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Europäische Union

In-Depth Analysis - One year to go: The debate over China's market economy status (MES) heats up - PE 570.453 - Committee on Foreign Affairs - Committee on the Internal Market and Consumer Protection - Committee on International Trade

Market economy status (MES) – a technical term used in antidumping investigations – has come to the top of the international agenda, bringing heated discussions on whether or not China will soon be granted this status. China argues that its WTO accession documents foresee an automatic acquisition of MES after 11 December 2016. Yet for many other WTO members, the text in question – Section 15 of China's Protocol of Accession – is subject to interpretation. The issue is sensitive for a number of reasons. Legally, the EU must ensure that its rules are compatible with the WTO's. But the economic aspects are complex – and potentially substantial for significant sectors of the Union's economy. The EU's ability to level the playing field for its own industrial products and imports from China depends on its ability to offset unfairly low prices of 'dumped' Chinese imports; the antidumping instruments the Union deploys to this end depend on China's MES. The issue also has political ramifications, and may well affect the Union's relationship with other countries. In general, the EU would benefit from a more elaborated assessment than has yet been undertaken, from the input of the European Parliament, and from a more coordinated approach with major trading partners.
Source : © European Union, 2015 - EP
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Pressemitteilung - Dieselgate: Abstimmung über Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 21:49
Allgemeines : Am Donnerstag stimmt das Plenum über einen Antrag von 283 Abgeordneten zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Verstößen gegen die EU-Regelungen über Abgas-Messverfahren ab.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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Press release - MEPs voice concerns over detention and reception conditions for asylum seekers

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 19:18
Plenary sessions : No-one should ever be detained for the sole reason that he or she is an asylum seeker, said speakers in a debate on Wednesday evening. To apply for asylum is a basic human right, and detention can only be used as a measure of last resort, they insisted. Several MEPs criticised declarations by European Council President Donald Tusk about detaining migrants for up to 18 months in order to “screen” them. Other MEPs argued that such decisions are better taken at national level.

Source : © European Union, 2015 - EP
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Pressemitteilung - Dieselgate: Abstimmung über Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 18:50
Plenartagung : Am Donnerstag stimmt das Plenum über einen Antrag von 283 Abgeordneten zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Verstößen gegen die EU-Regelungen über Abgas-Messverfahren ab.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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Verhandlungsmandat für Handelsgespräche EU-Kanada jetzt öffentlich

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:30

Am 15. Dezember 2015 beschloss der Rat die Aufhebung des Geheimschutzes der Richtlinien, die er der Kommission zur Aushandlung eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada erteilt hatte.

Die Verhandlungsrichtlinien von 2009 und die Änderung von 2011, mit der Gespräche über Investorenschutz ermöglicht wurden, wurden am selben Tag öffentlich gemacht.

Der Entwurf des Abkommens wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Kanada im September 2014 fertiggestellt. Die rechtliche Überprüfung und die Übersetzung sind im Gange, damit das Abkommen unterzeichnet, ratifiziert und geschlossen werden kann.

Mit dem Abkommen werden mehr als 99 % der Einfuhrzölle beseitigt, und zwar sowohl in Kanada als auch in der EU. So entstehen in beträchtlichem Umfang neue Marktchancen für Dienstleistungen und Investitionen. Das Abkommen enthält unter anderem Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum Investorenschutz, zu Rechten des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, geografischen Angaben und nachhaltiger Entwicklung, zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und gegenseitigen Anerkennung, zu Handelserleichterungen, zur Zusammenarbeit bei Rohstoffen, zur Streitbeilegung und zu technischen Handelshemmnissen.

Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf einer außerordentlichen Tagung des Rates am Rande der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi gefasst. Dies geschah im gegenseitigen Einvernehmen.

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Press release - EP Conference of Presidents reaches agreement on Better law-making

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:24
Plenary sessions : EU laws must be as simple and clear as possible to ensure that citizens can easily understand their rights and obligations. The European Parliament Conference of Presidents endorsed on Wednesday, with a large majority, an agreement with the Council and the Commission to improve the quality of EU legislation, which needs to focus on areas where the EU has the greatest added value for its citizens.

