Heute ist der Rat zu einer allgemeinen Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gelangt. Ziel des Vorschlags ist es, den mit der Digitalisierung einhergehenden beispiellosen Veränderungen im Bereich der Technologie und des Marktes Rechnung zu tragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie in Europa zu steigern und zugleich grundlegende Werte wie den Schutz Minderjähriger, den Pluralismus der Medien, die kulturelle Vielfalt und den Verbraucherschutz zu wahren.
Mit dem Vorschlag der Kommission werden die Regeln für Fernsehübertragungs- und Abrufdienste weiter angeglichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie wird auf Videoplattformen ausgedehnt. Sie müssen künftig die Vorschriften zum Schutz Minderjähriger und zum Schutz aller Bürger gegen Hassreden und Gewalt erfüllen.
Mit dem Vorschlag werden die Regeln für das "Herkunftslandprinzip" vereinfacht (nach dem Diensteanbieter nur den Vorschriften unterliegen, die in dem Land gelten, in dem sie ihren Hauptsitz haben). Ferner ist vorgesehen, dass Abrufdienste stärker zur Förderung europäischer Werke verpflichtet werden.
Nach intensiven Beratungen während des slowakischen und des maltesischen Vorsitzes hat sich der Rat heute auf einen vom maltesischen Vorsitz vorgeschlagenen Kompromisstext geeinigt, wobei folgende Elemente zugrunde lagen:
Die Vorschriften für Anbieter audiovisueller kommerzieller Kommunikation sollen flexibler werden. Ferner sind Bestimmungen zur Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden, zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse bei Medienunternehmen und zur Notwendigkeit der Entwicklung der Medienkompetenz vorgesehen.
Minister Bonnici erklärte: "Wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine Einigung über die audiovisuellen Mediendienste erzielt haben. Es handelt sich um eine komplexe Richtlinie, die sehr sensible Fragen wie den Binnenmarkt, die Grundrechte und -freiheiten, die kulturelle Vielfalt und den Schutz Minderjähriger berührt.
Aber der Markt und die Technologie entwickeln sich rasch weiter. Wir müssen gewährleisten, dass die einschlägigen Vorschriften mit diesen Veränderungen Schritt halten. Die heutige Einigung im Rat ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes, der für den künftigen Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung ist.
Die nächsten SchritteDie Einigung im Rat ebnet den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine baldige Annahme der Richtlinie.
HintergrundinformationenIm Mai 2016 hatte die Kommission den Vorschlag als Teil ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt.
Der Vorschlag wurde unter zwei Vorsitzen im Rat geprüft; im November 2016 legte der slowakische Vorsitz einen Sachstandsbericht vor.
Am 25. April 2017 hat der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) des Europäischen Parlaments seinen Bericht angenommen und am 17. Mai hat das Plenum des EP dem genannten Ausschuss ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat erteilt.
Am 23. Mai 2017 hat der Rat sich auf eine neue Regelung für die Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU geeinigt.
Mit dem Vorschlag sollen die Verfahren verbessert werden, die für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten herangezogen werden, welche durch die Auslegung von Abkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung entstehen. Er stützt sich auf das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG).
"Diese Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Plans für die Stärkung der Rechtssicherheit im Steuerbereich und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa", sagte der maltesische Finanzminister Edward Scicluna, der derzeit den Ratsvorsitz innehat.
Durch Fälle, in denen verschiedene Mitgliedstaaten auf dieselben Einkünfte oder Kapitalerträge zweimal Steuern erheben, können ernste Hindernisse für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit entstehen. Durch sie kommt es zu einer übermäßigen steuerlichen Belastung und sie können zu wirtschaftlichen Verzerrungen führen und negative Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen haben.
Nach dem Richtlinienentwurf müssen die Streitbeilegungsverfahren zwingend und verbindlich sein und klare Fristen sowie eine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen, vorsehen. Damit stellt er auf die Schaffung steuerlicher Rahmenbedingungen ab, bei denen die Befolgungskosten für die Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden.
