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Nachrichten und Pressemitteilungen
Updated: 2 weeks 3 days ago

DIW Berlin senkt wegen hoher Unsicherheit Wachstumsprognose für dieses und nächstes Jahr

Wed, 06/13/2018 - 10:30
Zusammenfassung:

Prognose für BIP-Wachstum in Deutschland auf 1,9 Prozent für 2018 und 1,7 Prozent für 2019 gesenkt – Exportwachstum leidet unter Handelskonflikt mit den USA und hoher Unsicherheit im Euroraum – Deutsche Binnenkonjunktur weiterhin robust – Europäischer Zusammenhalt und gemeinsamer Reformwille wichtiger denn je      

Das deutsche BIP dürfte dieses Jahr um 1,9 und nächstes Jahr um 1,7 wachsen, so die neue Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin); das sind für 2018 0,5 und für 2019 0,2 Prozentpunkte weniger, als noch im März prognostiziert. Die Anpassung spiegelt einen unerwartet schwachen Jahresauftakt sowie ein zunehmend unsicheres weltwirtschaftliches Umfeld wider. Unsicherheit geht dabei vor allem von den wachsenden Sorgen um einzelne europäische Länder, in erster Linie Italien, und der Möglichkeit eines eskalierenden Handelskonflikts zwischen den USA und dem Rest der Welt aus. Sie beeinträchtigt die Investitionstätigkeit der Unternehmen weltweit. Das wiederum bremst das Wachstum der deutschen Exporte.


„Der deutsche Aufschwung flacht etwas ab“: Interview mit Ferdinand Fichtner

Wed, 06/13/2018 - 10:28

Herr Fichtner, die deutsche Wirtschaft ist unerwartet schwach ins Jahr gestartet. War das ein Warnzeichen für die Konjunktur?

Hinter dem schwachen Jahresauftakt der deutschen Wirtschaft stehen nach unserer Einschätzung vor allem temporäre Faktoren, sodass sich jetzt zur Jahresmitte das Wachstum wohl wieder etwas beschleunigen wird. Trotzdem ist auf die etwas längere Sicht die ganz kräftige Expansion, die wir noch im vergangenen Jahr gesehen haben, wahrscheinlich vorbei. Der Aufschwung flacht etwas ab.

Das Interview mit Ferdinand Fichtner wurde im Wochenbericht 22/2018 veröffentlicht. Hier gibt es das Interview als PDF-Dokument und als Podcast


Daten von Schuleingangsuntersuchungen haben das Zeug zum Eldorado für die Forschung: Kommentar von Mathias Hübener und C. Katharina Spieß

Wed, 06/13/2018 - 10:27

"Kannst Du auf einem Bein stehen? Erkennst Du die Bilder an der Wand?" In den vergangenen Wochen und Monaten fanden in vielen Bundesländern wieder die sogenannten Schuleingangsuntersuchungen statt: Kinder, die nach dem Sommer stolz mit der Schultüte auf dem Arm in die erste Klasse kommen, werden dabei auf viele Fähigkeiten geprüft, die für die erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht wichtig sind. So werden Sprachentwicklung, Koordination, Verhalten sowie Sehen und Hören eingeschätzt. Wir WissenschaftlerInnen würden zu gerne in unsere Arbeit einfließen lassen, wie die etwa 674 000 Kinder, die dieses Jahr eingeschult werden sollen, abgeschnitten haben!

Der vollständige Kommentar von Mathias Hübener und C. Katharina Spieß aus dem DIW Wochenbericht 24/2018


Studie: Volksvertreter sind risikofreudiger als das Volk

Wed, 06/13/2018 - 09:55
Zusammenfassung:

Survey von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und von Abgeordneten in vier Landtagen zeigt empirisch die erhöhte Risikobereitschaft von Politikerinnen und Politikern

Mitglieder des Deutschen Bundestags und Landtagsabgeordnete sind einer wissenschaftlichen Studie zufolge deutlich risikofreudiger als die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Wie ein Survey von Abgeordneten ergab, liegt die Risikofreude von Volksvertreterinnen und Volksvertretern noch über der von selbständig Berufstätigen, die ihrerseits risikobereiter sind als Angestellte oder Beamtinnen und Beamte. Für die Studie hatten die Befragten ihr Risikoverhalten auf einer Skala von null (= gar nicht risikobereit) bis zehn (= sehr risikobereit) selbst eingeschätzt. Die Politikerinnen und Politiker kamen auf einen Durchschnittwert von 6,2, die Bürger und Bürgerinnen auf einen Durchschnittswert von 4,7. Eine höhere Risikobereitschaft findet sich in sämtlichen Risikobereichen, die für die Studie erfragt wurden: Autofahren, Geldanlagen, Sport und Freizeit, Karriere, Gesundheit und Vertrauen in die Mitmenschen. Für die Studie wurden unter anderem Daten der für Deutschland repräsentativen Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin ausgewertet. Die Ergebnisse wurden jetzt in der Fachzeitschrift Palgrave Communications veröffentlicht.


