Auf der hochrangigen Konferenz wurde folgende Erklärung verabschiedet.
Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Durchführungsbeschluss 2015/1335/GASP [1] zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen.
Mit diesem Beschluss wird die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert.
Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 1.8.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 206, S. 64) veröffentlicht.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 14. September 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1524 des Rates [1] angenommen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. März 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 15.9.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 239, S. 157) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Europäische Rat befasste sich auf seiner Tagung in erster Linie mit der Migrations- und Flüchtlingskrise, dem bevorstehenden Referendum im Vereinigten Königreich und dem Bericht der Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
UNTER NACHDRÜCKLICHEM HINWEIS DARAUF, dass in der erneuerten Strategie der inneren Sicherheit (2015-2020)[1] unter anderem Bekämpfung und Verhinderung von Terrorismus, verstärkte Sicherheit an den Grenzen und Verhütung und Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität als Prioritäten für die kommenden Jahre im Bereich der inneren Sicherheit der Europäischen Union genannt wurden und anerkannt wurde, dass illegale Feuerwaffen eine große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäischen Union darstellen;
UNTER HINWEIS DARAUF, dass die terroristischen Anschläge in Paris, Brüssel und Kopenhagen Anfang des Jahres und der unlängst gescheiterte Angriff in einem Thalys-Zug am 21. August 2015 gezeigt haben, wie wichtig es ist, die Nutzung der Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen zu verbessern;
UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen in der Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 12. Februar 2015, der Gemeinsamen Erklärung von Riga[2] und der Erklärung von Paris[3] sowie vom Rat am 9. Februar[4] und 12. März 2015 [5] als eine der Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus genannt wurde, bei der weitere Fortschritte erzielt werden sollten;
UNTER HERVORHEBUNG, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und die vorrangige Befassung mit der kritischen Frage der Deaktivierung von Feuerwaffen als Themenbereiche bestimmt wurden, in denen spezifische Maßnahmen ergriffen und wichtige Ergebnisse in den kommenden Monaten erzielt werden sollten;
UNTER HINWEIS DARAUF, dass der Austausch von Informationen über Feuerwaffen verstärkt werden sollte und dass das Potenzial der derzeitigen Informationssysteme auf nationaler, auf europäischer und auf internationaler Ebene (Interpol) noch nicht voll ausgeschöpft ist;
UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel "Die Europäische Sicherheitsagenda" [6] ankündigt, dass sie die geltenden Rechtsvorschriften über Feuerwaffen im Jahr 2016 überarbeiten wird, damit der Informationsaustausch und die Rückverfolgbarkeit derartiger Waffen verbessert und eine einheitliche Kennzeichnung sowie gemeinsame Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen eingeführt werden können;
ERFREUT über die Arbeiten, die im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, insbesondere im Rahmen der EU-Priorität für die Bekämpfung der Kriminalität in den Jahren 2014-2017 mit dem Ziel, "Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen" durchgeführt wurden, und UNTER AUFFORDERUNG an die Mitgliedstaaten, sich an den in dem operativen Aktionsplan zu Feuerwaffen genannten operativen Maßnahmen zu beteiligen und diese durchzuführen;
IN DEM BEWUSSTSEIN, dass der illegale Handel mit Feuerwaffen eine bedeutende externe Dimension aufweist, die eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarländern erfordert, insbesondere durch die Umsetzung des Aktionsplans über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum (2015-2019)[7] –
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,
1. Informationen über gesuchte Feuerwaffen gemäß Artikel 38 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007[8] systematisch in das Schengener Informationssystems (SIS II) einzugeben und verstärkt Informationen über Feuerwaffen in das Europol-Informationssystem (EIS) und die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) einzugeben, sofern verfügbar;
2. an dem iARMS/SIS-Interoperabilitätsprojekt teilzunehmen;
3. Europol relevante Informationen über laufende Ermittlungen zum illegalen Handel mit Feuerwaffen, über Straftaten, die mit Schusswaffen verübt wurden, und über Festnahmen von Terroristen, bei denen Waffen beschlagnahmt wurden, zur Verfügung zu stellen, damit es diese in sein Analysesystem aufnimmt;
