Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Medieninformationen einen deutschen Diplomaten belauscht. Auch der französische Außenminister Laurent Fabius wurde Opfer der Abhöraktion.
Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen: DER RAT
1. BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die Mobilisierung von Mitteln für die Klimaschutzfinanzierung im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu intensivieren, um so ihren Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer zu leisten, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten – öffentlichen und privaten, bilateralen und multilateralen – Quellen, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, aufzubringen; BETONT, dass die Lasten fair auf die Industrieländer verteilt werden müssen;
2. HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten für das Jahr 2014 einen Beitrag von 14,5 Mrd. EUR[1] zur Klimaschutzfinanzierung geleistet haben, was einen Anstieg gegenüber 2013 bedeutet; UNTERSTREICHT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowohl Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen wie auch Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen; HEBT HERVOR, dass die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten für die nächsten Jahre umfangreichere öffentliche Mittel für den Klimaschutz in Aussicht gestellt haben, womit sie auch die Vorhersehbarkeit verbessert haben;
3. BEGRÜSST den Bericht, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Unterstützung des Forschungsnetzwerks zur Klimapolitik (Climate Policy Initiative – CPI) auf Initiative des französischen und des peruanischen Vorsitzes der Konferenz der Vertragsstaaten (COP) erstellt hat; BEGRÜSST die in dem Bericht angegebene vorläufige Schätzung der von den Industrieländern für die Klimaschutzfinanzierung mobilisierten öffentlichen und privaten Mittel in Höhe von ca. 62 Mrd. USD für 2014 und ca. 52 Mrd. USD für 2013, die darauf schließen lässt, dass erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Allerdings sind weitere Anstrengungen notwendig und die Industrieländer müssen auch künftig gemeinsam auf eine weitere Aufstockung der Klimaschutzfinanzierung hinarbeiten, damit das Ziel für 2020 erreicht werden kann;
4. BEGRÜSST die bedeutenden Beiträge einiger Schwellenländer und Entwicklungsländer zur Klimaschutzfinanzierung und FORDERT die Schwellenländer und die anderen Länder, die hierzu in der Lage sind, ERNEUT AUF, entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten, Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten einen Beitrag zur Finanzierung der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen zu leisten; BEGRÜSST die jüngsten Zusagen der meisten multilateralen Entwicklungsbanken, für eine stärkere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihren Portfolios zu sorgen, einschließlich ihrer Zusagen, ihre klimaschutzbezogenen Investitionen aufzustocken;
5. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die Finanzierung des Klimaschutzes als ein Mittel zur Erreichung des vereinbarten Ziels, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und des radikalen Umbaus zu klimaresistenten, emissionsarmen und nachhaltigen Volkswirtschaften sowie zur Unterstützung der Anpassung zugunsten einer klimaresilienten nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen Teil des Übereinkommens von 2015 darstellen wird; SCHLÄGT VOR, Bestimmungen zur Klimaschutzfinanzierung in das Übereinkommen aufzunehmen, die dynamisch und ergebnisorientiert sind und die Vertragsparteien in die Lage versetzen, ihre jeweiligen Ansätze an alle relevanten Aspekte anzupassen – insbesondere an den künftigen Bedarf und an die sich wandelnden wirtschaftlichen, finanziellen und ökologischen Verhältnisse –, und so sicherstellen, dass alle Vertragsparteien Maßnahmen ergreifen, die ihren sich entwickelnden Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten entsprechen; BETONT, dass ein solcher Prozess kollektiv sein sollte, indem er alle Parteien einschließt, und umfassend, indem er alle Quellen und alle Arten von Anstrengungen einschließt, die zur Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz und zur Neuausrichtung der Investitionsströme beitragen und so die allgemeinen Ziele des Pariser Übereinkommens voranbringen. Der Prozess sollte die wirksame und effiziente Nutzung öffentlicher Mittel fördern, regelmäßige Überprüfungen umfassen und zu einer besser vorhersehbaren, insgesamt umfangreicheren Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz sowie zu einer Intensivierung der Anstrengungen führen, was allerdings keine automatischen finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand nach sich ziehen sollte. Dieser dynamische Prozess sollte auf den vorhandenen Prozessen, institutionellen Regelungen und bisherigen Erfahrungen mit dem Klimaübereinkommen aufbauen, um so das Vertrauen, die wirksame Umsetzung und die Transparenz zu fördern;
6. BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass öffentliche Mittel für den Klimaschutz auch in der Zeit nach 2020 weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden, und BESTÄTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin öffentliche Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitstellen werden, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Unterstützung der ärmsten und am stärksten gefährdeten Länder liegen soll, die am wenigsten in der Lage sind, andere Ressourcen zu mobilisieren; UNTERSTREICHT, dass diese Mittel auf möglichst kostenwirksame und effiziente Weise eingesetzt werden sollten, damit größtmögliche Wirkung erzielt wird, sei es durch Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel oder Aufbau von Kapazitäten;
7. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass der Privatsektor eine wesentliche Quelle für die Klimaschutzfinanzierung und andere einschlägige Investitionsflüsse ist, und BETONT, dass das Übereinkommen von 2015 ein deutliches Signal an den Privatsektor senden sollte, die Finanzströme neu auf emissionsarme und klimaresiliente Investitionen auszurichten; RÄUMT EIN, dass – sofern öffentliche Mittel benötigt werden – die Finanzierung durch den Privatsektor eine Ergänzung, nicht aber ein Ersatz für die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor ist; UNTERSTREICHT, dass eine Aufgabe der Finanzierung durch die öffentliche Hand und damit einhergehender politischer Maßnahmen darin besteht, Finanzierungen des Privatsektors neu auszurichten und zu mobilisieren, etwa durch Bepreisung von CO2-Emissionen, Finanzinstrumente wie grüne Anleihen und öffentlich-private Partnerschaften; STELLT FEST, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits über ein breit angelegtes Instrumentarium zur Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors zugunsten internationaler Klimaschutzmaßnahmen verfügen und dieses weiterentwickeln werden; hierzu gehören auch mobilisierte Mittel aus lokalen privatwirtschaftlichen Quellen;
8. BEKRÄFTIGT, dass die Aufstockung der Mittel für den Klimaschutz ein iterativer Prozess ist, der einhergeht mit der Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen durch die nationalen Regierungen mit Hilfe nationaler Entwicklungspläne, Klimastrategien, Politiken, Instrumente und Mechanismen sowie günstiger Rechtsrahmen, die dazu beitragen sollen, entsprechende Maßnahmen des Privatsektors zu erleichtern; BETONT, dass es notwendig ist, klimaresiliente und emissionsarme nachhaltige Investitionen aufzustocken, bei gleichzeitiger schrittweiser Einschränkung von Investitionen, die einen hohen CO2-Ausstoß zur Folge haben;
9. UNTERSTREICHT, dass die Bepreisung von CO2-Emissionen einer der zentralen Aspekte förderlicher Rahmenbedingungen ist und durch eine Vielzahl von Instrumenten erfolgen kann, darunter Regulierung, Emissionshandel und Steuern; UNTERSTÜTZT in diesem Zusammenhang Initiativen zur Bepreisung von CO2-Emissionen ebenso wie Initiativen zur Förderung der schrittweisen Einstellung umweltschädlicher oder wirtschaftlich nachteiliger Subventionen;
10. BESTÄTIGT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einer transparenten Berichterstattung über die Finanzierung des Klimaschutzes über das UNFCCC- Berichterstattungsverfahren verpflichtet haben; BEFÜRWORTET, dass die Transparenz gestärkt wird und die Beratungen über einen soliden gemeinsamen internationalen Rahmen für die Messung, Berichterstattung und Überprüfung in Bezug auf die Klimaschutzfinanzströme schneller vorangetrieben werden; BEGRÜSST die gemeinsame Erklärung und Methode zur Verfolgung der mobilisierten privaten Mittel für den Klimaschutz, die die Geberländer am 5./6. September 2015 vorgelegt haben; SIEHT der kontinuierlichen Verbesserung der Berichterstattungsmethoden ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN; WÜRDIGT die von den multilateralen Entwicklungsbanken und dem International Development Finance Club gemeinsam