Der Koalitionsstreit über die gesetzlichen Grundlagen für ein Anbauverbot für Genpflanzen geht in eine neue Runde: Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf des Bundesrates über die Ausgestaltung des sogenannten GVO-Verbots in den Bundestag überwiesen.
Der Andrang von Flüchtlingen könnte Deutschland nach Einschätzung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dramatisch in Bedrängnis bringen. Der CDU-Politiker greift dabei zu drastischen Vergleichen.
Die Aussetzung des Dublin-Abkommens für Flüchtlinge aus Syrien brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel Hochachtung ein – nun bekommt ihre großzügige Flüchtlingspolitik Risse: Die einen reden von Putsch aus den eigenen Reihen, die anderen von einer Rückkehr zu einer "Kultur der Vernunft".
Kosovo hat die Aufnahme in die UN-Kulturorganisation UNESCO knapp verpasst. Beobachter sprechen von einem herben Rückschlag für die Anerkennungsbemühungen des Landes. Kosovos Außenminister Hashim Thaçi wirft Serbien Anti-Kosovo-Lobbying und eine anti-europäische Kampagne vor.
Die EU-Kommission hat eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten beschlossen und damit die israelische Regierung entzürnt: Diese Entscheidung bringe "dunkle Erinnerungen zurück", kritisiert Israels Regierungschef Netanjhahu und verweist damit indirekt auf d
Schweden führt wegen des starken Andrangs von Flüchtlingen Kontrollen an seinen Grenzen ein. Die "Rekordzahl" eintreffender Menschen stelle nach Einschätzung der Polizei eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung" dar.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) gibt am Donnerstag ihre Stellungnahme zu Glyphosat ab. Das beliebte Düngemittel ist für die einen nützlich und hocheffizient – für die anderen ist der Unkrautvernichter ein lebensgefährliches Gift.
Offene Grenze für Flüchtlinge oder Zaun: Während an der slowenisch-kroatischen Grenze die Arbeiten für die Errichtung eines Schutzzaunes begonnen haben, hat sich die Regierung in Wien vorerst nur auf eine "geordnete Einreisekontrolle" verständigt.
Trotz optimistischer Sprachgirlanden in den Statements zur jüngsten Sitzung der Eurogruppe ließ das eigentlich mächtigste Gremium der EU die Regierung Alexis Tsipras wieder einmal demonstrativ an der kurzen Leine zappeln.
Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" verschaffte sich einen Überblick über die derzeitigen ernsten Probleme der europäischen Stahlindustrie.
Der Stahlsektor in der EU leidet unter großen globalen Überkapazitäten in der Produktion, die zu sinkenden Preisen und zunehmend handelsverzerrenden Praktiken konkurrierender Regionen führen. Die hohen Energiekosten bewirken eine Aushöhlung der Gewinnspannen, was wiederum zur Schließung von Stahlwerken mit dem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen führt.
Der Rat war sich einig über die Ernsthaftigkeit der Lage und darüber, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, die dazu beitragen werden, die langfristige Existenzfähigkeit eines modernen europäischen Stahlsektors sicherzustellen.
Diese Maßnahmen sollten ferner Teil eines umfassenden Ansatzes sein, der auf die Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Industrie der EU als Ganzes abzielt, unter anderem durch ein berechenbares und kohärentes Regelungsumfeld sowie durch innovationsfördernde Maßnahmen, da viele der Probleme des Stahlsektors sich auch in anderen energieintensiven Industriebranchen stellen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungen des Rates schlägt der Vorsitz vor, die folgenden konkreten Maßnahmen vorrangig anzugehen:
Als Folgemaßnahme zu dieser außerordentlichen Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" wurde vereinbart, eine besondere hochrangige Konferenz der Interessenträger einzuberufen, unter Einbeziehung der Sozialpartner, um die derzeitige Lage zu überprüfen und politische Maßnahmen zu erwägen; dies sollte im Kontext der laufenden Arbeiten der hochrangigen Gruppe für energieintensive Industrien erfolgen.
Im Zuge dieser Konferenz sollte die Umsetzung des europäischen Aktionsplans für die Stahlindustrie von 2013 bewertet werden.