4. den durch Beschluss 2013/698/GASP des Rates eingerichteten globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition (iTrace) sofern verfügbar insbesondere bei der Reaktion auf Anfragen zur Rückverfolgung umfassend zu nutzen;
5. auf multidisziplinärer Grundlage am operativen Aktionsplan "Feuerwaffen" teilzunehmen und vorbehaltlich der Zuständigkeit nationaler Strafverfolgungsbehörden von bestehenden Verfahren, u.a. dem Rahmen für das Zollrisikomanagement, Gebrauch zu machen sowie die Durchführung operativer Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Aktionstage der EU und der Zusammenarbeit mit Drittländern, uneingeschränkt zu unterstützen. Der anstehende operative Aktionsplan 2016 sollte konkrete operative Maßnahmen enthalten, die den in den vorliegenden Schlussfolgerungen aufgeführten Maßnahmen Rechnung tragen;
ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,
6. spätestens Anfang 2016 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 91/477 vom 18. Juni 1991 vorzulegen, damit der Rechtsrahmen zum Thema Feuerwaffen verstärkt wird, um beispielsweise den Informationsaustausch über Feuerwaffen und deren Rückverfolgbarkeit zu verbessern, eine einheitliche Kennzeichnung einzuführen und dem illegalen Handel über das Internet und das Darknet Rechnung zu tragen;
7. in Erwartung der Überarbeitung der Richtlinie 91/477 spätestens Ende 2015 eine Verordnung der Kommission über strenge Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen vorzulegen;
8. den COSI regelmäßig über den Stand der Durchführung des Aktionsplans über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum (2015-2019)[9] zu unterrichten;
9. in enger Zusammenarbeit mit Europol, INTERPOL und den Mitgliedstaaten die Arbeiten an dem iARMS/SIS‑Interoperabilitätsprojekt fortzusetzen und den COSI regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu unterrichten, so dass eine vollständige Interoperabilität zwischen beiden Systemen in naher Zukunft erreicht wird;
ERSUCHT EUROPOL,
10. die Gefahren durch Feuerwaffen genau zu beobachten und insbesondere über das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) und FP Firearms das Internet und das Darknet zu überwachen, um illegalen Handel über diese Plattformen aufzudecken, und grenzüberschreitende Ermittlungen und Operationen gegen illegalen Online‑Handel zu koordinieren;
11. eng mit den europäischen Experten für Feuerwaffen (EFE) und INTERPOL zusammenzuarbeiten, um ein Handbuch für die Bekämpfung des Verkaufs verbotener Waren im Internet auszuarbeiten;
ERSUCHT INTERPOL,
12. sicherzustellen, dass alle in iARMS eingegebenen Informationen und/oder die Ergebnisse der Rückverfolgung durch iARMS nach Möglichkeit auch Europol zu Verfügung gestellt werden;
13. mit Drittstaaten zusammenzuarbeiten, damit die iARMS-Datenbank gefüllt und abgefragt und der höchstmögliche Qualitätsstandard sichergestellt wird.
[1] 9798/15
[2] 5855/15
[3] 5322/15
[4] 5897/15
[5] 6891/15
[6] 8293/15
[7] 15516/14
[8] ABl. L 205 vom 7.8.2007, S.76
[9] 15516/14
Montag, 12. Oktober 2015
16:00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Republik Moldau Valeriu Streleț (Fototermin)
Dienstag, 13. Oktober 2015
08:00 Uhr Treffen mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg (NATO-Hauptquartier)
13:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
Mittwoch, 14. Oktober 2015
10:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Lettlands, Raimonds Vējonis (Fototermin)
15:00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Tschechischen Republik Bohuslav Sobotka (Fototermin)
Donnerstag, 15. Oktober 2015
09:30 Uhr Dreigliedriger Sozialgipfel
12:30 Uhr Pressekonferenz des Dreigliedrigen Sozialgipfels
13:15 Uhr Gipfeltreffen der Europäischen Volkspartei (Académie Royale de Belgique)
14:45 Uhr Treffen mit dem Premierminister Schwedens Stefan Löfven
16:00 Uhr Europäischer Rat
Freitag, 16. Oktober 2015
10:00 Uhr Europäischer Rat
Am 9. Oktober 2015 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie festgelegt. Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten, zur Strafvollstreckung oder zum Schutz vor und zur Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit verarbeitet werden. Der luxemburgische Vorsitz kann nun auch über diesen Teil des Datenschutzpakets mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Die Verhandlungen über den anderen Teil des Pakets, die Datenschutz-Grundverordnung, wurden bereits aufgenommen, nachdem der Rat sich am 15. Juni 2015 auf seine Position geeinigt hatte. Mit dem Europäischen Parlament wurde bereits Kontakt aufgenommen, um ein erstes Trilog-Treffen anzuberaumen, damit bis Jahresende eine Einigung über das gesamte Datenschutzpaket erzielt werden kann.
"Die heutige Einigung ist ein entscheidender Schritt im Hinblick auf den Abschluss der EU-Datenschutzreform bis zum Jahresende"
, so Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Präsident des Rates.
