Der Rat hat am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/917 des Rates[1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2018 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Am 30.5.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 139, S. 62) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
In einer Sitzung einer Ratsgruppe in Malta verständigten sich die Leiter der Veterinärdienste aus den 28 EU-Mitgliedstaaten am 23. Juni 2017 auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Notfallvorsorge in Bezug auf übertragbare Tierseuchen in der EU.
Die gemeinsame Vorgehensweise zur Notfallvorsorge enthält eine Reihe von Elementen, die darauf abzielen, gemeinsame Maßnahmen in Bereichen wie Frühwarnsysteme und Risikobewertung mit dem Ziel zu verstärken, die Fähigkeit in der EU zur Vorhersage, Verhütung und Bekämpfung grenzüberschreitender Tierseuchen zu verbessern.
Notfallvorsorge in Bezug auf Pflanzen- und Tiergesundheit ist eine der Prioritäten des maltesischen Ratsvorsitzes der EU.
In den letzten Jahren hatten Ausbrüche hochansteckender grenzüberschreitender Tierseuchen wie Afrikanische Schweinepest, Hautknotenkrankheit, Blauzungenkrankheit und Vogelgrippe erhebliche Auswirkungen auf die Nutztierhaltung in Europa sowie auf die Verbringung von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus den betroffenen Gebieten und auf den Handel damit. Der Ausbruch und die Ausbreitung dieser verheerenden Seuchen haben auch gezeigt, wie wichtig eine gute Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern ist, um die damit einhergehenden Schäden zu begrenzen.
Aufbauend auf diesem Bewusstsein und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten arbeitete der maltesische Ratsvorsitz mit den Leitern der Veterinärdienste ein Programm aus, dem Erhebungen und strukturierte Beratungen zugrunde liegen und das Wege aufzeigt, wie die Notfallvorsorge der EU weiter verbessert werden kann.
Bei dem gemeinsamen Vorgehen werden die prioritären Bereiche aufgezeigt, die verbessert werden könnten, damit Krisen in Zukunft erfolgreicher verhindert und bewältigt werden können. Diese Bereiche sind (in absteigender Rangfolge)
1. Frühwarnsysteme
2. Risikobewertung
3. Bewusstsein bei den Beteiligten
4. Notfallpläne und Handbücher
5. Fortbildungen
6. Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten
7. Antigen-/Impfstoffbanken
8. Modelle für die Ausbreitung von Tierkrankheiten
9. Selbstbewertungs- und Simulationsübungen
10. öffentlich-private Partnerschaften
11. gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten
Am 28. Juni 2017 haben die EU-Botschafter die zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über befristete autonome Handelsmaßnahmen für die Ukraine bestätigt.
"Mit diesen Maßnahmen bekunden wir unseren Willen, der Ukraine konkrete politische und wirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Angesichts der derzeit schwierigen Lage der Ukraine hoffen wir, dass diese Verordnung rasch durchgeführt werden kann."
Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und KleinunternehmenNach dem Vorschlag sollen ukrainische Exporteure angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Bemühungen der Ukraine um Wirtschaftsreformen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten.
Die bereits im Rahmen des 2014 unterzeichneten Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine eingeführten Handelsbestimmungen werden dadurch ergänzt. Diese Bestimmungen werden seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren und umfassen
1. zusätzliche jährliche Einfuhrkontingente zum Nullzollsatz für die folgenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse ("Nullzollkontingente"):
2. die vollständige Beseitigung der Einfuhrzölle auf verschiedene Industrieerzeugnisse wie Düngemittel, Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Schuhe; Kupfer; Aluminium sowie Fernseh- und Tonaufnahmegeräte.
Es wird Schutzmaßnahmen geben. Für die Ukraine wird die Pflicht gelten, die gleichen Grundsätze wie nach dem Assoziierungsabkommen einzuhalten. Dazu gehört, dass die demokratischen Grundsätze, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie das Rechtsstaatsprinzip geachtet und fortlaufend nachhaltige Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption und rechtswidriger Tätigkeiten unternommen werden.
