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Europäische Union

Highlights - Space capabilities for security and defence - Subcommittee on Security and Defence

On 18 February, SEDE will hold an exchange of views with Johann-Dietrich Wörner, Director-General of the European Space Agency, on building a European architecture of space capabilities for security and defence.
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Source : © European Union, 2016 - EP
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Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 12:20
  1. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 31. Januar 2011, 20. Juni 2011, 23. März 2012 sowie vom 15. Oktober 2012 und hebt hervor, welche Bedeutung er den Beziehungen zur Republik Belarus und dem belarussischen Volk beimisst.
  2. Gleichzeitig ist der Rat nach wie vor über die Lage der Menschenrechte in Belarus besorgt und erinnert daran, dass die Beziehungen zwischen der EU und Belarus auf gemeinsamen Werten – insbesondere der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – beruhen sollten.
  3. Der Rat würdigt die Schritte, die Belarus in den letzten beiden Jahren unternommen hat und die zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen beigetragen haben, beispielsweise die proaktive Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft und an der "Übergangsphase" hinsichtlich Fragen der Modernisierung, die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus, die Aufnahme von Verhandlungen über ein Visaerleichterungs- und ein Rückübernahmeabkommen sowie über eine Mobilitätspartnerschaft, das Vorantreiben der Zusammenarbeit bei der Harmonisierung der digitalen Märkte und die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung über einen Frühwarnmechanismus im Energiesektor. Der Rat begrüßt zudem die konstruktive Rolle von Belarus in der Region.
  4. Die Freilassung sämtlicher verbleibender politischer Gefangenen am 22. August 2015 war ein lang erhoffter Schritt, zu dem die EU immer wieder aufgerufen hatte. Als Reaktion auf diese Freilassungen und die Präsidentschaftswahlen vom 11. Oktober 2015, die in einem gewaltfreien Umfeld abgehalten worden waren, sowie unter Berücksichtigung des Standes der Beziehungen zwischen der EU und Belarus insgesamt beschloss der Rat im Oktober 2015, die meisten der restriktiven Maßnahmen für vier Monate auszusetzen.
    Der Rat stellt fest, dass für die Beziehungen zwischen der EU und Belarus die Möglichkeit einer weiteren Vertiefung auf der Grundlage einer positiveren Agenda besteht, und dass Fortschritte in unterschiedlichsten Bereichen besser durch bessere Kommunikationskanäle erzielt werden können.
  5. In diesem Zusammenhang kommt der Rat überein, dass die EU die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf 170 Einzelpersonen und drei Unternehmen, deren Aufnahme in die Liste derzeit ausgesetzt ist, nicht verlängern wird. Der Rat kommt ferner überein, dass das Waffenembargo und die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf vier Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit dem nicht aufgeklärten Verschwinden von zwei Oppositionspolitikern – ein Geschäftsmann und ein Journalist – in die Liste aufgenommen wurden, um einen Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden.
  6. Im Hinblick auf die 2016 stattfindenden Parlamentswahlen fordert der Rat die belarussische Regierung nachdrücklich auf, die im Abschlussbericht der OSZE/des BDIMR über die Durchführung der Präsidentschaftswahlen enthaltenen Empfehlungen, einschließlich in Bezug auf den Rechts- und Verfahrensrahmen, zügig umzusetzen. Er begrüßt, dass Belarus dem Dialog und der Zusammenarbeit mit der OSZE/dem BDIMR zunehmend aufgeschlossen gegenübersteht. Der Rat erinnert daran, dass er Verbesserungen in diesem Bereich sowie der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus große Bedeutung beimisst.
  7. Der Rat verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus, wobei er insbesondere die beiden jüngst ergangenen Todesurteile bedauert, und appelliert nachdrücklich an die belarussische Regierung, ein Moratorium als einen ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe zu beschließen. Er sieht den für 2016 zum Thema Todesstrafe geplanten Veranstaltungen auf Sachverständigenebene sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit mit Interesse entgegen.
    Der Rat bekräftigt seine Forderung zur Wiederherstellung der bürgerlichen und politischen Rechte ehemaliger politischer Gefangener und hebt die Notwendigkeit hervor, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten, einschließlich indem die Registrierung politischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen gestattet wird. Er betont, wie wichtig eine lebendige Zivilgesellschaft für das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen eines Landes ist, und fordert die belarussische Regierung auf, der Zivilgesellschaft eine umfassendere Teilhabe an den Aussprachen über die Regierungspolitik zu erlauben. Ferner fordert er die belarussische Regierung dringend auf, alle Hindernisse für eine freie und unabhängige Medienarbeit zu beseitigen, einschließlich durch die Registrierung neuer Medieneinrichtungen und die Akkreditierung von Journalisten. Zudem appelliert er an Belarus, die Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten zu wahren. Er wird diesbezüglich die Lage in Belarus weiter aufmerksam verfolgen.
  8. Der Rat begrüßt die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus und sieht der nächsten Runde dieses Dialogs, zu der Belarus angeboten hat, sie im späten Frühjahr in Minsk abzuhalten, mit Interesse entgegen. Dies und das Engagement von Belarus im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung 2015 sind als positive Schritte zu werten, und der Rat ermutigt die belarussischen Behörden, die Arbeiten in diesen Bereichen fortzusetzen, wobei Belarus nahegelegt wird, hierbei auch die Zivilgesellschaft einzubeziehen.
    Die EU fordert Belarus ferner auf, die Empfehlungen der VN-Vertragsorgane umzusetzen und in vollem Umfang mit den VN-Sonderverfahren – einschließlich mit dem VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus – und anderen Mechanismen zusammenzuarbeiten. Der Rat ermutigt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Belarus und dem Europarat im Hinblick auf eine ordentliche Mitgliedschaft im Europarat.
    Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der EU, Belarus bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Demokratisierung und uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte zu unterstützen, und sieht einer Erörterung dieser Themen auf bilateraler Ebene erwartungsvoll entgegen.
  9. Der Rat bekräftigt erneut seine feste Entschlossenheit, das Engagement der EU gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft von Belarus zu verstärken. Ihm ist sehr an einer Verstärkung der Kontakte zwischen den Menschen in der EU und in Belarus gelegen, die durch Programme wie Erasmus+ gefördert werden sollten, und er sieht dem raschen Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung des Visaerleichterungs- und des Rückübernahmeabkommens sowie der Mobilitätspartnerschaft mit Interesse entgegen.
  10. Der Rat bekräftigt gutnachbarliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit als wichtige Bestandteile einer Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus. Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 zur Energiediplomatie erinnert der Rat erneut daran, dass die nukleare Sicherheit jenseits der Grenzen der EU gewährleistet werden muss, und fordert Belarus auf, diesbezüglich konstruktiv mit den zuständigen internationalen Behörden zusammenzuarbeiten.
  11. Der Rat ist nach wie vor bereit, die Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiter auszubauen und weitere Schritte zu unternehmen, um die politischen Beziehungen und die sektorale Kooperation in dem geeigneten Kontext zu verstärken. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in diesem Jahr eine Zusammenarbeit mit Belarus im Rahmen von Partnerschaften ("Twinning") aufzunehmen. Er weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Überprüfung der ENP hin und stellt fest, dass Belarus eine gute Gelegenheit dafür bietet, einen differenzierten Ansatz anzuwenden. Der Rat hat daher beschlossen, die Durchführung der Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus in mehreren Bereichen der Wirtschaft, des Handels und der Unterstützung zu beschleunigen, zwecks Modernisierung von Belarus und seiner Wirtschaft und zum Wohle der belarussischen Bevölkerung, auch im Hinblick auf einen Beitritt zur WTO und in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der EIB und der EBRD entsprechend ihren jeweiligen Mandaten. Der Rat ermutigt Belarus zur beschleunigten Durchführung der dringend notwendigen Wirtschaftsreformen. Konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte werden für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.
  12. Der Rat wird als Folgemaßnahme zur Übergangsphase zu Modernisierungsfragen mit der Arbeit der Koordinierungsgruppe EU-Belarus befasst bleiben, einschließlich mit einer Agenda mit Menschenrechtsfragen, und hegt die Erwartung, dass die Zivilgesellschaft einbezogen wird.
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Schlussfolgerungen des Rates zu Burundi

