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Diplomacy & Defense Think Tank News

Neues Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung: Stupsen und Schubsen (Nudging): ein neues verhaltensbasiertes Regulierungskonzept?

Wir wollen gesünder leben, geben beim Einkauf aber süßen Verlockungen nach. Wir müssten, sorgen aber nur unzureichend finanziell für das Alter vor. Unser ökonomisches Verhalten ist inkonsistent, kontextabhängig, geprägt von Heuristiken, Verzerrungen, wie Altersaversion, Gegenwartspräferenz, Daumenregeln, sozialen Normen. Dies lehrt uns die Verhaltensökonomik. Ihr Instrument dagegen sind „Nudges – sanfte Stupser“. Damit sollen die Menschen zu ihrem Wohl minimalintensiv beeinflusst werden, ohne ihre Optionen einzuschränken.

In dem Vierteljahrsheft werden kontroverse Aspekte von Nudges diskutiert: Ethische Merkmale und das Menschenbild des Konzepts werden unterschiedlich beurteilt. Legitime Nudges sollten zumindest nicht einschränken, nicht manipulieren, transparent kommuniziert werden. Das fortlaufende Lernen neuer Präferenzen wird als ein Gegenentwurf formuliert. Begründet wird, warum Nudging in Unternehmen nicht paternalistisch sei. Vertreten wird, Nudges wirkten beschleunigend als „behavioural spin“, seien aber rekonfigurierte konventionelle Instrumente. Berichtet wird über die internationale Etablierung des Politikkonzepts durch Institutionalisierung. Vorteile von Global Nudges werden unterbreitet, die als ergänzende Instrumente bei Entscheidungen über globale öffentliche Güter (Klimawandel, Finanzmarkt) eingesetzt werden könnten.

Inhalt der Ausgabe 1/2018:

Jana Friedrichsen, Kornelia Hagen und Lilo Wagner
Stupsen und Schubsen (Nudging): Ein neues verhaltensbasiertes Regulierungskonzept?

Ludger Heidbrink und Andrea Klonschinski
Nudges, Transparenz und Autonomie – Eine normativ gehaltvolle Kategorisierung von Maßnahmen des Nudgings

Malte F. Dold und Christian Schubert
Wohin nudgen? Zum Menschenbild des Libertären Paternalismus

Kathrin Loer und Alexander Leipold
Varianten des Nudgings? Verhaltenswissenschaften und ihr Einfluss auf politische Instrumente

Rebecca C. Ruehle
Unterschiede in der ethischen Bewertung staatlichen und unternehmerischen Nudgings

Holger Straßheim und Rebecca-Lea Korinek
Welten der Verhaltenspolitik: Nudging im inter- und transnationalen Vergleich

Andreas Friedl, Felix Gelhaar, Patrick Ring und Christoph Schütt
Global Nudging als Politikkonzept zur Bewältigung globaler Herausforderungen

Lena Detlefsen und Menusch Khadjavi
Akzeptanz und Effektivität kognitiver und moralischer Nudges

Corinna Michel und Julius Schneider
Soziale Normen als Instrument des Nudgings: Ein Experiment

Beate Gebhardt
Nachhaltigkeitsawards – Ein politisches Instrument der individuellen Verhaltensbeeinflussung?

Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 1/2018


Was wurde aus der „Digitalen Kluft“?

Bonn, 22.10.2018. Am Mittwoch feiern die Vereinten Nationen den World Development Information Day. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Informationsgesellschaft für die weltweite Entwicklung, bietet dieser Tag eine gute Gelegenheit zur Reflexion. Insbesondere lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob die Gefahr einer digitalen Nord-Süd-Kluft gebannt werden konnte. Diese Sorge um eine digitale Teilung der Welt in jene mit Zugang zu modernen Informationstechnologien und jene ohne dominierte die internationale Diskussion um die Jahrtausendwende. In dieser Zeit reifte die Erkenntnis, dass ein ungleicher Zugang zu digitaler Infrastruktur und Technologie viel mit Gerechtigkeit und fairer Chancenverteilung zu tun haben. In den Jahren 2003 und 2005 fanden zwei Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (World Summit on the Information Society, WSIS) statt. Zu dieser Zeit belegten alle Indikatoren eine extrem ungleiche digitale Entwicklung zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden: Noch 1998 standen rund 73 Prozent aller Hostcomputer in Nordamerika und weitere 18 Prozent in Europa. Nur 4 Prozent aller Internetnutzer lebten in Lateinamerika und 1 Prozent in Subsahara-Afrika. Die Gefahr einer Abkopplung des Südens von der globalen Informationsgesellschaft war offensichtlich. Internationale und entwicklungspolitische Bemühungen waren daher primär auf den verbesserten Zugang zu Infrastruktur und IT-Diensten gerichtet. Dies geschah beispielsweise durch die Einrichtung multimedialer Telecenter, die auch ärmeren Bevölkerungsschichten die Nutzung von E-Mail und Internet ermöglichten. Konnte die „Digitale Kluft“ überwunden werden? Von 2000 bis 2015 nahm der Anteil der Internetnutzer/innen weltweit von knapp über 6 Prozent auf 43 Prozent zu. Bis heute bestehen deutliche Unterschiede je nach Entwicklungsstand des jeweiligen Landes, zwischen städtischen und ländlichen Räumen und zwischen den Geschlechtern. Nutzten in 2016 rund 81 Prozent der Menschen in den entwickelten Ländern das Internet, waren es 40 Prozent in Entwicklungsländern und nur 11 Prozent in den Least Developed Countries (LDCs). Menschen in ländlichen Räumen haben deutlich seltener Zugang zum Netz als diejenigen in urbanen Räumen. Männer nutzen häufiger das Internet als Frauen. Ein Unterziel der Sustainable Development Goals, SDG 9, sieht vor, einen universellen und erschwinglichen Zugang zum Internet bis 2020 zu ermöglichen. Dies ist ambitioniert und kann nur über strategische öffentlich-private Partnerschaften erreicht werden. Zahlreiche Initiativen großer Privatunternehmen können hier beobachtet werden. Nicht alle sind zweifelsfrei nur am globalen Gemeinwohl orientiert, aber die Kompetenzen und die Investitionskraft privater Unternehmen sind unverzichtbar zur weiteren Schließung der digitalen Kluft. Der europäische Luftfahrtkonzern Airbus hat kürzlich im Rahmen der „Make-IT-Allianz“ eine Entwicklungspartnerschaft mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterzeichnet. Sie soll lokale Startups unterstützen, die Luftfahrt- und Satellitentechnik nutzen, um neue Lösungen für den Zugang zum Internet in abgelegenen Gebieten zu entwickeln. Facebook unterstützt mit der Initiative „Express Wi-Fi“ lokale Unternehmen beim Aufbau von Wi-Fi-Hotspots, die den Zugang zum Internet verbessern sollen. Doch um die Abhängigkeit des Südens von den Technologiekonzernen des Nordens nicht zu verstetigen, müssen auch lokale Ansätze unterstützt werden. Das Projekt „Gram Marg“ in Indien ist hierfür ein gutes Beispiel. Es soll über ungenutzte TV-Frequenzen 5G-Internetzugang in ländlichen Regionen herstellen. Blickt man auf WSIS zurück, lässt sich feststellen: Der 2003 geführte Diskurs um die Zukunft des Internets hat sich von einer technischen Debatte mit einigen politischen Implikationen 2018 zu einer stark politisierten Debatte mit einigen technischen Aspekten gewandelt. Der Zugang zum Internet im Sinne von Infrastruktur, Kosten, aber auch Kompetenzen und lokalen Inhalten ist dabei nur eine Herausforderung unter anderen. Daneben stehen Fragen nach einem Völkerrecht des Netzes, Cyber Security, digitalem Handel, Dateneigentum und der Schutz der Privatsphäre. Entwicklungs- und Schwellenländer stehen vor der Herausforderung, sowohl in die technischen Grundlagen als auch in digitale Bildung sowie die Politikgestaltung gleichermaßen zu investieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.