Der heute veröffentlichte "World Energy Outlook" der Internationalen Energieagentur (IEA) reiht sich ein in eine lange Tradition: Potenziale von erneuerbaren Energien werden klein geredet, konventionelle Energiequellen überschätzt, kritisiert Hans-Josef Fell, Ex-Bundestagsabgeordneter und Präside
Der Rat –
1. VERWEIST auf seine Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2015 zu einer Kapitalmarktunion[1], in denen er die Kommission auffordert, einen umfassenden, gezielten und ehrgeizigen Aktionsplan für den Aufbau einer Kapitalmarktunion als Hebel für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen auszuarbeiten;
2. BEGRÜSST die Annahme des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion[2] durch die Kommission mit einem schrittweisen Vorgehen auf der Grundlage einer umfassenden Analyse und die Vorlage eines ersten Pakets konkreterer Vorschläge und Initiativen durch die Kommission[3]; und HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, auch langfristig mit einer konkreten und ehrgeizigen Agenda weiterführender Maßnahmen die Dynamik aufrechtzuerhalten;
3. VERWEIST DARAUF, dass die Kapitalmarktunion eine wichtige Säule der Investitionsoffensive der Kommission zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa ist, indem der dreigliedrige Ansatz (wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung, Strukturreformen, Investitionen) fortgeführt wird und ungerechtfertigte Hindernissen für grenzübergreifende Investitionen beseitigt und Mittelquellen diversifiziert werden, so dass insbesondere die Finanzierung der Infrastruktur und von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert wird;
4. UNTERSTREICHT die Relevanz der Kapitalmarktunion als ein Projekt mit gemeinsamer Bedeutung für die 28 Mitgliedstaaten der EU und als eine Priorität für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion[4]; BEGRÜSST den Umstand, dass alle Mitgliedstaaten – auch jene mit weniger entwickelten Kapitalmärkten – mit der Kapitalmarktunion die Möglichkeit erhalten, auf tiefere europäische Finanzmärkte zuzugreifen; und BETONT, dass die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit sowie der Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes in allen einschlägigen Initiativen gewahrt werden müssen;
5. WEIST DARAUF HIN, dass gut funktionierende grenzüberschreitende Kapitalmärkte der reibungslosen Umsetzung von Geldpolitik dienlich sind und eine verstärkte private Risikoteilung erleichtern und somit dazu beitragen, die EU-28, einschließlich des Euro-Währungsgebiets, krisenfester zu machen;
6. UNTERSTÜTZT DAHER die folgenden Schwerpunktbereiche, zu denen auch die von der Kommission festgelegten Bereiche gehören:
7. FORDERT eine rasche Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, mit dem Ziel, Verbriefungsmärkte wiederzubeleben, wodurch die Kreditvergabekapazitäten der Banken erhöht werden, eine effiziente Kanalisierung von Finanzmitteln von Nichtbanken zur Realwirtschaft ermöglicht wird und die Finanzstabilität – bei gleichzeitigem Abbau eines übermäßigen Rückgriffs auf externe Ratings – sowie eine angemessene Risikosensitivität gewahrt werden;
8. ERWARTET MIT INTERESSE den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie, damit die Kapitalbeschaffung für Unternehmen auf öffentlichen Märkten durch die Beseitigung übermäßig belastender Anforderungen und die Verbesserung des Schutzes der Anleger - im Hinblick darauf sollte der Fokus insbesondere auf sachdienliche, verständliche Informationen gelegt werden - leichter und billiger wird;
9. BETONT, wie wichtig es ist, die Finanzstabilitätsziele im Rahmen der Finanzgesetzgebung, des Schutzes der Verbraucher und Anleger und des Binnenmarkts – auch durch ein einheitliches Regelwerk – aufrechtzuerhalten, wobei gleichzeitig die Absicht der Kommission zur Kenntnis genommen wird, diesen Rechtsbereich zu überprüfen, um Kohärenz, interne Konsistenz und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, und SIEHT DAHER dem Ergebnis der Sondierung des EU-Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen durch die Kommission ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN; und UNTERSTÜTZT die Aufrechterhaltung eines stabilen Regelungsumfelds in der EU;
10. FORDERT die Kommission AUF, im Rahmen der jeweiligen sektorspezifischen Prüfungen die Auswirkungen von Regelungen in Drittländern – einschließlich in Bezug auf Gleichwertigkeit und gegenseitige Anerkennung – auf gültige Regelungen über die Struktur europäischer Kapitalmärkte, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzwirtschaft sowie den wirksamen Zugang zu Märkten von Drittländern zu bewerten;