Die geplante Richtlinie soll dafür sorgen, dass personenbezogene Daten in hohem Maß geschützt werden und Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union leichter personenbezogene Daten untereinander austauschen können. Der Schutz von Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegt ist.
Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. "Dies ist wichtig, um einen umfassenden Datenschutzrahmen für Bürger und Behörden in allen 28 Mitgliedstaaten sicherzustellen", erklärte Félix Braz. Andererseits gelten die derzeitigen EU-Vorschriften lediglich für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies hat Polizei- und andere Strafverfolgungsbehörden bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit vor Probleme gestellt. Die neuen Regeln sollen das gegenseitige Vertrauen zwischen den Polizei- und Justizbehörden in der EU stärken.
Die Grundsätze, die in der geplanten Richtlinie festgelegt werden sollen, entsprechen den derzeit geltenden Vorschriften. Dies gilt auch für den Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, strengere Schutzmaßnahmen vorzusehen als die Richtlinie vorschreibt. Anders als die geltenden Vorschriften würde die neue Richtlinie auch den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit erfassen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen wäre wie bisher abgedeckt. Die Aufsichtsbehörde, die nach der Datenschutz-Grundverordnung einzurichten ist, könnte auch mit den Angelegenheiten befasst werden, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.
Krisenzeiten sind für jede Gemeinschaft eine echte Bewährungsprobe. So wie wir zur Prüfung unserer Banken Stresstests durchführen, so führt gegenwärtig das Leben selbst zur Prüfung unserer Gemeinschaft einen Stresstest in Form einer dramatischen Migration durch. Um dieses Thema ging es beim jüngsten Treffen des Europäischen Rates. Die Ergebnisse sind Ihnen bekannt. Erlauben Sie mir daher einige grundsätzlichere Überlegungen – vor allem im Hinblick darauf, dass sich der Europäische Rat auf seiner nächsten Tagung in zehn Tagen mit demselben Problem beschäftigen wird.
Historischer Wandel und Bedrohungen großen Ausmaßes verlangen von jeder Gemeinschaft die Wahrung der Würde und des Selbstvertrauens, besonders jetzt, wo die ganze Welt ihren Blick auf Europa richtet und beobachtet, wie Europa auf die Flüchtlingswelle reagiert. Europa ist zunehmend scharfer Kritik ausgesetzt, und unsere interne Uneinigkeit und gegenseitigen Schuldzuweisungen helfen doch nur unseren Gegnern. Fast jeder in Europa hat in den Chor der Kritiker eingestimmt, während nur einige wenige Europas guten Ruf verteidigen. Bei den Vereinten Nationen könnte man den Eindruck gewinnen, Europa sei für Flüchtlinge der schlimmste Ort der Welt. Glauben Sie mir, ich habe mich dort sehr einsam gefühlt, als ich Europas guten Ruf verteidigt habe und versucht habe, die Zuhörer davon zu überzeugen, dass Europa in Wahrheit ganz anders ist.
Hunderttausende Flüchtlinge kommen nach Europa, weil sie wissen, dass sie hier immer noch die offenste und toleranteste Gemeinschaft vorfinden. Wir sind es doch, die noch die internationalen Standards und Richtlinien einhalten, und hier in Europa sind die Menschen, alle Menschen, sicherer als überall sonst. Wir dürfen nicht zulassen, dass Europa zum Sündenbock wird, weil wir uns streiten und uns gegenseitig hemmungslos die Schuld zuweisen. Sonst wird es nämlich nicht lange dauern, bis Gottesstaaten anfangen werden, uns über religiöse Toleranz zu belehren, Diktatoren uns erzählen werden, was Demokratie bedeutet, und diejenigen, die für diese massenhafte Abwanderung verantwortlich sind, uns erklären werden, wie man Flüchtlinge behandeln soll. Sie tun es ja tatsächlich schon. Es gibt Länder, die praktisch keinen einzigen Flüchtling aufnehmen, aber Europa am lautstärksten dazu auffordern, mehr Offenheit zu zeigen. Wir müssen daher unseren guten Ruf schützen, gemeinsam.
Wir reden ständig über Solidarität. Über Quoten und mehr Unterstützung für Flüchtlinge auf unserem Boden wie auch für diejenigen, die in Flüchtlingslagern und in Ländern außerhalb der EU geblieben sind. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass Solidarität gegenseitiges Verständnis und Respekt erfordert. Ohne Solidarität unter den Mitgliedstaaten werden wir es nicht schaffen, anderen zu helfen. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, sowohl Flüchtlingen zu helfen als auch die Außengrenzen der EU zu schützen. Jeder muss diese Pflicht erfüllen, und gleichzeitig sollte keiner mit der Last alleine gelassen werden. Das verstehe ich unter Solidarität.