Source : © European Union, 2015 - EP
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Bessere Rechtsetzung: Rat billigt Einigung mit dem EP und der Kommission

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:15

Die Europäische Union wird die Vorgehensweise für den Erlass ihrer Rechtsvorschriften zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen verbessern. Dies ist der Hauptzweck einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission, die der Rat am 15. Dezember 2015 gebilligt hat.

Die Interinstitutionelle Vereinbarung wird sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften der Union auf die Bereiche fokussiert werden, in denen sie den größten Mehrwert für die europäischen Bürger haben, und dass Rechtsvorschriften einfach und klar sind. Überregulierung soll vermieden werden und der Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, soll sinken. In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Organe enger zusammenarbeiten, insbesondere bei der Planung von Gesetzgebungsinitiativen. Des Weiteren wird die Abschätzung der Folgen neuer Initiativen verstärkt und es wird für mehr Transparenz und eine umfassendere Konsultation der Öffentlichkeit im Gesetzgebungsverfahren gesorgt.

"Mit der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung wird deutlich, dass sich die EU-Organe gemeinsam dafür einsetzen, den Bürgern und Unternehmen das Leben zu erleichtern. Rechtsvorschriften müssen leicht verständlich und umsetzbar sein; genau dies soll mit der Vereinbarung erreicht werden", so Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft.


Jährliche und mehrjährige Programmplanung

In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Kommission den Rat und das Parlament konsultiert, bevor sie ihr Jahresarbeitsprogramm annimmt, und dass sie deren Standpunkte berücksichtigt. Ausgehend vom Jahresarbeitsprogramm der Kommission werden die drei Organe gemeinsame gesetzgeberische Prioritäten für das folgende Jahr festlegen. Um die langfristige Planung zu erleichtern, werden sich alle drei Organe nach Ernennung einer neuen Kommission über ihre wichtigsten Politikziele für die neue Amtszeit austauschen. 

Folgenabschätzungen und Konsultation der Öffentlichkeit

Bevor die Kommission einen Vorschlag annimmt, wird sie öffentliche Konsultationen durchführen und dabei insbesondere die unmittelbare Beteiligung von KMU fördern. Als Teil der Verfahren zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften werden Folgenabschätzungen bei neuen Initiativen stärkeres Gewicht erhalten. Dabei wird den Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit stärker Rechnung getragen, insbesondere was KMU anbelangt. Auch wird ermittelt, was es kostet, wenn nicht auf EU-Ebene gehandelt wird. Der Rat und das Parlament haben vereinbart, Folgenabschätzungen zu wesentlichen Änderungen an Kommissionsvorschlägen durchzuführen, wenn sie dies im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren für zweckmäßig und erforderlich halten.

Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften 

Rat, Parlament und Kommission haben ferner vereinbart, sich mehr um eine Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu bemühen. Die Kommission wird jedes Jahr eine Bewertung vorlegen, aus der hervorgeht, inwieweit dies erreicht wurde. Soweit zweckmäßig wird sie das Potenzial zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und das Einsparpotenzial der einzelnen Rechtsetzungsvorschläge vor dem breiteren Hintergrund der Kosten und des Nutzens von EU-Rechtsvorschriften angeben.

Transparenz und Koordinierung

Um die Effizienz ihrer Gesetzgebungstätigkeit zu erhöhen, sind Rat und Parlament entschlossen, enger zusammenzuarbeiten. Sie haben vereinbart, für Transparenz zu sorgen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit während des gesamten Gesetzgebungszyklus zu verbessern.

Expertenwissen für delegierte Rechtsakte

In der Vereinbarung ist auch vorgesehen, dass die Kommission mehr Anhörungen von Experten durchführt, bevor sie delegierte Rechtsakte erlässt. Dies umfasst eine systematische Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten.

Weiteres Vorgehen

Nach der Überarbeitung der Vereinbarung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen muss diese noch von den drei Organen gemäß ihren internen Verfahren förmlich angenommen werden. Anschließend wird die Vereinbarung von den Präsidenten der drei Organe unterzeichnet und tritt am selben Tag in Kraft.

