Dienstag, 3. Mai 2016
Treffen von Spitzenvertretern der EU und Japans
17.25 Uhr Ankunft von Ministerpräsident Shinzō Abe, Empfang durch Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
17.30 Uhr Presserklärungen
17.45 Uhr Treffen der Spitzenvertreter
18.30 Uhr Arbeitsessen
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Donnerstag, 5. Mai 2016
Rom
16.30 Uhr Bilaterales Treffen mit Präsident Sergio Mattarella
18.30 Uhr "Lage der Europäischen Union" - Podiumsdiskussion von Präsident Donald Tusk, Präsident Jean-Claude Juncker und Präsident Martin Schulz zusammen mit Ministerpräsident Matteo Renzi
Freitag, 6. Mai 2016
Rom
9.20 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Matteo Renzi
10.30 Uhr Gemeinsame Audienz beim Heiligen Vater Papst Franziskus
Verleihung des Internationalen Karlspreises an Papst Franziskus
12.22 Uhr Rede des Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
12.28 Uhr Rede des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
12.34 Uhr Rede des Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk
Am 4. April hat das Verfassungsgericht das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Kongo bestätigt.
Die rege Beteiligung der Oppositionskandidaten und Wähler zeugt von dem Wunsch der kongolesischen Bevölkerung nach Demokratie, ungeachtet der schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen, auf die die Europäische Union bereits in ihrer Erklärung vom 19. Februar hingewiesen hat. Die Zeit nach den Wahlen war geprägt von Menschenrechtsverletzungen, wobei Vertreter der Opposition und der Medien festgenommen und eingeschüchtert wurden. Dies stellt die Glaubwürdigkeit des Wahlergebnisses in Frage.
Gewalttaten, wie sie sich am 4. April in Brazzaville ereignet haben, können die Stabilität Kongos gefährden. Die EU appelliert an alle Beteiligten, Zurückhaltung zu üben und jegliche Gewaltanwendung und Manipulationsversuche zu unterlassen.
Eine demokratische Debatte und die Achtung der bürgerlichen Freiheitsrechte sind die beste Garantie für die Stabilität und Entwicklung des Landes. Angesichts der anstehenden Parlamentswahlen müssen die Regierung Kongos und alle Beteiligten die Achtung der Grundfreiheiten gewährleisten und dafür sorgen, dass wirklich transparente Wahlen stattfinden, bei denen die Bevölkerung ihren Willen zum Ausdruck bringen kann. In diesem Zusammenhang bekräftigt die EU, dass sie bereit ist, ihren Dialog mit Kongo fortzusetzen.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien* und Montenegro*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* - Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Montenegro nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.