Her mit der „Fair Pay“-Plakette!

Neue Ideen könnten dafür sorgen, dass der Mindestlohn endlich eingehalten wird.

Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn – zumindest theoretisch. Denn in der Praxis erhalten ihn nach wie vor viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Das Ausmaß der Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ist immens. Wie eine Studie des DIW Berlin gezeigt hat, lag im Jahr 2016 der Lohn von etwa 1,8 Millionen Personen unter der damals gültigen Untergrenze von 8,50 Euro. Vor einigen Wochen hat der Zoll erstmalig eine bundesweite Kontrolle zur Aufklärung von Mindestlohnverstößen durchgeführt. Doch lässt sich der Betrug auf diese Weise verhindern oder zumindest eindämmen? Nur die Anzahl der Kontrollen zu erhöhen, scheint jedenfalls nicht auszureichen. Denn die dafür zuständige Behörde, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, ist für die Kontrolle von mehr als zwei Millionen Betrieben mit über 30 Millionen Beschäftigten zuständig. Dafür stehen derzeit nur 6800 Beamtinnen und Beamte zur Verfügung, die parallel noch ganz andere Delikte aufklären müssen. Das kann kaum funktionieren.

Nötig sind also weitergehende Maßnahmen - und da wären durchaus auch innovative Ansätze denkbar. Da ist zunächst die Arbeitszeiterfassung, das Einfallstor für Umgehungsstrategien. In der Praxis gibt es mit Blick auf die aufzuzeichnende Arbeitszeit eine Reihe von Problemen, beispielsweise wenn für Taxifahrer Wartezeiten als Pausen statt als Arbeitszeit abgerechnet werden - entgegen der aktuellen Rechtsprechung. Nicht selten sind Angestellte zudem nachsichtig, wenn der Arbeitgeber sagt, er könne sie sonst nicht bezahlen. Oder sie akzeptieren einen niedrigeren Lohn beziehungsweise arbeiten für den gleichen Lohn mehr, um einer Kürzung anderer Bezüge zu entgehen.

Eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten ist die Voraussetzung für einfache und effiziente Kontrollen. Zwar gibt es immer wieder Stimmen, denen zufolge dies die Wirtschaft in unzumutbarem Ausmaß belasten würde. Aber ist es nicht plausibel anzunehmen, dass Arbeitszeiten sowieso festgehalten werden, ob aus Versicherungsgründen oder zur internen Kostenkalkulation? Und wie stichhaltig ist dieses Argument im digitalen Zeitalter?

So bietet etwa die Smartphone-App des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Möglichkeit, die eigenen Arbeitszeiten selbständig festzuhalten und diese direkt per Mail an den Arbeitgeber zu schicken. Die Arbeitszeitkonten, die man beispielsweise durch Kollegen oder den Vorgesetzten gegenzeichnen lassen kann, können im Fall der Fälle vor Gericht sogar als Beweis herangezogen werden. Daher wird das selbständige Führen solcher Stundenaufzeichnungen auch von Gewerkschaften empfohlen. Nun muss es darum gehen, diese Möglichkeiten bekannter und zum obligatorischen Vorgehen zu machen.

Ein zweites mögliches Handlungsfeld sind Anreize für Unternehmen, sich aus eigenem Antrieb korrekt zu verhalten. In Großbritannien werden beispielsweise schwarze Listen mit Unternehmen veröffentlicht, die den Mindestlohn umgehen. Dieser potenzielle Ansehensverlust soll Arbeitgeber davon abhalten, die Lohnuntergrenze zu unterlaufen. Die Frage ist aber, ob tatsächlich so viele Firmen überhaupt gegen den Mindestlohn verstoßen wollen. Vermutlich nicht, denn weil der Mindestlohn in Deutschland eine sehr hohe gesellschaftliche Unterstützung genießt (85 bis 90 Prozent der Bevölkerung finden den Mindestlohn gut), wird es auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer geben, die den Mindestlohn gerne zahlen würden. Das Problem ist nur: Wenn die Konkurrenz anderer Meinung ist und den Mindestlohn umgeht, um Lohnkosten zu sparen, entsteht ein Wettbewerbsnachteil für die gesetzeskonform handelnden Firmen.

Um das gesetzeskonforme Verhalten zu unterstützen, könnte man daher eine weiße Liste mit Firmen einführen, die sich freiwillig und vollständig dazu bereit erklären, einem Kontrollorgan ihre Buchhaltung und ihre Arbeitszeiten vorzulegen sowie bestätigende Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuzulassen. Für ein Unternehmen, das sich regelmäßig kontrollieren lässt, sollen dadurch klare Wettbewerbsvorteile entstehen. Zum Beispiel sollten nur diese Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe teilnehmen können. Gleichzeitig muss für alle Beteiligten klar erkennbar sein, dass Unternehmen diese Mindeststandards einhalten. Denkbar wäre eine Plakette, die beispielsweise ein Restaurant an der Tür platzieren kann, oder mit der es auf der Homepage werben kann, um zu signalisieren, dass es faire Löhne an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlt. Idealerweise würde sogar bei Online- Vergleichsportalen angezeigt werden, welche Restaurants diese Plakette besitzen. Mit entsprechender Werbung erhielte die Plakette Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und gesellschaftliches Ansehen. Neben dem schon bekannten “Fair Trade”-Siegel gäbe es dann eben auch eine “Fair Pay”-Plakette.

Vor dem Hintergrund der breiten gesellschaftlichen Unterstützung für den Mindestlohn wird es vielen nicht egal sein, ob ihre Kellnerin oder ihr Kellner fair bezahlt wird oder nicht. Und gerade in der Gastronomiebranche sind Mindestlohnverstöße weit verbreitet. Studien haben zudem gezeigt, dass Kunden bereit sind, höhere Preise für Produkte mit vergleichbaren “Bio”- oder “Fair Trade”-Siegeln zu zahlen. Bei gleichem Effekt für die “Fair Pay”-Plakette könnten die höheren Lohnkosten auf diesem Wege ausgeglichen werden. Das Ganze hätte natürlich auch seine Kosten, weil eine freiwillige Zertifizierung ebenfalls Ressourcen benötigt. Nur wird sie per Definition weniger Aufwand für die Kontrollorgane als die jetzigen Zollkontrollen bereiten, denn Unternehmen werden freiwillig und eigenhändig ein Unterlagenpaket für die Zertifizierung vorbereiten müssen.

Möchte man alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen, wie vom Mindestlohngesetz ursprünglich vorgesehen, sollten solche Maßnahmen diskutiert und in Erwägung gezogen werden. Es liegt im gemeinsamen Interesse von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen, dass das Mindestlohngesetz nicht der zahnlose Tiger bleibt, das es derzeit noch ist. Eine “Fair Pay”-Plakette könnte die entsprechenden Anreize schaffen, dass am Ende alle Gruppen profitieren.

Der Gastbeitrag von Alexandra Fedorets und Mattis Beckmannshagen ist am 21. Oktober 2018 bei der Süddeutschen Zeitung erschienen.


Jakob Miethe interviewed on Deutsche Welle English on the effect of international information exchange

In recent years, the global community has promoted several initiatives aimed at breaking bank secrecy in tax havens. Such treaties for the exchange of information among tax offices can be effective. A treaty between country A and tax haven B reduces deposits from A in banks of B by approximately 30 percent. However, the analysis shows that tax evaders react to such treaties not by becoming honest taxpayers but rather by adapting their practice of tax evasion.


Interview available here 


Welche Prioritäten soll die neue Globale Kommission für Anpassung setzen?

Bonn, 18.10.2018. Unter der Leitung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, des Microsoft-Gründers und Philanthropen Bill Gates und der Geschäftsführerin der Weltbank, Kristalina Georgieva, hat diese Woche die Globale Kommission für Anpassung an den Klimawandel ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission ist ein dringend notwendiger Schritt seitens der Politik, Antworten auf die zunehmenden negativen Folgen des Klimawandels zu finden. Jüngst diesen Monat verwies der Weltklimarat in seinem neusten Bericht auf die dramatischen Folgen einer Erderwärmung um 1,5 Grad Celsius. Der Appel der Wissenschaftler zeigt eindringlich, dass umfassendes und schnelles Handeln auf allen Ebenen notwendig ist. Die Globale Kommission für Anpassung hat sich zum Ziel gesetzt, die dafür notwendige Unterstützung zu generieren und dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Kommission wird hierfür einen Bericht zum Klimagipfel des UN Generalsekretärs im September 2019 vorlegen und Umsetzungsempfehlungen geben, die mit Partnern in Politik, Forschung, der Privatwirtschaft sowie Zivilgesellschaft umgesetzt werden sollen. Deutschland ist Gründungsmitglied des Gremiums und wird durch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller vertreten. Die Auftaktveranstaltung in Den Haag am vergangen Dienstag hat gezeigt, dass die Vorstellungen über inhaltliche Prioritäten noch breit gestreut sind. Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist so komplex wie das der nachhaltigen Entwicklung. Hier die richtigen Akzente und Schwerpunkte zu setzen ist schwierig, aber notwendig. Die Amtszeit der Kommission endet bereits 2020. Ein erster Gliederungsentwurf für den Kommissionsbericht legt den Fokus auf vier Schwerpunkte: Ernährungssicherung und ländliche Lebensgrundlagen; Industrie und Lieferketten sowie die Rolle natürlicher Lebensgrundlagen und Ökosysteme. Die Mobilisierung von Finanzen und klimaresilienten Investitionen, unter anderem durch die Einbeziehung der Privatwirtschaft, soll die Umsetzung vorantreiben und wird als weiteres Kernthema vorgeschlagen. Die Definition von Schwerpunkten und Handlungsempfehlungen bleibt Aufgabe der Kommission. Vier zentrale Kriterien, sollte die Kommission bei ihrer Wahl berücksichtigen. Erstens, die Kommission sollte sich den Bereichen widmen, die für den Erhalt der Lebensgrundlagen und menschliche Grundbedürfnisse essentiell sind. Die für den Bericht bisher vorgeschlagenen Schwerpunkte sind diesbezüglich gut gewählt und sind mit dem ländlichen Raum und Städten umfassend. Nicht genannt werden bisher allerdings die zentralen Bereiche Wasserverfügbarkeit und der Erhalt der Gesundheit. Zweitens, die Kommission sollte möglichst viele Akteure mobilisieren und in die Lage versetzen, selber aktiv zu werden. Der Vorschlag, hier die Bereitstellung von Finanzen und die Mobilisierung von Investitionen in den Mittelpunkt zu stellen ist richtig. Klimaanpassung ist bisher unterfinanziert und die Bedeutung von Klimarisiken für Investoren und Finanzmärkte wird noch nicht ausreichend thematisiert. Zwei wichtige Handlungsansätze fehlen hier allerdings. Zum einen muss der Zugang zu Finanzen für nichtstaatliche Akteure wie Städte oder Bauern sowie für kleine, nicht teure Maßnahmen verbessert werden. Hierfür Gelder über bestehende Systeme oder innovative Ansätze bereitzustellen ist Voraussetzung, um zentrale sub-nationale Akteure zu mobilisieren und zu unterstützen. Zum anderen fehlt es vielen Akteuren und Ländern an Wetter- und Klimadaten sowie Analysekapazitäten, Anpassungsprozesse zu definieren. Dies ist zentral für erfolgreiche Anpassungsprozesse und unterscheidet diese von herkömmlichen Entwicklungsprozessen. Müssten Wetter- und Klimadaten nicht als globales öffentliches Gut gelten und kostenlos zur Verfügung gestellt werden? Und wie können wir Analysekapazitäten effizient und gemeinsam fördern? Drittens, erfolgreiche Klimaanpassungspolitik zielt auf die Vermeidung zukünftiger und zusätzlicher Risiken. Dies darf aber nicht auf die Überprüfung von Klimarisiken bei zu tätigenden Investitionen beschränkt bleiben, sondern muss mögliche negative Folgen von Klimaschutzinvestition einschließen. Prominent sind hier Zielkonflikte beim Bau von Staudämmen. Umgekehrt ist der Anstieg von Klimaschutzinvestition aber auch eine Chance, Synergieeffekte für Anpassungskapazitäten zu erzielen. Unter der UN Klimarahmenkonvention sind sowohl die Förderung von Synergieeffekten wie auch das Risikomanagement bisher unzureichend. Viertens, die Kommission sollte nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln und die Themen herausgreifen, die der globalen Kooperation bedürfen, wie zum Beispiel Versicherungen und Risikotransfersysteme. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat hier mit der InsuResilience Global Partnership und der jetzt bei der Weltbanktagung in Bali vorgestellten Global Risk Financing Initiative (GRIF) wichtige Initiativen mit angestoßen. Diese sind auch mit Blick auf die Absicherung globaler Lieferketten und Handelsströme wichtig. Mit zunehmenden Risiken durch den Klimawandel steigt auch deren Abhängigkeit von einer guten nationalen Anpassungsplanung der jeweils anderen Länder. Über die Prioritäten darf und soll gestritten werden! Die Liste drängender Aufgaben ließe sich schnell erweitern und deutet auf den Handlungsbedarf, der sich aufgestaut hat. Mit Blick auf die steigenden Risiken des Klimawandels kann man der Kommission nur viel Erfolg wünschen und hoffen, dass viele den Weckruf hören.

