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Top-Plätze, Gourmet-Package und ganz viel Dudelsack! Wir schicken Sie als VIP zum Basel Tattoo

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 13:33

Kanadische Highland-Tänzerinnen, feurige Latinos aus Mexiko, feinste Dudelsack-Musik und ein leidenschaftliches Trommelfeuerwerk. Das alles erwartet die Gäste, wenn das legendäre Basel Tattoo im Juli 2018 wieder die Bühne freigibt. Sie wollen nicht einfach nur dabei sein, sondern die Show ganz exklusiv geniessen? Wir verlosen 10x2 VIP-Packages für den 23. Juli.

Basel Tattoo: ein unvergessliches Erlebnis

Nicht nur für Fans ist das alljährliche Basel Tattoo ein absolutes Highlight. Es stehen internationale Grössen auf der Bühne in Basel und auch die Schweizer Elite ist vertreten. Das Showkonzept wurde leicht angepasst, man möchte wieder mehr traditionell schottische Einflüsse präsentieren. Ganz viel Dudelsack ist also das Motto! Insgesamt treten über 1’000-Künstler beim Basel Tattoo auf und die grossen Formationen mit über 200 Dudelsackspielern und Trommlern sorgen garantiert bei jedem Gast für Gänsehaut.

Es ist ein Festival, wie man es in der Schweiz kein zweites Mal sieht und deshalb etwas ganz Spezielles. Damit unsere Leser ganz exklusiv dabei sein können haben wir 10 x 2 VIP-Plätze in der ersten Kategorie reserviert, inklusive Gourmet-Package, damit sie den Abend so richtig geniessen können.

So können Sie gewinnen

Senden Sie ein SMS mit BLWIN2 an die Nummer 797 (1.50 Fr./SMS). Oder wählen Sie die Nummer 0901 333 182 (1.50/Anruf). Der Zufallsgenerator entscheidet sofort, ob Sie gewonnen haben.
Chancengleiche Teilnahme via Mobile Internet (WAP) ohne Zusatzkosten: http://win.wap.my797.ch.

Details zur Veranstaltung

  23. Juli 2018Basel Tattoo Arena
Klybeckstrasse 1b
4057 BaselZeit 21 Uhr
Ticket der Kategorie 1

 

Teilnahmeschluss ist am 7. Juni 2018. Die Tickets werden anschliessend versendet. Der Gewinn verfällt, wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 3 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung meldet. Mit der Teilnahme erklären Sie sich mit den AGB und Datenschutzbestimmungen einverstanden.

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Les Etats disent oui au contrôle des salaires

24heures.ch - Tue, 05/29/2018 - 13:29
Le Conseil des Etats a accepté une projet très édulcoré pour renforcer l'égalité salariale dans les entreprises. Le dossier part au National.
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Polizei erwischt Italiener (31): FCZ-Fan hatte kleines Pyro-Lager zuhause

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 13:28

Die Zuger Polizei hat einen 31-jährigen FCZ-Fan erwischt, der kurz vor dem Spiel am Sonntag mit Pyros unterwegs war. Zuhause fand man noch mehr pyro-technisches Material.

Am Sonntagmorgen fiel einer Patrouille der Zuger Polizei gegen 07 Uhr früh bei der Bahnmatt in der Gemeinde Baar eine Gruppe von FCZ-Fans auf. Bei der anschliessenden Kontrolle der vier Personen entdeckten die Einsatzkräfte bei einem 31-jährigen Italiener eine Tasche mit Pyromaterial, darunter Rauchkörper und Böller.

Bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort des Mannes konnten die Einsatzkräfte weiteres pyro-technisches Material sicherstellen. Zudem fanden sie auch ein verbotenes Klappmesser. Der 31-Jährige muss sich wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. (pma)

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Erster Schritt zu besserer Gleichstellung von Mann und Frau: Ständerat sagt Ja zu Lohnkontrollen

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 13:21

In Sachen Lohngleichheit macht der Ständerat einen kleinen Schritt vorwärts. Geht es nach ihm, sollen Unternehmen künftig Analysen durchführen.

Der Ständerat hat sich im zweiten Anlauf dazu bereiterklärt, Unternehmen zur Lohnanalyse zu verpflichten. Er hat eine leicht abgeänderte Vorlage des Bundesrats gegen Lohndiskriminierung angenommen. Ziel ist mehr Lohngleichheit zwischen Mann und Frau – allerdings auf freiwilliger Basis für die Unternehmen.

Damit hat der Ständerat eine Kehrtwende vollzogen: Nach einer ersten Beratung in der Frühjahrssession hatte er noch beschlossen, auf Antrag des CVP-Ständerats Konrad Graber (59), die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zurückzuweisen. Dies stiess auf heftige Kritik – vorab in den Reihen der (CVP-) Frauen (BLICK berichtete).

Kommissionsvorschlag setzte sich durch

Er sei sich zu Beginn der Diskussion noch nicht sicher gewesen, ob hier Handlungsbedarf bestehe, räumte der Berner BDP-Ständerat Werner Luginbühl (60) in der heutigen Debatte ein. Nach zahlreichen Diskussion mit Frauen sei er aber dezidiert der Meinung, dass etwas getan werden müsse. Es gebe in einer Gesellschaft nicht nur einen Generationenvertrag, sondern auch einen Geschlechtervertrag. Und ein solcher Vertrag sei nicht einseitig umsetzbar.

Der Vorschlag, der nun im Ständerat mit 27 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen  durchkam, geht weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass sowohl private wie auch öffentliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen müssen.

Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen.

Ein «zahnloses Büsi»

Die Gegner der Massnahmen führten vor allem arbeitsmarktpolitische Argumente ins Feld. Die Diskussion zum Thema habe inzwischen eine fast «religiöse Dimension» erreicht, sagt der Nidwaldner FDP-Ständeherr Hans Wicki (54). Er streite nicht ab, dass nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen existierten. Das bedeute aber nicht automatisch, dass es sich um Lohndiskriminierung handle.

Grundsätzliche Kritik gab es auch aus anderen Motiven: Die Vorlage gehe viel zu wenig weit und werde weitgehend wirkungslos bleiben, monierten etwa der Urner CVP-Ständerat Isidor Baumann (62) und sein Neuenburger FDP-Kollege Raphaël Comte (38). Comte sprach von einem «zahnlosen Büsi».

Eine bürgerliche Minderheit um Hans Wicki wollte Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden lediglich dazu verpflichten, in einer Selbstdeklaration zu bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Die Analysemethode sollen sie frei wählen können.

Wenn 10 Prozent der Mitarbeitenden es verlangen, sollte das Unternehmen einen Nachweis vorlegen müssen. Auch Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungen über die Vergabe entscheiden, sollten belegen müssen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Dieser Vorschlag respektiere die Grundsätze der Wirtschaftsfreiheit und der Selbstverantwortung, sagte Wicki.

Dieses Modell mit der Selbstdeklaration sei reines Placebo ohne Wirkung, kritisierte etwa die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz (61). So bevorzugte der Rat am Ende den Vorschlag der Kommissionsmehrheit.

Halb zufriedene SP

Halb zufrieden zeigte sich Fetz' Partei in einer ersten Stellungnahme. «Von einer Vorlage, die das verfassungsmässige Recht auf gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit garantieren und durchsetzen würde, ist der Ständerat immer noch weit entfernt», schreibt die SP. Die Vorlage sehe leider keine Sanktionen für fehlbare Unternehmen vor – ein zentraler Schwachpunkt, den es zu verbessern gelte.

Fetz bilanzierte schliesslich: «Die Annahme dieser Vorlage ist ein Etappensieg. Es ist ein Symbol, dass wir Lohndiskriminierung nicht mehr hinnehmen. Aber um Lohngleichheit zu erreichen und durchzusetzen, müssen weitere Schritte folgen.» (sda/sf/awi)

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Luxushäuser der Promis: So chic wohnen die Beckhams, Rihanna und Gwen Stefani

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 13:16

Etliche Schlaf- und Badezimmer, Heimkino, Pool: BLICK zeigt die Luxushäuser der Promis.

Sind Sie gerade auf der Suche nach einem neuen Haus? Sängerin Gwen Stefani (48) verkauft nach der Trennung von Musiker Gavin Rossdale (52) nämlich ihre Bleibe in Beverly Hills – für schlappe 29 Millionen Dollar! Die beiden haben das Haus 2006 gekauft und wollten es ursprünglich für 35 Millionen Dollar verkaufen. Da die Suche nach einem Käufer erfolglos verlief, sank der Preis um 6 Millionen.

Knallig und luxuriös

Für ein spannendes Innenleben des Hauses sorgte die amerikanische Designerin Kelly Wreastler (50): Dazu setzte sie knallige Neonfarben, Schwarz und Weiss als Kontrastfarben und gestreifte Wände ein. Stefanis Haus verfügt unter anderem über sieben Schlafzimmer, zehn Badezimmer, ein Gästehaus und einen Tennisplatz. Ebenfalls vorhanden sind ein Kinderspielplatz, ein Swimmingpool und ein Fitnessstudio. 

Nicht zum Verkauf ausgeschrieben, aber ebenfalls luxuriös, ist das Haus von Sängerin Rihanna (30) in den Hollywood Hills. Seit 2017 wohnt sie in dem 6,8 Millionen Dollar teuren Haus. Auf dem Gelände befindet sich ein riesiger Pool. Zum Innenleben gehören sechs Schlafzimmer, zehn Badezimmer, ein Homekino und ein Billardzimmer.

Und auch Fussballstar David Beckham (43) und seine Frau Victoria (44) geben gerne Geld für ein schönes Heim aus: Angeblich sollen sie das Abbotswood Estate nahe Stow-on-the-Wold (England) gekauft haben. Das schmucke Landhaus kostet rund 27 Millionen Pfund.

 

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Neues von der YB-Trainersuche: Weiler wohl raus – Joel Magnin heisser Kandidat

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 13:11

Die Trainersuche von YB geht auf die Zielgerade. Und der verlorene Cupfinal könnte dabei eine nicht unwichtige Rolle gespielt haben.

Der Kronfavorit ist derselbe wie vor dem 1:2 gegen den FCZ verlorenen Endspiel. Er heisst Pierluigi Tami. Der Tessiner, 2011 Vize-Europameister mit der Schweizer U21, ist ein umgänglicher und unkomplizierter Typ, der offensiven Fussball spielen lässt. Beides ist in Bern nicht unwichtig.

René Weiler, bis vor kurzem Tamis Nebenbuhler, ist da doch ein bisschen komplizierter. Einer wie Lucien Favre, der auch mal querdenkt, was naturgemäss immer wieder zu Reibungen führt. Weshalb der Winterthurer kaum noch Chancen hat. 

So ist nun U21-Coach Joël Magnin von einem Nebendarsteller, der im Hintergrund immer ein Kandidat gewesen war, zu einem Hauptdarsteller aufgestiegen. Der 46-jährige ehemalige einfache Nationalspieler hat mit den Reserven hervorragende Arbeit geleistet. Er bestreitet mit seiner Mannschaft aktuell die Aufstiegsspiele in die Promotion League. Er ist seit zehn Jahren im Verein, kennt also den Laden aus dem Effeff. Und er hätte keine Sprachprobleme in der frankophon gefärbten Mannschaft.

«Magnin macht einen super job»

Wie viel man intern von Magnin hält, zeigt ein Zitat von Ausbildungschef Ernst Graf über den Ex-GC- und YB-Spieler: «Magnin macht einen super Job, ist ein sehr konsequenter und seriöser Arbeiter, der genau weiss, was die jungen Spieler brauchen», sagte Graf in der «Berner Zeitung». Er sei kein Blender, sondern eher ruhig, arbeite auch sehr selbstständig und sei lernbereit. 

Die Arbeit, die dessen nicht verwandter Namensvetter Ludovic beim FCZ leistet, hat den YB-Verantwortlichen imponiert. Speziell die Art und Weise, wie die Zürcher den Cupfinal angegangen haben. Warum dies also nicht beim Meister kopieren?

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Médias sociaux: il leur faut une adresse suisse

24heures.ch - Tue, 05/29/2018 - 13:02
Facebook et les autres opérateurs devraient disposer d'une représentation en Suisse pour faciliter si besoin les procédures judiciaires.
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Nachrichtendienst hat Zugang zu Informationen zu Unrecht verwehrt: BLICK gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:59

BERN - Am Anfang standen zwei nackte Zahlen, die BLICK beim Nachrichtendienst des Bundes nachfragte. Daraus wurde ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht. Dieses stärkt dem Öffentlichkeitsprinzip den Rücken.

BLICK kämpft an vorderster Front für das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung. Und damit für das Recht aller Bürger auf einen unkomplizierten Zugang zu amtlichen Dokumenten. Letztes Jahr wagte BLICK sogar den Gang ans Bundesverwaltungsgericht, um für einen rascheren Zugang zu Behördeninformationen einzustehen. Im konkreten Fall ging es um den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der die Herausgabe von Zahlenmaterial unnötig verzögerte.

Jetzt liegt das Urteil vor: Und die Richter geben BLICK recht! Sie kommen zum Schluss, dass der NDB den Zugang zu den Zahlen «zu Unrecht verwehrt, respektive den Zugang ungerechtfertigterweise aufgeschoben hat».

EDÖB: «Zeitfaktor ist entscheidend»

Das Urteil bedeutet einen Sieg für das Öffentlichkeitsprinzip (siehe Kasten). Es stärkt damit auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger (58) den Rücken. In Streitfällen wird er als Schlichter eingesetzt – und engagiert sich dabei für einen raschen und unkomplizierten Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Kein Wunder also, freut er sich über den Richterspruch: «Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung und könnte Signalwirkung für eine zeitnahe Beantwortung von Zugangsgesuchen haben», sagt er auf Anfrage. «Im vorliegenden Fall hat das Gericht dem Versuch der Verwaltung, den zeitgerechten Zugang der Bevölkerung zu amtlichen Informationen mit künstlich anmutenden Argumenten zu verzögern, in Übereinstimmung mit unserer Empfehlung eine Absage erteilt.»

Ein rascher Zugang sei insbesondere für Medienschaffende wichtig, so Lobsiger. «Für sie ist der Zeitfaktor entscheidend.» Von einer zeitnahen Berichterstattung profitiere aber die Öffentlichkeit als Ganzes, betont der EDÖB. Und: «Ein rascher Zugang ist auch dem Vertrauen in die Verwaltung zuträglich. Es profitieren deshalb alle.»

Es ging um Asylzahlen

Am Anfang der ganzen Geschichte standen zwei nackte Zahlen. BLICK wollte letztes Jahr vom NDB wissen, wie viele Asylgesuche er 2016 angesichts der latenten Terrorgefahr in Europa unter die Lupe genommen hat. Ebenso, wie viele Gesuche er aus Sicherheitsbedenken zur Ablehnung empfohlen hat.

Eine kleine Anfrage, wie sie Journalisten täglich zu Dutzenden an die Behörden stellen. Dass sie schliesslich ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht wurde, kam so: Schon ein Jahr zuvor hatte sich BLICK beim NDB um die aktuellen Zahlen für 2015 gebeten. Die Antwort kam rasch und unkompliziert innert weniger Stunden.

Ganz anders ein Jahr später. Nun sprach der NDB davon, im Vorjahr einen «Fehler» gemacht zu haben. Und er erklärte die Bundeskanzlei für zuständig. Diese publiziere die Zahlen im bundesrätlichen Geschäftsbericht – man solle sich doch bitte bis zur Publikation gedulden. Und zwei Monate warten.

Gegen geheimdienstliche Verzögerungstaktik

Journalisten wollen und müssen aber aktuell berichten, mit aktuellem Zahlenmaterial. BLICK nahm die geheimdienstliche Verzögerungstaktik deshalb nicht hin und wurde beim EDÖB vorstellig. Dieser gab BLICK Recht: Er erklärte den NDB für zuständig und wies ihn an, die Zahlen «unverzüglich – das heisst noch vor der geplanten Veröffentlichung des Geschäftsberichts des Bundesrats» herauszurücken. Lobsiger betonte damals schon: «Der gesetzgeberische Wille verlangt nach einem raschen Zugang.» 

Lobsigers Empfehlung lief ins Leere. Der Geheimdienst verweigerte die Herausgabe erneut. Die Krux an der Sache: Mittlerweile war der Geschäftsbericht samt Zahlen tatsächlich veröffentlicht worden. Doch die Grundsatzfrage blieb bestehen: Ist die Verzögerungstaktik der Behörden rechtens? Um diese Frage zu klären, blieb BLICK nur der Gang an die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

23-seitiges Urteil

In seinem 23-seitigen Urteil seziert dieses nun die wacklige Argumentation des Geheimdienstes und erteilt ihm Mal ums Mal einen Rüffel. Das dreiköpfige Richtergremium macht deutlich, dass es sich bei den fraglichen Zahlen um ein «eigenständiges amtliches Dokument» handelt, für welches der NDB als Ersteller zu gelten hat – und nicht etwa die Bundeskanzlei oder gar der Bundesrat. Die Zahlen würden nämlich in erster Linie im Rahmen der «Auftragserfüllung im Interesse des Staatsschutzes gewonnen». 

Dass das Zahlendokument als Teil des bundesrätlichen Mitberichtsverfahrens anzusehen sei, wie der NDB moniert, widerlegt das Gericht ebenfalls. Es sei «nicht ersichtlich, wie sich die mathematisch erhobenen Zahlen im Entscheidfindungsprozess des Bundesrats verändern könnten», halten die Richter süffisant fest.

Zieht der NDB das Urteil weiter ans Bundesgericht?

Der Ball liegt nun beim NDB. Ob er das Urteil akzeptiert, ist offen. Ihm bleibt der Weiterzug ans Bundesgericht in Lausanne als Option. «Der NDB wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun analysieren und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden», sagt Sprecherin Carolina Bohren. Für eine Beschwerde bleiben bis 30 Tage nach der Urteilseröffnung Zeit.

Sollte das Urteil nicht angefochten und damit rechtskräftig werden, wäre laut EDÖB Lobsiger «ein weiteres rechtsstaatliches Zeichen gesetzt, wonach der Zugangsanspruch der Bevölkerung rasch und unkompliziert erfüllt werden muss».

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Mutterkult auf Social Media: Das Baby als Lifestyle-Trophäe

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:55

Was ist denn hier passiert? Drei Influencer-Paare zeigen ihr Elternglück und posieren genau gleich auf Instagram. Wer hat hier wem abgeschaut?

Youtube-Star Bianca Heinicke (25), bekannt durch ihren Kanal «Bibis Beauty Palace», ist schwanger und teilt ihr Mutterglück mit der ganzen Welt. Ihr Babybauch-Foto mit Partner Julian Classen (25) erreichte auf Instagram innerhalb von zwei Stunden eine halbe Million Likes.

Heinicke ist nicht die Einzige. Auch Model und Playmate Sarah Harrison (26) zelebriert sich als Mutter auf Instagram, zuerst mit Babybauch und Erzeuger Dominic Harrison (26), dann mit Tochter Mia Rose. Die Pose ist die gleiche, die Daniela Katzenberger (31) 2015 in der Doku-Soap «Daniela Katzenberger – mit Lucas im Babyglück» vorgemacht hat: Der glückliche Vater kniet vor der werdenden Mutter und küsst seinen Nachwuchs quasi durch den Bauch hindurch. 

Das Schneewittchenfieber

Das ungeborene Baby wird zur Lifestyle-Trophäe in den sozialen Medien und die Mutterschaft zur Einnahmequelle – denn jeder Klick der Follower bringt Geld. «In den letzten Jahren konnte man die Entstehung eines neuen Mutterkults beobachten. Viele Stars lassen sich mit entblösstem kugelrundem Bauch abbilden, schwärmen von der Mutterschaft als höchster Erfüllung», erklärt Angelika Hager (55), Journalistin aus Wien. In ihrem Buch «Schneewittchenfieber» schreibt sie vom «Retroweibchen», das die von der Frauenbewegung hart erkämpfte Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt aufgibt und wieder freiwillig in die Rolle der Hausfrau und Mutter schlüpft.

Die Instagram-Posts erinnern die Autorin an Madonnenbilder. «Die Frau wird als die Erhabene beleuchtet und der Mutterschaft eine Art Heiligenschein umgelegt. In diesen Inszenierungen wird die Frau zu einem Symbol der Fruchtbarkeit. Der Mann, der sich um den Erhalt seiner Dynastie kümmert, kniet in ritterlicher Pose.» Die meisten dieser Insta-Mütter seien zwar wirtschaftlich unabhängig und erfolgreich, liessen sich aber in diesen Szenarien auf den Status der Gebärmaschine reduzieren, findet Hager. «Denken wir nur an die Herzogin Kate von Cambridge, die diese Rolle in voller Angepasstheit erfüllt. Ihre Schwägerin Meghan wird das hoffentlich anders gestalten.»

Inszenierungen sind narzisstisch und peinlich

«Die ständige Selbstinszenierung in den sozialen Medien des vermeintlich ständigen Glücks ist für Normalsterbliche immer schwieriger zu ertragen», findet der Zürcher Werbeexperte Frank Bodin (54), selber Vater von drei Töchtern. «Wenn dann noch ungefragt die eigenen Kinder – dazu gehört auch das noch ungeborene Leben – zu dieser Form der geschönten, klischierten Selbstdarstellung herhalten müssen, ist das in meinen Augen ein Weggucker.»

Im Netz hagelts auch schon Kritik, weil diese Bilder die unbequeme Seite einer Schwangerschaft ausblenden. «Viele dieser Selbstinszenierungen sind narzisstisch und entsprechend peinlich», findet Autorin Hager. Die Akteure würden die Distanz zu ihren Posts verlieren und damit auch das Gefühl, wo der Exhibitionismus aufhören sollte. «Natürlich entwickelt diese Ästhetik eine Eigendynamik, weil eine die andere kopiert. Deswegen kann man die Damen auch zunehmend weniger voneinander unterscheiden. Irgendwie sehen sie alle gleich aus.»

Die Blase kann platzen

Nicht immer aber steht die Inszenierung für ein Happy End: Auch Model Bonnie Strange (31) hat ihren kugelrunden Bauch gekonnt in Szene gesetzt und am 21. Mai eine Tochter auf die Welt gebracht. Der Vater ist jedoch auf keinem Bild zu sehen. Leebo Freeman (29) hat die frische Mama im neunten Monat betrogen und wurde am Tag der Geburt aus dem Krankenhaus geschmissen. Das Babyglück ist also doch nicht immer perfekt.

 

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Jetzt gibts auch Prix-Garantie-Schoggi in Berg-Form: Löst Coop einen neuen Toblerone-Streit aus?

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:51

BASEL - Zwar haben die Schoggi-Berge von Coop zwei Gipfel. Dennoch ist die Ähnlichkeit des neuen Produkts mit der Toblerone deutlich. Das könnte zum Fall für die Gerichte werden.

Die Toblerone ist weltberühmt. Hersteller Mondelez wacht deshalb mit Argusaugen darüber, dass ihm niemand die Vorherrschaft bei Nougat-Schoggi-Riegeln streitig macht. Nun riskiert jedoch Coop den Ärger des Nahrungsmittel-Multis – mit Toblerone-ähnlichen Gipfeln aus Nougat-Schoggi.

Der Riegel Swiss Rock hat zwei Gipfel-Reihen und trägt das pinke Logo der Billig-Eigenmarke Prix Garantie. «Diese markante Form kann man interpretieren, wie man will», wirbt der Hersteller in der «Coop-Zeitung» neckisch. Berge gehörten zu den Dingen, die man automatisch mit der Schweiz verbinde. Gleiches gilt wohl auch für die Toblerone.

Den Preiskampf gewinnt Swiss Rock eindeutig: 100 Gramm kosten 1.30 Franken, eine gleich schwere Toblerone 2.20 Franken.

Mondelez kennt die Coop-Konkurrenz

Mondelez ist über die neue Konkurrenz informiert, will diese gegenüber BLICK aber nicht kommentieren. Ob Mondelez gegen das Coop-Produkt juristisch vorgeht, ist also noch offen. 

Letztes Jahr schritt der Toblerone-Hersteller in einem ähnlichen Fall ein. Mondelez war die britische Schoggi-Bergkette Twin Peaks («Zwillingsgipfel») zu tobleronisch (BLICK berichtete). Nach einem Kampf vor Gericht musste der britische Detailhändler Poundland einlenken – und das Design überarbeiten. Immerhin: Die 500’000 Riegel, die schon produziert waren, mussten nicht eingeschmolzen werden. (jfr)

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Trifft sich Kim Jong Uns rechte Hand mit Trump persönlich? Nordkoreas Chef-Spion fliegt nach New York

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:49

Ein enger Vertrauter des nordkoreanischen Machthabers Kim Jong Un ist unterwegs in die USA. Seit 18 Jahren hat kein derart hohes Tier aus dem Reich der Kims eine solche Reise unternommen.

Ein Treffen zwischen Kim Jong Un (36) und Donald Trump (71) rückt in greifbare Nähe. Kims rechte Hand, Kim Yong Chol (72), reist in die USA – mutmasslich um den Gipfel vorzubereiten. Der General ist am Dienstag in Peking eingetroffen und werde nach Gesprächen mit chinesischen Regierungsvertretern nach New York weiterfliegen. Das berichtet die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap.

Kim Yong Chol, der nicht mit Kim Jong Un verwandt ist, wäre nach 18 Jahren der ranghöchste Nordkoreaner, der die USA besucht. Er leitete sieben Jahre lang den Geheimdienst des Landes und gilt noch jetzt als Chef-Spion und einflussreicher Stratege des Regimes.

Verhasst in Südkorea

Bei der Abschlusszeremonie der Olympischen Winterspiele im südkoreanischen Pyeongchang sass er neben Ivanka Trump, Tochter und Beraterin des US-Präsidenten. Zudem begleitete er Kim Jong Un bei seinen beiden Reisen nach China und traf sich in Pjöngjang mit US-Aussenminister Mike Pompeo, der in den vergangenen Wochen zweimal nach Nordkorea reiste.

In Südkorea ist Kim Yong Chol verhasst. Man wirft ihm dort vor, dass er 2010 das Marineschiff Cheonan torpedieren liess. Als er während der Olympischen Spiele im Februar zu Gast war, versammelten sich Verwandte der 46 ertrunkenen Matrosen zu lautstarken Protesten. «Richtet Kim Yong Chol hin!», skandierten sie.

Der General trieb als Geheimdienstchef auch den Ausbau der nordkoreanischen Cyber-Armee voran und soll hinter der Hacker-Attacke auf Sony im Jahr 2014 stecken. Der Konzern geriet wegen der US-Komödie «The Interview» über ein Mordkomplott gegen Kim Jong Un ins Visier der staatlichen Hacker und verzichtete nach Drohungen zunächst darauf, den Film zu veröffentlichen.

Trifft er Trump persönlich?

Laut Experten könnte General Kim darauf drängen, bei seinem Besuch mit Trump persönlich zu sprechen. Ob er der richtige Mann ist, um Brücken zu schlagen? Er soll nicht gerade umgänglich sein. Ein Angebot südkoreanischer Diplomaten soll er einst mit dem sarkastischen Spruch «Haben Sie vielleicht noch einen anderen Koffer mit Vorschlägen dabei?» abgelehnt haben.

Das Treffen zwischen Trump und Kim Jong Un ist für den 12. Juni in Singapur geplant. Zwar hatte der US-Präsident den geplanten Gipfel in der vergangenen Woche zunächst unter Verweis auf «offene Feindseligkeit» Nordkoreas abgesagt. Da sich Nordkorea aber trotz Trumps Absage weiter offen für Gespräche zeigte, änderte Trump seinen Kurs wieder und erklärte, das Treffen sei weiter möglich. (rey/SDA)

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Lüthi wirbt für ein Nein: Töff-Tom macht jetzt auch Politik

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:49

Tom Lüthi und Dominique Aegerter zittern um die Teilnahme am GP in Mugello. Und Lüthi hat nun auch noch ein politisches Problem.

MotoGP-Pilot Tom Lüthi (31) steckt in einer schwierigen Phase. Nach fünf GPs wartet er immer noch auf seine ersten WM-Punkte. Dazu kommt das Chaos in seinem MarcVDS-Team. Teambesitzer Marc van der Straten und der entlassene Teamchef Michael Bartholemy liegen weiterhin im erbitterten Rechtstreit, wer im Rennstall das Sagen hat.

Nun droht Lüthi auch noch politisches Ungemach. Am 10. Juni wird in der Schweiz über das neue Geldspielgesetz abgestimmt. Es geht um die Glücksspielbranche, bei einem Volks-Ja werden künftig ausländische Anbieter in der Schweiz ausgeschlossen. Stichwort: Internetsperren.

Lüthi stellt sich gegen Olympiasieger Zenhäusern

Töff-Tom schaltet sich nun selber in den Abstimmungskampf ein. «Das Geldspielgesetz schottet die Schweiz ab und schliesst Unternehmen vom Wettbewerb aus. Abschottung hat im Sport keinen Platz, der Sport soll auch für Sponsoren aus dem Ausland attraktiv bleiben», sagt Lüthi. Und tritt damit gegen Kollegen wie Ski-Olympiasieger Ramon Zenhäusern an.

Sportarten wie Ski fürchten um eine Schrumpfung ihrer Lotterie-Beiträge. Im Töff-Sport ists umgekehrt: Lüthis langjähriger Sponsor Interwetten aus Österreich unterstützte auch schon die Schweizer Piloten Dominique Aegerter, Jesko Raffin und Jason Dupasquier.

 

Start in Mugello noch unsicher

An einem Fakt rüttelt der Urnengang aber nicht: Lüthi braucht dringend WM-Punkte. Nur: Ob das MarcVDS-Team am Wochenende in Mugello wegen des Rechtsstreits tatsächlich am Start steht, ist immer noch nicht ganz klar! Auch Moto2-Pilot Aegerter zittert noch um sein Comeback nach dem Beckenbruch. Er braucht am Donnerstag zuerst grünes Licht der Ärzte.

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Kriminalität: Geiselnahme in Belgien blutig beendet

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:40

Brüssel – Bei einer Schiesserei im belgischen Lüttich sind am Dienstag vier Menschen getötet worden. Laut der belgischen Nachrichtenagentur Belga sind darunter zwei Polizisten und ein Beifahrer eines Autos. Der Angreifer wurde ebenfalls getötet.

Gegen 10.30 Uhr seien in der Innenstadt von Lüttich Schüsse gefallen, berichtete Belga. Der Schütze sei anschliessend geflohen und habe in einer Schule eine Putzfrau als Geisel genommen. Daraufhin ist der Angreifer gemäss Staatsanwaltschaft von Mitgliedern einer Spezialeinheit getötet worden.

Die Schüler des Lütticher Gymnasiums seien in Sicherheit, sagte der Bürgermeister von Lüttich, Willy Demeyer, laut Belga. Hingegen seien zwei weitere Polizisten verletzt worden, berichtete Belga.

Der belgische Innenminister Jan Jambon schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter, das nationale Krisenzentrum prüfe die Situation.

Laut Jambon verfolgten die Terrorexperten die Entwicklung in dem Fall. Terror als Hintergrund könne noch nicht ausgeschlossen werden, ermittelt werde aber in alle Richtungen, hiess es

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Clandestins: l'UDC retoquée par le National

24heures.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:40
L'UDC voulait durcir le ton face aux personnes en situation irrégulière. Mais le Conseil national s'y refuse.
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Les Etats disent «oui» à un contrôle des salaires

24heures.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:35
La mesure prendra un tour obligatoire pour les employeurs occupant 100 personnes ou plus. La droite a échoué dans sa tentative de déclaration autonome.
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Denkmäler: 700-jähriges Haus vorerst gerettet

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:34

Der Streit um den Abbruch eines 700-jährigen Holzhauses in Steinen SZ ist auf Bundesebene angelangt. Das Eidg. Departement des Inneren (EDI) hat mit superprovisorischer Verfügung ein Veränderungs- und Abbruchverbot erlassen.

Der Bund pfeift damit das Schwyzer Verwaltungsgericht zurück, das am 23. Mai auf ein Abbruchverbot nicht eingetreten war, wie der Schweizer Heimatschutz am Dienstag mitteilte. Das Gericht hatte im vergangenen September den Abbruch ebenfalls superprovisorisch untersagt, nachdem der Regierungsrat das Holzhaus an der Lauigasse aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz stellte.

Die Schwyzer Richter seien nun aber zum Schluss gekommen, dass kein Rechtsmittel bestehe für eine ordentliche Überprüfung des Regierungsratsentscheids, sagte Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes auf Anfrage. Dies sei zu befürchten gewesen. Schwyz sei ein ausgesprochen schlechtes Beispiel, was den Heimatschutz angehe.

Aus diesem Grund habe man gleichzeitig zum Verfahren auf Kantonsebene den Bund eingeschaltet. Der schritt nun ein, nachdem die superprovisorische Verfügung des Verwaltungsgerichts aufgehoben war. Aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) hat er die Möglichkeit, bei nationalen schützenswerten Objekten Schutzmassnahmen zu erlassen.

Laut einem Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gehören das Haus in Steinen und rund 30 ähnliche Bauten in der Region aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft zu den ältesten Holzhäusern Europas. Sie seien daher von nicht nur gesamtschweizerischer, sondern geradezu europäischer Bedeutung.

Das Vorgehen des Bundes zeige, dass der Schutz historischer Baudenkmäler im Kanton Schwyz völlig ungenügend sei, hält der Heimatschutz fest. Killias warnt in dem Zusammenhang vor einer Schwächung des Denkmalschutzes auf eidgenössischer Ebene, wie sie im Rahmen der NHG-Revision drohe. So würde einerseits die Bedeutung von Gutachten für einen Entscheid reduziert und anderseits bereits lokale Interessen für einen Eingriff an einem geschützten Objekt genügen.

Auch im Kanton Schwyz ist eine Totalrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes aus dem Jahr 1927 im Gange. Die Regierung wollte nach der Vernehmlassung auf die Schaffung einer Denkmalschutzkommission verzichten, die vorberatende Kommission legte im Januar ihr Veto ein.

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Graffiti: Ein Kunstwerk als Geschenk zur Versöhnung

Blick.ch - Tue, 05/29/2018 - 12:30

Ein Kunstwerk zur Wiedergutmachung: Der als «Sprayer von Zürich» bekannt gewordene Harald Naegeli hat der Stadt Zürich am Dienstag ein Bild überreicht. Der Akt demonstriert die aussergerichtliche Einigung, welche die Stadt mit ihrem berühmten Sorgenkind erzielt hat.

Naegeli hatte sich im letzten Oktober wegen Sachbeschädigung vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf dem «Sprayer von Zürich» vor, dass 25 Graffitis - vornehmlich filigrane Strichfiguren - an verschiedenen Hauswänden und Mauern in der Zürcher Innenstadt aus seiner Hand stammen.

Das Gericht hatte jedoch kein Urteil gefällt. Die Frage, ob es sich bei Naegelis Graffitis um Sachbeschädigungen oder Kunst im öffentlichen Raum handelt, blieb ungeklärt. Der Einzelrichter riet den Parteien damals, sich aussergerichtlich zu einigen. Dies haben sie nun getan, wie Stadtrat und Künstler am Dienstag demonstrierten.

Naegeli brachte dem Vorsteher des Stadtzürcher Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, Filippo Leutenegger (FDP), persönlich in dessen Büro ein Gemälde vorbei. «Wir haben sehr intensive Gespräche geführt und nun eine kreative Lösung gefunden», sagte Leutenegger vor den Medien.

Er werde heute noch den Einzelrichter informieren, dass die Causa Naegeli ad acta gelegt werden könne. «Die Stadt erhält ein Kunstwerk, dafür verzichten wir auf die Forderung», sagte Leutenegger weiter. Das Reinigen von Naegelis Graffitis kostete Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) rund 9000 Franken.

Naegeli selber betonte einmal mehr, dass er halt ein Utopist sei. «Ich trage die Utopie nach aussen, das ist meine Kunst.» Vor über 40 Jahren habe er die neue Kunstform Street Art eingeführt, die Kunst der Utopie. Es sei aber eben ein Unterschied, ob man diese Utopie nur im Herzen oder sie auch nach aussen trage.

Mit Leutenegger habe er nun aber zum Glück in Zürich einen Mitarbeiter der Utopie gefunden, sagte Naegeli und lachte laut. «Er hatte grosse Kämpfe in den letzten Wochen, aber wir haben uns gefunden.» Dem Werk, das der Künstler der Stadt schenkte, gab er dann auch den Namen «Utopie-Auge».

Der Einzelrichter hatte beim Prozess im vergangenen Herbst Naegelis Verteidiger den Auftrag erteilt, sich mit dem Kläger, Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ), in Verbindung zu setzen und zu verhandeln. Sehe das ERZ von einer Weiterverfolgung der Sache ab, gelte: «Wo kein Kläger, da kein Richter», hatte er argumentiert.

Leutenegger seinerseits, als oberster Chef des ERZ, bezeichnete in einer Kolumne im «Tagblatt der Stadt Zürich» Naegelis Verhalten als «bewusst anarchisches Vorgehen», das Teil seiner Kunst sei. «Die Bilder kommen ungefragt, die Besitzer der Arbeitsflächen haben nichts zu sagen.» Es sei deshalb gut, dass sie sich träfen.

Die Lösung gefalle ihm, sagte Leutenegger bei der Geschenkübergabe am Dienstag. «Das Problem nur auf dem juristischen Weg zu lösen, wäre der Sache nicht gerecht geworden.» Das viel grössere Thema sei die Diskussion über Kunst im öffentlichen Raum, betonte der Stadtrat - «auch wenn meine Realitäten und Naegelis Utopien andere sind».

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