Der Rat bekräftigt seine früheren Schlussfolgerungen und begrüßt die Berichte der Kommission über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM). Der Rat spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre Arbeit und für die angewandte Methode aus und teilt die in diesen Berichten enthaltenen objektiven und ausgewogenen Analyseergebnisse und Empfehlungen voll und ganz. In diesem Zusammenhang stellt der Rat mit Genugtuung fest, dass Bulgarien und Rumänien im Rahmen des Mechanismus weiterhin gut mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Der Rat betont erneut, dass er an den Werten und Grundsätzen der EU festhält. Nach wie vor gilt es, die Reformen unter Konzentration auf nachhaltige Ergebnisse und eine überzeugende und überprüfbare Erfolgsbilanz umzusetzen, damit die Bürger uneingeschränkt in den Genuss aller Möglichkeiten kommen können, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben. In dieser Hinsicht bekräftigt der Rat auch, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung dieser Reformen bedarf, um die Ziele, die im Rahmen des Mechanismus vorgegeben sind, zu erreichen.
Der Rat stellt fest, dass ermutigende Schritte unternommen worden sind, um den Reformprozess wieder in Gang zu bringen, wenngleich die Reformen generell in Bulgarien dringend schneller vorangetrieben werden müssen. Zu erwähnen ist hier die Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen. Einigen lobenswerten Initiativen, insbesondere der vom Parlament im Dezember 2015 mit breiter Mehrheit verabschiedeten Verfassungsänderung, die ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Obersten Justizrats ist, sollten nun weitere Taten folgen. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass die wichtigen umfassenden Reformstrategien für das Justizwesen und die Korruptionsbekämpfung umgesetzt werden, und darüber zu wachen, dass konkrete Ergebnisse erzielt werden.
Der Rat begrüßt, dass die Regierung ihren politischen Reformwillen bekundet hat, doch ist ein breiterer und vorbehaltloser politischer Konsens über die Unterstützung des Reformprozesses erforderlich, damit mehr konkrete und nachhaltige Reformanstrengungen unternommen werden. Die Kommission hat in ihrer Gesamtbewertung erneut auf einige Punkte hingewiesen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Bulgarien sollte sich in erster Linie bemühen, die Kontroverse über den politischen Einfluss auf das Justizwesen zu beenden und die Integritätsprobleme bei Ernennungen zu beheben; zudem gilt es, die Aufsicht zu verbessern und Mängel zu beseitigen und für die wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen zu sorgen. Nach wie vor ist es unbedingt erforderlich, dass die Reform des Obersten Justizrats und der Staatsanwaltschaft vorangetrieben wird und die Justizinspektion mehr Befugnisse erhält. Der Rat stellt zudem fest, dass Bulgarien bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität kaum Fortschritte vorweisen kann.
Der Rat fordert Bulgarien nachdrücklich auf, auf Grundlage der bisherigen Fortschritte und der bestehenden strategischen Planung Bulgariens noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, um allen in dem Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen nachzukommen, und erwartet, dass konkrete Schritte eingeleitet und spürbare Fortschritte erzielt werden, noch bevor der nächste Kommissionsbericht vorliegt.
Bulgarien sollte generell seinen politischen Willen, Reformen herbeizuführen und spürbare Fortschritte zu erzielen, konsolidieren und vertiefen, unter anderem, indem es die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz verbessert und sichert; zudem sollte es das Justizsystem weiter reformieren und dabei auch die Staatsanwaltschaft einer unabhängigen Überprüfung unterziehen, bei der die bereits durchgeführten Reformmaßnahmen zu berücksichtigen sind. In dieser Hinsicht sollte es sich vor allem bemühen, die Reform des Obersten Justizrates weiter voranzutreiben, die Justizinspektion zu verstärken und das Strafrecht zu modernisieren. Die Bekämpfung der Korruption, insbesondere der Korruption auf hoher Ebene, muss verstärkt werden, damit konkrete und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden, auch was die Gewährleistung einer größeren Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen anbelangt. Absoluten Vorrang sollte die Verabschiedung eines neuen Antikorruptionsgesetzes haben, mit dem die erklärten Absichten der Antikorruptionsstrategie umgesetzt werden. Hierzu zählt u.a. die rasche Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsbehörde, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und über ein starkes unabhängiges Mandat zur Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene verfügt. Was die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft, so sind noch mehr Anstrengungen erforderlich, insbesondere eine professionellere Strafverfolgung sowie nachhaltige, wirksame und erfolgreiche Ermittlungen, gefolgt von abschreckenden Sanktionen; dabei sollte gegebenenfalls mit anderen Mitgliedsstaaten der EU zusammengearbeitet werden. Auch müssen die Probleme, die derzeit die Arbeit der im Innenministerium angesiedelten Direktion für organisierte Kriminalität und der Kommission für die Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte behindern, rasch beseitigt werden.
Der Rat stellt mit Genugtuung fest, dass Rumänien in vielen Bereichen weiterhin erhebliche Fortschritte erzielt, was ein Zeichen dafür ist, dass der Erfolg der Reformen zunehmend von Dauer ist. Bei ihrem Vorgehen gegen die Korruption auf höchster Ebene legen die wichtigsten Justiz- und Integritätsbehörden nach wie vor eine beeindruckende Entschlossenheit an den Tag. Die Professionalität hat im gesamten rumänischen Justizwesen weiter zugenommen. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass es Rumänien, wenn es an seinen gegenwärtigen Reformbestrebungen festhält, die Fortschritte weiter konsolidiert und die CVM-Ziele bei seinen nationalen Maßnahmen und Strategien durchgängig berücksichtigt, gelingen wird, die erforderliche Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der Reformen sicherzustellen und somit die Ziele des Mechanismus zu erreichen.
Der Rat bekräftigt zudem, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung der Reformen von Seiten aller öffentlichen Institutionen und politischen Akteure bedarf. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen, die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und die anderen Integritätsprobleme, die in dem Bericht erwähnt werden. Der Rat weist darauf hin, dass sich die entscheidende Gelegenheit bietet, mit einer transparenten und auf Leistung beruhenden Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen und der Überprüfung der Kandidaten für die nächsten Wahlen in dieser Hinsicht weitere Fortschritte zu erzielen. Er fordert Rumänien auf, den Aktionsplan 2015-2020 für die Umsetzung der Strategie für die Entwicklung des Justizwesens (2015-2020) und die Entwicklung einer neuen nationalen Antikorruptionsstrategie rasch fertigzustellen und zu verabschieden.
Der Rat ermutigt Rumänien, auf den bereits erzielten erheblichen Fortschritte aufzubauen und sich nunmehr darauf zu konzentrieren, diese Fortschritte zu konsolidieren und die gegenwärtige Dynamik zu nutzen, um allen Empfehlungen, die die Kommission in ihrem Bericht abgegeben hat, nachzukommen. Dies wäre ein weitere Nachweis dafür, dass die Reformen Bestand haben und den Weg dafür ebnen, dass Rumänien schon in naher Zukunft alle Vorgaben des Mechanismus erfüllen kann.
Was die unbedingte Achtung und Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz anbelangt, sollte Rumänien seine Fortschritte weiter konsolidieren. Eine transparente, fundierte und auf Leistung basierende Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen bietet die einzigartige Chance zu zeigen, dass weitere Fortschritte erzielt wurden. Auch kommt es darauf an, dass die Justiz weiter reformiert wird, wozu auch gehört, dass die Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, wie sie von der Regierung vorgelegt worden sind, rasch verabschiedet werden. Gerichtliche Entscheidungen, einschließlich solcher, die mangelnde Integrität bestätigen, sollten von allen Institutionen und Instanzen, auch vom rumänischen Parlament, unverzüglich angewandt und umgesetzt werden. Weitere beständige Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption, auch durch wirksame und abschreckende Maßnahmen auf allen Ebenen, haben nach wie vor absoluten Vorrang.
Der Rat bekräftigt, dass der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus weiterhin von wesentlicher Bedeutung für den Fortschritt ist. Er ist nach wie vor geeignet, um die beiden Mitgliedstaaten bei ihren jeweiligen Reformanstrengungen zu unterstützen, so dass sie konkrete und dauerhafte Erfolge bei der Verwirklichung der Ziele des Mechanismus erreichen. Der Rat erklärt erneut, dass er bereit ist, die diesbezüglichen Bemühungen Bulgariens und Rumäniens mit EU- und mit bilateraler Hilfe zu unterstützen. Der Mechanismus wird weiter angewandt, bis die Ergebnisse, die von beiden Mitgliedstaaten in diesem Rahmen erwartet werden, erreicht sind. Somit sieht der Rat den nächsten Berichten zu Bulgarien und Rumänien, die die Kommission in einem Jahr vorlegen wird, erwartungsvoll entgegen und begrüßt, dass die Kommission die Situation in Bulgarien und Rumänien weiterhin aufmerksam beobachten und den Rat regelmäßig darüber unterrichten will.
Am 15. März 2016 hat der Rat eine Verordnung zur Einrichtung eines EU-Soforthilfemechanismus angenommen, um Griechenland und andere Mitgliedstaaten, die durch den massiven Flüchtlingszustrom überfordert sind, zu unterstützen. Diese Annahme erfolgte im Anschluss an die politische Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter vom 9. März 2016. Die neue Verordnung setzt eine Zusage des Europäischen Rates in die Praxis um. Sie ermöglicht eine unverzügliche und wirksame Reaktion der EU auf die sehr schwierige Lage, die sich vor Ort rasch entwickelt.
Nachdem bei den irregulären Migrationsströmen entlang der Westbalkanroute nun das Ende erreicht wurde, befinden sind derzeit rund 35 000 Flüchtlinge in Griechenland.
Die im Rahmen des neuen Instruments zur Verfügung gestellte Hilfe ist bedarfsorientiert und zielt auf die Rettung von Leben, die Vermeidung menschlichen Leids und die Wahrung der Menschenwürde ab. Die Hilfe umfasst Nahrungsmittel, Unterkünfte, Wasser, Medikamente und anderen lebenswichtige Güter. Sie wird von der Kommission oder von Partnerorganisationen geleistet, die von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden ausgewählt werden.
"Dieser Ratsbeschluss zeigt, dass die EU Griechenland in dieser schwierigen Zeit zur Seite steht. Der niederländische Vorsitz wird alles in seiner Macht Stehende tun, um zu gewährleisten, dass die nötigen EU-Mittel so rasch wie möglich mobilisiert werden", so der niederländische Außenminister und Präsident des Rates Bert Koenders.
Die Kommission schätzt, dass 2016 300 Mio. EUR und 2017 und 2018 weitere 200 Mio. EUR pro Jahr benötigt werden, um den Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht zu werden.
Der Soforthilfemechanismus kann auch in anderen Krisenfällen oder bei anderen Katastrophen mit schwerwiegenden humanitären Auswirkungen in Anspruch genommen werden, etwa bei nuklearen Unfällen, Terroranschlägen und Epidemien. Er kann jedoch nur dann zum Einsatz kommen, wenn es sich um eine Katastrophe von außergewöhnlichem Umfang und mit außergewöhnlichen Auswirkungen handelt und die Instrumente, die den Mitgliedstaaten und der Union zur Verfügung stehen, unzureichend sind.
Umsetzung und nächste SchritteDie neue Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Kommission kann dann sofort mit der Umsetzung von Hilfsmaßnahmen beginnen, indem sie vorübergehend auf die momentan im EU-Haushalt vorhandenen Mittel zurückgreift.
Parallel dazu arbeiten der Rat und das Europäische Parlament an einem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, den die Kommission am 9. März 2016 vorgeschlagen hat. Sobald der Berichtigungshaushalt angenommen worden ist, werden die Hilfsmaßnahmen aus den neuen Haushaltslinien für den Soforthilfemechanismus finanziert.
Die Europäische Union und die Republik Moldau (im Folgenden "Moldau") haben heute die zweite Tagung des Assoziationsrates im Rahmen des Assoziierungsabkommens abgehalten. Die EU und Moldau bestätigten die gemeinsame Entschlossenheit, ihre Zusagen in Bezug auf die Verstärkung der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration Moldaus mit der EU einzuhalten.
Der Assoziationsrat würdigte die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens seit 1. September 2014 und verwies darauf, dass das vollständige Inkrafttreten des Abkommens bevorsteht, da Moldau und alle EU-Mitgliedstaaten das Abkommen nunmehr ratifiziert haben. Das Assoziierungsabkommen bildet die rechtliche Grundlage, auf der Moldau seine Reformagenda und die wirtschaftliche Modernisierung in den kommenden Jahren vorantreiben wird. Moldau hat den zweiten Bericht über die Umsetzung der EU-Moldau-Assoziierungsagenda vorgelegt.
Der Assoziationsrat würdigte die Bedeutung einer Lösung der aktuellen Probleme in Moldau im Wege eines konstruktiven Dialogs zwischen allen politischen Kräften des Landes, der den Erwartungen der Bevölkerung der Republik Moldau Rechnung trägt. Die EU ermutigte Moldau, seine Bemühungen um die Verabschiedung der erforderlichen Gesetze fortzusetzen, und bekräftigte, dass sie Moldau im Hinblick auf das Erreichen dieser Ziele unterstützen wird. Beide Seiten betonten die Bedeutung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft – insbesondere bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens – und die Notwendigkeit einer verstärkten Beteiligung der Zivilgesellschaft an der staatlichen Politik und Entscheidungsfindung in Moldau. Darüber hinaus betonte der Assoziationsrat, dass es für Moldau wichtig ist, eine Politik fortzusetzen und zu intensivieren, die die gesamte Gesellschaft umfassend einbezieht.
Greifbare Ergebnisse bei den Reformen sind notwendig, damit das Vertrauen in Moldau wiederhergestellt wird. Der Assoziationsrat würdigte die Bemühungen Moldaus zur Erarbeitung eines klaren Konzepts mit vorrangigen Reformen in Schlüsselbereichen, das in einem Fahrplan enthalten ist, den die moldauische Regierung der EU bereitgestellt und öffentlich bekanntgemacht hat. In diesem detaillierten Fahrplan sind klare Fristen für konkrete Maßnahmen (bis Juli) vorgegeben, und zwar in wichtigen Bereichen wie den folgenden: Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (ab dem laufenden Monat); Billigung und Beginn der Umsetzung des Gesetzespakets für das Justizwesen und die Staatsanwaltschaft sowie Verleihen neuer Impulse für die Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (in den Monaten März und April); Verabschiedung einer Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung (bis April); Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas; Behebung von Schwachstellen im Banken- und im Finanzsektor und Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit dem IWF; Annahme des Gesetzgebungspakets zur Integrität. Mit diesen Reformen sollte eine umfassende Untersuchung in Bezug auf Fälle von Bankbetrug einhergehen, der Justizsektor reformiert, die staatlichen Institutionen entpolitisiert, Korruption und Geldwäsche bekämpft, der Finanzsektor stabilisiert und das Geschäfts- und Investitionsklima – auch im Energiesektor – verbessert werden. Der Fahrplan wird ein nützliches Instrument für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der Reformen zugunsten der moldauischen Gesellschaft in ihrer ganzen Bandbreite sein.
Der Assoziationsrat erörterte Wege zur Behebung politischer Blockaden in Moldau, auch im Wege einer Verfassungsreform und der Umsetzung der Empfehlungen der OSZE/BDIMR über die Rahmenbedingungen für Wahlen.
Die EU erneuerte ihren Aufruf, die nationalen Rechtsvorschriften zu verbessern, um so bald wie möglich die Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich wirksam zu beschränken und Pluralismus zu garantieren. Die EU brachte ferner ihre Bedenken angesichts mangelnder Unabhängigkeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden zum Ausdruck und rief Moldau auf, Reformen durchzuführen, mit denen die Unabhängigkeit, Effektivität, Transparenz und Rechenschaftspflicht des Justizwesens und der Institutionen für die Korruptionsbekämpfung wirksam gewährleistet werden. Die EU begrüßte die Annahme des Gesetzes zur Reform der Strafverfolgungsbehörden, das sie als einen Fortschritt betrachtet, und forderte nachdrücklich seine sorgfältige Umsetzung sowie die unverzügliche Annahme wesentlicher Gesetze über das Justizwesen und für die Korruptionsbekämpfung. Moldau bekräftigte, dass die Reform des Justizwesens eine der Hauptprioritäten des Landes darstellt, und gab einen ausführlichen Überblick über die Maßnahmen, die in den kommenden Monaten ergriffen werden sollen, um bestehende Schwachstellen auszumerzen und eine tiefgreifende Systemreform in diesem Bereich zu fördern.