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 12:10
  1. Trotz aller Bemühungen der internationalen Gemeinschaft ist die Situation in Burundi weiterhin festgefahren. Immer wieder spielen sich in dem Land Szenen der Gewalt ab und gibt es Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte. Die Europäische Union (EU) verurteilt entschieden jede Anwendung von Gewalt, um die Krise in Burundi zu lösen. Die fehlende Aussicht auf eine politische Lösung erhöht das Risiko einer Radikalisierung der Standpunkte und von gewalttätigen Konfrontationen. Die prekäre wirtschaftliche Lage des Landes könnte diese Situation noch weiter verschärfen. In diesem Zusammenhang wiederholt die EU, dass der Schutz und die Unterstützung der Bevölkerung für sie Vorrang haben.
  2. Nur ein inklusiver politischer Dialog unter internationaler Vermittlung, der das Abkommen von Arusha und die Verfassung Burundis achtet, wird zu einer Lösung der Krise führen. Die EU begrüßt die Vermittlungsbemühungen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), die das erste Treffen des innerburundischen Dialogs am 28. Dezember in Entebbe ermöglicht haben. Es ist dringend erforderlich, dass der innerburundische Dialog in einem wirklich inklusiven Rahmen und ohne Vorbedingungen wiederaufgenommen wird. Die EU appelliert an alle Parteien, insbesondere an die burundischen Behörden, sich in diesem Sinne zu engagieren.
  3. Die EU nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, die der Rat für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union (AU) auf seiner 571. Tagung am 29. Januar 2016 auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs gefasst hat. Die EU begrüßt den Beschluss der AU, eine sehr hochrangige AU-Delegation nach Burundi zu entsenden, um Kontakt mit den höchsten Repräsentanten der Republik und den anderen beteiligten burundischen Parteien aufzunehmen. Ihre Abreise nach Burundi sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit Konsultationen zum inklusiven innerburundischen Dialog aufgenommen werden können. Die EU begrüßt den an alle beteiligten Parteien in Burundi gerichteten Appell, dem Ansinnen der Vermittler zur Fortsetzung eines echten und inklusiven Dialogs ohne Vorbedingungen unverzüglich nachzukommen. Die EU sieht ferner die nachdrückliche Verurteilung jeglicher Gewalt durch die AU, egal von wem sie ausgeübt wird, sowie die Verurteilung der nach wie vor bestehenden Straflosigkeit als ermutigende Zeichen.
  4. Die EU begrüßt den Besuch des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 21./22. Januar 2016 in Burundi und weist auf die Bedeutung hin, die die Mitglieder des VN-Sicherheitsrates einer politischen Lösung in Burundi, die von einer internationalen Präsenz in dem Land getragen wird, beimessen. In diesem Zusammenhang begrüßt sie die Arbeit des Sonderberaters des Generalsekretärs. Die EU unterstützt eine stärkere Einbindung der VN, der AU und der EAC in die Vermittlungsbemühungen und betont erneut, dass sie sich zu diesen Bemühungen bekennt.
    Die EU erinnert daran, dass die internationale Gemeinschaft auf eine Verschlechterung der Situation vorbereitet sein muss und dass es wichtig ist, die diesbezüglichen Arbeiten fortzusetzen; sie ist bereit, die Maßnahmen der VN und der AU zu unterstützen, die darauf abzielen, über koordinierte Notfallpläne zu verfügen.
  5. Da keine positiven Signale erkennbar sind, wird die EU die geeigneten Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind. Die Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens vom 8. Dezember 2015 in Brüssel haben nicht dazu geführt, dass der Missachtung wesentlicher Elemente der Partnerschaft durch Burundi begegnet werden konnte. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die burundische Regierung – wie vom VN-Sicherheitsrat und vom AU-Rat für Frieden und Sicherheit gefordert – am innerburundischen Dialog tatsächlich teilnimmt. Auch jede andere Maßnahme, die eine Befriedung bewirkt und eine politische Öffnung ermöglicht, wird als ein sehr wichtiges positives Signal gewertet. Die EU, die einer der Hauptentwicklungspartner Burundis ist, bekräftigt ihren Willen, das burundische Volk durch seine Entwicklungsmaßnahmen weiterhin zu unterstützen.
  6. Die EU ist nach wie vor bereit, humanitäre Maßnahmen zugunsten der Menschen in Burundi zu finanzieren, und ruft die Behörden auf, den humanitären Helfern in Burundi einen direkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu garantieren.
  7. Die jüngsten Angriffe der bewaffneten Rebellengruppen gegen die Ordnungskräfte und die Institutionen des Landes sind ebenso wenig hinzunehmen wie der unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt durch die internen Sicherheitskräfte bei Repressalien. Die EU bringt ihre Solidarität mit allen Gewaltopfern zum Ausdruck.
  8. Die EU weist erneut darauf hin, dass jeder, der an Gewalttaten, Menschenrechtsverletzungen oder schweren Verstößen gegen die Menschenrechte, darunter Aufstachelung zum Hass, beteiligt ist, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gebracht werden muss. Die EU erinnert an die von ihr bereits am 1. Oktober 2015 beschlossenen restriktiven Maßnahmen und erklärt, dass sie bereit ist, restriktive Maßnahmen gegen all jene zu verhängen, deren Verhalten zu Gewalt und Repressionen und zu schweren Menschenrechtsverletzungen geführt hat oder führen wird und/oder die den Bemühungen um eine politische Lösung in dem von der AU oder der EAC vorgeschlagenen Rahmen im Wege stehen.
  9. Die EU ist weiterhin zutiefst besorgt angesichts der steigenden Zahl der gemeldeten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte, an denen in einigen Fällen auch die Sicherheitskräfte beteiligt sind. Die Mitteilungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die mutmaßliche Existenz von Massengräbern, von Fällen sexueller Gewalt, von willkürlichen Verhaftungen, von verschwundenen Personen und Massenhinrichtungen sind alarmierend und erfordern eine umfassende Aufklärung im Rahmen einer eingehenden, unabhängigen und glaubwürdigen Untersuchung.
  10. Die Europäische Union ist ebenfalls zutiefst besorgt über die Einschüchterung und fortgesetzte Schikanierung von Vertretern der Opposition und der Zivilgesellschaft. Sie weist die burundische Regierung auf ihre internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politischen Rechte hin, die insbesondere die Achtung der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Behandlung justizieller Angelegenheiten, vor allem das Recht auf ein faires und unabhängiges Verfahren, betreffen. Sie fordert die burundische Regierung auf, die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Pressfreiheit zu gewährleisten, so dass burundische und ausländische Journalisten recherchieren und berichten können, ohne dass sie behindert oder eingeschüchtert werden. Die Opposition muss sich der Gewalt enthalten.
  11. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU in vollem Umfang die Entsendung von Experten der AU und einer Expertenmission durch den Hohen VN-Kommissar für Menschenrechte im Einklang mit der Entschließung, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf seiner Sondertagung vom 17. Dezember 2015 angenommen wurde. Nicht zuletzt angesichts der vor kurzem erfolgten Wahl Burundis in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen appelliert die EU an die burundischen Behörden, den Einsatz der Experten zu erleichtern, deren Präsenz ihrer Ansicht nach zur Befriedung und zum Schutz der Bevölkerung beitragen wird.
  12. In den letzten Jahren haben die Zusammenarbeit und die Entwicklung in der Region der Großen Seen bedeutende Fortschritte gemacht. Die Krise in Burundi stellt die jüngsten Errungenschaften in Frage. Die EU appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Länder der Region, damit sie zu einer Lösung der Krise beitragen und in keiner Weise die Handlungen der bewaffneten Gruppierungen unterstützen.
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Highlights - Security situation in the Western Balkans - Subcommittee on Security and Defence

