared for this challenge and do we have the adequate set of tools in our toolbox? How can EU instruments also support Member States? During the recent European Council, Heads of States and Governments acknowledged the importance of the subject and it can be expected that the EU global strategy on foreign and security policy, to be delivered in 2016, will address the hybrid dimension accordingly.
First of all I believe that exclusive counter-hybrid capabilities do not exist. As explained earlier the new character posed by Hybrid threats is the coordinated combination of more or less existing capabilities by potential adversaries. Consequently, any kind of response also requires a comprehensive but effective approach. In this regard the EDA will not enter into an academic discussion but focus on the military capability dimension.
Together with Member States and other relevant stakeholders we will conduct a series of subsequent assessments in order to identify the implications of Hybrid warfare for defence capability development in Europe. The results will be presented to Ministers and Capability directors for their consideration; it will support Member States’ efforts in countering Hybrid threats. At the same time the objective is to stress test existing Priorities and identify possible need for amendments.
This EDA activity will also supplement other initiatives carried out in this context, for example within the European External Action Service, in charge of preparing a joint communication on hybrid warfare. At this stage one cannot anticipate the results but the key question: “Are European Member States prepared to counter hybrid threats?” may be answered with findings in line with “We have adequate capabilities in place but we need to rethink the way we deploy in a more coherent, comprehensive way”. Also such possible outcomes would be of added value and could trigger effective follow-on activities so that Europe stands ready for these new threats.
"Krisen, Armut und zahlreiche Versuche weltweit, den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einzuengen, erfordern unsere gesamte Aufmerksamkeit und all unsere Bemühungen im Bereich der Menschenrechte. Wir werden tagtäglich mit der dramatischen Situation konfrontiert, dass Menschen unterdrückt werden und gezwungen sind, vor Konflikten zu fliehen, dass Frauen für die Verteidigung ihrer Würde und ihrer Rechte kämpfen müssen, dass Kinder zu Sklaven degradiert werden und dass die Grundrechte von Bürgern systematisch missachtet werden. Der heute von uns auf den Weg gebrachte Aktionsplan bekräftigt das Engagement der EU im Bereich der Menschenrechte und dient schwerpunktmäßig der Befähigung lokaler Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft. Alle EU-Mitgliedstaaten stehen geschlossen dahinter, den Aktionsplan voranzubringen."
Federica Mogherini, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik
1. Der Rat begrüßt die gemeinsame Mitteilung "Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda", die von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, und verabschiedet einen neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015–2019. Mit diesem Aktionsplan bekräftigt der Rat, dass sich die Europäische Union überall auf der Welt für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und für die Unterstützung der Demokratie engagiert.
2. Auf der Grundlage des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und des Aktionsplans für den Zeitraum 2012–2014 hat die Europäische Union beträchtliche Fortschritte bei der Verbesserung der Wirkung und der Kohärenz ihrer Maßnahmen in Menschenrechts- und Demokratiefragen erzielt. Die EU hat die Leitlinien zu zentralen Menschenrechtsfragen weiter ausgestaltet, die Wirksamkeit der bilateralen Arbeit im Bereich Menschenrechte und Demokratie gesteigert, sich mit Erfolg für multilaterale Maßnahmen eingesetzt und die durchgängige Einbindung von Menschenrechtsanliegen in alle außenpolitischen Maßnahmen der EU verbessert. Der Rat begrüßt auch die wichtige Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, der in erheblichem Maße zur Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik beiträgt, und bringt seine uneingeschränkte politische Unterstützung für diese Arbeit zum Ausdruck.
