Der einheitliche europäische Bankenabwicklungsmechanismus wird wie vorgesehen am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Damit steht die zweite Säule der europäischen Bankenunion.
Seit dem 30. November 2015 hat eine ausreichende Zahl von Mitgliedstaaten ein zwischenstaatliches Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf einen einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge ratifiziert.
Damit wird der SRF voll funktionsfähig.
Ziel des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) ist die ordnungsgemäße Abwicklung von insolvenzbedrohten Finanzinstituten ohne Belastung der Steuerzahler. Dazu gehören sowohl das systematische Bail-in (wonach die Anteilseigner und Gläubiger eines Instituts unmittelbar finanziell herangezogen werden) gemäß der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken als auch der etwaige Rückgriff auf den SRF.
Das zwischenstaatliche ÜbereinkommenDas zwischenstaatliche Übereinkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Ratifizierungsurkunden von an der Bankenunion teilnehmenden Unterzeichnern hinterlegt worden sind, auf die mindestens 90 % der Gesamtheit der gewogenen Stimmen aller Teilnehmer entfallen.
Das zwischenstaatliche Übereinkommen war im Mai 2014 von Vertretern aller Mitgliedstaaten mit Ausnahme Schwedens und des Vereinigten Königreichs unterzeichnet worden. Die Unterzeichner gaben eine Erklärung ab, wonach sie sich bemühen würden, den Ratifizierungsprozess so rechtzeitig abzuschließen, dass der Abwicklungsmechanismus spätestens am 1. Januar 2016 in vollem Umfang einsatzbereit sein würde.
Dieses Übereinkommen ergänzt eine Verordnung über die Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus, der aus dem Fonds sowie einem zentralen Entscheidungsgremium besteht. Der einheitliche Abwicklungsfonds wird vollständig durch Beiträge der Banken finanziert werden.
Der Rat hatte im Dezember 2013 beschlossen, ein zwischenstaatliches Übereinkommen zu schließen, mit dem Regeln für die Übertragung von Beiträgen auf den Fonds und für die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge festgelegt werden sollten, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu erreichen.
Für Länder, die das zwischenstaatliche Übereinkommen unterzeichnet haben, die aber noch nicht Teil der Bankenunion sind (d. h. Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören), gelten die Rechte und Pflichten des Übereinkommens erst dann, wenn sie am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und am einheitlichen Abwicklungsmechanismus teilnehmen.
Der SSM, der die erste Säule der Bankenunion darstellt, hat seine Arbeit am 4. November 2014 aufgenommen.
Der FondsGemäß dem zwischenstaatlichen Übereinkommen wird der Fonds über acht Jahre aufgebaut, um am Ende dieser Phase eine Zielausstattung von mindestens 1 % der gedeckten Einlagen aller in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten zugelassenen Kreditinstitute zu erreichen. Die Mittelausstattung wird dann schätzungsweise etwa 55 Mrd. EUR betragen.
Die auf nationaler Ebene erhobenen Beiträge der Banken werden auf den SRF übertragen werden, der zu Beginn aus den einzelnen Vertragsparteien zugeordneten Teilfonds ("Kammern") bestehen wird. Diese werden im Laufe des achtjährigen Übergangszeitraums allmählich verschmolzen. Die Vergemeinschaftung der eingezahlten Mittel beginnt im ersten Jahr mit einer größeren Tranche von 40 % ("Frontloading"); im zweiten Jahr kommen weitere 20 % und in den folgenden sechs Jahren gleichbleibende Tranchen hinzu, bis der Fonds vollständig Gegenstand der gemeinsamen Nutzung ist.
Am 2. Dezember 2015 haben die EU und Kolumbien im Rahmen einer Feierstunde in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Im Namen der EU wurde das Abkommen von Jean Asselborn, dem luxemburgischen Minister für Immigration und Asyl und Präsidenten des Rates, und von Dimitris Avramopoulos, dem für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständigen Kommissionsmitglied, unterzeichnet. Auf kolumbianischer Seite unterzeichnete Außenministerin Maria Angela Holguín das Abkommen.
Bei der Unterzeichnung waren der kolumbianische Präsident Juan Manuel Santos und Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, anwesend.
Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet Kolumbiens und Bürger Kolumbiens visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.