Wir müssen gemeinsam vereinbarte Regeln einhalten. Wenn jemand sagt, dass er nicht die Absicht hat, sich an europäisches Recht zu halten, zum Beispiel an Dublin oder an Quoten, dann untergräbt er das Wesen der Solidarität und unsere Gemeinschaft. Die Einhaltung von Regeln bedeutet immer auch den teilweisen Verzicht auf die eigenen Interessen. Diese Worte möchte ich an die Ungarn und die Italiener, an die Slowaken und die Griechen richten.
Wir dürfen uns nichts vormachen. In der heutigen Lage müssen wir uns weitgehend auf uns selbst verlassen. Die Welt um uns herum hat nicht die Absicht, Europa zu helfen. Viele unserer Nachbarn haben mit weitaus größeren Problemen zu kämpfen, und manche schauen mit Genugtuung auf unsere Schwierigkeiten. Für uns sind die Flüchtlinge einzelne Menschen, Individuen, die auf unsere Hilfe hoffen. In unserem Umfeld gibt es jedoch Kräfte, für die die Flüchtlingswelle lediglich ein schmutziges Geschäft oder ein politischer Spielball ist. Wir werden allmählich Zeuge der Entstehung einer neuen Form politischen Drucks, manche nennen es gar eine Art neuen hybriden Krieg, bei dem Migrationswellen zum Werkzeug, zur Waffe gegen Nachbarn werden. Dies erfordert unsere besondere Sensibilität und Verantwortung.
Sie alle kennen den Begriff der Verantwortungsethik aus den Werken Webers, nicht Manfred, sondern Max. Heute verlangt die Verantwortungsethik von uns, uns vor Extremen zu hüten. Mit Extremen meine ich einerseits die Anti-Einwanderungs-Rhetorik und andererseits alle einzuladen, die kommen möchten, obwohl wir sie nicht aufnehmen können. Wir müssen es endlich begreifen – Millionen potenzieller Flüchtlinge und Migranten träumen heute von Europa – nicht nur aus Syrien, auch aus Afrika, Afghanistan, Pakistan, Irak und anderen Ländern. Für alle Flüchtlinge wirken der leichte Zugang zu Europa und die fehlenden Außengrenzen, neben der "Willkommenspolitik", wie ein Magnet, der sie zu uns zieht.
Auf meinen Reisen in der Region haben alle, mit denen ich gesprochen habe – Staatschefs oder Flüchtlinge in den Lagern, in der Türkei, Jordanien oder Ägypten – mich vor einer Sache gewarnt: Ein potenzieller Sieg des Assad-Regimes ist mittlerweile aufgrund des Eingreifens von Iran und Russland in Syrien wahrscheinlicher geworden, und dies wird zur nächsten Flüchtlingswelle führen. Gestern hat Präsident Erdoğan diese Botschaft bestätigt. Nach türkischen Schätzungen könnten weitere drei Millionen Flüchtlinge aus Aleppo und Umgebung kommen.
Eine Solidaritätserklärung wird immer mit Beifall begrüßt, der Ruf nach Verantwortung und Vernunft hingegen – fast nie. Solidarität zu üben ist viel schwerer als sie zu predigen. Ich spreche aus jahrzehntelanger Erfahrung.
Deshalb appelliere ich an Sie alle, Verantwortung und Vernunft zu zeigen. Das Gebot der Stunde ist die Wiederherstellung der Kontrolle an den Außengrenzen der EU als conditio sine qua non einer wirksamen, humanitären und sicheren Migrationspolitik. Morgen werden Sie Angela Merkel und François Hollande im Europäischen Parlament hören. Wir alle wissen, wie viel von ihnen abhängt. In dieser Krisensituation haben beide wunderbare moralische Gesten gezeigt, die wir alle sehr schätzen. Morgen müssen sie jedoch eine viel schwerere Prüfung bestehen: eine Prüfung in Verantwortung für den Schutz der europäischen politischen Gemeinschaft und ihrer Außengrenzen. Andernfalls werden sie und wir alle verantwortlich sein für die neuerliche Errichtung von Mauern und Schranken an unseren Binnengrenzen, hier in Europa. Wir müssen es endlich laut und deutlich sagen: Europa ohne seine Außengrenzen ist gleich Europa ohne Schengen. Europa ohne seine Außengrenzen wird zu einem Nährboden der Angst in jedem einzelnen von uns. Und das führt uns früher oder später in eine politische Katastrophe.
