Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat sich am 28. April 2016 im Namen des Rates auf dessen Verhandlungsposition geeinigt, die auf eine Verschiebung der Termine für die Umsetzung und Anwendung der neuen Vorschriften für Wertpapiermärkte um ein Jahr abstellt.
Diese Verschiebung um ein Jahr wird sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlagen in Finanzinstrumente und auf den Betrieb geregelter Finanzmärkte auswirken. Der AStV hat den niederländischen Vorsitz ersucht, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament so bald wie möglich aufzunehmen, damit eine Verordnung zur Umsetzung der Verschiebung in erster Lesung angenommen werden kann.
"MiFID" und "MiFIR"Eine kürzlich erfolgte Überarbeitung der Vorschriften über Finanzinstrumente diente der Förderung der Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz der Finanzmärkte in der EU. Der Rat hat diese Vorschriften im Mai 2014 angenommen und dadurch einen bestehenden "MiFID"-Text zur Regelung der Märkte für Finanzinstrumente geändert und ersetzt.
Die Vorschriften sind in zwei Gesetzgebungsakten niedergelegt:
Gemäß dem Ansatz des Rates würde
Zusätzlich hat der Rat Änderungen an dem Kommissionsvorschlag in sein Verhandlungsmandat aufgenommen. Diese betreffen Eigenhandel, Transaktionspakete, die Angleichung an die EU-Richtlinie über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und den Geltungsbeginn bestimmter Bestimmungen einer Verordnung betreffend Marktmissbrauch.
Mit der technischen Durchführung verbundene HerausforderungenSowohl die Richtlinie als auch die Verordnung sollten 30 Monate nach Inkrafttreten, d.h. ab 3. Januar 2017, anwendbar sein, und die Mitgliedstaaten hätten die neue Richtlinie bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen müssen. Aufgrund von mit der technischen Durchführung verbundenen Herausforderungen, mit denen sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die zuständigen nationalen Behörden konfrontiert sehen, werden wesentliche Dateninfrastrukturen nicht zum 3. Januar 2017 zur Verfügung stehen.
Nach dem neuen Rechtsrahmens müssen Handelsplätze und systematische Internalisierer den zuständigen Behörden zu den Finanzinstrumenten Referenzdaten übermitteln, die die Merkmale der einzelnen Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich von MiFID II fallen, in einheitlicher Weise beschreiben. Zur Gewährleistung einer effizienten und harmonisierten Datenerhebung muss eine neue Infrastruktur für die Datenerhebung entwickelt werden. Deshalb muss die ESMA in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden ein Datensystem einrichten, das angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs von MiFID II ein breiteres Spektrum von Finanzinstrumenten abdeckt.
Am 2. Oktober 2015 hat die ESMA der Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID II unausweichlich sei. Weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer werden in der Lage sein, die neuen Vorschriften ab 3. Januar 2017 anzuwenden. Dies würde zu Rechtsunsicherheit und potenziellen Marktstörungen führen.
[1] Durch Festlegung einer Gesamtobergrenze für die EU und einer Obergrenze je Handelsplatz für die sogenannten Ausnahmen vom Referenzkurs bzw. vom ausgehandelten Geschäft.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat sich am 28. April 2016 im Namen des Rates auf dessen Verhandlungsposition zu einem Vorschlag für eine Verordnung über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen geeinigt, das den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung solcher Reformen helfen soll.
Das Programm soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 mit einer Finanzausstattung in Höhe von 142,8 Mio. € festgelegt werden.
Der AStV hat den niederländischen Vorsitz ersucht, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.
ZieleZiel des Programms ist die Förderung institutioneller, administrativer und struktureller Reformen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Wachstum, Beschäftigung, Zusammenhalt und Investitionen, insbesondere im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung, auch durch Förderung eines effizienten und wirksamen Einsatzes der EU-Fonds. Aus dem Programm sollen Maßnahmen und Tätigkeiten mit europäischem Mehrwert finanziert werden.
FinanzierungDie Mitgliedstaaten müssten bis zum 31. Oktober jedes Kalenderjahrs einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die im Rahmen des Programms verfügbaren Mittel sollen von anderen technischen Unterstützungsprogrammen gemäß der Dachverordnung betreffend die Strukturfonds und den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums umgelenkt werden.
Beobachtung und DurchführungDie Kommission würde das Programm durchführen, das auf den bewährten Verfahren in Bezug auf technische Unterstützung für Zypern und Griechenland aufbauen würde. Die Kommission würde auch die Durchführung der durch das Programm finanzierten Maßnahmen beobachten.