Verfahren und nächste SchritteDer INTA-Ausschuss hat die Einigung im Namen des Parlaments am 20. Juni gebilligt. Das Parlament und der Rat werden den Text nun Ende Juli förmlich annehmen. Die Verordnung dürfte Ende September veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Ein Gipfeltreffen EU-Ukraine ist für den 12./13. Juli 2017 in Kiew geplant.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat heute seinen Standpunkt zu einem Entwurf einer Verordnung festgelegt, die zur Verbesserung der Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, beitragen soll.
Dieser Standpunkt dient dem Rat als Mandat, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald dieses seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat.
"Kriminelle und terroristische Netze nutzen die Anonymität von Bargeldzahlungen. Deshalb benötigen wir ein wirksames System der Bargeldanmeldung, mit dessen Hilfe die Behörden illegale Handlungen besser verhindern und bekämpfen können und das es ihnen ermöglicht, die Sicherheit in der gesamten Union zu verbessern."
Edward Scicluna, Finanzminister MaltasDie zukünftige Verordnung wird die Verordnung 1889/2005 ersetzen und das derzeitige Kontrollsystem für Barmittel, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, verbessern. Ziel ist es, bei der Umsetzung internationaler Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – entwickelt von der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" – in der EU neue bewährte Verfahren zu berücksichtigen. Dementsprechend sieht der Verordnungsentwurf vor, die Definition von Barmittel auf andere Zahlungsmittel oder -methoden, die kein Bargeld sind, auszudehnen, wie Schecks, Reiseschecks, Gold oder Guthabenkarten.
Zudem wird die Definition auf Barmittel ausgedehnt, die im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr versandt werden.
Somit wird der in der Richtlinie (EU) 2015/849 festgeschriebene Rechtsrahmen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergänzt.
Der gemeinsame Standpunkt des Rates sieht vor, dass jede Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist und Barmittel im Wert von 10 000 EUR oder mehr mitführt, dies bei den Zollbehörden melden muss.
Die Meldung muss unabhängig davon erfolgen, ob die Reisenden die Barmittel am Körper, in ihrem Gepäck oder in ihrem Verkehrsmittel mitführen. Auf Aufforderung der Behörden müssen sie es zur Kontrolle bereitstellen.
Was Barmittel betrifft, die in Postpaketen, in Sendungen mit Kurierdiensten, in unbegleitetem Reisegepäck oder als Containerfracht versandt werden ("unbegleitete Barmittel"), so sind die zuständigen Behörden befugt, gegebenenfalls vom Absender oder vom Empfänger eine Offenlegungserklärung zu verlangen. Die Erklärung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Verwendung eines Standardformulars.
Die Behörden sind befugt, alle Sendungen, Behältnisse oder Verkehrsmittel, die unbegleitete Barmittel enthalten können, zu kontrollieren.
Die Behörden der Mitgliedstaaten tauschen Informationen aus, insbesondere wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Barmittel im Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung stehen, die die finanziellen Interessen der EU beinträchtigen könnte. Diese Informationen werden auch der Kommission übermittelt.
Die neue Verordnung wird die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, im Rahmen des nationalen Rechts zusätzliche nationale Kontrollen hinsichtlich der Bewegungen von Barmitteln innerhalb der Gemeinschaft vorzunehmen, vorausgesetzt, diese Kontrollen stehen im Einklang mit den Grundfreiheiten der Union.
Vor dem G20-Gipfel beschwört Angela Merkel den Multilateralismus und inszeniert sich als Gegenspielerin von Donald Trump.
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Tschechien hat von EU-Geldern in Milliardenhöhe profitiert, aber nur ein Drittel der Einwohner sieht die EU-Mitgliedschaft positiv. Tschechische EU-Abgeordnete wollen das ändern.
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Wo Bio drauf steht, muss Bio drin sein - das gilt schon länger. Doch Kritiker bemängelten immer wieder zu lasche Standards bei der Umsetzung und Etikettenschwindel. Nun hat sich die EU auf die Überarbeitung des Biosiegels geeinigt.
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Die Welt hat sich verändert und Europa muss sein Verteidigungsbudget erhöhen, um sich selbst schützen zu können, fordert Anders Fogh Rasmussen im Interview.
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