Jean Asselborn, der luxemburgische Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates, erklärte, er freue sich, dieses Abkommen im Namen der EU unterzeichnen zu können. "Durch dieses Abkommen werden die Bürger Kolumbiens und der EU enger zusammengebracht sowie die direkten persönlichen Kontakte verbessert werden. Darüber hinaus wird es den Tourismus fördern und sich positiv auf die geschäftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kolumbien auswirken."
Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und Kolumbiens einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personengruppen und für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), jedoch nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.
Der Wortlaut des Beschlusses über den Abschluss des Abkommens und der Wortlaut des Abkommens selbst werden nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor das Abkommen endgültig geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 3. Dezember 2015 vorläufig gelten.
Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
Ich habe diesen Gipfel in erster Linie einberufen, damit wir beschließen, was die EU und die Türkei gemeinsam zur Bewältigung der Migrationskrise tun müssen. Unser Hauptziel ist es, den Zustrom von Migranten nach Europa einzudämmen. Nach vielen Wochen harter Arbeit und intensiven Gesprächen haben wir eine Einigung erreicht, der hoffentlich alle betroffenen Parteien heute zustimmen.
Bei diesem Gipfel geht es jedoch auch um eine größere Dimension, nämlich um eine Neubelebung unserer Beziehungen zur Türkei und des Beitrittsprozesses. Die Türkei ist ein wichtiger Partner bei der Terrorismusbekämpfung. Wir brauchen auch eine bessere Zusammenarbeit, was die Lage in Syrien, und natürlich auch was die Zypernfrage anbelangt. In den letzten Tagen hat sich auch gezeigt, wie wichtig unsere geopolitische und strategische Zusammenarbeit ist.
Doch wir dürfen nicht naiv sein. Mit der Türkei allein lässt sich die Migrationskrise nicht lösen. Das Wichtigste ist, dass wir unserer Verantwortung und Pflicht, unsere Außengrenzen zu schützen, nachkommen. Dies können wir nicht an einen Drittstaat delegieren. Ich wiederhole: Ohne eine Überwachung unserer Außengrenzen wird Schengen keinen Bestand haben.
Guten Tag. Vielen Dank, dass Sie sich heute hier eingefunden haben. Ein herzliches Willkommen Ihnen allen und nochmals unserem Gast, Ministerpräsident Davutoglu. Bevor ich zur Sache komme, möchte ich noch erwähnen, dass heute zwei neue Kollegen bei uns sind – die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydło und der portugiesische Premierminister António Costa. Serdecznie witamy! Seja muito bem-vindo!
Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein wichtiger Moment für die EU und – da bin ich mir sicher – auch für die Türkei. Wenn die ehrgeizige Vereinbarung, die wir heute verabschieden wollen, erst einmal vollständig umgesetzt ist, wird der 29. November 2015 als Datum von großer Tragweite in den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei gelten.
Die Bewältigung der Migrationskrise ist der Hauptgrund für unser heutiges Treffen. Rund 1,5 Millionen Menschen sind 2015 illegal in die EU eingereist. Die meisten davon über die Türkei. Einige suchen Schutz vor Krieg und Verfolgung. Andere ein besseres Leben. Und einige wenige wollen unsere Werte untergraben.
Aber es geht nicht darum, dass die EU ihre Sicherheits- und Migrationspolitik in die Türkei auslagern will. Auch nicht darum, der Türkei noch mehr Lasten aufzubürden; dieses Land zeigt sich bereits solidarisch mit über zwei Millionen Flüchtlingen und hat selbst schon Mühe, mit dieser Situation fertig zu werden. Vielmehr geht es darum, diese Herausforderungen gemeinsam zu meistern.
Wir, die Europäische Union, werden unsere Hilfe für die Flüchtlinge in der Türkei und der gesamten Region aufstocken, die irreguläre Migration eindämmen, auf die Rückkehr von Migranten hinwirken, die Visaliberalisierung noch stärker unterstützen und mit vereinten Kräften die kriminellen Schleusernetze zerschlagen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, unseren Teil zur Intensivierung unserer bilateralen Beziehungen beizutragen.
