Am 21. April 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit San Marino gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert werden soll.
Das Abkommen ist ein Beitrag zu den Bemühungen um ein energisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, indem die EU-Mitgliedstaaten und San Marino zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.
Dies ermöglicht den Steuerbehörden beider Länder einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen.
Das Abkommen aktualisiert ein Abkommen von 2004, durch das sichergestellt wurde, dass San Marino Regelungen anwendet, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten soll erweitert werden, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.
Das neue Abkommen wurde am 8. Dezember 2015 unterzeichnet, als ähnliche Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz geschlossen wurden. Es wurde (am 21. April) auf einer Tagung des Rates (Justiz und Inneres) geschlossen, ohne dass eine Aussprache stattfand.
Am 22. April 2016 werden die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten das weltweite Klimaschutzabkommen von Paris bei einer Feierstunde in Anwesenheit hochrangiger Politiker in New York unterzeichnen. Das Abkommen war auf der 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris geschlossen worden. Das Dokument liegt nun für ein Jahr zur Unterzeichnung auf.
Aus diesem Anlass erklärte die niederländische Umweltministerin und Präsidentin des Rates, Sharon Dijksma: "Dies ist ein historischer Tag für den weltweiten Klimaschutz. Das Pariser Abkommen ist ein echter Wendepunkt im Kampf gegen den Temperaturanstieg und die mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren. Mit der Unterzeichnung bekräftigt die EU schwarz auf weiß, dass sie ihren Teil beitragen und sich auch nach Paris unvermindert für den Klimaschutz engagieren wird; denn es besteht weiter Handlungsbedarf."
Ministerin Dijksma und der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič, werden das Abkommen im Namen der EU unterzeichnen.
Ratifizierung und InkrafttretenDas Pariser Abkommen tritt in Kraft, sobald es von mindestens 55 Ländern, auf die zusammen mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen, ratifiziert worden ist. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die Länder, die es ratifiziert haben, rechtsverbindlich.
Im März 2016 hat der Europäische Rat unterstrichen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das Pariser Abkommen so bald wie möglich und so rechtzeitig ratifizieren müssen, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
Wichtigste Elemente des Pariser AbkommensZiel des Pariser Abkommens ist es, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, möglichst aber auf 1,5°C (gegenüber dem vorindustriellen Niveau). Hierzu sind die Länder verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung ihrer Emissionen zu ergreifen.
Alle fünf Jahre wird eine Überprüfung stattfinden, bei der Bilanz gezogen und die Ziele allmählich höher gesteckt werden sollen. Zudem wird überwacht, wie die Länder bei der Umsetzung ihrer Zusagen vorankommen, damit Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet sind. Unbestritten ist auch, dass alle Länder zur Anpassung an den Klimawandel Vorkehrungen treffen und ihre Widerstandsfähigkeit steigern müssen.
Nach dem Grundsatz der Solidarität wollen die EU und andere Industrieländer den Entwicklungsländern weiter Finanzhilfen für Klimaschutzmaßnahmen gewähren.