Der Rat hat am 21. April 2016 eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.
Mit der Richtlinie soll die Übermittlung von PNR-Daten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Demnach dürfen PNR-Daten ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden.
Nach der neuen Richtlinie werden die Fluggesellschaften verpflichtet sein, den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU PNR-Daten zu übermitteln. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, aber nicht verpflichtet sein, PNR-Daten für ausgewählte Flüge innerhalb der EU zu erfassen. In Anbetracht der derzeitigen Sicherheitslage in Europa haben alle Mitgliedstaaten erklärt, dass sie bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie in vollem Umfang von dieser in Artikel 2 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Richtlinie auch auf ausgewählte EU-Flüge anzuwenden.
Jeder Mitgliedstaat wird zudem verpflichtet sein, eine sogenannte PNR-Zentralstelle einzurichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.
Mit den neuen Vorschriften wird eine EU-Norm für die Verwendung dieser Daten eingeführt; sie enthalten Bestimmungen über
PNR-Daten werden bereits heute in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Sie betreffen die Angaben, die Fluggäste den Fluggesellschaften bei der Buchung eines Fluges und beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen. Die PNR-Daten umfassen den Namen, das Reisedatum, die Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben, Angaben zum Reisebüro, bei dem der Flug gebucht wurde, die Zahlungsart, die Sitznummer und Angaben zum Gepäck.
Die Verwendung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ist nichts Neues: In mehreren Mitgliedstaaten werden bereits die PNR-Daten für Strafverfolgungszwecke genutzt, und zwar auf der Grundlage von entweder spezifischen Rechtsvorschriften oder allgemeinen rechtlichen Befugnissen. Die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten waren bisher schon von wesentlicher Bedeutung bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, wie z.B. Drogen-, Menschen- oder Kinderhandel. Dennoch gibt es bislang keine gemeinsame Regelung für die gesamte EU.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben ihre Beteiligung an dieser Richtlinie erklärt. Dänemark wird sich nicht beteiligen.
Weiteres VorgehenDie Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Donnerstag, 21. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Indonesiens Joko Widodo (Fototermin)
Freitag, 22. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Mosambiks Filipe Nyusi (Fototermin)
Samstag, 23. April 2016
Besuch in der Türkei
Im Anschluss an die am 18. März erzielte politische Einigung zwischen der EU und der Türkei reist der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk am Samstag, den 23. April nach Gaziantep (Türkei). An der Reise nehmen auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans teil.