On 17 February SEDE will hold an exchange of views with representatives from the European Commission and an expert from the EU Institute for Security Studies on the security situation in the Western Balkans, including the ongoing migration and refugee crisis.
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Source : © European Union, 2016 - EP
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Schlussfolgerungen des Rates zur Republik Moldau

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 11:50
  1. Der Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Republik Moldau mit der Europäischen Union zu verstärken. Er bestätigt darüber hinaus, dass alle Mitgliedstaaten das Assoziierungsabkommen ratifiziert haben.
  2. Der Rat verfolgt aufmerksam die Lage in der Republik Moldau. Die Europäische Union ist überzeugt, dass die derzeitigen Schwierigkeiten nur über einen konstruktiven Dialog mit allen politischen Kräften des Landes gelöst werden können, bei dem auf die Erwartungen der Menschen in der Republik Moldau eingegangen wird. Die Reformen müssen greifbare Ergebnisse erzielen, um das Vertrauen wieder herzustellen.
  3. Daher ersucht der Rat nachdrücklich um eine schnellere Umsetzung der Assoziierungsagenda. Die Europäische Union ist nach wie vor entschlossen, die Reformanstrengungen zu unterstützen, damit die Bürger der Republik Moldau in den Genuss der Vorteile des Assoziierungsabkommens, einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, kommen.
  4. Die Regierung der Republik Moldau sollte Reformen, die die Politisierung staatlicher Einrichtungen und die systemische Korruption angehen, Priorität einräumen; gleiches gilt für die Reform der öffentlichen Verwaltung, die unter anderem auf effizientere Regulierungsstellen und mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie bei politischen Entscheidungen ausgerichtet ist.
  5. Der Rat ersucht die Regierung der Republik Moldau nachdrücklich darum, die verantwortungsvolle Unternehmensführung im Finanzsektor und die Unabhängigkeit und die Kontrollbefugnisse der Nationalbank und der nationalen Kommission für die Finanzmärkte zu stärken. Er betont insbesondere die Notwendigkeit, den Gouverneur der Nationalbank auf der Grundlage eines politisch neutralen, transparenten und glaubwürdigen Verfahrens zu ernennen.
  6. Der Rat fordert die Behörden der Republik Moldau auf, zu gewährleisten, dass die Betrugsfälle, von denen ihr Bankensystem 2014 betroffen war, gründlich und unparteiisch untersucht werden, damit die abgezweigten Mittel zurückgeführt und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden können. Er ersucht die Behörden nachdrücklich darum, bei den drei unter besonderer Aufsicht stehenden Banken Audits durchzuführen, die mit der gebotenen Sorgfalt erstellte Berichte sowie angemessene Folgemaßnahmen beinhalten; hierbei sollte eng mit dem IWF zusammengearbeitet und eine Prüfung der Systemrisiken des Bankensektors in Erwägung gezogen werden. Es sollten alle geeigneten legislativen Maßnahmen angenommen werden, darunter die Anpassung des Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche an das Recht der Europäischen Union, um die Risiken künftiger Bankbetrugsfälle abzufangen.
  7. Der Rat ist über die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden besorgt. Er betont, wie wichtig die Umsetzung der Reformen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit, der Wirksamkeit, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht der Justiz und der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung ist. Die Reform der Staatsanwaltschaft sowie die Korruptionsbekämpfung innerhalb der Justiz sollten oberste Priorität genießen, dazu zählt auch die leistungsbezogene und transparente Einstellung und Beförderung von Richtern.
  8. Der Rat ersucht die Regierung der Republik Moldau nachdrücklich darum, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Unternehmen die gleichen Ausgangsbedingungen zu bieten, ein attraktives und stabiles Investitionsklima zu schaffen und die Transparenz und Investitionsbedingungen im Energiesektor zu verbessern. Er betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, den mit dem Assoziierungsabkommen und dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, die entsprechenden Gesetzesentwürfe, über die gegenwärtig noch beraten wird, anzunehmen und deren Umsetzung zu gewährleisten.
  9. Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der EU, der Republik Moldau auch mit technischer Hilfe und Unterstützung bei Projekten, beispielsweise durch Missionen der gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) oder hochrangige Berater, zur Seite zu stehen. Die Auszahlungen der Budgethilfe könnten wieder aufgenommen werden, sobald die politischen, finanziellen und makroökonomischen Voraussetzungen erfüllt sind, einschließlich der Einhaltung der Grundsätze der Haushaltskontrolle und der Transparenz. Der Rat fordert die Regierung auf, u.a. einen ausführlichen Fahrplan als Vorbereitung auf ein IWF-Programm zu erstellen; dieser ist ein wichtiges Element, um die Behandlung makroökonomischer Fragen zu gewährleisten. Der Rat begrüßt, dass die Regierung der Republik Moldau den IWF eingeladen hat, möglichst bald eine Mission zu entsenden, um rasch die Ausarbeitung eines umfassenden Programms für Stabilisierungs- und Strukturreformen in Angriff zu nehmen.
  10. Eine effiziente und strategische Kommunikation – auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien – über die vollendeten Reformen sowie über die Reformen, die im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der vertieften und umfassenden Freihandelszone unternommen werden, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Sensibilisierung der Bürger der Republik Moldau für den zu erwartenden Nutzen, der sich für sie aus der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration mit der Europäischen Union ergibt.
  11. Die Europäische Union begrüßt die jüngsten Diskussionen über eine Verfassungsreform in der Republik Moldau, mit der politische Blockaden künftig verhindert werden sollen. Sie fordert die Regierung der Republik Moldau zudem auf, sämtliche Empfehlungen der OSZE/BDIMR, insbesondere diejenigen in Bezug auf die Transparenz der Parteienfinanzierung und die Rechenschaftspflicht gewählter Abgeordneter, zu befolgen.
  12. Der Rat verweist darauf, dass die Medienfreiheit gleichermaßen ein grundlegendes Element der Demokratie darstellt. Er ersucht die Regierung der Republik Moldau nachdrücklich um eine Verbesserung der nationalen Rechtsvorschriften, damit die Konzentration der Eigentumsverhältnisse bei den Medien beschränkt und Pluralismus garantiert wird.
  13. Der Rat begrüßt die Zusage der Republik Moldau, den Prozess zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts als oberste Priorität zu behandeln, und ihre Absicht, möglichst bald die Verhandlungen – auch im Format 5+2 – wieder aufzunehmen. Er begrüßt ferner die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe für die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament der Republik Moldau und der Volksversammlung Gagausiens.
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Highlights - Security implications of Russian Strategic Communication - Subcommittee on Security and Defence

At its meeting on 18 February, SEDE will have an exchange of views about the Russian Strategic Communication and information warfare in the Eastern partnership countries. It will consider the risks involved into Russia's ongoing disinformation campaign and assess the progress made in addressing this issue. Guests speakers will include the East Stratcom Task Force created within the EEAS following the decision of the European Council in March 2015 and a representative from NATO.
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Schlussfolgerungen des Rates zu Somalia

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 11:35
  1. Der während der "New-Deal-Konferenz" für Somalia im September 2013 in Brüssel erzielte Somalia-Pakt bildet einen wichtigen Rahmen für den Wiederaufbau Somalias. Er hat die koordinierte Unterstützung der somalischen Behörden bei der Förderung eines integrativen politischen Prozesses, Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und sozioökonomische Entwicklung ermöglicht und stellt somit einen Meilenstein der Partnerschaft Somalias mit der internationalen Gemeinschaft dar. Die EU betont, dass es nunmehr wichtig ist, den Pakt über das Jahr 2016 hinaus zu erneuern und gleichzeitig die wesentlichen Elemente beizubehalten. Sie bekräftigt ihre Zusage, die Entwicklung und die Stabilität Somalias zu unterstützen.
  2. Die EU wird mit den somalischen Behörden, den Vereinten Nationen (VN), der Afrikanischen Union (AU) und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) sowie mit anderen wichtigen Akteuren aus der unmittelbar angrenzenden Region und darüber hinaus zusammenarbeiten und sieht dem bevorstehenden Partnerschaftsforum auf hochrangiger Ministerebene über Somalia in Istanbul, auf dem über das weitere Vorgehen im Rahmen dieser Partnerschaft mit Somalia beraten werden soll, erwartungsvoll entgegen. Im Mittelpunkt dieser Tagung sollten der Abschluss des politischen Prozesses, die Sicherheit Somalias und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung und öffentlicher Dienstleistungen in den von Al-Shabaab befreiten Gebieten stehen.
  3. Für Somalia hat im Hinblick auf die Konsolidierung des politischen Prozesses, insbesondere für die Bildung regionaler Interimsverwaltungen, ein entscheidendes Jahr begonnen, und bis August 2016 muss der Wahlprozess erfolgreich durchgeführt werden. Weitere echte Fortschritte hängen von integrativen und verantwortlichen politischen Prozessen unter somalischer Führung ab, an denen alle – auch Frauen und Personen, die Minderheiten angehören – beteiligt werden sollten. Die EU begrüßt die Fortschritte bei der Staatsbildung und ruft dazu auf, dass der Aufbau einer regionalen Interimsverwaltung in Hiiraan und Mittel-Shabelle rasch abgeschlossen und der Status der Region Benadir festgelegt wird. Aussöhnung, Inklusivität und Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene sind von herausragender Bedeutung für die Vermeidung von Spannungen und die Gewährleistung langfristiger Sicherheit und des Bestands eines föderalen Somalias. Die EU drängt die Bundesregierung Somalias, den Prozess zur Überarbeitung der Verfassung wieder aufzunehmen, damit eine Verfassung verabschiedet werden kann, zu der umfassende Konsultationen geführt wurden und die die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen regionalen Verwaltungen fördert.
  4. Die kürzlich gefasste Entscheidung über das Modell des Wahlprozesses stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Die EU sieht seiner raschen Umsetzung und dem konstruktiven Engagement aller Akteure, einschließlich des Parlaments, erwartungsvoll entgegen, damit die verfassungsmäßigen Fristen eingehalten werden. Die EU begrüßt die 30-%-Quote für Frauen in beiden Kammern des Parlaments und erwartet von der gesamten somalischen Führung, dass diese Zusage erfüllt wird. Auf dem kommenden Partnerschaftsforum auf hochrangiger Ministerebene sollte die somalische Regierung einen Umsetzungsplan für die Einhaltung der Fristen des Wahlprozesses vorlegen; eine Verlängerung des Mandats des Parlaments wäre nicht akzeptabel. Der diesjährige Wahlprozess sollte eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Prozess von 2012 darstellen sowie stärker legitimiert und integrativer sein. Darüber hinaus sollte er ein Schritt auf dem Weg zu Wahlen im Jahr 2020 sein, bei denen jeder Wahlberechtigte über eine Stimme verfügen soll und mit deren Planung bereits jetzt begonnen werden muss. Die EU ist bereit, diesen Prozess zu unterstützen, weist jedoch darauf hin, dass die politische Führung Somalias sowie alle Akteure ihre Zusagen erfüllen müssen.
  5. Sicherheit und Stabilisierung des Landes haben nach wie vor oberste Priorität und sind Voraussetzung für eine dauerhafte Staatsbildung und nachhaltige Entwicklung. Die EU verurteilt aufs Schärfste alle Terroranschläge durch Al-Shabaab, darunter die jüngsten groß angelegten Angriffe auf die AU-Mission in Somalia (AMISOM), und gedenkt der Opfer auf Seiten der AMISOM, der Soldaten der nationalen Streitkräfte Somalias sowie somalischer Zivilpersonen. Sie würdigt die erheblichen Gebietsgewinne und umfassenden Fortschritte, die die nationalen Streitkräfte Somalias und AMISOM seit deren Einsetzung zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit in Somalia und zur Bekämpfung der Al-Shabaab erzielt haben, betont jedoch, dass die Sicherheitslage insgesamt noch labil ist.
    AMISOM wird seit 2007 bei ihren Bemühungen, ihr Mandat zur Niederschlagung der Al-Shabaab zu erfüllen, über die Friedensfazilität für Afrika maßgeblich durch die EU unterstützt. Die operative Effizienz von AMISOM muss gesteigert und verstärkt werden. In diesem Zusammenhang verweist die EU auf die Ergebnisse der gemeinsam von AU und VN durchgeführten Überprüfung der Kriterien und die entsprechenden Empfehlungen, die ihren Niederschlag in der Resolution 2232 (2015) des VN-Sicherheitsrats fanden. Sie betont, wie wichtig es ist, die Offensiveinsätze gegen Al‑Shabaab gut koordiniert, unter uneingeschränkter Beachtung der vom VN‑Sicherheitsrat geforderten qualitativen Verbesserungen und unter Einhaltung des geltenden Völkerrechts wieder aufzunehmen.
    Eine gesteigerte operative Effizienz sollte insbesondere durch die Stärkung der Befehls- und Führungsstrukturen erreicht werden, durch eine engere Zusammenarbeit der truppenstellenden Länder unter Führung der AU und durch weitere Koordinierung mit den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei. Die EU drängt die Streitkräfte und die Polizei zur weiteren Überprüfung ihrer Einsatzplanung.
    Die Soldaten der AMISOM müssen internationale Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einhalten und den Schutz von Zivilpersonen gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die Einrichtung einer Zelle zur Erfassung, Analyse und Reaktion in Bezug auf zivile Opfer innerhalb der AMISOM und sieht der Veröffentlichung deren ersten Fortschrittsberichts erwartungsvoll entgegen. Mit den militärischen Erfolgen sollten Bemühungen zur Unterstützung der Stabilisierung seitens der somalischen Behörden einhergehen, um in den wiedereroberten Gebieten Verwaltungsstrukturen einzurichten oder zu verbessern und eine Grundversorgung, darunter Sicherheit, bereitzustellen. Die Beteiligung von Frauen als Friedensstifter und an Verwaltungsstrukturen sollte erhöht werden.
  6. Sicherheit und Stabilität können erst von Dauer sein, wenn sie durch effiziente nationale Streitkräfte Somalias und integrierte zivile Stabilisierungsbemühungen, u.a. durch die somalische Polizei, unterstützt werden, und eine rasche Einsetzung einer zivilen Verwaltung folgt. Daher bedauert die EU die nur begrenzten Fortschritte bei der Entwicklung einer umfassenden nationalen Sicherheitsarchitektur, die Voraussetzung für einen beständigen Sicherheitssektor ist. Sie ersucht die somalischen Behörden, der Bekämpfung von Al-Shabaab oberste Priorität einzuräumen und den Schwerpunkt darauf zu legen, eine zügige, koordinierte und nachhaltige Integration der regionalen Kräfte zu erreichen sowie sich erneut zu der Zusage des Präsidenten, wesentliche Reformen im Sicherheitssektors durchzuführen, zu bekennen und diese umzusetzen, wobei insbesondere die Systeme der Finanzverwaltung im Vordergrund stehen sollten. Die Bundesregierung Somalias ist zur Entlohnung ihrer Sicherheitskräfte verpflichtet, und es sollten rasche Fortschritte dabei erzielt werden, ein realistisches Budget für den Sicherheitssektor umzusetzen und die Transparenz, Rechenschaftspflicht und zivile Aufsicht zu verbessern. Eine mangelhafte finanzielle Rechenschaftspflicht sowie das Fehlen einer Reform der Lohn- und Gehaltszahlung droht die gegenwärtigen Erfolge zu untergraben. Die rasche Umsetzung des Guulwade-Plans (Siegesplan) ist Voraussetzung für die letztendliche Ausstiegsstrategie der AMISOM. Nun, da das Mandat und das Modell für die somalische Polizei konkrete Gestalt annehmen, muss der Heegan-Plan (Bereitschaftsplan) fertiggestellt und auf politischer Ebene unterstützt und umgesetzt werden.
    Auf dieser Grundlage können im gesamten Land wesentliche Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung und Friedensdividenden geschaffen werden. Die EU bekräftigt ihren nachdrücklichen und dringenden Appell an die AU und die somalischen Behörden, die übrigen Partnern, insbesondere aus der unmittelbar angrenzenden Region, um substanzielle Beiträge zu einer nachhaltigen und vorhersehbaren Finanzierung der AMISOM und der somalischen Sicherheitskräfte zu ersuchen.
  7. Die EU begrüßt den wirksamen Beitrag der GSVP-Missionen und der GSVP-Operation in Somalia und am Horn von Afrika. Nach einer umfassenden Überprüfung dieses Engagements bestätigt der Rat seine Absicht, die Mandate der drei GSVP-Missionen und der GSVP-Operation bis Dezember 2018 zu verlängern, um den umfassenden Ansatz der EU für Somalia und das Horn von Afrika weiter zu verstärken, insbesondere den engen Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung. In dieser Hinsicht bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, möglichst bald ihre Initiative für den Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) umzusetzen.
    Die EU hält es insbesondere für unabdingbar, die Kapazitäten der somalischen Verteidigungsinstitutionen aufzubauen; dazu zählt auch die Bereitstellung von Ausrüstung, um die erforderlichen Kapazitäten auszubilden und dauerhaft zu halten. Die Ausbildungsmission in Somalia (EUTM Somalia) wird daher auch weiterhin das Verteidigungsministerium und den Generalstab strategisch beraten und die nationalen Streitkräfte Somalias unmittelbar bei der Ausbildung unterstützen. Die EU erkennt zudem an, dass der dramatische Rückgang der Seeräuberei im westlichen Indischen Ozean einen wichtigen Erfolg darstellt, und würdigt den erheblichen Beitrag, der hierbei von Operationen zur Bekämpfung der Seeräuberei wie der EUNAVFOR im Rahmen der Operation Atalanta geleistet wurde. Es gibt allerdings noch immer kriminelle Netze an Land und somit besteht weiterhin die Gefahr, dass die Seeräuberei wieder zunimmt. Daher begrüßt die EU, dass bei der Operation Atalanta die Bekämpfung der Seeräuberei vor der Küste Somalias nach wie vor im Vordergrund steht, wenn auch mit geringerem Streitkräftedispositiv, das jedoch bei erneuter Zunahme der Seeräuberei aufgestockt werden kann. Sie fordert die Bundesregierung Somalias auf, ihren Beitrag zur Bekämpfung der Seeräuberei und zur maritimen Sicherheit zu erhöhen. Sie begrüßt darüber hinaus die wichtige Rolle von EUCAP Nestor in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, darunter das Programm für die Sicherheit der Meere und das Programm zum Schutz kritischer Seeverkehrswege, bei der Verstärkung der Kapazitäten zur Verbesserung der zivilen maritimen Sicherheit in Somalia, unter anderem indem sie zu einem zweckdienlichen Rahmen für Rechtsstaatlichkeit in Somalia beiträgt. Im Rahmen dieser Fortschritte wird die Mission umbenannt und neu ausgerichtet werden.
  8. Die EU verweist auf die Annahme des Regionalen Aktionsplans für das Horn von Afrika für den Zeitraum 2015-2020 im Oktober 2015 und stellt fest, dass regionenübergreifende Bedrohungen wie illegaler Menschen- und Drogenhandel, das Schleusen von Migranten, illegaler Handel mit Holzkohle, illegale Fischerei und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen mehr Aufmerksamkeit erfordern, vor allem wenn diese illegalen Aktivitäten eine Einnahmequelle für Al-Shabaab und andere Unruhestifter bilden. Die EU ist besorgt über die möglichen negativen Auswirkungen des Konflikts in Jemen und der erheblichen anhaltenden regionalen Rivalitäten auf die Bemühungen um eine Stabilisierung Somalias und ersucht alle Partner, dafür zu sorgen, dass ihr Handeln den erfolgreichen Übergang des Landes begünstigt.
  9. Die EU ist äußerst beunruhigt über die andauernden schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Verstöße gegen die Menschenrechte, darunter Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Angriffe auf Journalisten. Die Verantwortlichen müssen unbedingt vor Gericht gestellt werden. Die EU ermutigt die Bundesregierung Somalias, konkrete Maßnahmen zu treffen, um ihren im August 2013 angenommen Fahrplan betreffend Menschenrechte vollständig umzusetzen und ihre Bemühungen um die Umsetzung ihrer Aktionspläne zu Kindern und bewaffneten Konflikten zu intensivieren sowie ein Moratorium für die Todesstrafe einzuführen. Sie ermutigt die somalischen Behörden darüber hinaus zum Erlass der erforderlichen Rechtsakte, damit ihre Menschenrechtskommission die Arbeit aufnehmen kann.
  10. Die EU fordert die Bundesregierung Somalias eindringlich auf, die Umsetzung der Reformen der Finanzverwaltung fortzusetzen, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht für die Staatsfinanzen zu verbessern, wodurch das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Geber gestärkt wird. Die Bemühungen um bessere Systeme zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen sind eine wichtige Voraussetzung für einen Schuldenerlass. Mit dem nächsten nationalen Entwicklungsplan sollte die Eigenverantwortung Somalias und die Entwicklung von Kapazitäten ermöglicht und die Umsetzung auf dezentraler Ebene gefördert werden.
  11. Vor dem Hintergrund des Aktionsplans von Valletta und des Khartum-Prozesses sieht die EU der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung Somalias bei der Förderung und Erleichterung der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen – vorbehaltlich der Lage vor Ort – sowie der Rückkehr von Somaliern, die über keine Rechtsgrundlage für einen Aufenthalt in der EU verfügen, erwartungsvoll entgegen. Während der Brüsseler Konferenz im Oktober 2015 erneuerte die EU ihre Zusage, das 2013 zwischen den Regierungen Kenias und Somalias sowie dem UNHCR geschlossene Dreiparteien-Übereinkommen über die freiwillige Rückkehr somalischer Flüchtlinge aus Kenia über den Nothilfe‑Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika zu unterstützen.
  12. Die EU ist besorgt über den anhaltend hohen Bedarf an humanitärer Hilfe in Somalia, der derzeit durch das Klimaphänomen El Niño noch verschärft wird. Sie ist weiterhin entschlossen, auf Prinzipien gegründete und bedarfsorientierte humanitäre Hilfe auf neutrale, unparteiische und unabhängige Weise zu leisten, und stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten seit 2015 humanitäre Hilfe in Höhe von insgesamt 166 Mio. EUR bereitgestellt haben. Die EU ist sich dessen bewusst, dass dauerhafte Lösungen zur Beseitigung der Ursachen dieses anhaltenden humanitären Bedarfs gefunden werden müssen. Darüber hinaus erkennt sie an, dass die Resilienz bedürftiger Bevölkerungsgruppen weiterhin gestärkt und die Notfallvorsorge verbessert werden müssen. 
Categories: Europäische Union

Artikel - Wirtschaftspolitische Steuerung und demokratische Verantwortlichkeit

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 09:00
Allgemeines : Wie viel Geld sollte ein Land für sein Gesundheits- und Rentensystem aufwenden? Darüber entscheiden die nationalen Parlamente jedes Jahr. Ihre Entscheidungen müssen jedoch mit den Haushaltsverpflichtungen der Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Europäischen Semesters auf EU-Ebene eingegangen werden, in Einklang stehen. Am Dienstag (16.2.) debattieren die EU-Abgeordneten mit Abgeordneten der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten über das Europäische Semester 2015/2016.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Draft report - Human rights and migration in third countries - PE 573.042v01-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT REPORT on human rights and migration in third countries
Committee on Foreign Affairs
Marie-Christine Vergiat

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - "We have plenty of monetary policy instruments if needed", Draghi tells MEPs - Committee on Economic and Monetary Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 15/02/2016 - 18:34
The European Central Bank has plenty of monetary policy instruments, and the leeway to use them if needed, ECB President Mario Draghi told economic and monetary affairs MEPs on Monday. The ECB’s assets purchase programme is flexible enough to adapt to changing economies and markets, he replied to comments that it may soon run out of room to manoeuvre.Mr Draghi had already warned that the ECB Board would probably reconsider its monetary policy stance in March due to the weaker inflation outlook.
Committee on Economic and Monetary Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Brüssel hebt Sanktionen gegen Weißrussland auf

EuroNews (DE) - Mon, 15/02/2016 - 18:08
Trotz Kritik hebt die Europäische Union zahlreiche Sanktionen gegen das Regime des weißrussischen Machthabers Alexander Lukaschenko auf. Brüssel…
Categories: Europäische Union

Artikel - Lage der syrischen Flüchtlinge in der Türkei - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres - Haushaltsausschuss

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 15/02/2016 - 17:52
Gülhan studierte Physik an der Tischrin-Universität in Latakia, als der Bürgerkrieg in Syrien ausbrach. Die 32-Jährige hat die vergangenen 4 Jahre im Flüchtlingslager im türkischen Osmaniye verbracht. Dieses Leben ist für sie und ihre Kinder zum Alltag geworden. Die Syrien-Krise hat sich zur größten humanitären Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg entwickelt. Vergangene Woche reisten zwei Delegationen unter der Leitung von Sylvie Guillaume (S&D, FR) und Jean Arthuis (ALDE, FR) in die Türkei.
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Haushaltsausschuss

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

13/2016 : 15. Februar 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-601/15

N.
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist

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Europas Stahlarbeiter protestieren gegen Billigkonkurrenz aus China

EuroNews (DE) - Mon, 15/02/2016 - 14:34
Tausende Stahlarbeiter haben in Brüssel gegen die Billigkonkurrenz aus China demonstriert. In einem Brief hatten sieben EU-Mitgliedsstaaten, darunter…
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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 15/02/2016 - 12:50

Montag, 15. Februar 2016
Paris
12:00 Uhr Treffen mit Präsident François Hollande
Bukarest
18:20 Uhr Treffen mit Präsident Klaus Iohannis (Fototermin – Presseerklärung ±19:00 Uhr)

Dienstag, 16. Februar 2016
Athen
10:00 Uhr Treffen mit Premierminister Alexis Tsipras (Fototermin – Presseerklärung ±10:45 Uhr)
Prag
13:30 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Bohuslav Sobotka (Fototermin – Presseerklärung ±14:40 Uhr)
Berlin
20:30 Uhr Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel  

Mittwoch, 17. Februar 2016
15:00 Uhr Treffen mit dem lettischen Ministerpräsidenten Māris Kučinskis (Fototermin)
20.00 Uhr Treffen mit Präsident Jean-Claude Juncker
20:30 Uhr Arbeitsessen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković, dem Präsidenten Serbiens, Tomislav Nikolić, dem Präsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Gjorge Ivanov, dem slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar und Präsident Jean-Claude Juncker (Fototermin)
Zugang zum Justus-Lipsius-Gebäude nur mit Akkreditierung für die Tagung des Europäischen Rates
Hinweis für die Medien

Donnerstag, 18. Februar 2016
Zugang zum Justus-Lipsius-Gebäude nur mit Akkreditierung für die Tagung des Europäischen Rates
11:00 Uhr Treffen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković
12:00 Uhr Telefongespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu
13:30 Uhr Gipfeltreffen der Europäischen Volkspartei (Sofitel)
15:00 Uhr Treffen mit dem britischen Premierminister David Cameron
16:00 Uhr Doorstep vor der Tagung des Europäischen Rates (VIP-Eingang)
16:30 Uhr Treffen mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte
17:00 Uhr Tagung des Europäischen Rates

Freitag, 19. Februar 2016
10.00 Uhr Tagung des Europäischen Rates

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Artikel - Die Woche im EP: Wirtschaftspolitische Steuerung, Reformforderungen, Zika-Virus

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 15/02/2016 - 12:23
Allgemeines : Abgeordnete der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten debattieren diese Woche in Brüssel mit den Mitgliedern des EU-Parlaments über die haushaltspolitische Koordinierung. Der britische Premierminister David Cameron spricht über seine Vorschläge für eine Reform der Union. Der iranische Außenminister Mohammad Javad Zarif debattiert mit EU-Abgeordneten über die Beziehungen zum Iran nach Aufhebung der Sanktionen. Das EU-Parlament beschäftigt sich diese Woche auch mit dem Zika-Virus.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Bosnien will EU-Beitrittskandidat werden

EuroNews (DE) - Mon, 15/02/2016 - 11:16
==Bosnien-Herzegowina== hat die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragt. Der Vorsitzende des bosnischen Staatspräsidiums, Dragan Covic,…
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12/2016 : 4. Februar 2016 - Schlußanträge des Generalanwaltes in den Rechtsachen C-165/14, C-304/14

Rendón Marín
Unionsbürgerschaft
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen Drittstaatsangehörigen, der das alleinige Sorgerecht für einen minderjährigen Unionsbürger hat, aus einem Mitgliedstaat auszuweisen oder ihm einen Aufenthaltstitel zu versagen, nur weil er vorbestraft ist

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Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 15/02/2016 - 08:55

Der Rat

1.    WEIST DARAUF HIN, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 17. und 18. Dezember 2015 festgehalten hat, dass der Rat und die Kommission rasch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in sämtlichen Bereichen, die auf der Ratstagung vom 20. November 2015 ermittelt wurden, treffen werden[1];

2.    NIMMT KENNTNIS von den laufenden Arbeiten des Rates und der Vereinten Nationen, Europols, der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF), des Globalen Forums "Terrorismusbekämpfung", der Globalen Koalition zur Bekämpfung von ISIL/Da'esh und anderer internationaler Einrichtungen bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung;