3. Angesichts der derzeitigen komplexen Krisen und weitverbreiteten Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist es erforderlich, dass die EU immer entschlossenere Anstrengungen unternimmt. Der nun verabschiedete Aktionsplan dürfte die EU in die Lage versetzen, diesen Herausforderungen mittels gezielterer Maßnahmen, einer systematischen und koordinierten Nutzung des ihr zur Verfügung stehenden Instrumentariums sowie wirksamerer Strategien und Instrumente vor Ort zu begegnen. Die EU wird besonderen Nachdruck auf die Eigenverantwortung örtlicher Einrichtungen (einschließlich nationaler Menschenrechtsinstitutionen) und Mechanismen sowie der Zivilgesellschaft und auf die Zusammenarbeit mit ihnen legen. Die EU wird die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stärkung der Rolle der Frauen fördern. Die EU wird auch dafür sorgen, dass bei der Verhütung und Bekämpfung von Konflikten und Krisen ein umfassender Menschenrechtsansatz verfolgt wird, und sie wird darüber hinaus Menschenrechtserwägungen in alle externen Aspekte der EU-Politik einbeziehen, um eine bessere Kohärenz zwischen den politischen Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Migration, Handel und Investitionen, Entwicklungszusammenarbeit und Terrorismusbekämpfung.
Die EU hält an ihrer Zusage fest, die gesamte Menschenrechts- und Demokratieagenda umzusetzen, wie sie aus dem 2012 verabschiedeten Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie, der weiterhin die Richtschnur für das Handeln der Union bildet, und den EU-Menschenrechtsleitlinien, den Schlussfolgerungen des Rates sowie einschlägigen Strategiepapieren hervorgeht. Die EU wird in Partnerschaft mit Ländern aller Regionen, in enger Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen sowie mit der Zivilgesellschaft weiterhin die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit aller Menschenrechte fördern und verteidigen. Die EU wird mit verstärkten Anstrengungen ein sicheres und geeignetes Umfeld fördern, in dem sich die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien frei entfalten können. Die EU weist auf den entscheidenden Beitrag hin, den zivilgesellschaftliche Akteure und Menschenrechtsverteidiger zu Frieden und Sicherheit sowie zu Stabilität und Wohlstand leisten.
Der Rat würdigt die wichtige Rolle der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und der Europäischen Kommission bei der Förderung einer konsequenten und kohärenten Umsetzung der EU-Menschenrechtspolitik. Bei der Umsetzung des Aktionsplans werden eine enge Einbeziehung des Europäischen Parlaments und regelmäßige Konsultationen mit einschlägigen Akteuren, insbesondere mit Organisationen der Zivilgesellschaft, gewährleistet. Der EU ist es ein Anliegen, die öffentliche Diplomatie und Kommunikation hinsichtlich ihrer Menschenrechtsmaßnahmen zu verbessern. 2017 wird zeitgleich mit der Halbzeitüberprüfung der Außenfinanzierungsinstrumente eine Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans erfolgen, damit eine größere Kohärenz gewährleistet ist. Der Rat fordert alle Partner auf, zum Erfolg des Aktionsplans und weltweit zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie beizutragen.
Die informelle Einigung über den Beschluss zur Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (MSR), die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erzielt hatten, wurde von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten auf ihrer Tagung vom 13. Mai 2015 gebilligt.
Der heute vorgelegte konsolidierte Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet und dann vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen.
Der Beschluss sieht Maßnahmen zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) vor, das durch einen seit 2009 angewachsenen Überschuss an Emissionszertifikaten verursacht wird, und ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Klimawandels; ferner ebnet er den Weg für eine umfassendere Überprüfung des EU EHS.
"Ich freue mich, dass die Einigung erzielt wurde und dass der AStV sie heute gebilligt hat", sagte der lettische Umweltminister Kaspars Gerhards: "Für den lettischen Vorsitz war es eine Priorität, eine Marktstabilitätsreserve einzurichten, damit der CO2-Markt in der EU besser funktioniert. Dies ist zweifellos ein Erfolg."
Zweck der MSR2013 lag der Überschuss an Emissionszertifikaten bei ca. 2,1 Milliarden Zertifikaten, was zum Teil auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist und den CO2-Preis erheblich gemindert hat. Zudem wird damit gerechnet, dass dieser strukturelle Überschuss bis 2020 und darüber hinaus im System bestehen bleibt.