Der Assoziationsrat nahm die beträchtliche Hilfe der EU für Moldau zur Kenntnis. Die EU rief Moldau auf, diese Hilfe möglichst optimal zu nutzen, um bei den ehrgeizigen Reformen, zu denen sich das Land im Rahmen des Assoziierungsabkommens und der Assoziierungsagenda verpflichtet hat, Ergebnisse zu erzielen, und erklärte sich erneut bereit, Moldau weiterhin auch mit technischer Hilfe und Projekthilfe – etwa durch Missionen der gegenseitigen Begutachtung und hochrangige Berater – zu unterstützen. Der Assoziationsrat war sich darin einig, dass eine klare Zusage hinsichtlich der Aufstellung eines umfassenden Programms für Stabilisierung und strukturelle Reformen, mit dem makroökonomische Fragen angegangen werden sollen, eine Einigung mit dem IWF über eine neue Kooperationsvereinbarung erleichtern dürfte.
Der Assoziationsrat bestätigte, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Moldau im Energiebereich eine Priorität darstellt, und wies erneut darauf hin, wie wichtig die Fortsetzung der Arbeiten an der Pipeline Ungheni-Chisinau sowie diesbezügliche politische Maßnahmen sind, um die Versorgungswege im Hinblick auf die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit auf nationaler und regionaler Ebene weiter zu diversifizieren.
Der Assoziationsrat begrüßte den Beitritt Moldaus zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Moldau und die EU würdigten ferner die gute Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Umwelt sowie die Zusage Moldaus, seine Rechtsvorschriften in diesem Bereich an die der EU anzugleichen. Zudem beriet der Assoziationsrat über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr.
Der Assoziationsrat rief dazu auf, die Bemühungen um eine umfassende und friedliche Beilegung des Transnistrien-Konflikts auf der Grundlage der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau mit einem besonderen Status für Transnistrien zu verstärken. Er legte den Parteien nahe, ihr konstruktives Engagement in Bezug auf die Gespräche zur Beilegung des Konflikts zu erneuern, und erklärte, dass er der Wiederaufnahme der förmlichen 5+2-Gespräche und einem intensivierten Dialog in allen Formaten mit Interesse entgegensieht. Die EU betonte, dass das Assoziierungsabkommen einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet Moldaus Modernisierungs- und Entwicklungschancen bietet und dass die EU bereit ist, seine vollständige Umsetzung zum Nutzen der gesamten Bevölkerung Moldaus und seiner internationalen Partner zu unterstützen.
Guten Morgen. Zunächst möchte ich Ihnen, Präsident Anastasiades, für den Empfang heute hier in Nikosia und für das gute und freimütige Gespräch, das wir soeben hatten, danken.
Ich bin hauptsächlich deswegen heute nach Zypern gekommen, um zu erörtern, wie wir in Bezug auf die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der Türkei weiter verfahren und wie wir mit der Migrationskrise umgehen wollen. Ich bin nicht hier, um Druck auf Zypern auszuüben. Ich bin hier, um mir vor der Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche Ihren Standpunkt anzuhören.
Bei unserem EU-Gipfeltreffen in der vergangenen Woche haben wir über eine weitere Verstärkung unserer Zusammenarbeit mit der Türkei gesprochen. Sie ist eine wichtige Säule unserer gemeinsamen, umfassenden europäischen Strategie. Aber es ist nie klug, einen Plan nur auf eine Säule zu stützen. Das sollten wir und das werden wir auch nicht tun. Die anderen Säulen unserer gemeinsamen europäischen Strategie sind die Rückkehr zu Schengen, eine Beendigung der Politik des Durchwinkens, auch entlang der Westbalkanroute. Und überdies eine massive Aufstockung der humanitären Hilfe für die am stärksten betroffenen Länder, nicht zuletzt Griechenland.
In der letzten Woche bin ich beauftragt worden, eine Vereinbarung zwischen der Türkei und der Europäischen Union über eine weitere Verstärkung unserer Zusammenarbeit in der Migrationskrise auszuarbeiten. Ich bin nunmehr mit den Details beschäftigt. Deshalb bin ich heute hier in Nikosia. Und deshalb werde ich heute Abend nach Ankara weiterreisen.
Der Vorschlag, den die Türkei gemeinsam mit Deutschland und den Niederlanden ausgearbeitet hat, muss noch austariert werden, damit ihm alle 28 Mitgliedstaaten und die EU-Organe zustimmen können. Ziel ist es, die Verhandlungen am Donnerstag und Freitag dieser Woche abzuschließen, aber so weit sind wir noch nicht. Eine entscheidende Frage, die noch geklärt werden muss, betrifft die Rechtmäßigkeit. Wir müssen sicherstellen, dass eine neue großangelegte Rückführungsregelung zwischen Griechenland und der Türkei mit dem EU-Recht und unseren internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt im Einklang steht. Das heißt, wir müssen sicherstellen, dass jeder Fall in Griechenland einzeln geprüft wird, bevor über eine Rückführung in die Türkei entschieden wird. Und es heißt auch, dass wir sicherstellen müssen, dass die Menschen, die internationalen Schutz benötigen, in der Türkei einen angemessenen Schutz erhalten. Eine andere Frage, die es zu klären gilt, betrifft die möglichen Alternativrouten von der Türkei in andere EU-Länder wie Bulgarien. Auch dies muss berücksichtigt werden, damit die Vereinbarung wirksam ist.
Aber unsere Zusammenarbeit mit der Türkei reicht weit über die Migrationsfrage hinaus. Die gegenwärtige Dynamik bietet die Chance, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei mit neuem Leben zu erfüllen. Allerdings möchte ich in dieser Hinsicht eines klarstellen: Die Europäische Union ist eine Union mit 28 Mitgliedstaaten. Zypern ist ebenso wichtig wie Deutschland, Frankreich, die Niederlande oder jeder andere Mitgliedstaat. Kein Drittland kann je so wichtig für mich sein wie einer unserer Mitgliedstaaten. Wir sollten diese Chance nutzen und dafür sorgen, dass alle von dieser neuen Dynamik profitieren, auch Zypern.
Was den Beitritt betrifft, so möchte ich klar und deutlich sagen, dass sich an den Regeln nichts geändert hat. Es gelten dieselben strengen Bedingungen, und nach wie vor können die Verhandlungen nur voranschreiten, wenn alle 28 zustimmen.
Heute Morgen haben wir auch über die laufenden Bemühungen bei den Verhandlungen über eine Regelung der Zypernfrage gesprochen, die ich uneingeschränkt unterstütze. Ich habe Präsident Anastasiades aufmerksam zugehört und ihm versichert, dass uns voll und ganz bewusst ist, in welch wichtigem Stadium sich die Verhandlungen befinden, und dass alle EU-Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, diese Verhandlungen zu erleichtern. Ein erfolgreicher Abschluss, der von beiden Teilen der Insel mitgetragen wird, würde nicht nur für Zypern, sondern für ganz Europa und die gesamte Region einen Neuanfang bedeuten.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur wirtschaftlichen Erholung Zyperns sagen. Vor nur drei Jahren stand Zypern am Rande des finanziellen Abgrunds. Heute steht Zypern wieder auf eigenen Füßen, ohne dass es alle Mittel, die ihm von den Partnern des Euro-Gebiets und vom IWF zur Verfügung gestellt wurden, in Anspruch genommen hat. Dieser Erfolg ist den eigenen Anstrengungen Zyperns zu danken. Das ist ein gutes Zeichen für Zypern, das Euro-Gebiet und Europa. Vielen Dank.
Am 14. März 2016 hat der Rat einen Beschluss zur Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angenommen.
Mit dem Beschluss wird die Resolution 2253 des VN‑Sicherheitsrates vom 17. Dezember 2015 umgesetzt und werden insbesondere Änderungen an den bestehenden Sanktionen vorgenommen. In der Resolution wird erneut die unmissverständliche Verurteilung der Organisation "Islamischer Staat im Irak und in der Levante" (ISIL, auch bekannt als Da'esh) bekräftigt und eine intensivere Bekämpfung dieser Organisation im derzeitigen Rahmen zur Bekämpfung von Al‑Qaida und der mit ihr verbündeten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen wegen anhaltender und vielfacher krimineller Terrorakte, die darauf abzielen, den Tod unschuldiger Zivilpersonen und anderer Opfer sowie die Zerstörung von Sachwerten zu verursachen und die Stabilität nachhaltig zu untergraben, gefordert. Mit dem Beschluss werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zustrom von Geldern und anderen finanziellen Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen an Personen und Einrichtungen auf der ISIL (Da'esh)- und Al‑Qaida‑Sanktionsliste zu unterbinden.
Die betreffenden Rechtsakte werden am 15. März 2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Restriktive Maßnahmen wurden von der EU zum ersten Mal am 27. Mai 2002 eingeführt.