Der Text sieht ein vom Steuerpflichtigen einzuleitendes Verständigungsverfahren vor, bei dem die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren zu einer Einigung gelangen müssen. Scheitert das Verfahren, wird ein Schiedsverfahren für die Beilegung der Streitigkeit innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet. Zu diesem Zweck wird ein beratendes Gremium eingesetzt, für das drei bis fünf unabhängige Schiedsrichter zusammen mit bis zu zwei Vertretern aus jedem Mitgliedstaaten benannt werden. Das Gremium ("Beratender Ausschuss") gibt eine Stellungnahme hinsichtlich der Beseitigung der Doppelbesteuerung in dem Streitfall ab, die für die beteiligten Mitgliedstaaten verbindlich ist, es sei denn, sie einigen sich auf eine andere Lösung.
Der Rat hat einen Kompromiss in Bezug auf folgende Themen gebilligt:
Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2019 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie gilt für Beschwerden, die nach diesem Zeitpunkt zu Fragen im Zusammenhang mit dem Steuerjahr eingereicht werden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Die Mitgliedstaaten können jedoch vereinbaren, dass die Richtlinie auf Beschwerden im Zusammenhang mit früheren Steuerjahren angewendet wird.
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) –
1. BEGRÜSST die rechtzeitige Veröffentlichung der Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten analysiert wird, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (Macroeconomic Imbalance Procedure – MIP) und der Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016 sowie der begleitenden Mitteilung, die eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen enthält; BEGRÜSST die integrierte Analyse und BETONT, dass die im Rahmen der eingehenden Überprüfungen durchgeführten Analysen in den Länderberichten weiterhin deutlich ausgewiesen und transparent sein sollten;
2. WIRD diese Elemente sowie die nationalen Reformprogramme, die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vom 10. März 2017 bei der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen 2017 BERÜCKSICHTIGEN;
I. EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN
3. IST DER ANSICHT, dass die eingehenden Überprüfungen der betroffenen einzelnen Mitgliedstaaten eine gründliche und ausgereifte Analyse der Situation des jeweiligen Landes darstellen und somit Grundlage für eine multilaterale Überwachung, eine stärkere Eigenverantwortung für Reformen auf nationaler Ebene und wirksame politische Maßnahmen sind; STELLT FEST, dass – mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind – zweckdienliche Analyseinstrumente herangezogen und durch substanzielle qualitative Analysen ergänzt wurden;
4. TEILT DIE EINSCHÄTZUNG, wonach laut MIP in zwölf der überprüften Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden) makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung zu verzeichnen sind und Finnland kein makroökonomisches Ungleichgewicht im Sinne des MIP mehr aufweist;
5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 6 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen. NIMMT KENNTNIS von der Absicht der Kommission, für drei Länder mit übermäßigen Ungleichgewichten (Italien, Zypern und Portugal) ihre Bewertung vor dem Hintergrund der strukturellen Herausforderungen, die in der eingehenden Analyse deutlich werden, und unter Berücksichtigung der ehrgeizigen Ziele der betreffenden nationalen Reformprogramme im Mai zu überprüfen; IST BEREIT, sich mit allen weiteren Überprüfungen durch die Kommission eingehend zu befassen, um festzustellen, ob weitere Schritte erforderlich sind; BETONT, dass das gesamte Potenzial des MIP – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – umfassend ausgeschöpft werden sollte;
6. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, gerade wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind, die das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, sodass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Herausforderungen liegen sollte;
7. WÜRDIGT die Fortschritte, die zahlreiche Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt haben, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Euro-Währungsgebiet und in der EU beigetragen hat; BETONT, dass die Herausforderungen und Risiken trotz Verbesserungen weitgehend unverändert fortbestehen und dass bei den politischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um die Ungleichgewichte, insbesondere hohe Schuldenstände, vor dem Hintergrund eines rückläufigen Produktionspotenzials und Produktivitätszuwachses und von nach wie vor historisch hohen Arbeitslosenquoten abzubauen. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen; STELLT FEST, dass die Umwandlung von Defiziten in Überschüsse in vielen Ländern des Euro-Währungsgebiets in Verbindung mit anhaltend hohen Überschüssen in anderen Ländern zu einer asymmetrischen Anpassung mit einem erheblichen und weiter steigenden Überschuss im Euro-Währungsgebiet insgesamt geführt hat, dessen Folgen weiter im Auge behalten werden müssen;
II. UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN
8. STELLT FEST, dass bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016 Fortschritte erzielt worden sind, NIMMT jedoch auch ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung von Reformen in den einzelnen Politikbereichen und Ländern nicht einheitlich erfolgt ist und dass nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen verzeichnet werden konnten;
9. BEGRÜSST die neue mehrjährige Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Kommission und die Tatsache, dass bei der überwiegenden Mehrheit der Empfehlungen gute Fortschritte erzielt wurden, STELLT allerdings auch FEST, dass dies je nach Politikbereich und Land sowie im zeitlichen Verlauf in unterschiedlicher Weise erfolgt ist; ERINNERT DARAN, dass gemäß der mehrjährigen Bewertung durch die Kommission eine Reihe von länderspezifischen Empfehlungen langfristige strukturelle Probleme betreffen, deren Lösung Zeit braucht, und greifbare Ergebnisse möglicherweise erst nach und nach zu erkennen sein werden;
10. BETONT, dass die Umsetzung der Reformen in dem derzeit relativ günstigen makroökonomischen Umfeld fortgesetzt und intensiviert werden muss, um die im Folgenden dargelegten politischen Probleme zu lösen, Reformmüdigkeit vorzubeugen und die wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu überwinden;
11. BEGRÜSST, dass in zahlreichen Mitgliedstaaten eine rückläufige Entwicklung der gesamtstaatlichen Defizite und Schuldenquoten zu erwarten ist, BETONT aber auch, dass die langfristige haushaltspolitische Nachhaltigkeit sowie die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme nach wie vor Herausforderungen darstellen;
12. BETONT, dass weiteren Strukturreformen auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten Priorität eingeräumt werden sollte, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, die Investitionsbedingungen zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken. Bei der Schaffung eines unternehmens- und beschäftigungsfreundlichen Regelungsumfelds, dem Abbau von Bürokratie, der Steigerung der Verwaltungseffizienz wie auch der Verbesserung der Regulierungsqualität sowie der Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen im Dienstleistungssektor, die insbesondere durch eine deutliche Erleichterung der grenzübergreifenden Tätigkeit für Dienstleistungserbringer zu erreichen wäre, könnten weitere Fortschritte erzielt werden;
13. BEGRÜSST, dass der Schwerpunkt auf inklusives Wachstum gelegt wird, und BETONT, dass die Förderung von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, mehr Investitionen und Reformen zur Steigerung der Produktivität und des Arbeitskräfteangebots insgesamt wesentliche Elemente zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen sind. Solide öffentliche Finanzen und die Durchführung ehrgeiziger Reformen sind Voraussetzung für nachhaltiges und integratives Wachstum;
14. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Investitionsbedingungen dringend weiter verbessert werden müssen, um Anreize für mehr private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen und hochwertige öffentliche Investitionen und Infrastrukturen zu gewährleisten. Bei der Inangriffnahme von Problemen in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und andere Investitionshemmnisse sowie bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Justizsysteme, des Insolvenzrechts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, werden nur langsam Erfolge erzielt. Trotz einiger Fortschritte bestehen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin in einigen wichtigen Wirtschaftszweigen Investitionshemmnisse.
15. RÄUMT EIN, dass Europa mit einem Produktivitätsproblem konfrontiert ist, das sich in einem hinter den Wachstumsraten anderer fortgeschrittener Volkswirtschaften zurückbleibenden gedämpften Produktivitätswachstum niederschlägt; BETONT in diesem Zusammenhang, wie wichtig Strukturreformen sind, um Innovation und Digitalisierung zu fördern und die Verbreitung neuer Technologien zu erleichtern, um ein Geschäftsumfeld zu schaffen, in dem die produktivsten Unternehmen florieren können, und um eine Fehlallokation von Ressourcen und die Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern. Diese Problematik wird unter anderem durch die Bevölkerungsalterung weiter verschärft. Der Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter an der Gesamtbevölkerung wird voraussichtlich in ganz Europa – in einigen Volkswirtschaften in erheblichem Maße – sinken;
16. BEGRÜSST die Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, stellt aber fest, dass immer noch bedeutende Herausforderungen und Lücken bei der Umsetzung bestehen. Spielraum besteht nach wie vor bei der Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und der Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, und auch bei der Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen könnten weitere Fortschritte erzielt werden. In einigen Mitgliedstaaten sind zusätzliche Anstrengungen zum Abbau der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit erforderlich. Besondere Aufmerksamkeit muss der erfolgreichen Integration speziell von Migranten und Flüchtlingen gelten.