Am 25. Mai 2016 hat der Rat eine Richtlinie erlassen, nach der ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % für zwei weitere Jahre beibehalten wird.
Der Mindestnormalsatz soll übermäßige Unterschiede zwischen den MwSt-Sätzen der Mitgliedstaaten und dadurch möglicherweise verursachte strukturelle Ungleichgewichte oder Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein Mindestnormalsatz von 15 % angewandt.
Wegen der noch andauernden Beratungen über eine endgültige Regelung für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum wird mit der Richtlinie der Mindestnormalsatz für einen Zeitraum beibehalten, der lang genug ist, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Somit gilt vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 nach wie vor ein Steuersatz von 15 %.
Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen.
Ich freue mich, Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Österreich übermitteln zu dürfen. Im Namen des Europäischen Rates und auch persönlich wünsche ich Ihnen in jeder Hinsicht viel Erfolg.
Ich bin zuversichtlich, dass es in Österreich während Ihrer Amtszeit die politische Stabilität und den sozialen Zusammenhalt geben wird, die notwendig sind, um die bevorstehenden Herausforderungen zu meistern. Dass Österreich weiterhin einen produktiven Beitrag zu den Anstrengungen der EU leistet, war und ist auch künftig entscheidend bei der Suche nach gemeinsamen europäischen Lösungen.