Leserbrief von Hans-Werner Sinn zum DIW Aktuell Nr. 11 zu Stromspeichern und Antwort der Autorin und Autoren

Wed, 06/13/2018 - 02:45

Am 7. Juni erschien als DIW Aktuell Nr. 11 eine Analyse unter dem Titel "Die Energiewende wird nicht an Stromspeichern scheitern". Darin setzen sich die DIW-ExpertInnen Wolf-Peter Schill, Alexander Zerrahn, Claudia Kemfert und Christian von Hirschhausen kritisch mit einer Arbeit Hans-Werner Sinns auseinander, der zufolge der Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energien einen sehr stark wachsenden Stromspeicherbedarf mit sich bringt. Dem DIW Aktuell liegt ein detaillierterer wissenschaftlicher Fachartikel in englischer Sprache zugrunde.

Am 8. Juni 2018 hat Hans-Werner Sinn dem Präsidenten des DIW Berlin einen Leserbrief geschrieben, in dem er sich kritisch zur DIW-Publikation äußert und den AutorInnen Falschaussagen vorwirft.

Die AutorInnen weisen in ihrer Antwort alle von Hans-Werner Sinn erhobenen Kritikpunkte entschieden zurück.


"Daten von Schuleingangsuntersuchungen – leider (noch) kein Eldorado für alle Forscherinnen und Forscher"

Tue, 06/12/2018 - 04:41

Dieser Beitrag von Mathias Hübener (DIW Berlin), Daniel Kühnle (Uni Erlangen-Nürnberg) und C. Katharina Spieß (DIW Berlin) ist in einer kürzeren Version als Kommentar im DIW Wochenbericht 24/2018 erschienen.

In vielen Bundesländern sind die sogenannten Schuleingangsuntersuchungen für das die neuen Schülerinnen und Schüler des nächsten Schuljahres bereits abgeschlossen. Angehende Erstklässlerinnen und Erstklässler wurden dabei nicht im wörtlichen Sinne auf Herz und Nieren geprüft, sondern auf Fähigkeiten, die für die Teilnahme am Unterricht und den Schulerfolg wichtig sind. Dazu gehört die Sprachentwicklung genauso wie die Koordination, das Verhalten, Sehen und Hören. Weil diese Schuleingangsuntersuchungen in fast allen Bundesländern verpflichtend sind, liegen mit ihr letztlich repräsentative Daten für alle Kinder eines Jahrgangs vor, der demnächst eingeschult wird. Das klingt nach einem Eldorado für alle Forscherinnen und Forscher, die auf Basis repräsentativer Daten Fähigkeiten von Kindern beschreiben, Reformen im Bildungsbereich evaluieren oder Trends analysieren wollen. Und es wäre auch tatsächlich ein Eldorado, könnten diese Daten systematisch und transparent von der Forschung nach Beantragung und Prüfung des Forschungsdesigns genutzt werden. Bisher existiert kein einheitlicher Zugang zu diesen Daten. Nur sehr wenige Bundesländer stellen diese einigen Forscherinnen und Forschern zur Verfügung. Das sollte sich dringend ändern!

Sicher, es ist nicht der primäre Zweck der Schuleingangsuntersuchungen, Daten für die Forschung zu generieren. Vielmehr sollen die Gesundheit ganzer Jahrgänge erfasst werden und Schulleitungen sowie Eltern erfahren, wie es um die Schulfähigkeit der Kinder bestellt ist. Dies sind sensible Daten, für die berechtigterweise strenge Vorschriften gelten. Doch das ist im Zeitalter von Forschungsdatenzentren nicht das Problem, die Daten könnten und müssten zweifelsohne vollständig anonymisiert werden, was sie aber nicht an Qualität einbüßen ließe. Der (Daten-) Schatz ist viel zu wertvoll, als dass man ihn nicht heben sollte.

Aus einer forschungsökonomischen Perspektive geradezu genial ist nämlich, dass diese Daten ohnehin erhoben werden und damit keine zusätzlichen Erhebungskosten anfallen. Für alle, die sich mit der Repräsentativität beziehungsweise Selektivität von Stichproben beschäftigen, sind die Schuleingangsuntersuchungen auch deshalb ein Glücksfall, weil sie verpflichtend sind und deshalb nicht nur befragungswillige Personen teilnehmen.

So ist es nicht weiter verwunderlich, dass in jüngster Vergangenheit zumindest vereinzelt bildungs- und gesundheitsökonomische Studien entstanden sind, die auf Daten von Schuleingangsuntersuchungen beruhen. Stellenweise haben Forscherinnen und Forscher einen auf ihr Projekt hin ausgerichteten, spezifischen Zugang zu den Daten erhalten. Auf deren Basis konnte beispielsweise die Bedeutung der elterlichen Bildung für die Gesundheit der Kinder untersucht werden. Auch wenn die Validität der Daten manchmal als verbesserungswürdig betrachtet wird, haben auch Arbeiten des DIW Berlin mit entsprechenden Daten gezeigt, dass diese sehr zuverlässig erwartbare Entwicklungsunterschiede zwischen Kindern aufzeigen: Beispielsweise, dass ältere Kinder und auch Mädchen bereits vor der Einschulung eine höhere Sprachkompetenz aufweisen. Daraus lässt ableiten, dass sich auch andere Zusammenhänge valide abbilden lassen würden.