Im Gegenzug erwarten wir, dass die Zahl der Menschen, die illegal in die EU einreisen, sofort erheblich zurückgeht. Und wir erwarten, dass uns die Türkei unter der neuen Regierung hilft, das gemeinsame Ziel einer beiderseitigen Annäherung zu erreichen, indem sie Reformen durchführt, in Bezug auf die Menschenrechte und die Medienfreiheit den höchsten Standards genügt und die vereinbarten Fahrpläne und Benchmarks einhält.
Letztlich geht es bei diesem Treffen nicht nur um die Bewältigung der Migrationskrise. Aus Krisen erwachsen Chancen. Heute haben wir die Chance, unser Verhältnis – entsprechend unseren gemeinsamen Interessen – auf eine neue, höhere Stufe zu stellen. Die Chance, unsere bilateralen Beziehungen neu zu beleben, zum Wohle der Türkei und der Europäischen Union. Wir werden vereinbaren, dass wir uns regelmäßig treffen, um unsere Dialoge auf allen Ebenen zu intensivieren. Wir wollen ehrgeiziger sein, was den Beitrittsprozess anbelangt, und wir wollen gemeinsam auf die Aufhebung der Visumpflicht im Reiseverkehr hinarbeiten und gleichzeitig in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Handel, Energie und Wirtschaftsbeziehungen noch stärker zusammenarbeiten.
Und schließlich ist Migration nicht das einzige Thema, mit dem wir uns befassen müssen. Die jüngsten Entwicklungen haben deutlich gemacht, dass ein koordiniertes Vorgehen in Syrien weiterhin Vorrang hat. Die tragischen Anschläge in Paris zeigen, dass unser Kampf gegen den Terrorismus in eine neue Phase eintreten muss. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe für die EU und die Türkei. Ohne eine rasche und dauerhafte Lösung für die Krise in Syrien werden die Menschen weiter vor dem Krieg fliehen. An dieser Stelle möchte ich unterstreichen, dass wir den Wiener Prozess uneingeschränkt unterstützen müssen.
Herr Ministerpräsident, ich heiße Sie nochmals willkommen. Es liegt viel Arbeit vor uns.
Guten Abend,
wir haben soeben ein fruchtbares Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und der Türkei abgeschlossen.
Dieses Treffen diente dazu, unsere Beziehungen auf der Grundlage eines klaren Aktionsplans neu zu beleben. Wir haben über viele wichtige Bereiche, wie Terrorismusbekämpfung, Energie und Handel, sowie über geostrategische Fragen von gemeinsamem Interesse gesprochen.
Aber natürlich ist die Migration der Hauptgrund, weswegen wir heute hier zusammengekommen sind. Lassen Sie mich hier eines deutlich sagen: Wir erwarten nicht, dass jemand für uns unsere Grenzen bewacht. Das können und sollten nur die Europäer tun. Aber wir erwarten einen großen Schritt in Richtung Änderung der Spielregeln, wenn es darum geht, den Migrationsstrom, der über die Türkei in die EU gelangt, einzudämmen. Unsere Vereinbarung enthält einen klaren Plan für die rasche Wiederherstellung der Ordnung an unserer gemeinsamen Grenze. Zudem werden wir unsere Hilfe für die syrischen Flüchtlinge in der Türkei in Form einer neuen, mit 3 Mrd. € ausgestatteten Flüchtlingsfazilität aufstocken.
Die Türkei bleibt ein wichtiger strategischer Partner für Europa, aber auch ein EU-Beitrittskandidat. Wir sind uns einig, dass der Beitrittsprozess wieder in Schwung kommen muss. Wir begrüßen die angekündigte Regierungskonferenz zur Eröffnung des Kapitels 17 zur Wirtschafts- und Währungspolitik; gleichzeitig sollen Vorarbeiten für die Eröffnung weiterer Kapitel stattfinden. Ich möchte betonen, dass wir nicht im Begriff sind, die EU-Erweiterungspolitik umzuschreiben. Der Verhandlungsrahmen und die einschlägigen Schlussfolgerungen gelten nach wie vor, was den leistungsorientierten Ansatz und die Achtung der europäischen Werte, auch der Menschenrechte, mit einschließt.
Nun schauen wir alle erwartungsvoll auf 2016, das ein entscheidendes Jahr für die Umsetzung der heute erzielten Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei sein wird. Vielen Dank.