Mit dem Beschluss wird daher vorgeschlagen, immer dann, wenn die Gesamtzahl der EU EHS-Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet, einen Anteil der Zertifikate automatisch vom Markt zu nehmen und in eine Reserve einzustellen. Im gegenteiligen Fall würden die Zertifikate dem Markt wieder zugeführt.
Wichtigste Elemente des endgültigen KompromisspaketsZiel des EU EHS ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.
Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.
Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.
Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74 % und ab 2021 um 2,2 % gesenkt, wodurch das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 zum Ausdruck gebracht wird.
Alles in allem deckt das EU EHS rund 45 % der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.
HintergrundDie Kommission hat dem Rat ihren Vorschlag für eine Marktstabilitätsreserve im Januar 2014 zusammen mit der Mitteilung "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030" vorgelegt.
In seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verständigt und das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
In Bezug auf das EU EHS hat der Europäische Rat festgestellt, dass ein gut funktionierendes, reformiertes Emissionshandelssystem mit einem Marktstabilisierungsinstrument das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen wird, und er hat eine Reihe weiterer Leitlinien vorgegeben, so z.B. zur unentgeltlichen Zuteilung von Emissionsrechten und zur Beibehaltung bestehender Maßnahmen nach 2020, um der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen.
1. Der Rat billigt den Bericht (2015) über die Umsetzung des fünfjährigen Maßnahmenplans EU-Pakistan. Unter Verweis auf die Schlussfolgerungen von 2012 und 2013 bekräftigt die EU ihre Zusage, sich sowohl für die Stärkung der Demokratie als auch für die Intensivierung der Beziehungen zu Pakistan einzusetzen. Der Rat begrüßt die Ausweitung und Vertiefung des Dialogs mit Pakistan in den letzten Jahren über ein breites Spektrum von Fragen einschließlich Terrorismusbekämpfung, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie Migrationssteuerung. Die EU sieht der Fortsetzung ihres Dialogs mit Pakistan über dieses breite Themenspektrum erwartungsvoll entgegen und erinnert an die Bedeutung, die sie der uneingeschränkten und wirksamen Umsetzung des zwischen der EU und Pakistan geschlossenen Rückübernahmeabkommens beimisst. Der Rat stellt fest, dass Pakistan beträchtlich vom präferenziellen Zugang zum Markt der EU im Rahmen der APS+-Regelung profitiert hat; so sind die Ausfuhren in die EU 2014 um mehr als 1 Mrd. EUR gestiegen.
2. Pakistan kommt eine bedeutende Rolle beim Ausbau der Beziehungen in der Region – in Politik, Wirtschaft und Handel – zu, wodurch ein Beitrag zu Wachstum, Stabilität und Frieden in Zentral- und Südasien geleistet werden kann. Die EU begrüßt, dass Pakistan noch in diesem Jahr in Islamabad das nächste "Heart of Asia"-Ministertreffen ausrichten wird und dass positive Schritte im Hinblick auf konstruktive Beziehungen zur Regierung Afghanistans unternommen wurden. Der Rat ermutigt Pakistan, diese Initiativen fortzusetzen und sich für die Einleitung von Friedensgesprächen unter der Führung und Verantwortung Afghanistans einzusetzen. Darüber hinaus appelliert die EU an Pakistan, aktiv zu den internationalen Bemühungen in den Bereichen nukleare Sicherheit, Nichtverbreitung und Abrüstung beizutragen.
3. Der Rat begrüßt den ersten Besuch des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in Pakistan im Oktober 2014 und appelliert an Pakistan, weitere Maßnahmen zu ergreifen – und diesen Priorität einzuräumen –, die darauf abzielen, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, die Rechte von Frauen und Kindern sowie die Freiheit der Meinungsäußerung – auch von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern – zu achten, zu schützen und zu fördern. Die EU ist besorgt über die jüngsten Maßnahmen, die Pakistan in Bezug auf zivilgesellschaftliche Gruppen ergriffen hat, sowie über die Einführung von Verfahren, die die Freiheit nationaler und internationaler NRO einschränken, sich zu betätigen. Die EU unterstreicht ferner, wie wichtig die Achtung der fundamentalen humanitären Grundsätze ist.
