Am 29. Mai 2017 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2018 verlängert. Dieser Beschluss steht im Einklang mit der Strategie der EU für Syrien, nach der die EU ihre restriktiven Maßnahmen gegen das syrische Regime und seine Unterstützer aufrecht erhalten wird, solange die Unterdrückung der Zivilbevölkerung andauert.
Zugleich hat der Rat drei Minister der syrischen Regierung in die Liste der Personen aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, und die Angaben zu bestimmten Personen und Einrichtungen auf der Liste aktualisiert. Auf dieser Liste stehen nun 240 Personen und 67 Einrichtungen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden.
Die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien umfassen unter anderem ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU sowie Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden könnte, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen.
Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf der Grundlage des vereinbarten VN-Rahmens eine dauerhafte politische Lösung für den Konflikt in Syrien gefunden wird. Wie in der im April 2017 angenommenen EU-Strategie für Syrien dargelegt wird, ist die EU der Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und unterstützt sie nachdrücklich die Arbeit des VN-Sondergesandten und die innersyrischen Gespräche in Genf.
Als Hauptgeber bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Krise in Syrien – seit Beginn des Konflikts haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mehr als 9,4 Mrd. € für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt – wird die EU weiter dafür eintreten, dass allen Syrern humanitäre Hilfe geleistet wird, einschließlich der Syrer in belagerten oder schwer zu erreichenden Gebieten.
Die EU ist nur dann bereit, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist.
Die betreffenden Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 30. Mai 2017 veröffentlicht.