Jobs für Afrika: Chancen in einer Weltwirtschaft im Umbruch

Um 2031 wird die erwerbsfähige Bevölkerung Afrikas die Marke von einer Milliarde überschreiten. Diese wachsende Erwerbsbevölkerung braucht menschenwürdige und produktive Arbeitsplätze. Bisher ist es den afrikanischen Volkswirtschaften zumeist nicht gelungen, stabile und gut bezahlte Arbeitsplätze im nötigen Umfang zu schaffen. Pro Beschäftigtem in der Privatwirtschaft arbeiten 10 im informellen Sektor. Der Mangel an formeller Beschäftigung fördert Migration und verstärkt globale Sicherheitsprobleme.
Ohne einen Strukturwandel, der es den Menschen ermöglicht, aus der geringproduktiven Landwirtschaft und dem informellen Gewerbe in moderne Industrien oder Dienstleistungen zu wechseln, kann es nicht genügend gute Arbeitsplätze geben. Ein solcher Wandel hat sich in einigen ostasiatischen Ländern vollzogen. In Afrika ist jedoch keine vergleichbare Dynamik erkennbar. Schlimmer noch: der Anteil der Industrie, ohnehin auf einem geringen Niveau, ist rückläufig!
Welche wirtschaftlichen Perspektiven hat Afrika? Woher könnten die so dringend benötigten Millionen menschenwürdiger Arbeitsplätze kommen? Da sich die Weltwirtschaft in mehrfacher Hinsicht im Umbruch befindet, würde die einfache Fortschreibung bisheriger Trends in die Irre führen. Wir gehen einen anderen Weg. Im Folgenden zeigen wir, wie sich bestimmte disruptive globale Entwicklungen auf die afrikanischen Arbeitsmärkte auswirken könnten:
  • Weltweit werden die natürlichen Ressourcen aufgezehrt, die Weltbevölkerung wächst, ihre Kaufkraft nimmt zu und die Nachfrage nach hochwertigen Lebensmitteln steigt. Die globale Bioökonomie dürfte die Nachfrage nach nachwachsenden Ressourcen verstärken. Daraus ergeben sich Chancen für Länder mit ungenutzten Bodenressourcen.
  • Die Urbanisierung und das Wachstum afrikanischer Mittelschichten führen zu einer höheren und stärker diversifizierten Nachfrage und damit neuen Möglichkeiten für die lokale Konsumgüterindustrie. Auch der Trend zu nachhaltigen „intelligenten“ Städten ist für afrikanische Unternehmen z.B. aus der Transport-, Elektronik- und Baubranche vielversprechend.
  • Neue digitale Technologien beinhalten Chancen und Risiken: Einige Innovationen schaffen afrikanischen Herstellern Zugang zu bisher unzugänglichen Märkten, andere fördern zu ihrem Nachteil die Automatisierung und globale Marktkonzentration.
  • Die rasch steigenden Löhne in China könnten eine Verlagerung arbeitsintensiver Branchen in afrikanische Länder mit niedrigen Lohnstückkosten bewirken – es sei denn, China automatisiert diese Prozesse.
  • Die unvermeidbare Reduzierung des ökologischen Rucksacks der Weltwirtschaft könnte unter anderem in der ökologischen Landwirtschaft oder der Elektrifizierung mit kostengünstigen erneuerbaren Energien neue Chancen schaffen. Zugleich drohen Kapitalverluste in CO2-intensiven, nicht nachhaltigen Branchen.
Noch können wir die Auswirkungen dieser Trends auf die afrikanischen Länder nur in Umrissen erkennen. Klar ist, dass einige Veränderungen massiv sein werden. Die Länder der Region und ihre internationalen Kooperationspartner sollten daher systematisch die länderspezifischen Wettbewerbschancen und -risiken abschätzen, um frühzeitig Maßnahmen zum Ausbau zukunftsfähiger Potenzialbranchen ergreifen zu können. Klar ist auch, dass es kurz- und mittelfristig nicht gelingen wird, genügend Arbeitsplätze in modernen, formellen Unternehmen zu schaffen. Daher muss viel mehr als bisher unternommen werden, um auch in den traditionellen Branchen die Produktivität zu erhöhen.

Prioritizing and Sequencing Peacekeeping Mandates: The Case of MINUSCA

European Peace Institute / News - Wed, 10/17/2018 - 21:29

In the past year, overall levels of violence in the Central African Republic (CAR) have decreased, and the UN mission (MINUSCA) has helped stabilize key areas through comprehensive, multidimensional efforts at the local level. Nevertheless, violence against civilians continues, attacks on humanitarian workers have increased, and national security forces lack the capacity to maintain security. Moreover, the various ongoing dialogue processes are uncoordinated and do not address critical questions.

In this context, the International Peace Institute (IPI), the Stimson Center, and Security Council Report organized a workshop on September 14, 2018, to discuss MINUSCA’s mandate and political strategy. This workshop offered a platform for member states and UN actors to develop a shared understanding and common strategic assessment of the situation in CAR. The discussion was intended to help the Security Council make informed decisions with respect to the strategic orientation, prioritization, and sequencing of the mission’s mandate ahead of its renewal in November 2018.

Participants considered MINUSCA to be among the most adaptive to demanding conditions and operational constraints. But despite these achievements, MINUSCA faces serious challenges to consolidating its gains and advancing a sustainable political process. Participants recommended that the Security Council adapt MINUSCA’s mandate to give the mission a stronger political role, broaden collective support for CAR’s security forces, and support processes that promote an inclusive national identity and representative state institutions.

Lebenszufriedenheit von Geflüchteten in Deutschland ist deutlich geringer, wenn Kinder im Ausland leben

Zusammenfassung:

Studie untersucht Familienstruktur und Wohlbefinden von Personen, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind – Vor allem Männer leben häufig von ihren Kindern getrennt – Wohlbefinden der Geflüchteten ist deutlich geringer, wenn minderjährige Kinder im Ausland leben – Erkenntnisse sollten in Debatte um Familiennachzug stärker beachtet werden

Geflüchtete in Deutschland, die minderjährige Kinder im Ausland haben, sind deutlich unzufriedener als andere Geflüchtete. Auch die Frage, ob die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner in Deutschland lebt, ist entscheidend für das Wohlbefinden der Geflüchteten. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Hertie School of Governance hervor, die auf Basis einer Befragung von Geflüchteten erstmals detaillierter deren Familienstruktur und das Wohlbefinden unter die Lupe nimmt. Demnach haben neun Prozent aller nach Deutschland Geflüchteten im Alter von 18 bis 49 Jahren mindestens ein minderjähriges Kind, das nicht bei ihnen in Deutschland, sondern im Ausland lebt. Bei zwölf Prozent ist das mit Blick auf die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner der Fall. Betrachtet man nur die Geflüchteten, die überhaupt Kinder haben und die überhaupt verheiratet sind, liegen die Anteile derer, die Familienangehörige im Ausland zurückgelassen haben, mit 23 Prozent (Kinder) und 27 Prozent (EhepartnerIn) deutlich höher.


„Wenn Integration gelingen soll, muss eine längere Trennung von Familien verhindert werden“: Interview mit Diana Schacht

Frau Schacht, Sie haben die Familienstruktur von Geflüchteten untersucht, die zwischen 2013 und 2016 nach Deutschland gekommen sind. Inwieweit hängt das Wohlbefinden der Geflüchteten mit der familiären Situation zusammen?

Familie hat für das Wohlbefinden eine große Bedeutung, deshalb geht eine Trennung von der Familie bei vielen Geflüchteten nachweisbar mit einer größeren Unzufriedenheit einher. So sind Geflüchtete deutlich zufriedener, wenn ihre minderjährigen Kinder in Deutschland leben. Darüber hinaus spielt der Aufenthaltsort der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners eine wichtige Rolle für ihre Lebenszufriedenheit. [...]


Zugang zu Bankkonten für Geflüchtete kein Problem, Nutzung von Finanzprodukten aber ausbaufähig

Die finanzielle Inklusion von Geflüchteten ist ein entscheidender Baustein der Integration in die deutsche Gesellschaft. In diesem Bericht wird die finanzielle Inklusion einer Gruppe von 31 in Berlin lebenden syrischen Geflüchteten anhand von Befragungen untersucht. Offensichtlich funktioniert der Zugang zu einfachen Bankkonten gut, viele Befragte nutzen ihr Bankkonto aber nur wenig. Außerdem zeigt sich, dass die Befragten darüber hinaus keine Bankprodukte nutzen, sondern bei finanziellen Engpässen auf ihr soziales Netzwerk zurückgreifen. Wenig Erfahrung im Umgang mit Finanzprodukten und eine geringe finanzielle Bildung der Befragten könnten Gründe hierfür sein. Um ein repräsentatives Bild der finanziellen Inklusion Geflüchteter zu zeichnen, ist eine größer angelegte Informationserhebung notwendig.


Beschäftigung und Bildungsinvestitionen von Geflüchteten in Deutschland

Im Zentrum der Diskussion über eine Integration von Geflüchteten steht vielfach die erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Eine Untersuchung auf Basis einer repräsentativen Befragung von Geflüchteten zeigt, dass der Einstieg in den Arbeitsmarkt von Geflüchteten, die seit 2010 nach Deutschland kamen, etwa in der gleichen Geschwindigkeit verlief wie im Fall früherer Fluchtzuwanderung: Im dritten Jahr nach Zuwanderung haben etwa die Hälfte der männlichen Geflüchteten erste Arbeitsmarkterfahrungen in Deutschland gesammelt, bei weiblichen Geflüchteten ist es nur etwa ein Viertel. Oftmals liegt die erste Tätigkeit in Deutschland unter dem Tätigkeitsniveau der Beschäftigung im Herkunftsland.

Trotz des schwierigen Arbeitsmarkteinstiegs findet sich unter Geflüchteten eine hohe Motivation, eine Beschäftigung aufzunehmen oder in Bildung zu investieren. Unterschiede innerhalb der Gruppe der Geflüchteten zeigen sich zwischen Geschlechtern, nach dem Grad der selbst eingeschätzten Gesundheit und nach der Erwerbsbiografie im Herkunftsland. Eine besonders hohe Motivation zu Erwerbstätigkeit und Weiterbildung zeigen Personen, die im Herkunftsland bereits erwerbstätig waren. Da ein Großteil der Geflüchteten auch ohne Berufsabschluss über Berufserfahrung in Fachkrafttätigkeiten verfügt und etwa die Hälfte bereit wäre, eine Aus- und Weiterbildung zu absolvieren, sollten schnellere und flexiblere Wege zum formalen Vollabschluss unter Berücksichtigung der Berufserfahrung eingeführt werden.


Werden die Sozialdemokraten nicht mehr gebraucht? Kommentar von Alexander S. Kritikos

„Der Untergang des Abendlandes“ ironisierte die Berliner taz bereits vor 10 Jahren, als die CSU zum ersten Mal ihre absolute Mehrheit in Bayern verlor. Ganz so schlimm wird es auch dieses Mal schon nicht kommen, aber diese Landtagswahl wird als Wende mit bundespolitischer Bedeutung in die Geschichte eingehen, vielleicht sogar noch mehr als die nordrhein-westfälische Landtagswahl im Jahr 2005. Damals verlor die SPD dort die Regierungsmehrheit – sie hatte „nur“ 5,7 Prozent der Stimmen eingebüßt – und leitete vorgezogene Bundestagswahlen ein. [...]


23rd New York Seminar on Women, Peace, and Security

European Peace Institute / News - Tue, 10/16/2018 - 21:20
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Despite almost twenty years of women, peace, and security (WPS) policy development and commitments, women’s meaningful participation at “all decision-making levels” in peace and security lags due to structural barriers, lack of access to political arenas, and even threats to women who attempt to participate in these processes.

Two years in advance of the 20th anniversary of the United Nations resolution 1325 on women’s full involvement in the promotion of peace and security, an expert group of diplomats, United Nations officials, and representatives from civil society organizations and think tanks addressed challenges and opportunities of the WPS agenda at IPI’s 23rd annual New York Seminar on October 16th.

The event took place ahead of the October 25th Open Debate in the UN Security Council on WPS, and was organized in association with the Permanent Mission of Canada to the UN. Marc-Andre Blanchard, Canada’s Permanent Representative to the UN, delivered opening remarks.

Ambassador Blanchard said that the WPS agenda is at the heart of Canada’s feminist foreign policy. As such, Canada had established a WPS ambasador, hosted an international meeting of women foreign ministers, launched the “Elsie Initiative” to help overcome barriers to increasing women’s meaningful participation in peace processes, and announced the intention to co-host the WPS Global Focal Points Network with Uruguay in 2020.

Women’s participation allows for more equal solutions, he said. “The WPS agenda has made great strides and we are proud, but there is no room for complacency.” He noted that in the past year, women constituted 8% of all peace negotiators, 4% of military troops, and 10% of police in peacekeeping operations. He therefore recommended that “we must deepen our knowledge and understanding [of women’s marginalization] and remain vigilant. We must be creative and agile in finding effective solutions to reinforce the WPS agenda…Neglect and inertia are some of our worst enemies.”

Fatima Kyari Mohammed, Permanent Observer Mission of the African Union to the UN, highlighted the pressing need for concrete action. “The AU has recognized the value of women,” she said. Along with its member states, the AU has made it a “prime objective” to create practical laws, declarations, policies, and strategies that align with the 1325 WPS agenda. She stated that beyond commitments, Africa also has launched “flourishing practical networks” for women, peace, and development, at both the grassroots and international levels, such as  African Women Leaders’ Network and its Group of Friends, and FemWise, the AU’s women mediator network.

Echoing this point, participants in the first panel on women and women’s rights in efforts to resolve conflict noted that the expertise of women peacebuilders has been largely neglected and formal peacemaking efforts continue to be resistant to women’s meaningful participation. To address this, one comment was that women must be willing to carve out this space, since their participation is not always guaranteed.

Some participants employed the term “women’s issues” to describe the significant barriers women face to equal rights, including insufficient medical care and access to voting. One panelist then put forth the counternarritive that referencing “women’s issues” adds a qualifier to make these sound like softer issues. In practice, issues, even those that relate to maternal health, are not only issues that women face, but matters that affect all of society and that require equal participation from men to resolve. The term “women’s issues” and the term “empowerment,” argued one panelist, reinforce the idea that women are passive victims in need of support. In actuality, the panelist argued, women are active participants in society, though they face barriers to expressing the extent of their power.

The participants also made note of a disproportionate focus on protection of women that may obscure areas of the WPS agenda that provide opportunities for women’s participation. At the same time, they noted the need to question basic assumptions about women’s participation such as that women are assets because they have a special “magical” knowledge in solving problems. Rather, it’s about diversity of experience and recognition of the different set of challenges a diverse approach can overcome, they explained.

The second panel focused on women in the security sector, and the third on opportunities for future policy development. One key question put forth was about the absence of women in this sector. Asked what obstacles prevent women’s full and meaningful participation, a participant responded that the small percentage of women in peacekeeping operations is a reflection of the societal inequality on a global scale. Currently, there are 20 female world leaders serving as Head of State or Head of Government. This represents only 6.3% of the total number of global leaders, which is a result of both conscious and unconscious bias, they remarked. While conscious biases against women can include gender-based violence, one example of unconscious bias are slip-ups in the way we talk to our colleagues, like automatically using “Mrs” instead of “Dr.” for women. The secretary-general’s gender parity agenda cannot work without a wider acceptance of the equality agenda, participants asserted.

But it is hard to incentivize mass action and social change when the returns of gender equality are not immediately visible. In addition, there is no one to hold member states to account for enforcing gender parity in the military. Participants noted the benefits of having more women in the military as well as the difficulty of retention due to poor or absent gender expertise in peace operations. One of the many benefits of women’s participation in the security sector is that research shows that there are more reports of gender based violence when there were more women police. This demonstrates that diverse participation opens the door to greater collaboration and trust.

Another key issue addressed was that of integrating women into economic decision-making related to peace and security, conflict resolution, and reconstruction. Panelists pointed out that when women contribute to designing a plan for distributing funds, societies after conflict are more inclusive and can better ensure women’s safety.

Participants issued a call to action: the UN should lead by example, they said. In concluding remarks, participants gave recommendations for the UN, member states, and advocates. For the UN: support the gender parity strategy and WPS in peace operations. For member states: concretely back the WPS agenda in all international fora, including the UN General Assembly , and the Human Rights Council. For advocates: address the miscommunication of juxtaposing merit with women’s meaningful participation.

The seminar was held under the Chatham House rule of non-attribution, with the exception of opening remarks.

Alexander Konon has successfully defended his dissertation

Alexander Konon, who is a member of the DIW Graduate Center, has successfully defended his dissertation at the University of Potsdam.

The dissertation with the title "Essays on Career Choice under Risk and Ambiguity" was supervised by Prof. Dr. Alexander Kritikos (DIW Berlin, University of Potsdam) and Prof. Dr. Marco Caliendo (IZA Bonn, University of Potsdam).

We congratulate Alexander on his success and wish him all the best for his future career!


David Richter als Faculty-Mitglied des LIFE-Programms berufen

David Richter, der als Psychologe für das SOEP tätig ist, wurde in die Faculty des internationalen Doktorandenprogramms LIFE ("International Max Planck Research School on the Life Course") berufen.

Im multidisziplinären Graduate Program LIFE arbeiten das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (MPIB), die FU und HU Berlin, das SOEP und das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) in Berlin mit der University of Michigan (Ann Arbor), der University of Virginia (Charlottesville) und der Universität Zürich zusammen.


Warum das BMZ die Zahl der Partnerländer reduzieren will

Bonn, 15.10.2018. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat angekündigt, die Zahl der Partnerländer zu reduzieren: „Wir können nicht das Geld nach dem Gießkannensystem in 85 Ländern der Welt ausgeben“, sagte er vor wenigen Wochen im Deutschen Bundestag. Diese Absicht ist sinnvoll. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist in vielerlei Hinsicht zu zersplittert: Die Vielzahl an Partnerländern, die Vielzahl an Schwerpunkten, die Zahl an beteiligten Akteuren und die nachlassende Dynamik gebergemeinschaftliche Ansätze (z.B. Budgethilfen) zu nutzen, haben dazu geführt, dass Fragmentierung eines der Kernprobleme nicht nur deutscher, sondern vieler EZ-Geber ist. Gleichwohl ist ein „Eindampfen“ der Länderliste keine leichte Aufgabe. Der Wunsch, die Zahl der Partnerländer deutscher EZ zu begrenzen, ist dabei nicht neu. „Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) will nicht mehr ‚Gießkannenentwicklungshilfe‘ betreiben, sondern gezielt helfen“, hieß es bereits in einem Zeitungskommentar von vor fast 50 Jahren.  Für die (west-) deutsche Außenpolitik war immer ein breites Netzwerk an Staaten wichtig. So können Anliegen – angefangen von der Aufnahme beider deutscher Staaten in die UN (1973) bis hin zur jüngsten Wahl als (nichtständiges) UN-Sicherheitsratsmitglied – durch gute Kooperationsbeziehungen mit möglichst vielen Staaten befördert werden; hier spielte EZ häufig eine unterstützende Rolle. Hinzu kommt, dass jede Leitung des BMZ ein eigenes Profil schaffen möchte – hierbei erscheint die Aufnahme oder Intensivierung entwicklungspolitischer Beziehungen mit einem bestimmten Land vielfach als ein probates Vorgehen. Im Ergebnis wird die Liste der Kooperationsländer dann oft länger. Verschiedene weitere Aspekte sind für die Überarbeitung der Länderliste von Bedeutung. Die Art und Weise, wie Mittel des BMZ eingesetzt werden, ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Die Frage nach der Verteilung der Haushaltsmittel auf Partnerländer bleibt von zentraler Bedeutung. Allerdings werden auch in Deutschland thematische Budgets – nicht zuletzt über die Sonderinitiativen des BMZ - wichtiger. Dabei wird zunächst der inhaltliche Schwerpunkt festgelegt, dann erst werden die Partner (Länder, Regionalorganisationen etc.) identifiziert, in beziehungsweise mit denen diese Mittel eingesetzt werden. Der Anteil des BMZ an den deutschen EZ-Gesamtleistungen nimmt ab, da andere Ministerien zunehmend entwicklungspolitisch aktiv sind und Leistungen jenseits der Haushaltsmittel des BMZ relevant sind. Für die vergangenen Jahre spielten die Aufwendungen für in Deutschland aufgenommene Flüchtlingen, der Einsatz von Marktmitteln in der Finanziellen Zusammenarbeit und die wachsenden EZ-Leistungen anderer Ministerien wesentliche Rollen. 2016 führten daher China, Syrien und Indien die deutsche Liste der Hauptempfänger an. Im Ergebnis hat das BMZ nur einen begrenzten Einfluss auf die Hauptempfänger deutscher EZ-Gesamtleistungen. Eine deutliche Konsolidierung der Liste der deutschen EZ-Partnerländer ist daher einerseits zu begrüßen, andererseits jedoch kein leichtes Unterfangen. Folgende Anhaltspunkte sollten bei der Überarbeitung herangezogen werden: Insgesamt sollte die Liste noch stärker als in der Vergangenheit Kriterien-basiert sein. Der Aspekt der „Bedürftigkeit“ (im Sinne von Einkommensgruppe oder des Indexes menschlicher Entwicklung) sollte hohe Priorität haben. Bislang erfüllt Deutschland nicht das UN-Ziel, mindestens 0,15% des Bruttoinlandsproduktes für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen. Eine neue Länderliste sollte die Erreichung dieses Zieles vorsehen. Das vom BMZ entwickelte Konzept der „Reformpartnerschaften“ sollte integraler Bestandteil einer Länderliste sein; hier kommt der Aspekt zum Tragen, dass leistungs- und entwicklungsorientierte Partner besondere Unterstützung erhalten sollten nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern". Die Kooperation mit Gestaltungsmächten wie China und Indien bleibt ein wichtiger Ansatzpunkt, da Länder dieser Gruppe selbst weiterhin enorme Entwicklungsherausforderungen aufweisen und zugleich für die Umsetzung von globalen Entwicklungserfolgen in anderen Regionen eine zentrale Rolle spielen. Die Art der Kooperation sollte sich zu anderen Partnerländern unterscheiden, aber eine grundsätzliche Beendigung der EZ mit diesen Ländern ist nicht sinnvoll. Zunehmend ist es wichtig, EZ-Mittel nicht primär für einzelne Partnerländer, sondern im Sinne globaler öffentlicher Güter beziehungsweise einzelner Nachhaltigkeitsziele (SDGs) vorzusehen. Hier ist es wichtig, dass thematische und auf Länder bezogene Programmierungsverfahren (Regierungsverhandlungen etc.) eng aufeinander bezogen sind. EZ kann in fragilen Kontexten oft relevante Beiträge leisten. Geber wie die Weltbank oder Großbritannien haben eigene thematische Budgetlinien für fragile Staaten. Auch das BMZ könnte den Weg beschreiten, gesonderte Mittel für die Unterstützung besonders fragiler beziehungsweise konfliktbetroffener Staaten auszuweisen. Die Überarbeitung der Länderliste bietet einen guten Einstieg, um im Ressortkreis eine engere Abstimmung deutscher EZ-Leistungen zu beraten; das BMZ sollte hier noch stärker koordinierend tätig werden. Schließlich sollte die Länderliste des BMZ eng im Geberkreis abgestimmt sein, damit Probleme wie die „Überförderung“ (aid darlings) und „Unterförderung“ (aid orphans) vermieden werden. Insbesondere im Kreis der Europäischen Union und vor allem mit Frankreich sollte eine enge Arbeitsteilung angestrebt werden.

The Perfect Weapon: War, Sabotage and Fear in the Cyber Age

European Peace Institute / News - Fri, 10/12/2018 - 21:21

On Thursday, October 18th, IPI together with the School of Diplomacy and International Relations at Seton Hall University are cohosting a Distinguished Author Series event, featuring David E. Sanger, New York Times National Security Correspondent and author of The Perfect Weapon: War, Sabotage and Fear in the Cyber Age. The conversation will be moderated by IPI Senior Adviser for External Relations Warren Hoge.

Remarks will begin at 6:20pm EST*
*If you are not logged into Facebook, times are shown in PST.

The Perfect Weapon is the startling inside story of how the rise of cyber weapons in all their forms – from attacks on electric grids to attacks on electoral systems – has transformed geopolitics like nothing since the invention of the atomic bomb. Cheap to acquire, easy to deny, usable for everything from crippling infrastructure to sowing discord and doubt, cyber is now the weapon of choice for American presidents, North Korean dictators, Iranian mullahs, and Kremlin officials. Even though the US has built up a powerful new Cyber Command, it has no doctrine for how to use it. When under attack—by Russia, China, or even Iran and North Korea—the government has often been paralyzed, unable to use cyber weapons because America’s voting system, its electrical system, and even routers in citizens’ homes have been infiltrated by foreign hackers. Deterring cyber attacks is far more complex than the Cold War effort to deter nuclear weapons, and in the end, a political solution, akin to the Geneva Conventions, may be needed if we are to avoid an era of constantly escalating cyber conflict.

Safeguarding Medical Care and Humanitarian Action in the UN Counterterrorism Framework

European Peace Institute / News - Fri, 10/12/2018 - 20:52

On Wednesday, October 17th, IPI is hosting a policy forum event entitled, “Safeguarding Medical Care and Humanitarian Action in the UN Counterterrorism Framework.”

Remarks will begin at 1:15pm EST*
*If you are not logged into Facebook, times are shown in PST.

Following UN Security Council Resolution 1371 (2001), the UN and its member states have developed what can be described as an international counterterrorism regime composed of laws, standards, rules, policies, and practices. However, there is growing evidence that the design and implementation of counterterrorism measures can adversely impact the provision of medical care and the conduct of principled humanitarian action in armed conflict. Whether inadvertently or not, these measures have impeded, and at times prevented, the provision of essential and lifesaving aid. This runs counter to the obligation under international humanitarian law to provide and grant access to medical assistance and impartial humanitarian aid, which needs to be taken into account in the design and implementation of counterterrorism laws and policies.

This event aims to enhance awareness of how counterterrorism measures and their implementation may adversely impact the delivery of impartial humanitarian assistance in armed conflict zones, in particular looking at the current UN counterterrorism framework. This event will launch IPI’s report, “Safeguarding Medical Care and Humanitarian Action in the UN Counterterrorism Framework” and disseminate key findings from the research. Finally, it will discuss recommendations and explore ways forward to help mitigate tensions between counterterrorism and humanitarian imperatives.

Opening remarks:
H.E. Mr. Jürg Lauber, Permanent Representative of Switzerland to the United Nations

Speakers:
Ms. Alice Debarre, Policy Analyst, IPI
Mr. Christopher Harland, Deputy Permanent Observer and Legal Adviser, International Committee of the Red Cross Delegation to the United Nations
Dr. Agnès Callamard, Special Rapporteur on Extrajudicial, Summary or Arbitrary Executions
Mr. Edward J. Flynn, Senior Human Rights Officer, United Nations Security Council, Counter-Terrorism Executive Directorate
Mr. Aurelien Buffler, Head of the Policy Advice and Planning Section, United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs

Moderator:
Dr. Adam Lupel, Vice President, IPI

DIW Berlin beteiligt sich im Rahmen eines neuen Exzellenzclusters an Forschung zu weltweiten Herausforderungen für liberale Demokratie und Marktwirtschaft

Das DIW Berlin beteiligt sich am neuen, in Berlin angesiedelten Exzellenzcluster Contestations of the Liberal Script (SCRIPTS). Prof. Martin Kroh vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin ist unter den 25 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die im Rahmen dieses Clusters die gegenwärtigen Auseinandersetzungen um die liberale Ordnung aus historischer, globaler und vergleichender Perspektive untersuchen werden.

25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges befindet sich das liberale Ordnungsmodell in einer tiefen Krise. Welche Ursachen haben die aktuellen Auseinandersetzungen um das liberale Skript, und welche Auswirkungen ergeben sich für die globalen Probleme des 21. Jahrhunderts? Diesen Fragen wird sich das Exzellenzcluster widmen. Das Cluster verbindet die in Berlin vorhandene Expertise in den Sozialwissenschaften und Regionalstudien und überbrückt dadurch vorherrschende methodische und institutionelle Trennungen. Auch am Cluster beteiligt sind die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin, das Wissenschaftszentrum Berlin sowie die Hertie School of Governance, das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, das German Institute of Global and Area Studies und das Leibniz-Zentrum Moderner Orient beteiligt. Über Forschungskooperationen in allen Weltregionen adressiert SCRIPTS die Vielfalt der Herausforderungen und ihre Verbindungen. Gleichzeitig setzt die Initiative auf eine enge Zusammenarbeit mit Praxisinstitutionen aus Politik und Kultur.

Exzellenzcluster sind große Verbundforschungsprojekte, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen zu einem zukunftsträchtigen Thema zusammenarbeiten. Sie werden von Bund und Ländern gefördert.


Mit dem ersten Finanzrahmen nach dem Brexit vergibt die EU zu viele Chancen

Zusammenfassung:

DIW Berlin: Trotz großer neuer Herausforderungen hat die EU-Kommission ihre Budgetplanung kaum angepasst – alte Ausgabenschwerpunkte wie Agrar und Kohäsion werden nicht beschnitten – nur geringe Mehrausgaben in Zukunftsfeldern wie Klimaschutz und Migration

Bei der Aufstellung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 steht die EU-Kommission vor einer heiklen Aufgabe: Mit dem Ausscheiden des Nettozahlers Großbritannien sinken die Einnahmen deutlich; gleichzeitig sprechen weltpolitische Entwicklungen in den vergangenen Jahren für ein verstärktes Engagement der EU als Ganzes in neuen Aufgabenfeldern wie Klimapolitik und Migration und erfordern daher zusätzliche Ausgaben. In einer solchen Situation darf die Finanzplanung nicht am Status quo festhalten, sondern muss die bisherige Ausgabenpolitik in Frage stellen und Mittel umwidmen. Dies gelingt mit dem neuen Finanzrahmen nicht – trotz neudefinierter Ziele und veränderter Haushaltssystematik. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Analyse.


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