Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 2. Dezember 2015 die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über die Wiedereinrichtung und Neuordnung des bestehenden EURES-Netzes gebilligt.
Das EURES-Netz wurde ausgebaut und modernisiert. Sein Portal ist nunmehr ein aktuelles Mobilitätsinstrument, bei dem die neuesten IT-Technologien zum Einsatz kommen und das für jedermann zugänglich ist.
"Diese neue Verordnung über die Wiedereinrichtung von EURES zeigt, welch große Bedeutung wir alle der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die zu den Grundrechten der Unionsbürger zählt, beimessen. EURES bietet neue Beschäftigungsmöglichkeiten und trägt somit zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union bei", erklärte der luxemburgische Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft, Nicolas Schmitt.
Ziel von EURESEURES soll die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU fördern und damit die Integration des EU-Arbeitsmarktes vorantreiben. Alle EU-Bürger können das gesamte Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.
Das verbesserte EURES-Netz hilft Arbeitnehmern, Mobilitätshindernisse zu überwinden, erleichtert den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten in der gesamten EU und fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es trägt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei, denn es hilft, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen.
Erweiterter EURES-TeilnehmerkreisUm allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern optimale Dienstleistungen zu bieten, wurde der Kreis der EURES-Mitglieder und -Partner erweitert. So können sich private Arbeitsvermittlungen dem Netz anschließen, und ihre Stellenanzeigen werden mit denen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Online-Portal veröffentlicht. Einrichtungen mit Gewinnstreben müssen alle Dienstleistungen anbieten, d.h. Stellenanzeigen und Lebensläufe für das Portal sowie Unterstützungsleistungen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber, es sei denn, sie können gegenüber den nationalen Behörden nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, alle drei Dienstleistungen zu erbringen. Einrichtungen ohne Erwerbszweck können zwischen den drei Optionen wählen. Öffentliche Arbeitsvermittlungen werden ebenfalls sämtliche Dienstleistungen anbieten und überdies dafür Sorge tragen, dass die Informationen für Nutzer ohne IT-Kenntnisse auch offline zugänglich sind.
An dem Netz beteiligen sich auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und andere wichtige Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Die Vertreter der Sozialpartner sind auf EU-Ebene, aber auch auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene eingebunden.
Veröffentlichung von Stellenangeboten, Stellengesuchen und LebensläufenIm EURES-Portal werden alle öffentlich zugänglichen Stellenangebote, Stellengesuche und Lebensläufe zusammengebracht; dies erhöht die Transparenz der verfügbaren Informationen. Erfasst werden auch Angebote für Praktika und Lehrstellen, sofern sie auf einem Arbeitsverhältnis beruhen.
Im Interesse der Qualität und des Jugendschutzes können die Mitgliedstaaten sonstige Praktika und Lehrstellen ausschließen.
Das EURES-Netz spielt auch insofern eine wichtige Rolle, als es spezifische Informationen und Dienstleistungen für Arbeitgeber und Grenzgänger in den europäischen Grenzregionen bereithält. Mit Hilfe besonderer Unterstützungsstrukturen werden Dienstleistungen für Grenzgänger angeboten, um die Mobilität in diesen Grenzregionen zu fördern.