Einleitende Bemerkungen
Ich möchte über die Ergebnisse der ersten formellen Tagung des Europäischen Rates im Format der 27 berichten, die am 29. April stattgefunden hat. Unser wichtigstes Ziel war es, politische Leitlinien für die Verhandlungen über den Brexit zu verabschieden. Ein Mandat, in dem die wesentlichen Grundsätze, Ziele und Verfahren festgelegt sind. Und ein Mandat, das der Europäische Rat im Verlauf der Verhandlungen bei Bedarf aktualisieren wird.
Ein zentrales Element der Leitlinien ist die Notwendigkeit, bei den Verhandlungen ein abgestuftes Konzept zu verfolgen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Rahmen für unsere künftigen Beziehungen zu Großbritannien erst dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird, wenn ausreichende Fortschritte bei der Sicherstellung eines geordneten Austritts erzielt wurden. Die Staats- und Regierungschefs haben diesen Ansatz umfassend unterstützt.
Zur Sicherstellung eines geordneten Austritts müssen wir zuallererst die Situation von mehr als vier Millionen Menschen auf beiden Seiten klären, deren Leben durch den Brexit direkt beeinflusst wird. Die Zukunft dieser Menschen wird ganz konkret vom Ergebnis dieser Gespräche abhängen. Es liegt in unserer besonderen Verantwortung, die bestmöglichen Garantien für die Bürger – also die Unionsbürger – und ihre Familien zu erwirken. Darunter verstehen wir Garantien, die effektiv, durchsetzbar, diskriminierungsfrei und umfassend sind und mit einfachen und reibungslosen Verwaltungsverfahren einhergehen. Es muss rasch gehandelt werden, und wir sind dazu bereit. Wir müssen jetzt aufhören, von gemeinsamen Zielen zu sprechen, und dazu übergehen, tatsächlich sicherzustellen, dass die Bürger die notwendigen Garantien erhalten. Daher begrüße ich es auch, dass die Kommission bereits eine Reihe detaillierter Erfordernisse aufgelistet hat.
Die zweite Priorität in der ersten Phase ist die Notwendigkeit, Einigkeit darüber zu erzielen, dass alle finanziellen Verpflichtungen, die die EU mit 28 Mitgliedstaaten eingegangen ist, auch vom Vereinigten Königreich erfüllt werden. Und drittens müssen wir zur Sicherung des im Karfreitagsabkommen verankerten Friedens- und Aussöhnungsprozesses darauf hinwirken, dass keine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland entsteht.
Erst, wenn bei diesen Prioritäten ausreichende Fortschritte erzielt worden sind, können wir zur nächsten Phase der Verhandlungen über unsere künftigen Beziehungen übergehen. Und die Bewertung und die Entscheidung darüber, ob – und wann – wir ausreichende Fortschritte erzielt haben, obliegt dem Europäischen Rat im Format der 27.
Was unsere Zukunft angeht, so strebt der Europäische Rat ebenso wie das Vereinigte Königreich eine enge Partnerschaft an. Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine Beziehung zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat nicht dieselben Vorteile bieten kann wie eine Mitgliedschaft in der EU. Natürlich kann ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, wofür sich das Vereinigte Königreich entschieden hat, nicht gleichbedeutend sein mit der Teilnahme am Binnenmarkt oder an Teilen davon, und zwar unabhängig davon, wie ehrgeizig und weitreichend ein solches Abkommen auch immer sein mag. Und gleichzeitig muss sich das Vereinigte Königreich darüber im Klaren sein, dass jedes Freihandelsabkommen gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und Garantien gegen unlautere Wettbewerbsvorteile bieten muss, unter anderem über steuerliche, soziale, ökologische und ordnungspolitische Maßnahmen und Praktiken. Heute ist es noch zu früh, um mehr über unsere gemeinsame Zukunft zu sagen, aber wir werden unsere Leitlinien zu gegebener Zeit – also wenn ausreichende Fortschritte in der ersten Phase erzielt worden sind – weiter präzisieren.
Die Staats- und Regierungschefs haben so reagiert, wie es die Dringlichkeit der Lage gebietet. Die Zeit bis zum Abschluss der Austrittsgespräche innerhalb des im Vertrag vorgesehenen Rahmens wird sehr knapp sein. Die Zeit drängt, und es steht viel auf dem Spiel.