entwickelten Methoden für die Berichterstattung über die Klimaschutzfinanzierung wie auch die Arbeiten der OECD-Arbeitsgruppe "Forschung" zur Verfolgung der privaten Klimaschutzfinanzierung und des OECD-Entwicklungsausschusses zur Überarbeitung der "Rio-Marker"; REGT AN, dass zu den Ergebnissen der Pariser Konferenz 2015 auch Bestimmungen gehören sollten, die Transparenz in Bezug auf eine Vielzahl von Finanzströmen (darunter die Ströme zwischen den Entwicklungsländern) und auf spezielle Anstrengungen, die zur Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz, zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und zur durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes beitragen, vorschreiben;
11. BETONT, wie wichtig es ist, bei der Anpassung Unterstützung zu leisten, damit die Entwicklungsstrategien und Lebensgrundlagen der Entwicklungsländer zunehmend klimaresilient gestaltet werden; UNTERSTREICHT die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Finanzierung des Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen im Einklang mit den eigenen Prioritäten und Zielen der betreffenden Länder und HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich derzeit und auch künftig gemeinsam bemühen werden, einen substanziellen Teil der öffentlichen Finanzierung des Klimaschutzes in die Anpassung zu lenken, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der ärmsten und besonders gefährdeten Entwicklungsländer eingegangen wird;
12. BETONT, wie wichtig es ist, den Kapazitätsaufbau für Klimaschutz- und Anpassungsplanung sowie die effiziente Umsetzung zu unterstützen; BETONT ferner, dass es notwendig ist, ein Verzeichnis attraktiver Projekte und Programme zu erarbeiten, um so Finanzmittel zu akquirieren und bestmögliche Wirksamkeit zu erzielen; HEBT die fortlaufende Unterstützung – auch im Bereich der technologischen Zusammenarbeit – der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten in bedürftigen Entwicklungsländern HERVOR, die im Rahmen der beabsichtigten national festgelegten Beiträge (INDC), der Strategien für eine emissionsarme Entwicklung (LEDS), der länderspezifischen Klimaschutzmaßnahmen (NAMA) und der nationalen Anpassungsplanungen, gegebenenfalls einschließlich nationaler Anpassungspläne (NAP), erfolgt;
13. BEGRÜSST, dass der Klimaschutzfonds einsatzbereit ist, was auch die Entscheidungen einschließt, darauf hinzuwirken, dass sich Eindämmung und Anpassung langfristig genau die Waage halten, und dass die ersten Projekte und Programme gebilligt wurden; HEBT HERVOR, dass ein wesentlicher Teil der zugesagten (46 %) und bereitgestellten Mittel von den EU-Mitgliedstaaten stammt; UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, dass alle Länder ihre Beitragsvereinbarungen abschließen; BEGRÜSST die Beiträge der Entwicklungsländer zum Klimaschutzfonds und FORDERT alle Länder, die hierzu in der Lage sind, nachdrücklich AUF, zu dem Fonds beizutragen; SCHLÄGT VOR, dass der Finanzierungsmechanismus des geltenden Übereinkommens als Finanzierungsmechanismus für das neue Übereinkommen dienen sollte;
14. BEGRÜSST das Ergebnis der Konferenz von Addis Abeba, das den Rahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen klimaresistenten und emissionsarmen Entwicklung in der universellen Agenda 2030 verstärkt und eindeutig bestätigt, dass die Finanzierung des Klimaschutzes fester Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung ist; UNTERSTREICHT die Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihrer Zusage über die Gewährung öffentlicher Entwicklungshilfe nachzukommen; BETONT, dass den Klimazielen und -standards im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten weiterhin große Bedeutung zukommt, indem diese Ziele durchgängig bei der Entwicklungsplanung berücksichtigt werden, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der ärmsten und besonders gefährdeten Länder liegt;
15. BEGRÜSST die Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ("Transforming our world: The 2030 agenda for sustainable development") und ihre siebzehn umfassenden und ehrgeizigen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, darunter die Ziele, dringende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen zu ergreifen, sowie das Ziel, sämtliche (finanzielle und nichtfinanzielle, nationale und internationale sowie öffentliche und private) Mittel zur Umsetzung zu verstärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung neu zu beleben.