Schuleingangsdaten haben einen weiteren großen Vorteil: Die Einschätzung der kindlichen Entwicklung erfolgt durch unabhängige, medizinisch geschulte Expertinnen und Experten in unterschiedlichen Entwicklungsdimensionen. Außerdem ermöglichen die Daten Analysen auf Basis einer großen Anzahl von Beobachtungen. Dies ist insbesondere für die Wirkungsforschung in der Ökonomie von großem Interesse: Sie analysiert zum Beispiel die kausalen Effekte bildungspolitischer Maßnahmen auf kindliche Fähigkeiten und will dabei die Effekte, etwa des Kita-Ausbaus oder des Elterngelds, auch für bestimmte – mitunter kleine – Gruppen unter die Lupe nehmen. Dazu können Untersuchungen zählen, die Effekte nur nach bestimmten Bildungsabschlüssen der Eltern oder nach einem Migrationshintergrund betrachten – dabei kommt es darauf an, nicht an zu geringen Fallzahlen zu scheitern.

Wichtig ist nun, einen Schritt weiterzugehen und die Daten der Schuleingangsuntersuchungen systematischer zu nutzen. Die Länder und Kommunen sollten diese Daten allen Forscherinnen und Forschern zugänglich machen und transparent darlegen, was die Voraussetzungen dafür sind, mit den Daten arbeiten zu können. Datenschutzrechtliche Bedenken sind heute in den Griff zu bekommen. Und letztlich gilt: Warum sollten öffentliche Gelder für teure neue Befragungen ausgegeben werden, wenn diese nur das, was bereits vorliegt, ein zweites Mal erheben würden? Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Eltern und Kinder könnten stattdessen ohne zusätzliche Kosten von einer evidenzbasierten Bildungspolitik profitieren, die sich auf Forschung auf der Basis repräsentativer Daten stützt. Dies gilt im Übrigen auch für viele andere repräsentative Erhebungen, die zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten die Bildungsbiographie von Kindern erfassen. Viele Eldorados, die wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gerne erforschen würden. Die Chancen liegen auf dem Tisch – sie müssen „nur“ systematisch greifbar gemacht werden.


Rückkehrrecht in Vollzeit

Mon, 06/11/2018 - 01:40

Der Gastbeitrag von Kai-Uwe Müller ist am 8. Juni 2018 in der Frankfurter Rundschau erschienen.

Die große Koalition will erneut die Rückkehr in Vollzeit gesetzlich festschreiben. Davon profitieren vor allem Frauen.

Der neue Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat auf den Weg gebracht, was schon seit langem ein Anliegen des kleineren Koalitionspartners SPD war: das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit. Von dem neuen Gesetz werden vor allem Arbeitnehmerinnen profitieren, aber auch die Unternehmen, die mit innovativen Arbeitszeitstrategien qualifizierte Arbeitskräfte an sich binden können.

Über das gesetzliche Anrecht auf befristete Teilzeit beziehungsweise das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit wird seit längerem gestritten. Ein auf dem Koalitionsvertrag von 2013 basierender Gesetzentwurf scheiterte in der letzten Legislaturperiode an Schwellenwerten für die Größe der betroffenen Unternehmen.

Der neue Gesetzentwurf, den das Kabinett derzeit verhandelt, ist allein schon deswegen vielversprechender, weil er einen detaillierten Kompromiss bei den Betriebsgrößen vorsieht. Zu begrüßen ist vor allem, dass er verschiedene arbeitszeit- und gleichstellungspolitische Probleme angeht.

Dass viele Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit ausdehnen beziehungsweise auf eine Vollzeitstelle wechseln möchten, bezeugen Umfragedaten zu gewünschten und tatsächlichen Arbeitszeiten. Abgesehen von Hemmnissen wie der nach wie vor unzureichenden Ganztagsbetreuung von Kleinkindern scheitert die Realisierung der Arbeitszeitwünsche auch oft an der mangelnden Flexibilität der Arbeitgeber. Forschungsergebnisse zum 2001 geschaffenen Recht auf Teilzeit weisen auf die Wirksamkeit solcher Regelungen hin, obwohl sich mit gesetzlich verbrieften Ansprüchen die finanziellen Anreize nicht verändern.

Vor allem aber besitzt das Rückkehrrecht eine wichtige Gleichstellungsfunktion: Knapp 80 Prozent der Teilzeitjobs in Deutschland werden von Frauen ausgeübt. Von der Möglichkeit einer gesetzlich garantierten befristeten Teilzeit, das heißt von einem Übergang aus einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit und der anschließenden Rückkehr zu längeren Arbeitszeiten dürften fast ausschließlich Frauen profitieren.

Damit würde ein Karriereknick – beispielsweise nach einer Erziehungsphase – abgefedert und die Gleichstellung am Arbeitsmarkt qualitativ erhöht. Verhindert würde damit, dass die „Teilzeitfalle“ im Lebensverlauf zu schlechteren Jobs und damit geringerem Lohnwachstum und kleineren Rentenansprüchen führt.

Die Bedenken aufseiten der Arbeitgeber müssen ernst genommen werden. Interne Flexibilitätsspielräume werden unbestritten auch von der Unternehmensgröße bestimmt. Ebenso hängen sie von der Branche und der jeweiligen Produktionstechnologie ab. Allerdings versprechen flexiblere Arbeitszeitarrangements perspektivisch auch deutliche Vorteile für Unternehmen.

Die Kosten, die die Einarbeitung einer neuen Arbeitskraft verursacht, übersteigen nicht notwendigerweise die Kosten, die entstehen, wenn im Falle einer mangelnden Arbeitszeitflexibilität eingearbeitete Kräfte dem Betrieb – zumindest in ihrer bisherigen Tätigkeit – verloren gehen. Eine beschäftigtenfreundliche Arbeitszeitkultur kann nicht nur qualifizierte Arbeitskräfte längerfristig binden, sondern tendenziell auch knapper werdende Fachkräfte anziehen.

Vom aktuellen Gesetzentwurf sind nur Firmen mit mehr als 45 Beschäftigten betroffen. Die Zahl gewährter Teilzeitbefristungen pro Betrieb ist beschränkt. Diese Zugeständnisse an die Arbeitgeber kritisieren zwar einige, die befürchten, dass von diesen Beschränkungen zu viele Teilzeitbeschäftigte in kleinen Betrieben ausgeschlossen sind. Der Kompromiss ist aber gerechtfertigt, wenn damit die Regelung endlich auf den Weg gebracht wird und sich in der Praxis als Win-win-Situation erweisen kann.

Die nachvollziehbare Kritik, dass Beschränkungen die Effektivität der Regelung schmälern und Gerechtigkeitsprobleme in Unternehmen aufwerfen, würde sich auflösen, wenn sich die Arbeitszeitkultur in Unternehmen mittelfristig anpasst und flexible Arrangements auf freiwilliger Basis vereinbart werden.

Das Rückkehrrecht ist aber nur ein wichtiger Baustein in einer arbeitsmarkt- und familienpolitischen Gesamtstrategie, der insbesondere die Arbeitszeitflexibilität im Lebenszyklus erhöht. Die Erwartungen an diese Maßnahme sollten schon allein deswegen nicht überzogen sein, weil sie lediglich ein spezifisches Problem der Arbeitszeit- und Gleichstellungspolitik angeht.

Zusammen mit bereits gesetzlich verankerten flexibleren Regelungen beim Elterngeld, im Pflegebereich oder dem Übergang zur Rente beschreitet die Politik damit den richtigen Weg. Es sind aber noch weitere Hürden aus dem Weg zu räumen.


Die Energiewende wird nicht an Stromspeichern scheitern

Thu, 06/07/2018 - 10:14
Zusammenfassung:

Von Wolf-Peter Schill, Alexander Zerrahn, Claudia Kemfert und Christian von Hirschhausen

Die Umsetzung der Energiewende erfordert einen weiteren starken Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Jedoch werden in der energiepolitischen Debatte immer wieder Zweifel geäußert, ob eine weitgehend auf fluktuierender Wind- und Solarenergie basierende Energieversorgung möglich sei. So droht einer aktuell diskutierten Analyse Hans-Werner Sinns zufolge der weitere Ausbau der Wind- und Solarenergie in Deutschland aufgrund fehlender Stromspeicher an eine Grenze zu stoßen. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass der dabei ermittelte Speicherbedarf aufgrund methodischer Schwächen weit höher liegt als in anderen relevanten Studien. Er kann um rund zwei Größenordnungen niedriger ausfallen, wenn eine moderate Abregelung erneuerbarer Stromerzeugungsspitzen erlaubt wird, wenn also nicht jede von Windkraft- und Solaranlagen erzeugbare Kilowattstunde eingespeichert werden muss. Zudem können neue flexible Stromnachfrager den Speicherbedarf noch deutlich weiter verringern. Der Stromspeicherbedarf stellt somit, anders als von Hans-Werner Sinn behauptet, kein Hindernis für den weiteren Fortgang der Energiewende dar.


Stabilisierungsfonds könnte Euroraum krisenfester machen

Wed, 06/06/2018 - 10:00
Zusammenfassung:

DIW-Ökonomen entwickeln Modell, um makroökonomische Folgen der Einführung eines Stabilisierungsfonds zu simulieren – Fonds könnte negative konjunkturelle Schocks abfedern und in Summe für höheres Wachstum im Euroraum sorgen – wirkungsvolles Instrument gegen wirtschaftliche Abschwünge wie in der Finanz- und Eurokrise  

Es könnte ein wichtiges Instrument zur besseren Eindämmung künftiger Krisen im Euroraum sein: ein europäischer Stabilisierungsfonds, wie ihn beispielsweise der Internationale Währungsfonds (IWF) und 14 ÖkonomInnen aus Frankreich und Deutschland vorgeschlagen haben und in den alle Länder des Euroraums nur einen geringen Anteil ihres Bruttoinlandsprodukts einzahlen. Dass ein solcher Fonds konjunkturelle Schwankungen reduzieren und somit den gesamten Währungsraum in Zukunft krisenfester könnte, zeigen Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die Ökonomen Marius Clemens und Mathias Klein haben ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe sie die makroökonomischen Auswirkungen eines europäischen Stabilisierungsfonds abschätzen können.


GymnasiastInnen aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsniveau verlieren im Laufe der Schulzeit deutlich an Boden

Wed, 06/06/2018 - 09:03
Zusammenfassung:

Studie untersucht auf Basis von Daten des Nationalen Bildungspanels Entwicklung der Schulnoten nach elterlichem Bildungshintergrund – Nach dem Wechsel auf das Gymnasium lassen gerade die Leistungen anfänglich guter SchülerInnen aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsniveau deutlich nach

Kinder, die auf ein Gymnasium gehen und Eltern mit einem niedrigen Bildungsniveau haben, fallen im Laufe ihrer Schulzeit im Vergleich zu anderen SchülerInnen leistungsmäßig zurück. Das gilt insbesondere dann, wenn sie zu Beginn der Gymnasialschulzeit in der fünften Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik noch EinserschülerInnen waren. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, für die der Bildungsökonom Felix Weinhardt gemeinsam mit Sophie Horneber Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) ausgewertet hat. Als eine der ersten nimmt die Studie dabei die komplette Pflichtschulzeit von der ersten bis zur neunten Klasse unter die Lupe. „Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig der Bildungshintergrund der Eltern für die Schulnoten ihrer Kinder noch immer ist“, erklärt Weinhardt. „Offenbar hängt nicht nur die Frage, ob man überhaupt auf ein Gymnasium geht, davon ab, sondern auch die Entwicklung der Noten im weiteren Verlauf der Schulzeit.“


„GymnasiastInnen aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungshintergrund sollten gezielter gefördert werden“: Interview mit Felix Weinhardt

Wed, 06/06/2018 - 08:59

Herr Weinhardt, Sie haben die intergenerationale Bildungsungleichheit in Deutschland untersucht. Wie sind Sie dabei vorgegangen?

Wir haben uns angesehen, welche Noten Kinder aus Elternhäusern mit verschiedenen Bildungsniveaus im Schulverlauf erreichen. Die Frage ist, inwieweit sich Bildungskarrieren sozusagen vererben, also inwieweit Kinder ähnliche Bildungskarrieren haben wie ihre Eltern. Dieser Zusammenhang ist in Deutschland in besonderem Maße ausgeprägt. In diesem Bericht untersuchen wir alle Schulklassen von der ersten Klasse in der Grundschule bis zur neunten Klasse, also dem letzten Schuljahr der Pflichtschulzeit. [...]

Das Interview mit Felix Weinhardt wurde im Wochenbericht 23/2018 veröffentlicht. Hier gibt es das Interview als PDF-Dokument und als Podcast.


Mängel der Riester-Rente sprechen für ein Standardprodukt: Kommentar von Kornelia Hagen

Wed, 06/06/2018 - 08:58

Die Riester-Rente wird bald volljährig, sie kommt damit in ein Alter, das allgemeinhin mit Reife und Aufbruch zu Neuem verbunden wird. Seit 2001 soll sie als eine individuelle, freiwillige, kapitalgedeckte, steuerlich geförderte Altersvorsorge künftige Versorgungslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen, die durch die Absenkung des Rentenniveaus entstehen. Den Zuschlag für den Vertrieb bekam damals die Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Schätzungen zufolge sollten etwa 35 Millionen Menschen die Förderung in Anspruch nehmen. Das Produkt sollte für Geringverdienende erschwinglich sein, weitere Zielgruppen waren Frauen und Alleinstehende. Soweit – so gut?

Der vollständige Kommentar von Kornelia Hagen aus dem DIW Wochenbericht 23/2018


Fördern statt fordern

Tue, 06/05/2018 - 10:59

Der Gastbeitrag von Jürgen Schupp ist am 3. Juni 2018 im Forum der Süddeutschen Zeitung erschienen.

Ein sozialer Arbeitsmarkt, auf dem Mindestlohn gezahlt wird, könnte Hartz-IV-Beziehern aus der Grundsicherung heraushelfen

An diesem Montag findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Hartz IV und insbesondere zur Sanktionspraxis statt. Die Neuordnung des Sozialsystems wird 17 Jahre alt, und man muss festhalten: Im Zweiklang Fördern und Fordern, der Pate der neuen Architektur war, hat das Fordern die Oberhand gewonnen, während das Fördern zunehmend kleingeschrieben wird. Die angestrebte Symmetrie zwischen Rechten ("Ich habe ein Recht darauf, in einer schwierigen Phase meines Lebens finanziell und bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt zu werden") und Pflichten ("Ich muss alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, um dem Steuerzahler nur so lange wie wirklich nötig auf der Tasche zu liegen") ist seit geraumer Zeit aus der Balance geraten. Die hohe Zahl der jährlich verhängten Sanktionen ist ein Beleg dafür.

Sanktionen werden im gegenwärtigen Grundsicherungssystem bei Pflichtverletzungen verhängt, und zwar in Form von Leistungskürzungen. Wie bereits vor drei Jahren bei einer ähnlichen Veranstaltung dürfte auch am Montag im Bundestag die Sinnhaftigkeit der Strafmaßnahmen infrage gestellt werden. Gerade die negativen Folgen drastischer Strafen gegenüber jungen Menschen dürften thematisiert werden. Auch eine viel grundsätzlichere Frage steht auf der Tagesordnung, nämlich, ob man von einem Existenzminimum überhaupt etwas kürzen darf. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Mechanismen ebenfalls.

Es gibt zahlreiche Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen, aber keine beantwortet zuverlässig die Frage, ob diese wirklich einen Beitrag zu einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt leisten. Hinzu kommen weitere Fragen zu den sozialen, gesundheitlichen sowie psychosozialen Nebeneffekten der Sanktionspraxis, von der Angst bislang nicht Sanktionierter ganz zu schweigen.

Im vergangenen Jahr wurden rund 950 000 Sanktionen verhängt. In 639 000Fällen wurde dagegen Widerspruch eingelegt, dem in rund einem Drittel der Fälle stattgegeben wurde. Die Bundesregierung gibt zu, keine Erkenntnisse darüber zu haben, wie viel Personal- und Sachkosten durch die Klage- und Widerspruchsbearbeitungen jährlich entstehen.

Belegt ist allerdings, dass Sanktionen tatsächlich dazu führen, dass mehr Menschen eine Beschäftigung aufnehmen. Ob dies auch nachhaltig zu einer besseren beruflichen Integration führt als sanktionsfreie Förderung, wissen wir nicht. Fast zwei Drittel der Mittel der Bundesagentur für Arbeit fließen in die Verwaltung und lediglich 38 Prozent in die Vermittlung von Arbeit, auch dies ist ein Beleg dafür, dass die Balance nicht mehr stimmt.

Vier Milliarden Euro sollen jenen zugutekommen, die seit sechs Jahren arbeitslos sind

Zwar ist nicht zu erwarten, dass die Sanktionspraxis in dieser Legislaturperiode grundsätzlich infrage gestellt oder gar abgeschafft wird, aber es wäre für künftige Diskussionen viel gewonnen, wenn die Öffentlichkeit besser und umfassender über Wirkungen, Kosten und Nutzen von Sanktionen informiert würde. Modellprojekte sowohl mit einer milderen Sanktionspraxis als auch mit einer befristeten Aussetzung der Strafen könnten hierzu wertvolle Erkenntnisse liefern.

Nicht nur beim Fordern muss sich etwas ändern, auch die Mechanismen des Förderns müssen weiterentwickelt werden. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil will im Sommer eine Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende vorlegen. Ziel ist es, den Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit langfristiger Perspektive anzubieten - anstelle von "kurzatmigen Maßnahmen, die nichts bringen". Vier Milliarden Euro zusätzliche Mittel sollen denjenigen zugutekommen, die bereits mindestens sechs Jahre arbeitslos sind, in Form von rund 150 000 Stellen auf einem neuen sozialen Arbeitsmarkt. Gerade Langzeitarbeitslose stehen oft vor großen Hemmnissen, was die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit angeht, und brauchen dabei ein gezieltes Coaching.

Warum aber warten, bis jemand sechs Jahre ohne Arbeit gewesen ist, bevor er oder sie Anspruch auf eine solche Stelle hat? Es wird argumentiert, dass das Angebot sich in erster Linie an diejenigen richten soll, die auf dem regulären, dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt, praktisch nicht mehr zu vermitteln sind. Das mag plausibel sein, aber auch oder gerade "frische" Langzeitarbeitslose - Menschen, die seit maximal zwei Jahren ohne Job sind - sollten die Chance bekommen, rasch aus dem Leistungsbezug herauszukommen, der sich für die Betroffenen allzu oft zur Dauerschleife entwickelt.

Ein Modell für solche Passiv-Aktiv-Transfers, die es Menschen erlauben, nicht mehr nur passiv Leistungen zu empfangen, sondern für eine Tätigkeit entlohnt zu werden, hat der Berliner Bürgermeister Michael Müller vorgeschlagen. Ähnliche Modellprojekte haben in einigen Bundesländern bereits durchaus Erfolge gezeigt. Wird Mindestlohn gezahlt und wird die Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt - ganz anders als bei den bestehenden Ein-Euro-Jobs -, gelingt es in der Regel den Betroffenen, aus dem System der Grundsicherung herauszukommen.

Wenn aber dieser soziale Arbeitsmarkt erst nach mehreren Jahren zugänglich ist, sollten die Erwartungen der großen Koalition an die gesellschaftliche Akzeptanz der Reform nicht zu hoch sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein solches Angebot ausschließlich freiwillige Teilnahme voraussetzt, aber auch dann, wenn die Nicht-teilnahme sanktioniert wird.

Die Inanspruchnahme dieses neuen Instruments sollte nicht nur ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen, sondern auch eine Selbstverpflichtung zur Weiterqualifizierung enthalten. So hätten die Betroffenen eine faire Chance, rasch in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln und auch nicht auf einer subventionierten Stelle mit Mindestlohn "kleben zu bleiben". Die bisherige Länge der Erwerbskarriere könnte - wollte man nicht allen Langzeitarbeitslosen ein Angebot unterbreiten - auch zu den Anspruchskriterien zählen: Das würde sicherlich das in den letzten Jahren verloren gegangene Empfinden sozialer Gerechtigkeit stärken, denn der abrupte Übergang in Hartz IV, egal wie lange man davor gearbeitet hat, wird als unfair empfunden.


DIW Berlin nimmt an Langer Nacht der Wissenschaften in Berlin teil

Tue, 06/05/2018 - 08:30

Fußball-Weltmeisterschaft, Mindestlohn, Schulfächerpräferenzen von Mädchen und Jungen: Mit spannenden und vielfältigen Themen ist das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auch in diesem Jahr bei der Langen Nacht der Wissenschaften vertreten. In den Räumen der Leibniz-Gemeinschaft in der Chausseestraße 111 präsentiert das DIW Berlin am 9. Juni gemeinsam mit anderen Leibniz-Instituten seine Arbeit mit einem Informationsstand und insgesamt sechs Vorträgen.

Das DIW-Programm beginnt um 18 Uhr mit der Prognose des kommenden Fußball-Weltmeisters durch Gert G. Wagner, Senior Research Fellow am DIW Berlin, der für diesen Zweck ein Marktwertmodell entwickelt hat. In den weiteren Vorträgen spricht der Dekan des DIW-Doktorandenprogramms, Georg Weizsäcker, über seine „etwas andere Sicht auf Menschen, Märkte und Fehlerquellen“, gefolgt von DIW-Ökonom Martin Gornig, der die „neue Attraktivität“ Berlins aus wirtschaftlicher Sicht beleuchtet. SOEP-Forscherin Alexandra Fedorets erklärt die Vor- und Nachteile des Mindestlohns und Marius Clemens aus der Abteilung Konjunkturpolitik beantwortet die Frage, ob der deutschen Wirtschaft aufgrund des demografischen Wandels bald die Arbeitskräfte ausgehen werden. Zum Abschluss der Vortragsreihe geht Bildungsforscher Felix Weinhardt auf die Schulfächerpräferenzen von Jungen und Mädchen ein und beleuchtet die Konsequenzen.

Die Lange Nacht der Wissenschaften findet in diesem Jahr zum 18. Mal statt. An ihr nehmen rund 70 wissenschaftliche Einrichtungen aus Berlin und Potsdam teil, die am 9. Juni von 17 Uhr bis Mitternacht ihre Türen öffnen.


Aktuelle Stellenanzeigen der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt

Mon, 06/04/2018 - 11:15

Post-Doctoral Position in Energy Market Modeling
Die Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt sucht eine/n wissenschaftliche/n MitarbeiterIn mit hohem Interesse an Energiewirtschaft und Modellierung des Energiemarkts.
Alle Informationen finden Sie in der Stellenanzeige.

Studentische Hilftkräfte
Außerdem werden derzeit studentische Hilfskräfte zur Mitarbeit in diversen Forschungsprojekten gesucht.
Bewerbungsschluss ist der 11. Juni 2018. Weitere Informationen finden Sie hier.


Kleinere Klassen können zu besseren Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik führen

Wed, 05/30/2018 - 10:29
Zusammenfassung:

DIW-Studie analysiert, wie sich die Klassengröße auf den Lernerfolg in Grundschulen auswirkt – Positiver Effekt einer reduzierten Klassengröße zeigt sich für große Klassen ab etwa 20 SchülerInnen – Dort führen kleinere Klassen zu besseren Leistungen in Deutsch und Mathematik – Auch der Anteil der Klassenwiederholungen sinkt in kleineren Klassen

Kleinere Klassen in Grundschulen führen zu besseren Leistungen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem senken sie die Wahrscheinlichkeit, dass SchülerInnen eine Klasse wiederholen müssen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dafür haben die Autoren Maximilian Bach und Stephan Sievert aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin Ergebnisse in Deutsch- und Mathetests von mehr als 38.000 SchülerInnen ausgewertet, die im Rahmen landesweiter Orientierungsarbeiten im Saarland erhoben wurden.


DIW Konjunkturbarometer Mai 2018: Deutsche Wirtschaft schaltet einen Gang runter

Wed, 05/30/2018 - 10:00
Zusammenfassung:

Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) weist im Mai auf eine leichte Abkühlung der deutschen Wirtschaft hin: Es sinkt etwas, liegt mit nunmehr 102 Punkten aber noch über der 100-Punkte-Marke, die für ein durchschnittliches Wachstum in Höhe von gut 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal steht. Alles in allem dürfte das zweite Quartal mit einer Steigerung der Wirtschaftsleistung um etwa 0,5 Prozent zwar noch einmal kräftig ausfallen. Insgesamt verläuft die erste Jahreshälfte aber deutlich schwächer als zuvor.


„Kleinere Grundschulklassen können zu besseren Leistungen bei Schülerinnen und Schülern führen“: Interview mit Maximilian Bach

Wed, 05/30/2018 - 09:59

Herr Bach, Sie haben den Einfluss der Klassengröße auf die Leistungen von Schülerinnen und Schülern untersucht. Eigentlich müsste doch Wissen in kleineren Klassen besser zu vermitteln sein?

Ja, das haben wir auch vermutet. Das scheint auch der Konsens unter den Lehrenden zu sein. Überraschenderweise gibt es aber bisher aus Deutschland nur wenige wissenschaftliche Belege für den positiven Effekt einer kleineren Klasse auf Schulleistungen – zumindest wenn man kausale Studien betrachtet. [...]

Das Interview mit Maximilian Bach wurde im Wochenbericht 22/2018 veröffentlicht. Hier gibt es das Interview als PDF-Dokument und als Podcast.


Neuwahlen allein lösen Italiens Probleme nicht: Kommentar von Stefan Gebauer

Wed, 05/30/2018 - 09:46

Italien steuert auf die nächste Hängepartie zu. Nachdem die Regierungsbildung unter Beteiligung der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung und der rechten Lega überraschend gescheitert ist, scheinen Neuwahlen im Herbst unvermeidbar. Zwar fiel die unmittelbare Reaktion an den Finanzmärkten zumindest kurzzeitig positiv aus, dennoch sind die Aussichten für die drittgrößte Volkswirtschaft des Euroraums getrübt. Bis Oktober, dem wohl frühestmöglichen Termin für Neuwahlen, soll aller Voraussicht nach eine Übergangsregierung mit einem Wirtschaftsexperten an der Spitze die Geschicke des Landes lenken. Diese dürfte aber schnell auf Widerstände im Parlament stoßen – politischer Stillstand bis Herbst dürfte die Folge sein. [...]

Der vollständige Kommentar von Stefan Gebauer aus dem DIW Wochenbericht 22/2018


Gefahr einer neuen Kostenspirale

Mon, 05/28/2018 - 02:25

Der Gastbeitrag von Ferdinand Fichtner ist am 26.05.2018 in der Fuldaer Zeitung erschienen.

Die US-Regierung hat entschieden, die EU zumindest bis Ende Mai von Schutzzöllen auf Aluminium und Stahl auszunehmen. Entspannung will sich aber trotzdem nicht einstellen, weil in der EU unterschiedliche Politikstile kollidieren: Die deutsche Regierung will darauf setzen, Trump durch das Angebot gegenseitiger Zollsenkungen von seinem Plan abzubringen. Dagegen sehen andere Länder und die EU-Kommission offensichtlich nicht ein, dass man der US-Politik jetzt durch Zollgeschenke entgegenkomme, wo doch die USA die Regeln der Welthandelsorganisation WTO missachtet hätten; vielmehr sollten Gegenzölle in Erwägung gezogen werden. 

Beide Argumentationen sind schief. Grundsätzlich schaden Zölle dem Wirtschaftsraum, den sie vorgeblich schützen sollen. Sie führen dazu, dass bisher importierte Produkte selbst produziert werden müssen. Das hört sich zunächst mal nicht schlecht an - es kann Arbeitsplätze in den durch den Zoll geschützten Branchen schaffen -, führt aber zu steigenden Preisen für diejenigen, die die (teureren) inländischen Produkte weiterverarbeiten oder verbrauchen. Verwendet beispielsweise die amerikanische Autoindustrie teuren US-Stahl anstatt des billigeren europäischen Stahls, so sinken dort die Margen oder die Preise für in den USA produzierte Autos steigen. Beides ist aus US-Sicht nicht günstig und überwiegt in der Regel bei Weitem etwaige positive Effekte des Zolls. So schadet die US-Regierung nicht nur europäischen Exporteuren, die weniger in die USA verkaufen, sondern auch der eigenen Bevölkerung, wenn die Zölle tatsächlich eingeführt werden. Mit Gegenzöllen durch die europäische Seite würde weiter an dieser Kostenspirale gedreht: Zu den Mehrkosten infolge der US-Zölle kämen die oben beschriebenen Belastungen von Einfuhrzöllen, diesmal für die europäische Wirtschaft. Auch besteht die ernste Gefahr, dass die US-Seite mit weiteren Zöllen reagieren würde - zum eigenen Schaden, aber eben auch zu erheblichen Kosten für die europäische und gerade die exportorientierte deutsche Wirtschaft. 

Die Befriedungspolitik der deutschen Regierung hat vor diesem Hintergrund durchaus ihren Charme. Man scheint Trump beim Wort zu nehmen, der vorgibt, auf einen freieren Welthandel hinwirken zu wollen, indem man ihm einen Zollsenkungswettbewerb statt eines Zollerhebungswettbewerbs anbietet. Nur sprechen viele frühere Äußerungen Trumps nicht dafür, dass ein freier Welthandel sein wahres Ziel ist. Vielmehr scheint es ihm um einen “fairen” Welthandel zu gehen, wobei “Fairness” dabei in erster Linie auf eine offensichtliche Besserstellung der US-Wirtschaft abzielt. Tatsächlich dürfte die mit gegenseitigen Zollsenkungen zwar verbunden sein, offensichtlich im Trumpschen Sinne wären sie aber wohl nicht: Die oben skizzierten Zollwirkungen lassen sich nur schlecht per Twitter erklären. So könnte doch die konfrontative Strategie der EU-Kommission der bessere Weg sein.

Die glaubhafte Drohung, auf die Einführung von US-Zöllen mit gezielten, symbolträchtige Bereiche der US-Wirtschaft treffenden Gegenzöllen zu reagieren, könnte größeren Widerstand bei US-Wählerinnen und –Wählern nach sich ziehen als das Angebot gegenseitiger Zollsenkungen. Klar ist aber auch: Käme es zu dauerhaft höheren Zöllen und einer Eskalation des Konflikts, stünden alle Seiten schlechter da als bisher. Der größte Schaden wäre freilich, wenn sich die WTO als machtlos erwiese und weiter an Bedeutung verlöre. Parallel zu den bilateralen Verhandlungen muss daher auch ein Schlichtungsverfahren vor der WTO angestrebt werden. Aber vielleicht muss es ja so weit nicht kommen und es gelingt den Europäern, Trump von seinen Plänen abzubringen. Ein innereuropäischer Dissens ist dabei nicht zwingend schädlich: Nach Art einer „Good Cop, Bad Cop“-Strategie sollte die EU-Seite sowohl ernstzunehmende Drohungen aussprechen als auch attraktive Auswege anbieten. Haben diese beiden Botschaften verschiedene Absender, so hätte Trump die Chance, gesichtswahrend einen Rückzieher zu machen, ohne dass dies zu Hause als Einknicken angekreidet wird.


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