4. Die EU begrüßt die Fortschritte Pakistans bei seinem IWF-Programm. Der Rat appelliert an Pakistan, darauf aufbauend weitere Wirtschaftsreformen durchzuführen.
5. Die EU erkennt die Opfer an, die Pakistan bei der Bekämpfung des Terrorismus gebracht hat. Der Rat appelliert an Pakistan, auf den Maßnahmen aufzubauen, die es ergriffen hat, um Terrorismus zu verhindern und zu bekämpfen und gewaltbereitem Extremismus Einhalt zu gebieten, insbesondere durch Maßnahmen zur Verhütung von Hassreden, zur Eindämmung der Finanzierung terroristischer Organisationen, zur Durchsetzung des Verbots verbotener Organisationen, die Einleitung wirksamer Schritte gegen religiös motivierte Verfolgung sowie die Registrierung und Regulierung von Koranschulen.
6. Die EU ist tief besorgt über den Beschluss Pakistans, das seit 2008 bestehende Moratorium für Hinrichtungen aufzuheben und diese mit alarmierender Geschwindigkeit wieder aufzunehmen. Die EU lehnt die Todesstrafe in allen Fällen entschieden ab und hat immer wieder zu ihrer generellen Abschaffung aufgerufen. Die EU fordert Pakistan nachdrücklich auf, das Moratorium unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, als erste Schritte auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe die Urteile gegen zum Tode verurteile Personen aufzuheben, und seinen internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Pakistan ist eine Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Übereinkommens gegen Folter, in denen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und das Verbot von Todesurteilen für Straftaten, die von Personen unter 18 Jahren begangen werden, festgehalten sind und die eine umgehende und unparteiische Untersuchung verlangen, wenn ein hinreichender Grund für die Annahme vorliegt, dass es zu einer Folterhandlung kam. Die wirksame Umsetzung der genannten Übereinkommen ist eine Anforderung im Rahmen der APS+-Regelung.
7. Am 8. Mai 2015 ist ein Hubschrauber der pakistanischen Armee mit mehreren Diplomaten, unter denen sich auch EU-Diplomaten befanden, in Gilgit-Baltistan (Pakistan) während eines dreitägigen Besuchs der nördlichen Regionen Pakistans abgestürzt. Der Rat dankt Pakistan für seine Unterstützung nach dem Absturz und begrüßt eine baldige Vorlage des Untersuchungsberichts, damit angemessene Folgemaßnahmen gewährleistet sind.
8. Die EU setzt sich weiterhin voll und ganz für die Fortsetzung ihres Dialogs und ihrer Zusammenarbeit mit Pakistan im Rahmen des fünfjährigen Maßnahmenplans ein. Abhängig von den Fortschritten bei den wichtigsten Elementen des Maßnahmenplans, zu denen auch die Menschenrechte gehören, könnte dies zu einem dritten Ad-hoc-Gipfel zwischen der EU und Pakistan führen.
1. Die Unterzeichnung des Friedensabkommens für Mali vom 15. Mai und 20. Juni durch alle Parteien ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Frieden und Stabilität in Mali und der gesamten Sahelregion. Das Abkommen ist ein entscheidender Schritt bei der Wiederherstellung von Frieden, Stabilität und Sicherheit, indem es dazu beiträgt, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und das gegenseitige Vertrauen, das die nationale Aussöhnung voranbringen wird. wiederherzustellen. Der erste Schritt muss jedoch eine unbedingte und dauerhafte Einhaltung des gegenwärtigen Waffenstillstandsabkommens sein.
2. Die EU begrüßt das Abkommen in vollem Umfang und spricht Algerien, den Vereinten Nationen, weiteren Mitgliedern des Vermittlungsteams, der Regierung Malis und der Koalition bewaffneter Gruppen für ihre unermüdlichen Bemühungen um einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ihre Anerkennung aus. Der Rat begrüßt insbesondere den Einsatz des Sonderbeauftragten der EU für die Sahelzone während des gesamten Verlaufs der Verhandlungen. Vorrangig ist nun die zügige und umfassende Umsetzung des Abkommens. Ein transparenter Prozess ist entscheidend, und alle Parteien müssen ihre Zusagen einhalten, wenn die Bevölkerung Malis eine greifbare Friedensdividende erfahren soll. Dazu gehören Fortschritte bei der Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Reform des Justiz- und Sicherheitssektors sowie die strafrechtliche Verfolgung der für Übergriffe oder Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen. Die EU betont, wie wichtig eine dauerhafte und inklusive Friedenskonsolidierung ist, und unterstreicht daher, dass Frauen ebenso wie Männer umfassend in die Umsetzung des Abkommens einbezogen werden müssen. Die EU hebt ferner die besondere Bedeutung hervor, die der Förderung von Chancen für junge Menschen als Teil des gesamten Friedenskonsolidierungsprozesses zukommt. Die Verantwortung dafür, dass diese Zusagen auch eingehalten werden, liegt in erster Linie bei allen malischen Parteien selbst. Die EU bekräftigt ihre Zusage, den Prozess gemeinsam mit den anderen an der Mediation Beteiligten und der internationalen Gemeinschaft durch alle geeigneten und ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente und dadurch, dass sie eine aktive Rolle beim Follow-up-Mechanismus übernimmt, zu unterstützen.
3. Trotz der Unterzeichnung des Abkommens durch alle Parteien ist die Lage vor Ort nach wie vor prekär, wie die jüngsten Anschläge auf die Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) gezeigt haben. Die EU verurteilt alle terroristischen Anschläge und unterstreicht, wie wichtig es ist, die Täter vor Gericht zu stellen; sie betont, dass alle Parteien den Schutz der Zivilbevölkerung, einschließlich des Personals der VN und der humanitären Helfer, sicherstellen müssen. Sie bekräftigt, dass sie die MINUSMA, die im Rahmen ihres erneuerten Mandats zur Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Friedensabkommens eine führende Rolle spielt, uneingeschränkt unterstützt. Ferner betont sie, wie wichtig die fortwährende enge Koordinierung zwischen der EU und den VN ist.
4. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2015 bekräftigt die EU ihren umfassenden Ansatz, der darauf abzielt, Frieden, Sicherheit und Entwicklung im Land zu fördern. Sie hebt hervor, dass ihre GASP-Missionen EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors spielen. Mit ihrer wichtigen Arbeit leisten sie weiterhin einen bedeutenden Beitrag dazu, inklusive, effiziente und rechenschaftspflichtige nationale Streitkräfte und Sicherheitskräfte aufzubauen. Die EU unterstreicht ihren proaktiven Beitrag zum Wiederaufbau des Landes durch gemeinsame Planung, die auch die Instrumente der EU-Mitgliedstaaten und das nationale Richtprogramm für Mali im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds und des Stabilitäts- und Friedensinstruments umfasst.
5. Die EU hebt die Bedeutung hervor, die der regionalen Dimension bei der Gewährleistung von Sicherheit und Wohlstand in Mali zukommt. Was in einem Land geschieht, beeinflusst die gesamte Region und die Nachbarländer. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, dass die Hohe Vertreterin am 17. Juni 2015 einen politischen Dialog mit den Außenministern der G5 der Sahelzone und deren Ständigem Sekretär ins Leben gerufen hat. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin, den EU-Sonderbeauftragten und die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit allen Ländern der Sahelzone und ihren internationalen Partnern einen Ansatz anzustreben, der größtmögliche Kohärenz zwischen diesem Dialog und der Umsetzung der einschlägigen Elemente des regionalen Aktionsplans für die Sahelzone gewährleistet, dessen vier prioritäre Bereiche lauten: Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung; Schaffung geeigneter Bedingungen für die Jugend; Migration und Mobilität; Grenzmanagement und Bekämpfung des illegalen Handels und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität.