Dienstag, 23. Mai 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
Mittwoch, 24. Mai 2017
12.00 Uhr Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Manchester
Aachen (Deutschland)
19.30 Rede beim Abendessen zu Ehren des Karlspreisträgers 2017, Timothy Garton Ash
Donnerstag, 25. Mai 2017
Treffen der führenden Vertreter der EU und der USA (Europa-Gebäude)
10.00 Uhr Begrüßung des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump
10.05 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
10.20 Uhr erweiterte Sitzung mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, und der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
Freitag, 26. und Samstag, 27. Mai 2017
Taormina (Italien)
10.15 Uhr gemeinsames Pressebriefing mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
G7-Gipfel
Sonntag, 28. Mai 2017
Bratislava
12.30 Uhr Redebeitrag auf der Globsec-Konferenz 2017
Der Rat hat am 18. Mai Schlussfolgerungen zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU verabschiedet. Darin nimmt er die Fortschritte bei der Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung zur Kenntnis und macht Vorgaben für das weitere Vorgehen. Sie erstrecken sich unter anderem auf Folgendes:
- Verbesserung der GSVP-Krisenbewältigungsstrukturen, insbesondere die laufenden Arbeiten zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (Teil des EAD), der – wie am 6. März 2017 vereinbart – den Oberbefehl über die militärischen GSVP-Missionen ohne Exekutivbefugnisse (derzeit EUTM Somalia, EUTM RCA, EUTM Mali) übernehmen soll;
- Verstärkung der GSVP-Zusammenarbeit mit den Partnerländern mit dem Ziel, einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz für die Partnerschaften im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zu intensivieren, wobei der Schwerpunkt auf den Partnerländern liegen soll, die die Werte der EU – einschließlich der Achtung des Völkerrechts – teilen und in der Lage und bereit sind, zu GSVP-Missionen und ‑Operationen beizutragen;
- Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD), damit sämtliche Anforderungen abgedeckt werden, um die Partnerländer unterstützen zu können, selbst Krisenprävention und Krisenbewältigung zu betreiben;
- Entwicklung der zivilen Fähigkeiten und Verbesserung der Reaktionsfähigkeit im Bereich der zivilen Krisenbewältigung, wobei auch die Schaffung einer Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit in Betracht gezogen wird;
- Verstärkung der militärischen Krisenreaktion, einschließlich der EU-Gefechtsverbände, wobei es darum geht, ihre Modularität pragmatisch weiterzuentwickeln und gegebenenfalls die Finanzierungsregelungen anzupassen;
- Vertiefung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit, wobei der Rat Bilanz gezogen und Leitlinien vorgegeben hat in Bezug auf
Am 14. November 2016 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Darin werden Vorgaben gemacht, d. h. die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele festgelegt. Der Rat hat drei strategische Prioritäten festgelegt: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger. In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat er festgestellt, dass Fortschritte erzielt worden sind, und weitere Vorgaben gemacht.
In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur hat die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vorgestellt. Dieser Plan ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die die Hohe Vertreterin dem Europäischen Rat am 28. Juni vorgestellt hat. Der Rat hat am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie angenommen.
Die Umsetzung der Globalen Strategie der EU erfordert zudem weitere Arbeiten zum Aufbau von Resilienz und die Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, eine engere Verknüpfung von Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und verstärkte Bemühungen im Bereich der Public Diplomacy.
Der Rat hat am 21. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/496 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2018 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf 15 Personen, die als verantwortlich für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Ägyptens vor 2011 betrachtet werden.
Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 22.3.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 76, S. 22) veröffentlicht.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.