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Artikel - EU-Abgeordnete debattieren über EU-Waffenexporte

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:06
Plenartagung : Die jüngsten Terroranschläge in Paris ließen Forderungen nach strengeren Waffenkontrollen aufkommen. Am Mittwoch (16.12.) debattieren die EU-Abgeordneten über eine striktere Umsetzung des EU-Kodex für Waffenexporte. Die Abstimmung findet am Donnerstag (17.12.) statt. Im Jahr 2013 haben die EU-Mitgliedstaaten Waffen im Wert von 26,7 Milliarden Euro an Drittstaaten ausgeliefert. Zudem werden die EU-Abgeordneten demnächst ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der Kontrolle von Feuerwaffen bewerten.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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Erweiterung und Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:00

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu folgenden Themen angenommen: 

  • zur Erweiterungspolitik der EU; sie umfasst die Türkei, Montenegro und Serbien;
  • zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess EU-westliche Balkanstaaten; dazu gehören die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo.

In den Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat, dass er den Erweiterungsprozess und die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten unterstützt.

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Datenschutzreform kommt 2018

EuroNews (DE) - Wed, 16/12/2015 - 16:52
Die Internetnutzer Europas werden künftig mehr Rechte haben. Ab 2018 sollen persönliche Daten besser geschützt sein. Zudem werden Nutzer das…
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Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die Tagung des Assoziationsrates der Europäischen Union und der Ukraine

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 16:40

Der Assoziationsrat EU-Ukraine hat am Montag, den 7. Dezember 2015 in Brüssel seine zweite Tagung abgehalten.

Der Assoziationsrat zog dabei eine Bilanz der Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine seit der ersten Tagung des Assoziationsrates vom Dezember 2014 und begrüßte die seitdem erreichten beträchtlichen Fortschritte. Beide Seiten hoben die Bedeutung, die sie der Partnerschaft beimessen, hervor und bekräftigten ihr anhaltendes Engagement für eine Vertiefung der politischen Assoziierung und der wirtschaftlichen Integration der Ukraine mit der EU auf Grundlage der Achtung der gemeinsamen Werte und ihrer wirksamen Förderung.

Der Assoziationsrat begrüßte die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens durch eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten und erklärte, dass er seinem vollständigen Inkrafttreten erwartungsvoll entgegensieht.


Die Ukraine und die EU werden ab 1. Januar 2016 den Teil des Assoziierungsabkommens über die vertiefte und umfassende Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vorläufig anwenden. Die Ukraine und die EU einigten sich darauf, dass die uneingeschränkte Einhaltung der im Zusammenhang mit der DCFTA gegebenen Zusagen sichergestellt werden muss – unter anderem durch eine weitere Verstärkung der Vorbereitungsbemühungen seitens der Ukraine. Der Assoziationsrat zog ferner eine Bilanz der trilateralen Gespräche über die Umsetzung der DCFTA. Die EU und die Ukraine bekräftigten ihre Bereitschaft, Gespräche auf Minister- und Expertenebene unter Anwendung der durch die DCFTA ermöglichten Flexibilität weiterzuführen. Beide betonten, dass bei sämtlichen Lösungsansätzen die entsprechenden WTO-Bestimmungen und ‑Verpflichtungen eingehalten werden müssen.

Die EU begrüßte die erheblichen Fortschritte, die bei der Umsetzung der Reformen in diesem Jahr erreicht wurden, insbesondere die Arbeitsaufnahme der Nationalen Behörde für Korruptionsbekämpfung und der neuen nationalen Polizei, den Abschluss des Auswahlverfahrens für den Staatsanwalt zur Korruptionsbekämpfung, die Annahme der Verfassungsänderungen zur Dezentralisierung in erster Lesung durch die Werchowna Rada und die Annahme des Gesetzes über den Erdgasmarkt, das den ukrainischen Gassektor in Einklang mit dem Dritten Energiepaket bringen soll.

Die EU begrüßte das starke politische Engagement der ukrainischen Behörden, den Reformprozess trotz der Herausforderungen, denen sich das Land – insbesondere durch den Konflikt im Osten der Ukraine – ausgesetzt sieht, vorwärts zu bringen. 