Am kommenden Montag wird der Rat eine Reihe von Verhandlungsrichtlinien annehmen, die der Chefunterhändler auf der Grundlage unserer Leitlinien vom 29. April vorgeschlagen hat. Diese Richtlinien beziehen sich auf die drei Fragen, die ich gerade erwähnt habe, sowie eine Reihe anderer Aspekte, die in der ersten Phase der Verhandlungen behandelt werden müssen.
Seit dem Referendum im Juni letzten Jahres waren wir – die EU-27 – stets geschlossen und haben uns kohärent und solidarisch untereinander verhalten. Das Wichtigste für mich war und ist, dass wir alles dafür tun werden, dass sich die Europäische Union in diesen Gesprächen von ihrer besten Seite zeigen und Geschlossenheit, politische Solidarität und Fairness gegenüber dem Vereinigten Königreich an den Tag legen wird.
Abschließend kann ich nicht umhin, Ihnen, dem Europäischen Parlament und seinen führenden Politikern, für die Rolle, die Sie gespielt haben, Beifall zu zollen. Herzlichen Dank und meine Anerkennung für Ihre konstruktive Unterstützung. Dies ist ein gutes Zeichen – nicht nur für die bevorstehenden Verhandlungen, sondern auch für unsere Zukunft als eine Union der 27.
Schlussbemerkungen
Bis heute habe ich für die Fragen, über die ich hier im Europäischen Parlament Bericht erstatte, noch die eine derartige Geschlossenheit erlebt. Unsere Geschlossenheit ist die wichtigste Voraussetzung für positive Verhandlungsergebnisse. Dank dieser Geschlossenheit werden wir auch in der Lage sein, uns in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs zuallererst mit einer positiven Agenda für die Union der 27 zu befassen. Ich stimme meinem Freund Guy Verhofstadt zu, dass dies unsere Priorität sein sollte, nicht der Brexit. Ich werde heute Präsident Macron in Paris treffen, und ich bin wirklich sehr froh darüber, dass wir es auch Ihnen und dieser Aussprache zu verdanken haben, dass wir in der Lage sein werden, dieses Treffen der Zukunft der EU der 27 zu widmen, nicht dem Brexit.
1. Die 47. Tagung des EWR-Rates fand am 16. Mai 2017 in Brüssel unter dem Vorsitz des stellvertretenden Premierministers und Ministers für europäische Angelegenheiten Maltas Louis Grech statt, der den Vorsitz des Rates der Europäischen Union vertrat. Weitere Teilnehmer waren der Minister für EWR- und EU-Angelegenheiten Norwegens Frank Bakke-Jensen, der Minister für auswärtige Angelegenheiten Islands Guðlaugur Þór Þórðarson und die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Liechtensteins Aurelia Frick sowie Mitglieder des Rates der Europäischen Union und Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes.
Politischer Dialog2. Der EWR-Rat erkannte an, dass die enge Partnerschaft zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten die beste Garantie für langfristigen gemeinsamen Wohlstand und Stabilität darstellte. In diesem Zusammenhang wies der EWR-Rat darauf hin, dass die Minister und Ministerinnen im Rahmen des politischen Dialogs über die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf das EWR-Abkommen und die Arktis beraten würden. Der EWR-Rat hob hervor, dass auch weiterhin Beamtinnen und Beamte aus den EWR-EFTA-Staaten zu politischen Dialogen, die auf der Ebene der einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates der EU geführt werden, eingeladen werden sollten.
3. Hinsichtlich des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU betonte der EWR-Rat, dass das EWR-Abkommen erhalten bleiben und die Fortführung eines reibungslos funktionierenden, homogenen Binnenmarkts in Europa gewährleistet werden muss. Der EWR-Rat rief auf zu einem engen Dialog und einem kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten über die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, da der Austritt auch das EWR-Abkommen betreffen wird.
Zusammenarbeit im EWR4. Der EWR-Rat würdigte den wichtigen Beitrag, den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) seit über 20 Jahren zur Förderung der wirtschaftlichen Integration zwischen der EU und den dem EWR angehörenden EFTA-Staaten leistet. Der EWR-Rat hob hervor, dass sich das Abkommen als stabil erwiesen hat und fähig ist, sich an die Änderungen der EU-Verträge und die EU-Erweiterungen anzupassen. Der EWR-Rat begrüßte es, dass die EWR-EFTA-Staaten einen positiven Beitrag zum Beschlussfassungsprozess in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften und ‑Programme mit Bedeutung für den EWR leisten, indem sie sich an den zuständigen Ausschüssen, Expertengruppen, Studien und Agenturen beteiligen und Stellungnahmen unterbreiten. Der EWR-Rat betonte, dass es wichtig ist, Ministerinnen und Minister der EWR-EFTA-Staaten zu informellen EU-Ministertagungen und ‑Ministerkonferenzen einzuladen, die für die Mitwirkung dieser Staaten am Binnenmarkt von Bedeutung sind, und begrüßte den Umstand, dass der derzeitige maltesische und der künftige estnische Vorsitz diese Praxis fortsetzen bzw. fortsetzen wollen.