11. ERMUTIGT die Kommission, die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Feststellung von Hindernissen im Bereich des Insolvenzrechts der Unternehmen, die der Schaffung eines Kapitalbinnenmarkts im Sinne des Aktionsplans entgegenstehen, unverzüglich zu konsultieren; BEGRÜSST die Absicht der Kommission, auf der Grundlage dieser Konsultationen und unter angemessener Berücksichtigung der Komplexität der involvierten Fragen und der daraus resultierenden Notwendigkeit für einen ausgewogenen Ansatz einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem gewährleistet wird, dass – unter umfassender Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit – die wichtigsten festgestellten Hindernisse im Bereich der Unternehmensinsolvenzen beseitigt werden, indem auf bewährte Verfahren und gut funktionierende nationale Rahmen zurückgegriffen wird; NIMMT insbesondere ZUR KENNTNIS, dass gegebenenfalls ein angemessener Zeitrahmen für den Abschluss von Insolvenzverfahren einzuführen, die Transparenz bezüglich möglicher Ergebnisse von Insolvenzverfahren in der gesamten EU zu steigern und der Zugang zu frühzeitigen Umstrukturierungsmöglichkeiten mit der Maßgabe einer weiteren Analyse zu verbessern ist;
12. ERSUCHT die Kommission, so bald als möglich die Ergebnisse und etwaige Folgemaßnahmen ihrer Studie zu den grenzüberschreitenden Aspekten der Haftung von Geschäftsleitern und ihres Ausschlusses von einer Tätigkeit vorzulegen;
13. WEIST DARAUF HIN, dass eine Bewertung möglicher Hindernisse in anderen einschlägigen Bereichen, wie etwa im Wertpapierbereich, durch die Kommission erforderlich werden könnte, bevor Maßnahmen in diesen Bereichen ergriffen werden, die der Erleichterung grenzübergreifender Investitionen dienen;
14. UNTERSTREICHT die Schlussfolgerung der Kommission, dass die nächsten Schritte zu einer Kapitalmarktunion auf der Grundlage der geltenden Mandate der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) unternommen werden können; HÄLT ES FÜR NOTWENDIG, dass die ESA an der Stärkung der aufsichtlichen Konvergenz arbeiten, gegebenenfalls durch Peer-Reviews und – sofern notwendig – durch verstärkte Koordinierung, und die Bereiche feststellen, in denen ein kollektiveres Vorgehen die Funktionsweise des Kapitalbinnenmarkts verbessern kann, wobei auch Initiativen zuständiger nationaler Behörden einzubeziehen sind; und BETONT, dass alle nationalen Behörden die Haushaltsordnung der EU vollständig und konsequent umsetzen müssen, damit auf dem gesamten Kapitalmarkt der EU ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Integrität gewährleistet wird;
15. HEBT HERVOR, wie wichtig das Vorhaben der Kommission ist, die Steuerung und Finanzierung der ESA unter angemessener Berücksichtigung ihrer europäischen Funktion im Rahmen eines Weißbuchs bis Mitte 2016 weiter zu analysieren;
16. ERKENNT AN, dass es notwendig ist, den EU-Rahmen zur Aufrechterhaltung der Finanzstabilität zu überprüfen, damit etwaige Risiken über den Bankensektor hinaus bedacht werden;
17. BEKRÄFTIGT das Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die langfristige Vision einer echten Kapitalmarktunion, das Ziel einer stärkeren Finanzintegration und Kapitalmarktfinanzierung zusammen mit einer verbesserten Bankenfinanzierung, was zu einer ausgewogeneren Finanzierungsstruktur zwischen Eigen- und Fremdkapital von EU-Unternehmen und einer weiteren grenzübergreifenden privaten Risikoteilung und zur wirksamen Durchführung der vereinbarten Maßnahmen für die Kapitalmarktunion auf nationaler Ebene führt; und SIEHT in diesem Sinne sowohl der Zusammenarbeit mit der Kommission zur Ausarbeitung eines Fahrplans, mit dem bestehende Hindernisse für einen freien Kapitalverkehr und Wege zur Beseitigung der gravierendsten und ungerechtfertigtsten Hindernisse festgestellt werden sollen, als auch den in den geeigneten Gremien zu führenden Beratungen über den Vorschlag der Kommission, wie die unterschiedliche Behandlung von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung bei der Besteuerung angegangen werden kann, MIT INTERESSE ENTGEGEN; und FORDERT die Kommission auf, die öffentliche Debatte über die Fähigkeit der EU-Finanzwirtschaft, zu einer erfolgreichen Kapitalmarktunion beizutragen, fortzuführen;
18. ERMUTIGT die Kommission und die Mitgliedstaaten, primär die Problematik der Finanzkompetenz künftiger Anleger und anderer Marktakteure anzugehen, die für den allgemeinen und ausgewogenen Erfolg des Projekts der Kapitalmarktunion wichtig ist;
19. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, eine Strategie auszuarbeiten, um den Mitgliedstaaten bei Bedarf technische Unterstützung zur Stärkung spezifischer Kapazitäten der nationalen Kapitalmärkte bieten zu können;
20. FORDERT die Kommission auf, dem Rat über den Ausschuss für Finanzdienstleistungen und den Wirtschafts- und Finanzausschuss mindestens alle sechs Monate Bericht zu erstatten und eine faktengestützte Bewertung der bisherigen Fortschritte bei der Schaffung der Kapitalmarktunion, auch auf der Grundlage von Schlüsselindikatoren und wichtigen Belegen, vorzulegen.
[1] Dok. 10148/15.
[2] Dok. 12263/15.
[3] Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012; Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Konsultationspapier über gedeckte Schuldverschreibungen, Konsultation zu Risikokapitalfonds und Fonds für soziales Unternehmertum, Sondierung des EU-Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen.
[4] Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden: Bericht der 5 Präsidenten.