Der Assoziationsrat erkannte die Bedeutung einer umgehenden und gründlichen Anwendung und Durchsetzung der neuen politischen Maßnahmen und neuen Rechtsrahmen sowie kurzfristig einer weiteren Beschleunigung der politischen und wirtschaftlichen Reformen in den folgenden Bereichen an:

  • Verfassung;
  • Korruptionsbekämpfung;
  • Justizsystem;
  • öffentliche Verwaltung;
  • Wahlgesetzgebung;
  • Dezentralisierung;
  • ziviler Sicherheitssektor;
  • Energie;
  • Verwaltung der öffentlichen Finanzen;
  • Wirtschaftsklima.

 Der Assoziationsrat stellte fest, dass die Reformen in erster Linie im Interesse des ukrainischen Volkes durchgeführt werden müssen.

Die EU bekräftigte ihr entschiedenes Eintreten für eine politische und friedliche Lösung des Konflikts im Osten der Ukraine auf der Grundlage der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, unter anderem durch die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen durch alle Beteiligten. In diesem Zusammenhang billigte der Assoziationsrat alle diplomatischen Bemühungen im Rahmen des Normandie-Formats und der trilateralen Kontaktgruppe und wies darauf hin, dass die Dauer der von der EU ergriffenen wirtschaftlichen restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen gekoppelt ist. Darüber hinaus brachte der Assoziationsrat seine Besorgnis über die zunehmende Anzahl und Schwere der Verletzungen des Waffenstillstands zum Ausdruck und betonte, dass im Zusammenhang mit dem Konflikt im Osten der Ukraine alle Geiseln und widerrechtlich inhaftierten Personen – einschließlich Nadija Sawtschenko – entsprechend den Minsker Vereinbarungen freigelassen werden sollten.

Der Assoziationsrat hob hervor, dass die durch den Konflikt entstandene humanitäre Situation weiterhin angegangen werden muss und ermutigte die Ukraine, die Lieferung humanitärer Hilfe in die vom Konflikt betroffenen Gebiete zu ermöglichen sowie die Rechte und längerfristigen Bedürfnisse der Binnenvertriebenen umfassend anzugehen. Die EU äußerte die Bereitschaft, ihre Unterstützung bei den Minenräumarbeiten in der östlichen Ukraine zu verstärken.

Der Assoziationsrat äußerte seine Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, unter anderem für die Gemeinschaft der Krim-Tataren, und forderte einen uneingeschränkten, freien und ungehinderten Zugang zur Autonomen Republik Krim und zur Stadt Sewastopol für internationale Menschenrechtsakteure. Die EU wiederholte ihre Forderung nach einer sofortigen Freilassung von Oleh Senzow und Olexander Koltschenko sowie deren sichere Rückkehr in die Ukraine. Die EU wies darauf hin, dass sie die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkennt und weiterhin verurteilt.

Die Ukraine und die EU zogen eine Zwischenbilanz der Fortschritte, die im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erreicht wurden, und stimmte zu, dass weitere fortwährende Bemühungen notwendig sind. Die EU begrüßte die insgesamt gute Durchführung der Lokalwahlen vom 25. Oktober 2015, die Fortschritte bezüglich der Achtung demokratischer Prinzipien zeigten. 

Der Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte, die die Ukraine bisher im Hinblick auf eine Visaliberalisierung erreicht hat. Beide Seiten erwarteten mit Interesse den nächsten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, der noch in diesem Monat veröffentlicht wird. 

Der Assoziationsrat begrüßte die ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung in der Ukraine und rief zu einer kontinuierlichen Umsetzung einer soliden Wirtschafts- und Finanzpolitik auf.

Der Assoziationsrat würdigte die bedeutende finanzielle Unterstützung von über 7 Mrd. €, die seit 2014 durch die EU und die europäischen Finanzierungsinstitutionen bereitgestellt wurde. Er hob hervor, dass diese finanzielle Unterstützung der Ukraine hilft, ihre Wirtschaft zu stabilisieren, sie entsprechend internationalen Standards zu reformieren und schrittweise die Existenzgrundlagen ihrer Bürger zu verbessern. 