Der ganz normale Bürger erwartet von den Politikern in erster Linie Leistungsfähigkeit und Entschlossenheit. Wenn die führenden Politiker der großen Volksparteien dies nicht leisten können, schauen sich die Menschen nach einer anderen Art von Führerschaft um, radikal und skrupellos. Denn die Menschen fordern von ihren führenden Politikern vor allem die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in ihrer eigenen Gemeinschaft. Entweder meistern wir diese Herausforderung, oder andere werden unsere Stelle einnehmen. Die politischen Machos stehen schon Schlange. Aber wir können sie noch aufhalten. Und das hängt nur von uns ab. Vielen Dank.
Ein wichtiges Thema der 70. Tagung der VN-Generalversammlung in diesem Monat in New York war die instabile Lage im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere in denjenigen Ländern, die sich der Bedrohung durch den gewalttätigen Extremismus von ISIL/Da'esh gegenübersehen. Irak gehört zu den Ländern, die in erster Linie von diesem Kampf betroffen sind, und verdient Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Wie ich bei meinem Treffen mit Außenminister al-Jaafari am 26. September in New York ausführte, unterstützt die EU nachdrücklich die demokratisch gewählte irakische Regierung, die von Premierminister al-Abadi geführt wird. Die EU begrüßt, dass sich die irakische Regierung zu ihrem Programm vom September 2014 bekennt, mit dem die Verwirklichung einer inklusiven Staatsführung, einer bedeutsamen nationalen Aussöhnung und von echten politischen Reformen angestrebt wird. Die EU unterstützt ferner nachdrücklich das von der irakischen Regierung angekündigte Reformpaket vom August 2015, das darauf abzielt, die Korruption zu bekämpfen, die Erbringung von Dienstleistungen an die Bürger zu verbessern und so die Staatsführung insgesamt zu stärken.
Die EU ruft alle Akteure der irakischen Gesellschaft zur Unterstützung dieser Reformen und ihrer Umsetzung auf. Dies ist unabdingbar für politische, wirtschaftliche und soziale Fortschritte in Irak insgesamt und wird zur Förderung eines besseren Lebens für alle Iraker beitragen. Durch einen stärkeren und geeinten Irak wird die Wirksamkeit des Kampfes gegen ISIL/Da'esh erhöht.
Reformen können eine Herausforderung darstellen und die EU würdigt den Mut der irakischen Regierung bei der Annahme dieser Maßnahmen. Die EU bringt daher ihre anhaltende Entschlossenheit zum Ausdruck, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen und eng mit den irakischen Partnern zusammenzuarbeiten. Hierzu gehören die Unterstützung der EU für die Stabilisierung der von ISIL/Da'esh befreiten Gebiete, Unterstützung für Verbesserungen bei der Rechtsstaatlichkeit, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, Aussöhnung und friedensbildende Maßnahmen.
Parallel dazu halten die EU und ihre Mitgliedstaaten an ihrer Zusage fest, das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Irak bestmöglich zu nutzen, um langfristige Hilfe bereitzustellen und die Staatsführung und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Irak zu verbessern. Die EU bekräftigt erneut ihre entschlossene Unterstützung für die Einheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks und ruft alle Länder in der Region auf, die irakische Regierung bei ihren Bemühungen zur Förderung der Aussöhnung und zur Wiederherstellung von dauerhaftem Frieden und Stabilität in Irak zu unterstützen.
Der Rat hat am 8. Oktober 2015 zusätzliche Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gebilligt. Damit werden die Zusagen des Europäischen Rates vom 23. September 2015 umgesetzt.
In einem Schnellverfahren hat der Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 für 2015 angenommen, mit dem die Unterstützung der EU im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda um 401,3 Mio. € für Verpflichtungen und 57 Mio. € für Zahlungen aufgestockt wird.
Im Wesentlichen geht es um folgende Erhöhungen:
Mit dem Berichtigungshaushaltsplan 7/2015 wird ferner die Einrichtung von 120 neuen Stellen in den drei EU-Agenturen finanziert, die in migrationsbezogenen Bereichen tätig sind: Frontex (+60), Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (+30) und Europol (+30); hierdurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1,3 Mio. € an Verpflichtungen und Zahlungen im Jahr 2015.
"Ich begrüße die Annahme dieses Finanzpakets, das uns erlaubt, rasch zu handeln, um die auf EU-Ebene beschlossenen Maßnahmen umzusetzen, und besser auf die aktuelle Krise zu reagieren."
Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates.