Die EU hat heute die Einigung auf ein neues Klimaziel für das Jahr 2030 bekannt gegeben. Dazu ein Statement von Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Grundsätzlich ist es gut, dass sich die EU nach langen zähen Verhandlungen auf ein erhöhtes Klimaziel geeinigt hat. Aus zwei Gründen wird es jedoch nicht ausreichen. Erstens: Das Emissionsminderungsniveau von 55 Prozent ist zu niedrig, um die Pariser Klimabeschlüsse zu erfüllen. Studien zeigen, dass eigentlich eine Emissionssenkung um 60 Prozent hätte beschlossen werden müssen. Dies erfordert erheblich mehr Anstrengungen vor allem mit Blick auf den Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Energieeinsparungen. Zweitens: Die Einbeziehung negativer Emissionen ist eine Mogelpackung und gefährdet die Erreichung des Ziels. Da sogenannte negative Emissionen gegengerechnet werden, wird das eigentliche Emissionsminderungsziel geschwächt. Da gerade Wälder immer mehr unter dem Klimawandel leiden, wird es ohnehin eine Herausforderung sein, diese in ausreichendem Umfang zu erhalten. Auch durch die Pflanzung neuer Wälder wird es kaum gelingen, die Emissionen zu senken, da diese über lange Zeiträume vorhanden sein müssen, um in nennenswertem Umfang CO2 zu absorbieren. Zudem werden so reale Emissionsminderungen eher verhindert. Daher wäre es besser gewesen, man hätte sich auf absolute und reale Emissionsminderungen von mindestens 55 Prozent geeinigt, ohne negative Emissionen gegenrechnen zu können.Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner Mietendeckel) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig erklärt. Das Urteil kommentiert Immobilienökonom und DIW-Konjunkturchef Claus Michelsen:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel heute für verfassungswidrig erklärt. Das war zu erwarten und wirbelt den Wohnungsmarkt in der Hauptstadt jetzt erneut durcheinander. Für die Haushalte bedeutet dies nun vielfach wieder höhere Mietzahlungen – auch Nachzahlungen der unrechtmäßig abgesenkten Miete werden auf die Haushalte zukommen. Dies wird gerade einkommensschwache Haushalte vor größere Herausforderungen stellen. Im Extremfall droht ihnen die Wohnungslosigkeit.Die Abteilung Makroökonomie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
promovierte/n WissenschaftlerIn (w/m/div)
(Vollzeit oder Teilzeit)
Zur Verstärkung des makroökonomischen Teams sucht das DIW Berlin eine/n ExpertIn in den Bereichen monetäre Makroökonomie, Fiskalpolitik oder Finanzmarktforschung. Wir bieten die Gelegenheit, eigene, innovative und angewandte Forschungsprojekte in einem dynamischen Team zu entwickeln und als ExpertIn das Institut gegenüber Ministerien, Institutionen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Das Institut bietet ein kollegiales Umfeld mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, in dem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hohe Wertschätzung genießt.
Die Abteilung Makroökonomie beschäftigt sich mit der Wirkung von Geld- und Fiskalpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Finanzmärkte in Europa. Dazu gehört deren Auswirkung auf die Einkommens- und Vermögensverteilung, aber auch die Rolle der Politiken im Klimawandel.
Die Abteilung Makroökonomie sucht ab 1. Juli 2021 eine/n
wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)
für 6 Monate im Rahmen einer Elternzeitvertretung.
Die Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine studentische Hilfskraft (w/m/div) für 12 - 19 Wochenstunden.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher kommentiert die Entscheidungen des Bund-Länder-Treffens zum weiteren Corona-Kurs wie folgt:
Auch die jüngsten Corona-Beschlüsse zeigen die Hilflosigkeit der Politik und kommen einer Kapitulation gegenüber dem Virus gleich. Bereits die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang März hat sich in vielerlei Hinsicht als Fehler herausgestellt. Schon vor zweieinhalb Wochen hatten Virologinnen und Virologen genau vor dem jetzt eingetreten Szenario gewarnt. Daher war die aktuelle Kehrtwende unvermeidbar. Aber auch für die neue Entscheidung gilt: Sie ist wieder einmal ein fauler Kompromiss, der den Verantwortlichen eine Gesichtswahrung ermöglicht, aber zu wenig tut, um das Virus zu stoppen.