5. Der EWR-Rat unterstrich die Bedeutung eines gut funktionierenden Binnenmarkts als Impulsgeber für die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in ganz Europa, und begrüßte die bereits unternommenen Schritte zur Umsetzung der Vorschläge im Sinne der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und der Strategie für den Ausbau des Binnenmarkts, die beide 2015 im Hinblick auf die umfassende Nutzung des nicht ausgeschöpften Potenzials des Binnenmarkts für Wachstum und Produktivität lanciert wurden. Der EWR-Rat stimmte darin überein, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um einige der größten Herausforderungen für den Binnenmarkt zu bewältigen, und betonte die Bedeutung der engen Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten an der weiteren Gestaltung und Entwicklung von Strategien und Initiativen für den Binnenmarkt. Unter Hinweis darauf, dass eine bessere Kenntnis des EWR-Abkommens im gesamten EWR im Interesse aller Vertragsparteien ist, rief der EWR-Rat die EU und die EWR-EFTA-Staaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Informationen über das EWR-Abkommen rasch und einfach zugänglich gemacht werden.
Orientierungsaussprache – Energie und Klimawandel6. Es fand eine Orientierungsaussprache über die gemeinsame Erfüllung des Übereinkommens von Paris und der dazugehörigen Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 statt. Große Bedeutung maß der EWR-Rat der weiteren engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten in der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik bei, insbesondere im Hinblick auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und die Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Der EWR-Rat stellte fest, dass die EWR-EFTA-Staaten als zuverlässige Energielieferanten nach wie vor wichtige Partner der EU sind, und betonte, dass die enge Zusammenarbeit insbesondere auch in den Bereichen Energiebinnenmarkt, Energieversorgungssicherheit, Emissionshandel, Förderung einer wettbewerbsfähigen, klimaresistenten, sicheren und nachhaltigen Energiegewinnung mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, CO2-Abscheidung und ‑Speicherung und CO2-Abscheidung und ‑Nutzung sowie in anderen Umweltfragen, die Bereiche wie Abfall, Chemikalien, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Verschmutzung durch Industrieanlagen betreffen, fortgesetzt werden sollte.
Finanzierungsmechanismus7. Der EWR-Rat betonte, wie wichtig die Solidarität zwischen den europäischen Ländern ist, um die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern, und brachte seine Besorgnis über die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen EWR-Mitgliedstaaten zum Ausdruck. Der EWR-Rat würdigte den positiven Beitrag, den der EWR- und der norwegische Finanzierungsmechanismus 2009-2014 sowie ihre Vorgänger zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im gesamten EWR geleistet haben. Im Anschluss an die vorläufige Anwendung der Abkommen über den EWR- und den norwegischen Finanzierungsmechanismus im Zeitraum 2014-2021 begrüßte der EWR-Rat die Fortschritte bei den Verhandlungen über die Vereinbarungen zwischen den EWR-EFTA-Staaten und den Empfängerländern in der EU.
Kapitalverkehrskontrollen8. Der EWR-Rat stellte fest, dass der freie Kapitalverkehr eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und fester Bestandteil des EWR-Besitzstands ist, und erkannte an, dass auf der Grundlage des Artikels 43 des EWR-Abkommens nur befristete Beschränkungen eingeführt werden können. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die bei dem umfassenden Aktionsplan der isländischen Regierung für die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen erzielt wurden, ohne die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Landes zu gefährden, insbesondere die jüngsten Maßnahmen zur Aufhebung von Kapitalverkehrskontrollen für Einzelpersonen, Unternehmen und Pensionsfonds.
EU-Programme9. Der EWR-Rat würdigte den Beitrag der EU-Programme zum Aufbau eines wettbewerbsfähigeren, innovativeren und sozialeren Europas und begrüßte die Teilnahme der EWR-EFTA-Staaten an EWR-relevanten Programmen, zu denen sie finanziell beigetragen haben. Der EWR-Rat würdigte vor allem die aktive Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten am Europäischen Forschungsraum und deren volle Einbindung in diesen sowie die erfolgreiche Assoziierung von Norwegen und Island mit "Horizont 2020", dem Leitprogramm der EU für Forschung und Innovation. Der EWR-Rat wird auch in Zukunft im Bereich Forschung und Innovation große Bedeutung auf die Integration und politische Angleichung der EWR-EFTA-Staaten an die EU legen.
Aufnahme der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind10. In Kenntnis des Sachstandsberichts des Gemeinsamen EWR-Ausschusses würdigte der EWR-Rat dessen Bemühungen um ein fortdauerndes erfolgreiches und reibungsloses Funktionieren des EWR-Abkommens.
11. Der EWR-Rat begrüßte die fortdauernden Bemühungen zur Verringerung der Zahl der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind und noch in das EWR-Abkommen aufgenommen werden müssen, und zur Beschleunigung des entsprechenden Prozesses. Der EWR-Rat würdigte alle in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte, stellte aber fest, dass die Zahl der noch aufzunehmenden Rechtsakte nach wie vor zu hoch ist.
12. Der EWR-Rat rief dazu auf, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass der gegenwärtige Rückstand auf Dauer erheblich verringert wird, damit weiterhin Rechtssicherheit und Homogenität im EWR gewährleistet werden. Dieses gemeinsame Ziel kann mit dem entsprechenden politischen Willen und durch eine Intensivierung des Dialogs zwischen den einschlägigen Experten und Organen erreicht werden. Der EWR-Rat rief alle Parteien nachdrücklich dazu auf, konstruktiv nach Lösungen für schwierige noch offene Fragen zu suchen.
13. Der EWR-Rat begrüßte insbesondere, dass das dritte Paket für den Energiebinnenmarkt, die EU-Rechtsakte im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion und die Verordnung über Kinderarzneimittel in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden. Er begrüßte die Fortschritte, die in den letzten Monaten im Bereich der gemeinsamen Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und ‑besichtigungsorganisationen erzielt wurden.
14. Der EWR-Rat hob ferner hervor, wie wichtig die rasche Übernahme und Anwendung der noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen – die über ein Drittel des Rückstands ausmachen – ist, um im gesamten EWR gleiche Bedingungen in diesem bedeutenden Sektor sicherzustellen.
15. Der EWR-Rat stellte fest, dass bei einer Reihe noch offener wichtiger Fragen weitere Fortschritte notwendig sind, und äußerte die Erwartung, dass insbesondere die dritte Postrichtlinie möglichst bald zum Abschluss gebracht werden kann.
16. Der EWR-Rat nahm ferner zur Kenntnis, dass es eine Reihe von Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses gibt, bei denen die im EWR-Abkommen festgelegte Frist von sechs Monaten für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Anforderungen überschritten wurde. Er ermutigte die EWR-EFTA-Staaten, sich noch stärker darum zu bemühen, die ausstehenden Fälle so rasch wie möglich zu klären und derartige Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden.
Agrarhandel17. Der EWR-Rat erkannte an, dass die Vertragsparteien erneut ihre Verpflichtung in Übereinstimmung mit Artikel 19 des EWR-Abkommens, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen, bekräftigt hatten.
18. Was das 2015 abgeschlossene Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen anbelangt, so ermutigt der EWR-Rat die Parteien, ihre internen Verfahren zum Abschluss zu bringen, damit das Abkommen baldmöglichst in Kraft treten kann.
19. Der EWR-Rat begrüßte die am 5. April 2017 erfolgte Paraphierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19 des EWR-Abkommens und erklärte, er sehe der Unterzeichnung des Abkommens erwartungsvoll entgegen.
20. Der EWR-Rat ermutigte die Vertragsparteien, den Dialog über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen fortzusetzen, um den Handel in diesem Bereich weiter zu fördern. In diesem Zusammenhang nahm der EWR-Rat Kenntnis von den von der EU und Island unlängst ergriffenen Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Rahmen des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Der EWR-Rat nahm Kenntnis von der vorläufigen Aussetzung der Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über den Schutz geografischer Angaben.
Fisch und Fischereierzeugnisse21. Der EWR-Rat begrüßte die vorläufige Anwendung des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Island und der EU ab dem 1. August 2016 sowie des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Norwegen und der EU ab dem 1. September 2016.
Parlamentarische Zusammenarbeit22. In Anerkennung der wichtigen Rolle der parlamentarischen Zusammenarbeit im EWR nahm der EWR-Rat Kenntnis von der Entschließung, die der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss auf seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 in Straßburg zum Jahresbericht des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über das Funktionieren des EWR-Abkommens im Jahr 2015 angenommen hat.