I. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
1. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.
2. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.
3. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.
4. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen
5. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.
II. KLIMA UND ENERGIE
6. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
Der Rat ist am 16. März 2016 übereingekommen, Mittel aus dem EU-Haushaltsplan zur Finanzierung der Soforthilfe für Griechenland und andere Mitgliedstaaten, die in starkem Maße unter der Flüchtlingskrise leiden, zu verwenden.
Mit der Billigung des am 9. März 2016 von der Kommission vorgeschlagenen Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 hat der Rat der Bereitstellung von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 80,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aus dem EU-Haushaltsplan 2016 zugestimmt.
"Dieser Beschluss erlaubt es der EU, die unmittelbaren und dringenden Bedürfnisse infolge des massiven Zustroms von Flüchtlingen zu befriedigen. Wir wollen die schlechte humanitäre Lage der Migranten in der EU so schnell wie möglich verbessern. Das ist Sinn und Zweck des EU-Soforthilfemechanismus", erklärte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates Jeroen Dijsselbloem.
Die vom Rat gebilligten Mittel werden durch Umschichtungen innerhalb der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens der EU finanziert. Je nach Entwicklung des Bedarfs kann die Kommission weitere Vorschläge zur Bereitstellung der Mittel unterbreiten, die für die Soforthilfe für die Länder benötigt werden, die mit einer umfassenden humanitären Krise wie dem massiven Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert sind.
Die Kommission schätzt, dass 2016 300 Mio. EUR und 2017 und 2018 jeweils weitere 200 Mio. EUR benötigt werden, um Soforthilfe im Zusammenhang mit den Flüchtlingen zu leisten.
Mit der Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 hat der Rat außerdem die Aufstockung des Personalbestands des bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung gebilligt. So soll das Zentrum in die Lage versetzt werden, nach den Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015 eine zentrale Rolle bei der Terrorismusbekämpfung in der EU zu übernehmen.
Die nächsten SchritteDer Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Billigt das Parlament den Standpunkt des Rates, so ist der Berichtigungshaushaltsplan angenommen. Nimmt es Abänderungen am Standpunkt des Rates vor, beginnt eine dreiwöchige Vermittlungsfrist.
HintergrundinformationenDer Billigung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 ging die Einrichtung eines EU-Soforthilfemechanismus am 15. März 2016 voraus. Der Rat hat dieses neue Instrument am gleichen Tag aktiviert, um Griechenland und andere Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des derzeitigen Flüchtlingszustroms zu unterstützen.
Auch zwei Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein.
Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt, sondern ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.
Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Sie appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen.
Sie bekräftigt, dass sie äußerst besorgt ist über die fortgesetzte Verstärkung der militärischen Präsenz und die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, die sich unter anderem in der Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung und auf freie Ausübung der Religion und Weltanschauung sowie in der Verfolgung von Personen, die Minderheiten angehören – insbesondere der Krimtataren –, manifestiert. Die Beantragung des Verbots der Tätigkeiten des Mejlis, einer als extremistische Organisation eingestuften Selbstverwaltungskörperschaft der Krimtataren, stellt eine besonders beunruhigende Entwicklung dar. Die EU fordert die uneingeschränkte Beachtung der internationalen Menschenrechtsnormen und die Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts. Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen sollten gründlich untersucht werden.
Oleh Senzow und Olexander Koltschenko, die unter Missachtung des Völkerrechts festgenommen und verurteilt wurden, sollten unverzüglich freigelassen werden und ihnen sollte eine sichere Rückkehr in die Ukraine zugesichert werden. Der uneingeschränkte, freie und ungehinderte Zugang internationaler Menschenrechtsakteure zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
Heute ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung.
Auch wenn weltweit viele positive Maßnahmen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung getroffen worden sind, sind wir nach wie vor mit kritischen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert.
Im September 2015 haben sich die führenden Politiker Europas und politische Entscheidungsträger aus der ganzen Welt auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geeinigt und sich verpflichtet, bei unserem gemeinsamen Engagement für die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung weltweit niemanden außen vor zu lassen. Umgekehrt sind wir in diesen Tagen auch mit wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftskrise, der Migration, dem Terrorismus, der Armut und den zunehmenden Ungleichheiten konfrontiert.
Von diesen Herausforderungen sind in erster Linie die Menschen betroffen, die bereits Diskriminierungen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste sowie ethnischen oder nationalen Herkunft ausgesetzt sind. Die Europäische Union wird weiterhin darauf hinwirken, dass innerhalb ihrer Grenzen und auf der ganzen Welt jede Form der Diskriminierung beseitigt wird, so dass alle Menschen ohne Einschränkungen und Ausnahmen in den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Ferner bekräftigt die EU, dass sie entschlossen gegen Hassreden vorgeht und diese bekämpft. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.
Am heutigen Tag fordert die Europäische Union noch einmal alle Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, dazu auf, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beizutreten. Wenn wir Rassendiskriminierung verhindern und unterbinden wollen, dann müssen wir auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene entschlossene und wirksame Maßnahmen ergreifen.
Die Europäische Union wird in enger Abstimmung mit all ihren Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft auch in Zukunft darauf hinarbeiten, dass die Rassendiskriminierung weltweit beseitigt wird.
Guten Abend. Soeben haben wir einen nützlichen Dreigliedrigen Sozialgipfel beendet. Ich freue mich, dass wir das Format geändert haben, so dass wir in vernünftigem Abstand zur Tagung des Europäischen Rates zusammenkommen. Auf diese Weise können wir die Ansichten der Sozialpartner besser berücksichtigen. Ich denke, alle schätzten die offenere Atmosphäre, in der wir einen wirklich substanziellen Meinungsaustausch führen konnten.
Heute haben wir über die Schaffung von Arbeitsplätzen und integratives Wachstum gesprochen. Die Lage in der Europäischen Union ist keineswegs schlimm mit einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von inzwischen weniger als neun Prozent. Gleichzeitig gibt es aber nach wie vor große Probleme. Wir müssen dafür sorgen, dass der Aufschwung anhält. In dieser Hinsicht kommt es entscheidend darauf an, dass wir durch Reformen das Wachstumspotenzial unserer Volkswirtschaften steigern. Wir müssen zeigen, dass der Wohlstand tatsächlich wieder zurückkehrt. Es ist ein Rennen gegen die Zeit und gegen die Populisten.
Die Migrationskrise betrifft uns alle, aber die Sozialpartner stehen wirklich an vorderster Front. Darum haben wir heute erörtert, wie wir unsere eigene Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise schützen und gleichzeitig unsere Pflicht gegenüber denen erfüllen können, die internationalen Schutz suchen. Ich bin froh, dass ich sagen kann, die Partner haben heute nicht nur ihre Sorgen vorgetragen, sondern auch konstruktive Vorschläge gemacht. Wir sind der Frage nachgegangen, welche Chancen und welche Probleme sich bei der Integration von Asylsuchenden in unsere Arbeitsmärkte auftun.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Tagung des Europäischen Rates zum Thema Migration morgen und am Freitag sagen. Erstens, das Ziel des Gipfeltreffens ist klar: Wir wollen mit der Türkei eine Vereinbarung über eine weitere Verstärkung unserer Zusammenarbeit schließen, um den Zustrom von Migranten nach Europa einzudämmen. Aber wie sich bei meinen Gesprächen in den letzten zehn Tagen und bei meinem Besuch in Nikosia und Ankara gestern gezeigt hat, bleibt noch viel zu tun, damit wir zu einer für alle 28 Mitgliedstaaten und für die Türkei annehmbaren Vereinbarung gelangen können.
Zweitens, es gibt immer noch einige Punkte, die geklärt werden müssen und an denen wir arbeiten. Der wichtigste Punkt, bei dem wir keine Kompromisse eingehen können und werden, ist, dass unser EU-Recht und das Völkerrecht unbedingt eingehalten werden müssen. Dies ist unabdingbar. Anderenfalls ist Europa nicht mehr Europa.
Und schließlich, während wir uns alle darauf konzentrieren, wie wir unsere Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Migration und in anderen Bereichen weiter verstärken können, sollten wir den Gesamtzusammenhang nicht aus dem Auge verlieren. Wie gut und bahnbrechend eine solche Vereinbarung auch sein mag, sie alleine wird die Migrationskrise nicht beenden. Aber sie kann und muss dazu beitragen. Deshalb dürfen wir uns nicht nur auf diese Vereinbarung verlassen. Und deshalb müssen wir ernsthaft an unserer gemeinsamen europäischen umfassenden Strategie, die über die Türkei hinausreicht, festhalten. Vielen Dank.