Der Assoziationsrat begrüßte die Annahme am 2. Dezember 2015 eines neuen EU-Programms zur Unterstützung der Dezentralisierung im Wert von 97 Mio. € (90 Mio. € aus dem EU-Haushalt, 6 Mio. € aus Deutschland und 1 Mio. € aus Polen) sowie die komplementäre Unterstützung unter dem Stabilitäts- und Friedensinstrument zur Wiederherstellung eines funktionierenden Staatswesens und zur Friedenskonsolidierung im östlichen Teil der Ukraine im Wert von 10 Mio. €.  

Der Assoziationsrat begrüßte darüber hinaus die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsministerium der Ukraine durch die Hohe Vertreterin Federica Mogherini in ihrer Eigenschaft als Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsminister der Ukraine Stepan Poltorak am heutigen Tage.  

Beide Seiten erklärten, dass sie der praktischen Umsetzung des erweiterten Mandats für die Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors (EUAM Ukraine) erwartungsvoll entgegensehen; damit wird darauf abgezielt, besser auf die Bedürfnisse der Ukraine bei ihren Bemühungen für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors des Landes unter Berücksichtigung der derzeitigen Sicherheitsbedrohungen einzugehen. Der Assoziationsrat nahm auch die jüngste Verlängerung der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM) um zwei Jahre zur Kenntnis, sowie die Unterzeichnung des Übereinkommens, mit dem das Mandat der Mission bezüglich der grenz- und zollbezogenen Aspekte der Assoziierungsabkommen und die Umsetzung der DCFTA gestärkt wird.

Als zusätzlichen Beweis für die Vertiefung der Beziehungen begrüßte der Assoziationsrat den Beitritt der Ukraine zum Programm "Kreatives Europa" und die Fortschritte hin zu einem Beitritt der Ukraine zu dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie das gemeinsame Ziel, Verhandlungen über die Erbringung von satellitengestützten Ergänzungsdiensten in der Ukraine auf der Grundlage des europäischen Satellitennavigationsprogramms EGNOS zu eröffnen. Beide Seiten beurteilten die Fortschritte in Richtung einer Assoziierung der Ukraine zum Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2014-2018, das das EU-Programm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" ergänzt, positiv, so dass eine effektive Assoziierung ab 1. Januar 2016 möglich sein wird.

Der Assoziationsrat begrüßte die in diesem Jahr eingeleiteten Reformen im Energiesektor – insbesondere im Gassektor – und hob die Notwendigkeit hervor, den rechtlichen Rahmen für die Energieregulierung und den Strommarkt zu vollenden. Beide Seiten erklärten ihre Bereitschaft, weiterhin bei der Energieeffizienz, bei der Modernisierung und dem Betrieb des ukrainischen Gastransportsystems sowie bei der Speicherung und bei der Sicherstellung der Gasversorgung zwischen der Ukraine und der EU zusammenzuarbeiten. Die Ukraine und die EU erklärten, dass sie der Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung für eine strategische Energiepartnerschaft erwartungsvoll entgegensehen.

Unter Hinweis auf die auf dem 17. Gipfeltreffen EU-Ukraine und auf dem jüngsten Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Riga eingegangene Verpflichtung, gemäß dem Assoziierungsabkommen das Übereinkommen zwischen der EU und der Ukraine über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2015 abzuschließen, wiederholte die EU ihr Eintreten für eine rasche Unterzeichnung des Übereinkommens. 

Der Assoziationsrat begrüßte die am 18. November angenommene gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und verpflichtete sich zu ihrer Umsetzung, wobei er die nichtkonfrontative Natur der ENP hervorhob. Dieses Thema wird 2016 Gegenstand weiterer Beratungen sein, während die Arbeit auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen fortgeführt wird. Differenzierung und stärkere Eigenverantwortung werden die wesentlichen Merkmale der überarbeiteten ENP sein.

Schließlich betonten die Ukraine und die EU die Bedeutung einer wirksamen strategischen Kommunikation und vereinbarten eine enge Zusammenarbeit zu diesem Zweck, unter anderem durch die neu eingesetzte Task Force der EU für strategische Kommunikation mit Schwerpunkt auf der Östlichen Nachbarschaft und darüber hinaus.

Die Tagung wurde vom ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk geleitet. Für die Ukraine waren außerdem Vertreter des Außenministeriums, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel, des Justizministeriums und des Verteidigungsministeriums anwesend. Die EU war durch die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und den für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Kommissar, Johannes Hahn, vertreten.

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Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Einigung zwischen luxemburgischem Vorsitz und Parlament

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 16:00

Der luxemburgische Vorsitz hat am 15. Dezember 2015 mit Vertretern des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über gemeinsame Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU‑Unternehmen erzielt.


"Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln."

Etienne Schneider, Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs.


Die Einigung muss im Rat noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigt werden.

Der Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs, Etienne Schneider, beglückwünschte die EU-Institutionen zu ihrer exzellenten Zusammenarbeit und zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen und erklärte: "Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln." 

Die Richtlinie, in der gemeinsame Maßnahmen gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen festgelegt sind, soll sicherstellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. 

Sie soll hinsichtlich der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen eine abschreckende Wirkung entfalten, ohne die Grundrechte und Grundfreiheiten oder Allgemeininteressen – wie öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Volksgesundheit, Umweltschutz und Mobilität der Arbeitnehmer – zu beschneiden. 

Schutz der Medienfreiheit

Die Richtlinie sieht einerseits Maßnahmen vor, die die Weitergabe von vertraulichen Informationen verhindern und Geschäftsgeheimnisse schützen sollen, stellt jedoch andererseits sicher, dass investigativer Journalismus weiter ohne neue Einschränkungen möglich ist und auch der Schutz der journalistischen Quellen nicht in Frage gestellt wird. 

Sie steht im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta, die die Freiheit und Pluralität der Medien schützt. 

Mobilität der Arbeitnehmer 

Die Richtlinie schreibt nicht die Aufnahme von Einschränkungen in die Arbeitsverträge von Arbeitnehmern vor; hier wird weiterhin nationales Recht gelten. Somit können Arbeitnehmer ihre im Zuge ihrer üblichen Tätigkeiten auf ehrliche Weise erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen uneingeschränkt nutzen. 

Auch die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivvereinbarungen einzugehen, werden durch die Einführung der neuen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.  

Whistleblower 

Für sogenannte "Whistleblower", d.h. Personen, die in gutem Glauben im allgemeinen öffentlichen Interesse Geschäftsgeheimnisse preisgeben, ist ein ausreichender Schutz vorgesehen. Es ist Sache der zuständigen nationalen Justizbehörden, darüber zu entscheiden, ob die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses zur Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit notwendig war. 

Entschädigung des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses  

Nach der neuen Regelung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vorsehen, die einen zivilrechtlichen Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten. 

Diese müssen angemessen, wirksam und abschreckend sein. Sie dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig oder mit unangemessenen Fristsetzungen oder ungerechtfertigten Verzögerungen verbunden sein. Ansprüche verjähren spätestens nach sechs Jahren. 

Die Inhaber von Geschäftsgeheimnissen können im Fall einer rechtswidrigen Aneignung von Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt, Schadensersatz geltend machen. 

Erforderlichenfalls wird die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse auch während des Gerichtsverfahrens und danach gewahrt.

Weiteres Vorgehen 

Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird die Richtlinie dem Europäischen Parlament im nächsten Jahr zur Abstimmung vorgelegt. 

Nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten ist, verfügen die Mitgliedstaaten über eine Frist von höchstens zwei Jahren, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. 

Hintergrundinformationen 

Unternehmen investieren in den Erwerb, die Entwicklung und die Anwendung von Know-how und Informationen. Diese Investition in intellektuelles Kapital wirkt sich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsleistung am Markt und somit auf ihre Erträge und ihre fortlaufende Innovationsbereitschaft aus. 

Dieses wertvolle Know-how und diese Geschäftsinformationen, die vertraulich bleiben sollen, werden als Geschäftsgeheimnis bezeichnet. 

Dabei geht es um ein breites Spektrum von Informationen, das über das technologische Wissen hinausgeht und auch Geschäftsdaten wie Informationen über Kunden und Lieferanten, Businesspläne oder Marktforschung und ‑strategien einschließt. 

