Investments in Entwicklungsprojekte können nicht von der öffentlichen Hand alleine gestemmt werden; der Privatsektor ist der Schlüssel zum Erreichen der SDGs, so der EU-Kommissar für Entwicklungszusammenarbeit
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Der Kommissar für die Energieunion Šefčovič spricht über die Entschlossenheit der EU, das Pariser Klimaabkommen trotz des Rückziehers der USA umzusetzen.
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Der Rat hat am 8. Juni seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angenommen.
Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es,
"Zur Durchführung von terroristischen oder anderen kriminellen Tätigkeiten braucht man Geld. Unser Ziel ist es, mit diesen neuen Vorschriften die Finanzierungsquellen von Straftätern auszutrocknen und effektiv zu schließen. Es ist ein Schlüsselelement des Kampfs der EU gegen Terrorismus und deshalb hat der maltesische Vorsitz diesem Dossier hohe Priorität eingeräumt. Wir hoffen nun, dass das Europäische Parlament in der Lage sein wird, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zeitnah Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen."
Maltesischer RatsvorsitzDer vom Rat erzielte Kompromiss stellt ein Gleichgewicht zwischen den Standpunkten der Mitgliedstaaten her und wahrt zugleich die Hauptziele des ursprünglichen Vorschlags.
Die Beratungen konzentrierten sich insbesondere auf folgende Punkte:
Der Vorschlag wurde von der Kommission im Dezember 2016 zusammen mit einem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen vorgelegt. Beide Rechtstexte sind Teil des EU-Aktionsplans für ein massiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität. Das übergeordnete Ziel ist es, die Einnahmequellen terroristischer Organisationen weiter auszutrocknen sowie die Aufspürung von Terroristen anhand von Geldbewegungen zu erleichtern.
Nächste SchritteDer Rat und das Parlament treten in Verhandlungen über den endgültigen Text ein, sobald auch das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.
Der Rat nimmt weitere 14 Personen und 4 Einrichtungen in die Listen der Personen und Einrichtungen auf, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und gegen die Reisebeschränkungen verhängt wurden, und setzt damit die neuen Benennungen der Resolution 2356 (2017) des VN-Sicherheitsrats um. Diese Resolution wurde am 2. Juni 2017 als Reaktion auf die fortdauernden Tätigkeiten zur Entwicklung von Kernwaffen und ballistischen Flugkörpern durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) – unter Verletzung und eklatanter Missachtung früherer Resolutionen des VN-Sicherheitsrats – verabschiedet.
Mit dem Ratsbeschluss erhöht sich die Zahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, auf 53 Personen bzw. 46 Einrichtungen entsprechend der Benennungen der VN. Zudem wurden 41 Personen und 7 Einrichtungen von der EU selbst benannt.
Die EU setzt alle Resolutionen des VN-Sicherheitsrats um, die als Reaktion auf die Nuklear- und Nuklearwaffenprogramme, andere Massenvernichtungswaffenprogramme und Programme für ballistische Flugkörper der DPRK angenommen wurden. Darüber hinaus hat die EU eigenständige restriktive Maßnahmen gegen die DVRK verhängt, welche die VN-Sanktionen ergänzen und verstärken.
Die Rechtsakte wurden im schriftlichen Verfahren angenommen. Sie werden am 9. Juni im Amtsblatt veröffentlicht.
Am 8. Juni hat der Rat einen Beschluss zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (EUMS) erlassen. Das Mandat des EUMS, der Bestandteil des EAD ist, wurde ebenfalls geändert und gebilligt.
"Die Einrichtung des MPCC ist eine sehr wichtige operative Entscheidung für die Stärkung der europäischen Verteidigung. Sie leistet einen Beitrag zur effektiveren Gestaltung europäischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse und zur Verbesserung der Ausbildung von Soldaten der Partnerländer, um Frieden und Sicherheit zu gewährleisten. Dies ist nicht nur für unsere Partner, sondern auch für die Sicherheit der Europäischen Union wichtig", erklärte die Hohe Vertreterin Federica Mogherini.
