Nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die USA am vergangenen Wochenende auf tiefgreifende Restriktionen im Finanzsektor verständigt. Die Schweiz hat sich diesen Sanktionen inzwischen angeschlossen. Die gegen die russische Zentralbank ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, deren Handlungsspielräume durch Einfrieren ihrer Devisenreserven deutlich zu beschränken. Dies ist ein äußerst wirksames Instrument, das in der Geschichte erstmals gegenüber einer großen Volkswirtschaft verhängt wurde und zur Folge hat, dass die russische Zentralbank keinen Zugriff mehr auf einen Großteil ihrer knapp 600 Milliarden US-Dollar umfassenden Währungsreserven hat. Daraus resultiert der Absturz des Rubels am 28. Februar, dem die russische Zentralbank noch am gleichen Tag mit einer starken Erhöhung ihres Leitzinses begegnete. Diese Zinserhöhung trifft eine ohnehin schon wachstumsschwache Volkswirtschaft, die es bislang versäumt hat, ihre starke Abhängigkeit von der Produktion fossiler Energieträger zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat heute die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro beschlossen. Johannes Seebauer, DIW-Experte für Arbeit und Beschäftigung, kommentiert dies wie folgt:
Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro bedeutet für viele Beschäftigte ein spürbares Wachstum der Bruttostundenlöhne. Ob sich dies auch in ein erhöhtes Monatseinkommen übersetzt, hängt aber von den Anpassungsreaktionen von Arbeitgebern und Beschäftigten ab. Beispielsweise führte die Einführung des Mindestlohns dazu, dass häufig die bezahlte Arbeitszeit reduziert wurde – besonders bei geringfügig Beschäftigten, um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten. Zwar mag dieser Effekt durch die ebenfalls geplante Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro im Monat gedämpft werden, doch spräche vieles dafür, Minijobs einzudämmen anstatt sie auszuweiten. Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sind Teilzeitfalle und anfällig für Missbrauch. Die Einhaltung der Mindestlohngesetze ist aber ein Faktor, der über Erfolg oder Misserfolgs des Mindestlohns entscheidet: Schon jetzt erhalten viele Beschäftigte den Mindestlohn nicht. Um wirksam zu sein, sollte die Erhöhung des Mindestlohns mit mehr Kontrollen und auch mit einer verbesserten Arbeitszeiterfassung einhergehen. Dies gilt umso mehr, da durch die Erhöhung des Mindestlohns die Löhne einer Vielzahl von Beschäftigten steigen müssen. Zu überlegen wäre ferner, ob sich Unternehmen, denen Mindestlohnunterschreitungen nachgewiesen wurden, auf öffentliche Aufträge bewerben dürfen.Als Reaktion auf das russische Vorgehen in der Ukraine hat die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren der Erdgaspipeline Nord Stream 2 gestoppt. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), begrüßt diesen Schritt:
Der Stopp der Zertifizierung von Nord Stream 2 ist richtig. Nord Stream 2 ist energiewirtschaftlich unnötig, umweltpolitisch schädlich und betriebswirtschaftlich unrentabel. Dies haben zahlreiche Studien belegt. Wir können Gas aus ausreichend anderen Quellen beziehen, dafür wird diese Pipeline nicht benötigt. Sie würde unsere Abhängigkeit bei der Gasversorgung von Russland noch weiter ansteigen lassen - auf deutlich über 60 Prozent, das ist nicht gut. Wir sollten besser auf eine Diversifizierung der Gasbezüge setzen und können auch auf Flüssiggas ausweichen. Es gibt ausreichend Flüssiggas-Terminals in Europa, auf die auch Deutschland zugreifen kann.Um neuen NutzerInnen und Interessenten auch in Zeiten von Corona den Einstieg in die Welt der SOEP-Daten zu erleichtern, bieten wir im März einen weiteren Online-Workshop an.
Aufbau, Datenstruktur, Ziehungsdesign und Gewichtungsstrategie des SOEP sowie sich daraus ergebende Analysepotentiale werden vorgestellt und anhand praktischer Beispiele veranschaulicht.
Der Workshop findet ganztägig an zwei Tagen statt. Weitere Informationen zur Workshopreihe sowie einen Registrierungslink finden Sie auf unser Website mit den SOEPcampus-Veranstaltungen.
Die Registrierung ist ab sofort möglich.
Die Serviceabteilung Personal und Organisation (PuO) bietet interne Dienstleistungen für den Vorstand des DIW Berlin und für die Abteilungsleitungen, Beschäftigten und DoktorandInnen sowie für Gäste aus dem In- und Ausland. Wir kümmern uns um sämtliche administrative Personalangelegenheiten und betreuen derzeit ca. 350 Personen. Darüber hinaus unterstützen wir den Vorstand und die Abteilungen bei der Personalgewinnung und Personalentwicklung.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Personal Service PartnerIn (w/m/div) (Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche, Teilzeit ist möglich).
3. Februar 2022 – Der aktuelle Beschluss des Kabinetts, die Heizkosten zu bezuschussen, wird nur einen Teil der aktuellen Preisentwicklung auf dem Gasmarkt abfedern können. Der außergewöhnliche Anstieg der Gaspreise stellt vor allem für einkommensschwache Haushalte, die in Wohnungen mit schlechter Wärmedämmung leben, eine finanzielle Herausforderung dar. Die einkommensschwächsten zehn Prozent der Haushalte gaben in den letzten Jahren im Durchschnitt circa sechs Prozent des verfügbaren Einkommens beziehungsweise 52 Euro pro Monat für Heizkosten aus. Das aktuelle Gaspreisniveau lässt eine Verdopplung der Heizkosten für Haushalte mit Gasheizungen erwarten. Innerhalb der Einkommensgruppen sind die Haushalte unterschiedlich stark von den Kostenerhöhungen betroffen. Diese Unterschiede erklären sich unter anderem durch Faktoren wie die Wärmedämmung und die Wohnfläche. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie diese Faktoren die Heizkostensteigerungen beeinflussen und wie davon besonders betroffenen Haushalte zielgerichtet unterstützt werden können. Als Datengrundlage dient das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) sowie Daten des DIW Wärmemonitor 2019 (auf Basis der Daten von ista Deutschland). Ein auf Grundlage dieser Analyse entwickelter Politikvorschlag empfiehlt die gezielte finanzielle Entlastung einkommensschwacher Haushalte, etwa durch eine kurzfristige Ausweitung des Wohngeldes, sowie eine langfristige Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die Analyse zeigt darüber hinaus, dass der von der Bundesregierung geplante Heizkostenzuschuss unzureichend ist, um besonders stark betroffene Haushalte ausreichend zu entlasten.
Die Ergebnisse der heutigen Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) kommentiert Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:
Die Europäische Zentralbank (EZB) behält einen kühlen Kopf und setzt ihren an Daten und Fakten orientierten Kurs fort. Die heutige Entscheidung bedeutet eine Enttäuschung für all jene, die bereits für 2022 mehrere Zinserhöhungen erwartet hatten. Der Euroraum befindet sich jedoch in einer deutlich anderen Situation als die USA und Großbritannien, wo Zinserhöhungen angebracht und notwendig sind.