Geschäftsgeheimnisse spielen eine wichtige Rolle für den Schutz des Wissensaustauschs zwischen Unternehmen, insbesondere KMU, und Forschungseinrichtungen innerhalb des Binnenmarkts im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskontext. 

Categories: Europäische Union

147/2015 : 16. Dezember 2015 - Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-9/11, T-28/11, T-36/11, T-38/11, T-39/11, T-40/11, T-43/11, T-46/11, T-48/11, T-56/11, T-63/11, T-62/11, T-67/11

Air Canada / Kommission
Wettbewerb
Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, mit dem die Kommission mehreren Fluggesellschaften wegen deren Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Luftfrachtdienste Geldbußen in Höhe von etwa 790 Millionen Euro auferlegt hatte

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EU-Gipfeltreffen: Flüchtlingskrise und Briten-Referendum

EuroNews (DE) - Wed, 16/12/2015 - 15:16
Die "Flüchtlingskrise":http://de.euronews.com/2015/12/16/litauen-erste-umgesiedelte-fluechtlinge-angekommen/ und die Forderungen Großbritanniens zur…
Categories: Europäische Union

Pressemitteilung - Ungarn: Parlament fordert Überwachung der Lage der Demokratie

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 15:14
Plenartagung : Die EU sollte unverzüglich mit der Überwachung der Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn beginnen, fordern die Abgeordneten in einer am Mittwoch angenommenen Entschließung. Die EU-Kommission sollte bewerten, ob die kombinierten Auswirkungen einer Reihe von Regierungsmaßnahmen zu einer "systemischen Gefährdung" geführt haben, die ähnliche Entwicklungen in anderen Mitgliedstaaten zur Folge haben könnte, wenn die Kommission hier nicht eingreift.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - Parliament calls for closer EU-China cooperation on global challenges

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 13:36
Plenary sessions : The EU and China must work more closely together to tackle global challenges and threats, such as terrorism, illegal migration, security, climate change and global financial and market governance, Parliament says in a resolution passed on Wednesday. It calls for talks to be accelerated on a new partnership and cooperation agreement "based on trust, transparency and respect for human rights."

Source : © European Union, 2015 - EP
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Pressemitteilung - Empfehlungen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 13:22
Plenartagung : Am Mittwoch hat das Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es Gesetzesinitiativen zur transparenteren Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftssteuer in der EU vorschlägt. Dieser Vorstoß des Parlaments, die EU-Mitgliedstaaten dazu zu drängen, gegen aggressive Steuerplanung und -vermeidung durch internationale Unternehmen vorzugehen, wurde durch die "Luxleaks"-Enthüllungen zu Steuerabsprachen mit multinationalen Firmen ausgelöst.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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Raif Badawi mit Sacharow-Preis ausgezeichnet

EuroNews (DE) - Wed, 16/12/2015 - 13:16
Der inhaftierte saudische Blogger Raif Badawi ist mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europaparlaments ausgezeichnet worden. Badawis…
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146/2015 : 16. Dezember 2015 - Feierliche Sitzung

Engagement solennel devant la Cour de justice de l’Union européenne d’un nouveau membre de la Cour des comptes européenne

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Erste Schlussfolgerungen des Rates zur 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 11:15
  1. Im Einklang mit der neuen Handels- und Investitionspolitik der EU bekräftigt der Rat, dass die EU sich weiterhin uneingeschränkt für ein starkes und regelgestütztes multilaterales Handelssystem einsetzt und die weitere Stärkung des multilateralen Systems – einschließlich der Streitbeilegung als einer wesentlichen Säule – auf der Grundlage einer stabilen und wirksamen Welthandelsorganisation, das auf die derzeitigen und die künftigen Herausforderungen im Welthandel reagiert und das die Fähigkeiten der anderen WTO-Mitglieder, zu dem System beizutragen, besser widerspiegelt, befürwortet. Die EU wird sich dafür einsetzen, dass geprüft wird, wie die die Verhandlungen betreffende Komponente des multilateralen Handelssystems künftig besser funktionieren kann.
  2. Eine erfolgreiche WTO-Ministerkonferenz (MC10) in Nairobi mit konkreten, ausgewogenen und aussagekräftigen Ergebnisse sowie ein Einvernehmen darüber, dass die Verhandlungen über die noch offenen Fragen der Doha-Entwicklungsagenda (DDA) fortgesetzt und die Aufnahme neuer Punkte in die Tagesordnung der WTO-Verhandlungen geprüft werden müssen, sind wichtig, um Vertrauen und Zuversicht im multilateralen Handelssystem zu stärken. Die EU ruft daher alle WTO-Mitglieder auf, sich auf diejenigen Themen zu konzentrieren, bei denen ein Verhandlungserfolg in Nairobi realistisch erscheint.
  3. Nach den positiven Ergebnissen der 9. WTO-Ministerkonferenz im Jahr 2013 und der Ratifizierung des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen durch die EU erwartet die EU nunmehr, dass die anderen WTO-Partner, die dies noch nicht getan haben, unverzüglich alle erforderlichen Verfahrensschritte umsetzen, damit die Unternehmen, insbesondere in den Entwicklungsländern, so bald wie möglich von den konkreten Vorteilen dieses Übereinkommens profitieren können.
  4. Der Rat macht darauf aufmerksam, dass die EU bei den Bemühungen federführend war, mit denen bei zentralen Themen der Doha-Entwicklungsagenda rechtzeitig vor der 10. Ministerkonferenz ein umfassendes Ergebnis vorbereitet werden sollte. Leider ist dies nicht gelungen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die Bemühungen der EU um ein ausgewogenes und umfassendes Ergebnis bei allen Formen der Ausfuhrstützung in der Landwirtschaft (Ausfuhrsubventionen, Ausfuhrkredite, Agrarausfuhren durch staatliche Handelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfe) als Reaktion auf die seit langem bestehenden Forderungen vieler Länder, insbesondere der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, denen ein solches Ergebnis zugute kommen würde.
  5. Die EU setzt sich nach wie vor für ein positives Ergebnis in Bezug auf Entwicklung und Transparenz in der WTO ein. Der Rat macht auf die Fortschritte aufmerksam, die im Vorfeld der 10. Ministerkonferenz bei den Entwicklungsaspekten erzielt wurden, insbesondere auf den Beschluss des Rats für TRIPS vom 6. November 2015 über die Verlängerung der Übergangsfrist für bestimmte Verpflichtungen bezüglich Arzneimittel für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) bis mindestens zum 1. Januar 2033, den Vorschlag der EU bezüglich einer Ausnahmegenehmigung für eine Präferenzbehandlung von Dienstleistungen der LDC vom 18. November und eine mögliche Lösung bezüglich der Präferenzursprungsregeln für die LDC, die einen wichtigen Beitrag zum Entwicklungspaket für die Konferenz leisten würde.
  6. Die EU begrüßt ausdrücklich den Beitritt Liberias und Afghanistans zur WTO und erinnert daran, dass sie den Beitritt von LCD zur WTO im Einklang mit den einschlägigen WTO-Leitlinien unterstützt.
  7. Die EU sieht dem Abschluss der Verhandlungen über das überarbeitete Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) und den weiteren Fortschritten bezüglich der Liste der unter das Umweltgüterübereinkommen (EGA) fallenden Erzeugnisse erwartungsvoll entgegen, denn diese Übereinkommen dürften zu einem stärkeren Welthandel und zu mehr Wachstum und Beschäftigung innerhalb und auch außerhalb der EU beitragen und als Bausteine für künftige multilaterale Übereinkommen dienen.
  8. Der Rat unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, die Konferenz zum Erfolg zu führen. Er wird die Fortschritte bewerten, die im Hinblick auf die Erzielung eines ausgewogenen Ergebnisses im Einklang mit den obengenannten Voraussetzungen erreicht werden. Der Rat sieht daher den Vorschlägen der Kommission für die Verhandlungsposition der EU zu den Textentwürfen, über die im Rahmen der WTO beraten wird, erwartungsvoll entgegen. Er erwartet zudem, dass die Kommission die im Rahmen der WTO ausgehandelten Texte dem Rat zur Billigung im Namen der EU vorlegt, bevor sie von den WTO-Gremien endgültig angenommen werden.
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