3.    BEGRÜSST den Aktionsplan der Kommission vom 2. Februar 2016 zur verstärkten Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung[2], der die Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragenkatalog der Kommission berücksichtigt und sowohl legislative als auch nichtlegislative Maßnahmen und Initiativen enthält, die unter uneingeschränkter Achtung der Verträge umgesetzt werden sollten;

4.    BETONT, wie wichtig es ist, rasche Fortschritte bei den von der Kommission benannten legislativen Maßnahmen zu erzielen, insbesondere – aber nicht ausschließlich – in folgenden Bereichen:

  •     virtuelle Währungen,
  •     verbesserter Zugang zu Informationen, beispielsweise Zugang zu Bank- und Zahlungskonten, für die Zentralstellen für Verdachtsmeldungen (FIU),
  •     geeignete Maßnahmen zu vorausbezahlten Instrumenten und
  •     Maßnahmen gegen illegale Bewegungen von Barmitteln;

FORDERT die Kommission daher auf, möglichst bald, spätestens jedoch im zweiten Quartal 2016, auf der Grundlage einer angemessenen Analyse gezielte Änderungen der vierten Geldwäscherichtlinie[3] und erforderlichenfalls der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie[4] sowie der Verordnung über die Überwachung von Barmitteln[5] zu unterbreiten, wobei die Änderungen zu Letzterer spätestens im vierten Quartal 2016 übermittelt werden sollten;

5.    FORDERT die Mitgliedstaaten nachdrücklich zur möglichst baldigen Umsetzung des vierten Anti-Geldwäsche-Pakets[6] AUF, wobei eine Umsetzung vor Ende 2016 anzustreben ist, VEREINBART, auf seinen Tagungen regelmäßig eine Bilanz der Fortschritte zu ziehen, und BETONT, dass die gezielten Änderungen der vierten Geldwäscherichtlinie ihre gegenwärtige Umsetzung nicht beeinträchtigen darf;

6.    VERPFLICHTET SICH, die Arbeiten an einer weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den FIU der Mitgliedstaaten zu intensivieren, insbesondere durch

  •     Austausch bewährter Verfahren bezüglich des Informationsaustauschs im Hinblick auf eine wirksame und einheitliche Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der vierten Geldwäscherichtlinie im Zuge der laufenden Arbeiten zu deren Umsetzung;
  •     Ermutigung der FIU, die Durchführung ihrer Bestandsaufnahme ("mapping exercise") zu beschleunigen, und – je nach den Ergebnissen dieser Bestandsaufnahme – ERSUCHT die Kommission, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse für eine wirksame Zusammenarbeit und einen wirksamen Informationsaustausch zu prüfen;

BEGRÜSST in diesem Zusammenhang, dass die Kommission mit der Egmont-Gruppe der FIU und der FATF in Kontakt steht;

7.    BETONT zudem, wie wichtig es ist, dass bei der Umsetzung der von der Kommission in ihrem Aktionsplan benannten nichtlegislativen Maßnahmen rasch Fortschritte erzielt werden, beispielsweise bei der zügigeren und wirksamen Umsetzung von Maßnahmen der Vereinten Nationen zum Einfrieren von Vermögenswerten und bei der Ermittlung von Drittländern mit strategischen Mängeln im Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, bis spätestens 1. Mai 2016;

8.    FORDERT die unverzügliche, auf jeden Fall jedoch bis zum 1. Mai 2016 zu vollendende Einrichtung einer EU-Plattform mit Unterstützung des EAD/der Kommission – nach Möglichkeit unter Rückgriff auf bestehende Infrastrukturen und Informationsinstrumente –, die den Mitgliedstaaten einen freiwilligen Austausch öffentlich zugänglicher Informationen über Personen und Organisationen ermöglicht, deren Vermögenswerte von einzelnen Mitgliedstaaten in Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, die sich auf die Resolution 1373 (2001) des VN-Sicherheitsrates stützen, wegen terroristischer Aktivitäten eingefroren wurden;

9.    ERSUCHT die Kommission, in der supranationalen Risikobewertung im Rahmen der vierten Geldwäscherichtlinie den Terrorismusfinanzierungsrisiken, die für das operative Vorgehen relevant erscheinen, Priorität einzuräumen, wobei den einschlägigen Arbeiten und Informationen internationaler Organisationen und Einrichtungen für die Festlegung von Standards im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, beispielsweise der FATF, Rechnung zu tragen ist; und FORDERT die Kommission AUF, die vorläufigen Ergebnisse dieser Bewertung den Mitgliedstaaten regelmäßig, zumindest jedoch alle sechs Monate, beginnend im September 2016 und vor Ablauf der Frist am 26. Juni 2017, mitzuteilen;

10.  FORDERT die Mitgliedstaaten nachdrücklich AUF, nationale Risikobewertungen unter Priorisierung der für das operative Vorgehen relevanten Terrorismusfinanzierungsrisiken durchzuführen, hierbei den einschlägigen Arbeiten und Informationen internationaler Organisationen und Einrichtungen für die Festlegung von Standards im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, beispielsweise der FATF, Rechnung zu tragen und die jeweiligen Ergebnisse ihrer Risikobewertungen vor Ende 2016 mitzuteilen;

11.  FORDERT die Kommission AUF, die Notwendigkeit geeigneter Beschränkungen für Barzahlungen, die bestimmte Obergrenzen überschreiten, zu untersuchen, gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank geeignete Maßnahmen in Bezug auf große Banknoten, insbesondere 500-EUR-Banknoten, unter Berücksichtigung der von Europol durchgeführten Analyse zu erwägen und dem Rat spätestens am 1. Mai 2016 über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;

12.  WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es ist, dass die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern umgehend intensiviert wird, und FORDERT die Kommission AUF, so bald wie möglich legislative Maßnahmen in diesem Zusammenhang vorzuschlagen;

13.  ERSUCHT die Kommission, dem Rat über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans erstmals im Juni 2016 und anschließend alle sechs Monate Bericht zu erstatten.

[1]           Dok. 28/15.

[2]           Dok. 5782/16 + ADD1.

[3]           Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

[4]           Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

[5]           Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden.

[6]           Vierte Geldwäscherichtlinie und Verordnung (EG) Nr. 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers.

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Athen hat drei Monate Zeit für bessere Grenzkontrollen

EuroNews (DE) - Fri, 12/02/2016 - 16:09
Athen hat drei Monate Zeit, um die Kontrolle seiner Außengrenzen zu verbessern. Weil der…
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