Am 26. Oktober 2016 hat der Rat dem Europäischen Parlament mitgeteilt, dass er nicht allen Änderungen am EU-Haushaltsplan 2017, die das EP am selben Tag angenommen hat, zustimmen kann.
Damit beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist, die dem Rat und dem Parlament Gelegenheit gibt, ihre Differenzen bis zum 17. November beizulegen.
"Ich begrüße, dass Rat und Parlament in Bezug auf den EU-Haushaltsplan 2017 dieselben Ziele verfolgen, dass nämlich die EU in die Lage versetzt wird, die Migrationskrise zu bewältigen, die Sicherheit zu verstärken, das Wachstum anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir uns auf den bestmöglichen EU-Haushaltsplan werden einigen können – einen Haushaltsplan, von dem die Steuerzahler, die Bürger und die Unternehmen der EU profitieren", erklärte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, Ivan Lesay.
Aus Sicht des Rates betreffen die Hauptprobleme, die vor einer Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 zu überwinden sind, vor allem die Einhaltung
Die Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 157,66 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 134,90 Mrd. € vorgeschlagen.
Im Standpunkt des Rates vom 12. September 2016 sind 156,38 Mrd. € an Verpflichtungen und 133,79 Mrd. € an Zahlungen vorgesehen.
Das Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 162,42 Mrd. € und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 138,03 Mrd. €. Damit würden die Mittel für Zahlungen die MFR-Obergrenzen um 3,26 Mrd. € überschreiten.
Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission unterschiedslos auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2017 beim Rat und bei der Kommission um 5,0 % abgebaut; dagegen wird das Personal beim Parlament im selben Zeitraum nur um 1,8 % reduziert. Im Dezember 2013 haben sich die drei Institutionen verpflichtet, ihren Personalbestand zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen.
Gegenstand der Vermittlungsgespräche ist auch das Berichtigungsschreiben Nr. 1 für 2017, das vorsieht, dass die Hilfen für die Ankurbelung des Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Migrationsursachen aufgestockt werden und der Haushaltsplanentwurf anhand der neuesten Bedarfsschätzungen für die Landwirtschaft angepasst wird. Weder der Rat noch das Parlament haben derzeit zu dem Berichtigungsschreiben Stellung genommen.
Die nächsten SchritteDer Vermittlungsausschuss tritt am 8. und am 16. November zusammen. Am 16. November wird auch der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Haushalt) tagen, um dem Vorsitz Leitlinien für die Gespräche mit dem Parlament an die Hand zu geben. Wird bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November keine Einigung erzielt, so muss die Kommission einen neuen Haushaltsplanentwurf für 2017 vorlegen.
Die EU und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) haben am 25. Oktober in Santo Domingo (Dominikanische Republik) ein Übereinkommen zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) als einer internationalen Organisation unterzeichnet. Das Übereinkommen ist ein wichtiges Ergebnis des Treffens der Außenminister der EU- und der LAK-Länder.
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, der Außenminister der Dominikanischen Republik, Miguel Vargas, sowie die Außenminister der EU- und der CELAC-Länder nahmen an der feierlichen Unterzeichnung teil. Auch der Präsident der EU-LAK-Stiftung, Leonel Fernández, war anwesend.
Im Rahmen der EU-LAK-Stiftung bündeln die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit ihren 33 Mitgliedstaaten ihre Kräfte, um folgende Ziele zu erreichen:
- Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen,
- Stärkung der biregionalen Partnerschaft zwischen der CELAC und der EU unter vermehrter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und
- Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.
Die EU-LAK-Stiftung verfolgt ihre Ziele mit verschiedenen Aktivitäten, indem sie beispielsweise über Seminare, Konferenzen und Veröffentlichungen Debatten anregt, Veranstaltungen zu den auf den CELAC-EU-Gipfeltreffen behandelten Themen unterstützt, biregionale Programme einleitet und einen Austausch organisiert und Studien und die Erschließung neuer Kontaktmöglichkeiten fördert.
Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz in Hamburg (Deutschland). Die im Jahr 2011 errichtete vorläufige EU-LAK-Stiftung wird aufgelöst.