Der MPCC übernimmt den Befehl über die militärischen EU-Missionen ohne Exekutivbefugnisse; hierzu zählen derzeit die EU-Ausbildungsmission (EUTM) in Somalia, die EUTM in der Zentralafrikanischen Republik (RCA) und die EUTM in Mali. Der MPCC wird als statische Befehls- und Führungsstruktur außerhalb des Einsatzgebiets auf militärisch-strategischer Ebene für die operative Planung und Durchführung militärischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse, einschließlich Aufwuchs, Verlegung, Unterhaltung sowie Rückführung von Einsatzkräften der Union, verantwortlich sein. Damit kann sich das Personal der Mission vor Ort auf die spezifischen Aufgaben der Mission konzentrieren, denn es erhält mehr Unterstützung aus Brüssel.
Der MPCC bewirkt eine Verbesserung der Krisenbewältigungsstrukturen der EU. Er arbeitet unter der politischen Aufsicht und strategischen Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK), das sich aus den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt und seinen Sitz in Brüssel hat.
Er wird anfangs bis zu 25 Mitarbeiter haben, aber auch Unterstützung aus anderen Abteilungen des EUMS erhalten. Der Generaldirektor des EUMS ist gleichzeitig Direktor des MPCC. Er übt die Führungsbefugnisse über die drei laufenden Ausbildungsmissionen und gegebenenfalls über künftige weitere militärische Missionen ohne Exekutivbefugnisse aus. Er ist zudem für die Verlegung und Rückführung der Missionen und für die Haushaltsführung, Rechnungsprüfung und Berichterstattung verantwortlich.
Der MPCC wird mit seiner bestehenden zivilen Partnerinstitution, dem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC), über eine gemeinsame Unterstützungskoordinierungszelle eng zusammenarbeiten. Diese Zelle wird in der Lage sein, Fachwissen, Kenntnisse und bewährte Verfahren in Fragen auszutauschen, die sowohl für militärische als auch für zivile Missionen relevant sind, und Fähigkeiten in den Fällen zu teilen, in denen zivile und militärische Missionen zeitgleich in demselben Gebiet eingesetzt sind, einschließlich sanitätsdienstlicher Unterstützung und Schutzmaßnahmen.
Der Beschluss wird am 9. Juni im Amtsblatt veröffentlicht.
HintergrundinformationenDie VorgeschichteDer Rat hat am 6. März 2017 Schlussfolgerungen zu Fortschritten bei der Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung angenommen und damit ein Konzeptpapier über die operative Planung und Durchführung von GSVP-Missionen und -Operationen gebilligt. In seinen Schlussfolgerungen vom 18. Mai 2017 beschloss er, den MPCC einzurichten, wobei allerdings noch ein förmlicher rechtsverbindlicher Beschluss gefasst werden müsse. Dieser Beschluss ist heute vom Rat erlassen worden.
Am 14. November 2016 hatte der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung verabschiedet. Darin machte er Zielvorgaben, d.h. er legte die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele fest, wobei er drei strategische Prioritäten nannte: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Am 15. Dezember 2016 hatte der Europäische Rat bekräftigt, dass die Fähigkeit der EU schneller, wirksamer und reibungsloser zu reagieren, als Teil eines umfassenden Ansatzes der EU verbessert werden müsse.
Die drei EU-AusbildungsmissionenDie EUTM Somalia wurde 2010 eingeleitet und hat seither dazu beigetragen, die Übergangs-Bundesregierung und die Institutionen in Somalia zu stützen.
Die EUTM Mali wurde 2013 ins Leben gerufen, um den Wiederaufbau der malischen Streitkräfte zu unterstützen und deren operativen Bedarf zu decken.
Die EUTM RCA ist 2016 angelaufen und unterstützt die Regierung der Zentralafrikanischen Republik bei der Reform des Sicherheitssektors des Landes.