[1] Dieser Betrag schließt Mittel für die Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Haushalten und von anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen ein. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben 2013 einen Beitrag von 9,5 Mrd. EUR zur Klimaschutzfinanzierung geleistet. 2014 haben sie ihre bilaterale und multilaterale Klimaschutzfinanzierung gegenüber 2013 insgesamt erhöht. Der Betrag für 2014 umfasst auch einen Beitrag der EIB zur Klimaschutzfinanzierung in Höhe von 2,1 Mrd. EUR; außerdem wurden dabei vollständigere Zahlen auf der Grundlage von Angaben der OECD zu den angesetzten multilateralen Beiträgen berücksichtigt.
Die Europäische Union will bei einem zweitägigen Gipfeltreffen in Malta eine enge Kooperation mit afrikanischen Staaten in der Flüchtlingskrise vereinbaren; Amnesty International warnt eindringlich davor, mit skrupellosen Machthabern gemeinsame Sache zu machen – auch von EU-Parlamentspräsident Ma
Der Rat hat das Mandat der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan, für Bosnien und Herzegowina und für das Horn von Afrika bis zum 28. Februar 2017 verlängert.
Verlängert wurden die Mandate von
– Franz-Michael Skjold Mellbin, Sonderbeauftragter in Afghanistan seit 1. September 2013,
– Lars-Gunnar Wigemark, Sonderbeauftragter in Bosnien und Herzegowina seit 1. März 2015 und
– Alexander Rondos, Sonderbeauftragter für das Horn von Afrika seit 1. Januar 2012.
Die EU-Sonderbeauftragten fördern die Politik und die Interessen der EU in unruhigen Regionen und Ländern und spielen eine aktive Rolle bei den Bemühungen um die Konsolidierung des Friedens, der Stabilität und der Rechtsstaatlichkeit. Die ersten EU-Sonderbeauftragten wurden 1996 ernannt. Derzeit unterstützen neun Sonderbeauftragte die Arbeit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini.
Die Terroranschläge in einigen stark frequentierten Tourismusregionen und der Absturz einer russischen Ferienmaschine über dem Sinai haben auch in Österreich Einfluss auf den Tourismus.
Drei Fraktionsvorsitzende des EU-Parlaments haben sich in einem gemeinsamen Schreiben vom Montag an die 28 EU-Staats- und Regierungschefs gewandt. Darin bitten sie die Politiker, den Flüchtlingsvorschlag der Kommission zu unterstützen.
Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Syrien künftig mithilfe des Dublin-Verfahrens wieder häufiger in andere europäische Länder zurückschicken. Derweil stellten sich weitere Unions-Politiker hinter den Vorschlag von Innenminister de Maizière zur Begrenzung des Schutzstatus für Syrer.
Großbritanniens Premierminister David Cameron geht mit der Forderung nach einer Beschneidung der EU-Grundrechte auf Kollisionskurs zu Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen Partnern in der Gemeinschaft.
Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Vereinbarung zur Stärkung der serbischen Minderheit abgelehnt, die unter EU-Vermittlung ausgehandelt worden war. Serbien nennt den Beschluss eine Niederlage für die Brüsseler Strategie.
Eigentlich will Bundesfinanzminister Schäuble trotz der Flüchtlingkrise keine Schulden machen. Doch das lässt sich womöglich nicht mehr halten. Die Kosten für die Aufnahme von Migranten könnten höher ausfallen als bislang angenommen, zeigen Berechnungen des Ifo-Instituts.
Auch Slowenien will in den kommenden Tagen an der Grenze zu Kroatien Barrieren errichten, um den Andrang von Flüchtlingen zu steuern.
Eine Übereinkunft zum langerwarteten Cybersicherheitsgesetz ist laut EU-Digitalisierungskommissar Günther Oettinger nur noch eine Sache von "Tagen oder Wochen". EurActiv Brüssel berichtet.